RZWas, Energieeinsparung

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1 RZWas, Energieeinsparung Stefan Graf Bayerischer Gemeindetag Bad Wiessee, 07. Mai 2015 Führungskräfteseminar Agenda EDL-G verpflichtende Energieaudits RZWas Wiedereinstieg in die Sanierungsförderung Stefan Graf 2

2 Stefan Graf 3 Stefan Graf 4

3 Energieaudit verpflichtend EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012: alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen sind (KMU) müssen bis erstes Energieaudit durchgeführt haben KMU-Ausnahme gilt nicht ab 25%-Anteil der öffentlichen Hand, außer Jahreshaushalt < 10 Mio. EUR und < Einwohner (ergibt sich zwingend aus KMU-Empfehlung der EU-Kommission: wurde so festgelegt, weil die betreffenden Unternehmen bestimmte Vorteile, insbesondere finanzieller Art, gegenüber privat finanzierten haben ) Umsetzung im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): 8-8d seit in Kraft; Energieaudit ist nicht proaktiv zu melden, Stichproben (ca. 20%) durch Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); bußgeldbewehrt (bis zu EUR); wg. um ein Jahr verspäteter Umsetzung der EU-RiLi wirkt eventueller Beraterengpass entlastend (BT-Beschluss) Stefan Graf 5 Welche Unternehmen? Unternehmensbegriff: jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (so KOM- Empfehlung); BAFA-Merkblatt (Entwurf): Einheit : auch Stellen der öff. Verwaltung soweit gewisse organisatorische Selbständigkeit, Eigenbetriebe (+), Regiebetriebe? wirtschaftl. Tätigkeit : = Leistungsaustausch, abzugrenzen von hoheitlicher Betätigung, nach BAFA hierfür maßgebend, ob Betrieb gewerblicher Art (BgA) gem. 4 KStG: Abwasser- und Abfallbeseitigung und Ämter sind Hoheitsbetriebe (außer wenn in privater Rechtsform); soweit hoheitliche Tätigkeiten überwiegen, auch wirtschaftliche Betätigung befreit Versorgungsbetriebe, Schwimmbäder, Museen, Altenheime sind BgA; Hoheitsbereich nicht auditierungspflichtig Stefan Graf 6

4 Was ist Energieaudit? alle Energieträger zu berücksichtigen; mind. 90% des gesamten Energieverbrauchs müssen vom Audit erfasst werden Energieaudit muss Anforderungen der DIN EN entsprechen Datenerfassung zum Energieeinsatz incl. Objektbegehung Bericht mit Liste der Möglichkeiten zur Energieeffizienzverbesserung mehrere Einheiten einer Körperschaft an einem Standort (räumlich zusammenhängende Gebäude) können Gesamtaudit machen durchzuführen durch Energieauditor, 8b-EDL enthält Fachkundeanforderung; überprüfte Berater ergeben sich aus BAFA- Liste; jedoch Eintragung nicht zwingend Kostenspanne laut Gesetzgeber: 2400 bis 8000 EUR alle 4 Jahre; kleiner WZV: bis zu 5000 EUR Stefan Graf 7 Stromsteuerrückerstattung (Spitzenausgleich) Unternehmen des produzierenden Gewerbes können Stromsteuerrückerstattung (derzeit 2,05 Cent/kWh) geltend machen insb. Energie- und Wasserversorgung grds. nicht Entsorgung, jedoch ggf. als Baugewerbe klassifizierbar wg. Bau und Instandhaltung der Kanäle (FG Düsseldorf, Urteil vom ) auch Eigenbetriebe, nicht aber Regiebetriebe ( 2 Nr. 4 StromStG) seit 2013 ist hierfür Nachweis Energiemanagementsystem Voraussetzung (die Erleichterungen für KMUs gelten nicht für Unternehmen der öff. Hand - außer Kleinst-KMUs, s.o.) für Energie- und Wasserversorger kann es sich daher rechnen freiwillig ein aufwändigeres Energiemanagementsystem einzurichten nach Beraterangaben ab 250 MWh Stromverbrauch für EDL-G genügt Beginn EMS in 2015 und Zertifizierung 2016 Stefan Graf 8

5 Stefan Graf 9

6 Prüfauftrag des Landtages Ersterschließungsförderung für kommunale Wasserver- und Abwasserentsorgung läuft zum aus (45 Mrd. EUR Investitionssumme, davon 12 Mrd. EUR staatl. Förderung) kurz- und mittelfristiger Sanierungsaufwand alleine im Bereich der Abwasserkanäle wird vom LfU auf 3,6 Mrd. Euro geschätzt (im Durchschnitt 1,65 Mio. Euro pro Netzbetreiber) derzeit jedoch keine Sanierungsförderung (mehr seit 2004) Landtagsbeschluss vom Juni 2014: Sanierung von bestehenden Anlagen ist grundsätzlich über Gebühren und Beiträge zu finanzieren jedoch Prüfauftrag, auf welche Art der Staat bei Härtefällen, die zu einer unzumutbaren Belastung von Gemeinden und Bürgern führen, unterstützen kann Stefan Graf 11 Bericht des Umweltministeriums (April 2015) Fördervoraussetzungen Mindestgebühr (nach Auskunft StMUV bereits wieder verworfen) bestimmte Pro-Kopf-Belastung (Wasser und Abwasser) Kosten der Vergangenheit (bisherige Investitionen der letzten 20 Jahre) Kosten der Zukunft (anstehende Sanierungsmaßnahmen der nächsten 5 Jahre) Einwohnerzahl ggf. korrigiert durch Demografiefaktor Stefan Graf 12

7 Fördergegenstände längenabhängige Förderung der Erneuerung bzw. Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen (rd. 80% des Anlagevermögens) unabhängig von Lage (ob inner- oder ausserorts), dem Sanierungsverfahren oder Durchmesser (Festbeträge) auch Bau von Verbundleitungen (statt Sanierung von Brunnen und Kläranlagen) Sanierung bzw. Neubau von Brunnen, Wasseraufbereitungsanlagen, Kläranlagen und Regenbecken nur in besonderen Härtefällen förderfähig Stefan Graf 13 Förderhöhe bei leitungsgebundener Förderung Festbetrag in EUR pro lfd. Meter (hoher Prozentsatz, ggf. 70%) bei Sanierungs-/Neubauförderung von Brunnen, Regenbecken, etc. feste Pauschalen, z.b. bei Kläranlagen in EUR je EW interkommunale Zusammenarbeit entweder höherer Fördersatz oder geringere Härtefallschwelle Auszahlung nach Baufortschritt (Raten) Auflagen transparente Beitrags- und Gebührenkalkulation Eigenverantwortung durch Rücklagenbildung regelkonforme Betriebsführung Stefan Graf 14

8 Finanzmittelvorschlag des Umweltministeriums bis zu 25 Mio. EUR ab 2016 mittelfristig bis zu 30 Mio. EUR Programmdauer Jahre Mittelbedarf wird über Härtefallschwelle und Begrenzung des Umfangs der jährlich geförderten Bauabschnitte gesteuert Position Bay. Gemeindetag bloße Härtefallförderung wird Umfang der Aufgabe nicht gerecht (mind. 600 Mio. EUR Investitionskosten alleine für Abwasserkanäle jährlich [300 EUR/m x km]) jedenfalls muss bisheriger Ansatz für Abwasserförderung (70 Mio. EUR) beibehalten werden Stefan Graf 15 Stefan Graf 16

9 Stefan Graf 17 Stefan Graf 18

10 Herzlichen Dank für Ihr Interesse Stefan Graf 089/ Stefan Graf 19 Vorschlag der Monopolkommission im Hauptgutachten vom (Ziffer 1232) Stefan Graf 20

11 Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Monopolkommision ( ) Stefan Graf 21

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