DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN

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1 DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Kooperation im Kinderschutz in der Schule Brakel, Dirk Fiegenbaum Serviceagentur Ganztägig Lernen NRW

2 Lehrer seit 1999 Bio, Ch, Sp, Ge, Pk Dirk Fiegenbaum Serviceagentur Ganztägig Lernen NRW Fach-, Klassen-, Suchtpräventions-, Antimobbing-, Beratungslehrer Ganztagsangebote mit und ohne außerschulische Partner (v.a. Sport) Pädagogischer Mitarbeiter in der SAG seit 2009 Koordinator für den Ganztag Sek. I (bis 2013 für Realschulen) Zuständig für Grundlagenthemen: Rhythmisierung, Mittagspause, Lernzeiten Seit 2013 zuständig für Kinderschutz in der GTS Sek. I und Veröffentlichungen und Veranstaltungen zu Kinderschutz in der GTS Sek. I

3 ZWEI ENTSCHEIDENDE FAKTOREN FÜR ERFOLGREICHEN KINDERSCHUTZ: Vom Kind/Jugendlichen denken und nicht (mehr) vom System Kooperation aller Beteiligten

4 STICHWORTE EINER NEUEN KONZEPTION DES KINDERSCHUTZES Partizipatorischer Kinderschutz Kooperation aller Beteiligten ohne Rollenvorrang Verantwortungsgemeinschaft der staatlichen Institutionen bei Kindeswohlgefährdung Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung als Ausdruck eigener Kinderrechte und Entlastung der Eltern ( Aber nicht: Entmündigung!)

5 1. KINDERRECHTE Kinder sind wie Erwachsene Menschen, haben aber entwicklungsbedingt spezifische Bedürfnisse Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder im neuen KJHG als Träger eigener Rechte benannt. Deutschland ratifiziert die UN-KRK (aber mit Vorbehalten). Das Recht auf gewaltfreie Erziehung wird aufgenommen Deutschland ratifiziert die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen inklusive zahlreicher Kinderrechte. Deutschland nimmt Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurück. BKiSchG tritt in Kraft: Stärkung der Rechte von Ki + Ju

6 KINDERSCHUTZ ALS AUSDRUCK VON KINDERRECHTEN Beratung & Unterstützung Wacht über Rechte & Pflichten Eltern Staat Recht auf Förderung der Entwicklung & Erziehung Schutz vor Gefahren Kinder als Träger subjektiver Rechte Abbildung in Anlehnung an Hans-Jürgen Schimke,

7 KINDESWOHLGEFÄHRDUNG ERKENNEN Gefährdung Hilfebedarf Fördern und Unterstützen 3 zentrale Fragen 1. Was tun die Sorgeverantwortlichen Schädigendes bzw. welches Notwendige unterlassen sie? 2. Welche Schädigungen sind bereits eingetreten bzw. mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten? 3. Aufgrund welcher tatsächlichen Umstände muss davon ausgegangen werden, dass die Sorgeberechtigten selbst nicht bereit oder in der Lage sind, die vorhandenen Gefahren abzuwehren?

8 KINDESWOHLGEFÄHRDUNG ERKENNEN 1. Klassische Gefährdungslagen im Jugendalter Direkte Schädigung durch das Tun oder Unterlassen von Sorgeberechtigten Vernachlässigung Körperliche Misshandlung Seelische Misshandlung Sexuelle Gewalt Häusliche Gewalt Erwachsenenkonflikte Autonomiekonflikte

9 KINDESWOHLGEFÄHRDUNG ERKENNEN 2. Gefährdung als Transaktion in Jugendalter Zusammenspiel von Problemdynamik bei dem/der Jugendlichen und der unzureichenden Reaktion der Sorgeverantwortlichen Suchtverhalten Jugendlicher Überlerntes antisoziales und aggressives Verhalten Sexuell übergriffiges Verhalten Schulabsentismus

10 KINDESWOHLGEFÄHRDUNG ERKENNEN 2. Gefährdung als Transaktion in Jugendalter Bsp.: Handreichung zum Kinderschutz in weiterführenden Schulen des Kreises Borken pdf

11 Sexuelle Übergriffe Sexuelle Gewalt GEFÄHRDUNG (DURCH PROFESSIONELLE) IN INSTITUTIONEN ist keine Kindeswohlgefährdung! (im rechtlichen Sinne) Tatbestandsmerkmale einer Kindeswohlgefährdung: 1. Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls 2. Unwillen und/oder Unfähigkeit der Personensorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung Legitimationsgrundlage für staatliche Eingriffe in die elterliche Sorge Gefährdungen des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch Fachkräfte sind zunächst ein institutioneller Handlungsansatz und ggf. ein arbeits- und/oder strafrechtliches Thema.

12 KINDERSCHUTZKONZEPT Angelehnt an den Kinderschutzordner für Hamburger Schulen Cordula Stucke / Stefani Voß

13 KINDERSCHUTZKONZEPT Angelehnt an den Kinderschutzordner für Hamburger Schulen Kinderschutz Kinderschutzkonzept in der Schule Intervention Schulprogramm / pädagogisches Leitbild Prävention Institutionelle Verantwortung Schutzkonzept Schule gegen sexuelle Gewalt Prävention Intervention P a r t i z i p a t i o n In Anlehnung an Cordula Stucke / Stefani Voß

14 SCHULE GEGEN SEXUELLE GEWALT Bilder aus dem Online-Portal Schule gegen sexuelle Gewalt

15 SCHULE GEGEN SEXUELLE GEWALT 1. Schule soll nicht zum Tatort werden: Schüler*innen sollen vor sexueller Gewalt durch Erwachsene im schulischen Kontext und durch Mitschüler*innen geschützt werden. 2. Die Schule soll ein Kompetenzort sein: Hier finden Mädchen und Jungen Hilfe, wenn sie im schulischen, aber auch im privaten Umfeld sexuelle Gewalt erleben.

16 SCHULE GEGEN SEXUELLE GEWALT Portal zur Initiative Schule gegen sexuelle Gewalt Bilder aus dem Online-Portal Schule gegen sexuelle Gewalt

17 SCHULE GEGEN SEXUELLE GEWALT Wichtige Erfolgsfaktoren zur Entwicklung eines schulischen Schutzkonzeptes 1. Erstellen einer schulspezifischen Risikoanalyse (auch Gefährdungs- oder Fehleranalyse) Schulspezifische Risikoanalyse Grundsatz Es kommt nicht darauf an, wie tief der Brunnen ist, sondern dass kein Kind hineinfällt!

18 SCHULE GEGEN SEXUELLE GEWALT Wichtige Erfolgsfaktoren zur Entwicklung eines schulischen Schutzkonzeptes Schulspezifische Risikoanalyse Verhaltenstipps Sport-LK Checkliste Risikoanalyse Verhaltenskodex dreichung_sex.pdf Aus dem Materialpaket Schule gegen sexuelle Gewalt

19 SCHULE GEGEN SEXUELLE GEWALT Wichtige Erfolgsfaktoren zur Entwicklung eines schulischen Schutzkonzeptes 2. Beteiligung aller relevanten Personengruppen NUR WENN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER SICH IM KLEINEN ERFOLGREICH BETEILIGEN KÖNNEN, TRAUEN SIE SICH AUCH IM GROßEN; Z.B. SICH GEGEN EINEN ÜBERGRIFFIGEN LEHRER ZUR WEHR ZU SETZEN BZW. SICH HILFE ZU HOLEN!

20 SCHULE GEGEN SEXUELLE GEWALT Wichtige Erfolgsfaktoren zur Entwicklung eines schulischen Schutzkonzeptes 3. Kooperation mit Externen (Fachberatung, Supervision etc.) Fachberatungsstellen für Sexuelle Gewalt finden sie unter: Beratungsstellen der Polizei für Sexualdelikte bzw. Kommissariate für Kriminalprävention/Opferschutz finden Sie unter: Insoweit erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkräfte ) finden Sie bei ihren zuständigen Jugendamt Regionale (psychologische) Schulberatungsstellen

21 VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT KINDERSCHUTZ IN DER (GANZTAGS-)SCHULE Jugendamt / Kommune Vereinbarung zwischen Schule und Jugendamt Vereinbarung zwischen Träger und Jugendamt (gem. 8a Abs. 4SGB VIII) Lehrkräfte / Schule Verfahrensabsprachen zwischen den verschiedenen Professionen / Fachkräften im Ganztag Fachkräfte/ Träger Schulsozialarbeit Quelle: Mavroudis, A. (LJA Rheinland) 2015

22 KOOPERATIVER UND PARTIZIPATIVER KINDERSCHUTZ - WAS GILT FÜR WEN? 8a Abs. 4 SGB VIII Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe Fachkräfte der Schulsozialarbeit / - pädagogik Erzieher/innen und sozialpädagogische Fachkräfte im Ganztag Integrationshelfer/innen jeweils, wenn sie bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt sind 4 KKG Kinder- und Jugendnahe Berufsgeheimnisträger (außerhalb der JH) Lehrkräfte Schulleitung Fachkräfte der Schulsozialarbeit / - pädagogik 42, Abs.6 SchulG NW / Beamtenpflichten wenn sie NICHT bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt sind 8b SGB VIII beruflicher Kontakt (außerhalb der JH) Mitarbeiter/innen des Sekretariats Schulhausverwalter/innen Seelsorger/in Übungsleiter/innen in Nachmittagsangeboten

23 ADO 29 KOOPERATIVER UND PARTIZIPATIVER KINDERSCHUTZ - WAS GILT FÜR WEN? (2) Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Vernachlässigung, eine Misshandlung oder einen sexuellen Missbrauch einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb oder außerhalb der Schule, ist die Schulleitung umgehend zu informieren. Diese entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen ( 42 Absatz 6 SchulG). (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die dienstaufsichtlich zuständige Schulaufsichtsbehörde unverzüglich über tatsächliche Anhaltspunkte zu informieren, die auf einen sexuellen Missbrauch durch eine Lehrerin oder einen Lehrer hindeuten. Entsprechendes gilt für das in der Schule tätige Personal der Schulträger und außerschulischer Partner der Schule.

24 KOOPERATIVER UND PARTIZIPATIVER KINDERSCHUTZ - WAS GILT FÜR WEN? BASS Nr Gefährdung des Kindeswohls ( ) Lehrkräfte, die einen derartigen Verdacht haben, informieren die Schulleitung unverzüglich. Sofern ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler und den Personensorgeberechtigten keinen Erfolg verspricht u.a. soll hierbei auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingewirkt werden und eine Gefährdung auf andere Weise nicht abzuwenden ist und somit ein Tätigwerden des Jugendamtes als erforderlich erachtet wird, ist die Lehrkraft beziehungsweise die Schulleitung befugt, das Jugendamt zu informieren und die erforderlichen Daten mitzuteilen. Vorab sind die Betroffenen hierüber in Kenntnis zu setzen, sofern damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie staatliche anerkannte Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter beziehungsweise staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und pädagogen, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ebenfalls gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung feststellen, gilt dies entsprechend.

25 MEHRSTUFIGES VERFAHREN GEMÄß 8A ABS. 4 SGB VIII UND 4 KKG Kompetenzen Jugendhilfe im Kinderschutzhandeln Information des Jugendamtes Betroffenen informieren, dass das Jugendamt hinzugezogen wird Kompetenzen Schule im Kinderschutzhandeln Auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken Erörterung mit dem Kind, Jugendlichen & Eltern Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Potentielle Themen der Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft/ Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) (Darstellung in Anlehnung an Gerber, )

26 MEHRSTUFIGES VERFAHREN GEMÄß 8A ABS. 4 SGB VIII UND 4 KKG Handreichung zum Kinderschutz in weiterführenden Schulen des Kreises Borken

27 10 TIPPS FÜR DIE KOOPERATION (NICHT NUR) IM KINDERSCHUTZ 1. Machen Sie weiter wie bisher, egal was passiert! 2. Denken Sie nur in bestehenden Strukturen und Zuständigkeiten! In Anlehnung an: Prof.Dr. Karsten Speck, Universität Oldenburg (2014)

28 10 TIPPS FÜR DIE KOOPERATION (NICHT NUR) IM KINDERSCHUTZ 3. Führen Sie auf keinen Fall gemeinsame Projekte durch! 4. Vergeuden Sie keine Zeit für Konzepte für Kooperation! In Anlehnung an: Prof.Dr. Karsten Speck, Universität Oldenburg (2014)

29 10 TIPPS FÜR DIE KOOPERATION (NICHT NUR) IM KINDERSCHUTZ 5. Gehen Sie davon aus, dass Sie das richtige Konzept und die beste Lösung haben! 6. Bestehen Sie auf ihrem Revier, ihrem Informationsmonopol und vor allem ihren Vorurteilen! In Anlehnung an: Prof.Dr. Karsten Speck, Universität Oldenburg (2014)

30 10 TIPPS FÜR DIE KOOPERATION (NICHT NUR) IM KINDERSCHUTZ 7. Gehen Sie mit Anerkennung für die Partner sehr zurückhaltend um! 8. Beteiligen Sie die Partner niemals Entscheidungen und Gremien! In Anlehnung an: Prof.Dr. Karsten Speck, Universität Oldenburg (2014)

31 10 TIPPS FÜR DIE KOOPERATION (NICHT NUR) IM KINDERSCHUTZ 9. Reden Sie nicht über Erwartungen, Bedingungen und Verantwortlichkeiten der Kooperation! 10. Legen Sie sich niemals auf gemeinsame Ziele fest! In Anlehnung an: Prof.Dr. Karsten Speck, Universität Oldenburg (2014)

32 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG EINES AKTIVEN UND KOOPERATIVEN KINDERSCHUTZES Notwendig ist zu allererst einen Prozess des gegenseitigen Kennenlernens! Lehr- und Fachkräfte an einem Schulstandort brauchen Gelegenheiten, sich miteinander auszutauschen Lehr- und Fachkräfte in der Schule müssen zumindest im Grundsatz verstehen, wie der ASD aufgebaut ist, welche Handlungsmöglichkeiten der ASD hat (und welche nicht) Fachkräfte des ASD müssen verstehen, wie die Schule arbeitet, welche Aufgaben Lehrkräfte, Schulleitungen, Beratungslehrkräfte, Fachkräfte im außerunterrichtlichen Bereich und SchulsozialarbeiterInnen haben und sie müssen erfahren, dass Lehrkräfte die Nöte von Kindern und Jugendlichen tagtäglich erleben, was Lehr- und Fachkräfte in der Schule selbst an Hilfen und Beratung leisten können und wo sie an ihre Grenzen stoßen. Dazu gehört, dass sich die Akteure persönlich begegnen. Die jeweiligen Sprachen müssen verstanden werden Wer meint was, wenn er von Kinderschutz spricht?

33 KINDERSCHUTZ (IN DER SCHULE) Fragen, die Sie sich als Lehrkraft / Schulleitung stellen könnten Sind Lehr- und Fachkräfte in Ihrer Schule für gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung sensibilisiert? Ist ihnen ihr gesetzlich definierter Auftrag bekannt und wird er regelmäßig thematisiert? Gibt es Qualifizierung, Raum und Zeit für Gespräche und Methoden der kollegialen Beratung im Kontext Kinderschutz? Sind schulinterne Verfahren zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen entwickelt worden und bekannt? Beziehen diese Träger und Akteure im Ganztag mit ein? Gibt es Beratungslehrer/innen oder Schulsozialarbeiter/innen? Welche Rolle übernehmen sie in einem System des kooperativen Kinderschutzes? Gibt es Vereinbarungen zur systemübergreifenden Kooperation? Gibt es in der Schutzplanung verbindliche Absprachen aller Beteiligten? (Wie) wird die Fachberatung durch Kinderschutzfachkräfte realisiert?

34 KINDERSCHUTZ (IN DER SCHULE) Fragen, die Sie sich als MitarbeiterIn des Jugendamts stellen könnten Waren Sie schon einmal als Gast in einer Lehrerkonferenz, um Ihre Arbeit im Kinderschutz vorzustellen? Haben Sie schon einmal Schulleiter, Beratungslehrkräfte o.ä. in Ihre Sitzungen eingeladen, um deren Arbeit / Beratungs- / KiS-Konzepte kennen zu lernen? Haben Sie außerhalb eines konkreten Falls Kontakt zu Schulleitungen oder anderen schulischen Lehr- und Fachkräften aus der Schule? Gibt es zum Beispiel gemeinsame Netzwerke o.ä.? Wissen Sie, an welchen Schulen es Beratungslehrkräfte und /oder Fachkräfte für Schulsozialarbeit gibt? Falls ja, kennen Sie diese und wissen Sie, wie Sie sie erreichen können? Haben Sie Lehrkräfte schon einmal in Hilfeplangespräche eingebunden oder andere Gespräche mit Eltern, Kindern und/oder Jugendlichen gemeinsam geführt? Ist es die Regel, dass sie die Lehrkräfte bei Fällen von Kindeswohlgefährdung auf dem Laufenden halten?

35 DIE NATUR MACHT ES UNS VOR Kooperation ist neben der Selektion ein entscheidender Erfolgsfaktor für den Erhalt einer Art!

36 ALLES KLAR? Vielen Dank für Ihre Kooperationsbereitschaft!

37 DIE SAG MACHT KINDERSCHUTZ KONTAKT Dirk Fiegenbaum / Milena Bücken Serviceagentur Ganztägig lernen Nordrhein- Westfalen Institut für soziale Arbeit e.v. (ISA) Friesenring Münster Bei Bedarf können Sie alle Veröffentlichungen heute hier bestellen. Sie finden Sie aber auch zum Download auf Tel: 0251 / Fax: 0251 / dirk.fiegenbaum@isa-muenster.de milena.buecken@isa-muenster.de Internet:

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