Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

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1 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes MinR Marc Nellen Leiter Referat Vb3 Eingliederungshilfe Umsetzung BTHG Hilfe in besonderen Lebenslagen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Fachtagung des Netzwerks für Inklusion, Teilhabe, SelbstbesKmmung und Assistenz e.v. (NITSA e.v.) am 22. Juni 2017 in Berlin 1

2 Ziele des BTHG 1. Verbesserung der Lebenssitua?on von Menschen mit Behinderungen im Lichte der UN-BRK 2. Keine neue und Bremsen der bestehenden Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe 2

3 Struktur des BTHG BTHG ist als Ar?kelgesetz ausgestaltet ArKkel 1: Neufassung des SGB IX in drei Teilen Teil 1: Allg. Reha- und Teilhaberecht Teil 2: Teil 3: Eingliederungshilferecht Schwerbehindertenrecht Änderungen in anderen Gesetzen: ArKkel 2. ArKkel 26 3

4 SGB IX Teil 1 - Zentrale Punkte Anpassung der Formulierung zum Behinderungsbegriff an die UN-BRK ( 2) Stärkung der PrävenKon ( 3, 9, 12) Regelungen frühzeikge Erkennung von RehabilitaKonsbedarfen ( 9, 12) Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der RehabilitaKon ( 11) Einleitung eines Prozesses zur Verbesserung der Instrumente zur Ermialung des RehabilitaKonsbedarfs ( 13) Robuste Regelungen zur KoordinaKon und Zuständigkeitsklärung der Leistungsträger ( 14 ff.) Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ( 32) Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschac der RehabilitaKon - BAR ( 39 ff.) Einführung eines Teilhabeverfahrensberichts ( 41) Weiterentwicklung Früherkennung und Frühförderung ( 46) Schaffung von AlternaKven zur WeM ( 60, 61) Eigenes Kapitel Teilhabe an Bildung ( 75) Präzisierung der Leistungstatbestände Soziale Teilhabe ( 76 ff.) 4

5 SGB IX Teil 2 - Eingliederungshilferecht BTHG ist als Ar?kelgesetz ausgestaltet ArKkel 1: Neufassung des SGB IX in drei Teilen Teil 1: Allg. Reha- und Teilhaberecht Teil 2: Eingliederungs -hilferecht Teil 3: Schwerbehindertenrecht Änderungen in anderen Gesetzen: ArKkel 2. ArKkel 26 5

6 SGB IX Teil 2 - Zentrale Punkte Stärkung der Stellung des Menschen mit Behinderung Neue Regelungen zum Leistungszugang ( 99) Inkractreten frühestens 2023 Leistungsrecht aus Fürsorgesystem ein Stück herausgeführt (insb. Regelungen zur Einkommens- und Vermögensheranziehung) Personenzentrierung der Leistungen (Trennung von Fachund existenzsichernden Leistungen) Präzisierung der Leistungstatbestände ( 109 ff.) 6

7 SGB IX Teil 2 - Zentrale Punkte Erhöhung der Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe Einführung eines verbindlichen Gesamtplanverfahrens, das das Teilhabeplanverfahren spezifisch ergänzt Regelung zu der gemeinsamen Inanspruchnahme von Fachleistungen (Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung wird Rechnung getragen) Weiterentwicklung des Vertragsrechts Modellvorhaben zur Stärkung der RehabilitaKon 7

8 Umsetzung des BTHG Erarbeitungsprozess und Gesetzgebungsverfahren Verkündung im Bundesgesetzblaa Umsetzungsprozess BTHG 000 8

9 Nach Verkündung bzw Reformstufe 1: Ø Ab : Vorgezogene Änderungen im SchwerbehindertenR Erster Schri+ bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung im SGB XII inkl. Erhöhung Arbeitsförderungsgeld von 26 auf 52 /mtl. Ø Ab : Erhöhung des Schonvermögens für Bezieher von SGB-XII- Leistungen von derzeit Euro auf Euro Reformstufe 2: Einführung SGB IX Teil 1 und Teil 3 Reform des Vertragsrechts der EGHneu im SGB IX Vorgezogene Verbesserungen im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben und im Gesamtplanverfahren in der EGH im SGB XII Umsetzung des BTHG - InkraRtreten Reformstufe 3: Einführung SGB IX Teil 2 (EGHneu) Zweiter Schri+ bei Verbesserungen in der Einkommensund Vermögensheranziehung Reformstufe 4: Leistungsberech-?gter Personenkreis in der Eingliederungshilfe (Ar?kel 25a BTHG, 99 SGB IX) 9

10 Umsetzung des BTHG - Umsetzung der Instrumente des Teil I (SGB IX): 11 Modellvorhaben zur Stärkung der Reha bis Untersuchung der Instrumente der Bedarfsermialung - ab 2017 bis Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bis Teilhabeverfahrensbericht der BAR bis 2019, danach fortlaufend - 10

11 Umsetzung des BTHG - Modellvorhaben zur Stärkung der Reha Förderrichtlinien Modelvorhaben zur Erprobung flankierender frühzeikger Unterstützungsangebote für Menschen mit drohender Behinderung und/oder Menschen mit gesundheitlichen BeeinträchKgungen Ziel: Erhaltung der Erwerbsfähigkeit und Stärkung der sozialrechtlichen Prämissen PrävenKon vor Reha und RehabilitaKon vor Rente 5 Jahre Wissenschacliche Untersuchung und ggf. Überführung in Dauerrecht 11

12 Umsetzung des BTHG - Instrumente der Bedarfsermidlung 13 SGB IX -neu- Umsetzungsprozess In 2017: Durchführung eines Vergabeverfahrens, um einen externen Dienstleister mit der gesetzlich vorgesehenen Wirkungsuntersuchung zu beaucragen Beginn der Untersuchung Januar 2018 Wissenschacliche Untersuchung und Veröffentlichung der Ergebnisse bis Ende

13 Umsetzung des BTHG - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Ziel: Stärkung der PosiKon des LeistungsberechKgten 32 SGB IX -neu- 30. Mai 2017: Veröffentlichung einer Förderrichtlinie Bis Sommer 2017: Einrichtung einer Fachstelle Anfang 2018: Förderbeginn Gesetzlicher Förderaucrag ist bis 31. Dezember 2022 befristet, mit OpKon einer anschließenden Entristung Bis 30. Juni 2021: Bericht der Bundesregierung an die gesetzgebenden Körperschacen des Bundes über die Einführung und Inanspruchnahme 13

14 Umsetzung des BTHG - Teilhabeverfahrensbericht der BAR 41 SGB IX neu Umsetzungsprozess Erfassung der Angaben nach 41 Abs. 1 SGB IX neu beginnend ab dem für ein Kalenderjahr durch die Reha-Träger Auswertung der Angaben durch die BAR unter Beteiligung der Reha-Träger und jährliche Erstellung einer gemeinsamen Übersicht Veröffentlichung des 1. Berichts in 2019 Kostenerstaaung durch den Bund Derzeit AbsKmmung der BAR mit den Reha-Trägern, u.a. zu Piloten und zur Erstellung des Berichts 14

15 Umsetzung des BTHG - Umsetzung der reformierten Eingliederungshilfe Art. 25 Abs. 2 Umsetzungsbegleitung bis Art. 25 Abs. 2 Wirkungsuntersuchung - ab 2017 bis Art. 25 Abs. 3 ModellhaRe Erprobung der Verfahren und Leistungen bis 2021 (ab 2019 inklusive Ar?kel 25a, 99) - Art. 25 Abs. 4 Untersuchung der finanziellen Auswirkungen bis Art. 25 Abs. 5 Untersuchung der Wirkung der Neuregelung des leistungsberech?gten Personenkreises (Ar?kel 25a, 99) bis SGB IX -neu- Evidenzbeobachtung der Länder - ab

16 Umsetzungsprozess ArKkel 25 Absatz 2 Satz 1, 2. Halbsatz BTHG Umsetzung des BTHG - Umsetzungsbegleitung Zeitraum 2017 bis 2019 Projektnehmer: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. (Deutscher Verein) Der Bewilligungsbescheid wurde Ende April 2017 vom BMAS an den Deutschen Verein versandt 2tägige Aucaktveranstaltung voraussichtlich im November

17 Umsetzungsprozess ArKkel 25 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz BTHG Umsetzung des BTHG - Wirkungsuntersuchung Zeitraum Bis Ende 2017: Machbarkeitsstudie, um relevante Kriterien und InformaKonen zur Durchführung der späteren Wirkungsuntersuchung zu erhalten, insbesondere Untersuchungsdesign 2018: Ausschreibung der Hauptuntersuchung 17

18 Umsetzungsprozess Umsetzung des BTHG - ModellhaRe Erprobung ArKkel 25 Absatz 3 BTHG Zeitraum Ab 2019 inklusive Vorschric zum leistungsberechkgten Personenkreis ( 99 SGB IX-neu-) Veröffentlichung einer Förderrichtlinie noch im Juni 2017 Auswahl der Projektregionen durch Länder und BMAS bis Ende 2017 Projekaräger (gsub mbh) wird das Projekt im Aucrag des BMAS administrakv und fachlich begleiten. 18

19 Umsetzung des BTHG - Wirkung der Neuregelung des leistungsberech?gten Personenkreises Ziel: Beibehaltung des leistungsberechkgten Personenkreises Mit der Untersuchung werden die rechtlichen Auswirkungen der NeudefiniKon des leistungsberechkgten Personenkreises überprüc Befürchtungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände, ob das Ziel zur Beibehaltung des Personenkreises erreicht werden kann, wurden insbesondere aus der Normierung der fünf bzw. drei Lebensbereiche hergeleitet. Daher soll Untersuchung insbesondere Hinweise auf die zu beskmmenden Inhalte zur Anzahl und Ausmaß der Lebensbereiche geben Für die modellhace Erprobung hat die Untersuchung auch KonkreKsierungen der unbeskmmten Rechtsbegriffe in 99 zu erarbeiten 19

20 Umsetzung des BTHG - Wirkung der Neuregelung des leistungsberech?gten Personenkreises Umsetzungsprozess ArKkel 25 Absatz 5 BTHG Zeitraum Aucragsvergabe erfolgt im EU-weiten Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmeweabewerb Angebotsfrist läuc bis Anfang Juli 2017 Ziel ist es, den Aucrag im Sommer 2017 zu vergeben Berichterstaaung an den Deutschen Bundestag und Bundesrat soll bis Ende Juni 2018 erfolgen 20

21 Umsetzungsprozess Umsetzung des BTHG - Finanzuntersuchung ArKkel 25 Absatz 4 BTHG Das ISG wurde mit einer Voruntersuchung beaucragt, um geeignete Ansatzpunkte zu ermiaeln und dadurch: Ø zu erwartende Kosteneffekte so zuverlässig wie möglich zu schätzen und Ø eintretende Veränderungen frühzeikg dokumenkeren und evaluieren zu können. Ø Dazu gehört auch die Entwicklung eines prakkkablen Datenerfassungstools zur Bereitstellung der erforderlichen Daten. Ausschreibung für Hauptuntersuchung Herbst 2017 Aucragsvergabe 1. Halbjahr

22 Länder-Bund-Arbeitsgruppe - LBAG BTHG Ziel: Bund-Länder-Koordinierung bei der Umsetzung des BTHG Arbeitseinheit der Arbeits-und Sozialministerkonferenz, die die Umsetzung der neu gefassten Eingliederungshilfe zwischen den Verantwortungsträgern Bund und Ländern koordiniert. Geteilter Vorsitz zwischen Vorsitzland ASMK (z.zt. Brandenburg) und BMAS Zweimal jährlich tagende Arbeitsgruppe Nächste Sitzung am 12. Oktober 2017 Regelmäßige Berichte an ASMK und ggf. Vorbereitung von Beschlüssen. Regelmäßige Sitzungsteilnehmer sind die für die Eingliederungshilfe zuständigen obersten Landesbehörden und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschac der überörtlichen Träger der Sozialhilfe nehmen beratend an der Sitzung teil. Die Verbände der Menschen mit Behinderungen werden durch Vor- und Nachgespräche an der Arbeit der LBAG BTHG beteiligt. 22

23 Par?zipa?on der Menschen mit Behinderungen Nichts über uns ohne uns Bereits die Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes erfolgte nach dem im KoaliKonsvertrag niedergeschriebenen Grundsatz Nichts über uns - ohne uns. Auch nach Inkractreten des BTHG werden die betroffenen Menschen und Verbände an dem nun stawindenden Umsetzungsprozess beteiligt. 23

24 Par?zipa?on der Menschen mit Behinderungen ParKzipaKon wird sichergestellt in: Teilhabebeirat LBAG Modellhace Erprobung 99 - EvaluaKon Wirkungsuntersuchung und Umsetzungsbegleitung 24

25 Par?zipa?on der Menschen mit Behinderungen Teilhabebeirat Der Teilhabebeirat ist ein beratendes Gremium, welches das BMAS in Fragen der Teilhabe berät und unterstützt. Zu diesem Zweck wird das BMAS den Teilhabebeirat regelmäßig über den Sachstand und das weitere Vorgehen im Rahmen der Umsetzung des BTHG informieren. 25

26 Par?zipa?on der Menschen mit Behinderungen Länder-Bund-Arbeitsgruppe Die Verbände der Menschen mit Behinderungen werden über den DBR eingebunden. Dazu sollen jeweils vor und nach den LBAG-Sitzungen Gespräche mit dem DBR und der Beaucragten der Bundesregierung für die Belange von behinderter Menschen geführt werden. 26

27 Par?zipa?on der Menschen mit Behinderungen Modellhace Erprobung Die Menschen mit Behinderungen sollen in der Phase der modellhacen Erprobung mit einbezogen werden - sowohl bei der Durchführung der Projekte vor Ort, als auch bei der übergreifenden EvaluaKon. Betroffene sollen Einblick in die virtuelle Fallbearbeitung erhalten, soweit sie selbst betroffen sind. EvaluaKon der modellhacen Erprobung soll durch einen Beirat begleitet werden, in den auch Betroffenenvertreter berufen werden sollen 27

28 Par?zipa?on der Menschen mit Behinderungen 99 Untersuchung - leistungsberechkgter Personenkreis Untersuchung sieht auch Befragungen und Interviews mit LeistungsberechKgten der Eingliederungshilfe vor. Vor FerKgstellung der Untersuchung werden Fachgespräche unter Einbindung der Verbänden der betroffenen Menschen durchgeführt. 28

29 Par?zipa?on der Menschen mit Behinderungen Wirkungsuntersuchung und Umsetzungsbegleitung Wirkungsuntersuchung soll durch einen Beirat begleitet werden, in den auch Betroffenenvertreter berufen werden. Deutscher Verein wird für das Projekt Umsetzungsbegleitung einen Projektbeirat einrichten, in den voraussichtlich zwei Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen berufen werden. 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30

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