Anforderungen aus Sicht der Brandschutzdienststelle
|
|
- Victor Ritter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Brandschutzkonzepte, Arten Inhalte Praxis Dipl. Ing. (FH) Michael Brückmann M.Eng. Brandoberrat Branddirektion Frankfurt am Main
2 Sonderbau Seite 2
3 Beteiligung durch die Bauaufsicht 61 HBO Behandlung des Bauantrages (1) 1 Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt oder hört zum Bauantrag die Gemeinde sowie diejenigen Stellen, 1.[ ] 2. ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann; [ ] Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung zur Stellungnahme bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen. Einführungserlass Sonderbaurichtlinien: Die Brandschutzdienststellen gehören zu den Stellen ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit [ ] nicht beurteilt werden kann; sie sind zum Bauantrag zu hören; auf 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HBO wird hingewiesen. Seite 3
4 Beteiligung durch die Bauaufsicht 70 HBO Behandlung des Bauantrages (1) 1 Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt oder hört zum Bauantrag die Gemeinde sowie diejenigen Stellen, 1.[ ] 2. ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann; Anlage A2.2.2/1 H-VV TB Die Brandschutzdienststellen gehören zu den Stellen ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit [ ] nicht beurteilt werden kann; sie sind zum Bauantrag zu hören; auf 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HBO wird hingewiesen. [ ] Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung zur Stellungnahme bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen. Seite 4
5 Beteiligung durch die Bauaufsicht Die Brandschutzdienstelle muss bei Sonderbauten durch die Bauaufsicht gehört werden und hat für die Bearbeitung einer Stellungnahme 1 Monat Zeit Aber: nicht im benehmen Schon gar nicht im einvernehmen Sondern Anhörungsverfahren Seite 5
6 Anhörungsverfahren: Es muss kein Einverständnis vorliegen Die Sichtweise muss zur Kenntnis genommen werden und in die Überlegungen miteinbezogen werden Dient dem beratenden Einfluss Abweichende Entscheidungen sind möglich Seite 6
7 Die Stellungnahme der Feuerwehr muss gutachterlich und nicht konzeptionell verfasst sein ( gesundplanen ) beinhaltet keine Lösungsvorschläge bei Abweichungen bewertet einen Lösungsvorschlag in Bezug auf die Belange der Feuerwehr muss verhältnismäßig und rechtmäßig verfasst, im Idealfall auf Baurecht begründet sein. fordert keine Maßnahme, sondern das schutzzielorientierte Brandschutzkonzept verlangt eine Maßnahme Seite 7
8 Belange der Feuerwehr Ist die Feuerwehr der Oberlehrer für guten Brandschutz? oder lässt die Feuerwehr zu, dass es immer guten und sehr guten Brandschutz geben wird?. Dabei wäre die Aufgabe der Feuerwehr festzustellen, ob man mit einem nur guten Konzept feuerwehrtechnisch arbeiten kann.. Nicht aber, das aus Sicht der Feuerwehr Erforderliche für ein sehr gutes bauliches Konzept zu fordern. Seite 8
9 Belange der Feuerwehr Ist die Feuerwehr der brandschutztechnische Anwalt der Besucher und Nutzer eines Gebäudes? Oder ist es Aufgabe der Feuerwehr zu bewerten, ob Löschund Rettungsmaßnahmen (Fremdrettung) eingeleitet werden können?... Ungeachtet eines aus Sicht der Feuerwehr nur befriedigenden Räumungskonzeptes Seite 9
10 Belange der Feuerwehr s1_web.pdf Seite 10
11 Belange der Feuerwehr aus: vfdb 01/01-S1 : (01) Brandschutzkonzept 10.2 Verfahrenstechnische Aspekte Allgemeines Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens [ ] ist es Aufgabe der Brandschutzdienststellen zu bewirken, dass die Belange des abwehrenden Brandschutzes in die Bescheide der Baugenehmigungsbehörden [ ] einfließen. Ziel dieser Verfahrensbeschreibung ist es die Art und den Umfang der Beteiligung transparent und bundesweit im Wesentlichen einheitlich auszugestalten, ein ergebnisorientiertes Wirken zwischen allen Beteiligten zu fördern und Verbesserungspotenzial aufzeigen.
12 Belange der Feuerwehr aus: vfdb 01/01-S1 : (01) Brandschutzkonzept 10.3 Inhalte der Stellungnahme der Brandschutzdienststelle Nach den Brandschutzgesetzten der Bundesländer ist die Zuständigkeit der Brandschutzdienststelle vordringlich für den abwehrenden Brandschutz (insbesondere die Fremdrettung von Menschen, die Realisierung von wirksamen Lösch- und Rettungsmaßnahmen und den Eigenschutz der Einsatzkräfte) als auch für den organisatorischen/betrieblichen Brandschutz definiert. Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle muss sich demzufolge auf diese Belange konzentrieren. Es ist aber notwendig, diese Belange in den Kontext des gesamten Brandschutznachweises zu setzen.
13 Belange der Feuerwehr n/vfdb01-01-s1_web.pdf
14 Würdigung durch die Bauaufsicht Herr des Verfahrens ist die Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsichtsbehörde würdigt die Stellungnahme der Feuerwehr und veranlasst nach eigenem Ermessen deren Umsetzung. Kommunikation für Feuerwehr Bauaufsichtsbehörde Seite 14
15 Beratung durch die Feuerwehr - + Seite 15
16 Beratung durch die Feuerwehr ja aber! Grundkonzept muss vorliegen Protokoll wird zeitnah vom Fachplaner erstellt/ schriftlich Es kann nur um Eckpunkte gehen Beratung im Regelfall nur bei Sonderbauten Die Feuerwehr muss bei gleicher Thematik auch noch im BGV zu diesen Eckpunkten stehen. Seite 16
17 Regelbau Deregulierung Planerische Verantwortung beim Planer Baugenehmigung bezieht sich auf die formale Legalität Brandschutznachweis erst vor Baubeginn nötig
18 6 Abs. 6 NBVO Sieht die oder der Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen vor, soll sie oder er die zuständige Brandschutzdienststelle zu den Einsatzmöglichkeiten hören und deren Anforderungen im Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes würdigen. Seite 18
19 19 Abs. 1 HPPVO 2 Ist nach dem Brandschutznachweis der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sollen die Prüfsachverständigen für Brandschutz die zuständige Brandschutzdienststelle zu den Einsatzmöglichkeiten hören und deren Anforderungen bei der Prüfung des Brandschutznachweises würdigen. Seite 19
20 Das Verfahren wird Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen genannt gemäß 6 NBVO wird die Brandschutzdienstelle bei der Gebäudeklasse 4 gehört. Die Anfrage erfolgt dann im Regelfall durch den Nachweisberechtigten. Beteiligung nur bei der Sicherstellung des 2. Rettungsweges über DLK!! es obliegt dem Nachweisberechtigten bzw. Prüfsachverständigen, ob er die Brandschutzdienstelle beteiligt. Bei einer entsprechenden Beteiligung ist die Stellungnahme der Brandschutzdienstelle zu würdigen. (Keine Umsetzungspflicht) Keine Prüfung im Sinne eines Baugenehmigungsverfahrens Keine Stellungnahme im Zuge eines Abweichungsverfahrens Seite 20
21 Bauvorlagen Prüfung/ Bescheinigung Überwachung der Bauausführung Bauvorlagen Prüfung/ Bescheinigung Überwachung der Bauausführung Bauvorlagen Prüfung/ Bescheinigung Überwachung der Bauausführung Bauvorlagen Prüfung/ Bescheinigung Überwachung der Bauausführung Bauvorlagen Prüfung/ Bescheinigung Überwachung der Bauausführung Bauvorlagen Prüfung/ Bescheinigung Überwachung der Bauausführung Zuständigkeiten GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Sonderbauten NB - NB NB NB EB - EB EB - EB EB - EB FP FP SB SB FP BB BB SB SB EB EB EB Erläuterung Grafik: BB Bauaufsichtsbehörde BD Brandschutzdienststelle EB Entwurfsverfasser FP Fachplaner NB Nachweisberechtigter Brandschutz SB Prüfsachverständige für Brandschutz -- keine Anforderung 2) im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde Seite 21
22 Seite 22
23 Ablauf bei Regelbauten: Bauantrag wird gestellt meist vereinfachtes Verfahren nach HBO allerdings noch ohne Brandschutznachweis wohl aber mit Festlegung bzgl. des 2. Rettungsweges Baugenehmigung wird erteilt Gebäude geht in die Planung Seite 23
24 Vor Baubeginn muss Brandschutznachweis vorliegen GK 4 6 Abs. 6 NBVO GK 5 19 HPPVO erst hier hat die Feuerwehr die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben wobei die Baugenehmigung schon erteilt ist Seite 24
25 Bauvorhaben Genehmigung OG Büro 4. OG Büro 3. OG Büro 2. OG Büro 9 m 1. OG Büro EG Laden Radweg Bürgersteig Privates Grundstück
26 Änderung des Straßenquerschnitts OG Büro 4. OG Büro 3. OG Büro 2. OG Büro 1. OG Büro EG Laden PKW Radweg Bürgersteig Privates Grundstück
27 2016: Wunsch des Bauherren Gebäude um zu nutzen. 1. Bauantrag 2. Baugenehmigung 3. Brandschutznachwei s bis Baubeginn 4. Beteiligung der Feuerwehr nach HPPVO oder NBVO DG Wohnen 5. OG Wohnen 4. OG Wohnen 3. OG Wohnen 2. OG Wohnen 1. OG Wohnen EG Laden PKW Radweg Bürgersteig Privates Grundstück
28 Baugenehmigung besteht. Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist im konkreten Fall nicht mehr gegeben. Wirksame Rettungsmaßnahmen können über den 2. RW nicht sichergestellt werden. DG Wohnen 5. OG Wohnen 4. OG Wohnen 3. OG Wohnen 2. OG Wohnen 15 m 1. OG Wohnen EG Laden PKW Radweg Bürgersteig Privates Grundstück
29 Stellungnahme des LFV/ AGBF und verschiedener Brandschutzdienststellen zum Bauvorlagenerlass Brandschutznachweis soll mit Bauantragsunterlagen eingereicht werden => Frühzeitige Einbindung der Feuerwehr Seite 29
30 Was wird geprüft? Prüfung und Stellungnahme umfassen folgende Punkte: Ist das entsprechend dem Brandschutznachweis erforderliche Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr verfügbar? Kann das Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr zum Einsatz gebracht werden? Seite 30
31 Quelle: Bild.de Seite 31
32 Unterlagen Je nach Situation vor Ort werden der Anfrage die folgenden Unterlagen beigefügt: Der Brandschutznachweis sieht als 2. Rettungsweg eine Rettung mittels Hubrettungsfahrzeug vor. Darstellung der anleiterbaren Stellen inkl. Angaben zur deren Höhe Darstellung der Freiflächen sowie Darstellung des aktuellen öffentlichen Straßenraums inkl. der nutzbaren Aufstellflächen (mit Bemaßung) Der Brandschutznachweis ist zur Stellungnahme nicht erforderlich! Seite 32
33 Beim Regelbau: Beratung durch die Feuerwehr nur sehr bedingt möglich Stellproben mit Drehleiern sind nicht grundsätzlich das Mittel der Wahl, sondern planerische Lösungen.
34 PRAXIS Seite 34
35 FAZ vom Seite 35
36 Internetauftritt für Fachplaner
37
Brandschutzkonzepte /Praxis aus Sicht der Brandschutzdienststelle
Brandschutzkonzepte /Praxis aus Sicht der Brandschutzdienststelle Dipl. Ing. (FH) Michael Brückmann M.Eng. Brandoberrat Branddirektion Frankfurt am Main Gebäudefunk 50 m Reglung 36 HBO Abweichungsentscheidungen
MehrBautechnische Nachweise
Bautechnische Nachweise Baubeginn: - Der Baubeginn ist anzuzeigen mit dem Formblatt BAB 17 (Baubeginnsanzeige): - durch Übergabeeinschreiben, Abgabe bei der Bauaufsicht (Kopie mit Eingangsbestätigung)
MehrPrüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark
Einbettung des Prüfsachverständigen für Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren Dipl.-Ing. Stefan Heitmann Prüfsachverständiger für Brandschutz Sitz: Dorfstraße 23701 Eutin-Fissau Tel.: 045 21 / 761 39
MehrMatthias Thuro TÜV SÜD Industrie Service GmbH Kompetenzzentrum Brandschutz. Ein Brandschutzkonzept entsteht
Ein Brandschutzkonzept entsteht Matthias Thuro Kompetenzzentrum Brandschutz Folie 1 Gliederung Wann und warum braucht man ein Brandschutzkonzept? Was ist ein Brandschutzkonzept? Wie entwickelt sich ein
MehrAnhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW
Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und
MehrBegrüßung zum RIMEA Workshop an der Hochschule Darmstadt 11. November 2009
Begrüßung zum RIMEA Workshop an der Hochschule Darmstadt 11. November 2009 1 Studium an der h_da (Ausbildung Brandschutz I, II, III) 2 3 4 5 Erscheint demnächst: Hessische Landesbauordnung Sächsische Landesbauordnung
MehrHansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017
18. Mai 2017 1 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3.
MehrLandratsamt Kelheim Bautechnische Nachweise
Bautechnische Nachweise Erstellung Prüfung Bauüberwachung Baubeginnsanzeige Nachweispflicht Die Einhaltung der Anforderungen an Standsicherheit Brandschutz Wärmeschutz Schallschutz Erschütterungsschutz
MehrBauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn
Bauen in Bayern Die neue Bayerische Bauordnung 2008 Informationen für den Bauherrn Kompetente Unterstützung durch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Mit dem Bau, Umbau oder Sanierung einer
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Bautechnische Nachweise An den Ersteller des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises werden je nach Bauvorhaben unterschiedliche Anforderungen
MehrBRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN
Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November
MehrBrandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung
Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Bauvorhaben: Bauort: Bauherr: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 (3) BayBO
Mehr1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt
1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei
MehrBaubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)
An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Anlage 7 Zutreffendes bitte ankreuzen
MehrFeuerbeschau bei bestehenden baulichen Anlagen. Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Brandoberrat Feuerwehr München
Feuerbeschau bei bestehenden baulichen Anlagen Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Brandoberrat Feuerwehr München Aspekte der Feuerbeschau Rolle der Feuerwehr Grundsätze der Feuerbeschau Zielsetzung Fristen
MehrVorwort. Für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben ( 55 und Anlage 2 Abs. V HBO) entfallen die öffentlich-rechtliche
Vorwort Mit der Novellierung der Hessischen Bauordnung 2010 (HBO) hat der Gesetzgeber das Baugenehmigungsverfahren weiter vereinfacht. Im Gegenzug wurden Verantwortungen auf Private verlagert. Insbesondere
MehrOberste Bauaufsicht. Merkblatt zum Brandschutznachweis. 1. Allgemeines. 2. Brandschutznachweis. Fassung November 2014
Oberste Bauaufsicht Merkblatt zum Brandschutznachweis Fassung November 2014 1. Allgemeines Der Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis gemäß 67 Abs. 1 BauO Bln, der für jedes Bauvorhaben, soweit
MehrFormulare im Baugenehmigungsverfahren
Aktualisierung der Formulare im Baugenehmigungsverfahren gemäß Brandenburgischer Bauvorlagenverordnung anzuwenden ab dem 01. Januar 2018 Information der unteren Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Barnim
MehrSchauhaus Bauhaus Wintersemester 2018/2019. Brandschutztechnische Entwurfsbegleitung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig Fachgebiet Brandschutz
Schauhaus Bauhaus Wintersemester 2018/2019 Brandschutztechnische Entwurfsbegleitung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig Fachgebiet Brandschutz 1 Brandschutztechn. Themen nach Entwurfsbeurteilung Die
MehrBrandschutz im Museum
Brandschutz im Museum www.regierung.unterfranken.bayern.de Gliederung: Einführung (Steffen Weber ca. 5 min) - Rechtliche Grundlagen - Ansprechpartner vor Ort Bestandsschutz (Phillip Renninger ca. 5 min)
MehrBrandschutznachweise und -konzepte
fbb Fachbereich Bauingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. Jürgen Spittank Holzbau Brandschutz Brandschutznachweise und -konzepte Prof. Dr.- Ing. Ulrich Dietmann Brandschutz I WS 2016/2017 1 Anforderungen an den
MehrBrandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO
Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr
MehrHinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren
Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven Baugenehmigungsverfahren Version 02.2017 2 Inhaltsverzeichnis Brandschutz Brandschutzdienststelle Rauchwarnmelder Brandverhütungsschau Osterfeuer,
MehrRettungswege in Alten- und Pflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen
ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland AGBF - Bund Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. (FH)
MehrFormulare im Baugenehmigungsverfahren
Aktualisierung der Formulare im Baugenehmigungsverfahren gemäß Brandenburgischer Bauvorlagenverordnung anzuwenden ab dem 01. Januar 2018 Information der unteren Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Barnim
MehrErläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags
zu Anlage 1 Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- Abgrabungsantrags Vorbemerkung Reicht der auf den Vordrucken vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte Blätter
MehrErläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags
Seite 1 von 7 Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- Abgrabungsantrags Vorbemerkung Reicht der auf den Vordrucken vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte
MehrBrandschutz im Genehmigungsverfahren
Brandschutz im Genehmigungsverfahren im Hause oemig + partner Westring 455 24106 Kiel Mail: info@oemig-u-partner.de Web: www.oemig-u-partner.de Seminarablauf Teil 1 Erfordernis von Brandschutznachweisen
MehrErläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags
zu Anlage 1 Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags Vorbemerkung Reicht der auf den Vordrucken vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte
Mehr3. Sonstiges AKTEURE. 3.1 Bauvoranfrage
Bauvoranfrage 88 71 BauO NRW 3. Sonstiges 3.1 Bauvoranfrage Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe Sie im Vorfeld zur Bauantragstellung einzelne, wesentliche Fragen Ihres Bauvorhabens rechtsverbindlich
MehrFachbauleitung Projektorganisation. Abnahmemanagement heute und morgen. Umsetzungsprobleme im Zuge der Fachbauleitung
Vortragsgliederung Fachbauleiter - Öffentliches Baurecht Privatrecht Ursprung der Aufgabenübertragung bertragung Die Einrichtung eines Fachbauleiters Brandschutz wird von den Bauaufsichtsbehörden Bauschein
MehrBauordnung Nordrhein-Westfalen 2018
Bauordnung Nordrhein-Westfalen Anpassung an die Musterbauordnung Festlegung eines Mindeststandards der Barrierefreiheit Erleichterung von Bauen mit Holz Satzungsrecht für notwendige Stellplätze Transparenzregelung
MehrBrAnDAktuEll. BrAnDscHutzHilfE für DAs GAstGEwErBE
BrAnDAktuEll BrAnDscHutzHilfE für DAs GAstGEwErBE für die Eigentümer und Betreiber von Hotellerie- und Gastronomiebetrieben stellen sich in letzter zeit immer mehr fragen zum fachgerechten Brandschutz.
MehrFortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen
Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Rechtssystematik im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Rechtssystematik im Bauordnungsrecht I II III IV V Allgemeines
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung - LBO 2015
Die Aufgabe der Feuerwehren ist im Rahmen der LBO wie folgt vorgesehen: Rettung von Menschen und Tieren sowie Durchführung wirksamer Löscharbeiten ( 15, 34). Nur wenn die baulichen Anlagen einem brandschutztechnischen
MehrDas Bauordnungsrecht - Fortsetzung
Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Verfahrensvorschriften in der Sächsischen Bauordnung 1/32 Ausgangsvorschrift: 59 Abs. 1 SächsBO Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Analagen bedarf der Baugenehmigung,
MehrAbweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung
HOLZ und FEUEREINWIRKUNG bei der Brandschutzplanung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Brandschutz im geregelten und nicht geregelten Sonderbau 1. Einleitung 2.
MehrAntrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO
Anlage 1 Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage der
MehrAntrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz
Name, Vorname Datum Anschrift meines Berliner Büro- bzw. Geschäftssitzes Telefon Fax E-Mail Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Oberste Bauaufsicht Württembergische Straße 6 10707 Berlin Antrag
MehrBaubeginnsanzeige. und für die Beseitigung baulicher Anlagen (Art. 57 Abs. 5 BayBO). 1. Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)
Baubeginnsanzeige Anlage 7 An (untere Bauaufsichtsbehörde) Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr
MehrLandratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008
Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes
MehrErläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags
zu Anlage 1 Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags Vorbemerkung Reicht der auf den Vordrucken vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte
MehrBaugenehmigungsverfahren
Veranstaltung Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Amt für Bauordnung und Hochbau Michael Munske Hamburgische Bauordnung Materielle Regelungen / Anforderungen Verfahrensbeteiligte
MehrLeistungsbild Brandschutz
1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfanges. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind, und Festlegen der Aufgabenverteilung Zusammenstellen der Ergebnisse
Mehrvpb - Anwenderleitfaden für den Ersteller von Brandschutznachweisen und konzepten
Neu-Isenburg 20. März 2019 Dipl.-Ing. Oliver Hilla (vpb-hessen) Dipl.-Ing. Frank Wessel (vpb-hessen) Einheitliche Betrachtungsweisen Ansprechpartner für Architekten und Fachplaner Mitwirkung bei der Novellierung
MehrHäufige Fragestellungen zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
Häufige Fragestellungen zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz Dipl. Ing. (FH) Branddirektor Feuerwehr München Vorsitzender des AK VB/G des DFV und der AGBF Rettung von Menschen über Leitern der Feuerwehr
MehrI N F O R M A T I O N S B L A T T
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Referat 21 I N F O R M A T I O N S B L A T T Stand: Mai 2017 Anerkennungsverfahren als Prüfingenieur für Brandschutz Die Bedingungen und Voraussetzungen
MehrOberste Bauaufsichtsbehörde der Freien Hansestadt Bremen
Oberste Bauaufsichtsbehörde der Freien Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Organisation Oberste Bauaufsichtsbehörde beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Baurecht (FB-01) n.n. Herr Melzer
MehrSchutzziele Brandschutzingenieurwesen aus Sicht der Feuerwehr. Brandschutzingenieurwesen aus Sicht der Feuerwehr. 1.
aus Sicht der Feuerwehr Dipl.-Phys. Georg Spangardt, Oberbrandrat Jahrgang 1962 Diplom-Physiker; Schwerpunkt: experimentelle Kernphysik in Bochum Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft in Düsseldorf
MehrBayerische Bauordnung
Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.
MehrSeminar Nr Fachplaner Brandschutz IngKH - Paket. Brandschutz
Fachplaner IngKH - Paket Inhalte: Termin: Ort: Referenten: Das Fortbildungsangebot "Fachplaner " der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) richtet sich an alle, die sich beruflich mit dem vorbeugenden beschäftigen:
MehrVERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BENEDIKTBEUERN. Checkliste zur Vollständigkeit der Bauvorlagen
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BENEDIKTBEUERN Checkliste zur Vollständigkeit der Bauvorlagen Sehr geehrte Bauwerber, im Interesse eines zügigen Genehmigungsverfahrens ist es erforderlich, nachfolgende Unterlagen
MehrBrandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Antragsteller:------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrSteckleiter: 0,73 Pers./min Schiebleiter: 0,27 Pers./min (nur für Nutzungseinheiten im Bestand) Drehleiter: 0,38 Pers./min
Brand- und Katastrophenschutz Ansprechpartner: Kreisbrandmeister Surbeck Durchwahl: 0751 / 85-5140 Telefax: 0751 / 85-5107 E-Mail: kbm@landkreis-ravensburg.de Dienstgebäude: Friedenstraße 6 88212 Ravensburg
Mehr0.63 Bauaufsichtsamt
Amt: Produkt: 0.63.10 Baugenehmigungen 0.63.20 Bauverwaltung 0.63.30 Obere Bauaufsicht 0.63.40 Prüfungen der Bauaufsicht Seite 372 Teilergebnisplan 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche
MehrRechtliche Anforderungen an zukunftsfähige Stallbauvorhaben in der Landwirtschaft aus der Sicht des Brandschutzes
Rechtliche Anforderungen an zukunftsfähige Stallbauvorhaben in der Landwirtschaft aus der Sicht des Brandschutzes ALB-Hessen 11.03.2015 Erstellt von Aribert Herrmann 11.03.2015 Fachdienst 7200, Bauen &
MehrAntrag auf Baugenehmigung
An die Bauaufsichtsbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg Königsberger Straße 10 Eingangsvermerk der Gemeinde Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde 29439 Lüchow (Wendland) Über die Gemeinde Aktenzeichen
MehrBauordnungsrecht ist Ländersache, Art. 70 I GG in Bayern geregelt in der Bayerischen Bauordnung BayBauO
Die Baugenehmigung! Das Baugenehmigungsverfahren ist oft eine langwierige und komplizierte Angelegenheit. Wie so ein Verfahren funktioniert und wie man schneller an die begehrte Baugenehmigung herankommt
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Bergedorf
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
MehrSeminar Nr Fachplaner Brandschutz IngKH - Paket. Brandschutz
Inhalte: Termine: Ort: Referenten: Das Fortbildungsangebot "Fachplaner " der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) richtet sich an alle, die sich beruflich mit dem vorbeugenden beschäftigen: Ingenieure, Architekten,
MehrAnlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen
Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
MehrDer Brandschutz aus baurechtlicher Sicht. Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1
Der Brandschutz aus baurechtlicher Sicht Dipl.-Ing. Jost Rübel Referatsleiter VI.1 Grundsätze des Bauordnungsrechts: - Personen sollen sich aus Gebäuden selbst retten können. (2 bauliche Rettungswege,
MehrFachdienst Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Gerd-Udo Wunderatsch
Fachdienst Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Abteilung Brandschutz Stellungnahmen, Wassermessungen Gefahrenverhütungsschauen - Gerd-Udo Wunderatsch Gefahrenverhütungsbeauftragter Erstellt
MehrStart Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO
Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde
Mehr3. Bauaufsichtliche Prüfungen
BAUORDNUNGSRECHTLICHE ABWEICHUNGEN / ERLEICHTERUNGEN ohne die Besonderheit europäischer Bauprodukte Gesetzlich geregelte Zulässigkeiten Materielle en von gesetzlichen Anforderungen en von Technischen Baubestimmungen
MehrLandratsamt München. Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München. Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart!
Landratsamt München Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München Mit Checkliste der erforderlichen Unterlagen Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart! Ihr Weg zur Baugenehmigung Informationen
MehrBranchentreff Vorbeugender Brandschutz
Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Wechselwirkung Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Branddirektor Branddirektion München Vorsitzender des AK VB/G der AGBF Bund
MehrAllgemeine Fachbegriffe
Allgemeine Fachbegriffe Einleitung Sie beabsichtigen, das Dachgeschoss auszubauen, Ihr bestehendes Wohngebäude um einen Anbau zu erweitern, die vorhandene Bausubstanz zu sanieren oder Sie wollen sich ein
MehrRECHTLICHE ASPEKTE DES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS
www.barnim.de RECHTLICHE ASPEKTE DES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS Informationsveranstaltung zum Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung am 21.05.2015 Eberswalde, 21.Mai 2015 Seite 1 Allgemeine
MehrGenehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
Mehrvdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg
vdw Niedersachsen Bremen Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw am 23. Februar 2011 in Hamburg Jörg Berens Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
MehrNachweis für den vorbeugenden Brandschutz
Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz nach 11 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) (Adresse des Nachweiserstellers) Vorbemerkung: Das Brandschutzkonzept umfasst Seiten einschließlich Deckblatt sowie den
MehrANZEIGE. 1. Angaben zur Person. 2. Anschriften / Kontaktdaten
ANZEIGE über die Aufnahme einer Tätigkeit als Nachweisberechtigter für Brandschutz nach Art. 62 Abs. 2 Satz 5 i.v.m. Art. 61 Abs. 6 BayBO Nur für Personen, die bereits als Nachweisberechtigte für Brandschutz
MehrKommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident
MehrBauliche Anlagen nach 38 LBO sind hierbei insbesondere:
Rechts- und Ordnungamt Brand- und Katastrophenschutz Ansprechpartner: KBM Oliver Surbeck Durchwahl: 0751 / 85-5140 Telefax: 0751 / 85-5107 E-Mail: kreisbrandmeister @landkreis-ravensburg.de Dienstgebäude:
Mehrvereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)
Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung
Mehr1.Verfahrensfreie Vorhaben
- 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung
MehrInhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken
Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Erlass vom 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 vom 6. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 287), geänd. durch Art. 2 der Verordnung vom
MehrFormblätter für Bauleistungen (211 VS) Aufforderung zur
es im Update Natürlich erweitern wir auch weiterhin den Umfang der Baurechtssammlung. Vermissen Sie ein wichtiges Gesetz oder eine maßgebliche Richtlinie? Wenden Sie sich an unsere Redaktion fachmedien.architektur@rudolf-mueller.de.
MehrAntrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO)
Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Sonderbauten Antrag auf Baugenehmigung Baugenehmigungsverfahren
MehrDie neue Bayerische Bauordnung: BayBO
Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Bearbeitet von Dr. Josef Weiß, Henning Jäde, Karl Bauer, Dr. Franz Dirnberger Loseblattwerk mit 63. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 2840 S. In 3 Ordnern ISBN
MehrMerkblatt. Planung von Brandschutz-Anlagen
Merkblatt MB 14-01 Planung von Brandschutz-Anlagen Dezember 2015 Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde sorgfältig von den Experten der vfdb erarbeitet und vom Präsidium der vfdb verabschiedet. Der
MehrBayerische Bauordnung Änderungen des Bauordnungsrechtes durch die Baurechtsnovellen seit 1994
Bayerische Bauordnung 2009 Änderungen des Bauordnungsrechtes durch die Baurechtsnovellen seit 1994 Genehmigungspflicht baulicher Anlagen Abschied vom abschließenden Prüfverfahren durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
MehrÖffentliche Anhörung Ausschussvorlage WVA/18/17 Teil 3 Stand: Bundesverband Carsharing e. V. S. 138
Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage WVA/18/17 Teil 3 Stand: 19.08.10 Ausschussvorlage Ausschuss: WVA, 27. Sitzung am 26.08.2010 Ausschussvorlage zu: Drucks. 18/2523 HBO Bundesverband Carsharing e. V.
MehrMindestinhalt von Prüfberichten
Mindestinhalt von Prüfberichten 20. Februar 2015 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. 2015 Folie 1 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger
MehrMindestinhalt von Prüfberichten
Mindestinhalt von Prüfberichten 20. Februar 2015 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. 2015 Folie 1 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger
MehrMindestinhalt von Prüfberichten
Mindestinhalt von Prüfberichten 8. 9. Februar 2016 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. 2016 Folie 1 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger
MehrBauantrag Antrag auf Vorbescheid vereinfachtes Genehmigungsverfahren
An die Bauaufsichtsbehörde Stadtverwaltung Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid PLZ, Ort 42853 Remscheid Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen (bitte immer angeben!) Anlage I/2
MehrSatzung. Zweck der Brandschau
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und für die Erbringung sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 14. 12. 2009, geändert durch
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Neustadt Nord
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.
MehrBauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)
63.059 100 09.14 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom: ( 11 BauVorlVO) Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift) Eingang Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung, Flur, Flurstücke Vorhaben
MehrBau und Betrieb von Versammlungsstätten
Bau und Betrieb von Versammlungsstätten Kommentar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2014) einschließlich der darauf beruhenden landesrechtlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
Mehr