VERGABE VON POSTDIENSTLEISTUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN

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1 VERGABE VON POSTDIENSTLEISTUNGEN ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN I. ZUSCHLAGSKRITERIEN Der Zuschlag wird losweise gemäß 127 GWB, 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei kommen für die nachfolgend aufgeführten Zuschlagskriterien mit folgender prozentualer Gewichtung zur Anwendung: 1. Für die Lose 1 bis 4: Preis (40 %) Qualität (60 %), aufgeteilt in - Postlaufzeiten (40%) - Güte und Qualität des eingereichten Logistikkonzepts (10 %) - Angebot eines klimafreundlichen Versands (10 %) 2. Für das Los 5: Preis (40 %) Qualität (60 %), aufgeteilt in - Postlaufzeiten (37,5 %) - Güte und Qualität des vorgelegten Realisierungskonzepts (15 %) - Angebot eines klimafreundlichen Versands (7,5 %) Die für die jeweiligen Lose abgegebenen Angebote werden nach Maßgabe der angegebenen prozentualen Gewichtung in einem relativen Vergleich, zunächst für jedes Einzelkriterium und dann insgesamt, zueinander bewertet. II. MINDESTBEDINGUNGEN Für den Auftrag gelten folgende Mindestbedingungen: 1. Für die Lose 1 bis 4: Der Auftragnehmer verfügt über einen Notfallplan bei Ausfall von Betriebsstätten. Der Notfallplan muss in Grundzügen vorgelegt werden. Die Abholung der Postsendungen kann jeweils von Montag bis Freitag gewährleistet werden. Die Zustellung der Postsendungen kann jeweils von Montag bis Samstag gewährleistet werden v1 1

2 Von den an einem Werktag abgeholten inländischen Postsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent an dem ersten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+1) im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Von den an einem Werktag abgeholten inländischen Postsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 95 Prozent an dem zweiten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+2) im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens vier Tage nach Abholung erfolgt sein. (Ausgenommen Weltzonen III, IV) Der Auftragnehmer muss diese Mindestbedingungen erfüllen. Kann er Sie nicht erfüllen, ist sein Angebot auszuschließen. 2. Für das Los 5: Für den Auftrag gelten folgende Mindestbedingungen: Der Auftragnehmer verfügt über einen Notfallplan bei Ausfall von Betriebsstätten. Der Notfallplan muss in Grundzügen vorgelegt werden. Die elektronische Übermittlung der Postsendungen kann jeweils von Montag bis Freitag gewährleistet werden. Die Zustellung der elektronisch übermittelten und vom Auftraggeber weiter behandelten Postsendungen kann jeweils von Montag bis Samstag gewährleistet werden. Von den an einem Werktag bis 15:00 Uhr elektronisch übermittelten inländischen Postsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent an dem ersten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+1) im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Von den an einem Werktag bis 15:00 Uhr elektronisch übermittelten inländischen Postsendungen müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 95 Prozent an dem zweiten auf den Abholungstag folgenden Werktag (E+2) im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Die Zustellung aller Sendungen muss spätestens vier Tage nach der elektronischen Übermittlung durch den Auftraggeber erfolgt sein. (Ausgenommen Weltzonen III, IV) Der Auftragnehmer muss diese Mindestbedingungen erfüllen. Kann er Sie nicht erfüllen, ist sein Angebot auszuschließen v1 2

3 III. ERLÄUTERUNGEN 1. BEWERTUNGSRAHMEN a) Für die Lose 1 bis 4: Zuschlagskriterium Gewichtung (%) (Max.) Punktezahl Einzelkriterium Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: maximal erzielbare Punkte) 1. Preis 40 % 100 (40 Punkte) 2. Qualität 60 %, aufgeteilt in: 100 (60 Punkte) Postlaufzeit 40 % 100 (40 Punkte) Güte und Qualität des eingereichten Logistikkonzepts 10 % 100 (10 Punkte) Angebot eines klimafreundlichen Versands 10 % 100 (10 Punkte) Summe 100 % (100 Punkte) Die Tabelle verdeutlicht den Rechengang der Wertung. Maximal werden je Los und je Einzelkriterium 100 Punkte vergeben, die dann mit der Gewichtung multipliziert werden. Somit errechnet sich die Punktezahl für das konkrete Angebot je Los auf der Ebene der Einzelkriterien. Aufsummiert ergibt sich die Gesamtpunktzahl für das Angebot (maximal 100 Punkte). Das Angebot des Bieters mit der höchsten Punktzahl nach den bekannt gemachten Kriterien stellt das wirtschaftlich günstigste Angebot für das jeweilige Los dar v1 3

4 b) Für das Los 5: Zuschlagskriterium Gewichtung (%) (Max.) Punktezahl Einzelkriterium Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: maximal erzielbare Punkte) 1. Preis 40 % 100 (40 Punkte) 2. Qualität 60 %, aufgeteilt in: 100 (60 Punkte) Postlaufzeit 37,5 % 100 (37,5 Punkte) Güte und Qualität des vorgelegten Realisierungskonzepts 15 % 100 (15 Punkte) Angebot eines klimafreundlichen Versands 7,5 % 100 (7,5 Punkte) Summe 100 % (100 Punkte) Die Tabelle verdeutlicht den Rechengang der Wertung. Maximal werden je Los und je Einzelkriterium 100 Punkte vergeben, die dann mit der Gewichtung multipliziert werden. Somit errechnet sich die Punktezahl für das konkrete Angebot je Los auf der Ebene der Einzelkriterien. Aufsummiert ergibt sich die Gesamtpunktzahl für das Angebot (maximal 100 Punkte). Das Angebot des Bieters mit der höchsten Punktzahl nach den bekannt gemachten Kriterien stellt das wirtschaftlich günstigste Angebot für das jeweilige Los dar. 2. BEWERTUNG DER EINZELKRITERIEN: Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe: a) Preis Honorar (40 %) für die Lose 1 bis 5 Bewertet wird der vom Bieter für das jeweilige Los angegebene Gesamtpreis (wertungsrelevant) nach Maßgabe des den Bietern zur Verfügung gestellten Formblatts Erklärungen zu den Zuschlagskriterien. Der günstigste Gesamtpreis erhält die beste Bewertung v1 4

5 Der Bieter mit dem geringsten angebotenen Gesamtpreis für das jeweilige Los erhält 100 Punkte, die in Bezug auf die Lose 1 bis 4 jeweils in die Tabelle unter Ziffer III. 1 a), Spalte 3 (Punktzahl Einzelkriterium) übertragen werden, die in Bezug auf das Los 5 in die Tabelle unter Ziffer III. 1.b), Spalte 3 (Punktzahl Einzelkritierium) übertragen werden. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium x Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der jeweiligen Tabelle unter Ziffer III.1.a) bzw. Ziffer III.a.b) für das Kriterium erzielte Punktezahl. Die angebotenen Preise der übrigen Angebote für das jeweilige Los werden linear im Verhältnis zum geringsten angebotenen Gesamtpreis bewertet (100 x/y, wobei x= Gesamtpreis des günstigsten Bieters, y= Gesamtpreis des jeweiligen Bieters). Die so ermittelte Punktzahl wird kaufmännisch auf eine volle Punktzahl gerundet und in Bezug auf die Lose 1 bis 4 jeweils in die Tabelle unter Ziffer III.1.a), Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) in Bezug auf das Los 5 in die Tabelle unter Ziffer III.1.b), Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die nach Maßgabe der jeweiligen Tabelle unter Ziffer III.1.a) bzw. Ziffer III.1.b) für das Kriterium erzielte Punktezahl. Hinweis: Die in der Leistungsbeschreibung und den Erklärungen zu den Zuschlagskriterien herangezogenen Mengengerüste basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und können saisonal schwanken. Sie dienen dem Bieter allein zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung als Kalkulationsgrundlage und stellen keine dauerhafte Volumengarantie dar. Durch Änderung in den Geschäftsabläufen des Auftraggebers können die Mengen sowohl steigen als auch sinken. Die schwankenden Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können. Unterjährig fallen je Monat unterschiedliche Mengen an. b) Qualität (60%) aa) Für die Lose 1 bis 4: Für das Zuschlagskriterium Qualität wertet der Auftraggeber die Angaben zu den nachfolgenden Unterkriterien: Postlaufzeit (40 %) Güte und Qualität des eingereichten Logistikkonzepts (10 %) Angebot eines klimafreundlichen Versands (10%) (1) Postlaufzeiten (40 %) v1 5

6 Für die Bewertung der Postlaufzeiten gilt: (i) Postlaufzeiten E+1 E+1 < 80 Prozent = Ausschluss des Angebotes E+1 = 80 Prozent = 0 Punkte Pro 1,5 Prozent über 80 Prozent = 10 Punkte E+1 95 Prozent = 100 Punkte Maximal können 100 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 1 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die nachstehende Tabelle unter Ziffer III. 2. b) aa) (iii) Spalte 3 (Punktezahl Einzellaufzeit) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzellaufzeit Gewichtung der Einzellaufzeit folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 2. b) aa) (iii) Spalte 4 für die Punktezahl Einzellaufzeit erzielte Punktezahl. (ii) Postlaufzeiten E+2 E+2 < 95 Prozent = Ausschluss des Angebotes E+2 = 95 Prozent = 0 Punkte E+2 96 Prozent = 50 Punkte E+2 97 Prozent = 100 Punkte Maximal können 100 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 1 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die nachstehende Tabelle unter Ziffer III. 2. b) aa) (iii) Spalte 3 (Punktezahl Einzellaufzeit) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzellaufzeit Gewichtung der Einzellaufzeit folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 2. b) aa) (iii) Spalte 4 für die Punktezahl Einzellaufzeit erzielte Punktezahl v1 6

7 (iii) Bewertungsrahmen Postlaufzeit Postlaufzeit Gewichtung (%) Punktezahl Einzellaufzeit Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: maximal erzielbare Punkte) E+1 67 % 100 Punkte (67 Punkte) E+2 33 % 100 Punkte (33 Punkte) SUMME 100% (100 Punkte) Maximal können 100 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 1 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer III. 1. a) Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium Gewichtung des Auswahlkriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 1. a) Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktezahl. Hinweis: Die Postlaufzeit gibt Aufschluss über die Frage, wieviel Zeit zwischen der Abholung der Sendung und der Zustellung an den Empfänger vergeht. Die Postlaufzeit wird in Tagen gemessen. Eine Zustellung am (Werk- )Tag nach der Abholung wird als E+1 bezeichnet, eine Zustellung nach zwei (Werk-)Tagen nach Abholung als E+2 usw. Die Postlaufzeiten werden dabei auf den Jahresdurchschnitt bezogen. Daher ist insgesamt eine Quote (in Prozent) zu bilden. Die Angabe E+1 Quote von 80% besagt beispielsweise, dass im Jahresdurchschnitt 80 Prozent der Postsendungen innerhalb eines Werktages nach Abholung bei dem Adressaten zugestellt werden. (2) Güte und Qualität des eingereichten Logistikkonzepts (10 %) Der Bieter hat bei Angebotsabgabe ein Logistikkonzept vorzulegen, in dem die wesentlichen Abläufe dargestellt werden, anhand derer der Auftraggeber nachvollziehen kann, wie eine fristgerechte und fehlerfreie Abholung, Bearbeitung, Beförderung und Zustellung der v1 7

8 Sendungen sichergestellt wird. Die Bewertung dieses Konzepts folgt den folgenden Maßgaben: 8-10 Punkte: Der Bieter stellt mit einem sehr hohen Detailierungsgrad die wesentlichen Bearbeitungsabläufe anschaulich dar. Insbesondere wird auf die einzelnen Bearbeitungsschritte von der Abholung, über die Bearbeitung und die Beförderung bis hin zur Zustellung ausführlich eingegangen. Er stellt dabei dar, dass keine bzw. sehr wenige Nachunternehmer mit der Behandlung der Sendungen betraut werden, so dass etwaige Schnittstellenrisiken auf dem Weg der Sendungen vermieden werden. Dies führt aus Sicht des Auftraggebers zu einer äußerst nachvollziehbaren Logistikplanung in Bezug auf das umzusetzende Projekt. Dies lässt eine hohe logistische Qualität erwarten, sodass eine fristgerechte und fehlerfreie Abholung, Bearbeitung, Beförderung und Zustellung der Sendungen aus Sicht des Auftraggebers sichergestellt erscheint. Der Bieter geht dabei auch in äußerst nachvollziehbarer und nach Ansicht des Auftraggebers überzeugender Art und Weise darauf ein, wie die Sendungen vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen geschützt werden sollen. Weiterhin wird auch der Ablauf von Zustellungen an Postfachadressen und innenliegende Hausbriefkästen detailliert beschrieben, sodass eine Zustellung auch in diesen Fällen gewährleistet erscheint. 5-7 Punkte: Der Bieter stellt mit einem ansprechenden Detailierungsgrad die wesentlichen Bearbeitungsabläufe anschaulich dar. Es wird auf die einzelnen Bearbeitungsschritte von der Abholung, über die Bearbeitung und die Beförderung bis hin zur Zustellung im Wesentlichen eingegangen. Er stellt dabei dar, dass eine moderate Anzahl an Nachunternehmern mit der Behandlung der Sendungen betraut werden, so dass etwaige Schnittstellenrisiken auf dem Weg der Sendungen weitgehend vermieden aber nicht ausgeschlossen werden können. Dies führt aus Sicht des Auftraggebers zu einer ausreichend nachvollziehbaren Logistikplanung in Bezug auf das umzusetzende Projekt. Dies lässt eine hinlänglich adäquate logistische Qualität erwarten, sodass eine fristgerechte und v1 8

9 fehlerfreie Abholung, Bearbeitung, Beförderung und Zustellung der Sendungen aus Sicht des Auftraggebers in aller Regel als sichergestellt erscheint. Der Bieter geht dabei auch in nachvollziehbarer und nach Ansicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibler Art und Weise darauf ein, wie die Sendungen vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen geschützt werden sollen. Weiterhin wird auch der Ablauf von Zustellungen an Postfachadressen und innenliegende Hausbriefkästen akzeptabel beschrieben, sodass eine Zustellung auch in diesen Fällen erwartet werden kann. 1-4 Punkte: Bieter stellt die wesentlichen Bearbeitungsabläufe nur lückenhaft dar. Es wird lediglich grob auf die einzelnen Bearbeitungsschritte von der Abholung, über die Bearbeitung und die Beförderung bis hin zur Zustellung im Wesentlichen eingegangen. Dies führt aus Sicht des Auftraggebers zu einer wenig ansprechenden Logistikplanung in Bezug auf das umzusetzende Projekt. Er stellt dabei dar, dass eine Vielzahl von Nachunternehmern mit der Behandlung der Sendungen betraut werden, so dass etwaige Schnittstellenrisiken auf dem Weg der Sendungen wahrscheinlich erscheinen. Dies lässt nur eine eingeschränkt taugliche logistische Qualität erwarten, sodass eine fristgerechte und fehlerfreie Abholung, Bearbeitung, Beförderung und Zustellung der Sendungen zweifelhaft erscheint. Der Bieter geht dabei auch nur bruchstückhaft und nach Ansicht des Auftraggebers in wenig plausibler Art und Weise darauf ein, wie die Sendungen vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen geschützt werden sollen. Weiterhin wird auch der Ablauf von Zustellungen an Postfachadressen und innenliegende Hausbriefkästen nur mangelhaft beschrieben, sodass eine Zustellung in diesen Fällen ungewiss bleibt. 0 Punkte: Darlegung erfüllt noch nicht einmal eine der im vorstehenden Absatz (1 bis 4 Punkte) umschriebenen Kriterien und ist deshalb unbrauchbar. Maximal können 10 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer III. 1. a) Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen v1 9

10 Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium Gewichtung des Auswahlkriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 1. a) Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktezahl. (3) Angebot eines klimafreundlichen Versands (10%) bb) Zu Los 5 Für die Bewertung des Qualitätsmerkmals Angebot eines klimafreundlichen Versands gilt: Der Bieter gewährleistet klimafreundlichen Versand Soweit der Biter die vorstehenden Maßgaben nicht erfüllt: Der Bieter fördert einen klimafreundlichen Versand durch Einsatz CO2-effizienter Fahrzeuge und/oder Ausgleichsprojekte Soweit der Bieter die erforderlichen Maßgaben nicht erfüllt: Der Bieter gewährleistet und/oder fährt keinen ökologisch nachhaltigen Versand 10 Punkte 5 Punkte 0 Punkte Maximal können 10 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer III. 1. a) Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium Gewichtung des Auswahlkriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 1. a) Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktezahl. Für das Zuschlagskriterium Qualität wertet der Auftraggeber die Angaben zu den nachfolgenden Unterkriterien: Postlaufzeit (37,5 %) Güte und Qualität des vorgelegten Realisierungskonzepts (15 %) Angebot eines klimafreundlichen Versands (7,5 %) (1) Postlaufzeiten (37,5 %) Für die Bewertung der Postlaufzeiten gilt: (i) Postlaufzeiten E+1 E+1 < 80 Prozent = Ausschluss des Angebotes E+1 = 80 Prozent = 0 Punkte v1 10

11 Pro 1,5 Prozent über 80 Prozent = 10 Punkte E+1 95 Prozent = 100 Punkte Maximal können 100 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 1 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die nachstehende Tabelle unter Ziffer III. 2. b) bb) (iii) Spalte 3 (Punktezahl Einzellaufzeit) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzellaufzeit Gewichtung der Einzellaufzeit folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 2. b) bb) (iii) Spalte 4 für die Punktezahl Einzellaufzeit erzielte Punktezahl. (ii) Postlaufzeiten E+2 E+2 < 95 Prozent = Ausschluss des Angebotes E+2 = 95 Prozent = 0 Punkte E+2 96 Prozent = 50 Punkte E+2 97 Prozent = 100 Punkte Maximal können 100 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 1 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die nachstehende Tabelle unter Ziffer III. 2. b) bb) (iii) Spalte 3 (Punktezahl Einzellaufzeit) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzellaufzeit Gewichtung der Einzellaufzeit folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 2. b) bb) (iii) Spalte 4 für die Punktezahl Einzellaufzeit erzielte Punktezahl. (iii) Bewertungsrahmen Postlaufzeit Postlaufzeit Gewichtung (%) Punktezahl Einzellaufzeit Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: maximal erzielbare Punkte) E+1 67 % 100 Punkte (67 Punkte) E+2 33 % 100 Punkte (33 Punkte) SUMME 100% (100 Punkte) Maximal können 100 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 1 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer III. 1. b) Spalte 3 (Punktezahl v1 11

12 Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium Gewichtung des Auswahlkriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 1. b) Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktezahl. Hinweis: Die Postlaufzeit gibt Aufschluss über die Frage, wieviel Zeit zwischen der elektronischen Übermittlung der Sendung durch den Auftraggeber und der Zustellung an den Empfänger vergeht. Die Postlaufzeit wird in Tagen gemessen. Eine Zustellung am (Werk-) Tag nach wird als E+1 bezeichnet, eine Zustellung nach zwei (Werk- )Tagen nach als E+2 usw. Die Postlaufzeiten werden dabei auf den Jahresdurchschnitt bezogen. Daher ist insgesamt eine Quote (in Prozent) zu bilden. Die Angabe E+1 Quote von 80% besagt beispielsweise, dass im Jahresdurchschnitt 80 Prozent der Postsendungen innerhalb eines Werktages nach der elektronischen Übermittlung durch den Auftraggeber bei dem Adressaten zugestellt werden. (2) Güte und Qualität des vorgesehenen Realisierungskonzepts (15 %) 8-10 Punkte: Der Bieter stellt in hervorragender Art und Weise dar, wie die elektronische Übermittlung der Sendungen von dem Jobcenter an das Druckcenter erfolgen soll und wie die dazu notwendige Software in das vorhandene Rahmenprogramm implementiert werden kann. Dies lässt aus Sicht des Auftraggebers eine reibungslose und stabile Übermittlung der Sendungen auf elektronischem Wege erwarten. Weiterhin geht der Bieter in weit überdurchschnittlicher Art und Weise darauf ein, wie die empfangenen Daten gespeichert, behandelt und sodann im Druckerzeugnis verwertet werden. Dies lässt aus Sicht des Auftraggebers eine sichere, stabile und zügige Bearbeitung der einzelnen Druckaufträge erwarten. Darüber hinaus legt der Bieter überaus plausibel und nachvollziehbar dar, auf welche Art und Weise die jeweiligen Druckerzeugnisse weiter behandelt (Falzung, Sortierung, Kuvertierung, Adressierung) werden. Dies lässt aus Sicht des Auftraggebers keinerlei Zweifel daran aufkommen, dass klassische Aufgaben einer Poststelle von dem Bieter vollumfänglich erfüllt werden können v1 12

13 Auch die Übergabe an den Zusteller (intern/extern) wird sehr ansprechend beschrieben. Etwaige Schnittstellenrisiken sind nach Ansicht des Auftraggebers hier nicht zu erwarten. Im Übrigen wird auch auf die weiteren Bearbeitungsschritte von der Abholung, über die Bearbeitung und die Beförderung bis hin zur Zustellung ausführlich eingegangen. Der Bieter stellt dabei dar, dass keine bzw. nur sehr wenige Nachunternehmer mit der Behandlung der Sendungen betraut werden, so dass etwaige Schnittstellenrisiken auf dem Weg der Sendung vermieden werden. Dies führt aus Sicht des Auftraggebers zu einer äußerst nachvollziehbaren Logistikplanung in Bezug auf das umzusetzende Projekt. Dies lässt eine hohe logistische Qualität erwarten, so dass eine fristgerechte und fehlerfreie Abholung, Bearbeitung, Beförderung und Zustellung der Sendungen aus Sicht des Auftraggebers sichergestellt erscheint. Der Bieter geht dabei auch in äußerst nachvollziehbarer und nach Ansicht des Auftraggebers überzeugender Art und Weise darauf ein, wie die Sendungen vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung geschützt werden sollen. Weiterhin wird auch der Ablauf von Zustellungen an Postfachadressen und innenliegende Hausbriefkästen detailliert beschrieben, so dass eine Zustellung auch in diesen Fällen gewährleistet erscheint. 5-7 Punkte: Der Bieter stellt ansprechend dar, wie die elektronische Übermittlung der Sendungen von dem Jobcenter an das Druckcenter erfolgen soll und wie die dazu notwendige Software in das vorhandene Rahmenprogramm implementiert werden kann. Dies lässt aus Sicht des Auftraggebers weitgehend eine reibungslose und stabile Übermittlung der Sendungen auf elektronischem Wege erwarten. Weiterhin geht der Bieter größtenteils fundiert darauf ein, wie die empfangenen Daten gespeichert, behandelt und sodann im Druckerzeugnis verwertet werden. Dies lässt aus Sicht des Auftraggebers eine sichere, stabile und zügige Bearbeitung der einzelnen Druckaufträge mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwarten v1 13

14 Darüber hinaus legt der Bieter vorwiegend plausibel und nachvollziehbar dar, auf welche Art und Weise die jeweiligen Druckerzeugnisse weiter behandelt (Falzung, Sortierung, Kuvertierung, Adressierung) werden. Dies lässt aus Sicht des Auftraggebers nur geringe Zweifel daran aufkommen, dass klassische Aufgaben einer Poststelle vollumfänglich erfüllt werden. Auch die Übergabe an den Zusteller (intern/extern) wird im Wesentlichen ansprechend beschrieben. Etwaige Schnittstellenrisiken sind nach Ansicht des Auftraggebers hier eher fernliegend. Im Übrigen wird auch auf die weiteren Bearbeitungsschritte von der Abholung, über die Bearbeitung und die Beförderung bis hin zur Zustellung in wesentlichen Teilen eingegangen. Der Bieter stellt dabei dar, dass eine moderate Anzahl an Nachunternehmern mit der Behandlung der Sendungen betraut wird, so dass etwaige Schnittstellenrisiken auf dem Weg der Sendung weitgehend vermieden aber nicht ausgeschlossen werden können. Dies führt aus Sicht des Auftraggebers zu einer ausreichend nachvollziehbaren Logistikplanung in Bezug auf das umzusetzende Projekt. Dies lässt eine hinlänglich adäquate logistische Qualität erwarten, so dass eine fristgerechte und fehlerfreie Abholung, Bearbeitung, Beförderung und Zustellung der Sendungen aus Sicht des Auftraggebers in aller Regel als sichergestellt erscheint. Der Bieter geht dabei auch in nachvollziehbarer und nach Ansicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibler Art und Weise darauf ein, wie die Sendungen vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung geschützt werden sollen. Weiterhin wird auch der Ablauf von Zustellungen an Postfachadressen und innenliegenden Hausbriefkästen akzeptabel beschrieben, so dass eine Zustellung auch in diesen Fällen erwartet werden kann. 1-4 Punkte: Der Bieter stellt nur lückenhaft dar, wie die elektronische Übermittlung der Sendungen von dem Jobcenter an das Druckcenter erfolgen soll und wie die dazu notwendige Software in das vorhandene Rahmenprogramm implementiert werden kann. Dies lässt aus Sicht des Auftraggebers eine reibungslose und stabile v1 14

15 Übermittlung der Sendungen auf elektronischem Wege als zweifelhaft erscheinen. Weiterhin geht der Bieter auch nur holzschnittartig darauf ein, wie die empfangenen Daten gespeichert, behandelt und sodann im Druckerzeugnis verwertet werden. Aus Sicht des Auftraggebers bleibt daher ungewiss, ob eine sichere, stabile und zügige Bearbeitung der einzelnen Druckaufträge sichergestellt ist. Darüber hinaus legt der Bieter auch in nur wenig plausibler und nachvollziehbarer Art und Weise dar, auf welche Art und Weise die jeweiligen Druckerzeugnisse weiterbehandelt (Falzung, Sortierung, Kuvertierung, Adressierung) werden. Dies lässt aus Sicht des Auftraggebers berechtigte Zweifel daran aufkommen, dass klassische Aufgaben einer Poststelle vollumfänglich erfüllt werden. Auch die Übergabe an den Zusteller (intern/extern) wird in wesentlichen Teilen unvollständig beschrieben. Etwaige Schnittstellenrisiken sind nach Ansicht des Auftraggebers hier daher zu erwarten. Im Übrigen wird auch auf die weiteren Bearbeitungsschritte von der Abholung, über die Bearbeitung und die Beförderung bis hin zur Zustellung nur teilweise eingegangen. Der Bieter stellt dabei dar, dass eine Vielzahl von Nachunternehmen mit der Behandlung der Sendungen betraut werden, so dass etwaige Schnittstellenrisiken auf dem Weg der Sendungen wahrscheinlich erscheinen. Dies lässt nur eine eingeschränkte taugliche logistische Qualität erwarten, so dass eine fristgerechte und fehlerfreie Abholung, Bearbeitung, Beförderung und Zustellung der Sendungen zweifelhaft erscheint. Der Bieter geht dabei auch nur bruchstückhaft und nach Ansicht des Auftraggebers in wenig plausibler Art und Weise darauf ein, wie die Sendungen vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung geschützt werden sollen. Weiterhin wird auch der Ablauf von Zustellungen an Postfachadressen und innenliegenden Hausbriefkästen nur mangelhaft beschrieben, so dass eine Zustellung in diesen Fällen ungewiss bleibt v1 15

16 0 Punkte: Die Darlegung erfüllt noch nicht einmal eine der im vorstehenden Absatz (1-4 Punkte) umschriebenen Kriterien und ist deshalb unbrauchbar. Maximal können 10 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer III. 1. b) Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium Gewichtung des Auswahlkriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 1. b) Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktezahl. (3) Angebot eines klimafreundlichen Versands (7,5%) Für die Bewertung des Qualitätsmerkmals Angebot eines klimafreundlichen Versands gilt: Der Bieter gewährleistet klimafreundlichen Versand Soweit der Biter die vorstehenden Maßgaben nicht erfüllt: Der Bieter fördert einen klimafreundlichen Versand durch Einsatz CO2-effizienter Fahrzeuge und/oder Ausgleichsprojekte Soweit der Bieter die erforderlichen Maßgaben nicht erfüllt: Der Bieter gewährleistet und/oder fördert keinen ökologisch nachhaltigen Versand 10 Punkte 5 Punkte 0 Punkte Maximal können 10 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= max. 100 Punkte) und dann in die Tabelle unter Ziffer III. 1. b) Spalte 3 (Punktezahl Einzelkriterium) übertragen. Aus dem Produkt Punktezahl Einzelkriterium Gewichtung des Auswahlkriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer III. 1. b) Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktezahl v1 16

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