1. Struktur der Beratungsstelle

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Struktur der Beratungsstelle"

Transkript

1 Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholstein in der Justizvollzugsanstalt Neumünster für den Zeitraum vom bis Strukturqualität 2. Beratungsinhalte 3. Kooperationen 4. Fortbildungen/Fachtagungen 5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes 6. Statistik 1. Struktur der Beratungsstelle Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2011 erneut in folgenden Bereichen tätig: im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Neumünster pauschal finanziert wird, im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR), im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster, finanziert durch Mittel des Justizministeriums und als Anlaufstelle Schuldnerberatung im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg. In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen Helga Koberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt Peter Reteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte die Berufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemester im Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. Ab November 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern, Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2 Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zur Schuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamten Berichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessen hiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. Die Verwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstalten mit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden. Die Arbeit der Anlaufstelle Schuldnerberatung im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet

2 Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf die zentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlich mit der Schuldnerberatungssoftware Tau-Office der Firma rocom GmbH gearbeitet. Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH wurde für die Jahre 2011/2012 erstmalig durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig Holstein ausgeschrieben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.v. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.v. hat den Zuschlag für die Vergabe erhalten. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH war hierbei als geschäftsführender Träger der Bietergemeinschaft tätig. Die Schuldnerberatung für die JVA Neumünster und Itzehoe sowie die Jugendanstalt Schleswig wird durch die Schuldnerberatung der Diakonisches Werk Altholstein GmbH ausgeführt. Infolge der Ausschreibung kam es zu einer Umverteilung der Fachleistungsstunden in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein. Leider gehört die JVA Neumünster zu denjenigen Anstalten, denen nach der Umverteilung weniger Fachleistungsstunden für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen. In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstunden abzuleisten. Das entspricht einer jährlichen Reduzierung von 72 Stunden, also einer 8%igen Kürzung der Beratungszeiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der zur Verfügung stehende Stundensatz beinhaltet, dass zusätzlich zu jeder intramuralen Stunde eine halbe Verwaltungsstunde extramural geleistet wird. Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchenden ist, wird an zwei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowie an einem Tag pro Woche von Sibylle Schwenk durchgeführt. Die Urlaubs- und Krankheitsvertretung hat Frau Stenzel übernommen. Die extramurale Tätigkeit übernimmt weiterhin unsere Verwaltungsangestellte Anne Voss, die bei Abwesenheit wie bereits in den Vorjahren von unseren Kolleginnen Judith Sprigade oder Heidi Boethern vertreten wird. Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag 6 bis 10 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt konnten 952 Kontakte verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen finden die Beratungsgespräche für die Strafhaftgefangenen in unserem Büro im Therapiezentrum der JVA Neumünster statt, Inhaftierte aus der Untersuchungshaft werden in den Besucherräumen des B-Hauses beraten. 2. Beratungsinhalte Wie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits - 2 -

3 eröffneten Insolvenzverfahren. Wir verweisen auf den Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts. Im Berichtszeitraum waren 171 Neuanfragen sowie 151 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Die Anzahl der Neuanfragen hat sich gegenüber dem Berichtszeitraum 2010 um 16 Anfragende verringert, die Anzahl der Übernahmen aus Vorjahren hat sich um 12 Anfragende erhöht. Somit befanden sich insgesamt 322 Schuldner in unserer Beratung, was einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um 4 Beratungsfälle, also um 1,3% entspricht. Bezieht man die 8 %ige Reduzierung der intramuralen Stunden ein, so stellt man fest, dass bei jedem Klienten 7,9% der Beratungszeit entfallen sind. Das bereits in den Vorjahren angesprochene Problem der zu knapp bemessenen Beratungszeit hat sich damit weiter verschärft. Per Stichtag befanden sich 28 Neuantragsteller auf unserer Warteliste. Die Wartezeit der Neuantragsteller hat sich während des Jahres 2011 von drei auf etwa vier Monate erhöht. Gleichwohl ist gewährleistet, dass als dringend gekennzeichnete Anträge innerhalb einer Wochenfrist bearbeitet werden. Wie bereits in den Vorjahresberichten beschrieben, haben diverse Neuantragsteller diese Dringlichkeitsanträge hingegen für einen kurzfristigen Beratungseinstieg genutzt. In der Folge warteten die redlichen Schuldner deutlich länger auf eine Beratung. In Absprache mit der JVA wurden daher in 2011 alle Neuantragsteller per Informationsblatt darauf hingewiesen, dass bei unberechtigtem Dringlichkeitsantrag damit zu rechnen sei, dass man an das Ende der Warteliste rücken werde. Das Ergebnis ist noch nicht ganz zufriedenstellend, aber der Beratungszugang findet nun deutlich geordneter und gerechter statt. Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 80 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR bis zu mindestens EUR 13,7 Millionen verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 215 Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR bei einer durchschnittlichen Anzahl von 8,7 Gläubigern im ungewichteten Mittelwert. Sofern die höchsten drei Verschuldungsfälle mit über EUR 13 Millionen, über EUR 6 Millionen und über EUR 7 Millionen nicht berücksichtigt werden, beträgt die durchschnittliche Verschuldung etwa EUR Abschließend erfasst wurden 1864 Gläubiger, wobei sich die Anzahl hinsichtlich der zwar bearbeiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Fälle mindestens verdoppeln dürfte. Während des Berichtszeitraums wurden insgesamt 12 (2010: 8) Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt. 10 (2010: 9) weitere Verfahren befinden sich in der Vorbereitung. 3 (2010: 3) Inhaftierte wurden bei ihren Anträgen auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens unterstützt (aktuell Selbständige sowie ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern und /oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen). Für weitere 31 (2010: 25) Schuldner wurden, soweit es bis zur Entlassung möglich war, das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen. Diese Schuldner wurden von uns an die nun örtliche zuständige Schuldnerberatung oder bei Verlegung an die nun zuständige Schuldnerberatung der jeweiligen JVA vermittelt. Außerdem wurden 12 (2010: 4) Schuldner beraten, für die bereits vor Inhaftierung mit Hilfe anderer Schuldnerberatungen oder mit Hilfe von Rechtsanwälten ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde

4 Im vergangenen Jahr wurde für einen Klienten (2010: 0) ein Darlehen der Stiftung Straffälligenhilfe beantragt. 4 (2010: 3) Inhaftierte befanden sich in laufenden außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, bei weiteren 3 (2010: 2) Inhaftierten wurden diese Verhandlungen in 2011 erfolgreich beendet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die beratungsintensiven Fälle gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen haben und gleichzeitig die Beratungszeit verkürzt werden musste. 3. Kooperationen Nach wie vor verlief die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVA tätigen Beratungseinrichtungen reibungslos. Alle Schuldnerberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein arbeiten im Sinne der Beratenen mit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behörden und Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, dem allgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhanden Hilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.v. zusammen und sind über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Land vernetzt. 4. Fortbildungen/Fachtagungen Die Berater nehmen weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie an Sitzungen und Fachtagungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen der in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil. Die Unterstützung bzw. Beratung in rechtlichen Fragen durch die Juristen unseres Landesverbandes ist weiterhin gegeben. 5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders - 4 -

5 dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein. Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Hintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre. Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf: Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung Förderung von Eigenverantwortlichkeit Förderung finanzieller Kompetenzen Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel. Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen. Modul 1 Sondierungsberatung Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.b. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.) Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren Gewerbe abmelden Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. Bestehender Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden - 5 -

6 Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost) Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen, Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.b. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.) Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Forderungen u. U. mit juristischer Hilfe Modul 2 Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte Forderungsaufstellungen anfordern Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu erwirken Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer) Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern Modul 3 Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung Vermittlung von Resozialisierungsfonds Außergerichtlicher Einigungsversuch Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger durch Bereitstellung eines Treuhandkontos Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc. Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen Modul 4 Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf - 6 -

7 Begleitung bei Vergleichserfüllung Begleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode des Insolvenzverfahrens Abwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel (wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus unerlaubten Handlungen Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wird sichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldnerund Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Haftanstalten. 6. Statistisk Anzahl der Gesamtberatungen 952,00 Anzahl der Klienten 322,00 Anzahl der Gesamtforderungen 1.870,50 Anzahl der Forderungen (ungewichteter Mittelwert) pro Klient 8,70 Anzahl der Gesamtschulden ,00 durchschnittliche Höhe der Verschuldung (ungewichteter Mittelwert) pro ,21 Klient gez. Sibylle Schwenk Helga Koberg Neumünster im Februar

8 Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholstein in der Jugendanstalt Neumünster für den Zeitraum vom bis Strukturqualität 2. Beratungsinhalte 3. Kooperationen 4. Fortbildungen/Fachtagungen 5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes 6. Statistik 1. Struktur der Beratungsstelle Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2011 erneut in folgenden Bereichen tätig: im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Neumünster pauschal finanziert wird, im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR), im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster, finanziert durch Mittel des Justizministeriums und als Anlaufstelle Schuldnerberatung im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg. In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen Helga Koberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt Peter Reteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte die Berufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemester im Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. Ab November 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern, Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2 Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zur Schuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamten Berichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessen hiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. Die Verwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstalten mit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden. Die Arbeit der Anlaufstelle Schuldnerberatung im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet. Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf die zentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlich mit der Schuldnerberatungssoftware Tau-Office der Firma rocom GmbH gearbeitet

9 Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH wurde für die Jahre 2011/2012 erstmalig durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig Holstein ausgeschrieben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.v. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.v. hat den Zuschlag für die Vergabe erhalten. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH war hierbei als geschäftsführender Träger der Bietergemeinschaft tätig. Die Schuldnerberatung für die JVA Neumünster und Itzehoe sowie die Jugendanstalt Schleswig wird durch die Schuldnerberatung der Diakonisches Werk Altholstein GmbH ausgeführt. Infolge der Ausschreibung kam es zu einer Umverteilung der Fachleistungsstunden in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein. Leider gehört die JVA Neumünster zu denjenigen Anstalten, denen nach der Umverteilung weniger Fachleistungsstunden für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen. In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstunden abzuleisten. Das entspricht einer jährlichen Reduzierung von 72 Stunden, also einer 8%igen Kürzung der Beratungszeiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für die Jugendanstalt in Neumünster waren zunächst wie in den Vorjahren 204 Jahresstunden vorgesehen, allerdings sollte das Jahreskontingent in der Jugendanstalt Schleswig von 204 auf 168 Stunden gekürzt werden. Da sich nunmehr jedoch die Aufnahmeabteilung in der Jugendanstalt Schleswig befindet und sich ferner die Anzahl der Haftplätze dort erhöht hat, war ab Februar 2011 ein Tausch der vorgenannten Stundenkontingente möglich. D.h. seit Februar 2011 entfällt auf die Jugendanstalt Neumünster ein Jahresstundenkontingent von 168 Stunden und auf die Jugendanstalt Schleswig ein Jahresstundenkontingent von 204 Stunden. Der zur Verfügung stehende Stundensatz beinhaltet, dass zusätzlich zu jeder intramuralen Stunde eine halbe Verwaltungsstunde extramural geleistet wird. Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchenden ist, wird für den Erwachsenenvollzug an zwei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowie an einem Tag pro Woche von Sibylle Schwenk durchgeführt. Die Beratung für die Ratsuchenden aus der Jugendanstalt wird jeweils am Montagvormittag von Helga Koberg durchgeführt. Es erfolgt eine gegenseitige Urlaubs- und Krankheitsvertretung, die zusätzlich noch durch Frau Stenzel gewährleistet ist. Die extramurale Tätigkeit übernimmt weiterhin unsere Verwaltungsangestellte Anne Voss, die bei Abwesenheit wie bereits in den Vorjahren von unseren Kolleginnen Judith Sprigade oder Heidi Boethern vertreten wird. Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag ca. 6 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt konnten 241 Kontakte verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Die jeweiligen Beratungsgespräche finden in unserem Büro im Therapie und Beratungszentrum der JVA statt

10 2. Beratungsinhalte Wie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits eröffneten Insolvenzverfahren, wobei für die Jugendanstalt im Berichtszeitraum 201 kein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Wir verweisen auf den Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts. Im Berichtszeitraum waren 33 Neuanfragen sowie 23 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Die Anzahl der Neuanfragen hat sich in Neumünster aufgrund der erwähnten Verlegung der Aufnahmeabteilung in die Jugendanstalt Schleswig gegenüber dem Berichtszeitraum 2010 verringert, demgegenüber hat sich die Anzahl der Neuanfragen in der Jugendanstalt Schleswig deutlich erhöht. Allerdings ist für beide Anstalten zusammen genommen exakt dieselbe Gesamtklientenanzahl zu verzeichnen, und zwar 140 Fälle, die sich aus 99 Neuanfragen und 41 Übernahmen zusammensetzen. Hinsichtlich der durchschnittlich pro Fall zur Verfügung Arbeitszeit bedeutet dieses, dass diese in der Jugendanstalt Neumünster 3,05 Stunden für intramurale Tätigkeiten und 1,53 Stunden für extramurale Tätigkeiten betrug (Gesamtzahl: 56 Fälle, 1x 17 Stunden und 11x 14 Stunden, Gesamtjahresstundenkontingent: 171). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dieses eine geringfügige Steigerung von zuvor 2,98 Stunden (intramurale Tätigkeiten) pro Fall. Entsprechend hat sich die durchschnittlich pro Fall zur Verfügung stehende Arbeitszeit in Schleswig erheblich reduziert, und zwar von 2,98 auf durchschnittlich 2,39 Stunden für intramurale Tätigkeiten. Wie in den Vorjahren, musste für den Jugendbereich noch keine Warteliste eingeführt werden, was allerdings für die Jugendanstalt Schleswig eventuell nicht mehr vermeidbar ist. Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 52 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR bis zu mindestens EUR verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 31 Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR ,70 bei einer durchschnittlichen Anzahl von 6,9 Gläubigern. Im Jahre 2011 waren nicht wie in den Vorjahren Fälle mit extrem hoher Verschuldung zu verzeichnen. Insgesamt bleibt die durchschnittliche Schuldenhöhe jedoch auf hohem Niveau. Im Berichtszeitraum 2011 wurden keine Verbraucherinsolvenzen beantragt. Allerdings wurden für 10 Fälle das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen, was bedeutet, dass diese Schuldner je nach Haftdauer entweder von uns weiter betreut oder an die nun zuständige Schuldnerberatung vermittelt werden oder wurden. Für die weiteren Fälle wurden aufgrund der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit Stundungen veranlasst und / oder Ratenzahlungen - teilweise bereits aus dem Hausgeld, in der Regel jedoch aus dem bereits vorhandenen Eigengeld vereinbart. Wiederum war es auch im Jahre 2011 mit Hilfe familiärer Unterstützung und / oder Freigaben des - 3 -

11 Überbrückungsgeldes möglich, Vergleichszahlungen zu leisten. Hier konnten wiederum Verzichte von bis zu 60% erreicht werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die beratungsintensiven Fälle gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen haben und gleichzeitig die Beratungszeit verkürzt werden musste. 3. Kooperationen Nach wie vor verlief die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVA tätigen Beratungseinrichtungen reibungslos. Alle Schuldnerberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein arbeiten im Sinne der Beratenen mit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behörden und Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, dem allgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhanden Hilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.v. zusammen und sind über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Land vernetzt. 4. Fortbildungen/Fachtagungen Die Berater nehmen weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie an Sitzungen und Fachtagungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen der in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil. Die Unterstützung bzw. Beratung in rechtlichen Fragen durch die Juristen unseres Landesverbandes ist weiterhin gegeben. 5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein

12 Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Hintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre. Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf: Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung Förderung von Eigenverantwortlichkeit Förderung finanzieller Kompetenzen Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel. Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen. Modul 1 Sondierungsberatung Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.b. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.) Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren Gewerbe abmelden Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. Bestehender Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost) - 5 -

13 Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen, Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.b. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.) Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Forderungen u. U. mit juristischer Hilfe Modul 2 Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte Forderungsaufstellungen anfordern Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu erwirken Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer) Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern Modul 3 Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung Vermittlung von Resozialisierungsfonds Außergerichtlicher Einigungsversuch Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger durch Bereitstellung eines Treuhandkontos Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc. Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen Modul 4 Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf Begleitung bei Vergleichserfüllung - 6 -

14 Begleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode des Insolvenzverfahrens Abwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel (wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus unerlaubten Handlungen Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wird sichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldnerund Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Haftanstalten. 6. Statistisk Anzahl der Gesamtberatungen 241 Anzahl der Klienten 56 Anzahl der Gesamtforderungen (31 Fälle abschließend erfasst) 214 Anzahl der Forderungen (ungewichteter Mittelwert) pro Klient 6,90 Anzahl der Gesamtschulden (31 Fälle s.o.) ,70 durchschnittliche Höhe der Verschuldung (ungewichteter Mittelwert) pro Klient (31 Fälle s.o.) ,70 gez. Sibylle Schwenk Helga Koberg Neumünster im April

15 Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholstein in der Jugendanstalt Schleswig für den Zeitraum vom bis Strukturqualität 2. Beratungsinhalte 3. Kooperationen 4. Fortbildungen/Fachtagungen 5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes 6. Statistik 1. Struktur der Beratungsstelle Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2011 erneut in folgenden Bereichen tätig: im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Neumünster pauschal finanziert wird, im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR), im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster sowie in der Jugendanstalt Schleswig, finanziert durch Mittel des Justizministeriums und als Anlaufstelle Schuldnerberatung im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg. In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen Helga Koberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt Peter Reteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte die Berufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemester im Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. Ab November 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern, Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2 Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zur Schuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamten Berichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der Justizvollzugsanstalt Neumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessen hiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. Die Verwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstalten mit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden. Die Arbeit der Anlaufstelle Schuldnerberatung im Kooperationsprojekt des Familienbüros Bad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet. Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf die zentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlich mit der Schuldnerberatungssoftware Tau-Office der Firma rocom GmbH gearbeitet

16 Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH wurde für die Jahre 2011/2012 erstmalig durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig Holstein ausgeschrieben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.v. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.v. hat den Zuschlag für die Vergabe erhalten. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH war hierbei als geschäftsführender Träger der Bietergemeinschaft tätig. Die Schuldnerberatung für die JVA Neumünster und Itzehoe sowie die Jugendanstalt Schleswig wird durch die Schuldnerberatung der Diakonisches Werk Altholstein GmbH ausgeführt. Infolge der Ausschreibung kam es zu einer Umverteilung der Fachleistungsstunden in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein. Leider gehört die JVA Neumünster zu denjenigen Anstalten, denen nach der Umverteilung weniger Fachleistungsstunden für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen. In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstunden abzuleisten. Das entspricht einer jährlichen Reduzierung von 72 Stunden, also einer 8%igen Kürzung der Beratungszeiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für die Jugendanstalt in Neumünster waren zunächst wie in den Vorjahren 204 Jahresstunden vorgesehen, allerdings sollte das Jahreskontingent in der Jugendanstalt Schleswig von 204 auf 168 Stunden gekürzt werden. Da sich nunmehr jedoch die Aufnahmeabteilung in der Jugendanstalt Schleswig befindet und sich ferner die Anzahl der Haftplätze dort erhöht hat, war ab Februar 2011 ein Tausch der vorgenannten Stundenkontingente möglich. D.h. seit Februar 2011 entfällt auf die Jugendanstalt Neumünster ein Jahresstundenkontingent von 168 Stunden und auf die Jugendanstalt Schleswig ein Jahresstundenkontingent von 204 Stunden. Der zur Verfügung stehende Stundensatz beinhaltet, dass zusätzlich zu jeder intramuralen Stunde eine halbe Verwaltungsstunde extramural geleistet wird. Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchenden ist, wird für den Erwachsenenvollzug an zwei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowie an einem Tag pro Woche von Sibylle Schwenk durchgeführt. Die Beratung für die Ratsuchenden aus der Jugendanstalt Neumünster wird am Montagvormittag sowie für die Ratsuchenden aus der Jugendanstalt Schleswig am Mittwochvormittag jeweils von Helga Koberg durchgeführt. Es erfolgt eine gegenseitige Urlaubs- und Krankheitsvertretung, die zusätzlich noch durch Frau Stenzel gewährleistet ist. Die extramurale Tätigkeit übernimmt weiterhin unsere Verwaltungsangestellte Anne Voss, die bei Abwesenheit wie bereits in den Vorjahren von unseren Kolleginnen Judith Sprigade oder Heidi Boethern vertreten wird. Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag mindestens 6 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Die Anzahl der monatlichen Kontakte wurde bereits mitgeteilt. verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Die jeweiligen Beratungsgespräche finden für die Betroffenen der JVA/JA Neumünster in unserem Büro im Therapie und Beratungszentrum der JVA statt, mit Ausnahme der U-Häftlinge sowie gelegentlicher - 2 -

17 weiterer Ausnahmen. Die Inhaftierten der Jugendanstalt Schleswig werden in der Regel in unserem Büro in Haus 4 beraten, teilweise werden die Betroffenen jedoch auch in den Hafthäuser oder in ihren Betrieben beraten. Ferner werden Ratsuchende, die sich im Offenen Vollzug befinden, dort aufgesucht. 2. Beratungsinhalte Wie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits eröffneten Insolvenzverfahren, wobei für die Jugendanstalt im Berichtszeitraum 2011 kein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Wir verweisen auf den Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts. Im Berichtszeitraum waren 66 Neuanfragen sowie 18 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Damit hat sich die Anzahl der Neuanfragen gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht, während sich die Anzahl der Neuanfragen in Neumünster gegenüber den Vorjahren 2010 verringert hat. Allerdings ist für beide Anstalten zusammen genommen exakt dieselbe Gesamtklientenanzahl zu verzeichnen, und zwar 140 Fälle, die sich aus 99 Neuanfragen und 41 Übernahmen zusammensetzen. Hinsichtlich der durchschnittlich pro Fall zur Verfügung Arbeitszeit bedeutet dieses, dass diese in der Jugendanstalt Neumünster 3,05 Stunden für intramurale Tätigkeiten und 1,53 Stunden für extramurale Tätigkeiten betrug (Gesamtzahl: 56 Fälle, 1x 17 Stunden und 11x 14 Stunden, Gesamtjahresstundenkontingent: 171). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dieses eine geringfügige Steigerung von zuvor 2,98 Stunden (intramurale Tätigkeiten) pro Fall. Entsprechend hat sich die durchschnittlich pro Fall zur Verfügung stehende Arbeitszeit in Schleswig erheblich reduziert, und zwar von 2,98 auf durchschnittlich 2,39 Stunden für intramurale Tätigkeiten. Wie in den Vorjahren, musste für den Jugendbereich noch keine Warteliste eingeführt werden, was allerdings für die Jugendanstalt Schleswig eventuell nicht mehr vermeidbar ist. Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu ca. 100 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR bis zu mindestens EUR 1,4 Mio verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 45 Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR ,95 bei einer durchschnittlichen Anzahl von 7,3 Gläubigern. Sofern der höchste Verschuldungsfall (1,4 Mio) einbezogen wird, ergibt sich eine durchschnittliche Schuldenhöhe von EUR ,97. D.h. die durchschnittliche Schuldenhöhe bleibt auf hohem Niveau. Im Berichtszeitraum 2011 wurden keine Verbraucherinsolvenzen beantragt. Allerdings wurden für 6 Fälle das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen, was bedeutet, dass diese Schuldner je nach Haftdauer entweder von uns weiter betreut oder an die nun zuständige Schuldnerberatung vermittelt werden oder wurden

18 Für die weiteren Fälle wurden aufgrund der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit Stundungen veranlasst und / oder Ratenzahlungen - teilweise bereits aus dem Hausgeld, in der Regel jedoch aus dem bereits vorhandenen Eigengeld vereinbart. Wiederum war es auch im Jahre 2011 mit Hilfe familiärer Unterstützung und / oder Freigaben des Überbrückungsgeldes möglich, Vergleichszahlungen zu leisten. Hier konnten wiederum Verzichte von bis zu 65% erreicht werden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die beratungsintensiven Fälle gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen haben und gleichzeitig die Beratungszeit verkürzt werden musste. 3. Kooperationen Nach wie vor verlief die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVA/JA tätigen Beratungseinrichtungen reibungslos. Alle Schuldnerberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein arbeiten im Sinne der Beratenen mit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behörden und Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, dem allgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhanden Hilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.v. zusammen und sind über die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkannten Schuldnerberatungsstellen im Land vernetzt. 4. Fortbildungen/Fachtagungen Die Berater nehmen weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie an Sitzungen und Fachtagungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen der in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil. Die Unterstützung bzw. Beratung in rechtlichen Fragen durch die Juristen unseres Landesverbandes ist weiterhin gegeben. 5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts Für die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den Landesarbeitskreis Schuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedeten Standards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. Viele Schulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser für kriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufig neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftaten konfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf die - 4 -

19 Resozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategien berücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle aus Gründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein. Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- und Haushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeit und zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klienten werden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten Realitäten Lösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: auf Geschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hier aufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosoziale Hintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es die Umstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlich notwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre. Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf: Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldung einhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung Förderung von Eigenverantwortlichkeit Förderung finanzieller Kompetenzen Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven und psychosozialen Möglichkeiten Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits der Interessen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen der Gläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-Holsteinischen Justizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch die Klientel. Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit der Inhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module für die Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen. Modul 1 Sondierungsberatung Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch in Vollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zu stellen (z.b. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.) Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren Gewerbe abmelden Hilfe beim Formulieren von Herabsetzungsbitten bzgl. Bestehender Unterhaltsverpflichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf. Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, um Gerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken - 5 -

20 Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Geldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang von Gläubigerpost) Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen, Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.b. durch Familie, Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle, amtliche Schuldnerkarteien etc.) Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zu vermeiden Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachten Pfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damit Ausführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für die Vorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden können Hinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten (Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren Bedingungen Klärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Forderungen u. U. mit juristischer Hilfe Modul 2 Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung Erstkontakt mit Gläubigern über Schuldnerberatung: detaillierte Forderungsaufstellungen anfordern Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zu erwirken Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung über Regulierungsmöglichkeiten, über Resozialisierungsfonds und über Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren) unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. Forderungen Unterhaltsberechtigter oder Opfer) Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge für eine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, die Verfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung von Stiftungsmitteln zu sichern Modul 3 Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung Vermittlung von Resozialisierungsfonds Außergerichtlicher Einigungsversuch Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei der Antragstellung (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten von treuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen an Gläubiger durch Bereitstellung eines Treuhandkontos Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlustes während der Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc. Abwicklung der Sanierungsvereinbarungen - 6 -

Qualität und Nachhaltigkeit in der Beratung inhaftierter Klienten

Qualität und Nachhaltigkeit in der Beratung inhaftierter Klienten Qualität und Nachhaltigkeit in der Beratung inhaftierter Klienten am Beispiel der Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten im Land Schleswig-Holstein Situation der Schuldner- und Insolvenzberatung

Mehr

Gesamttätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH. Jahresbericht 2012

Gesamttätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH. Jahresbericht 2012 Gesamttätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH Vorwort Seit den 90er Jahren sind externe Schuldnerberater in freier Trägerschaft im Auftrag

Mehr

Aufgaben und Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein

Aufgaben und Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein Aufgaben und Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein Stand: 16.02.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung...2 2. Strukturqualität

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren Das Regelinsolvenzverfahren für (auch ehemals) selbständige Personen Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Das Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen ist

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Kooperation Drogenhilfe und Schuldnerberatung. AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.v.

Kooperation Drogenhilfe und Schuldnerberatung. AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.v. Kooperation Drogenhilfe und Schuldnerberatung AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.v. Drogenhilfe Träger: AWO Kreisverband Mülheim an der Ruhr e.v. Ambulante Suchterkrankungsversorgung Drogenabhängiger

Mehr

Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB)

Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) Im Gewerkschaftshaus Schwanthalerstraße 64 80336 München Tel.: 089 532716 Fax: 089 5439180 schuldnerberatung@awo-muenchen.de Träger: AWO München, gemeinnützige Betriebs-

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/486 16. Wahlperiode 11.01.2006. 1. Wie viele Schuldnerberatungsstellen gibt es in Schleswig-Holstein?

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/486 16. Wahlperiode 11.01.2006. 1. Wie viele Schuldnerberatungsstellen gibt es in Schleswig-Holstein? SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/486 16. Wahlperiode 11.01.2006 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Praktikerforum März 2009 Frank Porrmann Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es erst seit 1999/2001 dauert

Mehr

Paritätischer Nienburg - Mitarbeiterzeitung 03-2008 Die Schuldnerberatung des Paritätischen

Paritätischer Nienburg - Mitarbeiterzeitung 03-2008 Die Schuldnerberatung des Paritätischen Paritätischer Nienburg - Mitarbeiterzeitung 03-2008 Die Schuldnerberatung des Paritätischen Die Schuldnerberatung des Paritätischen Nienburg ist seit ihrer Gründung zu einer wichtigen und unentbehrlichen

Mehr

Schuldnerberatung. als ergänzende Maßnahme zur Rückfallprophylaxe von glücksspielsüchtigen Spielerinnen und Spielern

Schuldnerberatung. als ergänzende Maßnahme zur Rückfallprophylaxe von glücksspielsüchtigen Spielerinnen und Spielern 1 Schuldnerberatung als ergänzende Maßnahme zur Rückfallprophylaxe von glücksspielsüchtigen Spielerinnen und Spielern NRW Kooperationstag Sucht und Drogen 2011 Ralf Jeuschede Zentrale Schuldnerberatung

Mehr

Das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren Das Verbraucherinsolvenzverfahren Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren kann in einem grundsätzlich 6jährigen gerichtlichen

Mehr

Schuldner- und Insolvenzberatung

Schuldner- und Insolvenzberatung Schuldner- und Insolvenzberatung Kurzbeschreibung EDV-Dienstleistungen Wagner Johann-Langhans-Str. 2a 97475 Zeil am Main http://www.edv-dienstleistungen-wagner.de mail: info@edv-dienstleistungen-wagner.de

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Informationsblatt Entschuldungsverfahren

Informationsblatt Entschuldungsverfahren 1. Die ersten Schritte auf dem Weg zur Entschuldung 1.1 Das Ordnen der Unterlagen Der erste Schritt für einen dauerhaften Schuldenabbau ist, dass Sie als betroffener Schuldner zunächst Ihre gesamten Unterlagen

Mehr

Bei den Befragten, die aktuell selbstständig sind, sind dies sogar 48,4 %.

Bei den Befragten, die aktuell selbstständig sind, sind dies sogar 48,4 %. Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.v. Studie zum Fachtag Trotz Arbeit pleite Prekäre Beschäftigung und Überschuldung am 18.6.2015 Trotz Arbeit pleite?! 18. Juni 2015 Dramatische

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

Schulden und Einleitung der Regulierung

Schulden und Einleitung der Regulierung Schulden und Einleitung der Regulierung Rita Hornung 1 Gliederung: Zahlen Sucht und Schulden Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe: - Vorteile - Besonderheiten - Bausteine Schnittmengen zwischen Sucht-

Mehr

DER SENATOR FÜR JUSTIZ Bremen, 29.01.2013. Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 13.02.2013

DER SENATOR FÜR JUSTIZ Bremen, 29.01.2013. Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 13.02.2013 DER SENATOR FÜR JUSTIZ Bremen, 29.01.2013 UND VERFASSUNG van Schellenbeck Tel.: 361-14160 Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am 13.02.2013 Top I.3. "Berichtsbitte der CDU-Fraktion zur Schuldnerberatung

Mehr

Überschuldung - letzter Ausweg die Privatinsolvenz

Überschuldung - letzter Ausweg die Privatinsolvenz Überschuldung - letzter Ausweg die Privatinsolvenz Datenlage zur Überschuldung von Privatpersonen verbessert Exakte Angaben, wie viele Haushalte überschuldet sind, gibt es nicht. Je nach Definition, aber

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre

Mehr

Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung

Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung Merkblatt zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung Nach der Insolvenzordnung (InsO) können natürliche Personen Restschuldbefreiung erlangen. Dadurch wird redlichen Schuldnern, d. h. solchen,

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

Schuldnerberatung. im Landratsamt Starnberg

Schuldnerberatung. im Landratsamt Starnberg im Stand: April 2009 : Hilfe zur Selbsthilfe Hier finden Sie unsere Beratungsstelle Klarheit schaffen Wege finden Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wird schnell in einen ganzen Strudel von Problemen

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner - Verbraucherinsolvenzverfahren -

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner - Verbraucherinsolvenzverfahren - ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R23 Stand: April 2004 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-288 Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner

Mehr

Begrüßung. Zwei Schiffbrüchige landen auf einer einsamen Insel: A: Mein Gott, wir sind verloren! B: Keine Sorge, die finden uns!

Begrüßung. Zwei Schiffbrüchige landen auf einer einsamen Insel: A: Mein Gott, wir sind verloren! B: Keine Sorge, die finden uns! Begrüßung Zwei Schiffbrüchige landen auf einer einsamen Insel: A: Mein Gott, wir sind verloren! B: Keine Sorge, die finden uns! Ich schulde dem Finanzamt noch 10.000 Euro! Roter Faden 1. Schuldner- und

Mehr

Herzlich Willkommen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich mich für die männliche Schreibweise entschieden

Herzlich Willkommen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich mich für die männliche Schreibweise entschieden Herzlich Willkommen Günther Purlein Geschäftsführer der Christophorus-Gesellschaft (seit 35 Jahren ZBS-S Würzburg und seit 30 Jahren Schuldnerberatung) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich mich

Mehr

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Wichtiges vorab 9 Außergerichtlicher Einigungsversuch 45 Gerichtliches Einigungsverfahren 79 Insolvenzverfahren 103 Wohlverhaltensphase 117 Am

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/899 22.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Skibbe (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Schuldnerberatung

Mehr

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage... ( Name, Vorname ) ( Ort, Datum )... ( Straße )... ( Postleitzahl, Wohnort )(Telefon-Nr.) Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

INSOLVENZORDNUNG: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

INSOLVENZORDNUNG: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren MERKBLATT Recht und Steuern INSOLVENZORDNUNG: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Die Insolvenzordnung räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender

Mehr

WORKSHOP 4 ÜBERGÄNGE UND VERNETZUNG

WORKSHOP 4 ÜBERGÄNGE UND VERNETZUNG WORKSHOP 4 ÜBERGÄNGE UND VERNETZUNG KIRSTEN BUCK www.resohilfe-luebeck.de 2 Übergangsmanagement SH und Vorhaben des StrafVollzAuss Entstehung und allgemeine Aufgaben der Integrierten Beratungsstellen (IBS)

Mehr

DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT

DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT TEILZEITAUSBILDUNG Der erste Schritt ins Berufsleben für Mütter, Väter und Pflegende. Bewerber-Info WAS IST TEILZEITAUSBILDUNG? Die Teilzeitausbildung ist eine anerkannte Berufsausbildung

Mehr

Jahresbericht Schuldnerberatung 1997

Jahresbericht Schuldnerberatung 1997 Jahresbericht Schuldnerberatung 1997 Die Schuldnerberatung des PARITÄTISCHEN Nienburg wurde wie in den Vorjahren gut in Anspruch genommen. Sie hat sich im Laufe der Jahre fest etabliert und ist aus dem

Mehr

Elektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich

Elektronische Vergabe. einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe einfach, sicher, wirtschaftlich Elektronische Vergabe mit der GMSH Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) nimmt als zentrale Dienstleisterin des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Lizenzen auschecken. Was ist zu tun?

Lizenzen auschecken. Was ist zu tun? Use case Lizenzen auschecken Ihr Unternehmen hat eine Netzwerk-Commuterlizenz mit beispielsweise 4 Lizenzen. Am Freitag wollen Sie Ihren Laptop mit nach Hause nehmen, um dort am Wochenende weiter zu arbeiten.

Mehr

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer

Mehr

PRAXISBEISPIEL: SUCHMASCHINEN-OPTIMIERUNG, ADWORD-KAMPAGNE UND CONTROLLING

PRAXISBEISPIEL: SUCHMASCHINEN-OPTIMIERUNG, ADWORD-KAMPAGNE UND CONTROLLING PRAXISBEISPIEL: SUCHMASCHINEN-OPTIMIERUNG, ADWORD-KAMPAGNE UND CONTROLLING Im Zuge der beruflichen Tätigkeit des Verfassers, wurde die Website einer Destination, in Salzburg, für die Suchmaschine Google

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO 1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.

Mehr

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz l Amtsgericht Frankfurt am Main l Amtsgericht Frankfurt-Höchst l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l Hrsg.: Arbeitskreis Interventionen

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1): Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Online-Fanclub-Verwaltung

Online-Fanclub-Verwaltung Online-Fanclub-Verwaltung Kurzanleitung Diese Kurzanleitung soll in wenigen Schritten beschreiben, wie Sie Ihre Fanclubdaten online verwalten können. Wenn Sie Ihren Fanclub nicht selbst verwalten können,

Mehr

Überschuldung privater Haushalte

Überschuldung privater Haushalte Überschuldung privater Haushalte * für die Statistik ist hier immer nur ein Hauptgrund maßgeblich. sonstiges: 18,0 % Zahlungsverpflichtung aus Bürgschaft, Übernahme oder Mithaftung: 2,6% unzureichende

Mehr

Armut und Überschuldung Schulden grenzen aus und führen in die Armut! Armut treibt immer mehr Menschen in die Schulden!

Armut und Überschuldung Schulden grenzen aus und führen in die Armut! Armut treibt immer mehr Menschen in die Schulden! Armut und Überschuldung Schulden grenzen aus und führen in die Armut! Armut treibt immer mehr Menschen in die Schulden! Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.v. (LAG)

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Benutzeranleitung Superadmin Tool

Benutzeranleitung Superadmin Tool Benutzeranleitung Inhalt 1 Einleitung & Voraussetzungen... 2 2 Aufruf des... 3 3 Konto für neuen Benutzer erstellen... 3 4 Services einem Konto hinzufügen... 5 5 Benutzer über neues Konto informieren...

Mehr

Microsoft Update Windows Update

Microsoft Update Windows Update Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Merkblatt zur Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung

Merkblatt zur Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung Merkblatt zur Regelinsolvenz und Restschuldbefreiung I. Übersicht über den Verfahrensablauf Nach 1 der Insolvenzordnung (InsO) können grds. alle natürlichen Personen eine sog. Restschuldbefreiung erlangen.

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE?

INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE? INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE? Dipl. Ing. Dipl. Betriebswirt Reinhard Nocke, Tel. 03375/520 95 00 E-Mail: reinhard@nocke-consulting.de www.nocke-consulting.de Stiftung Finanzverstand ggmbh 1 Manche Leute

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes

14 Die Berechnung des Gegenstandswertes 14 Die Berechnung des Gegenstandswertes (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 3) Die Kostenrechnungen für den Rechtsanwalt und das Gericht setzen bei Wertgebühren einen Gegenstandswert voraus, nach dem sich dann

Mehr

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010

7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 7. DEUTSCHER INSOLVENZRECHTSTAG 2010 - WISSENSCHAFT, RECHTSPRECHUNG, PRAXIS - 17. bis 19. MÄRZ 2010 Workshop II: Das neue Pfändungsschutzkonto und 850i ZPO Dipl. Rechtspfleger Ulrich Adam, Amtsgericht

Mehr

Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht

Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht 10.06.15 Kreiszeitung + Schuldnerberater haben viel zu tun. In Deutschland sind 6 bis 7 Millionen Menschen verschuldet. Foto: Jochen Lübke Jochen

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

SchuldnerAtlas Deutschland 2013

SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Presseinformation SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Überschuldung stagniert in Deutschland Im Oktober 2013 zählt Deutschland 6,58 Mio. überschuldete Privatpersonen. Im Vorjahr lag die Zahl geringfügig höher

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

macs Support Ticket System

macs Support Ticket System macs Support Ticket System macs Software GmbH Raiffeisenstrasse 8 78658 Zimmern ob Rottweil Tel. (0741)9422880 1 ALLGEMEIN... 3 2 ABLAUF TICKET-SYSTEM... 4 2.1 Ticket Erstellung... 4 2.2 Ablauf... 4 2.3

Mehr