Tag Beginn Ende. Ort Mehrzweckraum der Grundschule, Kirchenstraße 7 in Münsterdorf

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1 S i t z u n g s p r o t o k o l l Gemeinde Münsterdorf Gremium Gemeindevertretung Tag Beginn Ende Uhr Uhr Ort Mehrzweckraum der Grundschule, Kirchenstraße 7 in Münsterdorf Sitzungsteilnehmer siehe beiliegendes Teilnehmerverzeichnis. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Unganz Vorsitzender gez. Eisler Protokollführerin

2 T e i l n e h m e r v e r z e i c h n i s zum Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf am Mitglieder: ja anwesend nein KIM Werner Langenfeld Sabine Ziegler DMW Volker Fock Jörg Unganz - Bürgermeister - Stephanie Burkhardt Jürgen Illner Thomas Dräger Werner Mayer SPD Dirk Schümann Bernd Dieckmann Uwe Grell Torsten Jäger Astrid Schulz Ferner anwesend: Pastor Greßmann zu TOP 6 Wehrführer Herr Pokriefke + 1. stv. Wehrführer Herr Heesch zu TOP 8+9 Frau Eisler als Protokollführerin

3 Gemeinde Münsterdorf - Gemeindevertretung - Bürgermeister Jörg Unganz Mühlenstraße Münsterdorf 04821/ Verwaltung: Amt Breitenburg Osterholz 5, Breitenburg Tel.: Fax: info@amt-breitenburg.de Einladung zur Sitzung Münsterdorf, den Gemeindevertretung Sitzungsort Mehrzweckraum der Grundschule Kirchenstraße 7 in Münsterdorf Datum Mo., öffentlich Uhrzeit Uhr nichtöffentlich T a g e s o r d n u n g 1. Anträge zur Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen des Bürgermeisters 4. Aussprache zum Protokoll der letzten Sitzung 5. Aufgabenliste der Gemeinde 6. Erweiterung der Betreuung im Kindergarten Münsterdorf - s. TOP 4 im Schul-, Sport und Jugendausschuss vom Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf - beigef. Drucks. Nr. 8/ Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung für das Sondervermögen für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf - s. Drucks. Nr. 5/2017 und Finanzausschuss vom Genehmigung des Ein- und Ausgabeplanes der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf - s. Anlage Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III / Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen hier: Beteiligungsverfahren gem. 5 Abs. 5 Landesplanungsgesetz - beigef. Drucks. Nr. 2/ Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der Stufe 2 - s. Drucks. Nr. 3/2017 und Bau- und Umweltausschuss vom

4 Durchführung der Landtagswahl am 7. Mai beigef. Drucks. Nr. 1/ Durchführung der Bundestagswahl am beigef. Drucks. Nr. 4/ Bericht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. 95 d GO im Haushaltsjahr s. Drucks. Nr. 7 /2017 und Finanzausschuss vom Weiterführung des Projekts MarktTreff in Münsterdorf - s. Finanzausschuss vom Erneuerung verblichener Verkehrsschilder - s. Bau- und Umweltausschuss vom und Finanzausschuss vom Straßenunterhaltungsmaßnahmen des Wegeunterhaltungsverbandes - s. Bau- und Umweltausschuss vom Brückensanierung am Regenrückhaltebecken Sportplatz - s. Bau- und Umweltausschuss vom Mitteilungen und Anfragen 20. Grundstücksangelegenheit (nicht öffentlich) hier: Leitungsrechte Schallenberg - s. Drucks. Nr. 6 / 2017 und Finanzausschuss vom gez. Unganz - Bürgermeister - Hinweis: Es ist zu erwarten, dass der Tagesordnungspunkt 20 nichtöffentlich beraten und beschlossen wird. Einladungen haben erhalten zu TOP 6: Herr Pastor Greßmann zu TOP 8 und 9: Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf

5 Bürgermeister Unganz begrüßt alle Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Zu Pkt. 1: Anträge zur Tagesordnung Es liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des 35 Abs. 1 Satz 2 GO vor. Eine Aussprache über die Gründe des Ausschlusses der Öffentlichkeit wird nicht gewünscht. Über den Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit wird in öffentlicher Sitzung entschieden. Es wird der Beschluss gefasst, den Pkt.: 20 Grundstücksangelegenheiten hier: Leitungsrechte Schallenberg in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür Zu Pkt. 2: Einwohnerfragestunde Herr Dieckmann erkundigt sich nach dem Sachstand zum Langenfelder Weg. Bürgermeister Unganz berichtet, dass der Graf bei der letzten Versammlung des Fördervereins der Kirche wiederholt in der Öffentlichkeit die Herrichtung der Baustraße zugesagt hat. Der Weg wird während der Bauphase weiterhin nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Im Nachgang kann die Baustraße für den Untergrund einer neuen Straße genutzt werden. Anschließend möchte die Gemeinde alle notwenigen Schritte in die Wege leiten, damit der Langenfelder Weg nach der Bauphase als öffentliche Straße genutzt werden kann. Ein Einwohner fragt widerholt, wann die Gemeinde sich mit der zugesagten barrierefreien Zuwegung zur Grundschule befassen wird. Bürgermeister Unganz antwortet, dass zunächst die Vorderfront der Grundschule fertig hergerichtet wird und im zweiten Schritt eine barrierefreie Zuwegung geschaffen werden soll. Die Gemeinde hatte bereits ein Angebot hierfür vorliegen. Die Kosten überschritten jedoch den finanziell machbaren Rahmen. Der Einwohner fragt weiter, ob die Bordsteinkanten im Bereich der Ampel im Zuge des Glasfaserausbaus in der Kirchenstraße etwas niedriger gesetzt werden könnten. Mit einem Rollstuhl kommt man nur mit erhöhtem Kraftaufwand von der Straße auf den Gehweg. Bürgermeister Unganz sagt eine Prüfung und Rücksprache mit der bauausführenden Firma zu. Pastor Greßmann berichtet, dass sich auch die Kirche mit dem Thema Inklusion beschäftigt und bittet zu bedenken, dass für Rollstuhlfahrer jegliches Vermeiden von Unebenheiten vorteilhaft ist, jedoch Blinde im Straßenverkehr ohne Bordsteine keinen Übergang von Gehweg zu Straße erkennen können. Ein anderer Bürger regt hierzu an, den Zugang Ernst-Krohn-Weg als barrierefreien Zugang herzurichten. Zu Pkt. 3: Mitteilungen des Bürgermeisters Bolzplatz Der Bürgermeister wurde von Kindern und Jugendlichen angeschrieben. Sie baten um die Herrichtung eines Fußballfeldes auf dem Bolzplatz. Der Bauhof hat daraufhin die Rasenfläche geebnet und der Sportverein wird das Feld neu einkreiden. Außerdem wurde nach neuen Toren gefragt. Möglicherweise kann hier auch der Sportverein alte Tore zur Verfügung stellen, die für den regulieren Spielbetrieb nicht mehr genutzt werden können. Herr Pauschert regt an, auch die Basketballkörbe wieder mit Netzen auszustatten. Bürgermeister Unganz zeigt anhand eines Fotos das hergestellte Fundament für den neuen Unterstand, der in Kürze aufgebaut wird.

6 ÖPNV Bürgermeister Unganz hat Kontakt zu Herrn Werlich vom ÖPNV aufgenommen und hat im Namen der Gemeinden Münsterdorf und Lägerdorf um die Anfahrt des Alsengeländes durch die Linie 6512 gebeten. Dieser Vorschlag traf grundsätzlich auf Zustimmung und wird derzeit geprüft. Die Änderung könnte zu einer Kostenerhöhung führen. Herr Mayer hat hinsichtlich der gemeindeeigenen Planung für den MarktTreff Bedenken, dass die Streckenänderung sich auf die Kaufkraft negativ auswirken könnte. Bürgermeister Unganz teilt diese Auffassung nicht. Demnächst wird die Sparkasse den übrigen Service im Ort einstellen und auf dem Alsengelände befindet sich eine Sparkassenfiliale. Außerdem ist das Jobcenter leichter zu erreichen. RegionItzehoe Bürgermeister Unganz teilt mit, dass in der Wohnentwicklungstabelle für die Gemeinde 15 Wohneinheiten eingetragen sind. Glasfaser Voraussichtlich sind die Glasfaserarbeiten inklusive der Vorstreckungen auf die Privatgrundstücke im Juli abgeschlossen. Die Firma Lipp Bau GmbH wird im Nachgang die beschlossenen Pflasterarbeiten erledigen. Gemeindearbeiter Zum wurde Herr Oliver Blendek als Gemeindearbeiter eingestellt. MSV Herr Röttger hat seinen Vorsitz im Münsterdorfer Sportverein an Herrn Claas Knüppel abgegeben. Herr Röttger ist anwesend und bedankt sich bei der Gemeinde für die tolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Er wünscht sich die gleiche Unterstützung auch für seinen Nachfolger. Herr Knüppel stellt sich vor und freut sich auf die Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Er steht gerne für Gespräche und Fragen hinsichtlich des Vereins zur Verfügung. Zu Pkt. 4: Aussprache zum Protokoll der letzten Sitzung Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zu Pkt. 5: Aufgabenliste der Gemeinde Die Aufgabenliste wurde an alle Gemeindevertreter verteilt. Die einzelnen Punkte werden besprochen. Die Aufgabenliste wird entsprechend angepasst. Zu Pkt. 6: Erweiterung der Betreuung im Kindergarten Münsterdorf Bürgermeister Unganz und Pastor Greßmann berichten von der vorangeschrittenen Planung, den Kalandkeller für eine Tagesmutterbetreuung herzurichten. Nach viel Bemühung und Gesprächen hat sich nun herausgestellt, dass zwischenzeitlich alle 5 Kinder anderweitig versorgt werden konnten. Pastor Greßmann lobt trotzdessen die tolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Herr Schümann fragt nach, ob durch die anderweitige Unterbringung Kostenausgleichsanträge notwendig waren. Dies wird von Pastor Greßmann verneint. Pastor Greßmann berichtet über die voranschreitende Organisation bezüglich der Übernahme der Nachmittagsbetreuung ab dem Die Eltern wurden in der letzten Versammlung darüber unterrichtet, dass zukünftig nicht mehr eine tatsächliche Betreuungsinanspruchnahme abgerechnet werden kann, sondern ein Pauschalbetrag anfällt.

7 Zu Pkt. 7: Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf Bürgermeister Unganz berichtet aus der letzten Sitzung des Finanzausschusses. Aufgrund der gewünschten Wertgrenzen für die Satzung über das Sondervermögen für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf muss zunächst die Hauptsatzung der Gemeinde angepasst werden. Dem Wehrführer würde sonst ein höherer Entscheidungsrahmen hinsichtlich der Ausgabengrenze ( ) und Annahme von Spenden und Zuwendungen ( ) zur Verfügung stehen, als dem Bürgermeister. Der geänderte Satzungstext liegt allen Gemeindevertretern mit der Drucksache 8/2017 vor. Frau Ziegler ergänzt die Ausführungen von Bürgermeister Unganz dahingehend, dass sich diese Wertgrenzen, insbesondere für Ausgaben, nur auf Ausgaben beziehen, die im Rahmen der Haushaltssatzung berücksichtigt wurden. Nachdem keine weitere Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss: Die nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf wird beschlossen. 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Münsterdorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der z. Z. gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Steinburg vom folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom erlassen: Artikel I 1. In 2 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 wird jeweils die Zahl 2.500,00 durch die Zahl ,00 ersetzt. 2. In 2 Abs. 2 Nr. 6 wird die Zahl 500,00 durch die Zahl ,00 ersetzt. Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Steinburg vom erteilt. Münsterdorf, den... Bürgermeister

8 Zu Pkt. 8: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung für das Sondervermögen für Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf Die nachfolgende Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Münsterdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf wird erlassen. Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Münsterdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf Aufgrund des 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein, beide in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Satzung der Gemeinde für das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf erlassen: 1 Kameradschaftskasse In der Freiwilligen Feuerwehr besteht zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse, die von der Kassenführung entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung im Rahmen der Einnahme- und Ausgabeplanung geführt wird. 2 Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung Die Einnahmen der Kameradschaftskasse bestehen aus Zuwendungen der Gemeinde sowie Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ( 2 b des Brandschutzgesetzes), im Übrigen aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder. 3 Zuwendungen an die Kameradschaftskasse Über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse entscheidet bis zu einer Wertgrenze in Höhe von ,00 EUR der Wehrvorstand. Dieser kann die Entscheidung bis zu einem von ihm zu bestimmenden Betrag auf die Wehrführung übertragen. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach 2 b des Brandschutzgesetzes in Verbindung mit der Hauptsatzung. 4 Einnahme- und Ausgabeplan (1) Der Einnahme- und Ausgabeplan enthält den voraussichtlichen Bestand der Rücklage zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres sowie alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgabe der Kameradschaftskasse voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Musters eines Einnahme- und Ausgabeplans für das Sondervermögen Kameradschaftskasse.

9 (2) Für die Abteilungen können Teilpläne aufgestellt werden. Der Absatz 1 gilt für die Teilpläne entsprechend. Die Teilpläne sind in einer Gesamtplanung der Freiwilligen Feuerwehr zusammenzufassen. (3) Der vom Wehrvorstand aufgestellte Einnahme- und Ausgabeplan wird von der Mitgliederversammlung beschlossen; er tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Eine Ablehnung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen. 5 Nachtragsplan Der Einnahme- und Ausgabeplan kann nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragsplan geändert werden. Für den Nachtragsplan gelten die Vorschriften für den Einnahme- und Ausgabeplan entsprechend. 6 Verpflichtungsermächtigungen, vorläufige Haushaltsführung (1) Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben aus laufenden Verträgen in künftigen Jahren dürfen im Ausnahmefall eingegangen werden. Verpflichtungen zur Leistung für Ausgaben für Vermögensgegenstände in künftigen Jahren dürfen nicht eingegangen werden. (2) Ist die Einnahme- und Ausgabeplanung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht in Kraft getreten, so dürfen Ausgaben geleistet werden, für die eine rechtliche Verpflichtung nach Absatz 1 besteht oder die für die Durchführung von wiederkehrenden Veranstaltungen unaufschiebbar sind. Bei Ausgaben nach Satz 1 dürfen die Ansätze der Einnahme- und Ausgabeplanung des Vorjahres nicht überschritten werden. 7 Deckungsfähigkeit, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben (1) Ausgaben können im Rahmen der Einnahme- und Ausgabeplanung für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. (2) Mehreinnahmen bis zur Wertgrenze nach 3 können für Mehrausgaben verwendet werden, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht. (3) Zweckgebundene Mehreinnahmen dürfen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden; 3 bleibt unberührt. (4) Mehrausgaben entsprechend Absatz 2 und 3 sind keine überplanmäßigen Ausgaben. (5) Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. (6) Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. (7) Über die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bestimmt die Wehrführung. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben beträgt 3.000,00 EUR.

10 8 Erwerb und Veräußerung von Vermögen (1) Durch die Kameradschaftskasse sollen Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zur Kameradschaftspflege oder solche, die für das Durchführen von Feuerwehrveranstaltungen erforderlich sind, erworben werden. (2) Die Vermögensgegenstände sind pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen. Bei Geldanlagen ist auf ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag bringen. (3) Die Vermögensgegenstände sind, soweit für deren Anschaffung und Herstellung Ausgaben in Höhe von mindestens 500 EUR je Vermögensgegenstand entstanden sind, in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. (4) Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der Aufgaben auf absehbare Zeit nicht gebraucht werden, dürfen veräußert werden. Für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes gilt dies entsprechend. 9 Kassenführung (1) Die Freiwillige Feuerwehr führt die Kameradschaftskasse eigenständig und eigenverantwortlich. Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben bis zu einer Höhe von ,00 EUR entscheidet die Wehrführung; im Übrigen ist der Wehrvorstand ermächtigt, über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Einnahme- und Ausgabeplans zu entscheiden. (3) Die Kassenverwaltung hat die Kameradschaftskasse zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Einnahme- und Ausgabeplans zu verbuchen. Zahlungen darf sie nur aufgrund von Entscheidungen nach Absatz 2 und Vorlage von schriftlichen Belegen annehmen und leisten. Unbare Zahlungsvorgänge sind von der Kassenverwaltung über ein gemeindliches Girokonto der Freiwilligen Feuerwehr abzuwickeln. (4) Die Kassenverwaltung führt fristgerecht Aufzeichnungen, in denen, zeitlich gegliedert, sämtliche Ausgaben und Einnahmen der Kameradschaftskasse sowie deren Art bzw. Zweck, die Höhe und der aktuelle Kassenstand kumulativ erfasst sind. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben bzw. Zu- oder Ab-gänge der Kameradschaftskasse sind durch Rechnungen, Quittungen oder ähnliche Nachweise zu belegen. (5) Die Kassenverwaltung führt das Bestandsverzeichnis nach 8 Absatz 3 dieser Satzung des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege. 10 Einnahme- und Ausgaberechnung (1) Die Einnahme- und Ausgaberechnung (Gesamtrechnung) ist das Ergebnis der Ausführung des Einnahme- und Ausgabeplans einschließlich des Bestandsverzeichnisses. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben sowie Mehrausgaben sind zu erläutern. Der Darstellung der Einnahme- und Ausgaberechnung erfolgt entsprechend des Musters eines Einnahme- und Ausgabeplans für das Sondervermögen Kameradschaftskasse sowie des Musters eines Bestandsverzeichnisses für das Sondervermögen Kameradschaftskasse. Teilpläne der Abteilungen sind Bestandteil der Einnahme- und Ausgaberechnung.

11 (2) Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. (3) Die Kameradschaftskasse ist jährlich durch zwei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer zu prüfen, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte für das laufende Kalenderjahr gewählt werden. Die Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer dürfen nicht zum Wehrvorstand gehören. Die Prüfungsrechte nach 116 der Gemeindeordnung sowie nach Kommunalprüfungsgesetz bleiben unberührt. (4) Über die vom Wehrvorstand vorzulegende Einnahme- und Ausgaberechnung beschließt die Mitgliederversammlung auf Antrag der Kassenprüferinnen oder der Kassenprüfer. (5) Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist der Gemeindevertretung vorzulegen. 11 Aufbewahrung von Unterlagen Für die Aufbewahrung von Unterlagen sowie die Aufbewahrungsfristen gilt 57 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) entsprechend. Die Aufbewahrung erfolgt bei der Gemeinde. 12 Schlussbestimmungen Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Münsterdorf, den Gemeinde Münsterdorf Unganz Bürgermeister

12 Zu Pkt. 9: Genehmigung des Ein- und Ausgabeplanes der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf Der Gemeindevertretung liegt der Ein- und Ausgabenplan der Kameradschaftskasse vor. Es bestehen keine Fragen hinsichtlich der Übersicht. Folgender Beschluss wird gefasst: Die Gemeinde genehmigt den vorliegenden Ein- und Ausgabenplan 2017 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Münsterdorf. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür Zu Pkt. 10: Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III / Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen hier: Beteiligungsverfahren gem. 5 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Bürgermeister Unganz erläutert, dass die Gemeinde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III / Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen eine Stellungnahme abgeben kann. In der Gemeinde selbst und in den Nachbargemeinden sind im Entwurf keine Vorranggebiete ausgewiesen. Die Stellungnahme der Gemeinde darf auch dahingehend formuliert sein, dass man ein Vorranggebiet in der Gemeinde als möglich ansieht und begrüßen wird. Nach kurzer Aussprache ergeht folgender Beschluss: Zu dem Landesentwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanalagen wird keine Stellungnahme abgegeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür Zu Pkt. 11: Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der Stufe 2 Aufgrund der Anregung und Beratung des Bau- und Umweltausschusses hat Herr Peglow die betroffene Personenzahl der Kreisfeuerwehrzentrale, der Rettungswache und des Bauernverbandes ermittelt. Es sind 15 Personen tagsüber am Arbeitsplatz betroffen. Herr Peglow hat in Rücksprache mit dem LLUR mitgeteilt, dass sich die Lärmaktionspläne der Stufe 1 und 2 in der Regel auf Wohnbevölkerung beziehen. Die Betrachtung der am Arbeitsplatz betroffenen Personen ist aber unschädlich. Her Peglow hat den Lärmaktionsplan entsprechend ergänzt. Bürgermeister Unganz bedankt sich bei Herrn Peglow für seine Mühe. Nach dem kein weiterer Beratungsbedarf besteht, ergeht folgender Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 2. Die Unterlagen zum Verfahren sind für die Dauer eines Monats nach entsprechender Bekanntmachung öffentlich auszulegen. Die Öffentlichkeit erhält damit die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Beteiligung gemäß 47 d Abs. 3 BImSchG.

13 Zu Pkt. 12: Durchführung der Landtagswahl am 7. Mai 2017 Von der Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf wird dem Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde vorgeschlagen: Die Gemeinde Münsterdorf bildet einen Wahlbezirk. Das Wahllokal ist in der Grundschule Münsterdorf, Kirchenstraße 7, Münsterdorf Für die Besetzung des Wahlvorstandes werden vorgeschlagen als Wahlvorsteher / Wahlvorsteherin: Dirk Schümann 1. stellv. Wahlvorsteher / 1. stellv. Wahlvorsteherin: Sabine Ziegler 2. stellv. Wahlvorsteher / 2. stellv. Wahlvorsteherin: Jörg Unganz (bei Bedarf) Schriftführer / Schriftführerin: Torsten Jäger stellv. Schriftführer / stellv. Schriftführerin: Astrid Schulz Weitere Beisitzer und Beisitzerinnen: (bis zu 5 je nach Bedarf) 1. Uwe Grell 2. Volker Fock 3. Kuno Olandt 4. Hendrik Schwichtenberg 5. - Stellv. Beisitzer und Beisitzerinnen (nur für ausscheidende Beisitzer und Beisitzerinnen) Zu Pkt. 13: Durchführung der Bundestagswahl am 24. September 2017 Von der Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf wird dem Amtsvorsteher als Gemeindebehörde vorgeschlagen: Die Gemeinde Münsterdorf bildet einen Wahlbezirk. Das Wahllokal ist in der Grundschule Münsterdorf, Kirchenstraße 7, Münsterdorf Für die Besetzung des Wahlvorstandes werden vorgeschlagen als Wahlvorsteher / Wahlvorsteherin: Jörg Unganz Stellv. Wahlvorsteher / Stellv. Wahlvorsteherin: Sabine Ziegler Schriftführer / Schriftführerin: Dieter Ackmann Stellv. Schriftführer / Stellv. Schriftführerin: Torsten Jäger Weitere Beisitzer und Beisitzerinnen: (bis zu 5 je nach Bedarf) 1. Uwe Grell 2. Marko Kriesel 3. Jürgen Illner 4. Mario Siemann 5. Stephanie Burkhardt Stellv. Beisitzer und Beisitzerinnen (nur für ausscheidende Beisitzer und Beisitzerinnen)

14 Zu Pkt. 14: Bericht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. 95 d GO im Haushaltsjahr 2016 Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschuss ergeht folgender Beschluss: Die aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (lfd. Nr. 85 bis 108, 110 bis 121 und 123 bis 136) werden gem. 95 d GO zur Kenntnis genommen. Die Eilentscheidungen zu den lfd. Nr. 109 und 122 werden genehmigt. Zu Pkt. 15: Weiterführung des Projektes MarktTreff in Münsterdorf Bürgermeister Unganz berichtet von der informativen und gut besuchten SPD-Veranstaltung zum Thema MarktTreff am Herr Schümann bekräftigt dies und bedankt sich für die rege Teilnahme und ehrlichen Worte von Herrn Langer der als Betreiber des Markt- Treffs in Heidgraben von seinen Erfolgen aber auch Fehlern offen berichtet hat. Herr Schümann steht zurzeit mit einem interessierten Betreiber in Kontakt. Es handelt sich um einen 60-jährigen Herren aus Itzehoe, der sich ernsthaft mit der Möglichkeit, den Münsterdorfer MarktTreff zu betreiben, auseinandersetzt. Außerdem hat auch eine zweite Person Interesse geäußert. Frau Ziegler erinnert daran, dass die Bindungsfrist an die Fördermittel 12 Jahre beträgt. Je älter der Betreiber ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man in weniger als 12 Jahren erneut einen Betreiber suchen müsste. Herr Schümann glaubt an die erfolgreiche Führung des Marktes und eine Betreibersuche mit einem funktionierenden MarktTreff gestaltet sich sicherlich leichter. Er würde sich wünschen, dass der Durchführung der Machbarkeitsstudie zugestimmt wird. Herr Fock hofft, dass der Interessent nicht blauäugig an das Projekt herangeht. Frau Schulz versichert, dass dies nicht der Fall ist. Die Gemeindevertretung sollte, wenn der Interessent zusagt, ihn in kleinerer Runde kennenlernen und sich einen Eindruck von seiner Person machen und sich seine Vorstellungen anhören. Bürgermeister Unganz unterstützt dieses Vorgehen und erinnert daran, dass in der Gemeinde stets signalisiert wurde, dass das Projekt MarktTreff weiter vorangetrieben wird, wenn man einen geeigneten Betreiber gefunden hat. Herr Mayer hält ein Kennlerngespräch ebenfalls für sinnvoll. Er ist außerdem der Meinung, dass die Führung wie in Heidgraben nicht unbedingt in Münsterdorf erforderlich ist. Er könnte sich auch vorstellen, dass der MarktTreff zum Beispiel einen oder zwei Tage geschlossen bleibt. Herr Dräger berichtet von Gesprächen mit älteren Bewohnern, die sich zwischenzeitlich mit der Situation arrangiert und Wege zu den nächstgelegenen Einkaufsläden gefunden haben. Bürgermeister Unganz ist ebenfalls aktiv in der Betreibersuche auch losgelöst vom Markt- Treff-Konzept, könnte der Laden von einem auf den anderen Tag wieder öffnen. Nach eingehender Beratung ist sich Gemeindevertretung einig, dass man den Interessenten zunächst in kleiner Runde kennenlernen sollte. Dies sollte mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Bürgermeister und Herrn Schümann erfolgen. Frau Eisler bittet darum, auch den LVB, Herrn Peglow, in das Gespräch mit einzubinden. Es besteht hinsichtlich der Fördermittelzusage kein Druck, da auch eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres signalisiert wurde. Bürgermeister Unganz schlägt daher vor, wenn nötig, eine weitere Gemeindevertretersitzung vor dem festgelegten Termin im Juni, abzuhalten. Dieses Vorgehen trifft auf Zustimmung.

15 Zu Pkt. 16: Erneuerung verblichener Verkehrsschilder Bürgermeister Unganz berichtet aus den Beratungen des Bau- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses. Mit dem Straßenverkehrsamt sollen die Einmündungen Am Brunnen/ Mittelweg und Deichstraße/Hujer Weg bei einem Ortstermin begutachtet werden. Herr Grell berichtet, dass für zwei Schilder auch neue Pfähle angeschafft werden müssen. Daher wird sich die Auftragssumme noch etwas erhöhen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Es werden 18 Schilder erneuert sowie ein Verkehrsspiegel für den Bereich Deichstraße / Hujer Weg angeschafft. Einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe des Rechnungsbetrages für das Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt, damit dem Bauhof genügend Mittel für den sonstigen Bedarf zur Verfügung stehen. Das Ordnungsamt wird gebeten, die mögliche Beschilderung im Bereich der Straße Am Brunnen/ Mittelweg und die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Bereich Deichstraße / Hujer Weg mit dem Straßenverkehrsamt bei einem Ortstermin abzustimmen. Zu Pkt. 17: Straßenunterhaltungsmaßnahmen des Wegeunterhaltungsverbandes Bürgermeister Unganz berichtet aus der Beratung des Bau- und Umweltausschusses. Im Zuge der Deckenerneuerung sind 7 Trummen zu erneuern und außerdem müssen auch Mittel für die Wiederherstellung der Parkstreifenmarkierung eingeplant werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender Beschluss: Zum Deckenerneuerungsprogramm 2018 des WUV s wird der Bereich der Schallenbergstraße von Beginn der Bankfiliale bis zur Einmündung der Straße Schallenberg einschließlich des Parkplatzes gegenüber der Feuerwehr angemeldet. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2018 zu veranschlagen. Zu Pkt. 18: Brückensanierung am Regenrückhaltebecken Sportplatz Der Bau- und Umweltausschuss hatte sich seiner Sitzung gegen eine Verrohrung des Grabenbereiches ausgesprochen. Die Brücke sollte mit den entsprechend eingeplanten Haushaltsmitteln erneuert werden. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die marode Brücke am RRB am Sportplatz wird entsprechend den zwei weiteren Brücken erneuert. Zu Pkt. 19: Mitteilungen und Anfragen Am findet das alljährige Maifeuer auf dem Bolzplatz statt. Die Feuerwehr hat hierzu einen Familientag geplant. Unter anderem wird man einen Menschenkicker aufbauen. Die Gemeindevertreter sind aufgefordert, sich als Spieler zu beteiligen. Herr Pauschert teilt mit, dass am um Uhr die Seniorenvollversammlung im Kirchengemeindehaus stattfinden wird. Da Wahlen anstehen, bittet er den Bürgermeister um seine Teilnahme. Die nachfolgende Beratung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Gemeinde Escheburg AZ:

Gemeinde Escheburg AZ: Gemeinde Escheburg Beschlussvorlage 04/091/2016 Status voraussichtlich: öffentlich Sichtbarkeit im Internet: öffentlich AZ: Federführend: 18.10.2016 131.10:0002/Escheburg Fachdienst I,2 - Ordnung und Soziales

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