1 Grundlagen des Öffentlichen Rechnungswesens
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- Theresa Brandt
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1 1 Grundlagen des Öffentlichen s 1.1 Arten des s Das dient allgemein der mengen- und wertmäßigen Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von wirtschaftlich bedeutsamen Tatbeständen und Vorgängen, die entweder in der Vergangenheit, in der Gegenwart oder in der Zukunft liegen. Dies gilt auch für die zahlreichen Institutionen des Öffentlichen Sektors. Zweck des s Öffentliches Privates Einzelwirtschaftliches Verwaltungen und Gesamtwirtschaftlliches (volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) privater privater Haushalte und privater Institutionen ohne Erwerbscharakter Das Verwaltungen ist in Österreich in erster Linie finanzwirtschaftlich und damit auf Zahlungsströme ausgerichtet ( cash accounting ) und vom Rechnungsstil der Kameralistik geprägt. Das gesamtwirtschaftliche (die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 1995) wird hier nicht behandelt. Das richtet sich danach, ob das rechtlich selbständig ist (nach öffentlichem oder privatem Recht) oder als rechtlich unselbständiges in den Trägerhaushalt der jeweiligen Gebietskörperschaft eingebunden ist. RW Verwaltungen RW. 9
2 rechtlich selbständig Einbindung in den öffentlichen Haushalt Nach öffentlichem Recht: Rechnungsorganisation wird von Gesetz oder Satzung bestimmt Nach privatem Recht (AG, GmbH): Rechnungsorganisation nach UGB Bruttobetrieb Nettobetrieb Bruttobetriebe Nettobetriebe Bruttobetriebe sind mit ihren gesamten Einnahmen- und Ausgabenansätzen in den Haushalt der betreffenden Gebietskörperschaft (des Eigentümers) eingebunden (z. B. Seniorenheim, Musikschule, Landeskuranstalt). Nettobetriebe scheinen nur mit dem erwarteten Überschuss (Gewinnabfuhr) oder mit dem notwendigen Zuschussbetrag (Verlustabdeckung, Subventionsbedarf) im Trägerhaushalt auf (z. B. Linzer Museen: Nordico/Lentos). Sie werden oft auch als Eigenbetriebe bezeichnet. Rechtlich selbständige (öffentliche) Kapitalgesellschaften, die ihren Erfolg (Ergebnis) durch eine doppelte Buchhaltung ermitteln, sind in ihrem weitgehend wie private organisiert (z. B. Österreichische Bundesforste AG, Bundestheater-Holding GmbH, Gesundheits- und Spitals-AG) und sind an unternehmens- und steuerrechtliche Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung gebunden. Die Ergebnisse des s sind für verschiedene Informationsempfänger interessant. externes internes 10
3 Das externe liefert in erster Linie jene Informationen, die zur Rechnungslegung und damit auch zur Rechenschaftslegung gegenüber Dritten, also gegenüber der Öffentlichkeit, benötigt werden. Das interne liefert in erster Linie Informationen, die die Leitung der Verwaltungs- bzw. Wirtschaftseinheit zur zukunftsgerichteten Planung, zur vergangenheitsorientierten Kontrolle und zur Lenkung (Steuerung) dieser Organisationseinheit (zusätzlich zu den Ergebnissen des externen s) braucht. Externes RW Internes RW Bei öffentlichen Einrichtungen umfasst das externe : Haushaltsvoranschlag, Wirtschaftspläne Buchführung ( Kameralistik ) Rechnungsabschluss Das interne umfasst: Kosten- und Leistungsrechnungen Wirtschaftlichkeitsrechnungen Kosten-Nutzen-Analysen Sozialbilanzen (Verfahren der Erfolgswürdigung) Andere Unterlagen zur Planung und Überwachung des betrieblichen Ablaufs (Planungsrechnungen, Statistiken) 1.2 Rechnungsziele Das Wirtschaftsziel einer Organisationseinheit bestimmt auch das Oberziel, das vom zu erfüllen ist. Während bei einem erwerbswirtschaftlich tätigen der Erfolg am Ausmaß des erzielten Gewinnes (an der Rentabilität) gemessen werden kann, sind öffentliche Einrichtungen ( Aufwandswirtschaften ) anders zu beurteilen. Öffentliche Einrichtungen als Aufwandswirtschaften Der Erfolg von Aufwandswirtschaften richtet sich nach dem Grad der Aufgabenerfüllung, nach dem Beitrag zur allgemeinen Wohlfahrtsverbesserung. Dies ist notwendig, weil sie für die abgegebenen Leistungen entweder keine Gegenleistung (z. B. Schulen) oder eine solche nur unter ihren Kosten (z. B. öffentliche Krankenanstalten) oder nur Gegenleistungen im Ausmaß der entstandenen Kosten ( Kostendeckung ; z. B. bei der Wasserversorgung) erhalten. 11
4 Kameralistik Wegen der unterschiedlichen Wirtschaftsziele zwischen öffentlichen Einrichtungen und erwerbswirtschaftlichen unterscheiden sich auch die Rechnungsziele. Vor allem das externe wurde deshalb im öffentlichen Bereich schon frühzeitig eigenständig ausgestaltet und ist in der Praxis unter dem Sammelnamen Kameralistik bekannt. Rechnungsziel Ermittlung des finanzwirtschaftlichen Ergebnisses Ermittlung des leistungs-(erfolgs-) wirtschaftlichen Ergebnisses 1. in ihrer Auswirkung auf die Finanzwirtschaft (Einnahmen und Ausgaben); 2. in ihrer Auswirkung auf das Ergebnis des Wirtschaftens (den Erfolg), das mit der Leistungserstellung und mit der Leistungsabgabe bewirkt wird. Finanzwirtschaftliches Ergebnis Leistungswirtschaftliches Ergebnis Unter Kameralistik ist jene Form der Rechnungslegung zu verstehen, die an kassenmäßig erfassbare Vorgänge anknüpft und in erster Linie die Ermittlung des finanzwirtschaftlichen Ergebnisses zum Ziel hat (Überschuss oder Abgang). Dadurch unterscheidet sie sich von der unternehmerischen (doppischen) Buchführung, die auf die Ermittlung eines erfolgswirtschaftlichen Ergebnisses (Gewinn oder Verlust bzw. Substanzmehrung oder Substanzminderung) abzielt. Da in Aufwandswirtschaften die Sachziele (die Leistungen im Rahmen der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung) gegenüber den Formalzielen (wie z. B. Liquidität und Rentabilität) dominieren, ist es empfehlenswert, von der Ermittlung eines leistungswirtschaftlichen (statt: erfolgswirtschaftlichen) Ergebnisses zu sprechen. 1.3 Grundlegende Rechnungsverfahren: Finanzrechnung, Bestandsrechnung, Ergebnisrechnung (FBE-Schema) FBE-Schema Jede Tätigkeit in einer wirtschaftenden Organisation ist deshalb aus zwei Gesichtspunkten heraus zu sehen: Daraus ergibt sich das folgende dreiteilige System von Ermittlungsrechnungen (FBE-Schema): 12
5 Zeitbezug Finanzrechnung (F) Bestandsrechnung (B) Ergebnisrechnung (E) Zukunft (PLAN) Einnahmen + Anfangsbestand an finanziellen Mitteln Ausgaben Vermögen (ohne finanzielle Mittel) Liquiditätssaldo (Endbestand an finanziellen Mitteln) Aufwand/ Kosten (Mitteleinsatz) Ergebnissaldo (Substanzmehrung bzw. -minderung) Ertrag/ Leistung Schulden + "Eigenkapital" (Organisationskapital) (Leistungsabgabe) Vergangenheit zeitraumbezogen zeitpunktbezogen zeitraumbezogen (IST) Liquiditätsziel Sachziel Finanzielle Steuerung zur Sicherung der LIQUIDITÄT Steuerung der Verwaltungsleistungen ressourcenverbrauchsorientiert UND ergebnisorientiert zur Sicherung von PRODUKTIVITÄT, WIRKSAMKEIT, WIRT- SCHAFTLICHKEIT der Aufgabenerfüllung Öffentliches der Abbildung 1-1: FBE-Schema Die Finanzrechnung bezieht sich auf Einnahmen und Ausgaben, die mit dem wirtschaftenden Handeln verbunden sind. Sie ist zeitraumbezogen und soll die Liquidität (die Zahlungsfähigkeit) gewährleisten. Der Ergebnisrechnung (Erfolgsrechnung) liegen die Sachziele (Leistungsprogramme) zu Grunde. Sie bezieht sich auf die zur Leistungserstellung notwendigen Aufwendungen (oder im kalkulatorischen Sinne: auf die Kosten) und stellt ihnen die Erträge bzw. den Wert der abgegebenen Leistungen gegenüber. Sie ist ebenfalls auf einen Zeitraum (z. B. Kalenderjahr) bezogen. Am Ende dieser Zeiträume können die Finanzrechnung und die Ergebnisrechnung (Erfolgsrechnung) über die Bestandsrechnung (Bilanz) miteinander verknüpft werden. Zu diesem Zeitpunkt sagt die Bestandsrechnung aus, über welches Vermögen und über welche Schulden diese Organisationseinheit verfügt. Die Finanzrechnung geht mit dem Kassensaldo in die Bestandsrechnung ein, die Erfolgsrechnung mit dem Erfolgssaldo. Finanzrechnung Ergebnisrechnung Bestandsrechnung (Bilanz) 13
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