Gemeindenachrichten Nr. 44
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- Fanny Meissner
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1 Gemeindenachrichten Nr. 44 Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften Heldenberg (Neufassung und Teilaufhebung der Bebauungspläne Südöstliche Ortserweiterung Teile I - III ) gemäß 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Bammental hat in seiner Sitzung am nach Beratung über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Heldenberg (Neufassung und Teilaufhebung der Bebauungspläne Südöstliche Ortserweiterung Teile I - III ) angenommen und aufgrund vorgenommener Änderungen an den örtlichen Bauvorschriften die Durchführung einer erneuten öffentlichen Planauslegung gemäß 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich liegt im östlichen Teil Bammentals östlich der Bahnlinie und umfasst die dort bestehende ältere Wohnbebauung sowie Teile der gemischten und gewerblichen Bebauung an der Industriestraße, nicht jedoch die Neubaugebiete Großer Höhenweg und Breite Äcker. Lage des Planungsgebietes
2 Bebauungsplan Heldenberg Der Geltungsbereich wird begrenzt: im Norden durch die Industriestraße im Westen durch die Industriestraße, die Bahnlinie sowie durch die Elsenz im Süden durch den Großen Höhenweg bzw. die nördliche Grenze der Flurstücke 2449, 2449/3, 2456/1 und 2836/1 im Osten durch die westliche Grenze der Flurstücke 3745, 3759, 7709 und 6363, die westliche und nordwestliche Grenze des Flurstücks 2900, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 2903, die westliche und nordwestliche Grenze des Flurstücks 2904 sowie die westliche Grenze des Flurstücks 2886 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke entlang folgender Straßen (in alphabetischer Reihenfolge): Beethovenstraße, Brucknerstraße, Carl-Maria-von-Weber-Straße, Carl-Orff-Straße, Großer Höhenweg (nur Anwesen 2 bis 10), Händelstraße, Haydn-Straße, Hindemithweg, Industriestraße (nur Anwesen Industriestraße 1 bis 19 (ungerade Zahlen) sowie 2 bis 32 (gerade Zahlen)), Johann-Sebastian-Bach-Straße (jedoch ohne Anwesen Johann-Sebastian- Bach-Straße 51), Leharstraße, Liszt-Straße, Max-Reger-Straße, Mozartstraße, Paul-Lincke- Weg, Pfitznerstraße, Richard-Straße-Straße, Schubertstraße, Schumannstraße, Silcherweg und Wiesenbacher Landstraße (nur Hausnummer 2) Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie die einbezogenen Flurstücke ergeben sich abschließend aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes. Teilaufhebung Bebauungsplan Südöstliche Ortserweiterung Teil I Die Teilaufhebung des Bebauungsplans Südöstliche Ortserweiterung Teil I umfasst die Flächen der Industriestraße, der Bahnlinie, des Feuerwehrgerätehauses sowie angrenzender öffentlicher Grünflächen. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Südöstliche Ortserweiterung Teil I wird im Wesentlichen begrenzt: im Norden durch die nördliche Grenze des Grundstücks der Industriestraße im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks der Bahnlinie im Süden durch die südliche Grenze des Grundstücks der Industriestraße, im Osten durch die nördliche und östliche Grenze der Grundstücke 6242, 6224, 6266/3 Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Südöstliche Ortserweiterung Teil I ergibt sich abschließend aus der Planzeichnung des Bebauungsplans. Teilaufhebung Bebauungsplan Südöstliche Ortserweiterung Teil II Die Teilaufhebung des Bebauungsplans Südöstliche Ortserweiterung Teil II umfasst das Anwesen Johann-Sebastian-Bach-Straße 51. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Südöstliche Ortserweiterung Teil II wird im Wesentlichen begrenzt: im Norden durch die Brucknerstraße im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks 6727 im Osten durch die Johann-Sebastian-Bach-Straße Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Südöstliche Ortserweiterung Teil II ergibt sich abschließend aus der Planzeichnung des Bebauungsplans. Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB
3 Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften Heldenberg (Neufassung und Teilaufhebung der Bebauungspläne Südöstliche Ortserweiterung Teile I - III ) liegt gemäß 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, der Begründung zum Bebauungsplanentwurf und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Zeit Dienstag, den bis einschließlich Montag, den im Rathaus der Gemeinde Bammental, Hauptstraße 71, Bauamt Zimmer 24, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Umweltbezogene Stellungnahmen liegen folgende vor: Landratsamt - Wasserrechtsamt zu Erdwärmesonden, zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw. zur Regenwasserbewirtschaftung sowie zum Hochwasserschutz. Landratsamt - Untere Bodenschutzbehörde, zum Bodenschutz- und Altlastenkataster Landratsamt - Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz zum Verkehrslärm Landratsamt - Untere Naturschutzbehörde zu artenschutzrechtlichen sowie naturschutzfachlichen Belangen Neben den genannten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen keine weiteren umweltbezogenen Informationen vor. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden können. Diese Stellungnahmen können während der Zeit der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Bammental vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bammental, gez. Holger Karl, Bürgermeister Gemeindekasse Bammental Wir weisen darauf hin, dass die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer, sowie die 3. Abschlagszahlung für die Wasser- u. Abwassergebühren am zur Zahlung fällig werden. Sollten Sie der Gemeindekasse noch kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir um termingerechte Überweisung der fälligen Beträge.
4 Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Bammental und des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Bammental Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am das Rechnungsergebnis 2014 der Gemeinde Bammental und den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgestellt. Die Jahresrechnung 2014 mit Rechenschaftsbericht und der Jahresabschluss 2014 liegen in der Zeit vom bis zum (jeweils einschließlich) im Rathaus Bammental, Zimmer 23, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Holger Karl, Bürgermeister Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Bammental und Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS) der Gemeinde Bammental Die neuen Fassungen der Satzungen, finden Sie auf der Homepage Bammental unter Ortsrecht. Gemeindebücherei Bammental Neues aus der Bücherei Während der Herbstferien hat die Bücherei wie gewohnt montags und donnerstags von Uhr für Sie geöffnet. Es gibt wieder eine ganze Reihe neuer Bücher zu entdecken und das sowohl für erwachsene Leserinnen und Leser als auch für jüngere jeden Alters. Für jeden Geschmack ist etwas dabei und natürlich fehlen auch Sachbücher und Krimis nicht. Petra Köhler, Büchereileiterin und Gemeinde Bammental Energieberatung unabhängig, unverbindlich, kostenlos ein Service Ihrer Gemeinde Bammental Die nächsten Beratungstage im Rathaus Bammental: Donnerstag, 05. und 19. November 2015, bis Uhr, Besprechungszimmer 2. OG. Terminvereinbarungen: Tel / bzw. beate.friedetzki@bammental.de (Frau Friedetzki) oder / bzw. kerstin.homoki@bammental.de (Frau Homoki).
5 Tel / bzw. (KliBA Heidelberg direkt). Bitte beachten Sie auch den KliBA - Energiespar - Tipp in den Gemeinsamen Mitteilungen und Nachrichten. Heute geht es um das Thema Fenster und Energie sparen. 9. Bammentaler Wirtschaftsdialog Liebe Gewerbetreibende in Bammental, sehr geehrte Unternehmer, ich freue mich und lade Sie ganz herzlich zur neunten Veranstaltung des Bammentaler Wirtschaftsdialoges am Montag, 09. November 2015 um Uhr in das Rathaus, Großer Sitzungssaal ein. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, eine informelle Plattform zur Vernetzung aller Beteiligten zu bilden. Die bisher aufgebauten Synergien der beteiligten Unternehmen und die neuen Geschäftsverbindungen innerhalb des Netzwerkes sollen weiter ausgebaut werden. Ich hoffe, Sie wieder recht zahlreich begrüßen zu dürfen und danke an dieser Stelle der UWB für ihre Unterstützung bei der Organisation und Moderation. Holger Karl, Bürgermeister
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