Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

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1 Anlage 1 zum Umweltbericht Gemeinde Öpfingen Industriegebiet Burren III in Öpfingen (Alb-Donau-Kreis): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 20. Dezember 2017

2 Industriegebiet Burren III in Öpfingen (Alb-Donau-Kreis): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 20. Dezember 2017 Auftraggeber: Bürgermeisteramt Öpfingen chlosshofstr Öpfingen Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie Vogelsangweg Altheim Bearbeitung: Josef Grom, Biologe Diana König, Landschaftsarchitektin Titelseite: Lageplan (IB Funk, ) 1

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung Gesetzliche Grundlagen Methodik treng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Europäische Vogelarten Artenschutzrechtliche Beurteilung Ermittlung der naturschutzrechtlichen Aufwertung der Buntbrache Quellenverzeichnis Anhang 2

4 1 Einleitung und Aufgabenstellung Quelle: Begründung zum Bebauungsplan vom (IB FUNK) Die Gemeinde Öpfingen (Alb-Donau-Kreis) plant nördlich der B 311 das ca. 2,6 ha große Industriegebiet Burren III. Das Plangebiet grenzt östlich an die bestehenden Gewerbegebiete Burren I und Burren II, die 2009 bzw ausgewiesen wurden. Zwischen den Baugrenzen des Plangebiets und der B 311 wird ein 40 bis 55 m breiter Trassenkorridor für eine neue Bahnlinie und den Ausbau der B 311 freigehalten. Die überplanten ächen wurden bislang als Acker genutzt. Auf der Grundlage der 2013 durchgeführten Kartierung der Offenlandvögel soll geprüft werden, ob durch das Vorhaben die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatchG tangiert werden. 2 Gesetzliche Grundlagen Nach 44 Abs. 1 BNatchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche törung liegt vor, wenn sich durch die törung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre tandorte zu beschädigen oder zu zerstören. Im bauplanungsrechtlichen Bereich sind für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens nach 44 Abs. 5 BNatchG die streng geschützten Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten relevant. 3 Methodik Am 7. Juni 2013 wurde eine Relevanzbegehung zu den Offenlandarten, insbesondere der Feldlerche durchgeführt. Hierbei wurden das Planungsgebiet und das angrenzende Offenland (ca

5 ha) mit einem Fernglas abgegangen und alle optisch und akustisch wahrnehmbaren Vogelarten punktgenau in eine luftbildgestützte Karte im Maßstab 1:5.000 eingetragen. Mit den festgestellten Brutrevieren der Feldlerche und deren Abstand zu Gebäuden und Gehölzbeständen (Kulissenwirkung) kann der direkte und indirekte Lebensraumverlust analysiert werden. 4 treng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Das Planungsgebiet wird intensiv ackerbaulich genutzt. Europarechtlich streng geschützte Tierund Pflanzenarten sind hier deshalb nicht zu erwarten. Auch als Nahrungsgebiet z. B. für edermäuse besitzt das Gebiet keine besondere Bedeutung. 5 Europäische Vogelarten Das Ergebnis der Relevanzbegehung vom ist im Anhang kartografisch dargestellt. Auf einer äche von rd. 90 ha wurden 9 Feldlerchenreviere festgestellt, was einer iedlungsdichte von etwa 1 Revier/10 ha entspricht. Als Ursache dieser mäßigen Dichte waren das bestehende Gewerbegebiet Burren I, der Ortsrand von Öpfingen mit der B 311 und der K 7359 sowie ein nahegelegenes Waldgebiet zu nennen. Auch die großen Bewirtschaftungseinheiten und der Anbau von Raps, Mais und Wintergetreide wirkten sich negativ auf die Habitatqualität der Feldlerche aus. Neben der Feldlerche kam noch die chafstelze verbreitet vor. Eine weitere potenzielle Offenlandart des Gebietes ist die Wachtel. Turmfalke, Mehlschwalbe, Rabenkrähe und Buntspecht nutzten das Offenland als Nahrungsgebiet. Rotmilan, Mäusebussard und Ringeltaube sind weitere potenzielle Nahrungsgäste. Artenschutzrechtlich relevant für das Vorhaben ist nur das Vorkommen der Feldlerche, die aufgrund von massiven Bestandseinbußen auf der Rote Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten als gefährdet eingestuft wird (BAUER et al. 2016). Verbot der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatchG) Durch das bestehende Gewerbegebiet Burren I hatten die ächen des geplanten Industriegebietes bereits im Jahr 2013 keine besondere Bedeutung als Lebensraum der Feldlerche. Da die bestehenden Gewerbegebiete Burren I und Burren II nach der Implementierung der Regelungen des besonderen Artenschutzes in das BNatchG im Jahr 2007 genehmigt wurden, muss der artenschutzrechtlichen Beurteilung das Gesamtgebiet Burren zugrunde gelegt werden. 4

6 Die Größe des Gesamtgebietes beträgt ca. 9,1 ha. Unter Berücksichtigung des ermittelten Feldlerchen-Lebensraumes vor 2009 und der Kulissenwirkung der geplanten Baugebiete mit wird bezüglich der Feldlerche ein Lebensraumverlust von rd. 18,3 ha prognostiziert (s. Karte im Anhang). Dieser überproportional hohe Wert resultiert aus den Gebäudehöhen im Industriegebiet Burren III von bis zu 22 m und dem Umstand, dass das verbleibende Offenland zwischen dem Baugebiet Burren und dem Mühlbach im Norden vermutlich nicht mehr als Lebensraum genutzt werden kann. Der Lebensraumverlust der Feldlerche von rd. 18,3 ha entspricht bei der örtlichen iedlungsdichte knapp 2 Brutrevieren. Verbot der erheblichen törung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatchG) Eine erhebliche törung mit Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Feldlerchenpopulation kann ausgeschlossen werden. Verbot von Tötung, Verletzung, Entnahme oder Fang ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatchG) Das Risiko der Tötung oder Verletzung von Individuen kann bei bodenbrütenden Vogelarten auf ein nicht signifikantes Maß reduziert werden, wenn das Abschieben des Oberbodens außerhalb der Fortpflanzungszeit (März bis Mitte August) geschieht. Funktionserhaltende Maßnahmen CEF 1: Herstellung einer Buntbrache auf st. 226 Als funktionserhaltende Maßnahme wird auf dem gemeindeeigenen st. 226, Gmk. Öpfingen, eine sog. Buntbrache angelegt. Das Grundstück liegt etwa 800 m östlich von Öpfingen (Abb. 1). Die Maßnahme muss vor der geplanten Erschließung des Baugebiets umgesetzt sein. Das etwa 19 m breite und im Mittel etwa 140 m lange Grundstück wird bislang als Acker genutzt und soll nun in eine Brache umgewandelt werden. Buntbrachen (Blühstreifen oder Krautsäume) sind mehrjährige, streifenförmige oder flächige Brachen. Im urbereinigungsgebiet Ertingen (Donautal) wurden mit diesem Ausgleichstyp gute Erfahrungen gemacht (GROM 2009). Die blüten- und insektenreichen ächen stellen wichtige Brut- und Nahrungshabitate für Feldvögel dar. 5

7 Das Grundstück grenzt an drei eiten an selten genutzte Graswege und einen bewachsenen Kiesweg an, die den Feldlerchen den Zugang in die dichte und hohe Buntbrache ermöglichen (Abb. 2). Die Wege 223 und 225 werten die Buntbrache deshalb auf und müssen erhalten bleiben. Die Entfernung zu den Gehölzkulissen der Donau und des Viehsaumgrabens beträgt mindestens 160 bis 180 m. Im Bereich der angrenzenden Kiesgrube wachsen bereits träucher auf. In diesem Bereich muss durch eine entsprechende Pflege das Aufkommen von hohen Gehölzen verhindert werden (Kulissenwirkung). Hinweise zur Anlage und Pflege von Buntbrachen: Vor der Ansaat: Bodenbearbeitung mit nachfolgender aatbettbereitung aatgutmenge: 1 kg/ha Einsaat von Hand mit aathelfer (z. B. and) oder mit einer speziellen ämaschine. Unmittelbar nach der aat: walzen aatzeitpunkt: zwischen April und Ende Mai, möglichst in der zweiten Maihälfte (Wirkung: weniger Gräser und mehr Blumen im Ansaatjahr) oder im eptember Ein äuberungsschnitt ist 6-8 Wochen nach der Ansaat sinnvoll. Pflege: Bei erfolgreicher Ansaat ist für viele Jahre keine Pflege der Buntbrache erforderlich (Mahd vernichtet Tiere, Überwinterungsstrukturen, Ansitzwarten). Unkrautherde dürfen jederzeit mechanisch oder durch chemische Einzelpflanzenbehandlung bekämpft werden. Ansonsten gilt: Keine Düngung und keine Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln. Buntbrachen sind recht stabile Pflanzenformationen. Wenn die Artenvielfalt nach vielen Jahren stark zurückgeht, sollte eine Neuansaat durchgeführt werden. 1 Empfehlenswerte Pflanzenarten Die aatgutmischung sollte möglichst viele der in Tab. 1 aufgelisteten Kräuter, jedoch keine Gräser enthalten. Eine geeignete Fertigmischung ist beispielsweise Lebensraum I von AATENZEL- LER. Als wichtigster trukturbildner sollte unbedingt die Wilde Karde dienen. Durch Beimischung der Kulturart onnenblume kann bereits im ersten tandjahr eine vertikale trukturierung erreicht werden. 1 Die bei der urbereinigung Ertingen angelegten Buntbrachen sind inzwischen 14 Jahre alt. 6

8 Tab. 1: Empfehlenswerte Pflanzenarten für aatgutmischungen (aus: GROM 2009) Art Achillea millefolium (Gemeine chafgarbe) Angelica sylvestris (Wald-Engelwurz) Anthemis tinctoria (Färberkamille) Barbarea vulgaris (Barbarakraut) Campanula rapunculoides (Acker-Glockenblume) Centaurea cyanus (Kornblume) Centaurea jacea (Wiesen-ockenblume) Chaerophyllum aureum (Gold-Kälberkropf) Crepis biennis (Wiesen-Pippau) Cichorium intybus (Gemeine Wegwarte) Daucus carota (Wilde Möhre) Dipsacus fullonum (Wilde Karde) Echium vulgare (Natternkopf) Eupatorium cannabinum (Wasserdost) Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut) Lotus corniculatus (Gewöhnlicher Hornklee) Lotus uliginosus (umpf-hornklee) Malva moschata (Moschus-Malve) Medicago sativa (Luzerne) Onobrychis viciifolia (aat-esparsette) Origanum vulgare (Dost) Reseda lutea (Gelbe Resede) Reseda luteola (Färber-Resede) alvia pratensis (Wiesensalbei) inapis arvensis (Acker-enf) Tanacetum vulgare (Rainfarn) Helianthus annuus (onnenblume) Trifolium pratense (Rot-Klee) Ökologische Bedeutung Tagfalter, Tagfalter, Tagfalter, Tagfalter, trukturbildner Tagfalter optisch attraktive Art Tagfalter, trukturbildner trukturbildner Anlage von Feldlerchenfenstern auf st. 227 Ergänzend zur geplanten trukturmaßnahme auf st. 226 werden auf dem südlich angrenzenden privaten urstück Feldlerchenfenster angelegt. Die Maßnahme wird mit einem öffentlichrechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Grundstückseigentümer gesichert. 7

9 Hinweise zur Anlage und Pflege von Feldlerchenfenstern: Die Größe beträgt ca. 20 m2 pro Lerchenfenster. Zur Herstellung der Lerchenfenster wird die ämaschine kurz angehoben, so dass keine Einsaat erfolgt. Die Feldlerchenfenster müssen einen Abstand von mind. 20 m zum Feldrand einhalten. Die Lerchenfenster dürfen nicht in Fahrspuren liegen. Die Fenster werden normal bewirtschaftet, d. h. sie dürfen auch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden (damit sie nicht mit Wildkräutern zuwachsen). Abb. 1: Übersichtslageplan der funktionserhaltenden Maßnahmen (M. 1:20.000) 8

10 Abb. 2: Lageplan der funktionserhaltenden Maßnahmen (M. 1:5.000) 6 Artenschutzrechtliche Beurteilung In räumlicher Nähe zum Industriegebiet Burren besitzt die Gemeinde leider keine geeigneten urstücke für die Umsetzung von funktionserhaltenden Maßnahmen. Die urstücke 226 und 227 in der Donauaue sind jedoch auch geeignet, da hier nach Auskunft von Frau Leikov (UNB) die Feldlerche vorkommt. Die Verfasser kommen deshalb zum Ergebnis, dass das geplante Industriegebiet Burren III auch bei kumulativer Betrachtung zusammen mit den Gewerbegebieten Burren I und Burren II nicht gegen die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatchG verstößt und aus artenschutzrechtlicher icht zugelassen werden kann. Der Lebensraumverlust von ca. 18,3 ha (knapp 2 Feldlerchenreviere) kann zwar mit den vorgesehenen funktionserhaltenden Maßnahmen nicht vollständig kompensiert werden, was aber aufgrund der großen lokalen Population im Offenland von Öpfingen bis Ehingen (BÜRO GROM, in Bearbeitung) nicht als Verstoß gegen 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatchG gewertet wird. Die abschließende Beurteilung bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten. 9

11 7 Ermittlung der naturschutzrechtlichen Aufwertung der Buntbrache Die Ermittlung der naturschutzrechtlichen Aufwertung durch die geplante Buntbrache beruht auf dem Verfahren der Ökokontoverordnung (ÖKVO). 2 Dabei werden die Wirkungsbereiche Biotope und Boden flächen- und qualitätsbezogen für die Zustände Bestand und Planung bilanziert. Oberflächengewässer werden in diesem Modell über die Biotopbewertung, das Grundwasser über die Bewertung des Bodens mit abgedeckt. Die chutzgüter Landschaftsbild, Luft und Klima sind nur schwer quantifizierbar und werden daher nicht einbezogen. Wirkungsbereich Biotope Die Bewertung und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für das chutzgut Biotope beruht auf der Anl. 2 Abschn. 1 der ÖKVO. Biotoptyp (LUBW 2009) ächenwert Planung Ökopunkte [P/m 2 ] äche [m 2 ] Bilanzwert [P] onstige Hochstaudenflur (Buntbrache) 21 ca umme ca ächenwert Bestand Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 4 ca umme ca Aufwertung Wirkungsbereich Boden Das Vorhaben befindet sich in der Hydrogeologischen Einheit uvioglaziale Kiese und ande im Alpenvorland, die einen bedeutenden Grundwasserleiter darstellt. Im Bereich der Buntbrache wird vollständig auf eine Düngung verzichtet, so dass sich eine positive Wirkung auf die Grundwassergüte ergibt. Auf der weitestgehend ebenen äche sind keine Nähstoffeinträge von den benachbarten Ackerflächen zu erwarten. Nach Abschnitt 3.2 der ÖKVO und in Anlehnung an den Leitfaden der LUBW 2016 kann für Maßnahmen zur Verbesserung der 2 Feldlerchenfenster stellen keine strukturelle Aufwertung dar und werden deshalb nicht bilanziert. 10

12 Grundwassergüte auf tandorten mit mittlerer bis hoher Wasserdurchlässigkeit eine zusätzliche Aufwertung von 3 Ökopunkten je m 2 angesetzt werden. Dies ergibt einen zusätzlichen Gewinn von m 2 x 3 P/m 2 = P. Weitere Wirkungsbereiche sind von der Maßnahme nicht betroffen. Insgesamt ergibt sich durch die geplante Buntbrache eine naturschutzfachliche Aufwertung von Punkten. 8 Quellenverzeichnis BAUER, H.-G., M. BOCHERT, M. I. FÖRCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs; 6. Fassung; tand: Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11 BÜRO GROM (in Bearbeitung): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Baugebiete Rosengarten und Industriegebiet Berg in Ehingen. Auftraggeber: tadt Ehingen GROM, J. ( und 2010): urbereinigungsverfahren Ertingen (Donautal): Erfolgskontrollen auf den Landschaftspflegerischen Ausgleichsflächen. Auftraggeber: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung GROM, J. (2009): Biodiversität in der offenen Agrarlandschaft: Literaturauswertung mit Handlungsempfehlungen für landschaftspflegerische Anlagen in der urneuordnung. Auftraggeber: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (2009): Arten Biotope Landschaft. chlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. Karlsruhe LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.) (2012): Das chutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.) (2016): Naturschutzrechtliches Ökokonto bei der ießgewässerrenaturierung. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung ÖKVO) vom

13 Anhang Karte Brutvogelkartierung Karte Lebensraumanalyse Feldlerche 12

14 $T A G $T t t B t Burren II Kg Gf Amsel Buchfink Feldlerche Feldsperling Goldammer Grünfink Kohlmeise Klappergrasmücke Mönchsgrasmücke chafstelze ommergoldhähnchen Wacholderdrossel N planungsrelevante Vogelarten (Offenlandarten) Revierzentren der nachgewiesenen Vogelarten A B Fe G Gf K Kg Mg t g Wd Mg Fe Fe Fe B t Brutvogelkartierung 2013 Burren III Burren I Fe t t Wd Fe B K B g Wd B 1:5000

15 $T 150 m 50 m 50 m 150 m 50 m 50 m $T 75 m Lebensraumanalyse Feldlerche (M. 1:5.000) 75 m Baugebiet "Burren" Lebensraum der Feldlerche vor 2009 Prognostizierter Lebensraumverlust

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