Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
|
|
- Berndt Zimmermann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 1 zum Umweltbericht Gemeinde Öpfingen Industriegebiet Burren III in Öpfingen (Alb-Donau-Kreis): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 20. Dezember 2017
2 Industriegebiet Burren III in Öpfingen (Alb-Donau-Kreis): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 20. Dezember 2017 Auftraggeber: Bürgermeisteramt Öpfingen chlosshofstr Öpfingen Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie Vogelsangweg Altheim Bearbeitung: Josef Grom, Biologe Diana König, Landschaftsarchitektin Titelseite: Lageplan (IB Funk, ) 1
3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung Gesetzliche Grundlagen Methodik treng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Europäische Vogelarten Artenschutzrechtliche Beurteilung Ermittlung der naturschutzrechtlichen Aufwertung der Buntbrache Quellenverzeichnis Anhang 2
4 1 Einleitung und Aufgabenstellung Quelle: Begründung zum Bebauungsplan vom (IB FUNK) Die Gemeinde Öpfingen (Alb-Donau-Kreis) plant nördlich der B 311 das ca. 2,6 ha große Industriegebiet Burren III. Das Plangebiet grenzt östlich an die bestehenden Gewerbegebiete Burren I und Burren II, die 2009 bzw ausgewiesen wurden. Zwischen den Baugrenzen des Plangebiets und der B 311 wird ein 40 bis 55 m breiter Trassenkorridor für eine neue Bahnlinie und den Ausbau der B 311 freigehalten. Die überplanten ächen wurden bislang als Acker genutzt. Auf der Grundlage der 2013 durchgeführten Kartierung der Offenlandvögel soll geprüft werden, ob durch das Vorhaben die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatchG tangiert werden. 2 Gesetzliche Grundlagen Nach 44 Abs. 1 BNatchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche törung liegt vor, wenn sich durch die törung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre tandorte zu beschädigen oder zu zerstören. Im bauplanungsrechtlichen Bereich sind für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens nach 44 Abs. 5 BNatchG die streng geschützten Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten relevant. 3 Methodik Am 7. Juni 2013 wurde eine Relevanzbegehung zu den Offenlandarten, insbesondere der Feldlerche durchgeführt. Hierbei wurden das Planungsgebiet und das angrenzende Offenland (ca
5 ha) mit einem Fernglas abgegangen und alle optisch und akustisch wahrnehmbaren Vogelarten punktgenau in eine luftbildgestützte Karte im Maßstab 1:5.000 eingetragen. Mit den festgestellten Brutrevieren der Feldlerche und deren Abstand zu Gebäuden und Gehölzbeständen (Kulissenwirkung) kann der direkte und indirekte Lebensraumverlust analysiert werden. 4 treng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Das Planungsgebiet wird intensiv ackerbaulich genutzt. Europarechtlich streng geschützte Tierund Pflanzenarten sind hier deshalb nicht zu erwarten. Auch als Nahrungsgebiet z. B. für edermäuse besitzt das Gebiet keine besondere Bedeutung. 5 Europäische Vogelarten Das Ergebnis der Relevanzbegehung vom ist im Anhang kartografisch dargestellt. Auf einer äche von rd. 90 ha wurden 9 Feldlerchenreviere festgestellt, was einer iedlungsdichte von etwa 1 Revier/10 ha entspricht. Als Ursache dieser mäßigen Dichte waren das bestehende Gewerbegebiet Burren I, der Ortsrand von Öpfingen mit der B 311 und der K 7359 sowie ein nahegelegenes Waldgebiet zu nennen. Auch die großen Bewirtschaftungseinheiten und der Anbau von Raps, Mais und Wintergetreide wirkten sich negativ auf die Habitatqualität der Feldlerche aus. Neben der Feldlerche kam noch die chafstelze verbreitet vor. Eine weitere potenzielle Offenlandart des Gebietes ist die Wachtel. Turmfalke, Mehlschwalbe, Rabenkrähe und Buntspecht nutzten das Offenland als Nahrungsgebiet. Rotmilan, Mäusebussard und Ringeltaube sind weitere potenzielle Nahrungsgäste. Artenschutzrechtlich relevant für das Vorhaben ist nur das Vorkommen der Feldlerche, die aufgrund von massiven Bestandseinbußen auf der Rote Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten als gefährdet eingestuft wird (BAUER et al. 2016). Verbot der Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatchG) Durch das bestehende Gewerbegebiet Burren I hatten die ächen des geplanten Industriegebietes bereits im Jahr 2013 keine besondere Bedeutung als Lebensraum der Feldlerche. Da die bestehenden Gewerbegebiete Burren I und Burren II nach der Implementierung der Regelungen des besonderen Artenschutzes in das BNatchG im Jahr 2007 genehmigt wurden, muss der artenschutzrechtlichen Beurteilung das Gesamtgebiet Burren zugrunde gelegt werden. 4
6 Die Größe des Gesamtgebietes beträgt ca. 9,1 ha. Unter Berücksichtigung des ermittelten Feldlerchen-Lebensraumes vor 2009 und der Kulissenwirkung der geplanten Baugebiete mit wird bezüglich der Feldlerche ein Lebensraumverlust von rd. 18,3 ha prognostiziert (s. Karte im Anhang). Dieser überproportional hohe Wert resultiert aus den Gebäudehöhen im Industriegebiet Burren III von bis zu 22 m und dem Umstand, dass das verbleibende Offenland zwischen dem Baugebiet Burren und dem Mühlbach im Norden vermutlich nicht mehr als Lebensraum genutzt werden kann. Der Lebensraumverlust der Feldlerche von rd. 18,3 ha entspricht bei der örtlichen iedlungsdichte knapp 2 Brutrevieren. Verbot der erheblichen törung ( 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatchG) Eine erhebliche törung mit Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Feldlerchenpopulation kann ausgeschlossen werden. Verbot von Tötung, Verletzung, Entnahme oder Fang ( 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatchG) Das Risiko der Tötung oder Verletzung von Individuen kann bei bodenbrütenden Vogelarten auf ein nicht signifikantes Maß reduziert werden, wenn das Abschieben des Oberbodens außerhalb der Fortpflanzungszeit (März bis Mitte August) geschieht. Funktionserhaltende Maßnahmen CEF 1: Herstellung einer Buntbrache auf st. 226 Als funktionserhaltende Maßnahme wird auf dem gemeindeeigenen st. 226, Gmk. Öpfingen, eine sog. Buntbrache angelegt. Das Grundstück liegt etwa 800 m östlich von Öpfingen (Abb. 1). Die Maßnahme muss vor der geplanten Erschließung des Baugebiets umgesetzt sein. Das etwa 19 m breite und im Mittel etwa 140 m lange Grundstück wird bislang als Acker genutzt und soll nun in eine Brache umgewandelt werden. Buntbrachen (Blühstreifen oder Krautsäume) sind mehrjährige, streifenförmige oder flächige Brachen. Im urbereinigungsgebiet Ertingen (Donautal) wurden mit diesem Ausgleichstyp gute Erfahrungen gemacht (GROM 2009). Die blüten- und insektenreichen ächen stellen wichtige Brut- und Nahrungshabitate für Feldvögel dar. 5
7 Das Grundstück grenzt an drei eiten an selten genutzte Graswege und einen bewachsenen Kiesweg an, die den Feldlerchen den Zugang in die dichte und hohe Buntbrache ermöglichen (Abb. 2). Die Wege 223 und 225 werten die Buntbrache deshalb auf und müssen erhalten bleiben. Die Entfernung zu den Gehölzkulissen der Donau und des Viehsaumgrabens beträgt mindestens 160 bis 180 m. Im Bereich der angrenzenden Kiesgrube wachsen bereits träucher auf. In diesem Bereich muss durch eine entsprechende Pflege das Aufkommen von hohen Gehölzen verhindert werden (Kulissenwirkung). Hinweise zur Anlage und Pflege von Buntbrachen: Vor der Ansaat: Bodenbearbeitung mit nachfolgender aatbettbereitung aatgutmenge: 1 kg/ha Einsaat von Hand mit aathelfer (z. B. and) oder mit einer speziellen ämaschine. Unmittelbar nach der aat: walzen aatzeitpunkt: zwischen April und Ende Mai, möglichst in der zweiten Maihälfte (Wirkung: weniger Gräser und mehr Blumen im Ansaatjahr) oder im eptember Ein äuberungsschnitt ist 6-8 Wochen nach der Ansaat sinnvoll. Pflege: Bei erfolgreicher Ansaat ist für viele Jahre keine Pflege der Buntbrache erforderlich (Mahd vernichtet Tiere, Überwinterungsstrukturen, Ansitzwarten). Unkrautherde dürfen jederzeit mechanisch oder durch chemische Einzelpflanzenbehandlung bekämpft werden. Ansonsten gilt: Keine Düngung und keine Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln. Buntbrachen sind recht stabile Pflanzenformationen. Wenn die Artenvielfalt nach vielen Jahren stark zurückgeht, sollte eine Neuansaat durchgeführt werden. 1 Empfehlenswerte Pflanzenarten Die aatgutmischung sollte möglichst viele der in Tab. 1 aufgelisteten Kräuter, jedoch keine Gräser enthalten. Eine geeignete Fertigmischung ist beispielsweise Lebensraum I von AATENZEL- LER. Als wichtigster trukturbildner sollte unbedingt die Wilde Karde dienen. Durch Beimischung der Kulturart onnenblume kann bereits im ersten tandjahr eine vertikale trukturierung erreicht werden. 1 Die bei der urbereinigung Ertingen angelegten Buntbrachen sind inzwischen 14 Jahre alt. 6
8 Tab. 1: Empfehlenswerte Pflanzenarten für aatgutmischungen (aus: GROM 2009) Art Achillea millefolium (Gemeine chafgarbe) Angelica sylvestris (Wald-Engelwurz) Anthemis tinctoria (Färberkamille) Barbarea vulgaris (Barbarakraut) Campanula rapunculoides (Acker-Glockenblume) Centaurea cyanus (Kornblume) Centaurea jacea (Wiesen-ockenblume) Chaerophyllum aureum (Gold-Kälberkropf) Crepis biennis (Wiesen-Pippau) Cichorium intybus (Gemeine Wegwarte) Daucus carota (Wilde Möhre) Dipsacus fullonum (Wilde Karde) Echium vulgare (Natternkopf) Eupatorium cannabinum (Wasserdost) Hypericum perforatum (Echtes Johanniskraut) Lotus corniculatus (Gewöhnlicher Hornklee) Lotus uliginosus (umpf-hornklee) Malva moschata (Moschus-Malve) Medicago sativa (Luzerne) Onobrychis viciifolia (aat-esparsette) Origanum vulgare (Dost) Reseda lutea (Gelbe Resede) Reseda luteola (Färber-Resede) alvia pratensis (Wiesensalbei) inapis arvensis (Acker-enf) Tanacetum vulgare (Rainfarn) Helianthus annuus (onnenblume) Trifolium pratense (Rot-Klee) Ökologische Bedeutung Tagfalter, Tagfalter, Tagfalter, Tagfalter, trukturbildner Tagfalter optisch attraktive Art Tagfalter, trukturbildner trukturbildner Anlage von Feldlerchenfenstern auf st. 227 Ergänzend zur geplanten trukturmaßnahme auf st. 226 werden auf dem südlich angrenzenden privaten urstück Feldlerchenfenster angelegt. Die Maßnahme wird mit einem öffentlichrechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Grundstückseigentümer gesichert. 7
9 Hinweise zur Anlage und Pflege von Feldlerchenfenstern: Die Größe beträgt ca. 20 m2 pro Lerchenfenster. Zur Herstellung der Lerchenfenster wird die ämaschine kurz angehoben, so dass keine Einsaat erfolgt. Die Feldlerchenfenster müssen einen Abstand von mind. 20 m zum Feldrand einhalten. Die Lerchenfenster dürfen nicht in Fahrspuren liegen. Die Fenster werden normal bewirtschaftet, d. h. sie dürfen auch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden (damit sie nicht mit Wildkräutern zuwachsen). Abb. 1: Übersichtslageplan der funktionserhaltenden Maßnahmen (M. 1:20.000) 8
10 Abb. 2: Lageplan der funktionserhaltenden Maßnahmen (M. 1:5.000) 6 Artenschutzrechtliche Beurteilung In räumlicher Nähe zum Industriegebiet Burren besitzt die Gemeinde leider keine geeigneten urstücke für die Umsetzung von funktionserhaltenden Maßnahmen. Die urstücke 226 und 227 in der Donauaue sind jedoch auch geeignet, da hier nach Auskunft von Frau Leikov (UNB) die Feldlerche vorkommt. Die Verfasser kommen deshalb zum Ergebnis, dass das geplante Industriegebiet Burren III auch bei kumulativer Betrachtung zusammen mit den Gewerbegebieten Burren I und Burren II nicht gegen die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatchG verstößt und aus artenschutzrechtlicher icht zugelassen werden kann. Der Lebensraumverlust von ca. 18,3 ha (knapp 2 Feldlerchenreviere) kann zwar mit den vorgesehenen funktionserhaltenden Maßnahmen nicht vollständig kompensiert werden, was aber aufgrund der großen lokalen Population im Offenland von Öpfingen bis Ehingen (BÜRO GROM, in Bearbeitung) nicht als Verstoß gegen 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatchG gewertet wird. Die abschließende Beurteilung bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten. 9
11 7 Ermittlung der naturschutzrechtlichen Aufwertung der Buntbrache Die Ermittlung der naturschutzrechtlichen Aufwertung durch die geplante Buntbrache beruht auf dem Verfahren der Ökokontoverordnung (ÖKVO). 2 Dabei werden die Wirkungsbereiche Biotope und Boden flächen- und qualitätsbezogen für die Zustände Bestand und Planung bilanziert. Oberflächengewässer werden in diesem Modell über die Biotopbewertung, das Grundwasser über die Bewertung des Bodens mit abgedeckt. Die chutzgüter Landschaftsbild, Luft und Klima sind nur schwer quantifizierbar und werden daher nicht einbezogen. Wirkungsbereich Biotope Die Bewertung und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für das chutzgut Biotope beruht auf der Anl. 2 Abschn. 1 der ÖKVO. Biotoptyp (LUBW 2009) ächenwert Planung Ökopunkte [P/m 2 ] äche [m 2 ] Bilanzwert [P] onstige Hochstaudenflur (Buntbrache) 21 ca umme ca ächenwert Bestand Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 4 ca umme ca Aufwertung Wirkungsbereich Boden Das Vorhaben befindet sich in der Hydrogeologischen Einheit uvioglaziale Kiese und ande im Alpenvorland, die einen bedeutenden Grundwasserleiter darstellt. Im Bereich der Buntbrache wird vollständig auf eine Düngung verzichtet, so dass sich eine positive Wirkung auf die Grundwassergüte ergibt. Auf der weitestgehend ebenen äche sind keine Nähstoffeinträge von den benachbarten Ackerflächen zu erwarten. Nach Abschnitt 3.2 der ÖKVO und in Anlehnung an den Leitfaden der LUBW 2016 kann für Maßnahmen zur Verbesserung der 2 Feldlerchenfenster stellen keine strukturelle Aufwertung dar und werden deshalb nicht bilanziert. 10
12 Grundwassergüte auf tandorten mit mittlerer bis hoher Wasserdurchlässigkeit eine zusätzliche Aufwertung von 3 Ökopunkten je m 2 angesetzt werden. Dies ergibt einen zusätzlichen Gewinn von m 2 x 3 P/m 2 = P. Weitere Wirkungsbereiche sind von der Maßnahme nicht betroffen. Insgesamt ergibt sich durch die geplante Buntbrache eine naturschutzfachliche Aufwertung von Punkten. 8 Quellenverzeichnis BAUER, H.-G., M. BOCHERT, M. I. FÖRCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs; 6. Fassung; tand: Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11 BÜRO GROM (in Bearbeitung): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Baugebiete Rosengarten und Industriegebiet Berg in Ehingen. Auftraggeber: tadt Ehingen GROM, J. ( und 2010): urbereinigungsverfahren Ertingen (Donautal): Erfolgskontrollen auf den Landschaftspflegerischen Ausgleichsflächen. Auftraggeber: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung GROM, J. (2009): Biodiversität in der offenen Agrarlandschaft: Literaturauswertung mit Handlungsempfehlungen für landschaftspflegerische Anlagen in der urneuordnung. Auftraggeber: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (2009): Arten Biotope Landschaft. chlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. Karlsruhe LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.) (2012): Das chutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Arbeitshilfe LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) (Hrsg.) (2016): Naturschutzrechtliches Ökokonto bei der ießgewässerrenaturierung. Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung ÖKVO) vom
13 Anhang Karte Brutvogelkartierung Karte Lebensraumanalyse Feldlerche 12
14 $T A G $T t t B t Burren II Kg Gf Amsel Buchfink Feldlerche Feldsperling Goldammer Grünfink Kohlmeise Klappergrasmücke Mönchsgrasmücke chafstelze ommergoldhähnchen Wacholderdrossel N planungsrelevante Vogelarten (Offenlandarten) Revierzentren der nachgewiesenen Vogelarten A B Fe G Gf K Kg Mg t g Wd Mg Fe Fe Fe B t Brutvogelkartierung 2013 Burren III Burren I Fe t t Wd Fe B K B g Wd B 1:5000
15 $T 150 m 50 m 50 m 150 m 50 m 50 m $T 75 m Lebensraumanalyse Feldlerche (M. 1:5.000) 75 m Baugebiet "Burren" Lebensraum der Feldlerche vor 2009 Prognostizierter Lebensraumverlust
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6
MehrGemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
B-Plan Meisenweg in Schemmerhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13. Juli 2017 B-Plan Meisenweg in Schemmerhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 13. Juli 2017 Auftraggeber: Gemeinde Schemmerhofen
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.
Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrArtenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen
zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)
der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)
MehrGesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)
Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung
MehrUlrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax
Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche
MehrKonsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz
Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die
MehrENTWURFSSTAND 20. September 2016
20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,
MehrGeplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen
Geplantes Baugebiet Geren, Gemeinde Durchhausen, Landkreis Tuttlingen Artenschutzrechtliche Prüfung Juli 2018 Auftraggeber Ludger Große Scharmann Büro für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung Auf dem
MehrFachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim
Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet
MehrUmweltbelange in der Bauleitplanung
Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
MehrArtenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016
BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende
MehrArtenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven
Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus
MehrKrüger Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1
Dipl.-Ing.(FH) Hans-Michael Krüger, AKN 1 49808 Lingen (Ems), 23.06.2013 Lin_Hueved-B18_Artens-festsetz_23.6.2013.doc/os Lingen: Stadt Lingen, T Bramsche, B-Plan Nr. 18, Baugebiet Erweiterung GE-Gebiet
MehrBuchholz Kietzstrasse
Buchholz Kietzstrasse Buchholz Kietzstrasse (Bahnhofsfläche umbenannt in Steinkauzfläche) Diese Fläche wurde am 15.05.2017 mit vier verschiedenen Saatmischungen bestellt, nachdem sie zuvor gegrubbert wurde.
MehrArtenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis
Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303
MehrKartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten
Fachbüro Dr. Maier Umweltplanung und ökologische Gutachten Kartierung von Bodenbrütern und weiteren Vogelarten zum Bebauungsplan 16-013, Gewerbegebiet Mittelbiberacher Steige, Biberach an der Riß Auftraggeber
MehrGemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB
Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein Bebauungsplan Pietling Fürster Straße 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Betrachtung Vorentwurf Datum: 18.07.2018
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrBebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März
MehrWer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes
Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014
MehrDipl.-B i o l. Karsten Lutz
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,
MehrWege zu einer Blühenden Landschaft Mittelfranken
Wege zu einer Blühenden Landschaft Mittelfranken Tierernährung im weiteren Sinn wie Landwirte ihre Blütenbestäuber füttern können Maria Stichlmair 10. September 2010 Gerolfingen SG 2.1 A Stichlmair September
MehrRelevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim"
Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum geplanten Projekt "Feuerwache / Wohnbebauung am Ortsrand von Onolzheim" Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
MehrArtenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
MehrNeubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.
Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer
MehrVeitshöchheimer Bienenweide
Veitshöchheimer Bienenweide blütenreiche Mischung aus 45 Wild- und Kulturarten Die Veitshöchheimer Bienenweide ist eine Spezialmischung basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen.
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim
Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS
MehrIntegration von Blühstreifen zur Schädlingsbekämpfung
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope Integration von Blühstreifen zur Schädlingsbekämpfung Matthias Tschumi, Matthias Albrecht, Felix Herzog 15. März 2016 www.agroscope.ch
Mehraufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den
ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von
MehrBebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall. Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen
Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen Bebauungsplan Wolfsbühl in Schwäbisch Hall Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen
MehrAnlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage
Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche
MehrGemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik
Gemeinde Wain, Neubaugebiet Brühl, 2. Bauabschnitt Artenschutz-Problematik Auftraggeber: Ing.büro Wassermüller Ulm GmbH Hörvelsinger Weg 44 89081 Ulm 30.09.2017 Anlass: Die Gemeinde Wain will innerorts
MehrArtenschutz bei der Gewässerunterhaltung
Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen
MehrProtokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens:
Artenschutzprotokoll zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans, zur Ergänzungssatzung OT Störmede der Stadt Geseke und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Störmede Nr. 17 der Stadt Geseke Protokoll einer
MehrPflanzen auf den Ruderalflächen im Kirchfeld
Pflanzen auf den Ruderalflächen im Kirchfeld Natur- und Umweltschutzstelle Horw Pflanzenliste 2012 INHALTSVERZEICHNIS Ruderalflächen Definition.. 4 Lavendel...2 Hopfenklee...2 Gewöhnlicher Natterkopf...2
MehrBebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz -
B-Plan Nr. 49 der Stadt Gehrden Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz Seite 1 Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Gehrden Langes Feld, 3. Abschnitt - Zwischenbericht zum besonderen Artenschutz - 1 Anlass
MehrBrutvogelabschätzung im Bereich Oyten-Forth im Jahr 2013
Limosa Dipl.Phys. Werner Eikhorst Ökologische Planungen Am Rüten 106 UVS - PEP - Eingriff/Ausgleich 28357 Bremen Faunistische Kartierungen Tel.: (0421) 46 49 28 Wassermanagement im Naturschutz Email: Limosa@t-online.de
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach
der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß
MehrHubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz
Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrLeitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen
Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz
MehrRohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer
Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:
MehrErfassung von Eidechsenvorkommen. Artenschutzrechtliche Prüfung. Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4.
Erfassung von Eidechsenvorkommen Artenschutzrechtliche Prüfung Neubau des LIDL-Einkaufsmarktes Am Hauptgüterbahnhof 4 Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: GERHARDT.stadtplaner.architekten Weinbrennerstraße
MehrFortbildung für Architekten und Planer
Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders
MehrBebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr
Stadt Ettlingen Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag Antrag auf Ausnahme vom Biotopschutz für das Biotop Nr. 170162152803 Stuttgart, den 20.07.2018 Stadt Ettlingen, Bebauungsplan 1. Änderung Oberer Haag,
MehrWiesenentwicklung durch Regiosaatgut
9. Forum Naturschutz und Kulturlandschaft im Rheinland am 09.11.2016 Wiesenentwicklung durch Regiosaatgut Erfahrungen und Hinweise zur erfolgreichen Entwicklung aus der Praxis Christian Chmela Herzlich
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrArtenschutzfachliches Gutachten
Gemeinde Berghülen, Ortsteil Bühlenausen Bebauungsplan Östlicher Ortsrand IV Artenschutzfachliches Gutachten als Vorlage für die Naturschutzbehörden für die artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatSchG
MehrArtenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim
des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß
MehrBedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung
Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ 26-60 Arten Wirbellose
MehrKlima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen
Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension
Mehr2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
MehrÜbersichtsbegehung mit artenschutzfachlicher Konflikteinschätzung. "Südlich des Hohbergs"
Übersichtsbegehung mit artenschutzfachlicher Konflikteinschätzung zum Bebauungsplan "Südlich des Hohbergs" Stadt Pforzheim Auftraggeber: Stadt Pforzheim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung
MehrAufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke
Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke
MehrUG 11 frisch halbschattig. Bezeichnung Rohst.
UG 11 frisch halbschattig Alliaria petiolata Angelica sylvestris Barbarea vulgaris Centaurea cyanus Centaurea jacea Cirsium oleraceum Geranium pratense Geranium robertianum Geum rivale Leucanthemum ircutianum
MehrDesigner Outlet Center Remscheid Lennep
Designer Outlet Center Remscheid Lennep ISR Stadt + Raum GmbH & Co. KG Zur Pumpstation 1 42781 Haan Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Stadtplaner AKNW Jan Roth Bürgerinformation 18.07.2013 Übersicht 1. Bestandssituation
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrArtenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV
Artenschutzrechtliche Anforderungen an Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der WSV 3. Ökologisches Kolloquium Artenschutz in der Praxis Erfahrungen mit Ersatzquartieren und der Umsiedlung von streng geschützten
MehrHansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße
Hansestadt Greifswald Bebauungsplan Nr. 109 Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße Rostock, 21.03.2016 Auftraggeber: raith hertelt fuß Frankendamm 5 18439 Stralsund Auftragnehmer: Dipl. Biologe Thomas Frase
MehrBericht und 1. Effizienzkontrolle zur Umsiedlung der Zauneidechse (Lacerta agilis) im Baugebiet " Raiffeisenstraße in Herxheim
Bericht und 1. Effizienzkontrolle zur Umsiedlung der Zauneidechse (Lacerta agilis) im Baugebiet " Raiffeisenstraße in Herxheim Abb. 1: Männchen der Zauneidechse in Ausgleichsfläche im Mai 2013 1. Anlass
MehrSchallschutz in der Praxis Welche naturschutzfachlichen Anforderungen sind erfüllt, was bleibt zu tun?
Fachtagung Zwischen Naturschutz und Energiewende Herausforderung Schallschutz beim Bau von Offshore-Windparks Berlin, 25. - 26. September 2012 Schallschutz in der Praxis Welche naturschutzfachlichen Anforderungen
MehrMerkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen
Merkblatt zum Artenschutz bei Baumaßnahmen Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit gefährdet. Die Rote Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN führt über 40.000 bedrohte Arten auf. Davon stehen
MehrAn die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.
An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße 16 77955 Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.2013 Artenschutzrechtliche Vorprüfung für die Erweiterung des Gewerbegebietes
MehrRenaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung
Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Bettina Kre GmbH Landschaft AArchitektur Unterdorfstr. 37 + 76889 Oberotterbach +
MehrBauplanungsrechtliches Ökokonto Maßnahmenantrag nach Bewertungsmodell LK BSK, RV, SIG
Bauplanungsrechtliches Ökokonto nach Bewertungsmodell LK BSK, RV, SIG Ausfertigung Kommune Ausfertigung Landratsamt / UNB 1. Stammdaten 1.1. Lage der Ausgleichsfläche Naturraum Gemeinde/Stadt Gemarkung
MehrStadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung
MehrArtenschutzrechtliches Kurzgutachten
Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Edeka Geraberg / Thüringen E D E K A Handelsgesellschaft Hessenring mbh I n d u s t r i e g e b i e t P f i e f f e w i e s e n Kräuterstraße 4, 99974 Mühlhause
MehrB-PLAN NR. 15 DER STADT GEHRDEN, ORTSCHAFT LEVESTE
B-PLAN NR. 15 DER STADT GEHRDEN, ORTSCHAFT LEVESTE Bestandserfassung und Bewertung der planungsrelevanten Populationen von und Feldvögeln in 2016 AUFGABENSTELLUNG: Am östlichen Ortsrand von Leveste ist
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrArtenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes. Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT!
Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT! Kann ich mir sicher sein, dass der gesetzlich verankerte Artenschutz
MehrAnbauerfahrungen und Erträge aus einem Dauerkulturen-Projekt des Landes BW. Wildpflanzen für die Biogasanlage - Gliederung -
Anbauerfahrungen und Erträge aus einem Dauerkulturen-Projekt des Landes BW - Gliederung - Allgemeine Situation Problem vs. Potenzial Dauerkulturenversuch Ergebnisse Dauerkulturenversuch Erträge, Flächenbedarf,
MehrCEF-Konzeption Feldlerche
CEF-Konzeption Feldlerche zu den Bebauungsplänen H 54 Blatt 4 Stadtteil Troisdorf-Friedrich-Wilhelms- Hütte, Bereich westlicher Ortsrand Friedrich-Wilhelms-Hütte zwischen Friedhof, Roncallistraße und Willy-Brandt-
MehrHIAP B3 Blühflächen 2012 für die Einsaat zugelassene Saatgutmischungen
Seite 1 von 9 HIAP B3 Blühflächen 2012 für die Einsaat zugelassene Saatgutmischungen B3 Blühfläche: 1. Möglichkeit: 10 Arten der unten stehenden Liste mit einem Mindestanteil von 80 Gewichts- Die restlichen
MehrArtenschutzrechtliche Voruntersuchung zu den Bebauungsplänen Eichbuschstraße und Füllmenbacherhofweg in Maulbronn-Zaisersweiher
Stadt Maulbronn Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zu den Bebauungsplänen Eichbuschstraße und Füllmenbacherhofweg in Maulbronn-Zaisersweiher Stand: 29. Juni 2016 Bearbeitung: Dipl. Biol. Ina Groß Gesellschaft
MehrArtenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt
MehrHansestadt Stralsund. Hansestadt Stralsund
Hansestadt Stralsund 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Anpassung des beigeordneten Landschaftsplans der Hansestadt Stralsund B-Plan Nr. 64 "Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen"
MehrBlühende Pflanzen für die Biogasanlage
- Gliederung - Dauerkulturenversuch Ergebnisse Dauerkulturenversuch Erträge, Gasausbeute, Siliereignung, Flächenbedarf, Nitrat nach der Ernte Fazit Dauerkulturen Quo vadis Energiemais? Biomassekulturen
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrDeutsche und Wissenschaftliche Bezeichnung der Pflanzen (alphabetisch sortiert)
Deutsche und Wissenschaftliche Bezeichnung der Pflanzen (alphabetisch sortiert) Acker-Glockenblume Acker-Witwenblume Akelei Ästige Graslilie Astlose Graslilie Bach-Ehrenpreis Bach-Nelkenwurz Baldrian Berg-Flockenblume
MehrBremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:
Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom
Mehr... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend
Allgemeine Angaben zur Art 1. Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen FFH-RL- Anh. IV - Art Europäische Vogelart...V.. RL
MehrBebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen
Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth
MehrRote Liste Status in Deutschland. 1 (vom Erlöschen bedroht) 2 (stark gefährdet) 3 (gefährdet) R (Art geografischer Restriktion) V (Vorwarnliste)
Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) Stand: Mai 2012 Zutreffendes bitte ausfüllen bzw.
MehrBebauungsplan. Häusernweg - 2. Änderung, Gemeinde Benediktbeuern
Bebauungsplan Häusernweg - 2. Änderung, Gemeinde Benediktbeuern - Begründung - Gemeinde Benediktbeuern Prälatenstraße 7 83671 Benediktbeuern Tel. 08857/69130 Fax 08857/691313 E-Mail: info@benediktbeuern.de
MehrStadt Mayen. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur 4. Änderung NBG In der Urkelskaul II der Stadt Mayen. Stand: Oktober 2015
Stadt Mayen Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zur 4. Änderung NBG In der Urkelskaul II Stand: Oktober 2015 Städtebau Landschafts- u. Regionalplanung Dipl.-Ing. Michael Valerius Landschaftsarchitekt
MehrBedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen
Fachtagung 2011 Kiel, 29. / 30. September 2011 Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen Dipl.-Biol. Dr. Ulrich Mierwald
MehrAuftraggeber: Stadt Uhingen Kirchstraße Uhingen. Auftragnehmer:
Interkommunales Gewerbegebiet Uhingen und Ebersbach/Fils Artenschutzrechtliches Gutachten: Vorunterschungen 2014 Bestandsaufnahme der Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien Auftraggeber: Stadt
MehrHandlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler
Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-
MehrGemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:
Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 01.10.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Horgenzell beabsichtigt, am nordwestlichen
Mehr