Beratungsfolge. Schulausschuss Jugendhilfeausschuss Bauausschuss Finanzausschuss

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1 Stadt Dinslaken Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr Beratungsfolge TOP Schulausschuss Jugendhilfeausschuss Bauausschuss Finanzausschuss Hauptausschuss Stadtrat für öffentliche Sitzung Datum: bearbeitet von: VB I / VB II / VB III Betreff: Entwicklung der Schulstandorte der Stadt Dinslaken Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Punkt II Mittel stehen zur Verfügung: nein Beschlussvorschlag Der Bauausschuss / Schulausschuss / Jugendhilfeausschuss / Finanzausschuss / Hauptausschuss empfiehlt / der Rat beschließt nach Maßgabe der sachlichen Darstellung: 1. Im Rahmen der ersten Abwicklungsphase (6 Jahre) sollen die in der sachlichen Darstellung beschriebenen Maßnahmen für die nachfolgend genannten Schulstandorte durch die noch zu gründende Sanierungsgesellschaft ausgeführt werden: Sekundarschule (Entwicklungsszenario 2) Klaraschule (Entwicklungsszenario 1) Gartenschule (Entwicklungsszenario 3) Bruchschule (Entwicklungsszenario 1) Averbruchschule (Entwicklungsszenario 2) Dorfschule (Entwicklungsszenario 1 - Teilbaumaßnahme Turnhalle) EBGS (Teilbaumaßnahme am Standort Scharnhorststraße) Hagenschule (Entwicklungsszenario 1 - Teilbaumaßnahme Turnhalle)

2 Seite 2 Die Reihenfolge der Maßnahmen (Planungs- und Ausführungsphase) ergibt sich aus dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Ablaufplan zur ersten Abwicklungsphase der Sanierungsgesellschaft. 2. Laufende Instandhaltungsmaßnahmen sowie sonstige notwendige Maßnahmen an den Schulen, die in der ersten Abwicklungsphase nicht oder nur teilweise berücksichtigt sind, werden durch den Fachdienst Hochbau in der Kernverwaltung sichergestellt. 3. Über die verbleibenden Maßnahmen an den übrigen untersuchten Standorten und an den Schulen, wo in der ersten Phase nur Teilbaumaßnahmen vorgesehen sind, soll bis spätestens Sommer 2017 unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der ersten Abwicklungsphase erneut beraten und entschieden werden. In Vertretung In Vertretung Dr. Michael Heidinger Christa-Jahnke-Horstmann Dr. Thomas Palotz I. Beigeordnete Beigeordneter

3 Seite 3 I. Sachliche Darstellung 1. Einleitung Der Rat der Stadt Dinslaken hat die Verwaltung in seiner Sitzung am damit beauftragt, bis zum Sommer 2013 einen Vorschlag zur Priorisierung der für die erste Abwicklungsphase der geplanten Sanierungsgesellschaft vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen. Das Investitionsvolumen für die erste Phase wurde dabei auf 30 Mio. Euro begrenzt. Insgesamt wurde für alle untersuchten Schulstandorte ein Sanierungsbedarf in einer Größenordnung von ca. 63 Mio. Euro errechnet. Grundlage für den Vorschlag sollten die in der Vorlage 1321 dargestellten und zuvor in den Standortkonferenzen abgestimmten Entwicklungsszenarien sein. Bei den Überlegungen zur Priorisierung von Maßnahmen sollten alle untersuchten Schulstandorte unter Berücksichtigung der Kriterien der Schulentwicklungsplanung, der Immobilienökonomie und der pädagogischen Raumbedarfe der Nutzer einbezogen werden. Der Rat der Stadt Dinslaken hat die Verwaltung in o.g. Sitzung zudem beauftragt, eine beschlussreife Vorlage für die Gründung einer Gesellschaft zur Sanierung städtischer Immobilien vorzubereiten. Die Verwaltung hat dazu eine separate Vorlage erstellt, die dem Rat ebenfalls für die Sitzung am zur Beschlussfassung vorgelegt wird (Vorlage Nr. 1448). 2. Priorisierung - Vorgehensweise 2.1 Allgemeines Die Verwaltung hat in dem Untersuchungsbericht zur baulichen Entwicklung der Dinslakener Schulstandorte ("blauer Ordner") die wesentlichen Gesichtspunkte, die für den Entscheidungsprozess der letzten Monate maßgebend waren, dargelegt. Neben dem festgestellten Sanierungsstau an den untersuchten Standorten waren dies insbesondere Fragen der demografischen Entwicklung und deren Auswirkung auf die Schulentwicklungsplanung, die veränderten pädagogischen Anforderungen mit Blick auf neue, zeitgemäße Raumkonzepte sowie bauökonomische Aspekte. Bei der Erarbeitung des vorlie-

4 Seite 4 genden Vorschlages, welche Standorte im Rahmen der ersten Abwicklungsphase der geplanten Sanierungsgesellschaft berücksichtigt werden sollen, wurden diese Aspekte entsprechend gewürdigt. 2.2 Betrachtung aus Sicht der Schulentwicklungsplanung/ pädagogische Anforderungen Für den Bereich der Grundschulen war es bei den Standortuntersuchungen wichtig festzustellen, für welche Standorte langfristig zumindest eine gesicherte Zweizügigkeit erwartet wird. Nach den vorliegenden Ergebnissen ist dies bei sieben Standorten der Fall. Von diesen sieben Standorten werden drei Schulen voraussichtlich dreizügig und vier Schulen gesichert zweizügig geführt werden können. Bei drei Standorten ist eine abschließende Beurteilung hinsichtlich einer gesicherten Zweizügigkeit aktuell noch nicht möglich. An diesen Schulen sollten aus Sicht der Verwaltung daher im Rahmen der ersten Abwicklungsphase noch keine über die Bauunterhaltung hinausgehenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hier ist zunächst die weitere Entwicklung der Schülerzahlen abzuwarten. Bei den Überlegungen zur Priorisierung von Maßnahmen sah die Verwaltung es als geboten an, grundsätzlich alle Grundschulen (mit einer Ausnahme), für die eine gesicherte Zweizügigkeit prognostiziert wurde, in der ersten Abwicklungsphase der Sanierungsgesellschaft zu berücksichtigen. Gestützt wird diese Auffassung u.a. auch dadurch, dass in den letzten zehn Jahren nur knapp 13% der Investitionen im Schulbereich an den Grundschulen getätigt wurden (5,2 Mio. von insgesamt 40,1 Mio. ). Insoweit besteht hier auch generell ein höherer Sanierungsbedarf. Je nach Dringlichkeit aus immobilienökonomischer Sicht wurden hierbei in einigen Fällen nur Teilmaßnahmen aus den vereinbarten Entwicklungsszenarien vorgesehen. Über die Realisierung der verbleibenden Maßnahmen an diesen Standorten wie auch an den vier Standorten, die zunächst nicht berücksichtigt werden können, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Bei den weiterführenden Schulen hat die Erweiterung der Sekundarschule oberste Priorität. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit hat die Verwaltung in einer gesonderten Vorlage vorgeschlagen, die Planung der notwendigen Erweiterung der Sekundarschule am Standort im Volkspark bereits bis Ende 2013 federführend durch den Fachdienst Hochbau erstellen zu lassen (Vorlage Nr. 1430). Diese Planung soll zum Ende des Jahres Grundlage für den konkreten Errichtungsbeschluss der Erweiterungsmaßnahme sein. Die

5 Seite 5 Ausführungsplanung und die Realisierung der Baumaßnahme soll dann durch die geplante Sanierungsgesellschaft erfolgen. Darüber hinaus werden aus Gründen der Immobilienökonomie (generelle Erläuterungen dazu siehe Ziff. 2.3) zwei Teilbaumaßnahmen am Hauptstandort der Ernst-Barlach- Gesamtschule an der Scharnhorststraße für die erste Phase der Gesellschaft vorgesehen (Sanierung Aula und Turnhalle). Über alle übrigen Maßnahmen an den verbleibenden Standorten der weiterführenden Schulen ist ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Ergänzend sei hier angemerkt, dass es für das Gustav-Heinemann-Schulzentrum auch weiterhin noch kein einvernehmlich abgestimmtes Szenario gibt. Die Schulkonferenz der Realschule im GHZ hat sich wiederholt gegen die Zusammenlegung der beiden Standorte nördlich der Kirchstraße ausgesprochen. Zudem ist hier auch zunächst das Auslaufen der Hauptschule im GHZ sowie die voraussichtliche Verlagerung der letzten Jahrgänge der Jeanette-Wolff-Realschule ins Schulzentrum abzuwarten. Diese Schulen laufen im Sommer 2017 aus. Am Theodor-Heuss-Gymnasium wird der Sanierungsbedarf - im Vergleich zu anderen Standorten - nicht als vorrangig angesehen. Desweiteren ist hier die künftige Entwicklung der Zügigkeit zu beobachten. Die für das Gebäude der EBGS an der Goethestraße dargestellte bauliche Lösung ist nach dem bisherigen Stand der Diskussion umstritten. 2.3 Betrachtung aus immobilienökonomischer Sicht Zur Beantwortung der Frage nach der Auswirkung unterschiedlich umfangreicher Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Schulgebäuden müssen verschiedene Betrachtungsvarianten vor dem Hintergrund der Buchwertentwicklung der Entwicklung der Nutzungskosten der Umsetzungskosten gegenüber gestellt werden. Geht man von der Ressourcenorientierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aus, so sind Sanierungsmaßnahmen dann als wirtschaftlich anzusehen, wenn sie in der Summe der bilanziellen und kostenmäßigen Auswirkung innerhalb eines

6 Seite 6 vorgegebenen Betrachtungszeitraumes den Zuwachs oder zumindest die Begrenzung des kommunalen Ressourcenverbrauchs bewirken. Beispiel: Gesamtkostenübersicht Bauteil: Turnhalle BGF 571 m² I(nstandhaltungs)-Variante M(odernisierungs)-Variante Investitionskosten , ,00 Zinsaufwand 2,0% aus Investitionskosten über 25 Jahre , ,00 Raummiete während der Umbauphase entfällt entfällt Nutzungskosten über 28 Jahre , ,00 Summe Investitionen., Zinsen, Raummiete Nutzungskosten , ,00 Restbuchwert 0, ,17 saldierte Ressourcenveränderung ( Investitionen abzgl. Restbuchwert ) , ,83 Restnutzungsdauer 0 Jahre 17 Jahre Die Tabelle ist das Ergebnis der Berechnung der unterschiedlichen Sanierungsvarianten eines Gebäudes oder Bauteils. Die I-Variante geht von kontinuierlicher Instandhaltung über einen gewissen Zeitraum eines Gebäudes aus, die M-Variante beinhaltet größere Investitionen innerhalb des Betrachtungszeitraumes. Die saldierte Ressourcenveränderung ergibt sich aus der Addition von Investitionen, Zinsen und Nutzungskosten abzüglich des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der Betrachtung aus dem NKF. (Buchwerte wurden erstmalig mit der Eröffnungsbilanz 2009 festgelegt.) Im vorliegenden Beispiel würde die Entscheidung zugunsten der M-Variante fallen, obwohl die saldierte Ressourcenveränderung einen geringfügig höheren Betrag ausweist, dem aber ein höherer Restbuchwert sowie eine wesentlich höhere Restnutzungsdauer gegenüber stehen. Die Gegenüberstellung der I- und M-Varianten leistet einen Beitrag zur Entscheidungsfindung, welcher Umfang von Sanierungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der intergenerativen Gerechtigkeit sinnvoll ist. Zusätzlich ist die Betrachtung der demografischen Veränderung, der Nutzungsanpassung und einer sachgerechten Entwicklungsplanung erforderlich.

7 Seite 7 3. Beschreibung der Maßnahmen Die Festlegung der Reihenfolge der Maßnahmen für die 1. Phase war grundsätzlich davon geprägt, mit Blick auf den Personaleinsatz eine ausgewogene Verteilung von Planungs- und Ausführungszeiträumen zu erreichen. Darüber hinaus waren folgende Gründe für die Reihenfolge der Maßnahmen von Bedeutung: Wie bereits unter Ziffer 2.2 erläutert, hat die Erweiterung der Sekundarschule oberste Priorität, da das neue Gebäude bis zum Sommer 2015 fertiggestellt sein muss. Die Ausführungsplanung und die Realisierung erfolgen daher zu Beginn der 1. Phase. Mit Blick auf die Übergangssituation des Offenen Ganztages an der Klaraschule (Unterbringung in Klassencontainern ab dem Schuljahr 2013/14) und den damit verbundenen zusätzlichen Mietkosten sowie dem dringend sanierungsbedürftigen Zustand der Toilettenanlage soll die Maßnahme dort nahezu zeitgleich mit der Erweiterung der Sekundarschule erfolgen. Es schließt sich die Maßnahme an der Gartenschule an. Hier besteht die Möglichkeit, einige Klassen der Schule während der Umbauphase in freie Räumlichkeiten der auslaufenden Jeanette-Wolff-Realschule an der Wiesenstraße zu verlagern. Insoweit sollte die Maßnahme an der Gartenschule im Laufe des Jahres 2016 erfolgen, da das Grundstück der Jeanette-Wolff-Realschule dann bereits ab 2017 vermarktet oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden kann. Es schließen sich dann die Maßnahmen an der Bruchschule, für die aufgrund des Umfanges der Arbeiten eine längere Planung erforderlich ist, und der Averbruchschule an. Die vorgesehenen Turnhallenneubauten an der Hagenschule und der Dorfschule werden im Zusammenhang geplant und zum Ende der 1. Phase teilweise zeitgleich mit der Sanierung an der EBGS ausgeführt. Der Abriss des alten Schulgebäudes sowie der Einfachhalle an der Elisabethstraße und der anschließende Neubau einer Dreifachhalle an diesem Standort ist zeitlich ohnehin erst möglich, wenn die Volksparkschule im Jahr 2017 ausgelaufen ist. Nachfolgend sind die geplanten Einzelmaßnahmen an den für die erste Phase vorgeschlagenen Standorten kurz dargestellt. Die Maßnahmen beruhen grundsätzlich auf den im Abstimmungsprozess mit den Schulen und der Politik vereinbarten Entwicklungsszenarien. Es handelt sich, mit Ausnahme der Sekundarschule, bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen um sogenannte Modernisierungsvarianten entsprechend den vorgenannten Ausführungen zur immobilienökonomischen Betrachtung.

8 Seite Sekundarschule Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes im Volkspark gemäß den Erfordernissen einer vierzügigen Sekundarschule mit der Option einer Fünfzügigkeit. Siehe dazu auch gesonderte Vorlage Nr Klaraschule Der Bestand der Schule ist nicht gefährdet. Die Verwaltung geht von einer gesicherten Zweizügigkeit der Schule aus. Umbau der Schulgebäude gemäß dem Konzept, das in der Standortkonferenz entwickelt wurde Umbau und Nutzung der alten Hausmeisterwohnung Neubau eines Mehrzweckraumes (Mensa, zentraler Eingang, etc.) Neubau der Toiletten Sanierung des alten Gebäudebestandes Anpassen der Fluchtwege 3.3 Gartenschule Der Bestand der Schule ist nicht gefährdet. Die Verwaltung geht von einer gesicherten Dreizügigkeit der Schule aus. Verlegung der Mensa und der Küche aus dem Keller ins Erdgeschoss Umbau der Schulgebäude gemäß dem Konzept, das in der 2. Standortkonferenz entwickelt wurde Erweiterung des Dachgeschosses Sanierung der Räume und der Toiletten Anpassen der Fluchtwege

9 Seite Bruchschule Der Bestand der Schule ist nicht gefährdet. Die Verwaltung geht von einer gesicherten Dreizügigkeit der Schule aus. Ersatzneubau für die Turnhalle, den Altbau an der Schulstraße und der Containeranlage des offenen Ganztages Abriss des Altbaus an der Schulstraße Nutzung der dann freien Flächen als zusätzlicher Außenbereich der Schule Sanierung und pädagogischer Umbau des zu erhaltenden Altbestandes. 3.5 Averbruchschule Nach den vorliegenden Prognosen ist der Bestand der Schule nicht gefährdet. Die Zweizügigkeit der Schule bleibt demnach gesichert. Umbau des alten Hausmeisterhauses für die Verwaltung Nutzung der ehemaligen Verwaltungsräume für den offenen Ganztag Abriss der Pavillons und der alten Aula Neubau eines Mehrzweckraumes (Mensa, Aula, etc.) Sanierung des Schulgebäudes und Umsetzung des Konzeptes, das in der 2. Standortkonferenz entwickelt wurde. 3.6 Dorfschule Die Schule wird auch zukünftig durchgängig dreizügig geführt. Der Bestand ist daher nicht gefährdet. Geplant ist in der 1. Phase die Sanierung der Turnhalle (Nutzung künftig auch als Versammlungsstätte). 3.7 EBGS Nach den vorliegenden Schülerzahlenprognosen ist der Bestand der Schule ungefährdet. Danach würde die Schule auch weiterhin sechszügig geführt. Geplant ist in der 1. Phase die Sanierung der Turnhalle und der Aula einschl. der Fassade Naturwissenschaften.

10 Seite Hagenschule Der Bestand der Schule ist nicht gefährdet. Die Verwaltung geht von einer gesicherten Zweizügigkeit der Schule aus. Neubau der Turnhalle (Nutzung künftig auch als Versammlungsstätte) Schaffung eines zentralen Eingangsbereiches 3.9 Turnhalle Elisabethstraße Nach Auslaufen der Volksparkschule Abriss des Schulgebäudes an der Elisabethstraße und der Turnhalle Neubau einer 3-fach Turnhalle 4. Zeitplan (Planungs- und Realisierungszeiträume) Unter Berücksichtigung sinnvoll aufeinander abgestimmter Zeiträume für die Planung und die Realisierung der unter Punkt 3 beschriebenen Maßnahmen wurde es notwendig, für die erste Phase der Gesellschaft einen Zeitraum von 6 Jahren vorzusehen. Hierbei werden Mittelabflüsse von im Mittel 5,0 Mio. jährlich zugrunde gelegt. Die detaillierte Abfolge ist der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 5. Maßnahmen an den übrigen Schulen Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Priorisierung können folgende Maßnahmen im Rahmen der ersten Phase der Sanierungsgesellschaft nicht realisiert werden: Dorfschule (Entwicklungsszenario 1 - Teilbaumaßnahme Hauptgebäude) Hagenschule (Entwicklungsszenario 1 - Teilbaumaßnahme Hauptgebäude) GGS Hühnerheide (Entwicklungsszenario 1) GGS Am Weyer (Entwicklungsszenario 1) GGS Lohberg (Entwicklungsszenario 1) Moltkeschule (Entwicklungsszenario 1) Ernst-Barlach-Gesamtschule (Entwicklungsszenario 2 - Teilbaumaßnahme) Theodor-Heuss-Gymnasium (Entwicklungsszenario 2) Gustav-Heinemann-Schulzentrum (Entwicklungsszenario 2)

11 Seite 11 Die Verwaltung schlägt vor, dass bis zum Sommer 2017 über die Durchführung der noch ausstehenden Maßnahmen beraten und entschieden wird. Soweit dann eine zweite Abwicklungsphase in Betracht gezogen wird, könnte diese vor allem mit Blick auf die Planungs- und Ausführungszeiträume sinnvoll an das Auslaufen der ersten Phase angepasst werden. Die bis dahin erzielten Erfahrungen der Sanierungsgesellschaft könnten dann in den Diskussions- und Entscheidungsprozess einfließen. Neben der Sanierungsgesellschaft wird der Fachdienst Hochbau in der Kernverwaltung weiterhin Bestand haben. Zu seinen Aufgaben gehört die laufende Instandhaltung sowie die Umsetzung von notwendigen Maßnahmen, wie z.b. Lehrerarbeitsräume bzw. Elternsprechzimmer am THG oder Umgestaltung des Musikraums an der Realschule im GHZ, parallel zu den Aktivitäten der Sanierungsgesellschaft. Mit Blick auf die Schulen, die zunächst nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden können, beabsichtigt die Verwaltung, dass solche Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auch weiterhin sicher gestellt sind. II. Finanzielle Auswirkungen Das Finanzvolumen für die erste Marge mit einer Laufzeit von 6 Jahren ist auf 30 Mio. gedeckelt. Der Mittelabfluss in diesem Zeitraum kann der als Anlage 2 beigefügten Übersicht entnommen werden. Im übrigen wird auf die gesonderte Vorlage zur Gründung einer kommunalen Sanierungsgesellschaft verwiesen (Vorlage Nr. 1448). Die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt können dieser Vorlage entnommen werden.

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