SUBMISSIONSPODIUM GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON - KMU LAUFENTAL - PROMOTION LAUFENTAL - WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND - RUPP RECHTSANWÄLTE
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- Gerburg Brandt
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1 SUBMISSIONSPODIUM GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON - KMU LAUFENTAL - PROMOTION LAUFENTAL - WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND - RUPP RECHTSANWÄLTE MITTWOCH, 30. MAI 2018, 19 UHR AULA GYMNASIUM LAUFEN, LAUFEN
2 SPANNUNGSFELD BESCHAFFER / ANBIETER I Die Situation im öffentlichen Beschaffungswesen sorgt immer wieder für Fragen sowie teilweise Unmut und Frustration: Die vielfach übermässige Gewichtung des Preises führt zu Unzufriedenheit auf beiden Seiten. Aus Respekt vor Rekursen orientieren sich (zu) viele Vergabestellen fast ausschliesslich am Preis.
3 SPANNUNGSFELD BESCHAFFER / ANBIETER II Das öffentliche Beschaffungswesen erlaubt einen deutlich grösseren Ermessens- / Handlungsspielraum als soeben dargestellt.
4 «BUNDESLAND THÜRINGEN» I Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) D-Erfurt, 16. Dezember 2010 (aufgehoben per 16. September 2014) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
5 «BUNDESLAND THÜRINGEN» II «Mittelständische Interessen sind im Sinne des 97 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teil-Lose angemessen zu berücksichtigen.» «Unter Hinweis auf 5 Abs. 2 VOB/A sollen umfangreiche Bauleistungen möglichst in Lose aufgeteilt und nach Losen vergeben werden (Teil-Lose) bzw. Bauleistungen verschiedener Handwerksund Gewerbezweige sind in der Regel nach Fachgebieten und Gewerbezweigen getrennt zu vergeben (Fach-Lose).» «Bei Lieferleistungen ist unter Hinweis auf 2 Abs. 2 VOL/A in jedem Falle, in dem dies nach Art und Umfang der Leistung zweckmässig ist, diese z.b. nach Menge, Art in Lose zu zerlegen, damit sich auch kleine und mittlere Unternehmen um Lose bewerben können.»
6 «BUNDESLAND THÜRINGEN» III «Bei der Vergabe von Bauleistungen kommt im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Wirtschaftlichkeit des Bauens und der sachgerechten Unterhaltung von Bauwerken besondere Bedeutung zu. Auch in einem zusammenwachsenden Europa ist die Eigenständigkeit der Regionen und damit die Wahrung und Pflege der regionalen Baukultur eine ständige Aufgabe, der sich insbesondere der staatliche Bauherr stellen muss.» «Die regionale Baukultur ist geprägt durch Verwendung von preiswerten, regional produzierten Bauprodukten (Baustoffen, Bauteilen). In den neuen Ländern hergestellte Produkte können u.a. den Verzeichnissen der Kammern, Verbände und Innungen entnommen werden. Bereits im Stadium der Planung ist den genannten Belangen Rechnung zu tragen. Entsprechendes gilt bei der Vergabe von Lieferleistungen.»
7 «BUNDESLAND THÜRINGEN» IV Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVg Thüringer Vergabegesetz) D-Erfurt, 16. September 2014 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT)
8 «BUNDESLAND THÜRINGEN» V «Darüber hinaus findet das Thüringern Vergabegesetz keine Anwendung im Bereich der Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit.» «Bei der Vergabe entsprechender Aufträge sind der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung sowie eine mittelstandsfreundliche Vergabe zu beachten.» «Freihändig vergebene Bauaufträge sollen Handwerksbetrieben und baugewerblichen Kleinbetrieben zu Gute kommen. Auf den Wechsel unter den Bewerbern wird hingewiesen.» «3 Abs. 1 ThürVgG enthält die Verpflichtung, kleine und mittlere Unternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern.»
9 «BUNDESLAND THÜRINGEN» VI «Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Verfahren sind regelmässig auch kleine und mittlere Unternehmen in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern. Auf das Zubenennungsverfahren durch die Industrie- und Handelskammer Erfurt wird hingewiesen.» «Der Wechsel im Bewerberkreis ist zu berücksichtigen. Auch bei ausreichender Zahl bekannter Bewerber soll neuen Bewerbern Gelegenheit zur erstmaligen Teilnahme gegeben werden.» «4 ThürVgG stellt klar, dass ökologische und soziale Kriterien auf allen Stufen des Vergabeverfahrens von der Vergabestellte den Bietern vorgegeben werden können, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen und in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sind. Dies gilt insbesondere auch für die Förderung von Innovation, Umweltverträglichkeit und Energieeinsparung.»
10 «BUNDESLAND THÜRINGEN» VII «Öffentliche Aufträge sind vorbehaltlich weitergehender Bundesoder Landesgesetze nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu vergeben. Zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge dürfen nur solche Bewerber/Bieter zugelassen werden, die Leistungen der ausgeschriebenen Art gewerbsmässig ausführen und die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen besitzen.» «Der Zuschlag ist nach 8 Satz 1 und 2 ThürVgG auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wobei der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist.»
11 «BUNDESLAND THÜRINGEN» VIII «Das wirtschaftlichste Angebot ist bei Leistungen dasjenige Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Massgebend sind alle Kriterien (z.b. Lieferfrist bzw. Ausführungsdauer, Betriebskosten, Rentabilität, Qualität, Ästhetik und Zweckmässigkeit, technischer Wert, Kundendienst und Technische Hilfe, Zusagen hinsichtlich der Ersatzteile, Versorgungssicherheit).» «Durch 8 Satz 2 ThürVgG wird nochmals klargestellt, dass eine schematische Zuschlagserteilung an den billigsten Anbietern unzulässig ist. Der Preis ist nur dann entscheidend, wenn die angebotenen Leistungen nach Art und Umfang gleich und deren Preise angemessen sind.»
12 «BUNDESLAND THÜRINGEN» IX «Leistungen dürfen nur zu angemessenen Preisen vergeben werden. Auf Angebote mit einem unangemessen hohen oder einem unangemessen niedrigen Preis darf der Zuschlag nach den einschlägigen Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnungen nicht erteilt werden. Der Auftraggeber soll insbesondere vor Fällen geschützt werden, in denen durch Dumpingpreise entweder qualitativ schlechtere Leistungen erbracht werden oder in unberechtigte Nachforderungen ausgewichen wird. Geschützt werden sollen auch die Bieter, die aufgrund einer ordnungsgemässen Kalkulation ihre Preise berechnen. Nur durch die Vergabe zu angemessenen Preisen kann eine leistungsfähige Wirtschaft und damit ein ausreichender Wettbewerb, der wiederum die Vergabe zu angemessenen Preisen sicherstellt, gewährleistet werden.»
13 «BUNDESLAND THÜRINGEN» X «14 Abs. 1 ThürVgG statuiert über die vorgenannten Überprüfungspflichten der Vergabe- und Vertragsverordnungen hinaus die Pflicht des Auftraggebers, ungewöhnlich niedrige Angebote stets zu überprüfen. Liegen darüber hinaus die Voraussetzungen des 14 Abs. 2 ThürVgG vor, hat der Auftraggeber die Kalkulation des Angebotes vom Auftragnehmer anzufordern und im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Kosten zu überprüfen. 14 Abs. 2 S. 1 ThürVgG legt die Grenze, ab der die Vergabestellte zu prüfen hat, ob es sich um ein unangemessen niedriges Angebot handelt, bei mindestens zehn Prozent Abweichung zum nächst teureren Angebot fest.»
14 «STADT BIEL» I «Für Aufträge, die sehr gute lokale Kenntnisse erfordern und/oder die in engem Zusammenhang mit Umweltfragen stehen, wird die Zuschlagsbehörde Zuschlagskriterien oder Produkte wählen, die ihren Ansprüchen der Nähe entsprechen, soweit diese Zuschlagskriterien objektiv und nicht diskriminierend (kein Protektionismus) bleiben.»
15 «STADT BIEL» II «Zur Erinnerung: Das günstigste Angebot ist nicht unbedingt das billigste. Die Auftraggeber müssen neben dem Preis auch beispielsweise die Leistungs- und Produktqualität, die Ausführungstermine, die Lieferungsbedingungen, die Unterhalts- und Reparaturleistungen in Betracht ziehen.»
16 «BASELBIET» Ein Auftrag darf nicht in der Absicht geteilt werden, die Anwendbarkeit dieses Gesetzes zu umgehen. Die Aufteilung kann vorgenommen werden, um KMU zu fördern.
17 «AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» I Freihändiges Verfahren: «Wenn qualifizierte Anbietende mit Sitz in unserer Gemeinde vorhanden sind, werden Aufträge in der Regel keinem auswärtigen Anbietenden erteilt.»
18 «AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» II Einladungsverfahren: «Wenn genügend qualifizierte Anbietende mit Sitz in unserer Gemeinde vorhanden sind, werden in der Regel keine auswärtigen Anbietenden zur Erstellung eines Angebots eingeladen.»
19 «AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» / WIDERSPRUCH Freihändiges Verfahren nur möglich bis zu einem maximalen beschaffungswert von CHF Ab CHF Einladungsverfahren obligatorisch Ab CHF offenes Verfahren obligatorisch Schwellenwerte werden nicht ausgeschöpft!
20 «LEISTUNGSBILANZ DER WIRTSCHAFTSKAMMER» Führende Rolle bei der kantonalen Gesetzeserarbeitung (bikantonale Zusammenarbeit BL/BS) Durchsetzung der KMU-Interessen gegenüber den Behörden Informationen in Gemeinden via Konferenz der Gewerbeund Industrievereine (KGIV) Unterstützung Zentrale Beschaffungsstelle (Professionalisierung) Mehrfach erfolgreiche Interventionen (in Zusammenarbeit mit betroffenen Mitgliedern) Berücksichtigung Kriterium Lehrlingsausbildung Maximale Schwellenwerte gemäss IVöB durchgesetzt
21 «ZIELSETZUNGEN» Grundsatz des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel Wirksamer Wettbewerb Nicht-Diskriminierung Gleichbehandlung der Anbietenden
22 «GRUNDSÄTZLICHES» Bindung an die Ausschreibung Verfahrensarten, etc. Transparenzgebot Prüfung der Angebote Zuschlag gemäss Ausschreibung Was gilt bei gleichwertigen Angeboten?
23 «INTERNATIONALES» GATT- / WTO-Übereinkommen Abkommen zwischen EG und CH betreffend bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens Revidiertes EFTA-Übereinkommen
24 «NATIONALES» «Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen» (BöB) (in Revision) «Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen» (VöB) «Binnenmarktgesetz» (BGBM) «Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen» (IVöB)
25 «KANTONALES» «Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen» (IVöB) «Gesetz über öffentliche Beschaffungen» «Verordnung zum Beschaffungsgesetz»
26 «VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» I Verfahrensarten Schwellenwerte Gesamtauftrag, Teilauftrag, Splitting, etc. Staatsvertragsbereich, Nicht-Staatsvertragsbereich, Spezifisches
27 «VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» II Verfahrensarten: Freihändiges Verfahren (genügt das Vorliegen eines Angebots? Rechtswirkungen?) Einladungsverfahren Selektives Verfahren (Beschränkung der Anbieter?) Offenes Verfahren Berechnung des Auftragswerts und Wahl des Verfahrens (MwSt., Berechnung bei Nachträgen und Daueraufträgen, etc.)
28 «VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» III Schwellenwerte: Verfahrensart Bauarbeiten Lieferungen Dienstleistungen Bauhauptgewerbe Baunebengewerbe Freihändig * < < < < Einladung * < < < < Offen / selektiv > > > > * = Maximalwerte
29 WANN UND FÜR WEN GILT DAS BESCHAFFUNGSGESETZ? Kanton Gemeinden Bürgergemeinden Kirchgemeinden Forstreviere / Forstverbünde Institutionen, welche zu 50% oder mehr mit öffentlichen Geldern finanziert sind
30 «BESCHWERDEVERFAHREN» Akteneinsicht Gesuch um Erlasse eines erweiterten Entscheids Fristen Aufschiebende Wirkung Sonstiges Verfahrensdauer
31 «FAZIT» Über den Erfolg einer Beschaffung entscheiden immer die Beteiligten und nur selten das Gesetz! Fachlich einwandfreie Arbeiten auf beiden Seiten Unternehmervarianten Ermessensspielraum Vorteilsgewährung
32 SUBMISSIONSPODIUM PRAXISBEISPIEL EINER AUFTRAGS-VERGABE IN EINER BASELBIETER GEMEINDE, MIT ANALYSE
33 «PRAXISBEISPIEL A» Auftraggeberin Baselbieter Gemeinde Beschaffungsgegenstand und Umfang der Arbeiten Tiefbau, Wasserleitung und Strasseninstandstellung «**-weg» Gewählte Verfahrensart Einladungsverfahren Auswahl der Einzuladenden 5 (gemäss Gesetz) Gewichtung Preis und Eignungskriterien Preis 90%, übrige 10% Auswertung gemäss Auswertungstabelle Information und Rechtsmittel schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung
34 «PRAXISBEISPIEL A: I» Angebotsauswertung Bauherr: Baselbieter Einwohnergemeinde Bauvorhaben: Wasserleitung und Strasseninstandstellung «**-weg» Arbeitsgattung: Tiefbauarbeiten Kostenvoranschlag: CHF Vergabeart: Einladungsverfahren Datum: Unternehmung Angebotspreis Punkte Rang Unternehmen A, aus Einwohnergemeinde CHF Unternehmen B, auswärtig CHF Unternehmen C, auswärtig CHF Unternehmen D, auswärtig CHF Unternehmen E, auswärtig CHF
35 «PRAXISBEISPIEL A: II» Angebotsauswertung für Unternehmen B: Preisliche Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) Pkt. (Bewertung Faktor Pkt. 1. Preis 1.1 Angebotspreis (bereinigte Summe) Preisbewertung: ((100* günstigstes Angebot) / Bereinigtes Angebot) Günstigstes Angebot in Fr Bereinigtes Angebot in Fr % Total
36 «PRAXISBEISPIEL A: III» Angebotsauswertung für Unternehmen B: Technische Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) 2. Bauprogramm Pkt. (Bewertung) Faktor 2.1 Baubeginn % gemäss Vorgabe: Arbeitstage verzögert 2.2 Bauzeit 25 Arbeitstage 2.5% kürzeste Bauzeit 24 Arbeitstage 0 doppelt lange Bauzeit 48 Arbeitstage Total 2 5.0% 5.0 Pkt.
37 «PRAXISBEISPIEL A: IV» Angebotsauswertung für Unternehmen B: Personelle Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) 3. Personelles Pkt. (Bewertung) Faktor 3.1 Auftragsbezogenes Organigramm 3% vorhanden und vollständig 0 nicht vorhanden / nicht nachprüfbar 3.2 Lehrlingsausbildung 2% ja 0 nein Total 3 5% 5.00 Total % 100% Total Punkte Pkt.
38 «PRAXISBEISPIEL B» Auftraggeberin Baselbieter Gemeinde Beschaffungsgegenstand und Umfang der Arbeiten Tiefbau, Wasserleitungsprojekt «**-weg» Gewählte Verfahrensart Einladungsverfahren Auswahl der Einzuladenden 3 (gemäss Gesetz) Gewichtung Preis und Eignungskriterien Preis 85%, übrige 15% Auswertung gemäss Auswertungstabelle Information und Rechtsmittel schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung
39 «PRAXISBEISPIEL B: I» Angebotsauswertung Bauherr: Bauvorhaben: Arbeitsgattung: Unternehmung Angebotspreis Punkte Rang Unternehmen A, auswärtig CHF Unternehmen B, auswärtig CHF Unternehmen C, aus Einwohnergemeinde Baselbieter Einwohnergemeinde Wasserleitungsprojekt «**-weg» Tiefbauarbeiten Kostenvoranschlag: CHF Vergabeart: Einladungsverfahren Datum: CHF
40 «PRAXISBEISPIEL B: II» Angebotsauswertung für Unternehmen A: Preisliche Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) Pkt. (Bewertung) Faktor Pkt. 1. Preis 1.1 Angebotspreis (bereinigte Summe) Preisbewertung: ((100* günstigstes Angebot) / Bereinigtes Angebot) Günstigstes Angebot in Fr Bereinigtes Angebot in Fr % Preisanalyse 100 5% vollständige, klare Angaben 50 vollständige, unklare Angaben 0 unvollständige Angaben Total
41 «PRAXISBEISPIEL B: III» Angebotsauswertung für Unternehmen A: Technische Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) 2. Bauprogramm Pkt. (Bewertung) Faktor 2.3 Bauprogramm / Bauzeit 22 Arbeitstage 5% kürzeste Bauzeit 22 Arbeitstage 50 längste Bauzeit 29 Arbeitstage 0 doppelt lange Bauzeit Total 2 5.0% 5.0 Pkt.
42 «PRAXISBEISPIEL B: IV» Angebotsauswertung für Unternehmen A: Personelle Kriterien: Zuschlagskriterien 3. Personelles Bemerkungen % (Gewichtung) Pkt. (Bewertung) Faktor 3.1 Auftragsbezogenes Organigramm 3% vorhanden und vollständig vorhanden 50 vorhanden und unvollständig/unklar 0 nicht vorhanden / nicht nachprüfbar 3.2 Lehrlingsausbildung 2% ja ja 0 nein Total Total % 100% Total Punkte Pkt.
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