SUBMISSIONSPODIUM GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON - KMU LAUFENTAL - PROMOTION LAUFENTAL - WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND - RUPP RECHTSANWÄLTE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SUBMISSIONSPODIUM GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON - KMU LAUFENTAL - PROMOTION LAUFENTAL - WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND - RUPP RECHTSANWÄLTE"

Transkript

1 SUBMISSIONSPODIUM GEMEINSAME VERANSTALTUNG VON - KMU LAUFENTAL - PROMOTION LAUFENTAL - WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND - RUPP RECHTSANWÄLTE MITTWOCH, 30. MAI 2018, 19 UHR AULA GYMNASIUM LAUFEN, LAUFEN

2 SPANNUNGSFELD BESCHAFFER / ANBIETER I Die Situation im öffentlichen Beschaffungswesen sorgt immer wieder für Fragen sowie teilweise Unmut und Frustration: Die vielfach übermässige Gewichtung des Preises führt zu Unzufriedenheit auf beiden Seiten. Aus Respekt vor Rekursen orientieren sich (zu) viele Vergabestellen fast ausschliesslich am Preis.

3 SPANNUNGSFELD BESCHAFFER / ANBIETER II Das öffentliche Beschaffungswesen erlaubt einen deutlich grösseren Ermessens- / Handlungsspielraum als soeben dargestellt.

4 «BUNDESLAND THÜRINGEN» I Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. (Vergabe-Mittelstandsrichtlinie) D-Erfurt, 16. Dezember 2010 (aufgehoben per 16. September 2014) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

5 «BUNDESLAND THÜRINGEN» II «Mittelständische Interessen sind im Sinne des 97 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teil-Lose angemessen zu berücksichtigen.» «Unter Hinweis auf 5 Abs. 2 VOB/A sollen umfangreiche Bauleistungen möglichst in Lose aufgeteilt und nach Losen vergeben werden (Teil-Lose) bzw. Bauleistungen verschiedener Handwerksund Gewerbezweige sind in der Regel nach Fachgebieten und Gewerbezweigen getrennt zu vergeben (Fach-Lose).» «Bei Lieferleistungen ist unter Hinweis auf 2 Abs. 2 VOL/A in jedem Falle, in dem dies nach Art und Umfang der Leistung zweckmässig ist, diese z.b. nach Menge, Art in Lose zu zerlegen, damit sich auch kleine und mittlere Unternehmen um Lose bewerben können.»

6 «BUNDESLAND THÜRINGEN» III «Bei der Vergabe von Bauleistungen kommt im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Wirtschaftlichkeit des Bauens und der sachgerechten Unterhaltung von Bauwerken besondere Bedeutung zu. Auch in einem zusammenwachsenden Europa ist die Eigenständigkeit der Regionen und damit die Wahrung und Pflege der regionalen Baukultur eine ständige Aufgabe, der sich insbesondere der staatliche Bauherr stellen muss.» «Die regionale Baukultur ist geprägt durch Verwendung von preiswerten, regional produzierten Bauprodukten (Baustoffen, Bauteilen). In den neuen Ländern hergestellte Produkte können u.a. den Verzeichnissen der Kammern, Verbände und Innungen entnommen werden. Bereits im Stadium der Planung ist den genannten Belangen Rechnung zu tragen. Entsprechendes gilt bei der Vergabe von Lieferleistungen.»

7 «BUNDESLAND THÜRINGEN» IV Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVg Thüringer Vergabegesetz) D-Erfurt, 16. September 2014 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT)

8 «BUNDESLAND THÜRINGEN» V «Darüber hinaus findet das Thüringern Vergabegesetz keine Anwendung im Bereich der Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit.» «Bei der Vergabe entsprechender Aufträge sind der Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung sowie eine mittelstandsfreundliche Vergabe zu beachten.» «Freihändig vergebene Bauaufträge sollen Handwerksbetrieben und baugewerblichen Kleinbetrieben zu Gute kommen. Auf den Wechsel unter den Bewerbern wird hingewiesen.» «3 Abs. 1 ThürVgG enthält die Verpflichtung, kleine und mittlere Unternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern.»

9 «BUNDESLAND THÜRINGEN» VI «Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Verfahren sind regelmässig auch kleine und mittlere Unternehmen in angemessenem Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern. Auf das Zubenennungsverfahren durch die Industrie- und Handelskammer Erfurt wird hingewiesen.» «Der Wechsel im Bewerberkreis ist zu berücksichtigen. Auch bei ausreichender Zahl bekannter Bewerber soll neuen Bewerbern Gelegenheit zur erstmaligen Teilnahme gegeben werden.» «4 ThürVgG stellt klar, dass ökologische und soziale Kriterien auf allen Stufen des Vergabeverfahrens von der Vergabestellte den Bietern vorgegeben werden können, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen und in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sind. Dies gilt insbesondere auch für die Förderung von Innovation, Umweltverträglichkeit und Energieeinsparung.»

10 «BUNDESLAND THÜRINGEN» VII «Öffentliche Aufträge sind vorbehaltlich weitergehender Bundesoder Landesgesetze nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu vergeben. Zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge dürfen nur solche Bewerber/Bieter zugelassen werden, die Leistungen der ausgeschriebenen Art gewerbsmässig ausführen und die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen besitzen.» «Der Zuschlag ist nach 8 Satz 1 und 2 ThürVgG auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wobei der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist.»

11 «BUNDESLAND THÜRINGEN» VIII «Das wirtschaftlichste Angebot ist bei Leistungen dasjenige Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Massgebend sind alle Kriterien (z.b. Lieferfrist bzw. Ausführungsdauer, Betriebskosten, Rentabilität, Qualität, Ästhetik und Zweckmässigkeit, technischer Wert, Kundendienst und Technische Hilfe, Zusagen hinsichtlich der Ersatzteile, Versorgungssicherheit).» «Durch 8 Satz 2 ThürVgG wird nochmals klargestellt, dass eine schematische Zuschlagserteilung an den billigsten Anbietern unzulässig ist. Der Preis ist nur dann entscheidend, wenn die angebotenen Leistungen nach Art und Umfang gleich und deren Preise angemessen sind.»

12 «BUNDESLAND THÜRINGEN» IX «Leistungen dürfen nur zu angemessenen Preisen vergeben werden. Auf Angebote mit einem unangemessen hohen oder einem unangemessen niedrigen Preis darf der Zuschlag nach den einschlägigen Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnungen nicht erteilt werden. Der Auftraggeber soll insbesondere vor Fällen geschützt werden, in denen durch Dumpingpreise entweder qualitativ schlechtere Leistungen erbracht werden oder in unberechtigte Nachforderungen ausgewichen wird. Geschützt werden sollen auch die Bieter, die aufgrund einer ordnungsgemässen Kalkulation ihre Preise berechnen. Nur durch die Vergabe zu angemessenen Preisen kann eine leistungsfähige Wirtschaft und damit ein ausreichender Wettbewerb, der wiederum die Vergabe zu angemessenen Preisen sicherstellt, gewährleistet werden.»

13 «BUNDESLAND THÜRINGEN» X «14 Abs. 1 ThürVgG statuiert über die vorgenannten Überprüfungspflichten der Vergabe- und Vertragsverordnungen hinaus die Pflicht des Auftraggebers, ungewöhnlich niedrige Angebote stets zu überprüfen. Liegen darüber hinaus die Voraussetzungen des 14 Abs. 2 ThürVgG vor, hat der Auftraggeber die Kalkulation des Angebotes vom Auftragnehmer anzufordern und im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Kosten zu überprüfen. 14 Abs. 2 S. 1 ThürVgG legt die Grenze, ab der die Vergabestellte zu prüfen hat, ob es sich um ein unangemessen niedriges Angebot handelt, bei mindestens zehn Prozent Abweichung zum nächst teureren Angebot fest.»

14 «STADT BIEL» I «Für Aufträge, die sehr gute lokale Kenntnisse erfordern und/oder die in engem Zusammenhang mit Umweltfragen stehen, wird die Zuschlagsbehörde Zuschlagskriterien oder Produkte wählen, die ihren Ansprüchen der Nähe entsprechen, soweit diese Zuschlagskriterien objektiv und nicht diskriminierend (kein Protektionismus) bleiben.»

15 «STADT BIEL» II «Zur Erinnerung: Das günstigste Angebot ist nicht unbedingt das billigste. Die Auftraggeber müssen neben dem Preis auch beispielsweise die Leistungs- und Produktqualität, die Ausführungstermine, die Lieferungsbedingungen, die Unterhalts- und Reparaturleistungen in Betracht ziehen.»

16 «BASELBIET» Ein Auftrag darf nicht in der Absicht geteilt werden, die Anwendbarkeit dieses Gesetzes zu umgehen. Die Aufteilung kann vorgenommen werden, um KMU zu fördern.

17 «AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» I Freihändiges Verfahren: «Wenn qualifizierte Anbietende mit Sitz in unserer Gemeinde vorhanden sind, werden Aufträge in der Regel keinem auswärtigen Anbietenden erteilt.»

18 «AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» II Einladungsverfahren: «Wenn genügend qualifizierte Anbietende mit Sitz in unserer Gemeinde vorhanden sind, werden in der Regel keine auswärtigen Anbietenden zur Erstellung eines Angebots eingeladen.»

19 «AUSFÜHRUNGS-BESTIMMUNGEN IN ANDEREN BASELBIETER GEMEINDEN» / WIDERSPRUCH Freihändiges Verfahren nur möglich bis zu einem maximalen beschaffungswert von CHF Ab CHF Einladungsverfahren obligatorisch Ab CHF offenes Verfahren obligatorisch Schwellenwerte werden nicht ausgeschöpft!

20 «LEISTUNGSBILANZ DER WIRTSCHAFTSKAMMER» Führende Rolle bei der kantonalen Gesetzeserarbeitung (bikantonale Zusammenarbeit BL/BS) Durchsetzung der KMU-Interessen gegenüber den Behörden Informationen in Gemeinden via Konferenz der Gewerbeund Industrievereine (KGIV) Unterstützung Zentrale Beschaffungsstelle (Professionalisierung) Mehrfach erfolgreiche Interventionen (in Zusammenarbeit mit betroffenen Mitgliedern) Berücksichtigung Kriterium Lehrlingsausbildung Maximale Schwellenwerte gemäss IVöB durchgesetzt

21 «ZIELSETZUNGEN» Grundsatz des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel Wirksamer Wettbewerb Nicht-Diskriminierung Gleichbehandlung der Anbietenden

22 «GRUNDSÄTZLICHES» Bindung an die Ausschreibung Verfahrensarten, etc. Transparenzgebot Prüfung der Angebote Zuschlag gemäss Ausschreibung Was gilt bei gleichwertigen Angeboten?

23 «INTERNATIONALES» GATT- / WTO-Übereinkommen Abkommen zwischen EG und CH betreffend bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens Revidiertes EFTA-Übereinkommen

24 «NATIONALES» «Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen» (BöB) (in Revision) «Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen» (VöB) «Binnenmarktgesetz» (BGBM) «Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen» (IVöB)

25 «KANTONALES» «Interkantonale Vereinbarung über das Beschaffungswesen» (IVöB) «Gesetz über öffentliche Beschaffungen» «Verordnung zum Beschaffungsgesetz»

26 «VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» I Verfahrensarten Schwellenwerte Gesamtauftrag, Teilauftrag, Splitting, etc. Staatsvertragsbereich, Nicht-Staatsvertragsbereich, Spezifisches

27 «VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» II Verfahrensarten: Freihändiges Verfahren (genügt das Vorliegen eines Angebots? Rechtswirkungen?) Einladungsverfahren Selektives Verfahren (Beschränkung der Anbieter?) Offenes Verfahren Berechnung des Auftragswerts und Wahl des Verfahrens (MwSt., Berechnung bei Nachträgen und Daueraufträgen, etc.)

28 «VERFAHRENSARTEN / SCHWELLENWERTE» III Schwellenwerte: Verfahrensart Bauarbeiten Lieferungen Dienstleistungen Bauhauptgewerbe Baunebengewerbe Freihändig * < < < < Einladung * < < < < Offen / selektiv > > > > * = Maximalwerte

29 WANN UND FÜR WEN GILT DAS BESCHAFFUNGSGESETZ? Kanton Gemeinden Bürgergemeinden Kirchgemeinden Forstreviere / Forstverbünde Institutionen, welche zu 50% oder mehr mit öffentlichen Geldern finanziert sind

30 «BESCHWERDEVERFAHREN» Akteneinsicht Gesuch um Erlasse eines erweiterten Entscheids Fristen Aufschiebende Wirkung Sonstiges Verfahrensdauer

31 «FAZIT» Über den Erfolg einer Beschaffung entscheiden immer die Beteiligten und nur selten das Gesetz! Fachlich einwandfreie Arbeiten auf beiden Seiten Unternehmervarianten Ermessensspielraum Vorteilsgewährung

32 SUBMISSIONSPODIUM PRAXISBEISPIEL EINER AUFTRAGS-VERGABE IN EINER BASELBIETER GEMEINDE, MIT ANALYSE

33 «PRAXISBEISPIEL A» Auftraggeberin Baselbieter Gemeinde Beschaffungsgegenstand und Umfang der Arbeiten Tiefbau, Wasserleitung und Strasseninstandstellung «**-weg» Gewählte Verfahrensart Einladungsverfahren Auswahl der Einzuladenden 5 (gemäss Gesetz) Gewichtung Preis und Eignungskriterien Preis 90%, übrige 10% Auswertung gemäss Auswertungstabelle Information und Rechtsmittel schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung

34 «PRAXISBEISPIEL A: I» Angebotsauswertung Bauherr: Baselbieter Einwohnergemeinde Bauvorhaben: Wasserleitung und Strasseninstandstellung «**-weg» Arbeitsgattung: Tiefbauarbeiten Kostenvoranschlag: CHF Vergabeart: Einladungsverfahren Datum: Unternehmung Angebotspreis Punkte Rang Unternehmen A, aus Einwohnergemeinde CHF Unternehmen B, auswärtig CHF Unternehmen C, auswärtig CHF Unternehmen D, auswärtig CHF Unternehmen E, auswärtig CHF

35 «PRAXISBEISPIEL A: II» Angebotsauswertung für Unternehmen B: Preisliche Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) Pkt. (Bewertung Faktor Pkt. 1. Preis 1.1 Angebotspreis (bereinigte Summe) Preisbewertung: ((100* günstigstes Angebot) / Bereinigtes Angebot) Günstigstes Angebot in Fr Bereinigtes Angebot in Fr % Total

36 «PRAXISBEISPIEL A: III» Angebotsauswertung für Unternehmen B: Technische Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) 2. Bauprogramm Pkt. (Bewertung) Faktor 2.1 Baubeginn % gemäss Vorgabe: Arbeitstage verzögert 2.2 Bauzeit 25 Arbeitstage 2.5% kürzeste Bauzeit 24 Arbeitstage 0 doppelt lange Bauzeit 48 Arbeitstage Total 2 5.0% 5.0 Pkt.

37 «PRAXISBEISPIEL A: IV» Angebotsauswertung für Unternehmen B: Personelle Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) 3. Personelles Pkt. (Bewertung) Faktor 3.1 Auftragsbezogenes Organigramm 3% vorhanden und vollständig 0 nicht vorhanden / nicht nachprüfbar 3.2 Lehrlingsausbildung 2% ja 0 nein Total 3 5% 5.00 Total % 100% Total Punkte Pkt.

38 «PRAXISBEISPIEL B» Auftraggeberin Baselbieter Gemeinde Beschaffungsgegenstand und Umfang der Arbeiten Tiefbau, Wasserleitungsprojekt «**-weg» Gewählte Verfahrensart Einladungsverfahren Auswahl der Einzuladenden 3 (gemäss Gesetz) Gewichtung Preis und Eignungskriterien Preis 85%, übrige 15% Auswertung gemäss Auswertungstabelle Information und Rechtsmittel schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung

39 «PRAXISBEISPIEL B: I» Angebotsauswertung Bauherr: Bauvorhaben: Arbeitsgattung: Unternehmung Angebotspreis Punkte Rang Unternehmen A, auswärtig CHF Unternehmen B, auswärtig CHF Unternehmen C, aus Einwohnergemeinde Baselbieter Einwohnergemeinde Wasserleitungsprojekt «**-weg» Tiefbauarbeiten Kostenvoranschlag: CHF Vergabeart: Einladungsverfahren Datum: CHF

40 «PRAXISBEISPIEL B: II» Angebotsauswertung für Unternehmen A: Preisliche Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) Pkt. (Bewertung) Faktor Pkt. 1. Preis 1.1 Angebotspreis (bereinigte Summe) Preisbewertung: ((100* günstigstes Angebot) / Bereinigtes Angebot) Günstigstes Angebot in Fr Bereinigtes Angebot in Fr % Preisanalyse 100 5% vollständige, klare Angaben 50 vollständige, unklare Angaben 0 unvollständige Angaben Total

41 «PRAXISBEISPIEL B: III» Angebotsauswertung für Unternehmen A: Technische Kriterien: Zuschlagskriterien Bemerkungen % (Gewichtung) 2. Bauprogramm Pkt. (Bewertung) Faktor 2.3 Bauprogramm / Bauzeit 22 Arbeitstage 5% kürzeste Bauzeit 22 Arbeitstage 50 längste Bauzeit 29 Arbeitstage 0 doppelt lange Bauzeit Total 2 5.0% 5.0 Pkt.

42 «PRAXISBEISPIEL B: IV» Angebotsauswertung für Unternehmen A: Personelle Kriterien: Zuschlagskriterien 3. Personelles Bemerkungen % (Gewichtung) Pkt. (Bewertung) Faktor 3.1 Auftragsbezogenes Organigramm 3% vorhanden und vollständig vorhanden 50 vorhanden und unvollständig/unklar 0 nicht vorhanden / nicht nachprüfbar 3.2 Lehrlingsausbildung 2% ja ja 0 nein Total Total % 100% Total Punkte Pkt.

Referat beim Verein Wirtschaftsregion ZUGWEST am 9. März Paul Baumgartner, Fachperson öffentliches Beschaffungsrecht

Referat beim Verein Wirtschaftsregion ZUGWEST am 9. März Paul Baumgartner, Fachperson öffentliches Beschaffungsrecht Referat beim Verein Wirtschaftsregion ZUGWEST am 9. März 2017 Paul Baumgartner, Fachperson öffentliches Beschaffungsrecht Themenübersicht (1/2) 1. Rechtsgrundlagen 2. Was gilt als öffentliche Beschaffung?

Mehr

Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb

Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb Herzlich Willkommen zur Schulung Beschaffungswesen vszgb 1 Agenda 09.00 Uhr Begrüssung (B. Marty / N. Mettler) 09.15 Uhr Verfahrensabläufe und Schwellenwerte (N. Mettler) 10.00 Uhr Pause 10.30 Uhr Eignungs-

Mehr

ük 3 13/16 : Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen

ük 3 13/16 : Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen ük 3 13/16 : Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

ghi 5. Stamm «Öffentliches Beschaffungswesen» Öffentliches Beschaffungswesen Herzlich willkommen!

ghi 5. Stamm «Öffentliches Beschaffungswesen» Öffentliches Beschaffungswesen Herzlich willkommen! Öffentliches Beschaffungswesen Herzlich willkommen! 1 Agenda 11. Vergabe 10. Offertöffnung, Prüfung 9. Auskünfte, Antrag Angebot 8. Kriterien 1. Rechtliche Grundlagen Öffentliches Beschaffungswesen 2.

Mehr

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung

Mehr

Dokumentation der Vergabe

Dokumentation der Vergabe M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung

Mehr

ük 3: Register 12 Zielsetzung Ablauf 30.10.2015 Öffentliches Beschaffungswesen 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen

ük 3: Register 12 Zielsetzung Ablauf 30.10.2015 Öffentliches Beschaffungswesen 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen ük 3: Register 12 Öffentliches Beschaffungswesen Zielsetzung 1.1.1.1.1 Öffentliches Beschaffungswesen Ich zeige die Unterschiede verschiedener Formen von öffentlichen Ausschreibungen auf. Ich stelle den

Mehr

Weisung zum Beschaffungswesen (Submissionsvorschriften) der Einwohnergemeinde Reichenbach

Weisung zum Beschaffungswesen (Submissionsvorschriften) der Einwohnergemeinde Reichenbach Weisung zum Beschaffungswesen (Submissionsvorschriften) der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 25. Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Rechtliche Grundlagen... 3 Hilfsmittel... 3 Geltungsbereich...

Mehr

zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen

zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen Interkantonale Vereinbarung vom 15. März 2001 zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen Die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November

Mehr

LEITFADEN ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN VOM 6. MAI 2010

LEITFADEN ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN VOM 6. MAI 2010 LEITFADEN ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN VOM 6. MAI 2010 A U S G A B E 1 5. M Ä R Z 2 0 1 2 N R. 3 9 8 D e r G e m e i n d e r a t v o n H o r w b e s c h l i e s s t 1. Gesetzliche Grundlagen Gesetz über

Mehr

Ziele des Submissionsrechts

Ziele des Submissionsrechts Ziele des s Wirksamer Wettbewerb unter den Anbietern Gleichbehandlung der Anbieter / unparteiische Vergabe Transparenz beim Verfahren Wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel (gemäss Art. 1 Abs.

Mehr

Ausschreibungen - ja / nein? Rahmenbedingungen

Ausschreibungen - ja / nein? Rahmenbedingungen Federas Beratung AG Katharina Seiler Germanier, lic. iur. Beraterin Seite 1 lic. iur. langjährige Erfahrung als Juristin mit Schwerpunkt Bau-, Planungs-, Umweltschutz- und Submissionsrecht Stadt Winterthur

Mehr

Kurz-Referat Submissionsrecht

Kurz-Referat Submissionsrecht Kurz-Referat Submissionsrecht Montag, 29. Mai 2017 Landwirtschaftliches Zentrum LIEBEGG Dr. Hans R. Schibli, Rechtsanwalt Übersicht 1. Einleitung 2. Ziele und Anwendungsbereich 3. Arten von Ausschreibungen

Mehr

AFV Kurs Submissionsrecht

AFV Kurs Submissionsrecht AFV Kurs Submissionsrecht Montag, 23. Mai 2016 Landwirtschaftliches Zentrum LIEBEGG Dr. Hans R. Schibli, Rechtsanwalt Übersicht 1. Einleitung 2. Ziele und Anwendungsbereich 3. Arten von Ausschreibungen

Mehr

Die Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe. Agenda UTA Gruppe - Anlass 1. Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE

Die Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe. Agenda UTA Gruppe - Anlass 1. Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE Die Regeln der öffentlichen Arbeitsvergabe Info-Anlass 2012 UTA GRUPPE Agenda Einführung Welche Aufträge / Arbeiten vergibt die öffentliche Hand? / Rahmenbedingungen Zusammenfassung Wie kommen Unternehmungen

Mehr

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

Submissionsreglement der Gemeinde Galgenen

Submissionsreglement der Gemeinde Galgenen Submissionsreglement der Gemeinde Galgenen 1. Juli 2018 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 1. PRÄAMBEL... 3 2. ZIEL DES REGLEMENTS... 3 3. RECHTLICHE GRUNDLAGE... 3 4. VERFAHRENSGRUNDSÄTZE... 3

Mehr

Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden?

Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden? Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden? Annina Arpagaus-Erb Walder Wyss & Partner Einleitung / Überblick Rechtsgrundlagen Grundzüge des öffentlichen Beschaffungswesens

Mehr

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM)

04 Vergaberecht. Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Ausnahmen (Art. 3 BGBM) Prof. Dr. Markus Schott Binnenmarkt Schweiz (Art. 95 Abs. 2 BV) Freier Zugang zum Markt (Art. 2 BGBM) Anerkennung von Fähigkeitsausweisen (Art. 4 BGBM) Öffentliche Beschaffungen (Art. 5 BGBM) Ausnahmen

Mehr

Frühjahrs-Plenarversammlung

Frühjahrs-Plenarversammlung bauenschweiz Frühjahrs-Plenarversammlung Dienstag, 12. Mai 2015, Lostorf Dr. Mario Marti, Rechtsanwalt, Geschäftsführer usic Eine Präsentation der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen

Mehr

VetroSwiss Forum

VetroSwiss Forum VetroSwiss Forum 18.09.2015 Herzlich Willkommen Beschaffungswesen Ueli Maass Swiss Recycling Agenda Einführung im Schnellzugstempo Ausschreibungsunterlagen Kriterien Lose Bibliothek Schnell auf grosser

Mehr

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......

Mehr

Teil 3. Beschaffungsverfahren

Teil 3. Beschaffungsverfahren Teil 3 Beschaffungsverfahren Ausgabe: 1. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 3 Verfahren in der Fahrzeugbeschaffung... 3 3.1 Planung und Vorabklärungen... 3 3.2 Gesetzliche Bestimmungen (Beschaffungsrecht)...

Mehr

Vergabestatistik 2016

Vergabestatistik 2016 Departement für Bau und Umwelt Vergabestatistik 2016 Auswertung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über 10 000 Franken des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes und des Amtes für Umwelt Inhaltsverzeichnis

Mehr

VV zu 55 LHO. Zu 55:

VV zu 55 LHO. Zu 55: 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände

Mehr

Überblick über das einschlägige Recht

Überblick über das einschlägige Recht Direction de l aménagement, de l environnement et des constructions DAEC Überblick über das einschlägige Recht Kantonale Bauwirtschaftskonferenz Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht

Mehr

Submissionsstatistik 2016

Submissionsstatistik 2016 Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 23. März 2018 Submissionsstatistik 2016 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen

Mehr

K 4.1 K 4.2 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG. Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken?

K 4.1 K 4.2 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG. Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken? 4 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken? K 4.1 Welches kommt zur Anwendung? Entscheidungshilfen für die sarten Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen

Mehr

6 Die Vergabe von Bauleistungen

6 Die Vergabe von Bauleistungen Informationen zu Kapitel 6 Überblick über die Vergabearten Die private Vergabe von Bauleistungen Die öffentliche Vergabe von Bauleistungen Nachhaltigkeit Überblick über die Vergabearten Die Vergabe von

Mehr

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Version 1 Stand: 01.01.2016 0 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersicht EU-Schwellenwerte... 2 2. Übersicht

Mehr

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Mehr

Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffungen

Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffungen Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Rahmenbedingungen für öffentliche Beschaffungen IT-Beschaffungskonferenz 28. August 2013 Stéphanie Rey, Rechtsanwältin Kompetenzzentrum

Mehr

Vergabestatistik 2017

Vergabestatistik 2017 Departement für Bau und Umwelt Vergabestatistik 2017 Auswertung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über 10 000 Franken des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes und des Amtes für Umwelt Inhaltsverzeichnis

Mehr

Submissionsstatistik 2013

Submissionsstatistik 2013 Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 15. Oktober 2014 Submissionsstatistik 2013 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen

Mehr

Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter

Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter Leitfaden PowerPoint-Präsentationen Informationen der Zentralen Submissionsstelle für Bieter Mühlenkreis Folie 1 von 15 Willkommen im Kreis Minden-Lübbecke Der Kreis Minden-Lübbecke und seine kreisangehörigen

Mehr

Vergabestatistik 2018

Vergabestatistik 2018 Departement für Bau und Umwelt Vergabestatistik 2018 Auswertung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über 10 000 Franken des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes und des Amtes für Umwelt Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anhang 1. Anhang (CPC) 1) Referenz-Nr.

Anhang 1. Anhang (CPC) 1) Referenz-Nr. Anhang 1 150.910 Anhang 1 Bauaufträge nach 6 Abs. 1 lit. a: Zentrale Produkteklassifikation (CPC) 1) Referenz-Nr. 1. Vorbereitung des Baugeländes 511 und der Baustellen 2. Bauarbeiten für Hochbauten 512

Mehr

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand: -1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. Nr. 4 v. 25.02.2014), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die

Mehr

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Entwurf (Vernehmlassung) Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 1 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des Gesetzes über

Mehr

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung?

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Inhalt einer Ausschreibung ( 12 VIVöB) 3. Ausschreibungsunterlagen

Mehr

OGE 60/2016/26 vom 20. September Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt

OGE 60/2016/26 vom 20. September Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt Submission; Beschwerdelegitimation, anwendbares Verfahren Art. 7 Abs. 1 bis, Art. 12 Abs. 1 lit. b bis, Art. 12 bis, Art. 15 Abs. 1 bis lit. a und lit. e sowie Anhang 2 IVöB; Art. 3 VRöB; Art. 36 Abs.

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung

Mehr

Öffentliche Beschaffungen Was gilt heute? Informationsveranstaltung Staatsstrassen 27. September 2018

Öffentliche Beschaffungen Was gilt heute? Informationsveranstaltung Staatsstrassen 27. September 2018 Informationsveranstaltung Staatsstrassen 27. September 2018 Claudia Schneider Heusi, Rechtsanwältin Fachanwältin SAV für Bau- und Immobilienrecht Schneider Rechtsanwälte AG Seefeldstrasse 60 8034 Zürich

Mehr

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Welches Verfahren muss ich wählen?

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Welches Verfahren muss ich wählen? Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Welches Verfahren muss ich wählen? Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 2. Auftragswert 3. Auftragsarten 4. Schwellenwerte 5.

Mehr

Anhang 1. Anhang (CPC) 1) Referenz-Nr.

Anhang 1. Anhang (CPC) 1) Referenz-Nr. Anhang 1 150.910 Anhang 1 Bauaufträge nach 6 Abs. 1 lit. a: Zentrale Produkteklassifikation (CPC) 1) Referenz-Nr. 1. Vorbereitung des Baugeländes 511 und der Baustellen 2. Bauarbeiten für Hochbauten 512

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG. Dienstanweisung über das Beschaffungswesen

EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG. Dienstanweisung über das Beschaffungswesen EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG Dienstanweisung über das Beschaffungswesen Inkraftsetzung: 01.10.014 Inhaltsverzeichnis Grundsatz... Auftragsarten... Schwellenwerte... Wettbewerb... 4 Submission... 4 Ausnahmen...

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im

Mehr

Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Leitfaden Submission. 21. August 2015

Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt. Leitfaden Submission. 21. August 2015 Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Leitfaden Submission 21. August 2015 2/7 Inhalt 1. Einleitung 3 2. Festlegen der Verfahrensart durch das MBA 4 3. Freihändiges Verfahren

Mehr

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsgesetz, SubmG) 8

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsgesetz, SubmG) 8 612.1 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsgesetz, SubmG) 8 vom 07. Februar 2001 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung des Bundesgesetzes

Mehr

Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)

Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz) Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz) im Veranstaltungszentrum im Ostdeutschen Rosengarten Dienstag, 28. April 2009 1 Einleitung 2 Übersicht

Mehr

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1

Europäisches Vergaberecht Thema Seite 1 Europäisches Vergaberecht 27.04.2009 Thema Seite 1 Inhalte: 1. Rechtliche Grundlagen des Europäischen Vergaberechts 2. Anwendungsbereich des Europäischen Vergaberechts 3. Grundsätze des Europäischen Vergaberechts

Mehr

Submissionsstatistik 2015

Submissionsstatistik 2015 Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 28. November 2016 Submissionsstatistik 2015 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen

Mehr

Das Öffnungsprotokoll muss enthalten:

Das Öffnungsprotokoll muss enthalten: 451 Ablauf, Vergabeantrag, Verfügungen Seite 1 Angebote öffnen Beim offenen und beim selektiven Verfahren sowie beim Einladungsverfahren müssen die Angebote bis zum bekannt gegebenen Öffnungstermin verschlossen

Mehr

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom (Stand )

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom (Stand ) 7. Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vom.06.00 (Stand 0.0.04) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Interkantonale Vereinbarung Der Kanton

Mehr

Submissionen zwischen Lust und Last FO-Security 21. Oktober 2014

Submissionen zwischen Lust und Last FO-Security 21. Oktober 2014 Submissionen zwischen Lust und Last FO-Security 21. Oktober 2014 MLaw Laura Mazzariello Rechtsanwältin Schneider Rechtsanwälte AG Seefeldstrasse 60 Postfach 1016 8034 Zürich Tel. +41 (0)43 499 16 30 lm@schneider-recht.ch

Mehr

Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen 1 / 6 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Freie und Hansestadt, FB SBH

Mehr

II. FRAGEN RUND UMS FÜR DIE KMU TUN?

II. FRAGEN RUND UMS FÜR DIE KMU TUN? INFO GEWERBEVERBAND DER STADT ZÜRICH DAS SUBMISSIONSRECHT IM KANTON ZÜRICH I. FRAGEN RUND UMS VERGABEWESEN II. FRAGEN RUND UMS BESCHWERDEVERFAHREN III. WAS KÖNNEN DIE BEHÖRDEN FÜR DIE KMU TUN? Diese Publikation

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... XIX I. Grundlagen... 1 A. Ökonomische Bedeutung... 1 B. Funktionen des Vergaberechts... 1 C. Der Weg zur gesetzlichen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kahl Rosenkranz Vergaberecht 2. Aufl.

Inhaltsverzeichnis. Kahl Rosenkranz Vergaberecht 2. Aufl. IX Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Ausgewählte Literatur zum Vergaberecht... V VII XV XXI I. Grundlagen... 1 A. Ökonomische Bedeutung... 1 B. Funktionen des Vergaberechts... 1 C.

Mehr

Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen 1 / 6 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Freie und Hansestadt, FB SBH

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................

Mehr

Praxisseminar öffentliches Beschaffungswesen

Praxisseminar öffentliches Beschaffungswesen Praxisseminar öffentliches Beschaffungswesen Rechtliche Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens 2 Vormittagsprogramm 22. Oktober 2015 1. Ausgangslage 2. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze 3.

Mehr

Verordnung zum Beschaffungsgesetz (Beschaffungsverordnung)

Verordnung zum Beschaffungsgesetz (Beschaffungsverordnung) 40. Verordnung zum Beschaffungsgesetz (Beschaffungsverordnung) Vom 5. Januar 000 (Stand. Dezember 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Kantonsverfassung vom 7.

Mehr

Suchregister - Beschaffungsrecht

Suchregister - Beschaffungsrecht Suchregister - Beschaffungsrecht (Beilage zum Kreisschreiben vom 1. März 2005) Die erste Zahl verweist auf den Artikel bzw. Paragrafen, die zweite Zahl auf den Absatz und der Buchstabe auf die Bestimmung.

Mehr

Anlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer:

Anlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Muster Checkliste Vergabeprüfung I. Allgemeine Angaben zur Vergabe Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Vorhabenbezeichnung: Antragsteller: Gegenstand der Vergabe: Nummer des Vertrages: II. Vergabeprüfung

Mehr

Stadt Luzern Tiefbauamt. Velostation Luzern. Ausschreibungsverfahren für die Abstellanlage

Stadt Luzern Tiefbauamt. Velostation Luzern. Ausschreibungsverfahren für die Abstellanlage Velostation Luzern Ausschreibungsverfahren für die Abstellanlage Folie 1 Referenten: Daniel Nussbaumer Ressortleiter Infrastrukturprojekte, Stadt Luzern Thomas Zahnd Projektleiter Velostation, Planum Biel

Mehr

5. Beschaffungsverfahren

5. Beschaffungsverfahren 5. Beschaffungsverfahren 9 In der Projektablaufplanung ist darauf zu achten, dass nebst dem eigentlichen Zeitbedarf für die Abwicklung des Beschaffungsverfahrens auch der Zeitbedarf eines allfälligen Beschwerdeverfahrens

Mehr

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen

Mehr

Submissionsstatistik 2010

Submissionsstatistik 2010 Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 15. September 2011 Submissionsstatistik 2010 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen

Mehr

Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz)

Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) 7.54 Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) Vom. September 996 (Stand. März 05) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 7 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 986, in Ausführung

Mehr

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche

Mehr

Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz)

Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) 7.54 Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) Vom. September 996 (Stand. Mai 004) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 7 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 986, in Ausführung

Mehr

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb

96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb 96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,

Mehr

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung 14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 1

Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen 1 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Vom 5. November 994/5. März 00) 40.0. Gemäss Beschluss des Interkantonalen Organs (InöB) und mit Zustimmung der Mitglieder der Schweizerischen

Mehr

Submissionsstatistik 2014

Submissionsstatistik 2014 Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 27. November 2015 Submissionsstatistik 2014 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen

Mehr

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6 Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten

Mehr

VOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007

VOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und

Mehr

Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung

Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/2007 Mitteilung Nr. 19-27.03.2007 Neufassung der Vergabeordnung 1. Zweck der Regelung Dem Konzern Stadt

Mehr

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht

Mehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des

Mehr

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober 1965 in der Fassung der Änderungen vom 18. Februar 1974, 14. September 1981, 9. Mai 1983, 9. November 1987, 23.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3600 6. Wahlperiode 14.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Auftragsvergabe Mecklenburg-Vorpommern Monitor und ANTWORT der

Mehr

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17 Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts

Mehr

Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 15. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis

Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 15. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) Vom 5. Dezember 2008 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 0.03.202 bis 3.2.203 Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Präambel

Mehr

Submissionsstatistik 2011

Submissionsstatistik 2011 Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Tel. 081 257 36 18 / Fax 081 257 21 60 Internet: www.bvfd.gr.ch/submissionswesen E-Mail: orlando.nigg@bvfd.gr.ch 17. Oktober 2012 Submissionsstatistik 2011 Gemäss GATT/WTO-Übereinkommen

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergabe öffentlicher Aufträge Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Vergabe öffentlicher Aufträge Eine Einführung anhand von Fällen aus der Praxis Bearbeitet von RA Dieter B. Schütte, RA Michael Horstkotte, Jörg

Mehr

V 1231EU (Muster Vorinformation EU)

V 1231EU (Muster Vorinformation EU) Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber Vorinformation Richtlinie 2014/24/EU Diese Bekanntmachung dient

Mehr

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Offizielle Bezeichnung: Nationale Identifikationsnummer: 2 Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber Vorinformation Richtlinie 2014/24/EU Diese Bekanntmachung dient

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502 Page 1 of 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom 11.9.2018 Seite 479 bis 502 6300 Vergabegrundsätze für Gemeinden nach 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze) Runderlass

Mehr

Das öffentliche Beschaffungswesen

Das öffentliche Beschaffungswesen Das öffentliche Beschaffungswesen e Forum! vom 6. September 2017 Stefan Brühwiler Fachstelle öffentliches Beschaffungswesen Stefan Brühwiler 058 345 62 37 stefan.bruehwiler@tg.ch www.dbu.tg.ch Inhalt:

Mehr