Anschlussförderung - Ausstieg mit Transparenz - Drucksachen Nrn. 15/1542, 15/2945, 15/4210, 16/0191 und 16/1431 Ergänzender Bericht
|
|
- Ralf Brinkerhoff
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung V A 2-9- Berlin, den TeL: 9012 (912) 4894 Gabriele.Brettschneider@senstadt.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Anschlussförderung - Ausstieg mit Transparenz - Drucksachen Nrn. 15/1542, 15/2945, 15/4210, 16/0191 und 16/1431 Ergänzender Bericht 42. Sitzung des Hauptausschusses vom Mitteilung - zur Kenntnisnahme - Drs. 16/1431 vom , rote Nr Der Hauptausschuss hat in seiner o. g. Sitzung Folgendes beschlossen: "SenStadt wird gebeten, dem Hauptausschuss zum zur Mitteilung zur Kenntnisnahme - Anschlussförderung - Ausstieg mit Transparenz 1037 zu folgenden Punkten ergänzende nformationen vorzulegen: - Darstellung der Gesamtbilanz des Ausstiegs aus der Anschlussförderung. - Quantifizierung der bestehenden Risiken. - Zu Punkt 4 ist eine Bilanz vorzulegen (u.a. die Darstellung der Geldflüsse, wie viele Mittel wurden umgeschichtet, was wurde zur verstärkten Tilgung eingesetzt?). - n der Tabelle zu Punkt 4 sind die Nominalwerte zu ergänzen. - Zu Punkt 6 wird darum gebeten, dass vor einer erneuten Verlängerung der Hauptausschuss informiert wird. - Zu Punkt 9 sind die Verluste und Erträge darzustellen." Hierzu wird berichtet: l
2 Zum ersten Spiegelstrich - Gesamtbilanz des Ausstiegs aus der Anschlussförderung für den Landeshaushalt m Rahmen des --"---,oo~ -l m Rahmen des Se- st Senatsbeschlusses natsbeschlusses 2003 bis 2007 zum Wegfall der zum Wegfall der Anschlussförde- Anschlussförderung rung erwartete erwartete Auszah- Auszahlungsströme lungsströme für den Zeitraum 2003 bis 2007 (Berichtszeitraum des dritten Berichts) Vom Wegfall der Anschlussförderung 2003 bis (AFÖ) WE WE betroffene Mietwohnungen Haushaltsmitteleinsparung 2003 bis ,6 Mio. bei Einstellung der AFÖ 2.717,2 Mio. auf der Basis der bis dahin Qeltenden Konditionen Dagegen zu rechnen sind 2003 bis 2024 Ausgaben für den Mieter- -123,9 Mio. -8,2 Mio. 1,6 Mio. Mietausschutz für die vom Wegfall gleich der AFÖ Betroffenen 1,2 Mio. Umzugskostenhilfe 1,0 Mio. Verwaltungskosten BB 3,8 Mio. gesamt \ ~--- - Dagegen zu rechnen sind 2003 bis 2014 nanspruchnahmen aus -481,8 Mio. -204,8 Mio. -12,7 Mio. der Bürgschaften (lnc!. (vorerst ohne Rück- Rückbürgschaft des Bun- bürgschaft des Bundes) des) Einsparungen (+) ,5 Mio. -40,4 Mio ,1 Mio. Ausgaben-(-) gesamt (vorerst) -- Die möglichen Einsparungen und Ausgaben für den Härteausgleich im geförderten Wohneigentum hatte die Expertenkommission bei ihrem Bericht wegen der geringen Tragweite der Auswirkungen nicht ermittelt. Die Ausgaben für Unterstützungen im Härtefall betrugen bis Ende des Jahres ,2 Mio., zuzüglich für Verwaltungskosten der BB. m Wohneigentumsbereich werden keine wesentlichen Steigerungen mehr erwartet, da alle vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen vyohnungen bereits berücksichtigt wurden. Für städtische Wohnungsbaugesellschaften wurden keine besonderen Fördermaßnahmen vorgesehen, die Auswirkungen des Wegfalls der Anschlussförderung abfedern sollen. Für mögliche Ausfälle wird durch Rückstellungen in der Bilanz Risikovorsorge getroffen. Zum zweiten Spiegeistrich - Quantifizierung der bestehenden Risiken Unter Bezugnahme auf Punkt 2.5 des Berichts über Anschlussförderung - Ausstieg mit Transparenz - vom (rote Nr. 1037) ergibt sich folgender Sachstand: 2
3 44 Eigentümer haben vorläufige Hilfen mit einem Volumen von erhalten. Davon sind 28 Eigentümer in der Rechtsform einer Gesellschaft ohne persönliche Haftung (GmbH & Co. KG) mit einem Volumen von und 16 Eigentümer Privatpersonen oder Gesellschaften mit persönlicher Haftung (GbR's) mit einem Volumen von Sechs Eigentümer haben diese vorläufigen Hilfen zum Stand wie folgt zurückgezahlt. (Gegenüber dem Berichtsstand 19, sind keine weiteren Rückzahlungen erfolgt): "~.~, forderung '~'-~ za L davon entfallen auf Rückforderungen Zinsen Privatperson G --/--- - hlungen Rechtsfonn esamt (ausgezahlte vor- g läufige Hilfen) -- 3 [ GeSellSehaft~hn e persönji- ~~ ~ 6_::_~ ehe Haft , , , ,73 ung esellschafher Haftung 7.833,68 _4_7_.8_33_'6~~ 0,00 len mit persönlie ,68~4 Privatperson G esellschaf- ~ ,67 2 ten mt persön ' le her Haftung 0.000,00_ ,00 _.0,00 esellschaf ,89 46 ten mit persönlie her Haftun ~.., Privatperson G,ehaf , ,00' PrivatPerSO~lGesellseh~a-_ , OOO ten mt personhcher Haftung.'. ' ' Privatperso~ lgesellsehaf ,95 ~.998,2-;7-4-17,68 ten mt personhcher Haftung' f j 1 1_.4_3S_,1_44_,S_9~3_3_3._0S_3,_49_ --,-_1_.3_1_5_,S ,243,27 Eine GbR hat erst eine Teilzahlung von geleistet. Hier stehen noch ,67 als Forderung offen. Zinsen werden berechnet, wenn der Eigentümer nicht fristgerecht gezahlt hat. Bei 24 Eigentümern laufen nsolvenzverfahren mit Rückzahlungsforderungen in Höhe von insgesamt der 24 Eigentümer sind GbR's mit Rückzahlungsforderungen in Höhe von Die weiteren 22 Eigentümer sind GmbH & Co. KG's mit Rückzahlungsforderungen in Höhe von Bei den 22 GmbH & Co. KG's ist davon auszugehen, dass keine oder nur eine geringe Quote im Rahmen der Schlussverteilung auf die Rückforderung entfallen wird. Bei einem der 44 Eigentümer wurde im Rahmen eines Sanierungskonzepts auf die Rückforderung in Höhe von verzichtet. Mit 14 Eigentümern, davon 10 Private bzw. GbR's und 4 GmbH & Co. KG's ist die BB in laufenden Verhandlungen über die Rückführung (Sanierungskonzepte, Objektverkauf, Barwertablösung, Ratenzahlungsvereinbarung). Hier besteht ein Rückzahlungsvolumen von n welcher Höhe tatsächlich Zahlungen erfolgen werden, kann noch nicht eingeschätzt werden. 3
4 " Zusammengefasst stellt sich die Rückzahlung der vorläufigen Hilfen wie folgt dar: Höhe der Rückforderung gesamt (nominal ohne Zinsen) Rückzahlungen per " Noch offene Forderung wegen Teil zahlunq ~uf Forderung verzichtet nsolvenzverfahren davon ggf. mögliche Rückzahlungen von GbR's von GmbH Co. KG's Ausfälle g.ooo.ooo -- jlaufende Verhandlungen im Rah men einer Sanierung --t erfolgte Zahlungen und zu erwar tende Rückflüsse mögliche Ausfälle Zum dritten Spiegelstrich - Zu Punkt 4 ist eine Bilanz vorzulegen (u. a. die Darstellung der Geldflüsse. wie viele Mittel umgeschichtet wurden, was zur verstärkten Tilgung eingesetzt wurde). n den Wohnungsbauförderungsbestimmungen, die Grundlage der Bewilligungsbescheide der mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnungen sind, ist folgende Regelung enthalten: "Verringert sich der für Kapitalkosten und Tilgungen aufzubringende Gesamtbetrag der zur Finanzierung der Gesamtkosten in Anspruch genommenen Fremdmittel, wird die bewilligte Aufwendungshilfe entsprechend gekürzt." Danach hätte eine Zinsneufestsetzung der vorrangigen Darlehen auf derzeit günstigere Kapitalmarktkonditionen oder eine Umstellung auf das Restkapital eine Kürzung der Fördermittel zur Folge. Entsprechend der abgestimmten Verfahrensweise des Bewilligungsausschusses, die vorerst bis befristet ist, können bei gleichbleibender Annuität die eingesparten Ausgaben für Zinsen für eine höhere Tilgung eingesetzt werden. Mit Hilfe dieser Maßnahmen werden seit mehreren Jahren nach Entscheidung im Einzelfall die Auswirkungen des künftigen Wegfalls der Anschlussförderung bereits in der Phase der Grundförderung abgefedert. Die BB hat bisher in ca. 400 Fällen entschieden. Die Erfassung der einzelnen Daten der Umfinanzierung und des Einsatzes der Einsparungen zur verstärk1en Tilgung im Einzelnen war bisher kein mit der BB vereinbarter Bestandteil des Berichtswesens. Für die rückwirkende Auswertung der Einzelfälle wäre ein erheblicher personeller Aufwand bei der BB erforderlich, der mit zusätzlichen Kosten für Berlin verbunden wäre, Die BB hat zugesagt, für künftige Anträge auf Kürzungsverzichte von Fördermitteln während der Grundförderung und der damit verbundenen verstärkten Tilgung der vorrangigen Darlehen ihr nformationssystem zu erweitern und die Erfassung der Daten sicherzustellen. An dem folgenden Beispiel werden die wesentlichen Auswirkungen einer solchen Maßnahme dargestellt, ohne alle Einzelheiten aufzeigen zu können. 4
5 Objekt in Berlin-Kreuzberg Wohnungsbauprogramm 1995, bezugsfertig Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von m 2 Konditionsanpassung während der Grundförderung Für den Zeitraum vom bis bewilligte Aufwendungshilfe in Höhe von insgesamt davon Aufwendungszuschüsse ,39 und Aufwendungsdarlehen , ,72 Hypothekendarlehen bestehen mit einer Zinsbindung bis zum in folgender Höhe: la-darlehen ,23 6,25 % p. a. Zinsen, 1,0 % p. a. Tilgung b-darlehen ,84 6,25 % p. a. Zinsen, 1,0 % p. a. Tilgung insgesamt Zinsbelastung jährlich , , ,32 =::=::=::==::== Antrag auf vorzeitige Konditionsanpassung zum auf der Grundlage 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB zur Möglichkeit der Zinsanpassung nach Ablauf von 10 Jahren. Die vierteljährliche Annuität bleibt unverändert, für das la-darlehen ,57 und für das b-darlehen ,05. Zinsbelastung jährlich la-darlehen ,23 5,10 % p. a. Zinsen, 2,15 % p. a. Tilgung b-darlehen ,84 5,10 % p. a. Zinsen, 2,15 % p. a. Tilgung insgesamt , , ,37 ========== Auf Grund der geringeren Zinsen ergibt sich eine Kapitalkosteneinsparung in Höhe von jährlich ,95. n gleichem Umfang verringern sich die Fördermittel, die bei der Berechnung der preisrechtlich zulässigen Kostenmiete berücksichtigt werden. Derselbe Betrag wird ohne Wirkung auf die Kostenmietberechnung im Zuge der Konditionsanpassung zur Subventionierung einer verstärk1en Tilgung (Erhöhung des Tilgungssatzes von bisher 1,0 % p. a. auf 2,15 % p. a.) eingesetzt. Bis zum Ende der Grundförderung werden dem Fördernehmer sornit irn Ergebnis ,70 (Zeitraum vom bis ) zur Verfügung gestellt, um das Objek1 durch verstärkte Tilgung schneller zu entschulden. 5
6 1 Die vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt folgende Auswirkungen auf die Kostenmiete: kostenmiete! Finanzierung der Gesamtkosten m 2 Wohnfläche mti. mit la- und b- Darlehen Zinssatz 6,250f0l ohne Forderung 16,1794 m"'- oodlb- D.M."," ~o:,mz6,25 % m' "".""".10_ 1'6199C- ~~-_---i nach Konditionsanpassung Zinssatz 5,10 % mit entsprechend der 5,6199 -t der la- und b- Darlehen p. a. Zinsersparnis verringer- ten Fördermitteln mach Ablauf der15jäh--cric-g-e-n-+z=inssatz :4--:,7~7~8C:C5c- ;:--~--1. Förderung, angenommen _~ mit Konditionsanpassung weiter für die la- und b- Darlehec..:n-+-,5~,,-"1.. 0-,%..:.o-,"p"-,. a"-" f- _ Nach Ablauf der 15jährigen Zinssatz -.-~-- 12,9450 ",d.ruo" m' K,"dllloo~ oo,.oommoo anpassung und weiter möglicher Umstellung auf 5,10 % p. a. das Restkapital L _ Die Kostenmiete des Objekts würde demnach ohne Konditionsanpassung nach Ablauf der 15-jährigen Förderung 16,1794 1m 2 Wohnfläche mtl betragen. Durch die Konditionsanpassung und den Einsatz der Einsparung zur erhöhten Tilgung ergibt sich jedoch eine Kostenmiete von 14,7785. Diese kann nach Ablauf der Förderung durch Umstellung auf das Restkapital nochmals auf 12,9450 reduziert werden, bei angenommen gleichbleibendem Zinssatz. Die Reduzierung der Kostenmiete um 3,2344 1m 2 Wohnfläche resultiert mit 0,42 aus der erhöhten Tilgung. Die verstärkte Tilgung während der Grundförderung in Höhe der eingesparten Zinsen bewirkt ein vermindertes Restkapital nach Auslauf der Förderung. Durch die Beibehaltung der Förderungsmittel ergeben sich folgende positive Auswirkungen für die Finanzierung dieses Objekts und damit für eine Verminderung der Risikolage für das Land Berlin: 1. Effekt für das Förderdarlehen: Laufzeitverkürzung der FremdmiUel um ca. 3 'h Jahre. Die im Grundbuch nachrangig gesicherten Darlehen im Risiko des Landes Berlin verbessern die Rangposition um die sich ergebende Laufzeitverkürzung. Ggf. früherer Beginn der Bedienung des Aufwendungsdarlehens. 2. Effekt für die Landesbürgschaften: Das Risiko für das Land Berlin vermindert sich um die Laufzeitverkürzung und im Umfang der zusätzlichen Tilgung. 3. Effekt für die Objektbewirtschaftung: Zum Auslauf der Grundförderung ist die erwartete Darlehensschuld entgegen der Finanzierungsgrundlage zur Zeit der Bewilligung und Schlussabrechnung über die verstärkten Tilgungsanteile reduziert worden. Durch die verminderte Restschuld wird eine Reduzierung im Kapitaldienst erzielt. n der Folge ergibt sich eine geringere Kostenmiete und somit eine als Liquidität erforderliche Miete. Durch die verminderten Aufwendungen werden die Bemühungen der Eigentümer unterstützt, die Objekte nach Auslauf der Grundförderung weiterhin ordnungsgemäß bewirtschaften zu können, weil die verringerte Kostenmiete näher an der voraussichtlich am Markt erzielbaren Miete 6 1
7 liegt. Drohenden nsolvenzen kann über diese begleitenden Maßnahmen entgegengewirkt werden. Zum vierten Spiegelstrich -n der Tabelle zu Punkt 4 sind die Nominalwerte zu ergänzen m Bericht vom wird in der vierten Spalte der Tabelle zu Punkt 4 über die barwertig.e Rückzahlungen von Aufwendungsdarlehen der Betrag des ausgezahlten Kapitals genannt, er entspricht dem Nominalkapital m nächsten Bericht über die Auswirkungen wird der Hinweis aufgenommen. Zum fünften Spiegelstrich - Zu Punkt 6 wird darum gebeten, dass vor einer erneuten Verlängerung der HauDtausschuss informiert wird Die Härteausgleichsvorschriften 2008 gelten bis Sofern es eine Verlängerung geben wird, wird der Hauptausschuss vor nkrafltreten in Kenntnis gesetzt. Zum sechsten Spiegelstich - Zu Punkt 9 sind die Verluste und Erträge darzustellen Zu den laufenden nsolvenzverfahren gemäß Punkt 9.2 des Berichts vom werden die eingetretenen bzw. möglicherweise eintretenden Ausfälle dargestellt. Die Übersicht der BB über derzeit 125 nsolvenzverfahren zeigt folgende Situation: Anzahl der Aufwendungs- verbürgtes Verfahren darlehen b- Darlehen Gesellschaft ohne persönliche Haftung , ,43 Privatperson Gesellschaften mit persönlicher Haftung , ,48 Karitative Einrichtung, Stiftung, Verein, etc ,26 gesamt , ,17 Es ist damit zu rechnen, dass bei Verfahren von Gesellschaften ohne persönliche Haftung die Aufwendungsdarlehen vollständig ausfallen werden. Bei Privatpersonen! Gesellschaften mit persönlicher Haftung ist der mögliche Ausfall von der Erfolgsquote über die persönlichen Vollstreckungsmaßnahmen abhängig. Bei den 125 in nsolvenzverfahren befindlichen Objekten konnte die BB in sieben Verfahren Fördermittel in der Grundförderung widerrufen und damit Einsparungen von erzielen. 7
8 Von diesen 125 nsolvenzverfahren sind gegenüber der BB bis heute die Bürgschaftsausfälle in 27 Verfahren von den Gläubigerbanken abgerechnet worden: Aufwendungs- darlehen Anzahl der Verfahren verbürgtes tb-darlehen 1~3 r""'''',''' Bürgschaftsausfall Land Berlin (vorerst ohne Rück- bürgschaft des Bundes) , ,09 ~ Gesellschaft ohne persön liehe Haftung Privatperson Gesellschaften mit persönlicher , , ,78 ~- Haftung Karitative Einrichtung, 0 O,OO O,OO Stiftung, Verein, elc. L gesamt ,72 O,OO , ,87 Bei den 27 Eigentümern, davon bei 23 Eigentümern in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG und bei 4 Eigentümern in der Rechtsform einer Privatperson bzw. GbR wurde von den Gläubigerbanken ein Bürgschaftsausfall von insgesamt geltend gemacht. n allen anderen Verfahren wird der Bürgschaftsausfall erst nach Abschluss der Verwertungen festgestellt werden können. Zahlungen aus der Bürgschaft wurden in den insgesamt 27 Verfahren bis bei 12 Objekten in Höhe von geleistet. Die übrigen Bürgschaftsabrechnungen werden derzeit noch von der BB bzw. von SenFin geprüft. Bei den bisher geltend gemachten Bürgschaftsausfällen von ist die Beteiligung des Bundes über Rückbürgschaften in Höhe von 50 v. H. noch nicht eingerechnet. Die bis heute anerkannten Bürgschaftsausfälle bestätigen die im Bericht aufgezeigte Entwicklung. Nur etwa 68,5 % des nominal verbürgten Darlehens wird als Bürgschaftsausfall fällig. Die Expertenkommission war seinerzeit von 86 % ausgegangen..- ch bitte, den ergänzenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. ngeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung 8
Info-Telegramm Wegfall der Anschlussförderung Merkblatt -
Allgemeines Inanspruchnahme aus der Landesbürgschaft Verzicht auf das Aufwendungsdarlehen Von den zuständigen Senatsverwaltungen wurden eindeutige Kriterien festgelegt, in deren Rahmen sich das Land Berlin
MehrSenatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 -
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 19.06.2007 Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) 8159 - III D 3 - An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von
MehrNeuesEldorado für findige Geschäftsleute
NeuesEldorado für findige Geschäftsleute Wieso neues Eldorado? Seit dem Wegfall der Anschlussförderung klafft eine riesige Finanzierungslücke zwischen Kosten- und Sozialmiete! Zusammensetzung der Kostenmiete
MehrMerkblatt Infrastruktur
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrErgänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009
Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom
MehrNeuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Land Berlin und BIH-Gruppe
Senatsverwaltung für Finanzen I B BT 7103 26/2014 Tel.: 9(0)20-3102 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Neuordnung der Rechtsbeziehungen
Mehr1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate
1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate c) 4560,00 9,25 % 5 Monate d) 53400,00 5,5 % 7 Monate e) 1 080,00
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 239 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Durch die wird ein Zahlungsstrom beschrieben, der zur Rückführung eines geliehenen Geldbetrags dient. Der zu zahlende
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrZinsen, Zinseszins, Rentenrechnung und Tilgung
Zinsen, Zinseszins, Rentenrechnung und Tilgung 1. Zinsen, Zinseszins 2. Rentenrechnung 3. Tilgung Nevzat Ates, Birgit Jacobs Zinsrechnen mit dem Dreisatz 1 Zinsen Zinsrechnen mit den Formeln Zinseszins
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrHypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung
Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon
MehrMietänderungen im preisgebundenen Wohnraum
Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Bitte bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung und zur Kostenmiete. Nr.: 10-20-025 Kopien brauchen Originale! Die Nutzung der Aufgaben
MehrKämmerertagung 2014 17.11.2014
Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrTilgungsplan im NTCS Controlling
im Der bietet die Möglichkeit, neue oder bestehende Darlehen und Kredite in übersichtlicher Form zu erfassen. Ebenso können gewährte Darlehen dargestellt werden. Neue Darlehen und Kredite Der Einstieg
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen 1 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, D-10179 Berlin (Postanschrift) An die Vorsitzende des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Präsidenten
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrDarlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung
Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
Mehr1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4024 12. 09. 2013 Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Entwicklung
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache 16/3802 14.01.2011 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Erweiterung des Förderangebots der Investitionsbank Berlin (IBB) durch das Förderprodukt Förderoptimierungsdarlehn Eigenheim Die
Mehr2. Ein Unternehmer muss einen Kredit zu 8,5 % aufnehmen. Nach einem Jahr zahlt er 1275 Zinsen. Wie hoch ist der Kredit?
Besuchen Sie auch die Seite http://www.matheaufgaben-loesen.de/ dort gibt es viele Aufgaben zu weiteren Themen und unter Hinweise den Weg zu den Lösungen. Aufgaben zu Zinsrechnung 1. Wie viel Zinsen sind
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrBei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.
Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1
MehrSenkung technischer Zinssatz und
Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze veranschaulicht.
MehrLösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011
Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen
MehrAufgaben zur Finanzmathematik, Nr. 1
Aufgaben zur Finanzmathematik, Nr. 1 1.) Ein Unternehmen soll einen Kredit in Höhe von 800.000 in fünf gleich großen Tilgungsraten zurückzahlen. Der Zinssatz beträgt 6,5 % p. a. Erstellen Sie einen Tilgungsplan!
Mehrseit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011
Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut
MehrFinanzmathematik. Dr. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.
Finanzmathematik Dr. Bommhardt. Das Vervielfältigen dieses Arbeitsmaterials zu nicht kommerziellen Zwecken ist gestattet. www.bommi2000.de Das Tilgungsrechnen Für Kredite gibt es drei unterschiedliche
MehrGemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
Mehrb) Wie hoch ist der Betrag nach Abschluss eines Studiums von sechs Jahren?
Fachhochschule Köln Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Arrenberg Raum 221, Tel. 39 14 jutta.arrenberg@fh-koeln.de Übungen zur Mathematik für Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen Unterjährliche
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine
MehrSenatsbeschluss am 22.01.2013. Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)
Die Senatorin für Finanzen 06.02.2013 Holger Runge 361-4090 Senatsbeschluss am 22.01.2013 Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)
MehrSenatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten
MehrLeichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?
Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die
MehrEnergieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis
Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/2014 16.05.2014 IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrBedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner
1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle
MehrNÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Steffen Schwendemann vom 17.12.2005
NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse vom 17.12.2005 Finanzierungsvorhaben Kauf eines selbstgenutzen und vermieteten Zweifamilienhauses Fertigstellung Kaufjahr 1999 2006 Gesamtkosten 348.600 EUR Die Analyse
MehrDas Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt:
Informationsblatt Zum zinslosen Darlehen nach 3 des Familienpflegezeitgesetzes Das Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt: POSTANSCHRIFT Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.
MehrLandratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009
Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrVerjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!
Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrDownload. Klassenarbeiten Mathematik 8. Zinsrechnung. Jens Conrad, Hardy Seifert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
Download Jens Conrad, Hardy Seifert Klassenarbeiten Mathematik 8 Downloadauszug aus dem Originaltitel: Klassenarbeiten Mathematik 8 Dieser Download ist ein Auszug aus dem Originaltitel Klassenarbeiten
MehrDie Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart
Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für
MehrBund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:
Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb
MehrInhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,
1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrSenatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2003 Wissenschaft, Forschung und Kultur Tel.: 90228-585 H B 3 Intern: (9228)-585
Senatsverwaltung für Berlin, den 7. März 2003 Wissenschaft, Forschung und Kultur Tel.: 90228-585 H B 3 Intern: (9228)-585 1373 An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrSS 2014 Torsten Schreiber
SS 2014 Torsten Schreiber 221 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Wird im Bereich der Rentenrechnung die zugehörige zu Beginn eines Jahres / einer Zeitperiode eingezahlt, so spricht
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
MehrNÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Stefan Muster vom 12.11.2007
NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse vom 12.11.27 Finanzierungsvorhaben Neubau eines selbstgenutzen und vermieteten Einfamilienhauses Fertigstellung Baubeginn 28 27 Gesamtkosten 311.22 EUR Die Analyse erfolgt
MehrMathematik-Klausur vom 08.02.2012 Finanzmathematik-Klausur vom 01.02.2012
Mathematik-Klausur vom 08.02.2012 Finanzmathematik-Klausur vom 01.02.2012 Studiengang BWL DPO 2003: Aufgaben 2,3, Dauer der Klausur: 60 Min Studiengang B&FI DPO 2003: Aufgaben 2,3, Dauer der Klausur: 60
MehrCheckliste für die Geldanlageberatung
Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrDarlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und
Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1
MehrSenatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 29. April 2002 Arbeit und Frauen Fernruf: 9013 (913) 8163 - II A 8 -
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 29. April 2002 Arbeit und Frauen Fernruf: 9013 (913) 8163 - II A 8 - An die Vorsitzende des Hauptausschusses 0423 über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
Mehr8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.
8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am
MehrBaufinanzierung mit Wohnriester
12 finanzplanung konkret 1/2009 Finanz-Training Von Prof. Heinrich Bockholt Baufinanzierung mit Wohnriester 1. Kurzer Produktüberblick Seit dem 1.1.2008 ist rückwirkend das Eigenheimrentengesetz (=Wohnriester)
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen
MehrAusführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
MehrHypothekenangebot. Wir begleiten Sie bei der Finanzierung Ihres Eigenheims. www.zugerkb.ch
Hypothekenangebot Wir begleiten Sie bei der Finanzierung Ihres Eigenheims. www.zugerkb.ch Unser Hypothekenangebot Variable Hypothek Festhypothek Geldmarkthypothek Rollover-Hypothek Kurzbeschrieb Hypothek
MehrBeschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim
Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrIm Rahmen der 7. Pantaenius Immobilientagung....stellt sich vor.
Im Rahmen der 7. Pantaenius Immobilientagung...stellt sich vor. Das Produkt Die Mietbürgschaft Hamburg den 05/11/2009 2 Das Produkt Das Angebot von EuroKaution EuroKaution ist die neue Form der Mietkaution
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrCheckliste für die Geldanlageberatung
Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,
MehrGrundbegriffe Gegenstand der Tilgungsrechnung ist ein von einem Gläubiger (z. B. Bank) an einen Schuldner ausgeliehener Geldbetrag S;
1 5.3. Tilgungsrechnung Grundbegriffe Gegenstand der Tilgungsrechnung ist ein von einem Gläubiger (z. B. Bank) an einen Schuldner ausgeliehener Geldbetrag S; Bezeichnung: S... Schuld, Darlehen, Kredit
MehrHypothekenangebot. Verwirklichen Sie mit uns Ihren Wohntraum. www.zugerkb.ch
Hypothekenangebot Verwirklichen Sie mit uns Ihren Wohntraum. www.zugerkb.ch Unser Hypothekenangebot Variable Hypothek Kurzbeschrieb Hypothek ohne feste Laufzeit Der Zinssatz verändert sich je nach Marktsituation.
MehrDownload. Führerscheine Zinsrechnung. Schnell-Tests zur Lernstandserfassung. Jens Conrad, Hardy Seifert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
Download Jens Conrad, Hardy Seifert Führerscheine Zinsrechnung Schnell-Tests zur Lernstandserfassung Downloadauszug aus dem Originaltitel: Führerscheine Zinsrechnung Schnell-Tests zur Lernstandserfassung
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
Mehr