Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs- und Beihilfenrecht)

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1 Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs- und Beihilfenrecht) Dr. Erik Staebe Wintersemester 2016/17 Teil 5 Leipzig, 16. Dezember

2 V. Sektorspezifische Missbrauchsaufsicht Gliederung I. Einführung II. Grundlagen des Kartellrechts III. Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 ff. GWB) IV. Missbrauchsverbot (Art. 102 AEUV, 19 ff. GWB) V. Sektorspezifische Missbrauchsaufsicht durch Regulierungsrecht VI. Fusionskontrolle (FKVO, 35 ff. GWB) VII. Beihilfenrecht (Art. 107 ff. AEUV) VIII. Perspektiven der Wettbewerbspolitik Leipzig, 16. Dezember

3 Der Regulierungsfall am Beispiel Rennstrecke Rennen Touristenfahrten Regulierungsbedarf Testfahrten Endkunden Leipzig, 16. Dezember

4 Ziele von Regulierung und Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen Ziele Ermöglichen und Fördern von Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten Vermeiden von Monopolpreisen Setzen von Effizienz- und Investitionsanreizen Regulierte Bereiche Betrifft v.a. Infrastrukturen in Netzindustrien ( bottlenecks für nachgelagerte Märkte), z.b. Trassen- und Stationspreise Periphere Anlagen Energiebezug Werkstätten: umstritten Einfluss auf Auswirkungen Auswahl Vertragspartner Geschäftsbedingungen Preisgestaltung Unternehmensorganisation Regulierung = Einschränkung der Handlungsfreiheit des regulierten Unternehmens Deutsche Bahn AG I November

5 Regulierungsgegenstand Zugangsregulierung Regulierung Entgeltregulierung Unbundling- Regulierungsverfahren Leipzig, 16. Dezember

6 Sektorspezifisches Regulierungsrecht EnWG TKG Leitungsgebundene Energieversorgung (Elektrizität / Gas) Telekommunikation (TK) Post Eisenbahn PostG ERegG Leipzig, 16. Dezember

7 Rechtsgrundlagen (1): TK-Sektor Rahmenrichtlinie 2002/21/EG vom , ABl. L 108/33 Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG vom , ABl. L108/21 Zugangsrichtlinie 2002/19/EG vom , ABl. L 108/7 Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG vom , ABl. L 108/51 Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG vom , ABl. L 201/37 Liberalisierungsrichtlinie 2002/77/EG vom , ABl. L 249/21 Frequenzentscheidung Nr. 676/2002/EG vom , ABl. L 108/1 Roaming-Verordnungen von 2007, 2009 und (zuletzt) vom , ABl. L 172/10 GEREK-Verordnung (EG) 1211/2009 vom , ABl Verfassungsrecht: Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG und Art. 87f Abs. 2 Satz 2 GG (Kompetenzen), Art. 87f Abs. 1 (Gewährleistungsverantwortung) und Abs. 2 Satz 1 GG (Privatisierung) Telekommunikationsgesetz (TKG) vom , BGBl. I 1190 Leipzig, 16. Dezember

8 Rechtsgrundlagen (2): TKG-Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften: Regelungen u.a. zum Gesetzeszweck, Regulierungszielen, Begriffsdefinitionen, Berichts- und Meldepflichten und zur strukturellen Separierung Teil 2 Marktregulierung: Regelungen u.a. zum Verfahren der Marktregulierung, zur Zugangsregulierung, Entgeltregulierung, besonderen Missbrauchsaufsicht, etc. Teil 3 Kundenschutz: Regelungen u.a. zu Mindestanforderungen an Verträge, Vertragslaufzeiten, Haftungsfragen, Anbieterwechsel bei Umzug, Bereitstellung von Teilnehmerdaten, etc. Teil 4 Rundfunkübertragung Teil 5 Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten: Regelungen u.a. zur Frequenzplanung und zuteilung, Nummerierung, Wegerechten, etc. Teil 6 Universaldienst Teil 7 Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit: Regelungen Teil 8 Bundesnetzagentur: Regelungen zur Behördenorganisation, behördlichen Befugnissen, zum Regulierungsverfahren und zum Rechtsschutz Teil 9 Abgaben Teil 10 Straf- und Bußgeldvorschriften Teil 11 Übergangs- und Schlussvorschriften Leipzig, 16. Dezember

9 Rechtsgrundlagen (3): Postsektor Postdienste-Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften über die Entwicklung des Binnenmarkts der Postdienste und die Verbesserung der Dienstequalität vom , ABl. L 15 Richtlinie 2002/39/EG zur Änderung der Richtlinie 96/67/EG vom , ABl. L 176 Richtlinie 2008/6/EG zur Änderung der Richtlinie 96/97/EG vom , ABl. L 52 Verfassungsrecht: Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG und Art. 87f Abs. 2 Satz 2 GG (Kompetenzen) Art. 87f Abs. 1 (Gewährleistungsverantwortung) Art. 87f Abs. 2 Satz 1 GG (Privatisierung) Postgesetz (PostG) vom , BGBl. I 3294 Leipzig, 16. Dezember

10 Rechtsgrundlagen (4): PostG-Überblick Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften: Regelungen u.a. zum Gesetzeszweck, zu den Regulierungszielen und zu Begriffsdefinitionen Abschnitt 2 Lizenzen: Regelungen u.a. zum Umfang des lizensierten Bereichs, zu Erteilung, Übertragung und Widerruf sowie zur strukturellen Separierung und getrennten Rechnungslegung Abschnitt 3 Universaldienst Abschnitt 4 Rahmenbedingungen für Postdienstleistungen Abschnitt 5 Entgeltregulierung: Regelungen u.a. zur Genehmigungsbedürftigkeit, den Maßstäben der Genehmigung und dem Verfahren der Genehmigung und Überprüfung Abschnitt 6 Angebot von Teilleistungen, Zugang zu Postfachanlagen und Adressänderungen: Regelungen u.a. zur Vorlagepflicht für Verträge, zu Anordnungen der Regulierungsbehörde und zur besonderen Missbrauchsaufsicht Abschnitt 7 Förmliche Zustellung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften Abschnitt 8 Anzeigepflicht, Berichtspflicht, Schadenersatzpflicht Abschnitt 9 Postgeheimnis, Datenschutz Abschnitt 10 Postwertzeichen, Regulierungsbehörde Abschnitt 11 / 12 / 13 Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften Leipzig, 16. Dezember

11 Rechtsgrundlagen (5): Energiesektor (Strom und Gas) Binnenmarktrichtlinien 1996/92/EG vom (Strom), ABl L 27/20, und 1998/30/EG vom (Gas), ABl. L 204/1 Beschleunigungsrichtlinien 2003/54/EG vom (Strom), ABl. 176/37, und 2003/55/EG (Gas), ABl. 176/57 Drittes Binnenmarktpaket Richtlinie 2009/72/EG (Strom) Richtlinie 2009/73/EG (Gas) VO (EG) 713/2009, 714/2009 und 715/2009 Energiewirtschaftsgesetz vom i.d.f. des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom , BGBl. I 1554 Leipzig, 16. Dezember

12 Rechtsgrundlagen (6): EnWG-Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften: Regelungen u.a. zum Gesetzeszweck, zu den Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen, zur Genehmigung des Netzbetriebs, zur Zertifizierung, etc. Teil 2 Entflechtung: Regelungen zur Unternehmensorganisation für Verteilnetzbetreiber, Transportnetzbetreiber und Betreiber von Speicheranlagen Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs: Regelungen zu den Aufgaben der Netzbetreiber im Zusammenhang mit Netzanschluss, Netzzugang, zu den Netznutzungsentgelten sowie den Befugnissen der Regulierungsbehörde und Sanktionen Teil 4 Energielieferung an Letztverbraucher: Regelungen u.a. zur Grund- und Ersatzversorgung, zur Vertragsgestaltung und zur Stromkennzeichnung Teil 5 Planfeststellung, Wegenutzung: Regelungen u.a. zur Planfeststellung für Energieanlagen, zu Wegenutzungsverträgen und Konzessionsabgaben Teil 6 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung Teil 7 Behörden: Regelungen zur Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz: Regelungen u.a. zum Regulierungs- und Rechtsschutzverfahren sowie zu Sanktionen und zum Bußgeldverfahren Teil 9 / 10 Sonstige Vorschriften / Evaluierung, Schlussvorschriften Leipzig, 16. Dezember

13 Rechtsgrundlagen (7): Eisenbahnsektor 1991/2001 Frühere europarechtliche Vorgaben: EU-Rechtsakte für den Eisenbahnsektor Richtlinie 91/440/EWG vom 29. Juli 1991 Infrastrukturpaket vom 26. Februar 2001, insbesondere Richtlinie 2001/14/EG Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.d.f. der Dritten AEG-Novelle (2005) Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) Neue europarechtliche Vorgaben: Recast des europäischen Eisenbahnrechts Richtlinie 2012/34/EU vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums 2014/15 Nationale Umsetzung in Deutschland (Frist: 16. Juni 2015) in 2016 Leipzig, 16. Dezember

14 Rechtsgrundlagen (8): Wesentlicher Inhalt des ERegG Seit 2. September 2016 als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich in Kraft Stärkung der Bundesnetzagentur (erweiterte bzw. neue Kompetenzen im Bereich Entgeltregulierung, Marktüberwachung und Entflechtung / neue Beschlusskammer) Vorab-Genehmigung von Trassen- und Stationsentgelten erhöht die Rechtssicherheit und reduziert Risiken durch den Ausschluss der Zivilrechtskontrolle genehmigter Entgelte Einführung einer Anreizsetzung für Trassenentgelte ab Dez. 2018: Festlegung eines Preispfads ( Inflationsfaktor minus Produktivitätsfaktor ), den der BdS nicht überschreiten darf Berücksichtigung der Anreize der Leistungs- und Finanzierungvereinbarung Koppelung der Trassen- und Stationsentgelte im SPNV ab Dezember 2017 an die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel (1,8%) Ausnahme für Wartungseinrichtungen von der Entgeltregulierung und Pflicht zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen bis 2020 Ausdehnung des Stilllegungsregime auf Serviceeinrichtungen Leipzig, 16. Dezember

15 Rechtsgrundlagen (9): ERegG-Überblick Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften ( 1 bis 4): Regelungen u.a. zu Gegenstand, Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Kapitel 2 Entwicklung des Eisenbahnsektors ( 5 bis 17): Entflechtungsvorgaben; Anspruch auf Zugang zu Eisenbahnanlagen und Leistungen; Werksbahnen; Marktüberwachung Kapitel 3 Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr ( 18 bis 62): Weitere Regelungen zum Zugang zur Eisenbahnanlagen und zu den Infrastrukturnutzungsentgelten Kapitel 4 Wartungseinrichtungen ( 63 bis 65): Ausnahmevorschriften für Werkstätten zur betriebsnahen Instandhaltung Kapitel 5 Regulierungsbehörde ( 66 bis 79): Regelungen zum regulierungsbehördlichen Verfahren Kapitel 6 Übergangsvorschriften, Anwendungsvorschriften ( 80 und 81) Neun Anlagen: Verzeichnis der Eisenbahnanlagen; Umfang zu erbringender Leistungen; Schienennetz-Nutzungsbedingungen; Anreizsetzung; Kriterien qualifizierter Regulierungsvereinbarungen; Abweichungen und Ergänzungen von Durchführungsrechtsakten der Kommission; Anforderungen an Kostendarlegung; Zuweisungsverfahren; Buchführungsdaten Leipzig, 16. Dezember

16 Regulierungskonzept des TKG Regulierungsziele und -grundsätze, 2 Abs. 2 und 3 TKG Regulierungsgegenstand: Märkte der Vorleistungsebene mit beträchtlicher Marktmacht, vgl. 9 Abs. 2 TKG, auf der Basis von Marktdefinition, 10 TKG, und Marktanalyse, 11 TKG Zugangsregulierung, TKG: Gewährleistung wettbewerbskonformer Zugangsmöglichkeiten im Rahmen des marktmachtabhängigen Netzzugangs, 21 TKG marktmachtunabhängigen Netzzugangs, 16 und 18 TKG durch Diskriminierungsverbot, 19 TKG Transparenzverpflichtung, 20 TKG Standardangebot, 23 TKG Getrennte Rechnungsführung, 24 TKG Pflicht zur Angebotsabgabe, 22 TKG -> Netzzugangsanordnung, 25 TKG Leipzig, 16. Dezember

17 Regulierungskonzept des TKG (Forts.) Entgeltregulierung, TKG Ex ante-regulierung am Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, 32 TKG; daneben auch 28 TKG Ex post-regulierung nach Missbrauchskriterien gem. 28 TKG Entflechtungsvorgaben Funktionelle Trennung, 40 TKG Regulierungsverfahren Regulierungsverfügung und -verpflichtung, 13 TKG Ex ante-genehmigung für Vorleistungsentgelte, 30 ff. TKG Ex post-kontrolle von Vorleistungsentgelten, 38 TKG Endkundenentgeltregulierung, 39 TKG Besondere Missbrauchsaufsicht, 42 TKG Literatur: Fetzer, Telekommunikationsrecht, in: Schulte/Kloos, Handbuch Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2016, S. 277 ff. mit weiteren Nachweisen Kühling/Schall/Biendl, Telekommunikationsrecht, 2. A Leipzig, 16. Dezember

18 Regulierungskonzept des PostG Regulierungsziele und -grundsätze, 1 und 2 PostG Regulierungsgegenstand: Märkte für Postdienstleistungen mit Marktbeherrschung Zugangsregulierung, 28 ff. PostG ( minimalistisch ) Angebot von Teilleistungen, 28 PostG Zugang zu Postfachanlagen und Adressänderungen, 29 PostG Primat der Vertragsverhandlung -> Anordnungen, 31 PostG Entgeltregulierung, 19 ff. PostG Ex ante-regulierung am Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, 20 PostG und PEntgV Ex post-regulierung nach Missbrauchskriterien, 25 PostG Entflechtungsvorgaben Strukturelle Separierung, 10 PostG Leipzig, 16. Dezember

19 Regulierungskonzept des PostG (Forts.) Regulierungsverfahren Ex ante-genehmigung für genehmigungsbedürftige Entgelte (Einzelgenehmigung / Maßgrößen- bzw. Price Cap-Verfahren), 21 ff. PostG Ex post-kontrolle von nicht genehmigungsbedürftigen Entgelten, 25 PostG Besondere Missbrauchsaufsicht, 32 PostG Literatur: Groebel, Postrecht, in: Schulte/Kloos, Handbuch Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2016, S. 334 ff. mit weiteren Nachweisen Leipzig, 16. Dezember

20 Regulierungskonzept des EnWG Regulierungsziele und -grundsätze, 1 Abs. 2 EnWG Regulierungsgegenstand: Energieversorgungsnetze, vgl. 20 ff. EnWG Zugangsregulierung, 20 ff. EnWG Recht für jedermann, 20 Abs. 1 EnWG Grds. Zugang zu Netzen aller Spannungs- und Druckstufen, 20 Abs. 1 EnWG Netzzugang auf vertraglicher Grundlage, vgl. 20 Abs. 1a und Abs. 1b EnWG Ergänzende Vorgaben in der StromNZV bzw. GasNZV Verweigerung des Netzzugangs nach 20 Abs. 2 EnWG Entgeltregulierung, 21 ff. EnWG Nutzungsentgelte angemessen, diskriminierungsfrei, transparent und nicht ungünstiger, als von den Betreibern der Energieversorgungsnetze in vergleichbaren Fällen angewendet und in Rechnung gestellt, 21 Abs. 1 EnWG Erste Phase: Kostenorientierte Entgeltgenehmigung, 21 Abs. 2 bis 4 EnWG i.v.m. StromNEV bzw. GasNEV Zweite Phase: Anreizregulierung, 21a EnWG i.v.m. ARegV Leipzig, 16. Dezember

21 Regulierungskonzept des EnWG (Forts.) Entflechtungsvorgaben: 6 ff. EnWG Gemeinsame Vorschriften für Verteilernetzbetreiber und Transportnetzbetreiber: Informationelle Entflechtung: 6a EnWG Buchhalterische Entflechtung: 6b EnWG Besondere Vorschriften für Verteilernetzbetreiber (und Betreiber von Speicheranlagen): Rechtliche Entflechtung: 7a EnWG Operationelle Entflechtung: 7a EnWG Entflechtung Speicheranlagenbetreiber / Transportnetzeigentümer, 7b EnWG Besondere Vorschriften für Transportnetzbetreiber: Eigentumsrechtliche Entflechtung, 8 EnWG Unabhängiger Systembetreiber (Independent System Operator), 9 EnWG Unabhängiger Transportnetzbetreiber (Independent Transmission Operator), 10 EnWG Leipzig, 16. Dezember

22 Regulierungskonzept des EnWG (Forts.) Regulierungsverfahren Verfahren zur Festlegung und Genehmigung, 29 EnWG, insbesondere ex ante-genehmigung von Erlösobergrenzen im Rahmen der Anreizregulierung, vgl. 4 ARegV Besondere Missbrauchsaufsicht, 31 EnWG Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch, 32 EnWG Vorteilsabschöpfung, 33 EnWG Literatur: Franke, Energiewirtschaftsrecht, in: Schulte/Kloos, Handbuch Öffentliches Wirtschaftsrecht, 2016, S. 372 ff. mit weiteren Nachweisen Klees, Einführung in das Energiewirtschaftsrecht, 2012 Leipzig, 16. Dezember

23 Regulierungskonzept des ERegG Regulierungsziele und -grundsätze, 3 ERegG Regulierungsgegenstand: Eisenbahnanlagen (Schienenwege und Serviceeinrichtungen), 10 ERegG Zugangsregulierung, 10 ERegG Schienenwege Serviceeinrichtungen Entgeltregulierung Anreizregulierung mit drei Elementen für Schienenwege (Trassenpreisbremse, Berücksichtigung qualifizierter Regulierungsverein-barungen und Anreizsetzung nach Effizienzvorgaben), 23 ff. ERegG Cost plus-regulierung mit Anreizelementen für Personenbahnhöfe (Stationspreisbremse), 32 und 37 ERegG Cost plus-regulierung für sonstige Serviceeinrichtungen, 32 ERegG Leipzig, 16. Dezember

24 Exkurs Trassenpreise Wirkzusammenhang Regulierung, Finanzierung und Qualität Mittelausstattung Bestandsnetz (LuFV) Abstimmung notwendig Entgeltregulierung Verfügbare Mittel zum Bestandsnetzerhalt Nutzerentgelte Notwendige Mittel zur Sicherstellung der Infrastrukturqualität Mittel für Substanzerhalt Deutsche Bahn AG I November

25 Exkurs Trassenpreise: Weiterentwicklung des Trassenpreissystems Entgeltbildung TPS 2001 TPS 2018 Heute: Überwiegend Infrastrukturorientiert Zukünftig: Überwiegend Nachfrageorientiert x Streckenkategorie Produktfaktor Infrastrukturangebot DB Netz AG determiniert Entgelt Tragfähigkeit des Nachfragers determiniert Entgelt Deutsche Bahn AG I November

26 Exkurs Trassenpreise: Heutiges TPS (Preise 2014) Nutzungsabhängige Entgeltkomponenten Streckenkategorien Fplus F1 F2 F3 F4 F5 F6 Z1 Z2 S1 S2 S3 Produktfaktoren SPV Express 1,80 Takt 1,65 Economy 1,00 Deutsche Bahn AG I November ,26 EUR/Trkm 4,73 EUR/Trkm 3,28 EUR/Trkm 2,96 EUR/Trkm 2,83 EUR/Trkm 2,10 EUR/Trkm 2,79 EUR/Trkm 2,89 EUR/Trkm 2,97 EUR/Trkm 1,87 EUR/Trkm 2,50 EUR/Trkm 2,97 EUR/Trkm SGV Express 1,65 Standard 1,00 LZ 0,65 Zubringer 0,50 Leistungsabhängige Entgeltkomponenten Zugbedingte Abweichung von der Mindestgeschwindigkeit < 50 km/h Zur effizienteren Nutzung der Schienenwege wird ein Zuschlagsfaktor von 1,50 erhoben, wenn auf Fern- & Stadtschnellstrecken eine Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h zugbedingt nicht erreicht wird. Anreizsystem zur Störungsreduzierung Bei vordefinierten Zügen wird ein Beitrag von 10 Cent pro Zusatzverspätungsminute für die beeinflussbaren Verspätungsursachen erhoben. 26 Sonstige Entgeltkomponenten Lastkomponente (SGV) Bruttozuggewicht ab t Zuschlag 0,98 EUR/Trkm Angebotsentgelt Bei Nichtannahme einer angemeldeten Trasse: 80 EUR Stornierungsentgelt > 60 Tage: 80 EUR > 30 Tage: 80 EUR +10% > 24 Std.: 80 EUR +20% < 24 Std.: 80 EUR +40% Weitere Komponenten Bedarfstrasse, Altern. Laufweg, Angebotstrasse, Neuverkehre, Entgeltminderung, Entgelt für Offenlegung von Rahmenverträgen, Reduzierungsentgelt bei Rahmenverträgen

27 Exkurs Trassenpreise: Zukünftige Preisstruktur Grundlogik EU RIL 2012/34 Grundlogik EU-Recht Unmittelbare Kosten Zugbetrieb Vollkostenaufschlag nach Maßgabe der Tragfähigkeit des betreffenden Segments Weitere Elemente Unmittelbare Kosten des Zugbetrieb Jeder Nutzer muss die Kosten tragen, die er unmittelbar verursacht Vollkostenaufschlag Verbleibende Kosten werden zwischen allen Nutzern so aufgeteilt, dass die maximale Menge nachgefragt wird Zuschlaghöhe hat keinen Zusammenhang mit Leistungsumfang, sondern orientiert sich ausschließlich an Tragfähigkeit Für DB Netz AG zwingend erforderlich, um Finanzierung der Infrastruktur sicherzustellen Aufschlag darf kein Segment von Nutzung ausschließen Umwelt-/Knappheitsaufschläge (optional) Zuschläge sollen im Gesetz vorgesehene Steuerungsanreize (z. B. Umwelt, Kapazität) erreichen Deutsche Bahn AG I November

28 Exkurs Trassenpreise: Vollkostenaufschlag nach Marktsegmenten Marktsegmentierung TPS 2017 Nahverkehr Zentrum Tag Umland Tag Charter Zentrum Nacht Umland Nacht Leer-/Lokfahrt Fernverkehr Metro Tag >160 Basic Charter Metro Tag <100 Nacht Leer-/Lokfahrt Güterverkehr Standard Schwerer Zug Güternahverkehr Gefahrgutzug Lokfahrt Deutsche Bahn AG I November

29 Sektorvergleich: Regulierungsgegenstand Asymmetrischer versus symmetrischer Ansatz Regulierung von Zugang und Entgelten auf bestimmten Märkten mit Marktmacht ( beträchtliche Marktmacht oder Marktbeherrschung ) TKG PostG Regulierung von Zugang zu Infrastruktur (Energieversorgungsnetze, Schienenwege, Serviceeinrichtungen) und Infrastrukturnutzungsentgelten EnWG ERegG Leipzig, 16. Dezember

30 Sektorvergleich: Zugangsregulierung Zugang zum Netz versus Anspruch auf Leistungen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages über die physische Nutzung einer Infrastruktur TKG EnWG ERegG Anspruch auf Abschluss eines Vertrages über die Inanspruchnahme bestimmter (Teil-) Leistungen PostG Verhandelter versus regulierter Netzzugang / Durchsetzung des Zugangsanspruchs Anspruch auf Netzzugang auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages TKG EnWG PostG ERegG Anspruch auf Netzzugang unmittelbar aus Gesetz Leipzig, 16. Dezember

31 Sektorvergleich: Zugangsregulierung (Forts.) Zugangsregulierung ex ante oder ex post Melde-, Vorlage- oder Genehmigungsvorbehalte Nachträgliche Missbrauchskontrolle Hybride Modelle TKG PostG Bewältigung von Nutzungskonflikten / Engpässen Nichtdiskriminierung Erstnutzungsrecht / Eigentümervorrang Hybride Modelle TKG PostG EnWG ERegG EnWG ERegG Leipzig, 16. Dezember

32 Sektorvergleich: Zugangsregulierung (Forts.) Zugang zur vorhandenen Infrastruktur oder Verpflichtung zum Infrastrukturausbau? Grds. keine Verpflichtung zum Infrastrukturausbau TKG PostG EnWG ERegG Zugangsanspruch verpflichtet zum Ausbau Leipzig, 16. Dezember

33 Sektorvergleich: Entgeltregulierung Ansätze zur Entgeltregulierung Kostenbasierter Ansatz / Renditeorientierter Ansatz (cost plus) ERegG Preisobergrenzenregulierung (price cap) TKG PostG Erlösobergrenzenregulierung (revenue cap) EnWG Instrumente zur Entgeltregulierung Ex ante-regulierung: Festlegung oder Genehmigung durch Regulierungsbehörde Ex post-regulierung: Nachträgliche Missbrauchskontrolle Hybride Modelle TKG PostG EnWG ERegG Leipzig, 16. Dezember

34 Exkurs: Ansätze zur Entgeltregulierung Regulierung der Infrastrukturnutzungsentgelte: Typologie Regulierungsansatz Kurzbeschreibung Kostenorientierte Regulierung Anreizregulierung Cost plus / Rate of Return Regulierung Heutiges Bahnregulierungsmodell gem. AEG KeL Regulierung Regulierungsmodell in der Telekommunikation Cap-Regulierung Regulierungsmodell in der Energiewirtschaft als Revenue Cap Nach ERegG künftig auch im Bahnsektor gültig (nur Trassenpreise) - Auf die anerkannten Kosten des regulierten Unternehmens wird ein Gewinnaufschlag genehmigt ( Cost plus ) oder eine marktübliche Kapitalrentabilität vorgeschrieben, die nicht überschritten werden darf ( Rate of Return ) - Die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ergeben sich aus den langfristigen zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitstellung und einem angemessenen Aufschlag für leistungsmengenneutrale Gemeinkosten - Auf dieser Basis Berechnung und Genehmigung einzelner Preise - Gewisse Anreizorientierung durch Anerkennung fiktiver effizienter Kosten - Ex ante Festlegung von Obergrenzen für die Preise ( Price-Cap ) oder Erlöse ( Revenue-Cap ) einer Regulierungsperiode auf Basis einer Kostenanalyse oder Benchmarking - Yardstick competition: Vergleich mit den Durchschnittskosten eines als effizient erachteten Vergleichsmarkts - Alternativ: Preispfad ist Ergebnis einer Verhandlung und wird vertraglich fixiert, Verzicht auf aufwendige Methoden zur Effizienzmessung - Status quo in der LuFV: Anreize u.a. über Festlegung der LuFV- Mittel Deutsche Bahn AG I November

35 Sektorvergleich: Unbundling-Regulierung Typologie Eigentumsrechtliche Entflechtung (Ownership Unbundling) EnWG (z.t.) Rechtliche Entflechtung (Legal Unbundling) EnWG (z.t.) ERegG (z.t.) Operationelle Entflechtung (Management Unbundling) EnWG ERegG TKG (z.t.) PostG (z.t.) Informationelle Entflechtung alle Buchhalterische Entflechtung (Accounting Unbundling) alle Leipzig, 16. Dezember

36 Exkurs Unbundling: Vorteile vertikaler Integration (1) Studie Autor/Auftraggeber/ Veröffentlichung Ergebnisse 1 Roland Berger im Auftrag der DB und SNCF (Veröffentlicht am ) Gegenstand der Studie: Führende Bahnen in Japan, USA, Kanada, Russland und China, die 80 Prozent des weltweiten Warentransports und 50 Prozent des Personenverkehrs auf der Schiene repräsentieren Infrastruktur und Betrieb sind in diesen Bahnen vereint. Das hat dazu beigetragen, dass die Bahnen ihre Leistungen in den vergangenen zehn Jahren deutlich steigern konnten 2 Konsortium aus Beratern und Wissenschaftlern unter Leitung von InnoV im Auftrag der CER (Veröffentlicht am ) Die Kosten einer Trennung steigen mit der Verkehrsdichte und dem Anteil des Güterverkehrs Die Studie berechnet die Kosten einer zwangsweise durchgesetzten Trennung für die ganze EU mit rund 6 Mrd. EUR pro Jahr Bei einem prognostizierten Verkehrswachstum von 10 Prozent in der EU steigen die Kosten auf rund 8 Mrd. EUR pro Jahr Deutsche Bahn AG I November

37 Exkurs Unbundling: Vorteile vertikaler Integration (2) Studie Autor/Auftraggeber Ergebnisse hinsichtlich den Auswirkungen einer Trennung 3 Il contributo des trasporto ferroviario nella strategia di crescita in Italia e in Europa (The contribution of rail in the growth strategy for Italy and Europe) (9.2012) Ambrosetti im Auftrag der Ferrovie dello Stato Es gibt keine empirisch belegten Nachweise dafür, dass die Strukturfrage entscheidend für die Performance des Eisenbahnsektors, insbesondere des Wachstums des Güter- und Personenschienenverkehrs ist. 4 The 2012 European Rail Performance Index ( ) Boston Consulting Group/ Prof. Finger im Auftrag der SNCF Die Leistungsfähigkeit eines Eisenbahnsystems ist unabhängig von dessen Strukturmodell. Hinsichtlich der Nutzungsintensität, Angebotsqualität und Sicherheit schneiden die Schweiz, Frankreich, Deutschland, Schweden und Österreich am besten ab. 5 Regulierungsbedarf im Bereich des Schienennetzes ( ) SCI unter Beratung von Prof. Christian Kirchner im Auftrag der Eisenbahnund Verkehrsgewerkschaft EVG Die Entwicklung der europäischen Eisenbahnmärkte ist unabhängig von deren Strukturmodell. Das deutsche Modell ist in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Wachstumsraten, Wettbewerb und Entlastung des Haushalts im europäischen Vergleich führend. 6 Governance of competition in the European rail sector/ Steuerung des Wettbewerbs im schweizerischen und europäischen Eisenbahnmarkt ( ) Prof. Finger im Auftrag der SBB Die Fragmentierung des Sektors, z.b. aufgrund von Unbundling, Franchising oder Regionalisierung hat negative Konsequenzen auf die Qualität der Verkehre. Deutsche Bahn AG I November

38 Exkurs Unbundling: Vorteile vertikaler Integration (3) 98% der weltweiten Eisenbahnleistungen werden in integrierten Systemen erbracht* darunter sind erfolgreichste Bahnen USA Schweiz Deutschland Japan Modell: Integrierte Güterbahnen SGV führend (Marktanteil > 40%) Viele SGV-Gesellschaften profitabel Modell: starke integrierte Personenund Güterbahnen Intermodale Verlagerungspolitik und massive öffentliche Investitionen in die Infrastruktur Anteil Schiene im Gütertransport > 40% Modell: Unternehmerische Ausrichtung und frühe Marktöffnung, integrierte Personen- und Güterbahn Weltweit höchste Anzahl Wettbewerber im Schienennetz (rd. 370) Mit Abstand höchste Netznutzung in Europa DB Schenker europaweit führend im SGV Modell: Integrierte Personenbahnen Hoher und steigender Anteil der Schiene im Personenverkehr, circa 30% SPV- Gesellschaften hochprofitabel *Quelle: World Bank (2011): Rail Reform: Toolkit for Improving Rail Sector Performance Deutsche Bahn AG I November

39 Exkurs Unbundling: Vorteile vertikaler Integration (4) Trennungsmodelle BG, CZ, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, NL, NO, PT, PL, RO, SE, SK GB Bildung von Allianzen zwischen Infrastruktur und EVU zur Verzahnung des Bahnbetriebs. Aktuelles Beispiel: Network Rail und Stagecoach South Western Trains Integrationsmodelle* AT, CH, DE, HU, IE, IT, LT, LU, LV, SI SI Reintegration in 2011 durch Gründung einer Holding/ Interne Governance NL CZ Aufforderung an Politik, Reintegration von Infrastruktur und Transport zu prüfen, um Passagierservices zu verbessern Regierung prüft Reintegration von Infrastruktur und Betrieb FR Regierung hat Bahnreform 2015 umgesetzt: Infrastruktur und SNCF worden in einer Holdingstruktur integriert * Teilweise mit ausgelagerten Trassenzuweisungsstellen Quelle: DB Deutsche Bahn AG I November

40 Exkurs Unbundling: Vorteile vertikaler Integration (5) Entwicklungen im Energiesektor zeigen negative Konsequenzen einer vertikalen Trennung vertikale Trennungen führen dann sehr schnell zu [ ] ineffizient geringen Investitionsanreizen der Netzbetreiber. 1) Jetzt stockt der dringend notwendige Netzausbau. Schlimmer noch. Die neuen Eigentümer, übrigens teilweise auch Töchter ausländischer Staatsfirmen, halten die Hand auf beim deutschen Staat. 2) Deutsche Bahn AG I November 2015 Seit der Entbündelung ist es den Stromerzeugern relativ egal, ob ihre Anlagen verbrauchsnah oder fern stehen, weil sie die notwendigen Leitungen nicht mehr direkt bezahlen müssen. Es fehlt eine verursachergerechte Zuordnung der Kosten, so dass gesamtwirtschaftlich suboptimale Ergebnisse herauskommen. 3) 40 Das [eine Teilverstaatlichung der Stromnetze] wäre vielleicht nicht billiger für die Verbraucher, aber der Netzausbau verliefe schneller und homogener. 4) 1) DIW Econ (2011): Universaldienstverpflichtung für flächendeckenden Breitbandzugang in Deutschland. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen. 13. September 2011, S.58. 2) Handelsblatt vom 1. April ) Aussage von Prof. Haucap im Interview mit der FAZ vom ) Aussage von EU-Energiekommissar Günther Oettinger im Magazin Stern im Oktober 2012:

41 Exkurs Unbundling: Vorteile vertikaler Integration (6) There is a reason, why most railways in the world are integrated Gerald Corbett, former CEO of Railtrack: There is a reason why most railways in the world are integrated: it is that they are easier to manage. Splitting into all these different bits and particularly splitting the wheel from the rail has made it a managerial nightmare. Adam Smith Institute: The railway needs to be re-integrated to allow operators more control over their service. This will make for more efficient investment decisions and a better allocation of resources towards porviding the service that the customers want. Deutsche Bahn AG I November

42 Sektorvergleich: Regulierungsverfahren Behördliche Zuständigkeiten / Regulierungsorganisation Verfahrensregime Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit punktuellen sektorspezifischen Ergänzungen TKG PostG ERegG Umfassende sektorspezifische Regelungen EnWG (nach Vorbild GWB) Regulierungsermessen Verhältnis zum allgemeinen Kartellrecht und zum allgemeinen Zivilrecht Leipzig, 16. Dezember

43 Vielen Dank für Ihr Interesse an Teil 5 der Vorlesung! Nächster Termin: 13. Januar 2017, 8.00 bis Uhr, SR 015 Leipzig, 16. Dezember

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