Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

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1 ANDREAS WIEBE (HG.) APPL HEIDINGER HOMAR SEDEF WIEBE WINNER Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht 4., überarbeitete Auflage Patentrecht Urheberrecht Markenrecht Musterschutzrecht UWG Kartellrecht

2 Vorwort Kaum ein Rechtsbereich hat in den letzten Jahren so stark an praktischer Bedeutung gewonnen wie das Immaterialgüterrecht. An dieser Entwicklung kann auch die universitäre Ausbildung nicht vorbeigehen. Als ich mit meinem früheren Team an der WU Wien die erste Auflage dieses Buches plante, galt es eine Lücke am Lehrbuchmarkt zu füllen, die nicht zuletzt durch den Bedarf in verschiedenen Veranstaltungen an der WU entstanden war. Konzeptionell war das Ziel, einen Mittelweg zwischen einem umfangreichen und teuren Handbuch einerseits und einem kursorischen skriptartigen Überblick andererseits zu finden. Die daraus entstandenen drei Vorauflagen haben eine Rezeption gefunden, die unser Konzept mehr als bestätigt hat. Es freut uns besonders, dass unser Lehrbuch an vielen österreichischen Universitäten zur Vorlesungsbegleitung empfohlen wird. Aber auch für die Praxis kann es nicht nur eine Hilfe zum Einstieg sondern auch eine Quelle der Information über aktuelle Entwicklungen sein. In dieser Hinsicht gilt es immer wieder neu, die große Herausforderung zu meistern, eine Balance zwischen didaktisch ausgerichtetem Überblick und Detailreichtum zu finden. Judikatur und Gesetzgebung sind stark in Bewegung. Die vierte Auflage enthält neben einer Aktualisierung der bestehenden Kapitel auch ein neues Kapitel zum Geheimnisschutz, dessen Einfügung durch die anstehende Umsetzung der Know-how- Richtlinie von 2016 notwendig war. Wir dürfen insofern Herrn MMag. Philipp Homar ganz herzlich im Autorenteam begrüßen. Eine Reihe von Entscheidungen des OGH, aber vor allem auch des EuGH war einzuarbeiten. Im Bereich der Gesetzgebung wurden auch die Patent- und Markenschutznovelle 2017, die UWG Novelle 2016 und das Inkrafttreten der Unionsmarkenverordnung (UMV), schließlich die UrhG-Novelle 2018 sowie das KaWeRÄG 2017 eingearbeitet. In didaktischer Hinsicht haben wir uns bemüht, durch eine Vielzahl von kleinen Fällen und Beispielen sowie Hinweisen und Falllösungsschemata das Lernen zu erleichtern und die Probleme anschaulich zu machen. Wir haben als Team mit Engagement und Freude am Buch gearbeitet und werden dies auch in Zukunft tun. Der besondere Dank von Herausgeber und Autoren gilt Herrn Peter Wittmann vom Facultas-Verlag für seine tatkräftige Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der vergangenen und jetzigen Auflage. Herausgeber und Autoren hoffen, dass Sie Freude beim Studieren und Nachschlagen haben und würden uns für Verbesserungsvorschläge und zusätzliche Ideen sehr freuen. Göttingen/Wien, im August 2018 Andreas Wiebe Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 5

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Über die Autoren Abkürzungsverzeichnis Erster Abschnitt: Einführung Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsordnung I. Einleitung II. Wettbewerb und Immaterialgüterrecht aus ökonomischer Sicht Besonderheiten von Information Property Rights Theorie Anreiz und Wettbewerb Wettbewerb und theoretische Grundlagen III. Rechtliche Funktion des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts Immaterialgüterrechte als Rechtsobjekte Rechtscharakter und Regulierungsansatz Übergreifende Regelungsfragen Wettbewerbsrecht als Rahmen Systematischer Überblick IV. Europäische und internationale Regelungsebenen Zweiter Abschnitt: Immaterialgüterrecht Patentrecht I. Allgemeines II. Rechtsquellen III. Die patentfähige Erfindung Erfindungsbegriff und technischer Charakter der Erfindung Allgemeines Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen Ausnahmen von der Patentierbarkeit Gewerbliche Anwendbarkeit Neuheit Allgemeines Stand der Technik Prüfung der Neuheit Erfinderische Tätigkeit Allgemeines Vorgehensweise bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit Hilfserwägungen Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 7

4 Inhaltsverzeichnis IV. Recht an der Erfindung Erfinderrecht Patentanmeldung durch den Nichtberechtigten Erfindergemeinschaft Dienstnehmererfindungen V. Erteilungsverfahren Allgemeines Anforderungen an die Patentanmeldung Priorität Österreichisches Patenterteilungsverfahren Das Erteilungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt Patent mit einheitlicher Wirkung und das einheitliche Patentgericht Allgemeines Rechtsgrundlagen und Inkrafttreten Eintreten der einheitlichen Wirkung Sprachenregelung Umfang der einheitlichen Wirkung Einheitliches Patentgericht Internationale Anmeldung Kosten der Patenterteilung VI. Schutzwirkungen des Patents Grundlagen Betriebsmäßigkeit Die dem Patentinhaber vorbehaltenen Benutzungshandlungen Schutzumfang Die mittelbare Patentverletzung Das Vorbenützungsrecht VII. Patentlizenzen Freiwillige Lizenzen Zwangslizenzen VIII. Ende des Patentschutzes Laufzeit des Patents Nichtigerklärung Weitere Endigungsgründe IX. Fallprüfungsschema X. Besonderheiten des Gebrauchsmusterrechts Allgemeines Technizität von Gebrauchsmustern und Schutz von softwarebezogenen Lösungen Erfinderischer Schritt Neuheitsschonfrist Musterschutzrecht I. Einführung II. Rechtsquellen

5 Inhaltsverzeichnis III. Gegenstand des Musterschutzes Das Muster Legaldefinition Das Bezugssystem zur Beurteilung der Schutzfähigkeit Neuheit und Eigenart Schutzausschlussgründe Doppelschutzverbot Der Schöpfer Anspruch auf Nennung Arbeitnehmer- /Auftraggebermuster Doppelschöpfung IV. Anmeldeverfahren im Musterregister Anmeldung ( 11 bis 15 MuSchG) Schriftlichkeit der Anmeldung Offenbarung und Beschreibung des Musters Warenverzeichnis Sammelanmeldung Priorität Behördliche Prüfung ( 16 MuSchG) Veröffentlichung und Registrierung ( 17 und 18 MuSchG) V. Inhalt des Musterschutzrechts Schutzwirkungen ( 4 MuSchG) Beschränkungen ( 4a, 5 und 5a MuSchG) Schutzdauer VI. Übertragung, Rechtsverlust und Löschung Übertragung Lizenzerteilung Pfandrecht Rechtsverlust und Löschung Zeitablauf Verzicht Nichtigerklärung Aberkennung VII. Gemeinschaftsgeschmacksmuster VIII. Fallprüfungsschema Markenrecht I. Einleitung Wirtschaftliche Bedeutung und Rechtsquellen Einfluss des europäischen Rechts II. Marke Legaldefinition Funktion der Marke Herkunftsfunktion Qualitäts-, Garantie- oder Vertrauensfunktion Kommunikations- und Werbefunktion Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 9

6 Inhaltsverzeichnis 3. Markenarten Wort-/Bildmarke Buchstaben- bzw Ziffernmarke Formmarke Klangmarke, Geruchsmarke und Farbmarke Gewährleistungsmarken Verbandsmarken Sammelmarken und sonstige Marken III. Eintragung des Markenrechts Allgemeines Gesetzmäßigkeitsprüfung Absolute Eintragungshindernisse Relative Eintragungshindernisse Ähnlichkeitsprüfung IV. Inhalt des Markenrechts Ausschließlichkeitsrechte ( 10 Abs 1 MSchG) Doppelidentität Verwechslungsgefahr Schutz der bekannten Marke ( 10 Abs 2 MSchG) Ausnutzung der Wertschätzung Beeinträchtigung der Wertschätzung Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft Ausnutzung der Unterscheidungskraft Internetspezifische Fallkonstellationen Grundlagen Kennzeichenmäßige Benutzung Verletzungstatbestand Freie Benutzungshandlungen Erschöpfung V. Löschung des Markenrechts Widerspruchsverfahren Allgemeines Widerspruch Relative Löschungsgründe Absolute Löschungsgründe VI. Schutzdauer VII. Übertragung des Markenrechts VIII. Die Unionsmarke Unionsrechtliche Grundlagen Erwerb, Anmeldung und Schutzvoraussetzung Wirkung der Unionsmarke IX. Weitere Kennzeichenrechte X. Das Lösen von markenrechtlichen Fällen Eintragung eines Zeichens (Eintragungshindernisse) Unterlassungsanspruch/Verwechslungsgefahr

7 Inhaltsverzeichnis Urheberrecht I. Einführung Allgemeines Historische Entwicklung Rechtsquellen und ihre Systematik Persönliche Anwendbarkeit des UrhG II. Das Werk als Schutzgegenstand Geistige Schöpfung Eigentümlichkeit der geistigen Schöpfung Einheitlicher Beurteilungsmaßstab Exkurs: Europäischer Werkbegriff Werkkategorien Werke der Literatur ( 2 UrhG) Werke der Tonkunst ( 1 UrhG) Werke der bildenden Künste ( 3 UrhG) Werke der Filmkunst ( 4 UrhG) Bearbeitungen ( 5 UrhG) Sammelwerke ( 6 UrhG) Freie Werke ( 7 UrhG) Veröffentlichte und erschienene Werke III. Urheberschaft Urheber ( 10) Miturheber und Teilurheber ( 11) Vermutung der Urheberschaft ( 12) IV. Inhalt des Urheberrechts Verwertungsrechte ( 14 18a UrhG) Schutz geistiger Interessen ( und 25 UrhG ) Schutzdauer des Urheberrechts ( 60 ff UrhG) Sondervorschriften für gewerbsmäßig hergestellte Filmwerke ( UrhG) Sondervorschriften für Computerprogramme ( 40a 40e UrhG) Sondervorschriften für Datenbankwerke ( 40f 40h UrhG) V. Rechtsnachfolge und Urhebervertragsrecht Übertragung des Urheberrechts ( 23 UrhG) Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht ( 24, 26 ff UrhG) Werknutzungsbewilligung Werknutzungsrecht Auslegung von Urheberverträgen Gesetzliche Vorbehalte zu Gunsten der Urheber VI. Beschränkungen des urheberrechtlichen Schutzes Der reine Werkgenuss Flüchtige und begleitende Vervielfältigungen ( 41a UrhG) Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch ( 42 UrhG) Eigener Gebrauch ( 42 Abs 1 UrhG) Eigener Forschungsgebrauch ( 42 Abs 2 UrhG) Medienbeobachtung ( 42 Abs 3 UrhG) Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 11

8 Inhaltsverzeichnis 3.4. Privater Gebrauch ( 42 Abs 4 UrhG) Unterrichts- und Lehrgebrauch, Sammlungsgebrauch ( 42 Abs 6, 7 UrhG) Schranken-Schranken ( 42 Abs 5, 8 UrhG) Vergütungsansprüche ( 42b UrhG) Kopierschutz ( 90b, 90c UrhG) Unwesentliches Beiwerk ( 42e UrhG) Zitat ( 42f UrhG) E-Learning ( 42g UrhG) Freie Werknutzungen im Interesse der Rechtspflege und Verwaltung ( 41 UrhG) Berichterstattung über Tagesereignisse ( 42c UrhG) Freie Werknutzungen an Werken der Literatur ( 43 ff UrhG) Freie Werknutzungen an Werken der Tonkunst ( 51, 53 UrhG) Freie Werknutzungen an Werken der bildenden Kunst ( 54, 55 UrhG) Werkzugang für Menschen mit Behinderung ( 42d UrhG) Sonstige freie Werknutzungen VII. Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte ( UrhG) Einführung und Überblick Briefschutz ( 77 UrhG) Bildnisschutz ( 78 UrhG) Nachrichtenschutz ( 79 UrhG) Titelschutz ( 80 UrhG) VIII. Verwertungsgesellschaften IX. Fallprüfungsschema Rechtsdurchsetzung im Immaterialgüterrecht I. Grundlagen II. Zivilrechtliche Sanktionen Unterlassungsanspruch Allgemeines Der Unterlassungsanspruch gegen unmittelbare Täter Der Unterlassungsanspruch gegen mittelbare Täter Der Unterlassungsanspruch gegen den Unternehmensinhaber Vollstreckung von Unterlassungstiteln Anspruch auf Beseitigung Anspruch auf Schadenersatz, angemessenes Entgelt und Herausgabe des Gewinns Urteilsveröffentlichung Auskunftspflichten Gerichtszuständigkeit Einstweiliger Rechtsschutz Feststellungsantrag bei Patenten, Gebrauchsmustern und Musterrechten III. Strafrechtlicher Schutz von Immaterialgüterrechten

9 Inhaltsverzeichnis Dritter Abschnitt: Wettbewerbsrecht (UWG) I. Einleitung Grundlagen Geschichte, Aufbau und Schutzzweck des UWG Systematik des UWG und Fallprüfung Bedeutung des Gemeinschaftsrechts II. Anwendungsvoraussetzungen Allgemeines Handeln im geschäftlichen Verkehr Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs III. Verbraucherleitbild des UWG Allgemeines Leitbild des informierten und durchschnittlich verständigen Verbrauchers Unternehmerleitbild IV. Die Generalklausel ( 1 UWG) Bedeutung und Systematik der Generalklausel Erheblichkeitsschwelle Allgemeines Erheblichkeitsschwelle im B2B-Bereich Erheblichkeitsschwelle im B2C-Bereich Wertungskriterien der Unlauterkeit Unlauterkeit im Zusammenhang mit dem Verhalten anderer Marktteilnehmer V. Die Fallgruppen der Generalklausel Allgemeines Behinderung Allgemeines Boykott Diskriminierung (Liefer- und Bezugssperren) Exklusivbindungsverträge Anzapfen von Lieferanten Wettbewerb der öffentlichen Hand Eindringen in Kundenkreise von Mitbewerbern Werbebehinderung Wahre geschäftsschädigende Behauptungen und Beschimpfungen Preiskampf Behinderung durch Anmelden einer Marke bzw Domain Ausbeutung Allgemeines Nachahmungstatbestand Wettbewerbliche Eigenart Besondere wettbewerbliche Umstände Rechtsbruch Allgemeines Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 13

10 Inhaltsverzeichnis 4.2. Rechtsbruch durch Verletzung gesetzlicher Vorschriften Vertragsbruch Kundenfang Allgemeines und Abgrenzung Wertreklame Gefühlsbetonte Werbung VI. Aggressive Geschäftspraktiken ( 1a UWG) Allgemeines Nötigung Allgemeines Physischer Kaufzwang Psychischer Kaufzwang Belästigung Unzulässige Beeinflussung Schwarze Liste VII. Irreführende Geschäftspraktiken ( 2 UWG) Grundlagen Systematische Stellung nach der UWG-Novelle Normzwecke und -adressat Fallprüfung innerhalb des Irreführungstatbestands Irreführung durch Handlungen Unrichtige Angaben Sonstige Geschäftspraktiken mit Täuschungseignung Typische Begehungsformen Fallgruppen nach Referenzpunkten ( 2 Abs 1 Z 1 bis 7 UWG) Sondertatbestände Irreführung durch Unterlassung Allgemeines Einzelne Fallgruppen Schwarze Liste VIII. Vergleichende Werbung ( 2a UWG) Allgemeines Zulässigkeitsvoraussetzungen Abgrenzung und Sonderfälle Anlehnende vergleichende Werbung Kritisierende vergleichende Werbung/Systemvergleich Persönliche vergleichende Werbung IX. Weitere Sondertatbestände Herabsetzung eines Unternehmens 7 UWG Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens 9 UWG Kennzeichenmissbrauch Abgrenzung zur Ausbeutung und Irreführung Wettbewerbsrechtliche Schutzanforderungen Gebrauch von Kennzeichen Verwirkung von Kennzeichen Kollision mehrerer Schutzrechte Fallprüfungsschema 9 UWG

11 Inhaltsverzeichnis 3. Zugaben Aufhebung des Zugabenverbots in 9a UWG Unlauterkeit von Zugaben Weitere Sondertatbestände Verkauf gegen Vorlage von Einkaufausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen ( 9c UWG) Bestechung von Bediensteten und Beauftragten ( 10 UWG) Verwaltungsrechtliche Sondertatbestände Schneeballsystem, glückspielartiger Vertrieb und Erlagscheinwerbung ( 27 ff UWG) Anmaßung von Auszeichnungen und Vorrechten ( 31 UWG) Vorschriften über Kennzeichnungen ( 32 ff UWG) Ankündigung von Ausverkäufen aus besonderen Gründen ( 33a ff UWG) X. Schutz von Geschäftsgeheimnissen Einführung Rechtsquellen Das Geschäftsgeheimnis als Schutzgegenstand Schutzvoraussetzungen Information mit Geheimnischarakter Wirtschaftlicher Wert Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen Inhaberschaft an Geschäftsgeheimnissen Reichweite des Geheimnisschutzes Reichweite des Geheimnisschutzes anhand von Fallgruppen Geheimnisverletzungen durch Bedienstete Geheimnisverletzungen durch Mitbewerber Geheimnisverletzungen in Kooperationen Geheimnisschutz in Verfahren Rechtsfolgen von Geheimnisverletzungen Vergleich des Geheimnisschutzes mit dem immaterialgüterrechtlichen Schutz Fallprüfungsschema XI. Rechtsdurchsetzung im UWG Zivilrechtliche Sanktionen Unterlassungsanspruch ( 14 UWG) Beseitigungsanspruch Widerrufsanspruch Der Anspruch auf Urteilsveröffentlichung Der Schadenersatzanspruch Auskunftsanspruch Verjährung Gerichtszuständigkeit Einstweilige Verfügung Sonstiger Rechtsschutz Strafrechtlicher Rechtsschutz Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 15

12 Inhaltsverzeichnis Vierter Abschnitt: Anwendbares Recht und Internationale Gerichtszuständigkeit I. Einleitung II. Anwendbares Recht Rechtsquellen Wettbewerbsrecht Allgemeine Grundsätze Herkunftslandprinzip Immaterialgüterrechte III. Internationale Gerichtszuständigkeit Grundlagen und Rechtsquellen Systematik der EuGVVO Der Deliktsgerichtsstand der EuGVVO Exklusivzuständigkeit bei einem Streit über die Gültigkeit von Registerrechten Sonderregeln für unionsweite Schutzrechte Die Torpedo-Problematik Internationale Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen Fünfter Abschnitt: Kartellrecht I. Einleitung Begriff des Kartellrechts Rechtsquellen Verhältnis europäisches Recht und nationales Recht Verhältnis der einzelnen Tatbestände zueinander Rechtsökonomik und Kartellrecht Zweck und Inhalt der Darstellung II. Kartellverbot Das Kartellverbot Begriff und Zweck Tatbestandsmerkmale Freistellung vom Kartellverbot Allgemeine Freistellung Gruppenfreistellungsverordnungen Rechtsfolgen Verwaltungsrechtliche Sanktionen Zivilrechtliche Sanktionen Strafrechtliche Sanktionen III. Missbrauchsverbot Das Missbrauchsverbot Begriff und Zweck Tatbestandsmerkmale Fallgruppen des Missbrauchs Ausbeutungsmissbrauch Behinderungsmissbrauch

13 Inhaltsverzeichnis 2.3. Marktstrukturmissbrauch Geschäftsverweigerung und Essential Facilities Doktrin Rechtsfolgen IV. Fusionskontrolle Begriff und Zweck Anwendungsbereich der Fusionskontrolle FKVO Österreichisches KartG Verhältnis FKVO und nationales Recht Rechtsfolgen der Anwendung FKVO KartG Entscheidungskriterien FKVO KartG Sanktionen FKVO KartG V. Behörden und Verfahren Europäische Kartellbehörden Europäische Kommission EuG und EuGH Österreichische Kartellbehörden Allgemeines Kartellgericht Kartellobergericht Bundeswettbewerbsbehörde Wettbewerbskommission Bundeskartellanwalt VI. Das Lösen von kartellrechtlichen Fällen Kartellverbot ( Vitaminkartell ) Missbrauchsverbot ( Chiquita-Fall ) Fusionskontrolle ( Platin ) VII. Fallprüfungsschema VIII. Wiederholungsfragen Einleitung Kartellverbot Missbrauchsverbot Fusionskontrolle Sechster Abschnitt: Immaterialgüterrecht und Kartellrecht I. Einleitung II. Immaterialgüterrecht und Missbrauchsverbot Spannungsverhältnis zwischen Missbrauchsverbot und Immaterialgüterrechten Anwendbarkeit des Missbrauchsverbots auf Immaterialgüterrechte Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 17

14 2.1. Europäische Rechtslage Österreichische Rechtslage Vergleich europäisches und österreichisches Recht Marktbeherrschende Stellung und Immaterialgüterrechte Missbräuchliche Ausübung von Schutzrechten Ausbeutungsmissbrauch Behinderungsmissbrauch Geschäftsverweigerung und die Essential-Facilities Doktrin Marktstrukturmissbrauch III. Lizenzverträge und Kartellverbot Spannungsverhältnis und Anwendbarkeit des Kartellverbots auf Lizenzverträge Immaterialgüterrechtliche Vereinbarungen und das Kartellverbot Immaterialgüterrechtliche Vereinbarungen Lizenzverträge, Kartellverbot und Freistellungsmöglichkeiten IV. Fallprüfungsschema Stichwortverzeichnis

15 Clemens Appl Über die Autoren Univ.-Prof. Ing. Dr. Clemens Appl, LL.M. leitet als Inhaber des Lehrstuhls für Internationales, Europäisches und Österreichisches Urheberrecht den Fachbereich Geistiges Eigentum und Datenschutz an der Donau-Universität Krems. Der Schwerpunkt seiner Forschungs- und Publikationstätigkeit liegt in den Bereichen Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht sowie in den Querschnittsmaterien Open Innovation, Software- und Technikrecht. Bearbeitung: 2. Abschnitt Musterschutzrecht; Urheberrecht; 3. Abschnitt UWG Verbraucherleitbild, 2 und 2a UWG Roman Heidinger Dr. Roman Heidinger, M.A., studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Wolverhampton/UK (M.A. in English Law) sowie Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien (Mag. rer. soc. oec.). Er ist derzeit an der Universität Göttingen sowie an der WU Wien als Lehrbeauftragter tätig und ist zudem Obmann-Stv. des Forschungsverein Infolaw mit Sitz in Wien. Davor war Dr. Heidinger in einer Wiener Wirtschaftskanzlei als Rechtsanwaltsanwärter tätig und hat die Ausbildung zum Rechtsanwalt abgeschlossen. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im IT-Recht, Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht. Bearbeitung: 2. Abschnitt Patentrecht; Markenrecht; Rechtsdurchsetzung im Immaterialgüterrecht; 3. Abschnitt UWG Grundlagen; 1; Rechtsdurchsetzung; 4. Abschnitt Anwendbares Recht und Internationale Gerichtszuständigkeit Philipp Homar MMag. Philipp Homar ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Geistiges Eigentum und Datenschutz an der Donau-Universität Krems. Er studierte Rechtswissenschaften sowie Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Universität Wien. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Informations- und Immaterialgüterrecht mit einem Fokus auf den urheberrechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung. Bearbeitung: 3. Abschnitt UWG Schutz von Geschäftsgeheimnissen Arzu Sedef Dr. Arzu Sedef, LL.M. ist auf Wirtschaftsrecht, insbesondere IT/IP- und Datenschutzrecht spezialisiert. Ihre Doktorarbeit im Bereich IT-Recht wurde mit dem Dr.- Maria-Schaumayer-Preis ausgezeichnet. Nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin auf der Wirtschaftsuniversität Wien, hat sie in renommierten Kanzleien gearbeitet und ist derzeit in einem Unternehmen sowie als externe Lektorin an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig. Bearbeitung: 3. Abschnitt UWG Sondertatbestände; 5. Abschnitt Kartellrecht (zus. mit M. Winner); 6. Abschnitt Immaterialgüterrecht und Kartellrecht Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 19

16 Andreas Wiebe Über die Autoren Univ.-Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Göttingen und Obmann des Forschungsvereins Infolaw in Wien. Von 2002 bis 2009 leitete der die Abteilung für Informationsrecht und Immaterialgüterrecht an der WU Wien. Neben zahlreichen Publikationen zum IT-Recht, Immaterialgüterrecht und Lauterkeitsrecht führte er drittmittelgeförderte Forschungsprojekte zum Urheberrecht und Datenschutzrecht durch. Bearbeitung: 1. Abschnitt Einführung Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsordnung; 3. Abschnitt 1 UWG Fallgruppe Ausbeutung Martin Winner Univ.-Prof. Dr. Martin Winner ist Professor für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Forschungs- und Lehrschwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, der Rechtsvergleichung in diesen Bereichen sowie im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Daneben ist er Vorsitzender der österreichischen Übernahmekommission Bearbeitung: 5. Abschnitt (Kartellrecht), zus. mit A. Sedef 20

17 Abkürzungsverzeichnis aa anderer Ansicht ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch Abk Abkommen AbkLoc Abkommens von Locarno zur Errichtung einer internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle ABl Amtsblatt Abs Absatz ae am Ende af alte Fassung ABG Allgemeine Geschäftsbedingungen AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union am anderer Meinung Anh Anhang Anm Anmerkung AnwBl Österreichisches Anwaltsblatt Art Artikel Aufl Auflage B2B Business to Business B2C Business to Consumer BA Beschwerdeabteilung des österreichischen Patentamts BB Der Betriebsberater BG Bezirksgericht; Bundesgesetz BGB (deutsches) Bürgerliches Gesetzbuch drgbl 1896, 195 BGBl Bundesgesetzblatt BGH (deutscher) Bundesgerichtshof Blg Beilage, -n BlgNR Beilage(n) zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates BM Bundesminister, -in; Bundesministerium BMBWF Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bspw beispielsweise bzw beziehungsweise ca cirka (ungefähr) d deutsch, -e, -er, -es dh das heißt dt deutsche, -r, -n, -s ecolex ecolex, Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht E-Commerce-RL Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richt- Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 21

18 Abkürzungsverzeichnis linie über den elektronischen Geschäftsverkehr ), ABl L 2000/178, 1 16 EK Europäische Kommission einschr einschränkend EO Exekutionsordnung RGBl 1896/79 EPA Europäisches Patentamt EPatÜbersVO Einheitspatent-Übersetzungsverordnung EPEW Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung EPGÜ Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht EPÜ Europäisches Patentübereinkommen EPVO Einheitspatentverordnung ErläutRV Erläuterungen zur Regierungsvorlage ErwGr Erwägungsgrund etc et cetera EU #europäische Union EuG Europäisches Gericht, 1. Instanz EuGH Europäischer Gerichtshof EUIPO European Union Intellectual Property Office EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht EWR Europäischer Wirtschaftsraum f und der, die folgende FernabsatzRL Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/ EG und 98/27/EG ff und die folgenden FN Fußnote gem gemäß GesbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GGM Gemeinschaftsgeschmacksmuster GGM-VO Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Verordnung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GMG Gebrauchsmustergesetz BGBl 1994/211 GMV Gemeinschaftsmarkenverordnung grds grundsätzlich GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR Int Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil (ab 1967) ha herrschende, -r Ansicht HABM Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) HG Handelsgericht hl herrschende Lehre HlSchG Halbleiterschutzgesetz BGBl 1988/372 hm herrschende Meinung 22

19 Abkürzungsverzeichnis Hrsg Herausgeber, -in idf in der Fassung idgf in der geltenden Fassung idr in der Regel ids in diesem Sinn ies im engeren Sinn insb insbesondere IrreführungsRL Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung idf der Richtlinie 97/55/EG vom (ABl L 1997/290, 18 vom ) is im Sinn isd im Sinne des/r isv im Sinne von ivm in Verbindung mit iws im weiteren Sinn izm im Zusammenhang mit izw im Zweifel JAP Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung JBl Juristische Blätter JN Jurisdiktionsnorm RGBl 1895/111 JusIT Zeitschrift für IT-Recht KartG Kartellgericht; Kartellgesetz 2005 BGBl 2005/61 KOG Kartellobergericht KOM Dokumente der Kommission der Europäischen Gemeinschaft krit kritisch KSchG Konsumentenschutzgesetz BGBl 1979/140 lit litera (Buchstabe) MarkSchG Markenschutzgesetz BGBl 1970/260 Mat Materialien me meines Erachtens Mitt Mitteilungen der deutschen Rechtsanwälte MR Medien und Recht MSchG Markenschutzgesetz 1970 BGBl 1970/260 MuSchG Musterschutzgesetz 1990 BGBl 1990/497 MuW Markenschutz und Wettbewerb mwn mit weiteren Nachweisen NA Nichtigkeitsabteilung des österreichischen Patentamts nf neue Fassung NJW Neue Juristische Wochenschrift NR Nationalrat NZ Österreichische Notariats-Zeitung ÖBl Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ÖBl-LS Leitsätze in den ÖBl Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 23

20 Abkürzungsverzeichnis OGH Oberster Gerichtshof ÖJZ Österreichische Juristen-Zeitung OLG Oberlandesgericht OPM Oberster Patent- und Markensenat (Der OPM wurde mit aufgelöst, vgl dazu S 59) ORF Österreichischer Rundfunk österr österreichisch, -e, -er, -es PatG 1970 Patentgesetz 1970 BGBl 1970/259 PatV-EG Patentverträge-Einführungsgesetz BGBl 1979/52 PBl Österreichisches Patentblatt PCT Patent Cooperation Treaty PPG 2004 PVÜ Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums BGBl 1973/399 RabattG Rabattgesetz drgbl 1933 I 1011 RBÜ Revidierte Berner Übereinkunft RdW Österreichisches Recht der Wirtschaft RIS Rechtsinformationssystem des Bundes RL-UGP siehe UGP-RL RN Randnummer, -note Rs Rechtssache Rsp Rechtsprechung RuW Recht und Wettbewerb, offizielle Mitteilungen des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb Rz Randzahl s siehe Slg Sammlung sog sogenannte, -r, -s StF Stammfassung str strittig strsp SZ ständige Rechtsprechung Entscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofs in Zivil- und (Justizverwaltungs-)sachen TKG 2003 Telekommunikationsgesetz BGBl 2003/70 TRIPS Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Anhang 1 C des WTO-Abkommens BGBl 1995/1) (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) ua und andere, -s; unter anderem UGB Unternehmensgesetzbuch RGBl 1897, 219 UGP-RL Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinie 97/7/EG, 98/27/ EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des 24

21 Abkürzungsverzeichnis Rates sowie der Verordnung EG Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) UrhG Urheberrechtsgesetz BGBl 1936/111 usw und so weiter uu unter Umständen uv unter vielen VbVG Verbandsverantwortlichengesetz BGBl I 2005/151 VerwGesG 2016 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 VfGH Verfassungsgerichtshof VfSlg Sammlung der Erkenntnisse und wichtigsten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes, Neue Folge vgl vergleiche VKI Verein für Konsumenteninformation VO Verordnung (EG, EU) VwSlg Erkenntnisse und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes wbl Wirtschaftsrechtliche Blätter WelturheberrechtsAbk Welturheberrechtsabkommen wobl wohnrechtliche Blätter WRP Wettbewerb in Recht und Praxis Z Ziffer zb zum Beispiel ZfRV Zeitschrift für Rechtsvergleichung ZPO Zivilprozessordnung RGBl 1895/113 zt zum Teil ZTG Ziviltechnikergesetz 1993 BGBl 1994/156 zust zustimmend zutr zutreffend zw zweifelhaft Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 25

22 Erster Abschnitt: Einführung Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsordnung Andreas Wiebe I. Einleitung Einführungsfall: Die beiden Schüler Michael K. und Johannes K. hatten die Idee, eine neue Methode zum Enteisen von Flugzeugen zu entwickeln und gewannen damit beim Young Scientist Contest in Stockholm den ersten Preis. 1 Dabei sollen Heizmatten in die Flugzeugoberfläche eingebaut und damit Eis abgesprengt werden: Man braucht nur Strom, sonst nichts, sagt einer der beiden Maturanten. Was sollen die beiden Entwickler nun mit ihrer Erfindung tun? Der Rechtsschutz immaterieller Güter basiert auf der Idee des geistigen Eigentums, die sich in der französischen Revolution durchgesetzt und sich im 19. Jahrhundert mit der Industrialisierung voll entfaltet hat. 2 Im Mittelalter war die Gewährung von Privilegien zur ausschließlichen Nutzung von Marken oder Herstellung von Druckwerken an die Zünfte oder die Gnade des Fürsten gebunden. Mit John Locke kam die Idee auf, dass aufgrund der Investition von Arbeit und Mühe auch ein Anrecht auf die Auswertung der immateriellen Güter bestehen solle. Die Auffassung eines verfassungsrechtlich anerkannten, natürlichen geistigen Eigentums ist heute die Basis für das Immaterialgüterrecht, das durch die jeweiligen gesetzlichen Ausprägungen nur seine rechtliche Anerkennung und Bestätigung findet. Neben der auf ökonomische Verwertung ausgerichteten Eigentumstheorie kam im 19. Jahrhundert auch eine starke persönlichkeitsrechtliche Komponente hinzu, die sich vor allem im kontinentaleuropäischen Urheberrecht auswirkte. II. Wettbewerb und Immaterialgüterrecht aus ökonomischer Sicht Literatur: Kirchner, Innovationsschutz und Investitionsschutz für immaterielle Güter, GRUR Int. 2004, 603; Granstrand, The Economics and Management of Intellectual Property (1999); Schäfer/Ott, Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts 3 (2000); Eidenmüller Effizienz als Rechtsprinzip 2 (1998); Wiebe, Information als Schutzgegenstand im System des geistigen Eigentums, in: Fielder/Ullrich (Hrsg), Information als Wirtschaftsgut (1995), 93; C.C.v.Weizsäcker, Rechte und Verhältnisse in der modernen Wirtschaftslehre, 34 KYKLOS 343 (1981). 1 Schüler auf patentiertem Höhenflug, Standard , S Eine gute Darstellung der Entwicklung des Urheberrechts und der damit verbundenen Theorien findet sich bei Rehbinder/Peukert, Urheberrecht 18, 2018, Rz 22 ff. Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 27

23 Einführung 1. Besonderheiten von Information Um das Konzept des Immaterialgüterrechts zu verstehen, muss man auch einen Blick auf den ökonomischen Hintergrund werfen. Ökonomisch weisen Informationen und immaterielle Gegenstände gegenüber körperlichen Sachen eine Reihe von Besonderheiten auf, die auch für die Ausgestaltung des Rechtsschutzes von grundlegender Bedeutung sind. In der Ökonomie bezeichnet man diese als öffentliche Güter : sie sind ubiquitär, können an vielen Orten gleichzeitig vorhanden sein; sie sind nicht ausschließbar, also im Zugang nicht begrenzt; sie verlieren durch Nutzung nicht an Qualität (nicht-rivalisierend). 3 Das daraus entstehende Marktversagen beinhaltet, dass der Preis der Informationen den Grenzkosten deren Vervielfältigung durch Kopisten entspricht. Auch werden manche Konsumenten ihre Zahlungsbereitschaft nicht offenbaren, um von dem Kauf durch andere zu profitieren (free riding). Daraus kann sich zwar eine optimale Nutzung der Information ergeben, die Produktionskosten können aber nicht gedeckt werden. Es entsteht also das Problem der Unterproduktion mit der Folge zu geringer Anreize zur Produktion von Information. 2. Property Rights Theorie Diesem Marktversagen soll durch die Konstituierung von Property Rights abgeholfen werden. Ausschließlichkeitsrechte begründen erst die Handelbarkeit informationeller Güter und konstituieren Märkte. Es wird künstliche Exklusivität hergestellt. Auf Märkten soll das Gut seiner effizientesten Verwertung zugeführt werden. Zusätzlich ist die Erstzuordnung nach dem Coase-Theorem von Bedeutung, da die Rechte aufgrund der Existenz von Transaktionskosten nicht immer den Ort der effizientesten Verwertung erreichen. Mit der Etablierung von Ausschließlichkeitsrechten entstehen jedoch neue Probleme. Unter einer Effizienzanalyse beinhalten Monopolmärkte bestimmte Wohlfahrtsverluste. Der Monopolist legt Preise über den Grenzkosten fest und die Produzentenrente ist zu Lasten der Konsumentenrente höher als unter Wettbewerb, es findet also eine Wohlstandsumverteilung statt. Effizienzverluste treten durch den sog. Deadweight Loss auf, wonach die Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente insgesamt geringer ist. Dies gilt auch für den Rechtsschutz immaterieller Güter. Die Verringerung des Wohlfahrtsverlusts durch Unterproduktion wird erkauft mit einem Wohlfahrtsverlust durch Unternutzung. In diesem Spannungsfeld besteht ökonomisch die Aufgabe des Gesetzgebers, einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen. Auch ökonomisch hängt eine effiziente Gestaltung von einem angemessenen Ausgleich zwischen Anreiz und Verbreitung ab. Dieses Fine Tuning ist die zentrale Aufgabe der Ausgestaltung der Immaterialgüterrechte. Der Konflikt zwischen Verwertungsinteresse und Informationszugang ist sowohl ökonomisch als auch rechtlich im Immaterialgüterrecht angelegt. 3 Vgl Wiebe, Information als Schutzgegenstand, 93, (102 ff). 28

24 Wettbewerb und Immaterialgüterrecht aus ökonomischer Sicht 3. Anreiz und Wettbewerb Aus volkswirtschaftlicher Sicht hat C.C v. Weizsäcker drei Ebenen wirtschaftlicher Tätigkeit unterschieden: Innovation, Produktion, Konsum. Betrachtet man zunächst das Sacheigentum, so bewirkt die sich daraus auf Konsumebene ergebende Ausschließlichkeit Anreize zur Investition auf der Produktionsebene. In gleicher Weise bewirkt das Immaterialgüterrecht, das sich als Beschränkung auf der Produktionsebene auswirkt, Anreize zur Schaffung neuer Innovationen. So bewirkt das Patentrecht, dass patentgeschützte Maschinen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gebaut und eingesetzt werden können. Durch die ausschließliche Zuordnung der ökonomischen Verwertung werden Anreize geschaffen, neue Ideen für Maschinen und Produktionsverfahren zu entwickeln. 4 Anhand dieser Zusammenhänge wird deutlich, dass Immaterialgüterrechte aus ökonomischer Sicht keine Monopole darstellen, sondern im Gegenteil Anreize für Innovation und Wettbewerb schaffen sollen. Ein Ausschlussrecht besteht nur im Hinblick auf das konkret geschützte immaterielle Gut. Soweit dieses im Ausnahmefall auch zur Wettbewerbsbeschränkung auf Märkten eingesetzt wird, besteht die Zuständigkeit des Kartellverbots sowie der Missbrauchskontrolle nach 1, 4 KartellG bzw Art. 81, 82 EGV. 4. Wettbewerb und theoretische Grundlagen Der Wettbewerbsbegriff kann unterschiedliche Inhalte bezeichnen: ein die Volkswirtschaft beherrschendes Ordnungsprinzip, dessen Ergebnisse den gesamtwirtschaftlichen Prozess bestimmen; die Marktlage für ein bestimmtes Erzeugnis, bei dem Alternativen für die Marktgegenseite bestehen; das Verhalten einzelner Unternehmen auf einem bestimmten Markt und die sich daraus ergebenden horizontalen Beziehungen zu konkurrierenden Unternehmen und vertikalen Austauschbeziehungen zu Unternehmen der vor- oder nachgeordneten Wirtschaftsstufen sowie den Endverbrauchern. Damit sind aus verschiedenen Blickwinkeln die verschiedenen Aspekte des Wettbewerbs erfasst. Für das Wettbewerbsrecht erscheint eine verhaltensbezogene Sichtweise geeignet, wie sie sich in der Definition von Fikentscher niederschlägt: Wirtschaftlicher Wettbewerb ist das selbständige Streben sich gegenseitig im Wirtschaftserfolg beeinflussender Anbieter oder Nachfrager (Mitbewerber) nach Geschäftsverbindung mit Dritten (Kunden oder Lieferanten) durch Inaussichtstellen günstig erscheinender Geschäftsbedingungen. 5 4 Nach C.C.v. Weizsäcker, Rechte und Verhältnisse in der modernen Wirtschaftslehre, 34 KYKLOS 343 (349 ff). 5 Fikentscher, Neuere Entwicklungen der Theorie zum Tatbestandsmerkmal der Wettbewerbsbeschränkung in 1 GWB, WuW 61, 788, 798. Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 29

25 Einführung Für Art und Umfang rechtlicher Regulierung sind die die Funktion von Wettbewerb beschreibenden theoretischen Annahmen von Bedeutung. 6 Nach der Konzeption vom vollkommenen Wettbewerb ging man zunächst aus von den Annahmen: möglichst große Zahl von Marktpartnern, homogene Güter, einheitlicher Preis und offene Märkte; unter diesen Bedingungen würde sich ein Gleichgewichtszustand zwischen Angebot und Nachfrage mit einheitlichem Preis bilden. Es wurde bald klar, dass diese Annahmen in der Realität nicht zutreffen, vielmehr ein Mix von kompetitiven und monopolistischen Elementen gegeben ist. Clarke hat dann mit der dynamischen Theorie eine zeitliche Komponente eingebracht, die eher als statische Modelle der Wirklichkeit gerecht werden. Danach ist der Wettbewerb ein dynamischer Prozess in der Zeit. 7 Pionierunternehmen können durch Innovationen vorstoßen, Nachahmer stoßen nach und heben den Wettbewerb qualitativ auf eine höhere Ebene. Der Markt entwickelt sich in Phasen, wobei der Fortschritt gerade durch zeitweilige monopolistische Elemente gefördert werden kann. Das bedeutet, dass zeitweilige Monopole nicht grds schlecht sind, sondern im Gegenteil dynamisch den Wettbewerb fördern. Andererseits ist die Nachahmungsfreiheit ein essentieller Teil dieser Konzeption. Welche Folgerungen ergeben sich daraus für die rechtliche Regulierung? Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Kartellrechts nach dem Zweiten Weltkrieg wurde stark abgestellt auf eine Instrumentalisierung des Wettbewerbs zur Erreichung bestimmter Funktionen ( Konzept des funktionsfähigen Wettbewerbs ). Als Grundfunktionen wurden dabei genannt: Lenkung des Angebots durch die Nachfrage, Optimalkombination der Produktionsfaktoren, Anpassung der Produktionskapazität an die Marktdaten, funktionelle Einkommensverteilung nach der Marktleistung (Verteilungsfunktion), Durchsetzung des technischen Fortschritts (Antriebsfunktion). Eine ordnungspolitisch motivierte Steuerung des Wettbewerbs erscheint aber ebenfalls als wenig realistisch. Nach dem ua von v. Hayek vertretenen Konzept der Wettbewerbsfreiheit lassen sich keine gesicherten Korrelationen zwischen Marktstruktur, -verhalten und -ergebnissen nachweisen. Der Wettbewerb wird als Entdeckungsverfahren verstanden, das langfristig zu guten ökonomischen Ergebnissen und wirtschaftlichem Wohlstand führt. 8 Ordnungspolitisch kann es also nicht um die Verwirklichung bestimmter Ziele gehen, sondern um die Gewährleistung eines freien, unbeschränkten Wettbewerbs. Ziel des Wettbewerbsrechts ist also die Sicherung der Wettbewerbsfreiheit. Der Wettbewerb ist frei, wenn es jedem erlaubt ist, sich auf einem bestimmten Markt mit anderen Wirtschaftssubjekten um Geschäftsabschlüsse mit Marktpartnern zu bewerben. Das beinhaltet freien Zugang für neue Wettbewerber und die Möglichkeit für jeden Wettbewerber, Entschlüsse auf dem Markt frei fassen und durchführen zu können. 6 S dazu Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, duwg 36 Einl Rz 1.11 ff. 7 Clark, Towards a Concept of Workable Competition, The American Economic Review (1940). 8 v. Hayek, Freiburger Studien (1969), 249 ff. 30

26 Rechtliche Funktion des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts III. Rechtliche Funktion des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts 1. Immaterialgüterrechte als Rechtsobjekte 1.1. Rechtscharakter und Regulierungsansatz Juristisch sind die Immaterialgüterrechte als Vermögensrechte an verselbständigten geistigen Gütern ausgestaltet. Sie sind subjektive Rechte und geben ihrem Inhaber damit eine Berechtigung an der Verwertung des immateriellen Guts, die dinglicher Natur ist. Sie sind außerdem absolute Rechte, verleihen ihrem Inhaber also sowohl die positive Nutzungsbefugnis als auch das negative Abwehrrecht. Diese Befugnisse wirken nicht nur innerhalb vertraglicher Verhältnisse, sondern gegenüber jedem Dritten. Hat der Rechteinhaber einem Lizenznehmer ein ausschließliches Verwertungsrecht eingeräumt, wirkt dieses sogar gegenüber dem Rechteinhaber (Lizenzgeber) selbst. Der Gesetzgeber hat genau abgegrenzte Immaterialgüterrechte geschaffen, außerhalb derer grds Wettbewerbsfreiheit herrscht. Es besteht daher ein Numerus Clausus der Schutzrechte. Man kann auch umgekehrt von einem Prinzip der Gemeinfreiheit von Informationen sprechen. Neu entstehende immaterielle Güter müssen daher entweder den bestehenden Schutzrechten zugeordnet werden, oder der Gesetzgeber muss neue Schutzrechte schaffen. Beispiel: Mit der Verbreitung der Kommunikation über Internet wurden Domain Names zu einem wirtschaftlich bedeutenden immateriellen Gut. Das Domain Name System basiert auf einer Registrierung bei einem entsprechenden Diensteanbieter. Es besteht kein eigenes Schutzrecht für Domain Names. Über die Annahme einer Kennzeichnungsfunktion der Domain Names hinsichtlich des Betreibers des jeweils bezeichneten Rechners lassen sich Domain Names aber über das Marken- und Kennzeichenrecht schützen. Darüber hinaus sind sie zwar als pfändbarer Vermögensgegenstand anerkannt. Der deutsche BGH hat für das deutsche Recht hervorgehoben, dass Domains kein dingliches Recht darstellen, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Anmelders gegen die Registrierungsstelle ein Vermögensrecht isv 857 Abs 1 dzpo darstellen, das insoweit pfändbar ist. Diese umfassen die Eintragung sowie die sich aus dem folgenden Dauerschuldverhältnis ergebenden Ansprüche auf Fortbestand der Konnektierung sowie die sich ergebenden Nebenansprüche. Die Ausgestaltung der immaterialgüterrechtlichen Schutzsysteme stellt einen Ausgleich der auf das immaterielle Gut gerichteten unterschiedlichen, teilweise aber gleichgerichteten Interessen dar. Aus Sicht des Schaffenden besteht das Interesse an wirtschaftlicher Verwertung, es gibt aber auch persönliche und ideelle Interessen, die vor allem im Urheberrecht als Urheberpersönlichkeitsrecht besonders ausgeprägt sind. Die Konsumenten ebenso wie die Wettbewerber haben dagegen ein Interesse an einem möglichst ungehinderten und kostengünstigen Zugang zum Immaterialgut. Aus Sicht der Allgemeinheit besteht schließlich ein Interesse an der Bereicherung des Bestands an Kultur bzw technischem Wissen oder Formenreichtum. Dieses Allgemeininteresse läuft parallel zum Verwertungsinteresse des Rechteinhabers und schlägt sich in Wiebe (Hg.), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2018) 4 31

27 32 Einführung der Anreizfunktion des Immaterialgüterrechts nieder. Die Interessen der Wettbewerber und Konsumenten sind mehr auf Begrenzung des Schutzes und weite Verbreitung des Immaterialguts gerichtet. Das eigentliche Kernproblem des Immaterialgüterrechts besteht daher in der Herstellung des richtigen Niveaus an Schutz, wobei sich dies sowohl in der Eingrenzung des Schutzgegenstands als auch der Bestimmung des Schutzumfangs niederschlägt. Da die Ökonomie keine große Hilfestellung bei der Bestimmung des optimalen Fine Tunings geben kann, bleibt es allein der gesetzgeberischen Wertung überlassen, einen aus seiner Sicht gerechten Interessenausgleich herzustellen. Die technische Entwicklung hat dabei in den letzten 20 Jahren zu einer fortdauernden Stärkung der Interessen der Rechteinhaber geführt Übergreifende Regelungsfragen Bei der Ausgestaltung der Schutzrechte stellen sich bestimmte Regelungsfragen, die übergreifend für jedes der verschiedenen Immaterialgüterrechte von Bedeutung sind. Man muss sich insoweit wieder vergegenwärtigen, dass der Gesetzgeber nicht wie bei körperlichen Gegenständen von einem vorhandenen Schutzgegenstand ausgehen kann, an dem nur die Eigentumsrechte ausgestaltet werden müssen. Vielmehr muss der Gesetzgeber im Immaterialgüterrecht bereits den Schutzgegenstand genau bestimmen und eingrenzen. Darüber hinaus muss er die sich aus einer Verletzung des Schutzrechts ergebenden Rechte bestimmen und eingrenzen und so den Schutzumfang bestimmen. Dabei geht es zum einen um die äußere Grenze des Schutzgegenstands. Bspw bestimmt 1 Abs 2 MuSchG ein geschütztes Muster als Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insb aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt. Darüber hinaus werden aber innerhalb des so definierten Schutzgegenstands wiederum bestimmte Bereiche herausgeschnitten, die frei bleiben sollen. 1 Abs 2 PatG führt eine Reihe solcher Ausschlusstatbestände auf, zb Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele und geschäftliche Tätigkeiten oder die Wiedergabe von Informationen. Bei dieser inneren Grenze des Schutzgegenstands besteht vor allem ein Allgemeininteresse an freiem Zugang, das entweder auf Förderung des wissenschaftlichen oder technischen Fortschritts gerichtet ist oder auch eine Behinderung wirtschaftlicher Tätigkeit verhindern soll, wie etwa die Ablehnung eines Schutzes von neuen Geschäftsmodellen und wirtschaftlichen Konzepten. Weiterhin müssen die ausschließlichen Rechte genau definiert werden, um den Schutzumfang zu bestimmen. Dabei stehen die ökonomischen Verwertungsrechte im Vordergrund, ergänzt durch persönlichkeitsrechtliche Befugnisse, vor allem im Urheberrecht. Auch hinsichtlich dieses Schutzumfangs besteht ein Schachtelsystem. Aus

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