Klassisches Beispiel: Flöte

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3 Zur Regelung des menschlichen Zusammenlebens werden u.a. Konzepte der Gerechtigkeit oder der Fairness herangezogen. Behauptet wird gar, dass Gerechtigkeit die zentrale moralische Kategorie im politisch-sozialen Bereich sei. Das betrifft die Verteilung begehrter, aber begrenzter Güter, die Verteilung von Lasten, die Rechtfertigung bestehender Ungleichheiten sowie die Wahl und Implementierung von Verfahrensweisen zur Beilegung von Konflikten. (Bsp. Brügeli teilen unter zwei Kindern wie macht man das?) G. gilt als DAS zentrale Kriterium der moralischen Legitimation politischer und sozialer Verfahrensweisen und Institutionen. Was aber Gerechtigkeit erfordert und wie gerechte Verhältnisse aussehen sollen = weitgehend unklar. Das gilt insbesondere für das Problem der gerechten Verteilung von Gütern bzw. der sozialen Gerechtigkeit. Zu sagen, etwas sei gerecht/ungerecht = erstens starke moralische Beurteilung, nicht nur Beschreibung. Wichtig ist zweitens ihre moralische Legitimität. «Gerecht» sein bedeutet, gerechtfertigt sein, d.h. objektiv bzw. v.a. unparteilich begründet. Wenn eine knappe Ressource auf mehrere Menschen mit prinzipiell gleichberechtigten Ansprüchen verteilt werden soll, wäre die spontane Gerechtigkeitsintuition, sie arithmetisch durch die Anzahl der Betroffenen zu teilen. Dem widerspricht unsere Erfahrung, dass wir zwar gleichwertig, aber eben doch nicht gleich sind: nicht gleich aussehen, sprechen, verschiedene Interessen, politische Überzeugungen und Hoffnungen haben und im Gegenteil grossen Wert darauf legen und viel dafür investieren, eine Individualität zu entwickeln. (I did it my way! Und nicht: ich hab s wie alle anderen getan). Zentraler Satz in John Rawls 1979 erschienenen, bahnbrechenden Buch «A Theory of Justice» lautet: Die natürliche Verteilung ist weder gerecht noch ungerecht; es ist auch nicht ungerecht, dass die Menschen in eine bestimmte Position der Gesellschaft hinaneingeboren werden. Das sind einfach natürliche Tatsachen. Gerecht oder ungerecht ist die Art, wie sich Institutionen angesichts dieser Tatsachen verhalten». 3

4 Älteste Gerechtigkeitsdefinition des Abendlandes. Dies bedingt, dass es mehrere Menschen gibt. G. ist interpersonal. Bezieht sich auf Handeln von Menschen gegenüber anderen, die moralischen Anspruch haben (Angemessener Ausgleich bei Interessenskonflikten um Güter und Lasten). «Jedem das Seine» oder «Gleiche gleich, ungleiche ungleich» gilt grundsätzlich für alle Menschen gleich. D.h., jeder Mensch ist grundlegend gleichwertiges Rechtssubjekt. Buchstäblich jede Gerechtigkeit hat einen Bezug zur Idee der Gleichheit. Welche Prinzipien/Werte können bei Verteilungsproblemen zur Legitimation/Priorisierung der Ansprüche zu Rate gezogen werden? Gleichbehandlung unabhängig von Merkmalen der Person und der Situation: allen gleich viel/ dasselbe. Unter solidaritäts- und kooperationsorientierten Sozialbeziehungen das Kriterium der Wahl. Nach Bedarf: Anspruch gemäss Grösse und/oder Dringlichkeit der Benachteiligung oder des Leidensdrucks. Funktional bei grosser Abhängigkeit des Empfängers. Nach Verdienst: proportional zur eingebrachten Leistung: Dem Beitrag der Betroffenen entsprechend. Funktional, wenn effiziente ökonomische Interaktion gefördert werden soll (Bonus/Malus). Kritik Matthäus 25: «Denn jedem, der hat, wird gegeben werden; dem aber, der nicht hat, wird auch das genommen, was er hat. Und den unnützen Knecht stosset hinaus in die Finsternis, die draussen ist! Dort wird Heulen und Zähneknirschen sein». Klassisches Beispiel: Flöte 4

5 Wie wird das Recht auf Qualifikation gewährleistet? Wie wird Bildung verteilt? Abkehr von der traditionellen Ständegesellschaft, in der die für das Individuum erreichbare soziale Position weitgehend durch die soziale Herkunft determiniert war. Gemäss moderner Vorstellung sind attraktive Positionen an diejenigen zu vergeben, die gemäss ihrer Leistungsfähigkeit und bereitschaft am besten geeignet sind. d.h. problematische Formen von Diskriminierung waren zu beseitigen und durch das Leistungsprinzip zu ersetzen. Relevant für das soziale Fortkommen wurden Fähigkeiten und Kenntnisse. Zunahme des ökonomischen Werts von Bildung im 19./20. Jahrhundert. Statt von Qualifikation ist zunehmend von Humankapital die Rede. Man soll nicht nur über bestimmte, ökonomisch nützliche Kenntnisse verfügen, sondern besser qualifiziert sein als andere. Bildung erhält einen positionalen Wert: Im Wettbewerb um soziale Positionen kann jede Bildungs-Ungleichheit von Belang sein. UNESCO definiert Equity als Fairness + Inklusion (=Schule für alle, kein/-e Schüler/-in ausgegrenzt) 5

6 Funktionaler Dilettantismus (Seibel, 1994): Gesellschaft braucht eine Organisation/Institution, die notorisch an der Erfüllung unlösbarer gesellschaftlicher Probleme oder nicht einlösbarer Qualitätskriterien scheitert. Funktionen der Schule (z.b. Fend, 2006) Sozialisation/Teilhabe, Qualifikation/Fähigkeiten, Selektion/Berechtigung, Integration) Prinzipien der Gerechtigkeit; Wer soll gefördert werden? Differenzierung vs Homogenisierung 6

7 Um es deutlich auszudrücken: Lehrpersonen sind nicht nur gefordert, wirksame Qualifikation und Sozialisation zu gewährleisten. Ebenfalls wird von ihnen bzw. der Schule gefordert, dass sie den SchülerInnen ermöglichen «ihr Leistungspotential optimal auszuschöpfen. Wie gut das gelingt, hängt zu einem grossen Teil davon ab, inwieweit die Schule in der Lage ist die ungünstigen Lernvoraussetzungen von Kindern und Jugendlichen zu kompensieren. Bloch: ist im Idealfall eine Koordinationsleitung zwischen den Ansprüchen der Gesamtverteilung von Vor- und Nachteilen in der Klasse und jenen des individuellen Förderbedarfs 7

8 Ich bin kein Jurist Etymologie: (gr.) discriminare = unterscheiden, trennen, scheiden, entfernen. Umgangssprachlich: ungerechte, unfaire Benachteiligung. Diskriminierung gilt als qualifizierte Verletzung der Rechtsgleichheit i.s. Ungleichbehandlung von Personen aufgrund eines Merkmals, das Bestandteil ihrer Identität ist oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, welche tendenziell ausgegrenzt wurde/wird. Diskriminierungsschutz ist demnach v.a. Schutz vor individueller Benachteiligung oder Ausgrenzung. 3 Pflichten (D-Mainstreaming: Massnahmen zur systematischen Anerkennung der Vielfalt ebenso wie die Orientierung auf Gleichstellung als Aufgabe). Salamanca: durch CH unterschrieben, Grundsätzliches Recht auf Bildung aller Kinder. Jedes Schulsystem soll den Eigenschaften, Fähigkeiten und Lernbedürfnissen der Kinder gerecht werden, insbesondere durch eine integrative Ausrichtung. 8

9 System: Einhellig fordern wir von der Schule, dass sie allen Kindern und Jugendlichen unbesehen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder anderer Merkmale die individuell bestmöglichen Bildungschancen zukommen lässt. V.a. PISA hat Schulqualität mit zwei Befunden grundlegend hinterfragt: erstens: Aschulleistungen an Schweizer Schulen sind millieubedingt. Und zweitens: Es gibt Länder, die sowohl ein hohes durchschnittliches Leistungsniveau, als auch niedrigen Leistungsdifferenzen aufweisen. 9

10 Vom katholischen Mädchen auf dem Lande zum albanisch-stämmigen Jungen aus der Stadt. Herausforderungen verändern sich. 10

11 Alter Satz den ich in der klinischen Psychologie noch gelernt hatte: «Kompetente Eltern haben kompetente Kinder». Pädagogische Psychologie: Anzahl Bücher zuhause hängt signifikant mit Bildungsabschluss der Kinder zusammen. Solche und ähnliche Diskussionen um Chancengerechtigkeit in Bereichen, die mit der Schule nur am Rand zu tun haben (vgl. Thesen): Mit Bezug auf Zusammenhänge zwischen Herkunft und Bildungschancen geht die Forschung heute von vielfältigen Wirkmechanismen zwischen individuellen, familialen, schulischen und Kontextbedingungen aus. Diese werden z.b. in der Theorie der primären und sekundären Herkunftseffekte von Boudon (1974) aufeinander bezogen. Nach dieser Theorie werden ungleiche Bildungserfolge oder Chancen durch zwei mehr oder weniger unabhängige Prozesse verursacht, wobei der eine die schulischen Performanzen und der andere die eltzerlichen Bildungsentscheidungen beschreibt. Sowohl die ökonomische als auch Bildungsressourcen ermöglichen es den Eltern höherer Schichten, einerseits durch Erziehungsschwerpunkte, Ausstattung und gezielte Förderung für ihre Kinder günstige Voraussetzungen zur Erlangung jener Fähigkeiten zu schaffen, die in der Schule vorteilhaft sind. Deshalb zeigen Kinder aus höheren Sozialschichten gegenüber Arbeiterkindern fast durchwegs bessere Schulleistungen (primärer Herkunftseffekt). Andererseits geben die Bildungsentscheidungen im Kontext der Familie den Ausschlag für Bildungswege. Diese stehen jedoch in Abhängigkeit zu ökonomischen und zu Bildungsressourcen (sekundärer Herkunftseffekt). 11

12 Forschungsstelle für Bildungsökonomie Bern (Wolter, 2008): 63% der SchülerInnen (Schweizer) nehmen Nachhilfe im Privatunterricht. Entscheidend ist Einkommen der Eltern, nicht Schulbildung der Eltern. Unter sign. Weniger Geld für private Zusatzleistungen. 11

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15 Die Rekrutierung von Vertretungen von Erziehungsverantwortlichen mit Migrationshintergrund in den Elternorganisationen ist zu forcieren. Organisationen könnten sich stärker für die Förderung der Mehrsprachigkeit (z.b. HSK) einsetzen. 14

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19 Funktionaler Dilettantismus 18

20 Kein Königsweg durchs Leben 19

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