Amtsblatt der Stadt Leverkusen

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1 Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 11. Jahrgang 15. Mai 2017 Nummer 19 Inhaltsverzeichnis Seite 77. Bekanntmachung der Einladung zur 27. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, , Rathaus, 5. OG, Friedrich- Ebert-Platz 1, Ratssaal, Beginn: 15:00 Uhr Bekanntmachung der Satzung vom für den Bebauungsplan Nr. 172 B/II nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe" - 1. Änderung Bekanntmachung der Satzung vom für den Bebauungsplan Nr. 208 B/II "Opladen - nbso/westseite - Quartiere" Bekanntmachung der Satzung vom für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 28/II "Opladen - nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)" Bekanntmachung der Satzung vom für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 27/I "Rheindorf-Nord - zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz" Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Bilanz des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen Opladen Bekanntmachung der Einladung zur 27. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, , Rathaus, 5. OG, Friedrich-Ebert- Platz 1, Ratssaal, Beginn: 15:00 Uhr T a g e s o r d n u n g Öffentliche Sitzung Nummer 1 Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2 Niederschriften Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach , Leverkusen, 0214/ , 0214/ , amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr Abrufbar im Internet unter Versand: 0214/

2 Seite 146 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai Vorschlag für die En-bloc-Abstimmung 4 Agglomerationskonzept - Vortrag von Herrn Dr. Molitor, Region Köln/Bonn e.v. 5 Sitzungsplan / Ausschussumbesetzungen 2017/ Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen 2017/1670 Dezernat I 8 Wiederbesetzung der Leitungsstelle Jugendhaus Lindenhof - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom m. Stn. v /1563 Dezernat II 9 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Entwurf des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Leverkusen - 10 Neuaufstellung der Wohnungsbaugesellschaft (WGL) - Antrag der Fraktion Opladen Plus vom m. Stn. v Vergnügungsstättenkonzept - Prüfung Entzug von Konzessionen nach Ablauf - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom m. Stn. v m. Anfrage vom Erstellung eines Kriminalitätsatlas - Antrag der Gruppe PRO NRW vom / / / /1656 Dezernat III 13 Einführung eines Mehrweg-Kaffeebechersystems - Antrag der Gruppe PRO NRW vom Einführung eines Sachleistungspaketes für Studierende - Antrag der Gruppe FDP vom / / Dritte Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen vom (Sondernutzungssatzung) 15.1 Marktgebühren für Wochen-, Bauern- und Frischemärkte für Privatbetreiber - Änderungsantrag von Herrn Bürgermeister Marewski (CDU) vom zur Vorlage Nr. 2017/ /1668

3 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite Verwaltungsvorlage 2017/ Ständige Überprüfung und regelmäßige Berichterstattung zu Integrationsmaßnahmen - Antrag der Gruppe PRO NRW vom /1654 Dezernat IV 17 Hotline zu Gewalt an Schulen - Antrag der Gruppe PRO NRW vom Wiederaufnahme Kultur im Dialog - Antrag der Gruppe FDP vom / / Aktuelle Situation und weitere Entwicklung der Kindertagesstätten in Leverkusen 19.1 Aus- und Neubau von Kindertagesstätten sowie Bereitstellung von Betreuungspersonal - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom Aus- und Neubau von Kindertagesstätten sowie Bereitstellung von Betreuungspersonal - Antrag der SPD-Fraktion vom Ausbau der Kindertagesstätte Auermühle - Antrag der SPD-Fraktion vom Planung einer Kindertagesstätte in jedem neu geplanten Baugebiet - Antrag der SPD-Fraktion vom Kreative Lösungen für Übermittagsbetreuung - Antrag der SPD-Fraktion vom Entwicklungsplan für städtische Kindertagesstätten - Antrag der SPD-Fraktion vom Verbesserung der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen - Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom / / / / / / / Probeweise Einrichtung des neuen Ausbildungsgangs zur/zum praxisorientierten Erzieherin/Erzieher (PIA) in 4 Kindertagesstätten der Stadt Leverkusen - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom m. Stn. v / Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in Tagespflege 2017/ Jahresabschluss des "Sportpark Leverkusen" /1635

4 Seite 148 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai 2017 Dezernat V 23 Verlegung der Erdgasleitung im Zusammenhang mit dem Autobahnausbau - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom / Bebauungsplanverfahren Reuterstraße 24.1 Aufhebung Bebauungsplanverfahren Reuterstraße - Antrag der CDU-Fraktion vom m. Anfragen des Bürgermeisters Marewski (CDU) v. 04. u m. Stn. v m. Stn. v u. nichtöffentlichen Anlagen 24.2 Nachverhandlung mit dem Investor des geplanten Lebensmittelmarktes, Schulwegsituation und verkehrliche Belastung - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Aufnahme der Johanneskirche in die UNESCO- Weltkulturerbeliste - Bürgerantrag vom Beteiligung am Bundesprogramm "Zukunft Stadtgrün" - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom Unterbringung der Verwaltung - Verzicht auf das Projekt "Torhaus" als Verwaltungsstandort - Verlängerung der Mietverträge Hauptstraße 101, Moskauer Straße 4, Quettinger Straße Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in den Gebäuden Düsseldorfer Straße 153 und Manforter Straße Brandschutzsanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium - Planungs- und Baubeschluss 29 Konzept Ersatzbeleuchtung und Abbau Hochmaste Europaring - m. Stn. v Instandsetzungsarbeiten an drei Stahlbrücken im Stadtgebiet - m. Erg. v / / / / / / / /1614 Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.a.: Rat (ab lfd. Nr. 5/2017) Nichtöffentliche Sitzung Nummer 1 Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2 Niederschriften

5 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite 149 Dezernat II 3 Preisermittlung für den Verkauf städtischer Grundstücke an ein Einzelhandelsunternehmern an der Reuterstraße - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom m. Stn. v /1617 Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.a.: Rat (ab lfd. Nr. 5/2017) Leverkusen, 12. Mai 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister 78. Bekanntmachung der Satzung vom für den Bebauungsplan Nr. 172 B/II nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe" - 1. Änderung Auf Grund des 10 Baugesetzbuch - BauGB i. d. F. d. B. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548) und 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW S. 294) sowie 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 496), in Kraft getreten am hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 172 B/II nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe" - 1. Änderung als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 172 B/II nbso - Campus Leverkusen und Gewerbe" - 1. Änderung gemäß 10 BauGB in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, von 8:30 bis 13:30 Uhr.

6 Seite 150 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai 2017 Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. Bebauungsplan Nr. 172 B/II nbs:o Campus Leverkusen und Gewerbe 1. Änderung Geltungsbereich des Bebauungsplanes

7 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite 151 Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. IV. Gemäß 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 3. Mai 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister

8 Seite 152 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai Bekanntmachung der Satzung vom für den Bebauungsplan Nr. 208 B/II "Opladen - nbso/westseite - Quartiere" Auf Grund des 10 Baugesetzbuch - BauGB i. d. F. d. B. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548) und 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW S. 294) sowie 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW S. 496), in Kraft getreten am hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 208 B/II "Opladen - nbso/westseite - Quartiere" als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 208 B/II "Opladen - nbso/ Westseite - Quartiere" gemäß 10 BauGB in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, von 8:30 bis 13:30 Uhr. Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. (siehe Folgeseite)

9 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite 153 Bebauungsplan Nr. 208 B/II ''Opladen - nbso/westseite - Quartiere Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II ''Opladen - nbso/westseite - Quartiere

10 Seite 154 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai 2017 Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. IV. Gemäß 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 3. Mai 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister

11 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite Bekanntmachung der Satzung vom für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 28/II "Opladen - nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)" Auf Grund des 10 Baugesetzbuch - BauGB i. d. F. d. B. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548) und 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW S. 294) sowie 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), in Kraft getreten am hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 28/II "Opladen - nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)" als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan V 28/II "Opladen - nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)" gemäß 10 BauGB in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, von 8:30 bis 13:30 Uhr. Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. (siehe Folgeseite)

12 Seite 156 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai 2017 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 28/II Opladen - nbso, südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus) Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

13 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. IV. Gemäß 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 3. Mai 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister 81. Bekanntmachung der Satzung vom für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 27/I "Rheindorf-Nord - zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz" Auf Grund des 10 Baugesetzbuch - BauGB i. d. F. d. B. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548) und 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW S. 294) sowie 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d. F. d. B. vom (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), in Kraft getreten am hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 27/I "Rheindorf- Nord - zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz" als Satzung beschlossen.

14 Seite 158 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai 2017 Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan V 27/I "Rheindorf-Nord - zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz" gemäß 10 BauGB in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, von 8:30 bis 13:30 Uhr. Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. (siehe Folgeseite)

15 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite 159 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 27/I Rheindorf Nord zwischen Elbestraße, Insterstraße und Königsberger Platz Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 27/I Geltungsbereich des Vorhaben-und Erschließungsplanes Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34/66 Königsberger Platz (rechtskräftig seit )

16 Seite 160 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai 2017 Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. IV. Gemäß 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 5. Mai 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister

17 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NRW S. 666), geändert durch Gesetz vom , hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen Opladen mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf EURO Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EURO im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EURO Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EURO Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 EURO Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EURO festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 4 0 EURO Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

18 Seite 162 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. Zur Deckung des Gesamtfehlbetrages in Höhe von wird aufgrund des 94 Schulgesetz in der zurzeit gültigen Fassung die von den Mitgliedsgemeinden aufzubringende Umlage wie folgt festgesetzt: Euro Umlage Ergebnisplan (kassenwirksam) von insgesamt Euro a) zur Deckung des Fehlbetrages mit ,50 Euro auf je Schüler 632,98 Euro b) zur Deckung des Fehlbetrages mit ,50 Euro auf Umlagefaktor = 0, der Umlagegrundlage zur Kreisumlage bzw. zur Landschaftsverbandsumlage für 2016 (FA 2016) Umlage Ergebnisplan (als Forderung) von insgesamt Euro a) zur Deckung des Fehlbetrages mit Euro auf je Schüler 53,81 Euro b) zur Deckung des Fehlbetrages mit Euro auf Umlagefaktor = 0, der Umlagegrundlage zur Kreisumlage bzw. zur Landschaftsverbandsumlage für 2016 (FA 2016) 6 Ein "erheblicher Jahresfehlbetrag" im Sinne von 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NW ist dann gegeben, wenn dieser Betrag höher ist als 4 % der im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen des Ergebnisplanes (lt. Haushaltssatzung) und dies bis zum des Haushaltsjahres festgestellt wird Als unerheblich im Sinne von 81 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 GO NW gelten ein zu erwartender Fehlbetrag oder eine Ausgabensteigerung bis zu 10% des Gesamthaushaltsvolumens.

19 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite Als geringfügig im Sinne von 80 Abs. 3 GO NW gelten bisher nicht veranschlagte, aber unabweisbare Baumaßnahmen einschl. Planungskosten sowie Instandsetzungen an Bauten und Anlagen bis zu einem Betrag von Für bisher nicht veranschlagte und nicht unabweisbare Baumaßnahmen oder Investitions-Förderungsmaßnahmen ist gem. 81 Abs. 2 Nr. 3 GO NW der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. 4. Eine Überschreitung der Beträge gem. 7 Ziff. 1 und 2 dieser Satzung bedingt gleichfalls den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung. Leverkusen, 2. Februar 2017 gez. Richrath Der Verbandsvorsteher Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. 80 Abs. 5 GO der Bezirksregierung mit Schreiben vom angezeigt worden. Die Genehmigung der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2017 erfolgte mit Schreiben vom Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden c) der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Berufsschulzweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 21. April 2017 gez. Große-Allermann Vorsitzender der Schulverbandsversammlung 83. Bekanntmachung der Bilanz des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen Opladen 2015 Der Zweckverband als Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden Leverkusen, Langenfeld, Monheim, Leichlingen und Burscheid ist Schulträger des Berufskollegs Opladen. Im Sinne des 96 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW ist der am seitens der Schulverbandsversammlung beschlossene Jahresabschluss 2015 öffentlich bekannt zu machen:

20 Seite 164 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai 2017 Bilanz des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen Opladen Aktiva in 1. Anlagevermögen , Immaterielle Vermögensgegenstände 7.131, Sachanlagen , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0, Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Kinder - und Jugendeinrichtungen 0, Schulen , Infrastrukturvermögen 0, Bauten auf fremdem Grund und Boden 0, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0, Maschinen und technisch Anlagen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0, Finanzanlagen 0,00 2. Umlaufvermögen , Vorräte 0, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , Öffentl.-rechtl. Forderungen u. Forderungen Transferleistung , Privatrechtliche Forderungen 555, Sonstige Vermögensgegenstände 6.378, Wertpapiere des Umlaufvermögens 0, Liquide Mittel ,03 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 Summe Aktiva ,79 Passiva in 1. Eigenkapital , Allgemeine Rücklage , Sonderrücklage 0, Ausgleichsrücklage 0, Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag ,58 2. Sonderposten 0,00 3. Rückstellungen , Pensionsrückstellungen 0, Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0, Instandhaltungsrückstellungen , Sonstige Rückstellungen ,03 4. Verbindlichkeiten , Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , von verbundenen Unternehmen 0, von Beteiligungen 0, von Sondervermögen 0, vom öffentlichen Bereich 0, vom privaten Kreditmarkt , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00

21 15. Mai 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 19 Seite Verbindlichkeiten aus wirtschaftlich kreditähnlichen Vorgängen 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0, Sonstige Verbindlichkeiten 2.249,62 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 Summe Passiva ,79 Leverkusen, 21. April 2017 Der Vorsteher des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen gez. Richrath Hinweis Die Anlagen der Bilanz (Anhang, Lagebericht, Anlage-, Forderungs- und Verbindlichkeitsspiegel) sind in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen, Verwaltungsgebäude Goetheplatz, Goetheplatz 1-4, Leverkusen, einsehbar. Es wird um vorherige Anmeldung unter der Tel.- Nr / oder per gebeten.

22 Seite 166 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Mai 2017

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