Auswirkungsanalyse für die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen

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1 Auswirkungsanalyse für die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen in Rietberg, Westerwieher Straße gem. 11 Abs. 3 BauNVO Verfasser: Dipl.-Ing. Marc Föhrer M.A. Ulf Braun M.Sc. Ramona Kröll Dortmund, 20. März 2018

2 Im Auftrag von: Stadt Rietberg Auftragnehmer Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB Hörder Hafenstraße 11 Tibarg 21 Beiertheimer Allee 22 Markt Dortmund Hamburg Karlsruhe Leipzig Fon: Fon: Fon: Fon: Fax: Fax: Fax: Fax: info@stadt-handel.de Amtsgericht Essen, Partnerschaftsregisternummer PR 3496, Hauptsitz: Dortmund

3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ii 1 Ausgangssituation und Zielsetzung 1 2 Methodik 3 3 Beschreibung Planvorhaben Mikrostandort Sortimente und Verkaufsflächen 9 4 Markt- und Standortanalyse Makrostandort Wettbewerbssituation und Ableitung der Untersuchungsräume Angebotsanalyse Nachfrageanalyse Städtebaulich-funktionale Charakterisierung der zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum (Standortprofile) Bewertung der angebots- und nachfrageseitigen Strukturen 45 5 Marktposition des Planvorhabens Einzugsgebiete Umsatz des Bestandsobjektes ALDI Nord Umsatzprognose 57 6 Auswirkungsanalyse Absatzwirtschaftliche Auswirkungen des Planvorhabens Städtebaulich-funktionale Einordnung des Planvorhabens Städtebauliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und (Nah-)Versorgungsstrukturen in Rietberg Städtebauliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und (Nah-)Versorgungsstrukturen in Umlandkommunen Prüfung von versorgungsstrukturelle Auswirkungen in Umlandkommunen Ableitung einer städtebaulich verträglichen sortimentsspezifischen Verkaufsflächendimensionierung Einordnung in die landesplanerischen Zielstellungen 88 7 Zusammenfassung der Ergebnisse 91 Anhang I Abbildungsverzeichnis I Tabellenverzeichnis II Literatur und sonstige Quellen IV i

4 Abkürzungsverzeichnis Abs.... Absatz B... Bundesstraße BAB... Bundesautobahn BauGB... Baugesetzbuch BauNVO... Baunutzungsverordnung BGF... Bruttogeschossfläche bspw.... beispielsweise BVerfGH... Bundesverfassungsgerichtshof BVerwG... Bundesverwaltungsgericht bzw.... beziehungsweise COC... City-Outlet-Center d. h.... das heißt EW... Einwohner gem.... gemäß ggf.... gegebenenfalls GVKF... Gesamtverkaufsfläche i. d. R.... in der Regel inkl.... inklusive i. H. v.... in Höhe von i. S.... im Sinne IZ... Innenstadtzentrum L... Landesstraße LEP NRW... Landesentwicklungsplan NRW m... Meter m²... Quadratmeter max.... maximal Mio.... Millionen NuG... Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel NRW... Nordrhein-Westfalen NVZ... Nahversorgungszentrum ÖPNV... öffentlicher Personennahverkehr OVG... Oberverwaltungsgericht p. a.... per annum rd.... rund S.... Seite s.... siehe s. o.... siehe oben STZ... Stadtteilzentrum s. u.... siehe unten u. a.... unter anderem v. a.... vor allem VG... Verwaltungsgericht vgl.... vergleiche v. H.... von Hundert VKF... Verkaufsfläche ZVB... zentraler Versorgungsbereich z. B.... zum Beispiel z. T..... zum Teil ii

5 1 Ausgangssituation und Zielsetzung In Rietberg wird die Verlagerung und damit einhergehende Erweiterung des ALDI-Marktes von der Wiedenbrücker Straße an die Westerwieher Straße sowie eine Ansiedlung diverser Fachmärkte diskutiert. Der Vorhabenstandort rund um das bestehende E-Center soll möglicherweise als künftiger zentraler Versorgungsbereich eine verstärkte Nahversorgungsfunktion und möglicherweise darüber hinaus eine Ergänzungsfunktion zu den Angebotsstrukturen im ZVB IZ Rietberg einnehmen. Aktuell liegen keine konkreten Konzepte bezüglich der anzusiedelnden Fachmärkte vor. Diskutiert werden ein Bekleidungsfachmarkt, ein Fahrradfachmarkt, ein Schuhfachmarkt, ein Spielwarenfachmarkt, ein Sportfachmarkt, ein Zoofachmarkt mit jeweils 500 m² Gesamtverkaufsfläche sowie ein Elektrofachmarkt mit m² Gesamtverkaufsfläche. Der in Rede stehende ALDI-Markt soll im Zuge der Verlagerung eine Verkaufsflächenerweiterung von aktuell 800 m² auf m² Gesamtverkaufsfläche erfahren. Stadt + Handel wurde angefragt, die zu erwartenden absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in einer Auswirkungsanalyse zu untersuchen und letztlich zu bewerten, ob mit städtebaulich negativen Auswirkungen im Sinne des 11 Abs. 3 BauNVO zu rechnen ist. Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Rietberg befindet sich aktuell in der Fortschreibung 1. Das Planvorhaben befindet sich gemäß aktuellen Konzeptentwurfes künftig innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches. Die Auswirkungsanalyse soll einen Beitrag für die politische Willensbildung bzgl. der Ausweisung des Standortbereiches liefern, denn Art und Zielrichtung der Standortausweisung ist maßgeblich abhängig von den mit einer möglichen Ansiedlung von Fachmärkten einhergehenden Auswirkungen auf die Zentren- und Nahversorgungsstrukturen in Rietberg. Dazu werden im vorliegenden Gutachten folgende Punkte untersucht und bewertet: 1 Stadt + Handel (2017): Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Rietberg (im Entwurf, Stand: ). Im Folgenden als EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) benannt. 1

6 Absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungen Auswirkungen auf den Bestand und/oder Entwicklungsmöglichkeiten der Versorgung der Bevölkerung im Untersuchungsraum und/oder zentrale Versorgungsbereiche in der Kommune und Nachbarkommunen. Einordnung gemäß landesplanerischer Grundlagen Einordnung in den LEP NRW Die gutachterlichen Aussagen und Einschätzungen beruhen auf: Daten und Bewertungen im EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf); Angaben des Betreibers bzw. Auftraggebers zum geplanten Neuobjekt; eigener Vor-Ort-Begehung und Verkaufsflächenerhebung. 2

7 2 Methodik Im Folgenden wird die dem Gutachten zu Grunde liegende Methodik in Kürze dargestellt. Angebotsanalyse Für die Erstellung dieser Verträglichkeitsanalyse hat Stadt + Handel den relevanten Einzelhandelsbestand im Untersuchungsraum im August 2017 erhoben. Die Erhebung erfolgte durch eine Standortbegehung und sortimentsgenaue Verkaufsflächenerfassung (differenziert nach innen- und außenliegender Verkaufsfläche) der im Sinne der Untersuchungsfragen relevanten Betriebe bzw. Sortimente im Untersuchungsraum (s. u.) wie folgt: Rietberg: Erfassung des kompletten Bestands in den untersuchungsrelevanten Sortimenten im Haupt- und Randsortiment (Vollerhebung). Weiterer Untersuchungsraum: Nahrungs- und Genussmittel: außerhalb zentraler Versorgungsbereiche: Erfassung strukturprägender Angebotsstandorte im untersuchungsrelevanten Hauptsortiment (mind. 300 m² VKF) 2, innerhalb zentraler Versorgungsbereiche: Erfassung des kompletten Bestands im untersuchungsrelevanten Sortiment im Haupt- und Randsortiment. Bekleidung, Elektronik/Neue Medien 3, Fahrräder, Schuhe, Spielwaren, Sportartikel, Zoologischer Bedarf außerhalb zentraler Versorgungsbereiche: Erfassung strukturprägender Angebotsstandorte in den untersuchungsrelevanten Hauptsortimenten (mind. 200 m² VKF) 4, innerhalb zentraler Versorgungsbereiche: Erfassung des kompletten Bestands in den untersuchungsrelevanten Sortimenten im Haupt- und Randsortiment. 2 Nach fachlichem Dafürhalten kann, unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Gegebenheiten, diesen Einzelhandelsbetrieben (außerhalb zentraler Versorgungsbereiche) eine nennenswerte Relevanz für die Versorgung der Bevölkerung attestiert werden. Neben der Struktur der örtlichen Bestandsbetriebe findet insbesondere auch die Dimensionierung des Planvorhabens hierbei Berücksichtigung. Im vorliegenden Gutachten werden diese Betriebe, in Bezug auf die Untersuchungsfragestellung, als strukturprägende Wettbewerber bezeichnet. 3 Der hier ausgewiesene Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien umfasst die im EHK Rietberg 2017 ausgewiesenen Sortimente Elektrogroßgeräte, Elektrokleingeräte, Neue Medien/Unterhaltungselektronik (= Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software, Telekommunikationsgeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik, bespielten Ton- und Bildträgern sowie Foto- und optischen Erzeugnissen) (vgl. Stadt + Handel 2017, S. 87). 4 Zusätzliche Erfassung der untersuchungsrelevanten Sortimente als Randsortimente in den untersuchungsrelevanten Fachmärkten (und im Sortiment Zoologischer Bedarf auch in Lebensmittelmärkten) außerhalb zentraler Versorgungsbereiche. 3

8 Die aktuelle Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichtes (u. a. BVerwG 4 C 14.04) vom November 2005 und BVerwG 4 C 1.16 vom November 2016 findet im Rahmen der Bestandsüberprüfung Anwendung. Es wird angesichts der vorliegenden Planungskonzeption sowie der städtebaulichen Ausgangslage der Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel (= nahversorgungsrelevant gem. Rietberger Sortimentsliste, vgl. Stadt + Handel 2017, S. 89) sowie die Sortimente und Sortimentsbereiche Bekleidung, Elektrokleingeräte, Neue Medien/Unterhaltungselektronik, Schuhe, Spielwaren und Sportartikel (= zentrenrelevant gem. Rietberger Sortimentsliste, vgl. Stadt + Handel 2017, S. 86f.), die Sortimente Elektrogroßgeräte, Fahrräder und Zubehör (= nicht zentrenrelevant gem. Rietberger Sortimentsliste, vgl. Stadt + Handel 2017, S. 90f.) sowie das Sortiment Zoologischer Bedarf 5 für untersuchungsrelevant eingeschätzt. Die Analyse des Einzelhandelsbestandes dient in erster Linie der methodischen Grundlage zur Sortimentsbetrachtung und den absatzwirtschaftlichen Berechnungen. Die von Stadt + Handel ausgewiesenen Werte für einzelne Lagen im Untersuchungsraum (z.b. zentrale Versorgungsbereiche) weichen teilweise aufgrund der angewandten Methodik, des zeitlichen Versatzes sowie Veränderungen der Angebotsstrukturen von den Angaben der weiteren kommunalen Einzelhandelskonzepten im Untersuchungsraum ab. Im Vergleich zum EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) ergeben sich für die Sortimentsbereiche Sportartikel/Fahrräder/Camping sowie Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte und Neue Medien/Unterhaltungselektronik abweichende Werte, da hier lediglich Teilsortimente (Fahrräder) bzw. eine differenzierte Kategorisierung der Sortimente (Elektronik/Neue Medien) vorgenommen wurde. Umgang mit der Verlagerung und Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Eine isolierte Betrachtung der Erweiterungsfläche und deren Auswirkungen ist unzulässig, da mit einer Verlagerung und gleichzeitiger Verkaufsflächenerweiterung meist auch qualitative Änderungen einhergehen, welche die Attraktivität von Betrieben z. T. mehr als unwesentlich steigern können 6. Daher ist der geschätzte Gesamtumsatz des durch die Verlagerung und Erweiterung neu strukturierten Betriebes, unter Beachtung der bestehenden Wirkungen des Marktes, in die Berechnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen einzustellen. Methodisch wird dies durch eine Einstellung des tatsächlich zu erwartenden Mehrumsatzes in die Modellberechnungen erreicht. Letztlich verpflichtet dieses Vorgehen zu einer intensiven städtebaulichen Würdigung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen, da entsprechende Vorschädigungen etc. zu beachten sind. Durch dieses Vorgehen wird erreicht, dass der Umsatz des verlagerten und neu strukturierten/erweiterten, mit einer höheren Ausstrahlungskraft ausgestatten Betriebes, korrekt in die Berechnung der Auswirkungen, unter Berücksichtigung der gegebenen städtebaulichen Situation, eingestellt wird. 5 Entspricht den gem. Stadt + Handel 2017, S. 89f. aufgeführten Sortimenten Heim- und Kleintierfutter (=nahversorgungsrelevant) und Zoologischer Bedarf und lebende Tiere (=nicht zentrenrelevant). 6 Vgl. Urteile des OVG Münster vom (10A 1417/07 und 10A/2601/07). 4

9 Umsatzschätzung (Bestandsumsatz/Planvorhaben) Zur Beurteilung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen der in der Diskussion stehenden Fachmärkte und der Verlagerung des ALDI-Marktes wird eine Umsatzschätzung der untersuchungsrelevanten Betriebe und Sortimente im Untersuchungsraum durchgeführt 7. Basis für die Umsatzschätzung der untersuchungsrelevanten Einzelhandelsstrukturen sowie für die Umsatzprognose der in Rede stehenden Fachmärkte und des Lebensmittelmarktes bilden: Branchen- und betriebsübliche Leistungskennziffern (u. a. EHI handelsdaten aktuell, Retail Real Estate Report Germany der Hahn-Gruppe), Kennwerte aus Unternehmensveröffentlichungen, laufende Auswertung von Fachliteratur, Kennwerte aus Einzelhandelsgutachten aus dem Untersuchungsraum. Nachfrageanalyse Die Datenbasis der Nachfrageseite basiert auf sortimentsspezifischen, postleitzahlbezogenen IFH-Kaufkraftkennziffern aus dem Jahr 2017 sowie auf von IT.NRW veröffentlichten Einwohnerzahlen. Städtebauliche Analyse Als Grundlage wurden die Abgrenzungen und Analysen der zentralen Versorgungsbereiche der kommunalen Einzelhandelskonzepte der im Untersuchungsraum gelegenen Kommunen herangezogen. Die Innenstädte, städtische Nebenzentren sowie Nahversorgungszentren sind städtebaurechtlich und landesplanerisch ein Schutzgut im Sinne des BauGB, der BauNVO und des LEP NRW. Hierauf basierend können Auswirkungen auf die Entwicklung der ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche durch die untersuchten Fachmarktformate und den Lebensmittelmarkt ermittelt und dargestellt werden. Absatzwirtschaftliche Auswirkungen Die Ermittlung der durch die untersuchten Fachmarktformate und die Verlagerung des Lebensmittelmarktes potenziell ausgelösten Umsatzumverteilungen ist ein wichtiger Analyseschritt der Auswirkungsanalyse. Aus diesem wird erkennbar, von welchen Einzelhandelsstandorten und somit letztlich aus welchen Kommunen und wiederum aus welchen städtebaulichen Lagen eine Umsatzumverteilung in welcher Größenordnung zu erwarten sein wird. Damit steht ein absatzwirtschaftliches Untersuchungsergebnis fest, das Rückschlüsse auf die daraus resultierenden Auswirkungen zulässt. 7 Alle Angaben zu Kaufkraft, Umsatz und Flächenproduktivitäten in Euro sind Bruttowerte. 5

10 Die Berechnung der Umsatzumverteilung erfolgt basierend auf einem Gravitationsmodell. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist auch ein sogenannter realitätsnaher Worst Case Fall 8 in die Untersuchung einzustellen (oberer Spannweitenwert). Eingangswerte für die Umsatzumverteilungsberechnung sind neben den Daten der untersuchten Fachmarktformate und des zu verlagernden Lebensmittelmarktes, die ermittelten Verkaufsflächen, die Flächenproduktivitäten gemäß Unternehmensveröffentlichungen und Branchenfachliteratur sowie die daraus resultierenden Umsatzsummen. Berücksichtigung finden innerhalb der Umsatzumverteilungsberechnung folgende Parameter: die Gesamtattraktivität der erfassten Standorte unter Einbeziehung der Entfernung zum Vorhabenstandort; Agglomerationswirkungen in den bestehenden Zentren; Verkaufsflächenausstattung der untersuchten Betriebe; großräumige und siedlungsstrukturelle verkehrliche Anbindung der untersuchten Betriebe; Wettbewerbsrelevanz der Anbieter und Angebotsstandorte zu den untersuchten Fachmarktformaten und dem zu verlagernden Lebensmittelmarkt. Auf dieser Grundlage werden sodann Ergebnisspannweiten von Umsatzumverteilungswerten ermittelt. Die Anwendung einer fixen Umsatzumverteilungsgröße, wie etwa die in der Rechtsprechung wiederholt angeführte 10 %-Größenordnung, ist allerdings sowohl fachlich als auch gemäß der aktuellen Rechtsprechung allein nicht zielführend. Bei kleinräumiger Betrachtungsweise innerhalb der Siedlungs- und Zentrenstruktur kann die Schwelle möglicher negativer städtebaulicher Auswirkungen je nach städtebaulicher Ausgangslage bereits bei deutlich weniger als 10 % liegen (vgl. VG Arnsberg 4 K 572/04; OVG Berlin-Brandenburg 3 D 7/03.NE). Städtebauliche Auswirkungen Die zu erwartenden Umsatzumverteilungen werden für die zentralen Versorgungsbereiche und sonstigen Standortbereiche im Untersuchungsraum dargestellt und mit den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Städtebaus verknüpft und bewertet. Dadurch werden die Auswirkungen anhand vorhabenspezifischer Kenngrößen ebenso ablesbar wie anhand absatzwirtschaftlicher Varianten im Sinne eines realitätsnahen städtebaulichen Worst Case. 8 Aus fachgutachterlicher Sicht ist es weder notwendig noch von der Rechtsprechung gefordert, alle Eckdaten möglichst nachteilig für das Vorhaben einzustellen. Dies wird im Übrigen auch nicht in der Grundsatzentscheidung des OVG NRW (Preussen-Park-Entscheidung, vgl. OVG NRW, Urteil vom 07. Dezember 2000, 7A D 60/99.NE) gefordert. Vielmehr ist eine realistische Worst Case-Betrachtung und Bewertung von Vorhaben gefordert, die...die realistischerweise zu erwartenden Entwicklungen in den Blick nimmt. Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013, 4 CN

11 Dynamische Wirkungsanalyse Da es sich bei dem Planvorhaben um ein mögliches Bauvorhaben in Form einer Verlagerung und Neuansiedlung handelt, wird der Markteintrittszeitpunkt der einzelnen Märkte mit gewisser zeitlicher Verzögerung stattfinden. Mit einer Marktreife des realisierten Planvorhabens ist in frühestens vier Jahren zu rechnen. Aufgrund dieses Zeitrahmens sind Veränderungen im Nachfragevolumen bis zur vollständigen Marktwirksamkeit zu berücksichtigen. Diesbezüglich relevante Faktoren sind insbesondere die Bevölkerungszahl im Einzugsbereich, die Kaufkraftentwicklung pro Einwohner in den relevanten Sortimentsbereichen sowie das Kaufverhalten der Bevölkerung auch nach Vertriebslinie (Online vs. Offline). In den kommenden vier Jahren (bis zur vollkommenen Marktreife des Planvorhabens) ist gemäß Prognose IT.NRW 2017 insgesamt eine leicht positive Bevölkerungsentwicklung in Rietberg und den jeweiligen Untersuchungsräumen zu erwarten (s. Kapitel 4.2). Auf Basis der, in den letzten Jahren, positiven Entwicklung des Ausgabevolumens in den untersuchungsrelevanten Sortimenten ist auch weiterhin von einer positiven Entwicklung auszugehen. Die Marktanteile des Online-Handels werden in den untersuchungsrelevanten Sortimenten z.t. ausgehend von einem eher geringen Niveau in den nächsten Jahren zunehmen. Im Zusammenspiel dieser Faktoren ist davon auszugehen, dass bis zum Zeitpunkt der Marktwirksamkeit des Planvorhabens, unter Berücksichtigung einer Worst Case-Annahme, in den meisten untersuchungsrelevanten Sortimenten insgesamt von einem gleichbleibenden bis geringfügig steigenden Nachfragepotenzial ausgegangen werden kann. In Sinne eines Worst Case-Ansatzes wird die teilweise zu erwartende leicht positive Kaufkraftentwicklung bei der Umsatzumverteilung nicht berücksichtigt. Die Auswirkungen des Planvorhabens auf die Bestandsstrukturen werden somit in Realität etwas geringer ausfallen. Für die Sortimente des projektierten Elektrofachmarktes ist hingegen aufgrund des deutlich zunehmenden Online-Handels, insbesondere im Sortiment Neue Medien/Unterhaltungselektronik von einer negativen Kaufkraftentwicklung auszugehen. Dieser Kaufkraftrückgang wird im Sinne eines Worst Case-Ansatzes im Weiteren entsprechend berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Prognose werden auch die für das Planvorhaben relevanten konkreten und bis zum erwarteten Markteintritt des Planvorhabens realisierten Einzelhandelsvorhaben berücksichtigt 9. Dabei sind die konkret, planungsrechtlich abgesicherten weiteren Einzelhandelsvorhaben ebenso in die Prognose einzubeziehen, wie absehbare Schließungen von vorhabenrelevanten Einzelhandelsbetrieben im Einzugsgebiet. Eine entsprechende Darstellung erfolgt in Kapitel Huma-Urteil vom AZ 10 D 91/13.NE. 7

12 3 Beschreibung Planvorhaben In Rietberg wird die Verlagerung und damit einhergehende Erweiterung des ALDI-Marktes von der Wiedenbrücker Straße an die Westerwieher Straße sowie eine Ansiedlung diverser Fachmärkte diskutiert. In Rede stehen aktuell: ein Bekleidungsfachmarkt, ein Fahrradfachmarkt, ein Schuhfachmarkt, ein Spielwarenfachmarkt, ein Sportfachmarkt ein Zoofachmarkt mit jeweils 500 m² Gesamtverkaufsfläche sowie ein Elektrofachmarkt mit m² Gesamtverkaufsfläche. Der in Rede stehende ALDI-Markt soll im Zuge der Verlagerung eine Verkaufsflächenerweiterung von aktuell 800 m² auf m² Gesamtverkaufsfläche erfahren. 3.1 Mikrostandort Der Standort der zu untersuchenden Fachmarktformate und des zu verlagernden Lebensmittelmarktes befindet sich an der Westerwieher Straße in Rietberg. Der Vorhabenstandort befindet sich in direkter Nachbarschaft eines Verbrauchermarktes (E-Center) und gem. EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Westerwieher Straße. 8

13 Abbildung 1: Mikrostandort des Planvorhabens Quelle: Eigene Darstellung Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; ZVB-Abgrenzungen: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. Nördlich, östlich und westlich des Vorhabenstandortes grenzt, neben besagtem E-Center, überwiegend Wohnbebauung in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern an den Vorhabenstandort an. Im Süden des projektierten ALDI-Marktes befinden sich ein Schulgelände und eine Sportanlage. Die Einbindung des Vorhabenstandorts in das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz erfolgt über die Westerwieher Straße (L 836). Am Vorhabenstandort befinden sich aktuell sowie perspektivisch zahlreiche Parkmöglichkeiten. Die Anbindung an das Netz des ÖPNV erfolgt über die in ca. 500 m Entfernung befindliche Bushaltestelle Rietberg Post. Von dort verkehren mehrere Buslinien in regelmäßigen Abständen. Der nächstgelegene ZVB (IZ Rietberg) befindet sich in rd. 400 m Entfernung (äußerer östlicher Rand) westlich des Planvorhabens. 3.2 Sortimente und Verkaufsflächen Im Folgenden werden die untersuchungsrelevanten sortimentsspezifischen Verkaufsflächen und die Gesamtverkaufsflächen der in Rede stehenden Einzelmärkte dargestellt. Die Darstellung der Verkaufsflächen des Sortimentsbereiches Elektronik/Neue Medien erfolgt dabei 9

14 aufgeteilt nach den Sortimenten Elektrogroßgeräte, Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik/Neue Medien. Sortimente und Verkaufsflächen des Lebensmitteldiscounters Bei dem Planvorhaben ALDI Nord handelt es sich um ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben mit einem nahversorgungsrelevanten Kernsortiment. Der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente liegt bei Lebensmitteldiscountern in der Regel bei max. 10 % und dies ist auch vorliegend der Fall. Der Sortimentsschwerpunkt des Lebensmitteldiscounters liegt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Das Flächenprogramm des Lebensmitteldiscounters stellt sich nach untersuchungsrelevanten Sortimenten untergliedert wie folgt dar (Bestand und nach Erweiterung): Tabelle 1: Sortimentsbereich Sortimente und Verkaufsflächen des Lebensmitteldiscounters VKF-Anteil * in % VKF Bestand in m² VKF Planung in m² VKF Differenz in m² Nahrungs- und Genussmittel Drogeriewaren Bekleidung Elektrokleingeräte < Schuhe/Lederwaren < Spielwaren < Sport < Neue Medien/UHE zoologischer Bedarf Sonstige Sortimente (überwiegend Aktionswaren) Gesamt Quelle: Verkaufsfläche: Angaben des Vorhabenträgers; Verkaufsflächenaufteilung: vergleichbare Planvorhaben nach Erhebungen von Stadt + Handel ; *Differenzen zum Gesamtwert rundungsbedingt. Die Verkaufsfläche im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel wird m² betragen (+ 480 m²). Im Sortiment Drogeriewaren wird eine Verkaufsfläche von 140 m² projektiert (+ 60 m²). Die weiteren untersuchungsrelevanten Sortimente (Sortimentsüberschneidungen mit den Fachmärkten) werden als Randsortimente auf insgesamt 63 m² VKF (+ 33 m²) angeboten. Die sonstigen Sortimente werden auf 77 m² Verkaufsfläche angeboten (+ 27 m²). Unter diese sonstigen Sortimente fallen i. d. R. eine Vielzahl unterschiedlicher Warengruppen, die in Aktionen und mindestens wöchentlich wechselnd angeboten werden (Aktionswaren). Folglich ist pro Sortiment ein geringer Verkaufsflächenanteil festzustellen. 10

15 Sortimente und Verkaufsflächen des Elektrofachmarktes Aufgrund des noch frühen Projektzeitpunktes liegt für den Elektrofachmarkt aktuell kein betreiberspezifisches Flächenprogramm vor. Der Sortimentsschwerpunkt eines Elektrofachmarktes dürfte unter Berücksichtigung vergleichbarer Märkte nach Erhebungen von Stadt + Handel im Sortiment Neue Medien/UHE liegen. Für das Flächenprogramm eines Elektrofachmarktes trifft Stadt + Handel die folgenden Annahmen. Tabelle 2: Sortimentsbereich Sortimente und Verkaufsflächen des Elektrofachmarktes VKF-Anteil in % Geplante VKF in m² Neue Medien/UHE Elektrokleingeräte Elektrogroßgeräte Verkaufsfläche gesamt Quelle: Angaben des Vorhabenträgers; Verkaufsflächenaufteilung: vergleichbarer Märkte nach Erhebungen von Stadt + Handel Die Verkaufsfläche für das Hauptsortiment (Neue Medien/UHE) wird demnach rd. 975 m² betragen. Der Verkaufsflächenanteil im Sortiment Elektrokleingeräte wird rd. 225 m² betragen. Das Sortiment Elektrogroßgeräte wird auf rd. 300 m² Verkaufsfläche angeboten. Die zu prüfende Gesamtverkaufsfläche im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien beträgt damit m². Weitere untersuchungsrelevante Sortimente und Verkaufsflächen Im Rahmen dieser Auswirkungsanalyse werden diverse Fachmarktkonzepte hinsichtlich ihrer städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen Verträglichkeit geprüft. Für die einzelnen zu untersuchenden Fachmärkte wird im Sinne eines Worst Case-Szenarios jeweils eine sortimentsspezifische VKF von 500 m² (also 100 % des zu untersuchenden Kernsortiments) in den folgenden Sortimenten angenommen: Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Spielwaren, Sportartikel, Zoologischer Bedarf. Die untersuchungsrelevanten Sortimente stellen dabei jeweils die Kernsortimente eines entsprechend konzeptionierten Fachmarktes dar. Die entsprechenden Sortimente sind auch anteilig als Randsortimente in anderen Fachmarktkonzepten möglich, wodurch geringfügige 11

16 wechselseitige Überschneidungen der Sortimente bei einer Ansiedlung bestimmter Fachmärkte möglich sind. So führen beispielsweise Bekleidungsfachmärkte üblicherweise auch Schuhe/Lederwaren und/oder Sportartikel als Randsortimente und Schuh- oder Sportfachmärkte bieten teilweise ebenfalls ein gewisses Angebot an Bekleidung an. Auch bei einer Realisierung von mehreren Fachmärkten sind die geprüften sortimentsspezifischen VKF von 500 m² aufgrund dieser wechselseitigen Überschneidungen als realitätsnahes Worst Case- Szenario zu betrachten. In der nachfolgenden Tabelle erfolgt eine sortimentsspezifische Darstellung der Bestandsund Planverkaufsflächen. Es gilt zu berücksichtigen, dass das Planvorhaben nicht die Realisierung aller aufgezeigten Fachmarktkonzepte vorsehen würde, sodass die Gesamtverkaufsfläche des Planvorhabens nachfolgend nicht ausgewiesen wird. Tabelle 3: Sortimentsspezifische Verkaufsflächen des Planvorhabens nach untersuchungsrelevanten Sortimenten (Bestand/Planung) Sortimentsbereich/Sortiment VKF Verlagerung/Bestand (ALDI Nord) in m² VKF Planung In m² VKF Differenz in m² Nahrungs- und Genussmittel Bekleidung Fahrräder Schuhe, Lederwaren Spielwaren Sportartikel Zoologischer Bedarf Elektronik/Neue Medien davon Elektrogroßgeräte davon Elektrokleingeräte davon Neue Medien/UHE Quelle: Angaben des Vorhabenträgers; Verkaufsflächenaufteilung: vergleichbarer Märkte nach Erhebungen von Stadt + Handel

17 4 Markt- und Standortanalyse In diesem Analyseschritt werden die für das Planvorhaben relevanten räumlichen Strukturen sowie Angebots- und Nachfragekennziffern aufbereitet, dargestellt und mit Blick auf das Planvorhaben bewertet. Es erfolgt außerdem eine Kurzbeschreibung der zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum. 4.1 Makrostandort Das Mittelzentrum Rietberg liegt im Nord-Osten des Landes Nordrhein-Westfalen und gehört dem ostwestfälischen Kreis Gütersloh an. Größere Kommunen im unmittelbaren Umfeld von Rietberg sind das in rd. 30 km Entfernung östlich gelegene Oberzentrum Paderborn (rd Einwohner) sowie das in rd. 32 km in nordöstlicher Richtung gelegene Oberzentrum Bielefeld (rd Einwohner). Mit den Nachbarstädten Gütersloh (rd Einwohner), Lippstadt (rd Einwohner), Rheda-Wiedenbrück (rd ) und Delbrück (rd Einwohner) befinden sich zudem weitere Mittelzentren im direkten Umfeld 10. Die Stadt Rietberg ist somit letztlich von einer relativ starken Konkurrenz der Einkaufsorte (insbesondere durch die benachbarten Oberzentren) umgeben (vgl. Stadt + Handel 2017, S. 22). 10 Einwohnerzahlen: Stadt Paderborn (Stand: ); Stadt Bielefeld (Stand: ); Stadt Gütersloh (Stand: ); Stadt Lippstadt (Stand: ); Stadt Rheda-Wiedenbrück (Stand: ); Stadt Delbrück (Stand: ). 13

18 Abbildung 2: Lage der Stadt Rietberg in der Region Quelle: Eigene Darstellung, Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. Trotz einer siedlungsräumlichen Lage in einem überwiegend ländlich geprägten Raum verfügt Rietberg über einen leistungsfähigen Anschluss an das überregionale Fernverkehrsnetz. Durch die räumliche Nähe zur Bundesautobahn A 2 wird die überörtliche Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr (MIV) geschaffen. Über die Bundesstraße B 64 besteht darüber hinaus eine gute interkommunale Verbindung zu den umliegenden Städten und Ortschaften. So ist u.a. das Oberzentrum Paderborn über die B 64 in rd. 35 Fahrminuten, die Mittelzentren Rheda-Wiedenbrück und Delbrück in rd. 15 Fahrminuten erreichbar. Zusätzlich gewährleisten u.a. die Landstraßen L 782 und L 836 eine direkte Verbindung zwischen den einzelnen Siedlungsschwerpunkten. An den öffentlichen Personennahverkehr ist die Stadt Rietberg durch das Busliniennetz der OWL Verkehrs GmbH angebunden, welches neben örtlichen Buslinien auch Verbindungen in die nahe gelegenen Städte und Ortschaften anbietet (vgl. Stadt + Handel 2017, S. 24). 14

19 In Rietberg leben Einwohner 11, welche sich auf die Kernstadt Rietberg sowie sechs weitere Stadtteile verteilen (s. nachfolgende Tabelle). Tabelle 4: Stadtteil Bevölkerung in der Stadt Rietberg nach Stadtteilen Einwohner Einwohneranteil in %* Rietberg Mastholte Neuenkirchen Varensell Westerwiehe Bokel Druffel Rietberg gesamt Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis IT.NRW, Stand * Abweichungen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. Den Bevölkerungsschwerpunkt der Stadt bildet die Kernstadt Rietberg mit einem Bevölkerungsanteil von rd. 31 %. Dort befindet sich auch der Vorhabenstandort. Für die Stadt Rietberg wird für Ende 2021 gemäß IT.NRW 2017 eine leicht positive Bevölkerungsentwicklung von + rd. 2,2 % bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl prognostiziert 12. Für die Nachbarkommunen Delbrück (+ rd. 3,6 %), Lippstadt (+ rd. 0,5 %), Rheda-Wiedenbrück (+ rd. 3,1 %) und Verl (+ rd. 3,2 %) welche sich teilweise im Untersuchungsraum befinden (s. folgendes Kapitel) werden ebenfalls leicht positive Bevölkerungsentwicklungen prognostiziert. 4.2 Wettbewerbssituation und Ableitung der Untersuchungsräume Für die Ableitung der Untersuchungsräume wird die verkehrliche Erreichbarkeit, die Betriebstypen des Planvorhabens sowie v. a. die Standorte systemgleicher Wettbewerber in den untersuchungsrelevanten Sortimentsbereichen berücksichtigt. Zudem erfährt der jeweilige Untersuchungsraum des Planvorhabens eine Einschränkung durch Zeit-Distanz-Faktoren. Die weiter als das jeweilige Einzugsgebiet (s. Kapitel 5) gefassten Untersuchungsräume stellen sicher, dass auch die Überschneidungen von Einzugsgebieten weiterer Angebotsstandorte (insbesondere der systemgleichen Wettbewerber) mit dem jeweiligen 11 Quelle: IT.NRW 2017 (Stand: ). 12 Berechnungen Stadt + Handel auf Basis IT.NRW 2017 (zum ). 15

20 Einzugsgebiet des Planvorhabens hinsichtlich ihrer absatzwirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt werden. Durch die Überschneidung der Einzugsgebiete ergeben sich für die Angebotsstandorte konsequenterweise Auswirkungen, welche in der Analyse der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen. Die jeweiligen Untersuchungsräume für das Planvorhaben bzw. zu untersuchenden Betriebe werden im Folgenden dargestellt. Untersuchungsraum für Nahrungs- und Genussmittel Für den nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel wird ein vergleichsweise eng gefasster Untersuchungsraum abgegrenzt, da dieser Sortimentsbereich in der Regel wohnungsnah nachgefragt wird und folglich einen hohen Distanzwiderstand aufweist. Der Untersuchungsraum stellt sich wie folgt dar: Abbildung 3: Untersuchungsraum (Nahrungs- und Genussmittel) Quelle: Eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; Abgrenzung ZVB: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), EHK Delbrück 2011 (Junker & Kruse 2011), EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. 16

21 Der Untersuchungsraum für Nahrungs- und Genussmittel umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Rietberg sowie angrenzende Siedlungsbereiche der Nachbarkommunen Delbrück und Verl. Ein darüber hinausgehender Untersuchungsraum ist angesichts der zunehmenden Raum-Zeit-Distanzen sowie der Vielzahl an strukturprägenden Anbietern innerhalb der Stadt Rietberg sowie der geplanten Verkaufsflächendimensionierung des Planvorhabens nicht gegeben. Im Untersuchungsraum sind acht zentrale Versorgungsbereiche, davon vier in Rietberg, zwei in Delbrück und zwei in Verl verortet. Der Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Westerwieher Straße. Mobilitätsaspekte und Zufallseinkäufe führen aufgrund der guten Verkehrsanbindung des Vorhabenstandortes zu einer leicht darüberhinausgehenden Streuung der Umsatzherkunft. Dieser Streuumsatz wird mit 5 % für die Berechnungen angenommen. Untersuchungsraum für Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel, Zoologischer Bedarf Der weiter als der Untersuchungsraum für Nahrungs- und Genussmittel gefasste Untersuchungsraum für die Sortimente Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel und Zoologischer Bedarf umfasst aufgrund des weitmaschigeren Angebotsnetzes in diesen Sortimenten neben der Stadt Rietberg auch benachbarte Siedlungsgebiete sowie die Kernstädte der Nachbarkommunen Delbrück, Rheda-Wiedenbrück und Verl. Der Untersuchungsraum wird dabei durch die angebotsstarken Innenstädte der Nachbarkommunen sowie insbesondere in südliche Richtung durch zunehmende Raum-Zeit-Distanzen limitiert. Eine weitere Ausdehnung des Untersuchungsraumes ist hinsichtlich der projektierten Dimensionierung der in Rede stehenden sortimentsspezifischen Fachmärkte nicht gegeben. 17

22 Abbildung 4: Untersuchungsraum (Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel, Zoologischer Bedarf) Quelle: Eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; Abgrenzung ZVB: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), EHK Delbrück 2011 (Junker & Kruse 2011), EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (Stadt + Handel 2017), EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. Im Untersuchungsraum sind elf zentrale Versorgungsbereiche, davon vier 13 in Rietberg, drei in Delbrück, zwei in Rheda-Wiedenbrück und zwei in Verl verortet. Mobilitätsaspekte und Zufallseinkäufe führen aufgrund der guten Verkehrsanbindung des Vorhabenstandortes zu einer leicht darüberhinausgehenden Streuung der Umsatzherkunft. Dieser Streuumsatz wird mit 10 % für die Berechnungen angenommen. Untersuchungsraum für Elektronik/Neue Medien, Spielwaren Aufgrund der avisierten Verkaufsflächendimensionierung des Elektrofachmarktes sowie des zukünftigen Angebotsspektrums des Planvorhabens ist ein weitmaschiges Wettbewerbsnetz mit vergleichbaren Betrieben festzustellen. Aus diesem Grund und auf Basis der zukünftigen 13 Nach aktuellem Konzeptentwurf. 18

23 Strahlweite des Elektrofachmarktes wird hier ein größerer Untersuchungsraum für den Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien herangezogen. Auch im Sortiment Spielwaren ist in Rietberg und Nachbarkommunen ein vergleichsweise geringes fachmarktorientiertes Angebot vorhanden, sodass auch in diesem Sortiment eine Ausweitung des Untersuchungsraumes gegenüber der weiteren untersuchungsrelevanten Sortimente stattfindet. Abbildung 5: Untersuchungsraum (Elektronik/Neue Medien, Spielwaren) Quelle: Eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; Abgrenzung ZVB: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), EHK Delbrück 2011 (Junker & Kruse 2011), EHK Lippstadt 2016 (BBE 2016), EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (Stadt + Handel 2017), EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. 19

24 Der Untersuchungsraum umfasst neben der Stadt Rietberg die angrenzenden Siedlungsbereiche sowie die Kernstädte der Nachbarkommunen Delbrück, Lippstadt, Rheda- Wiedenbrück und Verl. Die Kernstädte der Nachbarkommunen verfügen über die zum Planvorhaben (Elektrofachmarkt und Spielwarenfachmarkt) nächstgelegenen vergleichbaren Angebotsstrukturen, wodurch eine weitere Ausdehnung des Untersuchungsraumes nicht gegeben ist. Zunehmende Raum-Zeit-Distanzen stellen einen weiteren limitierenden Faktor dar. Im Untersuchungsraum sind zwölf zentrale Versorgungsbereiche, davon vier in Rietberg, drei in Delbrück, einer in Lippstadt, zwei in Rheda-Wiedenbrück und zwei in Verl verortet. Mobilitätsaspekte und Zufallseinkäufe führen aufgrund der guten Verkehrsanbindung des Vorhabenstandortes zu einer leicht darüberhinausgehenden Streuung der Umsatzherkunft. Dieser Streuumsatz wird mit 10 % für die Berechnungen angenommen. 4.3 Angebotsanalyse Angebotsrelevante Annahmen Wie in Kapitel 2 geschildert, werden im Sinne einer dynamischen Wirkungsanalyse absehbare Veränderungen am relevanten Bestand im Rahmen dieser Untersuchung berücksichtigt. Dies betrifft konkrete, planungsrechtlich abgesicherte weitere Einzelhandelsvorhaben sowie absehbare Schließungen von vorhabenrelevanten Einzelhandelsbetrieben im Einzugsgebiet. Stadt + Handel sind diesbezüglich nach Rücksprache mit den Kommunen im Untersuchungsraum keine zu berücksichtigenden Veränderungen bekannt. In der Stadt Rietberg ist die Entwicklung eines innerstädtischen City-Outlet-Centers (COC) im ZVB IZ Rietberg projektiert. Im Zuge diese Entwicklung wäre eine z. T. deutliche Angebotssteigerung insbesondere in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe/Lederwaren und Sportartikel zu erwarten. Aufgrund der derzeit nicht abschließend zu beurteilenden Realisierungswahrscheinlichkeiten wäre eine gemeinsame Betrachtung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden und wird demnach auftragsgemäß nicht durchgeführt 14. Auch wäre das spezielle Konzeptes eines COC zu beachten, welches aufgrund seiner besonderen Angebotsform über ein differenziertes Einzugsgebiet und über ein ebenfalls differenziertes Zielpublikum verfügen wird. relevante Angebotsstrukturen im Untersuchungsraum (Nahrungs- und Genussmittel) Im Untersuchungsraum sind sieben Lebensmitteldiscounter, neun Lebensmittelsupermärkte und zwei Verbrauchermärkte angesiedelt. Das Angebot im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel wird durch vier Getränkemärkte arrondiert. Insgesamt befinden sich zwölf der 18 strukturprägenden Anbieter (ohne Getränkemärkte) innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen. 14 Stadt + Handel weist darauf hin, dass im Falle einer weiteren Konkretisierung der COC Pläne möglicherweise eine kumulative Betrachtung der Vorhaben erforderlich werden kann. 20

25 Mit ALDI Nord (2 x, inkl. Planvorhaben), LIDL (2 x), Netto (2 x) und Penny (1 x) sind vier der fünf größten bundesweit agierenden Lebensmitteldiscounter im Untersuchungsraum verortet. Die Lebensmitteldiscounter weisen Gesamtverkaufsflächen zwischen rd. 600 m² und rd m² auf. Die durchschnittliche Gesamtverkaufsfläche der Lebensmitteldiscounter beträgt aktuell rd. 840 m². Darüber hinaus sind im Untersuchungsraum ein EDEKA-Supermarkt, drei ELLI-Supermärkte, zwei Frischemärkte, ein Markant, ein REWE-Supermarkt sowie ein ethnischer Supermarkt verortet. Die Lebensmittelsupermärkte weisen Gesamtverkaufsflächen zwischen rd. 350 m² und rd m² auf. Die durchschnittliche Gesamtverkaufsfläche dieser Anbieter beträgt rd. 880 m². Die zwei Verbrauchermärkte (Combi und E-Center) verfügen über Gesamtverkaufsflächen von über m² und stellen folglich ein umfassendes vollsortimentiertes Angebot bereit. Die Verkaufsflächenausstattung im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel im Untersuchungsraum ist aktuell als leicht unterdurchschnittlich einzustufen (rd. 0,38 m² VKF NuG/EW) 15. Aktuell ist im Untersuchungsraum ein Ungleichgewicht in der Verkaufsflächenausstattung im discountierten und vollsortimentierten Lebensmittelsegment zu erkennen. Das Verhältnis der Verkaufsflächen in den Bereichen LM-Discount zu LM-Vollsortiment (Supermärkte, Verbrauchermärkte, SB-Warenhäuser) weicht im Untersuchungsraum unter Berücksichtigung eines leicht höheren Discount-Anteils in den neuen Bundesländern mit 28 % zu 72 % vom Bundesdurchschnitt ab 16. Nach Realisierung des Planvorhabens nähern sich die Werte mit 30 % zu 70 % etwas an den bundesdeutschen Durchschnitt an. Die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum für den Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel stellt sich wie folgt dar: 15 Bundesdeutscher Durchschnitt: 0,40 m² VKF NuG/EW, Quelle: Eigene Berechnung auf Basis EHI 2017: EHI handelsdaten aktuell 2017, S. 80; Verkaufsflächen strukturprägender Anbieter (VKF > 300 m², inkl. Nonfood- Flächen). 16 Eigene Berechnung auf Basis EHI handelsdaten aktuell Verkaufsfläche Discount: 38 %, Verkaufsfläche Supermärkte, Große Supermärkte, SB-Warenhäuser: 62 %. 21

26 Tabelle 5: Kommune Verkaufsfläche und Umsatz Nahrungs- und Genussmittel im Untersuchungsraum (bezogen auf untersuchungsrelevante Angebotsstrukturen; siehe Kapitel Methodik) Lagedetail Nahrungs- und Genussmittel VKF in m² Umsätze in Mio. Euro IZ Rietberg* 900 6,4 STZ Mastholte ,8 Rietberg STZ Neuenkirchen ,8 NVZ Westerwieher Str ,3 Sonstige Lage ,8 Delbrück NVZ Lippling 400 2,0 NVZ Westenholz 700 3,6 IZ Verl ,4 Verl NVZ Kaunitz 800 4,3 Sonstige Lage ,2 Gesamt** ,5 Quelle: Verkaufsfläche: Bestandserhebung Stadt + Handel 08/2017; Umsatzschätzung: Eigene Berechnungen auf Basis EHI (2017), Hahn Gruppe (2017) und weiterer Fachliteratur; Verkaufsflächen auf 100 m² gerundet, Umsätze auf 0,1 Mio. Euro gerundet; * inkl. Planvorhaben ALDI Nord; ** Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. relevante Angebotsstrukturen im Untersuchungsraum (Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel, Zoologischer Bedarf) Im Sortiment Bekleidung sind 19 strukturprägende Bekleidungsfachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon 14 innerhalb zentraler Versorgungsbereiche verortet. Das Angebot wird durch zahlreiche kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in Lebensmittel- und Fachmärkten arrondiert. Die wesentlichen Angebotsstrukturen sind überwiegend in den Hauptzentren der Kommunen Delbrück, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Verl lokalisiert, da es sich beim Sortiment Bekleidung um einer typisches Innenstadt- bzw. zentrenrelevantes Sortiment handelt. Im Sortiment Fahrräder und Zubehör sind drei strukturprägende Fahrradfachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon keiner innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches verortet. Das Angebot wird durch zahlreiche kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in anderen Märkten (bspw. Verbrauchermärkten) arrondiert. Im Sortiment Schuhe/Lederwaren sind vier strukturprägende Schuhfachmärkte und ein Lederwarenfachmarkt (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon drei innerhalb 22

27 zentraler Versorgungsbereiche verortet. Das Angebot wird durch zahlreiche kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in diversen Fachmärkten und Lebensmittelmärkten (insb. Verbrauchermärkten) arrondiert. Im Sortiment Sportartikel sind vier strukturprägende Sportfachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon einer innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches verortet. Das Sortiment wird zudem durch kleinteilige Anbieter sowie auf geringer Verkaufsfläche als Randsortiment in diversen Fachmärkten und Lebensmittelmärkten (insb. in Form von Aktionswaren) angeboten. Im Sortiment Zoologischer Bedarf sind vier strukturprägende Zoofachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon zwei innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches verortet. Das Sortiment wird zudem als Randsortiment in diversen Fachmärkten und zahlreichen Lebensmittelmärkten angeboten. Die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum für die Sortimente Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel und Zoologischer Bedarf stellen sich wie folgt dar 17 : 17 Die Darstellung einer jeweiligen Lage erfolgt je Tabelle nur bei nennenswerter Angebotsstruktur (min. rd. 100 m² VKF) in min. einem untersuchungsrelevanten Sortiment. 23

28 Tabelle 6: Verkaufsfläche und Umsatz Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren (bezogen auf untersuchungsrelevante Angebotsstrukturen; siehe Kapitel Methodik) Kommune Rietberg Delbrück Rheda- Wiedenbrück Verl Lagedetail IZ Rietberg* STZ Mastholte STZ Neuenkirchen Sonstige Lage IZ Delbrück VKF in m² Bekleidung Fahrräder Schuhe/Lederwaren Umsätze in Mio. Euro VKF in m² Umsätze in Mio. Euro VKF in m² Umsätze in Mio. Euro ,3 ** ** 700 1, ,7 ** ** 100 0, ,7 ** ** 200 0, , ,1 < 100 < 0, ,5 ** ** ,9 IZ Rheda ,6 ** ** 900 2,7 IZ Wiedenbrück Sonstige Lage , , , ,2 > 300 > 0, ,8 IZ Verl ,5 ** ** 400 1,3 NVZ Kaunitz Sonstige Lage > > 1,0 ** ** ** ** 400 0,7 > 500 > 1, ,2 Gesamt*** , , ,9 Quelle: Verkaufsfläche: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 08/2017; Umsatzschätzung: Eigene Berechnung auf Basis EHI 2017, Hahn Gruppe 2016 und weiterer Fachliteratur; Verkaufsflächen auf 100 m² gerundet, Umsätze auf 0,1 Mio. Euro gerundet; * inkl. Planvorhaben ALDI Nord, ** kein nennenswertes Angebot oder aus Datenschutzgründen keine einzelbetriebliche Ausweisung; *** Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. Es zeigt sich, dass rd. 86 % der Verkaufsflächen im Sortiment Bekleidung und rd. 80 % im Sortiment Schuhe/Lederwaren innerhalb zentraler Versorgungsbereiche offeriert wird, sodass hier ein deutlicher Schwerpunkt auf zentrale Lagen erkennbar ist. Im Sortiment Fahrräder und Zubehör wird hingegen ein nur geringer Anteil der Verkaufsfläche (rd. 19 %) in zentralen Versorgungsbereichen offeriert. 24

29 Tabelle 7: Verkaufsfläche und Umsatz Sportartikel, Zoologischer Bedarf (bezogen auf untersuchungsrelevante Angebotsstrukturen; siehe Kapitel Methodik) Kommune Lagedetail VKF in m² Sportartikel Umsätze in Mio. Euro Zoologischer Bedarf VKF in m² Umsätze in Mio. Euro Rietberg Sonstige Lage 400 1, ,9 Delbrück Rheda- Wiedenbrück Verl IZ Delbrück 100 0, ,5 IZ Rheda * * 100 0,7 IZ Wiedenbrück 600 2,0 * * Sonstige Lage * * > 500 > 1,0 IZ Verl * * ,3 Sonstige Lage 200 0, ,4 Gesamt** , ,4 Quelle: Verkaufsfläche: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 08/2017; Umsatzschätzung: Eigene Berechnung auf Basis EHI 2017, Hahn Gruppe 2016 und weiterer Fachliteratur; Verkaufsflächen auf 100 m² gerundet, Umsätze auf 0,1 Mio. Euro gerundet; * kein nennenswertes Angebot oder aus Datenschutzgründen keine einzelbetriebliche Ausweisung; ** Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. Im Sortiment Sportartikel werden rd. 56 % und im Sortiment Zoologischer Bedarf rd. 53 % und damit in etwa die Hälfte der Verkaufsflächen in zentralen Versorgungsbereichen offeriert. relevante Angebotsstrukturen im Untersuchungsraum (Elektronik/Neue Medien, Spielwaren) Im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien sind sieben strukturprägende Elektrofachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon vier innerhalb zentraler Versorgungsbereiche verortet. Das Angebot wird durch eine große Fachabteilung in einem Küchenstudio sowie durch zahlreiche kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in bspw. Lebensmittelmärkten arrondiert. Die wesentlichen Angebotsstrukturen sind überwiegend in den Hauptzentren der Kommunen Delbrück, Lippstadt und Verl sowie an einem Sonderstandort in Rheda-Wiedenbrück lokalisiert. Im Sortiment Spielwaren sind drei strukturprägende Fachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon einer innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches verortet. Das Angebot wird durch diverse kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in Lebensmittel- (insb. Verbrauchermärkte) und Fachmärkten arrondiert. 25

30 Die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum für den Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien und das Sortiment Spielwaren stellen sich wie folgt dar 18 : Tabelle 8: Kommune Rietberg Delbrück Lippstadt Rheda- Wiedenbrück Verkaufsfläche und Umsatz Elektronik/Neue Medien, Spielwaren (bezogen auf untersuchungsrelevante Angebotsstrukturen; siehe Kapitel Methodik) Lagedetail IZ Rietberg* Elektronik/Neue Medien VKF in m² Umsätze in Mio. Euro VKF in m² Spielwaren Umsätze in Mio. Euro 400 2, ,2 STZ Mastholte > 100 > 0,3 ** ** NVZ Westerwieher Straße > 100 > 0,7 > 100 > 0,5 Sonstige Lage ,5 ** ** IZ Delbrück ,3 ** ** IZ Lippstadt , ,5 Sonstige Lage ** ** > > 2,5 IZ Rheda 400 2,8 < 200 0,5 IZ Wiedenbrück 300 2, ,8 Sonstige Lage ,6 ** ** IZ Verl ,2 < 100 0,3 Verl NVZ Kaunitz 100 0,8 ** ** Sonstige Lage ** ** > 300 > 0,8 Gesamt*** , ,5 Quelle: Verkaufsfläche: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 08/2017; Umsatzschätzung: Eigene Berechnung auf Basis EHI 2017, Hahn Gruppe 2016 und weitere Fachliteratur; Verkaufsflächen auf 100 m² gerundet, Umsätze auf 0,1 Mio. Euro gerundet; * inkl. Planvorhaben ALDI Nord, ** kein nennenswertes Angebot oder aus Datenschutzgründen keine einzelbetriebliche Ausweisung; *** Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. 18 Die Darstellung einer jeweiligen Lage erfolgt je Tabelle nur bei nennenswerter Angebotsstruktur in min. einem untersuchungsrelevanten Sortiment. 26

31 Während der Verkaufsflächenschwerpunkt im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien mit rd. 71 % deutlich innerhalb zentraler Versorgungsbereiche liegt, ist im Sortiment Spielwaren ein Verkaufsflächenschwerpunkt in sonstigen Lagen erkennbar (rd. 44 % innerhalb ZVB). 4.4 Nachfrageanalyse Für die Bewertung des Planvorhabens hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Bestandsstrukturen im Untersuchungsraum sind neben der Kenntnis der angebotsseitigen Rahmenbedingungen auch die monetären Gegebenheiten auf der Nachfrageseite von Bedeutung. Anhand der ansässigen Bevölkerung und der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftdaten im Untersuchungsraum lässt sich das in einem Gebiet vorhandene einzelhandelsrelevante, sortimentsgruppenbezogene Kaufkraftpotenzial ermitteln. Die Stadt Rietberg weist eine Kaufkraftkennziffer von rd. 99 (IFH 2017) auf, d. h. sie liegt in etwa im bundesdeutschen Durchschnitt (= 100). Der Untersuchungsraum im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel weist eine Kaufkraftkennziffer von rd. 101 (IFH 2017) und die weiter gefassten Untersuchungsräume für die Sortimente Bekleidung, Elektronik/Neue Medien, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Spielwaren, Sportartikel und Zoologischer Bedarf weisen jeweils Kaufkraftkennziffern von rd. 100 (IFH 2017) auf, d.h. auch sie liegen im bundesdeutschen Durchschnitt. Wie einleitend (s. Kapitel 2) beschrieben ist für den Prognosezeitpunkt Ende 2021 (Marktreife des Planvorhabens) lediglich im Sortimentsbereich Elektro/Neue Medien von einer nennenswerten Änderung der nachfrageseitigen Kennziffern auszugehen. Die nachfolgende Tabelle stellt die einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Untersuchungsraum für den Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel (vgl. Kapitel 4.2) dar. 27

32 Tabelle 9: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in Mio. Euro im Untersuchungsraum (NuG) Lagebereich Einwohner Kaufkraft in Mio. Euro Rietberg ,0 Delbrück* ,3 Verl* ,4 Gesamt** ,8 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis: Kaufkraft: IfH Köln 2017; Einwohnerzahlen: Eigene Berechnungen auf Basis IT.NRW 2017, Stand: ; Werte gerundet; * Teilbereiche der jeweiligen Kommune (siehe Untersuchungsraum, Kapitel 4.2) ** Differenzen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. Die Zentralität 19 im Bereich Nahrungs- und Genussmittel beträgt in Rietberg rd. 101 und im sortimentsbezogenen Untersuchungsraum (s. Abbildung 3) rd. 90 (unter Berücksichtigung der aufgrund der oben dargelegten methodischen Vorgehensweise nicht erfassten kleinflächigen Angebotsstrukturen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche). Die nachfolgenden Tabellen stellen die einzelhandelsrelevante Kaufkraft in den weiteren untersuchungsrelevanten Sortimenten in den jeweils abgeleiteten Untersuchungsräumen (vgl. Kapitel 4.2) dar. 19 Die Zentralität (bzw. Zentralitätskennziffer) einer Kommune verdeutlicht das relative Verhältnis zwischen den erzielten Umsätzen und der potenziell verfügbaren Kaufkraft vor Ort. Sie wird als Quotient dieser beiden Werte ermittelt. Ein Wert unter 100 beinhaltet, dass in der Summe aller Kaufkraftzuflüsse und -abflüsse Einzelhandelskaufkraft in andere Orte abfließt; ein Wert über 100 beschreibt umgekehrt den per Saldo erkennbaren Gewinn aus anderen Orten. 28

33 Tabelle 10: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in Mio. Euro im Untersuchungsraum in den Sortimenten Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel, Zoologischer Bedarf Kommune Einwohner Bekleidung Fahrräder Kaufkraft in Mio. Euro Sportartikel Schuhe/Lederwaren Zoologischer Bedarf Rietberg ,9 0,9 4,3 2,2 1,6 Delbrück* ,2 0,7 3,0 1,6 1,1 Rheda-Wiedenbrück* ,8 1,5 6,9 3,6 2,6 Verl* ,0 0,6 3,0 1,6 1,1 Gesamt** ,0 3,7 17,2 9,0 6,4 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis: Kaufkraft: IFH 2017; IT.NRW 2017 (Stand: ); Werte gerundet; * Teilbereiche der jeweiligen Kommune (siehe Untersuchungsraum, Kapitel 4.2); ** Abweichungen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. Tabelle 11: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft in Mio. Euro im Untersuchungsraum im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien und im Sortiment Spielwaren Kommune Einwohner Elektronik/ Neue Medien Kaufkraft in Mio. Euro Spielwaren Rietberg ,9 2,6 Delbrück* ,2 1,9 Lippstadt* ,7 3,7 Rheda-Wiedenbrück* ,3 4,3 Verl* ,5 1,8 Gesamt** ,7 14,2 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis: Kaufkraft: IFH 2017; IT.NRW 2017 (Stand: ); Werte gerundet; * Teilbereiche der jeweiligen Kommune (siehe Untersuchungsraum, Kapitel 4.2); ** Abweichungen zur Gesamtsumme rundungsbedingt. Die Stadt Rietberg und die beiden Untersuchungsräume weisen damit folgende sortimentsspezifische Zentralitäten auf (unter Berücksichtigung der aufgrund der oben dargelegten methodischen Vorgehensweise nicht erfassten kleinflächigen Angebotsstrukturen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche): Bekleidung: rd. 48 in Rietberg, rd. 92 im Untersuchungsraum, Elektronik/Neue Medien: rd. 57 in Rietberg, rd. 84 im Untersuchungsraum, Fahrräder und Zubehör: rd. 139 in Rietberg, rd. 142 im Untersuchungsraum, 29

34 Schuhe/Lederwaren: rd. 86 in Rietberg, rd. 97 im Untersuchungsraum, Spielwaren: rd. 45 in Rietberg, rd. 66 im Untersuchungsraum, Sportartikel: rd. 57 in Rietberg, rd. 53 im Untersuchungsraum, Zoologischer Bedarf: rd. 88 in Rietberg, rd. 120 im Untersuchungsraum. Insbesondere bezüglich der Sortimente Spielwaren und Sportartikel ist festzuhalten, dass angesichts der aktuell relativ geringen Zentralität erhebliche Anteile der sortimentsspezifischen Kaufkraftpotenziale aus dem jeweiligen Untersuchungsraum abfließen. Berücksichtigung der Entwicklung des Nachfragepotenzials (s. Kapitel 2) Unter Berücksichtigung eines Planungs- und Bauzeitraums von etwa 2-3 Jahren, sowie einer Zeitspanne von einem weiteren Jahr bis zum Eintritt der vollständigen Marktwirksamkeit des Planvorhabens wird die Nachfragesituation im Folgenden für Ende 2021 abgebildet. Folgende Einflussfaktoren sind für die Entwicklung der Nachfragesituation von Relevanz: Bevölkerungsentwicklung im Untersuchungsraum bis Ende 2021; Entwicklung der sortimentsbezogenen realen 20 Kaufkraftvolumina; Entwicklung der Anteile des Onlinehandels in den untersuchungsrelevanten Sortimenten. Wie bereits in Kapitel 4.1 dargestellt, ist in Rietberg und den Nachbarkommunen mit einer positiven durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung zu rechnen. Im Untersuchungsraum für Nahrungs- und Genussmittel und dem weiter gefassten Untersuchungsraum für Bekleidung, Fahrräder, Schuhe/Lederwaren, Sportartikel und Zoologischer Bedarf ist mit einer positiven durchschnittlichen Bevölkerungsentwicklung von insgesamt + rd. 3,0 % zu rechnen 21. Im darüber hinausgehenden Untersuchungsraum für Elektronik/Neue Medien und Spielwaren ist mit einer ebenfalls positiven Bevölkerungsentwicklung von insgesamt + rd. 2,2 % zu rechnen. Unter Berücksichtigung der real steigenden Kaufkraftvolumina im Untersuchungsraum (positive Einwohnerentwicklung und positive einzelhandelsrelevante Kaufkraftentwicklung pro Kopf) und den gleichzeitig steigenden Anteilen des Onlinehandels und den steigenden Kaufkraftzahlen sowie der positiven Einwohnerentwicklung ergibt sich für die vorstehenden Sortimente (mit Ausnahme Elektronik/Neue Medien) eine stagnierend bis leicht positive Kaufkraftentwicklung. Aufgrund von gewissen Unsicherheiten in der Prognose wird im Sinne eines Worst Case-Ansatzes von einer stagnierenden Entwicklung der Kaufkraft in diesen Sortimenten ausgegangen. 20 Somit unter Beachtung der Inflation im selbigen Zeitraum. 21 Nach Einwohneranteilen gewichteter Wert. 30

35 Im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien lässt sich insbesondere aufgrund der deutlichen Zunahme des Online-Handels eine negative Kaufkraftentwicklung von rd. minus 4,5 % bis zum Jahr 2021 ableiten. In Summe ergibt sich somit für den Untersuchungsraum eine durchschnittliche Abnahme der Nachfrage im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien um rd. 2,3 % bzw. rd. 1,9 Mio. Euro auf rd. 82,7 Mio. Euro. Diese negative Kaufkraftentwicklung wird im Sinne eines Worst Case-Ansatzes in der folgenden absatzwirtschaftlichen Betrachtung (s. Kapitel 6.1) mitberücksichtigt. 31

36 4.5 Städtebaulich-funktionale Charakterisierung der zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum (Standortprofile) Grundlage für die Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen, welche aus dem Planvorhaben resultieren, bilden städtebaulich-funktionale Analysen der möglicherweise durch die ausgelösten Umsatzumverteilungen betroffenen zentralen Versorgungsbereiche. In diesem Kapitel werden die im gesamten Untersuchungsraum gelegenen zentralen Versorgungsbereiche dargestellt. Die Analyse und Würdigung der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen des Planvorhabens erfolgt für alle Bestandsstrukturen sowie alle zentralen Versorgungsbereiche des in Kapitel 4.2 dargestellten Untersuchungsraumes. Für die städtebaulichen Analysen der im gesamten Untersuchungsraum gelegenen zentralen Versorgungsbereiche wurde auf die Ausführungen des EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), des EHK Delbrück 2012 (Junker & Kruse 2012), des EHK Lippstadt 2016 (BBE 2016), das EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), des EHK Verl 2009 (Junker & Kruste 2009) sowie auf eigene Vor-Ort-Analysen zurückgegriffen. Nachfolgend werden die städtebaulichen Analysen mit den wesentlichen Inhalten dargestellt. 32

37 Tabelle 12: Steckbrief ZVB IZ Rietberg Innenstadtzentrum in Rietberg Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Kernstadt Rietberg Das Zentrum erstreckt sich entlang der Rathausstraße, wird im Süden vom Kreuzungsbereich Mastholter Straße/Delbrücker Straße begrenzt und reicht im Norden bis zur Wiedenbrücker Straße, Bahnhofstraße und Am Nordtor. Die Angebotsstruktur des Hauptzentrums ist vielfältig und umfasst Waren aus allen Bedarfsbereichen. Die vorhandenen Einzelhandelsangebote werden durch Dienstleistungs- und Gastronomieangebote ergänzt. Ernstings family, Schuh Mann, ALDI Nord (Bestandteil des Planvorhabens) Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist über die Westerwieher Straße, Bahnhofstraße, Wiedenbrücker Straße und die Mastholter Straße erreichbar. Der ZVB ist über zahlreiche Bushaltepunkt in das ÖPNV-Netz eingebunden. Der ZVB ist hauptsächlich entlang der Rathausstraße organisiert. Gesamtstädtische Versorgungsfunktion Quelle: EHZK Rietberg 2017 (S+H 2017, im Entwurf), S. 62. Quelle: EHZK Rietberg 2017 (S+H 2017, im Entwurf), S

38 Tabelle 13: Steckbrief ZVB STZ Mastholte (Rietberg) Zentraler Versorgungsbereich Mastholte in Rietberg Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Mastholte Das Zentrum erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Lippstädter Straße sowie am Alten Markt sowie an der Alten Landstraße. Die Angebotsstruktur des Hauptzentrums ist hauptsächlich durch Waren aus dem kurzfristigen Bedarfsbereich geprägt. Elli, Penny Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist über die B55, B58 und B64 erreichbar. Ein Anschluss an den ÖPNV erfolgt über den Bushaltepunkt Dawestraße. Der ZVB ist entlang der Lippstädter Straße organisiert. Versorgungsfunktion für den Stadtteil Quelle: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S. 71. Quelle: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S

39 Tabelle 14: Steckbrief ZVB STZ Neuenkirchen (Rietberg) Zentraler Versorgungsbereich Neuenkirchen in Rietberg Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Neuenkirchen Das Zentrum erstreckt sich entlang der Langestraße zwischen Oststraße und Am Markt. Die Angebotsstruktur des Hauptzentrums ist hauptsächlich durch Waren aus dem kurzfristigen Bedarfsbereich geprägt. Rewe, Elli, Wapelhorst Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist über die B64 in Anbindung an die Lange Straße erreichbar. Ein Anschluss an den ÖPNV erfolgt über den Bushaltepunkt Kirche. Der ZVB ist entlang der Langestraße organisiert. Versorgungsfunktion für den Stadtteil Quelle: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S. 74. Quelle: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S

40 Tabelle 15: Steckbrief ZVB NVZ Westerwieher Straße (Rietberg) Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Westerwieher Straße Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Hauptsiedlungsbereich Rietberg Das Zentrum befindet sich am Standort des E-Centers an der Westerwieher Straße und umfasst hier zusätzlich einen südlich der Westerwieher Straße gelegenen Bereich. Die Angebotsstruktur des Hauptzentrums ist hauptsächlich durch Waren aus dem Sortiment Nahrungs- und Genussmittel geprägt. E-Center Motorisierter Verkehr ÖPNV Der zentrale Versorgungsbereich ist über die Westerwieher Straße erreichbar. keiner Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der ZVB ist hauptsächlich nördlich der Westerwieher Straße, am E-Center-Standort organisiert. Gesamtstädtische Versorgungsfunktion Quelle: eigene Darstellung nach EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S. 68. Quelle: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S

41 Tabelle 16: Steckbrief ZVB Hauptzentrum Innenstadt Delbrück Hauptzentrum Innenstadt in Delbrück Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Delbrück Das Zentrum befindet sich in Delbrück und umfasst hauptsächlich die Bereiche entlang der Oststraße/Thülecke/Lange Straße. Im Norden ist der ZVB durch die Straße Brenkenkamp, im Osten durch die Ostenländer Straße, im Süden durch die Himmelreichallee begrenzt. Der ZVB endet im Westen ca. auf Höhe der Einmündung Friedrich-Ebert-Straße. Die Angebotsstruktur des Hauptzentrums ist vielfältig und umfasst Waren aus allen Bedarfsbereichen. Die vorhandenen Einzelhandelsangebote werden durch Dienstleistungs- und Gastronomieangebote ergänzt. Takko, NKD, Van Heu Outlet, Cult Fashion, Dunschen, Schuh Okay, Euronics XXL Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist über die B64 und diverse Landstraße (L586, L751, L822, L751) für den MIV erreichbar. Der ZVB ist über zahlreiche Bushaltepunkt in das ÖPNV-Netz eingebunden. Der ZVB ist rund um den Delbrücker Kirchplatz organisiert. Durchgehender Einzelhandelsbesatz befindet sich im Abschnitt zwischen der Einmündung Lange Straße /Bendixwall bzw. der Lange Straße über die Thülecke bis zur Oststraße. Gesamtstädtische Versorgungsfunktion Quelle: EHK Delbrück 2012 (Junker & Kruse 2012), S.64. Quelle: EHK Delbrück 2012 (Junker & Kruse 2012), S

42 Tabelle 17: Steckbrief ZVB NVZ Lippling (Delbrück) Nahversorgungszentrum Lippling Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Lippling Das Zentrum befindet im Stadtteil Lippling und umfasst hier den Bereich entlang der Straße Zur alten Kapelle und angrenzende Bereiche an den Straßen Zur Schmiede und Westerwieher Straße. Die Angebotsstruktur bezieht sich hauptsächlich auf den kurzfristigen Bedarfsbereich. Das Zentrum ist durch einen Lebensmittelvollsortimenter und zwei Bäckereibetriebe geprägt. Frischemarkt Niermann Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist über die K9 (Westerwieher Straße) und die L751 für den MIV erreichbar. Die Bushaltepunkte Lippling Kirche und Lippling Feuerwehr binden den ZVB in das ÖPNV-System der Stadt Delbrück ein. Der ZVB ist hauptsächlich entlang der Straße Zur alten Kapelle organisiert. Der relevante Magnetbetrieb befindet sich im südlichen Teil des ZVB. Versorgungsfunktion für den Stadtteil Quelle: EHK Delbrück 2012 (Junker & Kruse 2012), S.67. Quelle: EHK Delbrück 2012 (Junker & Kruse 2012), S

43 Tabelle 18: Steckbrief NVZ Westenholz (Delbrück) Nahversorgungszentrum Westenholz in Delbrück Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur Rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Westenholz Das Zentrum erstreckt sich entlang der Westenholzer Straße vom Kreuzungsbereich mit der Knäppenstraße bis südlich der Einmündung in die Suternstraße. Die Angebotsstruktur ist hauptsächlich der kurzfristigen Bedarfsstufe zuzuordnen. Das Nahversorgungszentrum ist vor allem durch einen Lebensmittelvollsortimenter und Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk geprägt. Dienstleistungen und Gastronomie ergänzen dieses Angebot. Markant Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist mit dem motorisierten Individualverkehr über die K61 und die L586 erreichbar. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Bushaltepunkte Malvenweg, Knäppenstraße und Schwester-Bonavita-Platz. Das Zentrum ist hauptsächlich entlang der Westenholzer Straße organisiert. Versorgungsfunktion für den Stadtteil Quelle: EHK Delbrück 2012 (Junker & Kruse 2012), S.69. Quelle: EHK Delbrück 2012 (Junker & Kruse 2012), S

44 Tabelle 19: Steckbrief ZVB IZ Lippstadt Zentraler Versorgungsbereich Innenstadtzentrum Lippstadt Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Lippstadt Das Zentrum erstreckt sich entlang zwischen der Mühlenstraße im Norden, dem Konrad-Adenauer-Ring im Süden, der Cappelstraße im Westen und der Straße Woldemei im Osten. Die Angebotsstruktur des Hauptzentrums ist durch Waren aus den kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Bedarfsbereichen geprägt. Media Markt, Euronics, Spiele Max Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist über Rixbecker Straße und das Südertor im Süden und das Lippertor und das Cappeltor im Norden erreichbar. Ein Anschluss an den ÖPNV erfolgt über den Bahnhof Lippstadt sowie diverse Bushaltepunkte. Der ZVB ist entlang der Langestraße und diversen Seitenstraßen organisiert. Gesamtstädtische Versorgungsfunktion Quelle: EHK Lippstadt 2016 (BBE 2016), S Quelle: EHK Lippstadt 2016 (BBE 2016), S. 49f. und 104f. 40

45 Tabelle 20: Steckbrief ZVB Innenstadtzentrum Rheda (Rheda-Wiedenbrück) Innenstadtzentrum Rheda Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Rheda Die Hauptlage des Zentrums bildet der Rathausplatz. Weiterhin dehnt sich das Zentrum entlang der Nebenlagen Berliner Straße, Bahnhofstraße, Neuer Wall, Schulte-Mönting-Straße, Widumstraße sowie Fontainestraße aus. Die Angebotsstruktur des Zentrums ist vorrangig auf den kurz-und mittelfristigen Bedarfsbereich ausgerichtet. Kik, Ben Green, Schuhe OK Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist über die L568 und L927 erreichbar. Er befindet sich nördlich der A2. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über den DB-Haltepunkt Rheda sowie weitere Bushaltepunkte. Der ZVB ist hauptsächlich entlang der Berliner Straße und dem Rathausplatz organisiert. Überwiegend Versorgungsfunktion für den Stadtteil Quelle: EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S.89. Quelle: EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S.70ff. 41

46 Tabelle 21: Steckbrief ZVB Innenstadtzentrum Wiedenbrück (Rheda-Wiedenbrück) Innenstadtzentrum Wiedenbrück Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Wiedenbrück Das Zentrum befindet sich in Wiedenbrück und erstreckt sich hauptsächlich innerhalb des Wallrings, der den ZVB nach Norden, Westen und Süden begrenzt. Östlich wird der ZVB durch die Münchstraße bzw. Wasserstraße begrenzt. Die Angebotsstruktur im Hauptzentrum ist vor allem durch Waren aus dem kurzund mittelfristigen Bedarfsbereich geprägt. NKD, Tecklenburg, Intersport Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich ist mit dem motorisierten Individualverkehr über die K1 bzw. K9 und die L791 erreichbar. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über Bushaltepunkte am ZVB. Das Zentrum ist mit dem dichtesten Einzelhandelsbesetz entlang der Langen Straße sowie der Straße Klingelbrink organisiert. Versorgungsfunktion für den Stadtteil Quelle: EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S.70. Quelle: EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (im Entwurf) (S+H 2017), S.53ff. 42

47 Tabelle 22: Standortprofil ZVB Innenstadt Verl Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Verl Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Verl Der ZVB befindet sich in der Innenstadt von Verl. Er erstreckt sich entlang der Gütersloher Straße/ Paderborner Straße in Ost-West-Ausdehnung und entlang der Hauptstraße nach Norden. Im Süden umfasst der ZVB außerdem die Einzelhandelsnutzungen südlich der Gütersloher Straße, im Norden zusätzlich die Sender Straße. Der zentrale Versorgungsbereich weist einen kleinteiligen Geschäftsbesatz entlang der Gütersloher Straße/ Paderborner Straße und entlang der Hauptstraße auf. Zahlreiche Dienstleistungsangebote ergänzen den Einzelhandel. Großflächigere Einzelhandelsangebote befinden sich südlich der Gütersloher Straße bzw. Paderborner Straße. Combi, Aldi Nord, Edeka, Van Heus Outlet, Hagemann, Beckhoff, TieGa Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Der zentrale Versorgungsbereich liegt an der Gütersloher Straße bzw. der Paderborner Straße (L 757) und der Hauptstraße (L 787) und ist so mit dem MIV erreichbar. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über Bushaltestellen im Bereich des ZVB. Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Die genannten Magnetbetriebe befinden sich im Süden des ZVB. Darüber hinaus ist der Einzelhandel in der Innenstadt Verls entlang der Hauptstraße bzw. der L757 organisiert. Gesamtstädtische und stadtübergreifende Versorgung Quelle: Junker und Kruse, Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Verl 2009, S. 79. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009), S

48 Tabelle 23: Standortprofil ZVB Nahversorgungszentrum Kaunitz (Verl) Nahversorgungszentrum Kaunitz in Verl Lage Verortung Ausdehnung Einzelhandelsstruktur Angebotsstruktur rel. Magnetbetriebe Verkehrliche Einordnung Kaunitz Das Nahversorgungszentrum Kaunitz befindet sich am Fürst-Wenzel Platz in Kaunitz. Der ZVB ist nördlich ungefähr auf Höhe der Holter Straße begrenzt, im Süden endet er nördlich der Fröbelstraße. In West-Ost-Ausdehnung befindet sich der ZVB zwischen Fürst-Wenzel-Platz und endet westlich des Erlenwegs. Im Nahversorgungszentrum befinden sich einige Einzelhandelsbetriebe, die nahversorgungs- und ergänzende zentrenrelevante Sortimente bedienen. Elli Markt, Starp Brautmode Motorisierter Verkehr ÖPNV Räumlich-funktionale Einordnung Organisationsstruktur Versorgungsfunktion ZVB-Abgrenzung (Veränderungen im dargestellten Einzelhandelsbesatz möglich) Der zentrale Versorgungsbereich liegt an der Kreuzung von Holter Straße, Paderborner Straße und Fürstenstraße und ist über diese Straßen mit dem MIV erreichbar. Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Bushaltepunkte Kaunitz Kirchstraße, Katholische Grundschule und Kaunitz Post. Das Nahversorgungszentrum ist um den Fürst-Wenzel-Platz organisiert. Der Elli- Markt befindet sich im Südwesten des ZVB. Der ZVB hat Versorgungsfunktion für den Ortsteil Kaunitz. Quelle: Junker und Kruse, Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Verl 2009, S. 82. Quelle: Eigene Darstellung auf Basis EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009), S

49 4.6 Bewertung der angebots- und nachfrageseitigen Strukturen Im Hinblick auf die im Anschluss folgende Bewertung des Planvorhabens hinsichtlich der absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen sind die folgenden räumlichen, quantitativen und qualitativen Rahmenbedingungen von besonderer Bedeutung: Im Untersuchungsraum für Nahrungs- und Genussmittel sind sieben Lebensmitteldiscounter, neun Lebensmittelsupermärkte und zwei Verbrauchermärkte angesiedelt. Das Angebot im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel wird durch vier Getränkemärkte arrondiert. Die Zentralität in Rietberg beträgt rd. 101 und im Untersuchungsraum rd. 90. Die Verkaufsflächenausstattung im Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel ist im Untersuchungsraum aktuell als unterdurchschnittlich einzustufen (rd. 0,38 m² NuG VKF/EW). Im Sortiment Bekleidung sind 19 strukturprägende Bekleidungsfachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon 14 innerhalb zentraler Versorgungsbereiche verortet. Das Angebot wird durch zahlreiche kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in Lebensmittel- und Fachmärkten arrondiert. Die Zentralität in Rietberg beträgt rd. 48 und im Untersuchungsraum rd. 92. Im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien sind sieben strukturprägende Elektrofachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon vier innerhalb zentraler Versorgungsbereiche verortet. Das Angebot wird durch eine große Fachabteilung in einem Küchenstudio sowie durch zahlreiche kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in Lebensmittel- und Fachmärkten arrondiert. Die Zentralität in Rietberg beträgt rd. 57 und im Untersuchungsraum rd. 84. Im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien ist für den Untersuchungsraum eine durchschnittliche Abnahme der Nachfrage im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien um rd. 2,3 % bzw. rd. 1,9 Mio. Euro auf rd. 82,7 Mio. Euro festzustellen. Diese negative Kaufkraftentwicklung wird im Sinne eines Worst Case-Ansatzes in der folgenden absatzwirtschaftlichen Betrachtung (s. Kapitel 6.1) mitberücksichtigt. Im Sortiment Fahrräder und Zubehör sind drei strukturprägende Fahrradfachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon keiner innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches verortet. Das Angebot wird durch zahlreiche kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in Lebensmittel- und Fachmärkten arrondiert. Die Zentralität in Rietberg beträgt rd. 139 und im Untersuchungsraum rd Im Sortiment Schuhe/Lederwaren sind vier strukturprägende Schuhfachmärkte und ein Lederwarenfachmarkt (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon drei innerhalb zentraler Versorgungsbereiche verortet. Das Angebot wird durch zahlreiche 45

50 kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in diversen Fachmärkten und Lebensmittelmärkten (insb. Verbrauchermärkten) arrondiert. Die Zentralität in Rietberg beträgt rd. 86 und im Untersuchungsraum rd. 97. Im Sortiment Spielwaren sind drei strukturprägende Fahrradfachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon einer innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches verortet. Das Angebot wird durch diverse kleinteilige Anbieter und durch das Angebot als Randsortiment in Lebensmittel- und Fachmärkten arrondiert. Die Zentralität in Rietberg beträgt rd. 45 und im Untersuchungsraum rd. 66, was auf deutliche Kaufkraftabflüsse aus dem abgegrenzten Untersuchungsraum hindeutet. Im Sortiment Sportartikel sind vier strukturprägende Sportfachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon einer innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches verortet. Das Sortiment wird zudem durch kleinteilige Anbieter sowie auf geringer Verkaufsfläche als Randsortiment in diversen Fachmärkten und Lebensmittelmärkten (insb. in Form von Aktionswaren) angeboten. Die Zentralität in Rietberg beträgt rd. 57 und im Untersuchungsraum rd. 53, was auf deutliche Kaufkraftabflüsse aus dem abgegrenzten Untersuchungsraum hindeutet. Im Sortiment Zoologischer Bedarf sind vier strukturprägende Zoofachmärkte (mind. 200 m² GVKF) im Untersuchungsraum, davon zwei innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches verortet. Das Sortiment wird zudem als Randsortiment in diversen Fachmärkten und zahlreichen Lebensmittelmärkten angeboten. Die Zentralität in Rietberg beträgt rd. 88 und im Untersuchungsraum rd In der Stadt Rietberg ist aktuell die Entwicklung eines innerstädtischen City-Outlet- Centers (COC) im ZVB IZ Rietberg projektiert. Im Zuge diese Entwicklung wäre eine z. T. deutliche Angebotssteigerung insbesondere in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe/Lederwaren und Sportartikel zu erwarten. Aufgrund des speziellen Konzeptes eines solchen COC ist jedoch davon auszugehen, dass dieses über ein differenziertes Einzugsgebiet und über ein ebenfalls differenziertes Zielpublikum verfügen wird, als das Planvorhaben an der Westerwieher Straße. Es ist anzunehmen, dass vorhabenbedingte Umsatzumverteilungen sich insbesondere für die systemgleichen bzw. systemeigenen Lebensmittelmärkte und Fachmärkte ergeben werden. 46

51 5 Marktposition des Planvorhabens In diesem Kapitel erfolgt, unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussgrößen, die Abgrenzung der Einzugsgebiete sowie die Herleitung einer Umsatzschätzung für das Planvorhaben. 5.1 Einzugsgebiete Bei der Abgrenzung des jeweiligen perspektivischen Einzugsgebiets haben ergänzend zur Angebots- und Nachfragesituation insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung gefunden: die zu erwartende Attraktivität und Anziehungskraft des Planvorhabens (u.a. Branche, Betreiber, Größe, Standorteigenschaften); die projektrelevante Wettbewerbssituation, wie z.b. die Entfernung und Attraktivität der relevanten Wettbewerber im engeren und weiteren Standortumfeld; die Kopplungsbeziehungen am Vorhabenstandort; die verkehrlichen, topographischen und naturräumlichen Gegebenheiten im jeweiligen Untersuchungsraum; die sich durch Raum-Zeit-Distanzen ergebenden Einkaufsorientierungen der Wohnbevölkerung; die administrative Gliederung innerhalb des jeweiligen Untersuchungsraumes sowie traditionelle Einkaufsorientierungen der Bevölkerung. Einzugsgebiet (Nahrungs- und Genussmittel) Beim Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel handelt es sich um ein nahversorgungsrelevantes Sortiment, welches im Zuge des Versorgungseinkaufs bezogen wird. Das Kerneinzugsgebiet des Planvorhabens umfasst unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, des siedlungsräumlichen Umfeldes und der städtebaulich limitierenden Faktoren das Siedlungsgebiet der Kernstadt Rietberg und des Stadtteils Neuenkirchen. In diesem Gebiet stellt das Planvorhaben ALDI aktuell und auch perspektivisch den einzigen Hard -Discounter dar. Das Kerneinzugsgebiet wird insbesondere durch zunehmende Raum- Zeit-Distanzen limitiert. Im Kerneinzugsgebiet ist von der höchsten Marktdurchdringung des Planvorhabens auszugehen. Das erweiterte Einzugsgebiet umfasst darüber hinaus die weiteren Siedlungsgebiete der Stadt Rietberg. Auch in diesem Bereich stellt das Planvorhaben ALDI aktuell und auch perspektivisch einen der nächstgelegenen Anbieter des Betriebstyps Hard -Discounter dar. Eine weitere Ausdehnung des erweiterten Einzugsgebietes ist insbesondere aufgrund von 47

52 zunehmenden Raum-Zeit-Distanzen nicht gegeben. Im erweiterten Einzugsbereich ist aufgrund der räumlichen Distanz sowie angesichts der weiteren Angebotsalternativen von einer geringeren Marktdurchdringung auszugehen. Die folgende Abbildung stellt den sortimentsspezifischen Untersuchungsraum, die Wettbewerbsstandorte sowie das Einzugsgebiet (unterteilt in Kerneinzugsgebiet und erweitertes Einzugsgebiet) dar. Abbildung 6: Einzugsgebiet des Planvorhabens (NuG) Quelle: Eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; Abgrenzung ZVB: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), EHK Delbrück 2011 (Junker & Kruse 2011), EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. 48

53 Einzugsgebiet (Bekleidung und Schuhe/Lederwaren) Bei den Sortimenten Bekleidung und Schuhe/Lederwaren handelt es sich um zentrenrelevante Sortimente. Es ist davon auszugehen, dass die in Rede stehenden Fachmärkte mit diesen beiden Hauptsortimenten eine vergleichbare Strahlkraft entwickeln werden. Aus diesem Grund erfolgt bei der Einzugsgebietsdarstellung eine gemeinsame Betrachtung. Das Kerneinzugsgebiet umfasst unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, des siedlungsräumlichen Umfeldes und der städtebaulich limitierenden Faktoren das Siedlungsgebiet der Kernstadt Rietberg und der Stadtteile Neuenkirchen und Westerholz. Aufgrund der projektierten Dimensionierung der jeweiligen Fachmärkte, der Wettbewerbssituation innerhalb Rietbergs und zunehmender Raum-Zeit-Distanzen ist davon auszugehen, dass das Kerneinzugsgebiet des jeweiligen Fachmarktes, auch unter Berücksichtigung einer erhöhten Strahlkraft der Sortimente aufgrund der perspektivischen Kopplungslage, nicht über diesen Kernstadtbereich hinausgehen wird. Im Kerneinzugsgebiet ist von der höchsten Marktdurchdringung des Planvorhabens auszugehen. Das erweiterte Einzugsgebiet umfasst darüber hinaus die weiteren Siedlungsgebiete der Stadt Rietberg sowie das verkehrlich gut an den Vorhabenstandort angebundene Siedlungsgebiet des Delbrücker Stadtteils Westenholz. Eine weitere Ausdehnung des erweiterten Einzugsgebietes ist insbesondere aufgrund der angebotsstarken Wettbewerbsstandorte in den Nachbarkommunen sowie von zunehmenden Raum-Zeit-Distanzen nicht gegeben. Im erweiterten Einzugsbereich ist aufgrund der räumlichen Distanz sowie angesichts der weiteren Angebotsalternativen von einer geringeren Marktdurchdringung auszugehen. Die folgende Abbildung stellt den sortimentsspezifischen Untersuchungsraum, die Wettbewerbsstandorte sowie das Einzugsgebiet (unterteilt in Kerneinzugsgebiet und erweitertes Einzugsgebiet) dar. 49

54 Abbildung 7: Einzugsgebiet des Planvorhabens (Bekleidung, Schuhe/Lederwaren) Quelle: Eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; Abgrenzung ZVB: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), EHK Delbrück 2011 (Junker & Kruse 2011), EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (Stadt + Handel 2017), EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. Einzugsgebiet (Fahrräder, Sportartikel und Zoologischer Bedarf) Bei den Sortimenten Sportartikel und Zoologischer Bedarf handelt es sich um zentrenrelevante Sortimente und beim Sortiment Fahrräder um ein nicht zentrenrelevantes Sortiment. In allen drei Sortimenten sind im Gegensatz zu den Sortimenten Bekleidung und Schuhe/Lederwaren nur vergleichsweise wenige Wettbewerber im Untersuchungsraum verortet, sodass davon auszugehen ist, dass die entsprechenden Fachmarktkonzepte über ein größeres Einzugsgebiet verfügen werden. Es ist davon auszugehen, dass die in Rede stehenden Fachmärkte mit diesen Hauptsortimenten eine ähnliche Strahlkraft entwickeln werden. Aus diesem Grund erfolgt bei der Einzugsgebietsdarstellung eine gemeinsame Betrachtung. Das Kerneinzugsgebiet umfasst unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, des siedlungsräumlichen Umfeldes und der städtebaulich limitierenden Faktoren das Stadtgebiet Rietbergs. Innerhalb der Stadt sind bereits weitere, wenn auch, wie im Falle des Sortiments 50

55 Sportartikel, aufgrund unterschiedlicher Ausprägungen nicht direkt vergleichbare Wettbewerber verortet. Aufgrund der projektierten Dimensionierung der jeweiligen Fachmärkte, der Wettbewerbssituation innerhalb Rietbergs und zunehmender Raum-Zeit-Distanzen ist, auch unter Berücksichtigung einer erhöhten Strahlkraft der Sortimente aufgrund der perspektivischen Kopplungslage, davon auszugehen, dass das Kerneinzugsgebiet der jeweiligen Fachmärkte nicht über das Stadtgebiet Rietbergs hinausgehen wird. Im Kerneinzugsgebiet ist von der höchsten Marktdurchdringung des Planvorhabens auszugehen. Das erweiterte Einzugsgebiet umfasst darüber hinaus die im Westen angrenzenden Siedlungsgebiete der Nachbarkommune Rheda-Wiedenbrück sowie die angrenzenden Siedlungsgebiete und den Kernort der Nachbarkommune Delbrück. In diesen Bereichen sind keine nennenswerten Angebotsstrukturen in den betrachteten Sortimenten verortet, sodass der Vorhabenstandort perspektivisch einen der nächstgelegenen Angebotsstandorte für die dortige Bevölkerung darstellt. Im Westen und Nordosten wird das erweitere Einzugsgebiet durch die Wettbewerbsstrukturen in Rheda-Wiedenbrück und Verl limitiert. Eine weitere Ausdehnung des erweiterten Einzugsgebietes ist zudem aufgrund von zunehmenden Raum-Zeit- Distanzen nicht gegeben. Im erweiterten Einzugsbereich ist aufgrund der relativ hohen räumlichen Distanz von einer geringeren Marktdurchdringung auszugehen. Die folgende Abbildung stellt den sortimentsspezifischen Untersuchungsraum, die Wettbewerbsstandorte sowie das Einzugsgebiet (unterteilt in Kerneinzugsgebiet und erweitertes Einzugsgebiet) dar. 51

56 Abbildung 8: Einzugsgebiet des Planvorhabens (Fahrräder, Sportartikel, Zoologischer Bedarf) Quelle: Eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; Abgrenzung ZVB: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), EHK Delbrück 2011 (Junker & Kruse 2011), EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (Stadt + Handel 2017), EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. Einzugsgebiet (Elektronik/Neue Medien) Bei den Sortimenten Elektrokleingeräte und Neue Medien/Unterhaltungselektronik handelt es sich um zentrenrelevante Sortimente und beim Sortiment Elektrogroßgeräte um ein nicht zentrenrelevantes Sortiment. Die drei Sortimente bilden die Kernsortimente des in Rede stehenden Elektrofachmarktes und werden daher im vorliegenden Gutachten im Sortimentsbereich Elektronik/Neue Medien zusammengefasst. Diese Sortimente werden üblicherweise kombiniert in Elektrofachmärkten angeboten. Das Kerneinzugsgebiet umfasst unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, des siedlungsräumlichen Umfeldes und der städtebaulich limitierenden Faktoren das Stadtgebiet Rietbergs. Innerhalb der Stadt ist bereits ein weiterer strukturprägender Elektrofachmarkt verortet. Aufgrund der projektierten Dimensionierung des Elektrofachmarktes, der Wettbewerbssituation innerhalb des Untersuchungsraumes und zunehmender Raum-Zeit-Distanzen 52

57 ist, auch unter Berücksichtigung einer erhöhten Strahlkraft des Elektrofachmarktes aufgrund der perspektivischen Kopplungslage, davon auszugehen, dass dessen Kerneinzugsgebiet nicht über die Stadt Rietberg hinausgehen wird. Im Kerneinzugsgebiet ist von der höchsten Marktdurchdringung des Planvorhabens auszugehen. Das erweiterte Einzugsgebiet umfasst darüber hinaus die im Westen angrenzenden Siedlungsgebiete der Nachbarkommune Rheda-Wiedenbrück sowie die angrenzenden Siedlungsgebiete und die Kernorte der Nachbarkommunen Delbrück und Verl. In diesen Bereichen sind hinsichtlich der projektierten Dimensionierung des Elektrofachmarktes keine vergleichbaren Angebotsstrukturen in den betrachteten Sortimenten verortet, sodass der Vorhabenstandort perspektivisch einen der nächstgelegenen Angebotsstandorte für die dortige Bevölkerung darstellt. Im Westen und Süden wird das erweitere Einzugsgebiet durch die Wettbewerbsstrukturen in Rheda-Wiedenbrück und Lippstadt limitiert. Eine weitere Ausdehnung des erweiterten Einzugsgebietes ist zudem aufgrund von zunehmenden Raum-Zeit- Distanzen nicht gegeben. Im erweiterten Einzugsbereich ist aufgrund der relativ hohen räumlichen Distanz von einer geringeren Marktdurchdringung auszugehen. Die folgende Abbildung stellt den sortimentsspezifischen Untersuchungsraum, die Wettbewerbsstandorte sowie das Einzugsgebiet (unterteilt in Kerneinzugsgebiet und erweitertes Einzugsgebiet) dar. 53

58 Abbildung 9: Einzugsgebiet des Planvorhabens (Elektronik/Neue Medien) Quelle: Eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; Abgrenzung ZVB: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), EHK Delbrück 2011 (Junker & Kruse 2011), EHK Lippstadt 2016 (BBE 2016), EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (Stadt + Handel 2017), EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. Einzugsgebiet (Spielwaren) Bei dem Sortiment Spielwaren handelt es sich um ein zentrenrelevantes Sortiment. Aufgrund des sehr geringen vergleichbaren Angebots im Untersuchungsraum verfügt der in Rede stehende Spielwarenfachmarkt über ein vergleichsweise großes Einzugsgebiet. 54

59 Das Kerneinzugsgebiet umfasst unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, des siedlungsräumlichen Umfeldes und der städtebaulich limitierenden Faktoren das Stadtgebiet Rietbergs. Innerhalb der Stadt ist kein weiterer strukturprägender Spielwarenfachmarkt verortet. Aufgrund der projektierten Dimensionierung des Spielwarenfachmarktes, der Wettbewerbssituation innerhalb des Untersuchungsraumes und zunehmender Raum-Zeit- Distanzen ist, auch unter Berücksichtigung einer erhöhten Strahlkraft aufgrund der perspektivischen Kopplungslage, davon auszugehen, dass dessen Kerneinzugsgebiet nicht über die Stadt Rietberg hinausgehen wird. Im Kerneinzugsgebiet ist von der höchsten Marktdurchdringung des Planvorhabens auszugehen. Das erweiterte Einzugsgebiet umfasst darüber hinaus die im Westen angrenzenden Siedlungsgebiete der Nachbarkommune Rheda-Wiedenbrück sowie die angrenzenden Siedlungsgebiete und der Kernort der Nachbarkommunen Delbrück. In diesen Bereichen sind keine vergleichbaren Angebotsstrukturen im Sortiment Spielwaren verortet, sodass der Vorhabenstandort perspektivisch einen der nächstgelegenen Angebotsstandorte für die dortige Bevölkerung darstellt. Im Nordosten, Westen und Süden wird das erweitere Einzugsgebiet durch die nächstgelegenen vergleichbaren Wettbewerbsstrukturen in Gütersloh, Lippstadt und Verl limitiert. Eine weitere Ausdehnung des erweiterten Einzugsgebietes ist aufgrund von zunehmenden Raum-Zeit-Distanzen nicht gegeben. Im erweiterten Einzugsbereich ist aufgrund der räumlichen Distanz von einer geringeren Marktdurchdringung auszugehen. Die folgende Abbildung stellt den sortimentsspezifischen Untersuchungsraum, die Wettbewerbsstandorte sowie das Einzugsgebiet (unterteilt in Kerneinzugsgebiet und erweitertes Einzugsgebiet) dar. 55

60 Abbildung 10: Einzugsgebiet des Planvorhabens (Spielwaren) Quelle: Eigene Darstellung; Wettbewerbsdarstellung: Eigene Erhebung 08/2017; Abgrenzung ZVB: EHZK Rietberg 2017 (im Entwurf) (Stadt + Handel 2017), EHK Delbrück 2011 (Junker & Kruse 2011), EHK Lippstadt 2016 (BBE 2016), EHK Rheda-Wiedenbrück 2017 (Stadt + Handel 2017), EHK Verl 2009 (Junker & Kruse 2009); Kartengrundlage: OpenStreetMap veröffentlicht unter ODbL. 56

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