Verträglichkeitsanalyse zur geplanten Erweiterung des ALDI-Marktes in Schwalmtal, Industriestraße 1-3
|
|
- Willi Meinhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ALDI GmbH & Co. KG Mönchengladbach Frau Katja Weichel - Prokuristin - Korschenbroicher Straße Mönchengladbach Eschweiler, Verträglichkeitsanalyse zur geplanten Erweiterung des ALDI-Marktes in Schwalmtal, Industriestraße ergänzende gutachterliche Stellungnahme - Sehr geehrte Frau Weichel, im Juni 2018 wurde durch Futura Consult zu der von Ihnen geplanten Erweiterung des ALDI-Marktes am Standort Industriestraße 1-3 in Schwalmtal eine Verträglichkeitsanalyse erarbeitet. 1 Diese Verträglichkeitsanalyse kam im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass durch die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche der ALDI-Filiale an der Industriestraße in Schwalmtal-Waldniel keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des 34 Abs. 3 BauGB auf zentrale Versorgungsbereiche in Schwalmtal oder in Nachbarkommunen zu erwarten sind. Eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme zur geplanten ALDI-Erweiterung wurde durch Futura Consult mit Datum erarbeitet. Diese ergänzende Stellungnahme griff Hinweise und Anregungen der IHK Mittlerer Niederrhein, welche im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum geplanten Vorhaben Stellung genommen hat, auf. Die ergänzende gutachterliche Stellungnahme kam im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass auch für den Fall, dass die ALDI-Filiale einen höheren Mehrumsatz als in den gutachterlichen Szenarien angenommen von ca. 2,3 Mio. EUR aufweisen wür- 1 Futura Consult: Verträglichkeitsanalyse zu potentiellen städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der geplanten Erweiterung eines ALDI-Marktes in Schwalmtal, Industriestraße 1-3, Eschweiler, 04. Juni 2018
2 de, nicht mit schädlichen Auswirkungen im Sinne des 34 Abs. 3 BauGB auf zentrale Versorgungsbereiche in Schwalmtal bzw. in Nachbarkommunen zu rechnen ist. Im Rahmen des weitergehenden Verfahrens haben nunmehr der Kreis Viersen sowie die Gemeinde Schwalmtal weitere Stellungnahmen zur geplanten Verkaufsflächenerweiterung der ALDI-Filiale vorgelegt. 2 Diese Stellungnahmen beziehen sich fachlich auf die Frage etwaiger Auswirkungen des Randsortiments der ALDI-Filiale bzw. der diesbezüglich als verträglich einzustufenden Größe der Verkaufsfläche. Diesbezüglich geht im Speziellen die Gemeinde Schwalmtal davon aus, dass der Nachweis für eine raumordnerische bzw. städtebauliche Verträglichkeit der von ALDI angestrebten Größe der Verkaufsfläche für die Randsortimente der ALDI-Filiale von maimal 20 % der insgesamt angestrebten Verkaufsfläche von qm durch die bisherigen gutachterlichen Stellungnahmen nicht erbracht wurde. Vielmehr sei davon auszugehen, dass eine städtebauliche Verträglichkeit lediglich für einen Verkaufsflächenanteil von ca. 12,5 % für die Randsortimente des ALDI-Marktes als städtebaulich verträglich zu bewerten ist. Sie haben uns, sehr geehrte Frau Weichel, die Stellungnahmen des Kreises Viersen sowie der Gemeinde Schwalmtal zugeleitet und um Kommentierung aus der Fachsicht von Futura Consult gebeten. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. 2 Gemeinde Schwalmtal: Stellungnahme vom ; Zeichen ; Kreis Viersen: Schreiben vom , Zeichen 60/ /17-36 Tel / , Fa: /
3 1. Verträglichkeitsanalyse 06 / 2018 Die Verträglichkeitsanalyse von Futura Consult vom Juni 2018 weist darauf hin, dass die Randsortimente des ALDI-Marktes, welche in Bezug auf den derzeit bestehenden ALDI-Markt eine Größenordnung von ca. 160 qm aufweisen, nicht Gegenstand der weitergehenden Analysen und gutachterlichen Bewertungen sind. Als maßgeblich begründenden Faktor hierfür wurde darauf hingewiesen, dass die Verkaufsfläche für die Randsortimente insgesamt kleinflächig ist, die diesbezüglichen Sortimente nach Einkaufswochen wechseln und sich auf eine Vielzahl von Sortimentsgruppen verteilen. Genannte Sachverhalte gehen aus den nachfolgenden Originalpassagen der Verträglichkeitsanalyse vom Juni 2018 hervor: Fachlich wurde die Vorgehensweise dahin gehend gewählt, das Kernsortiment eines ALDI- Marktes aus den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel (einschließlich Bäcker / Metzger) sowie Drogerieartikel in den Mittelpunkt der Untersuchung zu stellen. In Bezug auf diesen Aspekt ist sich Futura Consult darüber im Klaren, dass Lebensmittel- Discountmärkte neben diesen Sortimentsgruppen auch Randsortimente aus anderen Bedarfsstufen (mittel- und langfristiger Bedarf) führen. Diesbezüglich ist jedoch eine von der Marktsituation bei den Kernsortimenten Lebensmittel bzw. Drogeriewaren abweichende Sondersituation gegeben, die aus folgenden Faktoren resultiert. 1. Der Non-Food-Anteil eines ALDI-Marktes unterschreitet die Verkaufsflächengröße des Stammsortiments Lebensmittel / Drogerieartikel deutlich. 2. Die für den Non-Food-Anteil eines Marktes vorgehaltene Verkaufsfläche ist insgesamt kleinflächig. Sie kann im vorliegenden Fall in einer Größenordnung von ca. 160 qm angenommen werden. 3. Auf der insgesamt kleinflächigen Non-Food-Fläche werden nach Warengruppen sehr breit gestreute Angebote offeriert. Auf diesen Flächen werden z.b. Sortimente aus folgenden Bereichen angeboten: Tel / , Fa: /
4 a. Papier-, Schreibwarenartikel b. Bekleidung, sonstige Tetilien c. Schuhe, Lederwaren d. Gartenartikel e. Baumarktsortimente f. Glas, Porzellan, Keramik g. Spielwaren h. Sportartikel, Fahrradartikel, Campingbedarf i. Gardinen, Dekoration, Bettwaren, Haus-, Tisch-, Bettwäsche j. Bad-, Gartenmöbel etc. k. Elektro, Leuchten l. Haushaltsgeräte m. Unterhaltungselektronik, PC und Zubehör n. Fotoartikel o. Uhren, Schmuckartikel 4. Durch die sehr große Spannbreite an Non-Food-Angeboten kommt es zu dem Effekt, dass sich die diesbezüglichen Umsätze nach einzelnen Non-Food-Warengruppen auf sehr viele Einzelumsätze verteilen. Die insgesamt sehr breite Streuung in Bezug auf die angebotenen Non-Food-Waren auf einer Fläche von z.b. 10 m 16 m lässt dabei in der Regel bereits unter Plausibilitätsgesichtspunkten den Schluss zu, dass städtebaulich relevante Wirkungen solch kleiner Teilflächen, die auf eine Vielzahl von Sortimenten verteilt sind und zudem nach Einkaufswochen wechseln, nicht zu erwarten sind. 3 Die Thematik der durch einen ALDI-Markt auf den Aktionsflächen bereit gestellten Randsortimente wurde somit aufgrund der genannten Faktoren keiner weitergehenden gutachterlichen Prüfung unterworfen, die Benennung der Verkaufsflächengröße von ca. 160 qm für diese Sortimentsgruppe entspricht der heute faktisch gegebenen Situation. Eine gutachterliche Aussage, dass der Verkaufsflächenanteil für zentrenrelevante Sortimente auf den Aktionsflächen von maimal 12,5 % als eine Obergrenze für eine raumordnerische bzw. städtebauliche Verträglichkeit einer auf ca qm Verkaufsfläche vergrößerten ALDI-Filiale zu bewerten wäre, ist im Verträglichkeitsgutachten nicht enthalten und auch nicht gutachterlich intendiert. 3 Futura Consult: Verträglichkeitsanalyse zu potentiellen städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der geplanten Erweiterung eines ALDI-Marktes in Schwalmtal, Industriestraße 1-3, Eschweiler, 04. Juni 2018, S. 4f. 4 Tel / , Fa: /
5 Im Ergebnis der nunmehr entstandenen Situation steht somit die Frage im Raum, ob bei einem Verkaufsflächenanteil der ALDI-Filiale von maimal 20 % für Randsortimente - dies entspricht maimal ca. 257 qm mit schädlichen Auswirkungen im Sinne des 34 Abs. 3 BauGB zu rechnen ist, oder ob solche schädlichen Auswirkungen bei einem Verkaufsflächenanteil der Randsortimente von maimal 20 % nicht zu erwarten sind. Futura Consult greift diese Fachfrage nachfolgend auf. Für eine diesbezügliche Analyse bzw. Bewertung sind folgende Faktoren von Bedeutung. 2. Fallanalyse zentrenrelevante Randsortimente 2.1 Zuordnung Sortiment Kosmetik / Haushaltswaren Gemäß den Festlegungen der Schwalmtaler Sortimentsliste ist ein Teil des Kernsortiments als zentrenrelevant eingestuft. Dies gilt in Bezug auf die Warengruppe Parfümerie- und Kosmetikartikel, welche im Gegensatz zu Drogerieartikeln nach der ortsspezifischen Sortimentsliste in Schwalmtal nicht als nahversorgungs- sondern als zentrenrelevant eingestuft wird. Aufgrund der gegebenen Einstufung in der Schwalmtaler Sortimentsliste ist demzufolge davon auszugehen, dass der Anteil der Verkaufsfläche, welche zukünftig mit Parfümerie- bzw. Kosmetikartikeln bestückt wird, das Konto einer festzulegenden maimalen Größe an Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente einer ALDI-Filiale belastet. Die diesbezüglich in der Stellungnahme der Stadt Schwalmtal vorgenommene Zuordnung des Sortiments Parfümerie/Kosmetik zur Gruppe der in Schwalmtal zentrenrelevanten Sortimente ist fachlich korrekt. In Bezug auf den Sortimentsbereich Haushaltswaren weist die Stellungnahme der Gemeinde Schwalmtal darauf hin, dass dieser Sortimentsbereiche in Schwalmtal wie Tel / , Fa: /
6 auch der Sortimentsbereich Kosmetik als zentrenrelevant eingestuft ist. Auch dieser Hinweis ist fachlich korrekt. In Bezug auf die nach Einkaufswochen wechselnden Randsortimente auf den Aktionsflächen ist darauf hinzuweisen, dass auf dieser grundsätzlich betrachtet sowohl nahversorgungsrelevante, zentrenrelevante als auch nicht zentrenrelevante Sortimente offeriert werden. Auch ist zu sehen, dass auf ein und derselben Stellfläche nach Einkaufswochen wechselnd z.b. nahversorgungsrelevante Sortimente während der einen Einkaufswoche, in einer nachfolgenden Einkaufswoche zentrenrelevante und in einer weiteren Einkaufswoche nicht zentrenrelevante Sortimente offeriert werden können. Zudem ist im vorliegenden Fall darauf hinzuweisen, dass neben dem Anteil der Randsortimente, welche nach Einkaufswochen wechseln und fallweise als zentrenrelevant einzustufen sind, ein Teilsortiment der Warengruppe Drogerieartikel, welche durch ALDI als Kernsortiment dauerhaft im Sortiment geführt wird, in Schwalmtal als nahversorgungsrelevant, eine weitere Teilgruppe von Drogerieartikeln jedoch als zentrenrelevant einzustufen ist. Als nahversorgungsrelevant wird gemäß der Schwalmtaler Sortimentsliste das zum Kernsortiment einer ALDI-Filiale zählende Teilsortiment Parfümerie und Kosmetikartikel, als zentrenrelevant das ebenfalls zum Kernsortiment einer ALDI-Filiale zählende Teilsortiment Drogerieartikel gezählt. 2.2 Verkaufsfläche Hinsichtlich der Verkaufsfläche für Randsortimente ist darauf hinzuweisen, dass der ALDI-Markt gegenwärtig auf ca. 160 qm Verkaufsfläche seine nach Einkaufswochen wechselnden Randsortimente führt. Zudem wird auf einer Teilfläche des Kernsortiments des ALDI-Marktes ein Teilsortiment mit Parfümerie- und Kosmetikartikeln geführt. Geht man diesbezüglich davon aus, dass die Verkaufsfläche für dieses Teilsortiment mit Parfümerie- und Kosmetikartikeln ca. 20 qm beträgt und ginge man weiterhin davon aus, dass sämtliche auf den Aktionsflächen angebotenen Warengruppen zentrenrelevant sein können (bzw. in bestimmten Einkaufswochen sind), so kann die Größenordnung der Verkaufsfläche des ALDI-Marktes mit zentrenrelevanten Sorti- Tel / , Fa: /
7 menten gegenwärtig in einer Größenordnung von maimal ca. 180 qm angenommen werden. Würde man berücksichtigen, dass die auf den Aktionsflächen angebotenen und nach Einkaufswochen wechselnden Randsortimente neben als zentrenrelevant einzustufenden Sortimenten fallweise auch nahversorgungsrelevante bzw. nicht zentrenrelevante Sortimente umfassen, so wäre zumindest in einzelnen Einkaufswochen von einer geringeren Verkaufsfläche innerhalb des ALDI-Marktes auszugehen, auf der zentrenrelevante Sortimente angeboten werden. Mit Blick auf die gegenwärtig gegebene bzw. zukünftig im Falle der Umsetzung der Erweiterungsplanung zu erwartende Situation lassen sich folgende Erkenntnisse gewinnen: Im Falle der Genehmigung einer Verkaufsfläche von maimal 20 % für zentrenrelevante Randsortimente des ALDI-Marktes beträgt die maimal zulässige Verkaufsfläche für dieses Warengruppensegment zukünftig ca. 257 qm. Im Abgleich mit der heutigen Situation (ca. 180 qm) würde die Verkaufsfläche für maimal zulässige zentrenrelevante Randsortimente um ca. 77 qm größer ausfallen als bisher. Im vorliegenden Fall ist von Bedeutung, dass es sich bei der Planungsabsicht zur Erweiterung der ALDI-Filiale an der Industriestraße nicht um die Neuansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes, sondern um die geplante Erweiterung eines schon vorhandenen Bestandsbetriebes handelt. Für eine solche Fallgestaltung hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Gerichtsurteil entschieden, dass nur die neu hinzukommende Verkaufsfläche, nicht jedoch die gesamte Verkaufsfläche des Betriebes einer städtebaulichen Prüfung zugrunde zu legen ist. 4 4 Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom AZ 10 A 1417/07. Tel / , Fa: /
8 Hieraus abgeleitet ist im vorliegenden Fall zu prüfen, ob durch die neu hinzukommenden ca. 77 qm Verkaufsfläche schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in Schwalmtal oder in Nachbarkommunen ausgelöst werden, oder ob im vorliegenden Fall nicht mit solchen schädlichen Auswirkungen zu rechnen ist. Für eine gutachterliche Analyse und Bewertung etwaiger raumordnerischer bzw. städtebaulicher Auswirkungen im Sinne des 34 Abs. 3 sind folgende Aspekte von Bedeutung. 2.3 Sortimentsstrukturen Auf der Aktionsfläche von derzeit ca. 160 qm werden nach Einkaufswochen wechselnd sehr breit gestreute Angebote offeriert. Auf diesen Flächen werden Sortimente aus z.b. folgenden Bereichen angeboten: Lebensmittel 5 Drogerieartikel Kosmetik, Parfümerieartikel pharmazeutische Artikel Blumen, zoologischer Bedarf Papier-, Schreibwarenartikel Bekleidung, sonstige Tetilien Schuhe, Lederwaren Gartenartikel Baumarktsortimente Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat, Geschenkartikel Spielwaren Sportartikel, Fahrradartikel, Campingbedarf Gardinen, Dekoration Bettwaren, Haus-, Tisch-, Bettwäsche Bad-, Gartenmöbel etc. 5 z.b. in Form von Themenbereichen ( italienische Woche etc.) Tel / , Fa: /
9 Elektro, Leuchten Haushaltsgeräte Unterhaltungselektronik, PC und Zubehör Fotoartikel Uhren, Schmuckartikel 2.4 Abgleich mit der Schwalmtaler Sortimentsliste Von den o.a. Sortimentsgruppen sind gemäß der durch das Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Schwalmtal vorgenommenen Klassifizierung die Mehrzahl als zentrenrelevant einzustufen. Mit Sortimenten wie z.b. Lebensmitteln, Drogerieartikeln, pharmazeutische Artikel werden zudem Sortimente offeriert, die gemäß der Schwalmtaler Sortimentsliste als nahversorgungsrelevant einzustufen sind. Die nachfolgende Darstellung nimmt einen Abgleich der durch den ALDI-Markt als Aktionsware offerierten Sortimente sowie eine Zuordnung dieser Sortimente gemäß der Schwalmtaler Sortimentsliste vor. Tel / , Fa: /
10 Klassifizierung der Warengruppen des ALDI-Marktes gemäß den Zuordnungen der "Schwalmtaler Sortimentsliste" Einstufung 1) gemäß "Schwalmtaler Sortimentsliste" Nahrungs- u. Genussmittel, inkl. Bäcker / Metzger Drogerie Parfümerie / Kosmetik pharmazeutische, medizinische, orthopädische Artikel nahversorgungsrelevant zentrenrelevant nicht nahversorgungsund nicht zentrenrelevant Blumen, zool.- und Heimtierbedarf PBS, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher überwiegend kurzfristiger Bedarf Bekleidung / Wäsche Schuhe (o. Sportschuhe), Lederwaren Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel) Baumarktartikel GPK, Hausrat, Geschenkartikel Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente Sportartikel, Fahrräder, Camping überwiegend mittelfristiger Bedarf Teppiche, Gardinen, Deko Bettwaren, HTB-Wäsche Möbel (inkl.bad-/gartenmöbel und Büromöbel) Elektro, Leuchten, sonst. hochwertige Haushaltsgeräte UE, Musik, Video, PC, Drucker, Kommunikation Foto, Optik, Akustik Uhren, Schmuck überwiegend langfristiger Bedarf 1) bei Warengruppen, die sowohl zentren- bzw. nahversorgungsrelevante als auch nicht zentren- bzw. nahversorgungsrelevante Sortimente enthält, erfolgt eine Schwerpunktzuordnung unter Plausibilitätsgesichtspunkten Abkürzungen: 10 Tel / , Fa: /
11 2.5 Bewertung zu erwartender Auswirkungen des Randsortiments einer ALDI-Filiale auf zentrale Versorgungsbereiche Aus der gutachterlichen Sicht kann der Anteil des Umsatzes, welche die ALDI-Filiale an der Industriestraße derzeit mit Randsortimenten auf den Aktionsflächen generiert, in einer Größenordnung von insgesamt ca. 1,7 Mio. EUR p.a. angenommen werden. Ein solcher Umsatz entspricht einer Flächenproduktivität von ca EUR je qm Verkaufsfläche und Jahr. Ginge man rein mathematisch betrachtet so vor, dass mit einer linear steigenden Umsatzentwicklung im Falle der Vergrößerung der Verkaufsfläche zu rechnen wäre, so ergäbe sich ein Mehrumsatz für die ALDI-Filiale an der Industriestraße auf der benannten Verkaufsfläche von ca. 257 qm von ca. 0,73 Mio. EUR pro Jahr. Diesbezüglich ist aus der gutachterlichen Sicht zu erwarten, dass der tatsächlich zu erwartende Mehrumsatz eine geringere Größenordnung aufweisen wird als die benannten ca. 0,73 Mio. EUR. Dieser Effekt wird zum einen daraus resultieren, dass sich zwar die Gangbreiten und die Bewegungsfreiheit in der Filiale verändern werden, nicht jedoch das Sortiment in Bezug auf Breite und Tiefe. Aus diesem auch für das Sortiment auf den Aktionsflächen relevanten Aspekt ist abzuleiten, dass der auf den zusätzlichen ca. 257 qm generierte Mehrumsatz der ALDI-Filiale an der Industriestraße geringer ausfallen als der rein mathematisch ermittelte Wert von ca. 0,73 Mio. EUR. Auch ist zu sehen, dass auf den nach Einkaufswochen mit wechselnden Sortimenten bestückten Aktionsflächen nicht durchgängig bzw. ausschließlich zentrenrelevante Randsortimente angeboten werden. Vielmehr werden nach einzelnen Einkaufswochen auch nahversorgungsrelevante Sortimente bzw. nicht zentrenrelevante Sortimente angeboten. Ginge man diesbezüglich im Sinne einer Worst-Case-Annahme von einem Umsatzanteil von 100 % für zentrenrelevante Sortimente aus, welcher eine ALDI-Filiale auf einer Verkaufsfläche von ca. 257 qm erzielt, so ergäbe sich ein Mehrumsatz in diesem Sortimentsbereich von ca. 0,73 Mio. EUR. Tel / , Fa: /
12 Marktanalytisch betrachtet erwartet Futura Consult, dass im Falle der Umsetzung der Erweiterungsplanung in der geplanten Größenordnung eine Umsatzsteigerung mit zentrenrelevanten Sortimenten für die ALDI-Filiale eine niedrigere Größenordnung als die mathematisch ermittelten 0,73 Mio. EUR aufweisen wird. Diese Einschätzung ist auch deshalb als realistisch zu bewerten, da auf den Aktionsflächen der ALDI-Filiale nicht durchgängig zentrenrelevante Sortimente, sondern je nach Einkaufswoche auch weitere nahversorgungsrelevante bzw. nicht zentrenrelevante Sortimente angeboten werden. Den nachfolgenden Analysen bzw. gutachterlichen Bewertungen wird dennoch ein Mehrumsatz der ALDI-Filiale von ca. 0,73 Mio. EUR für zentrenrelevante Sortimente im Falle der Erweiterung der ALDI-Filiale zugrunde. Ein Szenario, welches einen Mehrumsatz von ca. 0,73 Mio. EUR für zentrenrelevante Sortimente zugrunde legt, ist somit als Worst-Case-Szenario, welches Aspekten der Planungssicherheit Rechnung trägt, zu bewerten. Auch entspricht eine solche Vorgehensweise Hinweisen aus dem Beteiligungsverfahren, bei dem eine identische Vorgehensweise auch in Bezug das Kernsortiment der ALDI-Filiale zum Tragen gekommen ist. Geht man diesbezüglich im Ergebnis von der in Ansatz gebrachten zusätzlichen Umsatzleistung des ALDI-Marktes von ca. 0,73 Mio. EUR pro Jahr für zentrenrelevante Sortimente aus, so beträgt die durchschnittliche Umsatzleistung bei ca. 12 zentrenrelevanten Warengruppen ca EUR pro Jahr. Eine solche Umsatzleistung wird in einzelnen Warengruppen unterhalb einer Spürbarkeitsschwelle, die städtebauliche Relevanz im Sinne des 34 Abs. 3 BauGB besitzt liegen. Zwar ist sich Futura Consult der Tatsache bewusst, dass die dargestellte Betrachtung lediglich zu einem durchschnittlichen Umsatzwert führt, der je nach Warengruppe nach oben oder unten abweichen kann, hiervon unberührt bleibt jedoch der Umstand, dass städtebaulich relevante Wirkungen durch solche Umsatzeffekte nicht zu erwarten sind 12 Tel / , Fa: /
13 und hierdurch keine im Sinne des 34 Abs. 3 BauGB unerwünschten städtebaulichen Effekte für zentrale Versorgungsbereiche in Schwalmtal zu erwarten sind. Die genannte Einschätzung ist auch deshalb als realistisch anzusehen, da sich etwaige Umlenkungen im Marktgeschehen, welche auf einem ohnehin niedrigen Niveau liegen werden, auch auf Anbieter außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen beziehen werden. So ist z.b. zu erwarten, dass ein gewisser Anteil, welcher z.b. auf den Aktionsflächen des ALDI-Marktes mit zentrenrelevanten Sortimenten erzielt wird, systemgleichen Anbietern (Lebensmitteldiscounter) entzogen wird. Neben den Anbietern Netto (zentraler Versorgungsbereich Waldniel) und Norma (zentraler Versorgungsbereich Amern) dürfte dies dürfte im vorliegenden Fall z.b. die Anbieter LIDL am Standort Roermonder Straße und Penny am Standort Bahnhofstraße betreffen. Im Ergebnis kann aus der gutachterlichen Sicht somit davon ausgegangen werden, dass in Bezug auf die von der ALDI-Filiale geführten zentrenrelevanten Sortimente nach einzelnen Warengruppen nur geringe Umsatzumverteilungen zu erwarten sind und sich diese Umsatzumverteilungen auf mehrere Angebotsstandorte, darunter auch solche außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen, beziehen werden. In Ansehung der genannten Faktoren ist aus der gutachterlichen Sicht festzustellen, dass im Falle der Genehmigung einer Verkaufsfläche der ALDI-Filiale von maimal ca. 257 qm für zentrenrelevante Sortimente keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des 34 Abs. 3 BauGB auf zentrale Versorgungsbereiche in Schwalmtal ausgelöst werden. Da parallel feststellbar ist, dass die ALDI-Filiale heute wie zukünftig ein Kerneinzugsgebiet aufweist, das sich ausschließlich auf Siedlungsbereiche der Gemeinde Schwalmtal, nicht jedoch auf Umlandstädte oder -gemeinden bezieht, ist auch bei einem speziellen Blick auf die zentrenrelevanten Sortimente der ALDI-Filiale festzustel- Tel / , Fa: /
14 len, dass Umlandstädte oder -gemeinden weder in ihrer zentralörtlichen Funktion, noch in Bezug auf dort vorhandene zentrale Versorgungsbereiche beeinträchtigt werden, wenn die ALDI-Filiale auf ca. 257 qm zentrenrelevante Randsortimente führt. Insgesamt ist aus Sicht von Futura Consult festzustellen, dass durch eine auf ca qm Verkaufsfläche vergrößerte ALDI-Filiale auch für den Fall, dass auf 20 % dieser Verkaufsfläche zentrenrelevante Randsortimente gemäß der Schwalmtaler Sortimentsliste angeboten werden, keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten sind. FUTURA CONSULT Dr. Rainer Kummer Tel / , Fa: /
Städte Regionales Einzelhandelskonzept Aachen
Städte Regionales Einzelhandelskonzept Aachen, 05. Mai 2006 BBE Unternehmensberatung GmbH, Köln Rainer Schmidt-Illguth Ziele des StädteRegionalen Einzelhandelskonzepts Vermeidung von ruinösem interkommunalen
MehrFortschreibung: Gutachten zur Zentrenrelevanz von Sortimenten (Sortimentsliste)
Einzelhandelskonzept Schwelm Fortschreibung: Gutachten zur Zentrenrelevanz von Sortimenten (Sortimentsliste) Stadt + Handel Dipl.Inge.. Beckmann und Fö Dipl. -Inge Föhrer GbR Huckarder Str. 12 44147 Dortmund
MehrEinzelhandelskonzept Stadt Eutin. Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung
Einzelhandelskonzept Stadt Eutin Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung 24.04.2012 Dipl.-Geogr. Katharina Staiger Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg, Dresden, Hamburg, Köln, München
MehrBack- und Konditoreiwaren. Metzgerei- und Fleischereiwaren. Obst und Gemüse. Lebensmittel, Naturkost und Reformwaren
Anhang Tabelle 29: Sortimentsliste Stadt Moosburg a.d. Isar Hauptwarengruppe Sortiment Zentrenrelevanz Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege Schreibwaren, Papier, Bücher Back- und Konditoreiwaren
MehrOutlet-Center. in Remscheid. Bürgerinformationsveranstaltung. 18. Juli Ansiedlung eines Design-Outlet. Outlet-Center in Remscheid
Outlet-Center in Remscheid 18. Juli 2013 1 Ausgangssituation aus Sicht des Einzelhandels Bei Verwirklichung des Design-Outlet Outlet-Centers in Remscheid-Lennep entstehen neue Verkaufsflächen von rd. 20.000
MehrVillingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung
Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung Inhalte des Zentrenkonzepts Zum Schutz der städtebaulichen Funktion der Innenstädte
MehrAktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach
Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach www.dr-acocella.de Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung Vergleich Einzelhandelsangebot 2016 zu 2013, 2006
MehrKommunales Zentren- und Nahversorgungskonzept Einführung beim koopstadt- Workshop der Projektakteure in Nürnberg
1 Detlef Schobeß beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Kommunales Zentren- und Nahversorgungskonzept Einführung beim koopstadt- Workshop der Projektakteure in Nürnberg am Freie Hansestadt Bremen
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. Präsentation der Vorab- Analyseergebnisse
Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen Präsentation der Vorab- Analyseergebnisse 30. Juni 2008 Dipl.-Geograph Martin Kremming Dipl.-Geographin Kristin Just CIMA Beratung + Management GmbH CIMA
MehrEinzelhandelskonzept für die Gemeinde Heikendorf
CIMA Beratung + Management GmbH Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Heikendorf S t a d t e n t w i c k l u n g M a r k e t i n g R e g i o n a l w i r t s c h a f t E i n z e l h a n d e l W i r t s
MehrAktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal
Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal 09.10.2017 Dipl. Geogr. Gerhard Beck Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der GMA Gesellschaft für Markt und
MehrWie viele Randsortimente gehen noch? Ergebnisse einer empirischen Studie zur Neuaufstellung des LEP NRW
Wie viele Randsortimente gehen noch? Ergebnisse einer empirischen Studie zur Neuaufstellung des LEP NRW Vortrag im Rahmen des Fachdialog Großflächiger Einzelhandel am 11. September 2012 in Essen 1 Eigentlich
MehrGEMEINDEENTWICKLUNGSKONZEPT ZUKUNFTSORIENTIERTES LAPPERSDORF
Stadt- und Regionalmarketing City-Management Stadtentwicklung Einzelhandel Wirtschaftsförderung Immobilienentwicklung Personalberatung Tourismus GEMEINDEENTWICKLUNGSKONZEPT ZUKUNFTSORIENTIERTES LAPPERSDORF
MehrAktualisierung Marktuntersuchung inkl. Szenarienbetrachtung zur Nahversorgungsentwicklung
Aktualisierung Marktuntersuchung inkl. Szenarienbetrachtung zur Nahversorgungsentwicklung CIMA Beratung + Management GmbH S t a d t e n t w i c k l u n g M a r k e t i n g R e g i o n a l w i r t s c h
MehrENTWURF DES BEBAUUNGSPLANES O 621
Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000
MehrSortimentsliste für die Stadt Bad Salzuflen ( Bad Salzufler Liste ) in der Fassung vom 20.06.2011
Anlage 1 zur Vorlage 149/2011 sliste für die Stadt Bad Salzuflen ( Bad Salzufler Liste ) in der Fassung vom 20.06.2011 Kurzbezeichnung Bezeichnung nach 1 Periodischer Bedarf/ nahversorgungsrelevante e
MehrMemmingen als Standort für ein IKEA-Einrichtungshaus und Fachmärkte
Memmingen als Standort für ein IKEA-Einrichtungshaus und Fachmärkte - Ergebnisse der Auswirkungsanalyse vom Oktober 2016 - Im Auftrag von: Projektleitung: Datum: IKEA Monika Kollmar, Niederlassungsleitung
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal
Einzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal Maßgebliche Befunde für das Stadtteilforum: Hasperbach, Oberbauer / Bülbringen, Voerde im Kontext der Entwicklung des Flächennutzungsplans 31.03.2009 Michael
MehrLübeck, 22. August CIMA Beratung + Management GmbH Glashüttenweg Lübeck
CIMA-STELLUNGNAHME ZU DEN EINWENDUNGEN DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE - VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUR ANSIEDLUNG EINES FACHMARKTZENTRUMS IN LÖHNE-MENNIGHÜFFEN CIMA Beratung + Management GmbH Glashüttenweg
MehrI N H A L T S V E R Z E I C H N I S
PLANUNGSGRUPPE SKRIBBE-JANSEN GMBH Generalplanung Ingenieurbauwerke Bauleitplanung Freianlagen Landschaftsplanung Verkehrsplanung Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Diplomingenieure Landschaftsarchitekten
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal
Einzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal Maßgebliche Befunde für das Stadtteilforum: Büttenberg, Oelkinghausen, Königsfeld / Heide im Kontext der Entwicklung des Flächennutzungsplans 02.04.2009 Matthias
MehrHandelsreport Ostwestfalen-Lippe
Handelsreport Ostwestfalen-Lippe Handelsstrukturen in OWL 2014-05-14 Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Schrader Die Folien sind Bestandteil einer Präsentation und ohne mündliche Erläuterung unvollständig! 1 Überblick
Mehr11. CDU Hunsrück-Konferenz
11. CDU Hunsrück-Konferenz Gutachten zur regionalverträglichen Umfeldentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn mit dem Schwerpunkt Einzelhandel Stadt + Handel Dipl.-Ing.e Beckmann und Föhrer Huckarder
MehrSTADT RHEINBACH. III. ÄNDERUNG (vereinfachtes Verfahren) DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 31 Gewerbegebiet Meckenheimer Straße
STADT RHEINBACH III. ÄNDERUNG (vereinfachtes Verfahren) DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 31 Gewerbegebiet Meckenheimer Straße Die III. Änderung (vereinfachtes Verfahren) beinhaltet die Änderung der textlichen
MehrEinzelhandelskonzept Halberstadt
Einzelhandelskonzept Halberstadt - Zentrale Versorgungsbereiche - - Sortimentslisten - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Büros in Erfurt, Köln, München Tschaikowskistraße 19,
MehrAufgabe von Einzelhandelskonzepten
Einzelhandelskonzept - Fortschreibung Gemeinde Ganderkesee - wesentliche Ergebnisse - Ausschuss für Gemeindeentwicklung 19.01.201 Dipl. Geogr. Katharina Staiger Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt.
MehrKREFELDER LISTE VORSCHLAG FÜR EINE. für. Stadtverwaltung Krefeld
VORSCHLAG FÜR EINE KREFELDER LISTE FÜR IN KREFELD ZENTRENRELEVANTE, NICHT ZENTRENRELEVANTE UND NAHVERSORGUNGSRELEVANTE SORTIMENTE IM EINZELHANDEL für Stadtverwaltung Krefeld vorgelegt von FUTURA CONSULT
MehrEINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend
EINZELHANDEL in der BAULEITPLANUNG Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend 21.03.2012 Gesetzliche Grundlagen 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - regelt die Zulässigkeit
MehrOffensive Standortmarketing Waldkirch: Einzelhandelserhebung und -befragung - Zentrale Ergebnisse -
1 Offensive Standortmarketing Waldkirch: Einzelhandelserhebung und -befragung - Zentrale Ergebnisse - 2 Vorbemerkung: Methodik und Statistik Im März 2016 wurde im Rahmen des Projektes Offensive Standortmarketing
MehrFortschreibung Einzelhandelskonzept Vaihingen
Bürgerinformationsveranstaltung Enßle-Areal Dr. Urs Christoph Fürst Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de Warum Zentren stärken? Zentren stiften Identität, dort ist Geschichte
MehrAuswirkungsanalyse zur geplanten Einzelhandelsentwicklung. Neue Mitte Winterberg. Wissen schafft Zukunft. Einwohnerversammlung 25.
Wissen schafft Zukunft. Auswirkungsanalyse zur geplanten Einzelhandelsentwicklung im Bereich Neue Mitte Winterberg Einwohnerversammlung 25. November 2015 von Rainer Schmidt-Illguth BBE-Handelsberatung
Mehr1.1. Zweckbestimmung des Sondergebietes SO 1: Gemäß 11 (3) BauNVO wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachmarktzentrum" dargestellt.
Stadt Kerpen Seite 1/6 Textliche Darstellungen im Flächennutzungsplan A TEXTLICHE DARSTELLUNGEN Art der baulichen Nutzung: Sonstige Sondergebiete gemäß 11 (3) BauNVO 1. Sondergebiet SO 1 "Fachmarktzentrum"
MehrFortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Alsdorf
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Alsdorf erstellt im Auftrag der Stadt Alsdorf Projektbearbeitung: Claus Ciuraj Corinna Küpper BBE Handelsberatung GmbH Goltsteinstraße
MehrArbeitskreissitzung Einzelhandel
Arbeitskreissitzung Einzelhandel 1 Aktuelle Vorhaben Verlagerung und Erweiterung des am Sonderstandort Panzerstraße ansässigen Aldi-Markts (Hauptsortiment Nahrungs- und Genussmittel = zentren- und nahversorgungsrelevant)
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal
Einzelhandelskonzept für die Stadt Ennepetal Maßgebliche Befunde für das Stadtteilforum: Milspe, Altenvoerde, Rüggeberg im Kontext der Entwicklung des Flächennutzungsplans 18.03.2009 Michael Karutz Franka
MehrEinzelhandelskonzept für die Gemeinde Flintbek
CIMA Beratung + Management GmbH Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Flintbek S t a d t e n t w i c k l u n g M a r k e t i n g R e g i o n a l w i r t s c h a f t E i n z e l h a n d e l W i r t s c
Mehr(STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN)
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN) GEWERBEGEBIET ALTE KISSINGER STRASSE GEMARKUNG ARNSHAUSEN 3. Änderung: Seite 2-7 Grünordnungsplan: Seite 8-12 STADT BAD KISSINGEN
Mehr1 2 1 2 Ostdeutschland Westdeutschland 100 6 47 44 45 100 27 29 30 32 94 53 56 55 73 71 70 68 0 1990 1995 2000 2010 0 1990 1995 2000 2010 Primäres Netz Sekundäres Netz Primäres Netz Sekundäres Netz 3 3
MehrFortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 Eckpunkte zur Beschlussfassung, 13. September 2016 in Prenzlau Projektleitung: Dr. Eddy Donat, Niederlassungsleitung GMA Dresden Das Dokument ist
MehrEckpunkte für die Einzelhandelsentwicklung in Viernheim
Stand August 2016 in Viernheim Bausteine 1 2 3 4 5 Ziele, räumliches Leitbild Entwicklungsbereiche Tabubereiche Grundsätze Sortimentsliste Quellen: Junker + Kruse, Dortmund, überarbeitet vom Baustein 1:
MehrBeratungsfolge. Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat
Stadt Dinslaken Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr. 1141 Beratungsfolge TOP Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss 10.09.2012 Hauptausschuss 18.09.2012 Stadtrat 25.09.2012
MehrAuswirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des IKEA-Einrichtungshauses in Kaarst Projektleitung: Monika Kollmar
Auswirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des IKEA-Einrichtungshauses in Kaarst Projektleitung: Monika Kollmar Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Büros in Dresden, Hamburg,
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung
Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung 17. September 2008 Dipl.-Geograph Martin Kremming Dipl.-Geographin
MehrTextliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung Textliche Festsetzungen (1) Gemäß 1 (5) BauNVO sind in den Gewerbegebieten (GE) folgende Nutzungen nicht zulässig: - Gemäß 1 (5) i.v.m. 1 (9) BauNVO sind in den Gewerbegebieten
MehrSchoofs Immobilien GmbH Frankfurt Schleussnerstraße Neu-Isenburg Tel:
Drehscheibe - Einkaufscenter in der Kasseler Straße Homberg (Efze) Ausschusssitzung als Vorbereitung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Efze) Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt Schleussnerstraße
MehrFortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Rietberg
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Rietberg Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss, 15.03.2016 1 Gegenstand und Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Nahversorgungssicherung/Nahversorgungsentwicklung
MehrGesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen
Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Zahlen und Fakten ca. 266 km² Fläche, 17.837 Einwohner*, d.h. ca. 67 Einwohner/km² Kernstadt mit 14 Ortsteilen; in der Kernstadt 11.401
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim
Anlage 2 Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 29.09.2010 folgendem Konzept zur Einzelhandelsentwicklung in Weinheim zugestimmt: Das Einzelhandelskonzept
MehrFortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brühl - Zwischenergebnisse -
Wissen schafft Zukunft. Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brühl - Zwischenergebnisse - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 8. November 2016
MehrZielabweichung. in Meisenheim. Z60 Nichtbeeinträchtigungsverbot. Gutachterliche Abwägung zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes 11.4.
Zielabweichung Z60 Nichtbeeinträchtigungsverbot Gutachterliche Abwägung zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes in Meisenheim 11.4.2018 1 VORBEMERKUNG In der Stadt Meisenheim ist die Ansiedlung
MehrZentrenstruktur (Ist-Situation nach Analysephase)
1 Zentrenstruktur (Ist-Situation nach Analysephase) Zentren / Einzelhandelsstandorte Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der digitalen Stadtgrundkarte. Kartengrundlage: Stadt Halle (Saale), Stadtvermessungsamt
MehrBestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB)
in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB) Ziele zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (EH) enthalten Aussagen zum Ausschluss neuer Einzelhandels-Planungen in GIB, allenfalls
MehrG Kaufkraftströme und Einzelhandelszentralität
Die eigentliche Ladengestaltung, die von einer großzügigen und erlebnisorientierten Ausrichtung geprägt sein sollte, zeigt für etwa die Hälfte der Innenstadt-Geschäfte noch Verbesserungsbedarf. Bei fast
MehrUntersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim
Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10 44135 Dortmund T 0231 534555-0
MehrAtypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht -
Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht - Forum Einzelhandel Köln, 29. Juni 2017 Monika Kollmar, Niederlassungsleitung Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei
MehrEinzelhandels- und Zentrenkonzept. Neuenhagen b. Berlin
Neuenhagen b. Berlin conceptfabrik Löwestr. 6 10249 Berlin Tel. +49 30 486 22 650 scheibig@conceptfabrik.de m GmbH Knesebeckstr. 96 10623 Berlin Tel. +49 30 318 07 140 office@consilium-einzelhandel.de
MehrBebauungsplan Nr. 37 A Potsdam-Center Teilbereich Bahnhofspassagen, 1. Änderung. G. Anlagen
Textliche Festsetzungen G. Anlagen Lesefassung Anmerkung: Die textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 37 A Potsdam- Center werden bezüglich der Regelungen zum Einzelhandel im
MehrEinzelhandelskonzept Gemeinde Ganderkesee
Einzelhandelskonzept Gemeinde Ganderkesee - Ergebnisse der Haushaltsbefragung - Dipl. Geogr. Katharina Staiger Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der GMA Gesellschaft für
MehrSitzung des Planungsausschusses am in Memmingen. Beratungsunterlage ( PA-1231)
Sitzung des Planungsausschusses am 23.10.2018 in Memmingen Beratungsunterlage TOP 2 Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller; Plansätze zu den Standorten für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe
MehrBEBAUUNGSPLANENTWURF G 631
Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes G 631 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrTeil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn
Seite 1 von 16 Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 10-81 G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Fassung vom 01.02.2016 I. Zulässigkeit von zentrenrelevanten
MehrEinzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2
Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom 06.05.2009, Seite 2 1. Allgemeines Die wesentlichen Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Kirchberg sind: Erhalt und Ausbau
MehrStellungnahme zur Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in Memmingen
Stellungnahme zur Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in Memmingen - Ergänzung zur Auswirkungsanalyse IKEA und Fachmärkte vom Januar 2016 - Auftraggeber: Projektleitung: IKEA Verwaltungs GmbH IKEA
MehrAuswirkungsanalyse Berlin Porta Pilgramer Straße 7 Anhang
7 Anhang Seite 1 von 29 7.1 Zentrale Versorgungsbereiche im Berliner Stadtgebiet Gemeinde/ Bezirke: Bezeichnung des Zentrums: Berlin, Treptow-Köpenick Hauptzentrum Bahnhofstraße Lage im Untersuchungsgebiet:
MehrWaltroper Sortimentsliste
für die Stadt Waltrop Ihre Ansprechpartner Dipl.-Volksw. Corinna Küpper (Projektleitung) Dipl.-Kaufm. Jörg Lehnerdt (Niederlassungsleitung) BBE Handelsberatung GmbH Goltsteinstraße 87a 50968 Köln Deutschland
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 126/2012 3. Sitzungsperiode Köln, den 11.12.2012 Tischvorlage für die 13. Sitzung des Regionalrates am 14. Dezember 2012 TOP 16b
MehrBegründung. zum Bebauungsplan Nr "Südlich der Möwenburgstraße"
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 93.15 "Südlich der Möwenburgstraße" Schwerin, Juni 2016 Landeshauptstadt Schwerin Dezernat III Wirtschaft, Bauen und Ordnung Fachdienst für Stadtentwicklung und Wirtschaft
MehrNachweis der Voraussetzungen für einen Regionalen Konsens
1 Nachweis der Voraussetzungen für einen Regionalen Konsens Antragsteller Stadt / Gemeinde Ansprechpartner Dezernat / Amt Stadt Werl Herr Ludger Pöpsel, Frau Regina Schulte FB III / Abt.61 Tel. / Fax 02922
MehrKREISSTADT SIEGBURG: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 44/ 5 MÜHLENGRABENQUARTIER
Frühzeitige Bürgerbeteiligung am Montag, den 23.05.2011 -Lageplan/Detail -Lageplan/ Detail Höhenentwicklung Lage des Mühlengraben-Quartiers zum zentralen Versorgungsbereich Zentraler Versorgungsbereich
MehrWeiterentwicklung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Balve
Weiterentwicklung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Balve Monika Kollmar, Niederlassungsleitung Christoph Mathia, Projektleiter Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Büros
MehrSteuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland
Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland EU Network Meeting Glenrothes 14.-16.3.2013 BeitragBöblingen Levels of the spatial planning system GesetzlicherRahmen
MehrWirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH
Ziel der Förderung ist, die Anzahl innerstädtischer gewerblicher Leerstände zu reduzieren. Im Kontext der Innenstadtentwicklung soll durch die Förderung ein Anreiz zur Neuansiedlung von zentrenrelevanten
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im
MehrLeitlinien des Einzelhandelskonzeptes
Leitlinien des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 WSOAusschuss, 14. Juni 2016 in Prenzlau Projektleitung: Dr. Eddy Donat, Niederlassungsleitung GMA Dresden Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt.
MehrReallabor Hybride Formen des Handels Auswertung Fragebogen Stand der Digitalisierung
Reallabor Hybride Formen des Handels Auswertung Fragebogen Stand der Digitalisierung Rückläufe von 37 Unternehmen GRUNDLAGEN. Welcher Branche gehört ihr Unternehmen an? 5 3 3 3 3.. Nahrungs- und Genussmittel..
MehrStadt Erkelenz. Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Stadt Erkelenz Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Junker und Kruse Stadtforschung Planung 03. Juni 2008 Projektverlauf 2 1 Ergebnisse der Angebots- und Nachfrageanalyse
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Lehrte. 1. Arbeitskreissitzung Einzelhandel
Einzelhandelskonzept für die Stadt Lehrte 1. Arbeitskreissitzung Einzelhandel Stadt + Handel Dipl.-Ing.e Beckmann und Föhrer GbR Huckarder Str. 12 44147 Dortmund Hirschstraße 89 76137 Karlsruhe www.stadt-handel.de
MehrFachgutachterliche Expertise zur Einordnung der Sortimente im Bereich des Regionalgutes der Gemeinde Altenberge. im Auftrag der Gemeinde Altenberge
1 Fachgutachterliche Expertise zur Einordnung der Sortimente im Bereich des Regionalgutes der Gemeinde Altenberge im Auftrag der Gemeinde Altenberge Dipl.-Ing.e Beckmann und Föhrer GbR Markt 9 Huckarder
MehrWUPPERTAL. Stellungnahme zum veränderten Sortiments- und Verkaufsflächenkonzept. und eines HOMEPARK in
Stellungnahme zum veränderten Sortiments- und Verkaufsflächenkonzept eines IKEA Einrichtungshauses und eines HOMEPARK in WUPPERTAL Auftraggeber: Stadt Wuppertal Projektleitung: Birgitt Wachs, Niederlassungsleiterin
MehrSTADT RHEINBACH. 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 29 Gewerbegebiet Am Eulenbach
STADT RHEINBACH 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 29 Gewerbegebiet Am Eulenbach Die 1. Vereinfachte Änderung beinhaltet die Änderung der textlichen Festsetzungen 1.2 bis 1.4 und
MehrGemeinsames Einzelhandelsentwicklungskonzept Böblingen/Sindelfingen
Amt für Stadtentwicklung und Städtebau Amt für Stadtplanung und Umwelt Gemeinsames Einzelhandelsentwicklungskonzept Böblingen/Sindelfingen Oktober 2008 1. Vorbemerkungen Das vorliegende Gemeinsame Einzelhandelsentwicklungskonzept
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. Präsentation der Vorab- Analyseergebnisse
Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen Präsentation der Vorab- Analyseergebnisse 30. Juni 2008 Dipl.-Geograph Martin Kremming Dipl.-Geographin Kristin Just CIMA Beratung + Management GmbH CIMA
MehrFortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen 26. Februar 2015 1 Gliederung Allgemeine Trends und Rahmenbedingungen 1. Trends und Rahmenbedingungen 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Fortschreibung
MehrAnlage 1. Präsentation des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Greven aus dem Jahr 2010
Projekt Reckenfeld 2020 - Informationsveranstaltung Einzelhandel am 02.05.2011 - Dokumentation Anlage 1 Präsentation des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Greven aus dem Jahr 2010 EINZELHANDELS-
MehrStadt Waren (Müritz) Heilbad
Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur
MehrErgänzende Stellungnahme zur Auswirkungsanalyse Ansiedlung eines Drogeriemarktes am Standort Siegburg, Mühlengraben-Quartier vom Februar 2014
BBE Handelsberatung GmbH. Goltsteinstraße 87 a. 50968 Köln Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Datum E-Mail Sekretariat 30. Oktober 205 kuepper@bbe.de Helma Dupré
MehrErfurter Sortimentsliste. J u n k e r u n d K r u s e Stadtforschung Planung Markt 5 44137 Dortmund Tel. 02 31-55 78 58-0 Fax 02 31-55 78 58-50
Landeshauptstadt Erfurt J u n k e r u n d K r u s e Stadtforschung Planung Markt 5 44137 Dortmund Tel. 02 31-55 78 58-0 Fax 02 31-55 78 58-50 O k t o b e r 2 0 0 8 Rahmenbedingungen zur Erstellung einer
Mehr1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 1 Abs. 6 BauNVO)
T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 1 Abs. 6 BauNVO) 1.1 Gewerbegebiete GE 1 und GE 3 und GE 4 In den Gewerbegebieten 1, 3 und 4 (GE1,
MehrEinzelhandelsuntersuchung als Grundlage für ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Freiberg a. N. -Bürgerwerkstatt
Einzelhandelsuntersuchung als Grundlage für ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Freiberg a. N. -Bürgerwerkstatt - Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de Untersuchungsbausteine
MehrAktualisierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) für den Landkreis Grafschaft Bentheim
Aktualisierung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) für den Landkreis Grafschaft Bentheim - Anwendungshandbuch - Von-Esmarch-Straße 175 48149 Münster Tel. (02 51) 87 119-0 Fax (02 51) 87 119-19
MehrFortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen 16. Juni 2015 1 Beteiligungskonzept des Einzelhandelskonzepts Interfraktioneller Arbeitskreis Zentrale Auftaktveranstaltung (Fachöffentlichkeit)
MehrEinkaufszentrum "Schlosspark-Arkaden", Braunschweig Standort- und Marktanalyse - Verträglichkeitsstudie
Einkaufszentrum "Schlosspark-Arkaden", Braunschweig Standort- und Marktanalyse - Verträglichkeitsstudie Präsentation der Ergebnisse anlässlich der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses in Braunschweig
MehrBürgerinformation zum. Einzelhandelskonzept für die Stadt Lügde
Bürgerinformation zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Lügde 04. Mai 2015 2 Anlass Rahmenbedingungen Angebotssituation Konzept Sortimentsliste Grundsätze Anlass und Ziel 3 Anlass Rahmenbedingungen Angebotssituation
MehrCity Outlet Center. Die Auswirkungen auf Wirtschaftsstruktur, Städtebau und Raumordnung durch das in der Stadt Rietberg (LK Gütersloh) geplante
Die Auswirkungen auf Wirtschaftsstruktur, Städtebau und Raumordnung durch das in der Stadt Rietberg (LK Gütersloh) geplante City Outlet Center Altstadt-Bereiche Rathausstraße und Südtor Ergebnispräsentation
MehrRichtlinien. zur Förderung der Ansiedlung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben in der Engener Innenstadt
Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben in der Engener Innenstadt - in Kraft getreten am 1. Februar 2017 - (Ratsbeschluss vom 24.01.2017) 1. Ziel und Zweck
MehrImpulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012)
Impulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012) Veranstaltung "Großflächiger Einzelhandel im Ruhrgebiet" am 15. Februar 2013 in Essen 1
MehrBEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BERLINER PLATZ TEIL 1 1. ÄNDERUNG
STAT BA KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORNUNGSPLAN BERLINER PLATZ TEIL 1 GEMARKUNG BA KISSINGEN 1. ÄNERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STATBAUAMT REF. III - 2 BA KISSINGEN AUFGESTELLT:
MehrBürgerinformation Einzelhandel - Denzlingen
Bürgerinformation Einzelhandel - Denzlingen 5. Februar 2014 Andreas Grötsch, I.S.O.-Institut GmbH, Schwäbisch Gmünd 1 Aktualisierung Marktdaten Bevölkerung leicht angewachsen hohe Auspendler-Zahl (Saldo
MehrSTADT DATTELN Sitzungsperiode 2009/2014
STADT DATTELN Sitzungsperiode 2009/2014 Datteln, 18.12.2012 Vorlage Nr. 09-14/0951 für den: Sitzung am: TOP Nr.: Status: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
MehrBebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe (Ergänzungsbebauungsplan) - 2 - Bei dem Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe handelt
Mehr