Sitzungsdatum: Beginn: Sitzungsort: Donnerstag, :00 Uhr Schulungsraum Feuerwache, Korschenbroich

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1 NIEDERSCHRIFT 19. Sitzung (VII. Legislaturperiode) Gemeinsamer Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Korschenbroich "Städt. Abwasserbetrieb" und "Stadtpflege" Sitzungsdatum: Beginn: Sitzungsort: Donnerstag, : Uhr Schulungsraum Feuerwache, Korschenbroich Tagesordnung: I. Vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung ist den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Korschenbroich Gelegenheit gegeben, Fragen sowohl mündlich als auch schriftlich an Ausschuss und Verwaltung zu richten. II. Öffentlicher Teil 1. Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin 2. Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der 3. Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/Bürgerinnen 4. Halbjahresbericht des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 28 hier: Unterrichtung über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie über die Einhaltung des Vermögensplanes zum VII/ Halbjahresbericht des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 28 hier: Unterrichtung über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie die Einhaltung des Vermögensplanes zum VII/ Neersbroicher Graben im Bereich der Bruchstraße VII/14

2 Seite 2 von EU-Wasserrahmenrichtlinie - Gewässer- und Hochwasserschutz hier: Bericht über den Informationsstand der Fachöffentlichkeit VII/ Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 26 VII/ Verwendung des Jahresgewinns des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 26 VII/ Jahresabschluss und Lagebericht des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 26 VII/ Verwendung des Jahresgewinns des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 26 VII/ Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungsatzung - der Stadt Korschenbroich hier: Beratung über die Satzungsänderung VII/ Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Stadt Korschenbroich hier: Beratung über die Satzung VII/ Entwässerungsplanung Bebauungsplan 3/3 Buscher Hof / Ogata Glehn VII/ Umsetzung Friedhofskonzept 16. Mitteilungen 17. Anfragen von Ausschussmitgliedern

3 Seite 3 von 16 III. Nichtöffentlicher Teil 1. Kanalsanierungen Am Waldfriedhof, Industriestraße und Adolf- Kolping-Straße hier: Vergabe der Ingenieurleistung zur Entwurfs- und Ausführungsplanung VII/ Mitteilungen Mitteilung über die Vergabeentscheidung gemäß 7 Abs. 4 der Vergabeordnung der Stadt Korschenbroich a) 4-Jahresvertrag für Pumpenwartung - Wartungstätigkeiten b) Jahresvertrag für Böschungsmahd - Gewässermäharbeiten c) Sanierung Bachstraße/ Heckenend - Kanalbau 3. Anfragen von Ausschussmitgliedern

4 Seite 4 von 16 Anwesenheitsliste 19. Sitzung des Gemeinsamen Betriebsausschusses Donnerstag, 18. September 28, 18: Uhr Anwesend: Ausschussvorsitzender Krappa, Gerd CDU-Ratsfraktion Brieske, Reinhard Erhart, Renate Indenhuck, Hubert Türks, Hans Willi SPD-Ratsfraktion Götze, Hans-Joachim Schüller, Harald Ratsfraktion Die Aktive Drüll, Peter (als Vertreterin für Kauerz, Wolfgang/Berger, Peter) (als Vertreter für Afflerbach, Ulrich/Ibach, Dietmar) (als Vertreter für Külbs, Christian/Schmier, Rolf) Beschäftigte der Eigenbetriebe Klerx, Albert Tschirner, Markus Türks, Yvonne Beratendes Mitglied gemäß 58 Abs. 1 GO NW Brieger, Hans-Jürgen Lufen, Sabine Menn, Ulrich (als Vertreter für Trautermann, Herbert/ Gruhl, Hermann-Joseph) Nicht anwesend Schmitz, Wolfgang Von der Verwaltung anwesend Bürgermeister Dick, Heinz Josef Beigeordneter Stadtkämmerer Schultze, Bernd Dieter Betriebsleiter Onkelbach, Georg Dipl.-Ing. Kochs, Thomas Dipl.-Kauffrau Jacob, Anja (ab TOP II/3., 18.3 Uhr) (Schriftführerin) Gäste Lewe, Eckhard, Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf Bumke, Karen, Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

5 Seite 5 von 16 Der Ausschussvorsitzende Gerd Krappa eröffnet die 19. Sitzung des Gemeinsamen Betriebsausschusses und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Weiter stellt er fest, dass der Gemeinsame Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Korschenbroich "Städt. Abwasserbetrieb" und "Stadtpflege" beschlussfähig ist. Einwendungen werden nicht erhoben. I. Vor Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung ist den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Korschenbroich Gelegenheit gegeben, Fragen sowohl mündlich als auch schriftlich an Ausschuss und Verwaltung zu richten. II. Öffentlicher Teil Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Gemeinsame Betriebsausschuss einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung, die Tagesordnungspunkte TOP II./4. TOP II./5. TOP II./6. und TOP II./7. Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 26 Verwendung des Jahresgewinns des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 26 Jahresabschluss und Lagebericht des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 26 Verwendung des Jahresgewinns des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 26 zu verschieben und nach dem Tagesordnungspunkt TOP II./11. EU-Wasserrahmenrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz zu behandeln, da die Referentin noch nicht anwesend ist. Die Nummerierung der ursprünglichen Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung ändert sich hierdurch entsprechend. 1. Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin Zur Fertigung der wird Dipl.-Kauffrau Anja Jacob einstimmig bestellt. 2. Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift wird das Ausschussmitglied Harald Schüller einstimmig bei einer Stimmenthaltung benannt. 3. Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/Bürgerinnen Es wurde keine Einführung und Verpflichtung vorgenommen.

6 Seite 6 von Halbjahresbericht des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 28 hier: Unterrichtung über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie über die Einhaltung des Vermögensplanes zum Ausschussmitglied Hans-Jürgen Brieger stellt erfreulicherweise fest, dass das Jahr 28 bislang planmäßig verlaufen ist und ein gutes Ergebnis zu erwarten ist. Ausschussmitglied Hans-Willi Türks fragt nach, ob für den Ansatz Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten in Höhe von 11., in diesem Jahr noch weitere Anschaffungen geplant sind. Betriebsleiter Georg Onkelbach teilt dazu mit, dass die Betriebsleitung bei den Beschaffungen in der ersten Jahreshälfte immer eine vorsichtige Herangehensweise bevorzugt, da der Fahrzeug- und Gerätebestand des Betriebes mit sehr vielen alten Geräten bestückt ist, die kurzfristig ausfallen könnten und dann außerplanmäßig auch schnell wieder ersetzt werden müssen. Aus diesem Grund werden die großen Beschaffungen in das zweite Halbjahr verlagert. Beschluss-Nr. VII/138 Abwasserbetrieb und Stadtpflege nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Halbjahresbericht 28 des Eigenbetriebes Stadtpflege ohne besondere Beschlussfassung zur Kenntnis. 5. Halbjahresbericht des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 28 hier: Unterrichtung über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie die Einhaltung des Vermögensplanes zum Beschluss-Nr. VII/139 Abwasserbetrieb und Stadtpflege nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Halbjahresbericht des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich ohne besondere Beschlussfassung zur Kenntnis. 6. Neersbroicher Graben im Bereich der Bruchstraße Dipl.-Ing. Thomas Kochs erläutert anhand von Fotos, dass bei einem Starkregenereignis am die Bruchstraße aufgrund der geringen Querschnitte der Rohrdurchlässe bis Oberkante unter Wasser gestanden hat. Dies hat zu Problemen in diesem Bereich geführt. Deshalb wird vorgeschlagen im Bereich des Sportplatzes einen Abschlag über den Straßenkörper hinweg in die angrenzenden privaten Forstflächen durchzuführen. Als notwendige Vorarbeiten hierzu sind Vermessungsarbeiten zu beauftragen, um anhand dieser Daten anschließend die weitere Planung für diese Hochwasserschutzmaßnahme vorzunehmen. Die Absenkung der Straße in einem Bereich von ca. 2 m würde dann eine gestalterische

7 Seite 7 von 16 Notüberlaufschwelle darstellen, die hauptsächlich dem Hochwasserschutz dient und evtl. auch zu einer Verkehrsberuhigung beiträgt. Für Ausschussmitglied Hans-Willi Türks stellt die angedachte Maßnahme eine preiswerte Lösung dar, die ihren Zweck erfüllt und den Bürgerinnen und Bürgern sehr dienlich ist. Im Verlauf dieses Abschnittes sind seiner Auffassung nach sicherlich auch Brücken, die den Abfluss behindern. Dipl.-Ing. Thomas Kochs führt aus, dass es sich dabei sowohl um private als auch um städtische Brücken handelt. Im Zuge der bevorstehenden Umsetzung der Maßnahme Abschlag Niers werden diesbezüglich weitere Schritte erforderlich sein. Ausschussmitglied Peter Drüll fragt nach, inwieweit eine Verschlammung des Grabens festzustellen ist. Das Ziel sei es, das Oberflächenwasser schnell abzuführen. Dipl.-Ing. Thomas Kochs merkt an, dass die Bachsohle sicherlich auch verschlammt ist und eine große Bautätigkeit in diesem Bereich zu verzeichnen ist. Eine weitere Entschlammungsaktion wird in Kürze durchgeführt. Problematisch sind die vielen querenden Leitungen wie auch die strikte Vorgabe der Unteren Landschaftsbehörde, den Lebensraum der Kleinlebewesen sicher zu stellen. Es gibt viele einzelne Bausteine, die sich in ein Gesamtkonzept fügen. Ausschussmitglied Ulrich Menn fragt nach, ob die Straßenhöhe so aussieht, dass das Wasser nicht zurückfließen kann. Dipl.-Ing. Thomas Kochs teilt dazu mit, dass die Straße höher liegt als die andere Seite. Auch die Unterlieger wären dann entsprechend geschützt. Der Neersbroicher Graben hat jedoch keinen Grundwasserkontakt. Beschluss-Nr. VII/14 Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür Stimmen dagegen Stimmenthaltungen Der Gemeinsame Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe der Stadt Korschenbroich Städt. Abwasserbetrieb und Stadtpflege beschließt zur Sicherstellung des Hochwasserabflusses im Bereich der Bruchstraße die Planungen zur Anlegung eines Notüberlaufes (zwischen Hausnummer 34 und dem Sportplatz) zur Sicherung der vorhandenen Bebauung in die Wege zu leiten. 7. EU-Wasserrahmenrichtlinie - Gewässer- und Hochwasserschutz hier: Bericht über den Informationsstand der Fachöffentlichkeit Für Ausschussmitglied Peter Drüll ist der Hochwasserschutz für Korschenbroich nicht gegeben und es wird Zeit, dieser Probleme Herr zu werden. Zum Beispiel liegt das geplante Einkaufszentrum in Glehn in einem Überflutungsgebiet. Seines Erachtens nach funktioniert die Koordination der Abschläge überhaupt nicht. Dipl.-Ing. Thomas Kochs führt aus, dass vom Erftverband in den letzten Jahren viel getan worden ist und das nicht nur in Korschenbroich. Das Schlammfangbecken vor Kleinenbroich wurde erst vor einiger Zeit vom Erftverband errichtet. Schon frühzeitig wurden Nieder-

8 Seite 8 von 16 schlagsabflusssimulationsmodelle (NA-Modelle) in Auftrag gegeben, um Überschwemmungsgebiete auszuweisen. Dies basiert auf neuesten Berechnungsmethoden. Die Techniken lassen einen weiteren Optimierungsgrad zu, der jedoch etwas kostet. Der Erftverband hat die Bereitschaft etwas zu optimieren, was aber auch finanzierbar sein muss. Auf dem gesamten Gebiet des Jüchener Baches sind die Überschwemmungsgebiete bekannt und müssen bei Bebauungen gezielt nachgewiesen werden. Der Schützenplatz in Glehn ist Hochwassergebiet. Auch derartige Ereignisse, wie am erlebt, kann niemand zu 1 % absichern. Das Management der Gewässer gibt die EU-WRRL vor. Lediglich der Trietbach und der Jüchener Bach fallen im Einzugsgebiet des Stadtgebietes Korschenbroich unter die Bestimmungen der EU-WRRL. Das Gewässer Jüchener Bach wird durch eine starke landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Es liegt eine Selbsterklärung der Landwirtschaft vor, dass Uferrandstreifen auf 5 m Breite (vormals 3 m Abstand) nicht mehr bewirtschaftet werden und auch keine chemischen Mittel eingetragen werden. Ausschussmitglied Hans-Jürgen Brieger fragt nach, wie sich diese Maßnahmen auf die Grundwasserentwicklung auswirken. Bürgermeister Heinz Josef Dick nennt dazu zwei Beispiele. Zum einen wurde die Renaturierung des Jüchener Baches blockiert, bis der Erftverband nachgewiesen hat, dass die Maßnahme nicht grundwasserschädlich ist. Zum anderen verweist er auf das Niersauenkonzept. Dipl.-Ing. Thomas Kochs ergänzt, dass der Niersverband aufgrund der EU-WRRL bereits einzelne Schwellen entfernt hat. Für Ausschussmitglied Peter Drüll gilt es zu vermeiden, dass die von RWE Power eingeleiteten Wassermengen zur Stützung des Grundwasserhaushaltes im Trietbach versickern. Die Versickerungsrate ist so niedrig wie möglich zu halten. Es muss auch dahingehend justiert werden, dass kein Stützungswasser nötig ist. Dipl.-Ing. Thomas berichtet, dass der Niersverband in Zusammenarbeit mit dem Abwasserbetrieb im Zuge der Patchwork-Lösungen eine optimierte Durchgängigkeit des Trietbaches ins Auge gefasst hat. Diesbezüglich fand ein Fachgespräch am beim Amt für Umweltschutz statt. Hier konnte unter den Fachleuten eine Einigkeit erzielt werden. Eine über das Fachgespräch wurde seitens des Rhein-Kreises Neuss bis heute nicht vorgelegt. Auf Nachfrage wollte man zunächst Gespräche mit der Oberen und Obersten Wasserbehörde führen. Auch dem Niersverband ist es bisher nicht gelungen in dieser Angelegenheit weiter zu kommen. Beschluss-Nr. VII/141 Abwasserbetrieb und Stadtpflege nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und die angedachte Aufstellung eines Konzepts zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) zur Kenntnis. 8. Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 26 Vorab berichtet Herr Lewe, Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dass im Berichtsjahr 26 eine wichtige Transaktion stattgefunden hat. Es handelt sich dabei um die

9 Seite 9 von 16 Übernahme von Anlagen des Abwasserbetriebes durch den Niersverband. Wie sich dieser Sachverhalt in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz widerspiegelt, war im Vorfeld sorgfältig mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) abzustimmen und mit dem Zuschussgeber eine Klärung hinsichtlich einer möglichen Rückzahlungspflicht herbeizuführen. Der Prüfungsbericht für den Jahresabschluss zum wird in der Sitzung des Betriebsausschusses im Dezember 28 vorgelegt, so dass die Zeit wieder aufgeholt wird. Herr Lewe, Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erläutert den vorgelegten Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 26 des Eigenbetriebes Stadtpflege. Er geht insbesondere auf die Unternehmenskennzahlen, die Vermögenslage, die Ertragslage einschließlich der Aufgliederung des Materialaufwands ein und erklärt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den rechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt für den Jahresabschluss zum und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Auch die Prüfung nach 53 HGrG hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse hat keine Besonderheiten ergeben. Als Ergebnis weist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 26 einen Jahresgewinn in Höhe von 14.48,39 aus. Die Abführung des Jahresgewinns in Höhe von 3.68, entspricht einer Eigenkapitalverzinsung von 6 %. Der restliche Jahresgewinn in Höhe von 11.34,39 soll in die Rücklage für Anlagenerhaltung eingestellt werden. Ausschussmitglied Peter Drüll spricht die Aussage im Lagebericht an, dass sich für den Stadtpflegebetrieb keine Chancen hinsichtlich der Erschließung neuer Geschäftspotenziale ergeben. Bürgermeister Heinz Josef Dick merkt an, dass derzeit von den Ämtern eine Organisationsuntersuchung im Bereich der Baubetriebshöfe Kaarst und Korschenbroich durchgeführt wird, um mögliche Potentiale für eine interkommunale Zusammenarbeit der Betriebe aufzuzeigen. Die Städte Kaarst und Korschenbroich werden hierzu ein gemeinsames Angebot verschiedener Beratungsunternehmen einholen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit in einer externen Untersuchung eruieren lassen. Betriebsleiter Georg Onkelbach teilt ergänzend mit, dass in der nächsten Woche die ersten Vorgespräche geführt werden und die Arbeitspapiere sowie das Anforderungsprofil erstellt wurden. Es wird ein geordnetes Verfahren durchgeführt, wobei die Angebote dann bei der Submissionsstelle der Stadt Kaarst einzureichen sind. Beigeordneter Stadtkämmerer Bernd Dieter Schultze fügt an, dass der Stadtpflegebetrieb nicht im privatwirtschaftlichen Bereich tätig ist und zusätzliche Einsatzfelder nicht gegeben sind. Es bleibt jetzt abzuwarten, was das Gutachten ergibt. Ausschussmitglied Hans-Jürgen Brieger fragt nach, ob die Erstellung eines Managementletters, in welchem die bestehenden Abläufe untersucht werden, gewünscht bzw. gefordert war. Herr Lewe, Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bemerkt dazu, dass dies insofern Teil der Abschlussprüfung war, dass die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß 53 HGrG zum Prüfungsumfang gehörte und in diesem Zusammenhang ein vorgefertigter Fragebogen u. a. zu Punkten wie aufbau- und ablauf-

10 Seite 1 von 16 organisatorischen Grundlagen, zum Risikomanagement sowie zur internen Revision abgearbeitet wurde. Diese Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben und zeigte keine Schwächen auf. Die Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe ist gesichert und die Behandlung aller Transaktionen erfolgte vollständig, richtig und zeitgerecht. Ausschussmitglied Hans-Willi Türks wertet das Prüfungsergebnis dahingehend, dass der Stadtpflegebetrieb im Jahre 26 gute Arbeit geleistet hat und möchte den Mitarbeitern sowie der Betriebsleitung seinen Dank aussprechen. Seines Erachtens nach ist das Stadtbild in einem guten Zustand und es wäre schön, wenn dieser Standard gehalten wird. Beschluss-Nr. VII/136 Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür Stimmen dagegen Stimmenthaltungen Abwasserbetrieb und Stadtpflege empfiehlt dem Rat der Stadt Korschenbroich, den Jahresabschluss und den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 26 festzustellen. Der Geschäftsbericht 26 besteht aus der Schlussbilanz zum , der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom bis , dem Anhang und dem Lagebericht. Darüber hinaus empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Korschenbroich, dem Bürgermeister und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 26 vorbehaltlose Entlastung zu erteilen. 9. Verwendung des Jahresgewinns des Eigenbetriebes Stadtpflege für das Wirtschaftsjahr 26 Beschluss-Nr. VII/137 Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür Stimmen dagegen Stimmenthaltungen Abwasserbetrieb und Stadtpflege empfiehlt dem Rat der Stadt Korschenbroich, von dem Jahresgewinn 26 des Eigenbetriebes Stadtpflege von EUR 14.48,39 einen Betrag in Höhe von EUR 3.68, an den städtischen Haushalt abzuführen und den restlichen Jahresgewinn in Höhe von EUR 11.34,39 in die Rücklage für Anlagenerhaltung einzustellen. 1. Jahresabschluss und Lagebericht des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 26 Frau Bumke, Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erläutert den vorgelegten Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 26 des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich. Frau Bumke geht insbesondere auf die Unternehmenskennzahlen, die Vermögenslage, den Erfolgsvergleich einschließlich der Aufgliederung der Umsatzerlöse, das außer-

11 Seite 11 von 16 ordentliche Ergebnis sowie das Prüfungsergebnis ein. Das außerordentliche Ergebnis resultiert aus der Übertragung von Abwasserbehandlungsanlagen an den Niersverband, Viersen. In diesem Zusammenhang wurde Anlagevermögen zu einem Restbuchwert von TEUR gegen eine Zahlung in Höhe von TEUR 1.59 übertragen, woraus sich ein außerordentlicher Ertrag von TEUR 247 ergeben hat. Sie erklärt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den rechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Auch eine Prüfung nach 53 HGrG hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse hat keine Besonderheiten ergeben. Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt für den Jahresabschluss zum den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Als Ergebnis weist der Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 26 einen Jahresgewinn in Höhe von ,68 aus. Die Abführung des Jahresgewinns in Höhe , entspricht einer Eigenkapitalverzinsung von 6 %. Der restliche Jahresgewinn in Höhe von ,68 soll in die Rücklage für Anlagenerhaltung eingestellt werden. Es kann festgehalten werden, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung sind. Ausschussmitglied Peter Drüll bittet darum, dass der im Bericht auf Seite 6 der Anlage 4 erwähnte Risikobericht vom der beigefügt wird. Beigeordneter Stadtkämmerer Bernd Dieter Schultze sagt dies zu. Das Handbuch Risiko-Management-System (RMS) des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich vom ist der Urschrift dieser als Anlage 1 und wesentlicher Bestandteil beigefügt. Ausschussmitglied Hans-Willi Türks nutzt die Gelegenheit und bedankt sich bei der Betriebsleitung für die gute geleistete Arbeit und bittet darum, diesen Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu geben. Beschluss-Nr. VII/145 Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür Stimmen dagegen Stimmenthaltungen Abwasserbetrieb und Stadtpflege empfiehlt dem Rat der Stadt Korschenbroich, den Jahresabschluss und den Lagebericht des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 26 festzustellen. Der Geschäftsbericht 26 besteht aus der Schlussbilanz zum , der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom bis , dem Anhang und dem Lagebericht. Darüber hinaus empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Korschenbroich, dem Bürgermeister und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 26 vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

12 Seite 12 von Verwendung des Jahresgewinns des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich für das Wirtschaftsjahr 26 Beschluss-Nr. VII/144 Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür Stimmen dagegen Stimmenthaltungen Abwasserbetrieb und Stadtpflege empfiehlt dem Rat der Stadt Korschenbroich, von dem Jahresgewinn 26 des Städtischen Abwasserbetriebes Korschenbroich von EUR ,68 einen Betrag in Höhe von EUR , an den städtischen Haushalt abzuführen und den restlichen Jahresgewinn in Höhe von EUR ,68 in die Rücklage für Anlagenerhaltung einzustellen. 12. Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungsatzung - der Stadt Korschenbroich hier: Beratung über die Satzungsänderung Beschluss-Nr. VII/143 Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür Stimmen dagegen Stimmenthaltungen Abwasserbetrieb und Stadtpflege empfiehlt dem Rat der Stadt Korschenbroich, die als Anlage beigefügte Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung der Stadt Korschenbroich zu beschließen. 13. Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Stadt Korschenbroich hier: Beratung über die Satzung Ausschussmitglied Peter Drüll berichtet, dass die Stadt Köln in einigen Stadtteilen Dichtigkeitsprüfungen durchgeführt hat und nicht jede Bürgerin/jeder Bürger einzeln diese Leistung beauftragten musste und fragt nach, ob diese Variante nicht auch in Korschenbroich zur Anwendung kommen könnte. Dipl.-Ing. Thomas Kochs teilt dazu mit, dass die Untersuchungen auf Dichtigkeit in Köln im Rahmen eines Pilotprojektes mit Zuschüssen vom Ministerium gefördert wurden. In Korschenbroich ist in der Entwässerungssatzung jedoch geregelt, dass weder die Anschlussstutzen noch die Anschlussleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage gehören und Eigentum des Anschlussnehmers sind. Des Weiteren liegt das gesamte Korschenbroicher Stadtgebiet in einer Wasserschutzzone.

13 Seite 13 von 16 Er erläutert kurz den 45 des Landeswassergesetzes, in dem a) bis zum Termin 215 für alle Häuser b) für Häuser und Industrieobjekte, die vor 1965 gebaut wurden, zu einem kürzeren Zeitpunkt Dichtigkeitsprüfungen vorzulegen sind. Die vorgesehene Verkürzung bis zum sei ein realistischer Termin, da es aus Datenschutzgründen sehr schwierig ist, an die notwendigen Daten zu gelangen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten diese lange Zeit nutzen, um sich mit dieser neuen Problematik auseinander zu setzen und sich auch wirtschaftlich darauf einzustellen. Im Einzelfall entstehen Kosten von wenigen hundert bis hin zu mehreren tausend Euro. Die Bevölkerung soll unter anderem mit Flyern auf die Notwendigkeit dieser Dichtheitsprüfungen aufmerksam gemacht werden und auf die Frist, die zwingend einzuhalten ist. Bereits in der Vergangenheit wurde bei laufenden Kanalbaumaßnahmen eine TV-Befahrung durchgeführt und einzelne Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, wenn Anhaltspunkte für eine Undichtigkeit erkannt wurden. Alle weiteren Schritte erfolgen jedoch auf Veranlassung des Eigentümers. Im Gesetz ist festgeschrieben, dass Abwasserbetriebe eine Informations- und Beratungspflicht haben und eine Empfehlung aussprechen können, jedoch keine Ausführungsplanung übernehmen. Dem Anschlussnehmer wird empfohlen, Vergleichsangebote einzuholen. Grundstückseigentümern kann auf Wunsch eine Empfehlung geben werden, um zu einer möglichst kostengünstigen Lösung zu kommen. Eine Empfehlung könne beispielsweise lauten, die Abwasserrohre nicht mehr unterhalb der Bodenplatte, sondern unter der Kellerdecke zu verlegen, weil dies deutlich preiswerter ist. Bei Eckgrundstücken sei zu überlegen, wo der Anschluss sinnvoller weise erfolgen solle. Ausschussmitglied Hans-Willi Türks begrüßt die Vorgehensweise des Abwasserbetriebes und meint, dass sich mehrere Anschlussnehmer auch zusammenschließen können und die Möglichkeit nutzen sollten, Vergleichsangebote einzuholen. Eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger hält er für unerlässlich, da diese neue Regelung noch nicht vielen bekannt ist. Er fragt nach, wie lange eine Prüfung vorhält. Dipl.-Ing. Thomas Kochs merkt an, dass die Dichtigkeitsprüfungen dann alle 2 Jahre durchzuführen sind. Bürgermeister Heinz Josef Dick ist auch der Auffassung, dass diese Thematik breit publiziert werden muss und die entsprechenden Hinweise an die Bevölkerung gegeben werden sollten. Beschluss-Nr. VII/147 Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür Stimmen dagegen Stimmenthaltungen Abwasserbetrieb und Stadtpflege empfiehlt dem Rat der Stadt Korschenbroich, die als Anlage beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Stadt Korschenbroich zu beschließen.

14 Seite 14 von Entwässerungsplanung Bebauungsplan 3/3 Buscher Hof / Ogata Glehn Dipl.-Ing. Thomas Kochs berichtet, dass der Lageplan mit Schnittdarstellung für diese kleinere Maßnahme von Frau Kristina Rohmann, einer Mitarbeiterin des Abwasserbetriebes, erstellt wurde. Beschluss-Nr. VII/146 Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür Stimmen dagegen Stimmenthaltungen Abwasserbetrieb und Stadtpflege beschließt zur Sicherstellung der entwässerungstechnischen Erschließung des Bebauungsplanes 3/3 Buscher Hof / Ogata Glehn auf Grundlage der vorgestellten tiefbautechnischen Kanalplanung der Betriebsleitung des Abwasserbetriebes diese Maßnahme umzusetzen. 15. Umsetzung Friedhofskonzept Betriebsleiter Georg Onkelbach erklärt, dass auf dem Friedhof Glehn -alt- ein anonymes Urnengräberfeld angelegt wird und die Errichtung einer Stele beabsichtigt ist. Die Kosten einschließlich Aufstellung belaufen sich auf ca. 2.,. Im Wirtschaftsplan 29 werden die weiteren Maßnahmen veranschlagt, wie es im Friedhofskonzept vorgesehen ist. 16. Mitteilungen Dipl.-Ing. Thomas Kochs spricht die im Umweltausschuss gestellte Frage nach der Leistungsfähigkeit des Pescher Grabens an und teilt mit, das 76 l/s schadlos durch den Pescher Graben abgeleitet werden können, so dass die Leistungsfähigkeit damit gegeben ist. Des Weiteren wurde eine Entschlammung des Pescher Grabens durchgeführt, um damit auch für einen besseren Abfluss zu sorgen. Nach Berechnungen des Gutachtens vom Erftverband errechnet sich für den Brunnen 48 eine Absenkungsmenge von cbm im Grundwassermodell. Dies entspricht einer Förderleistung von 25,48 l/s. Weiterhin informiert Dipl.-Ing. Thomas Kochs darüber, dass für das kürzlich im Planungsausschuss verabschiedete städtebauliche Konzept für das Baugebiet Korschenbroich-West derzeit die Kosten für die entwässerungstechnische Erschließung unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor. 17. Anfragen von Ausschussmitgliedern Ausschussmitglied Hans-Willi Türks berichtet, dass Besucherinnen und Besucher mit Gehhilfe bzw. Rollator den ca. 6-7 cm hohen Bordstein vor dem doppelflügeligen Eingangstor zum Friedhof Pesch nur mit äußerster Mühe hoch kommen. Er regt an, diese Schwelle abzusenken, um einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen.

15 Seite 15 von 16 Betriebsleiter Georg Onkelbach bemerkt, dass ihm diese Problematik bisher nicht bekannt war, die Situation vor Ort aber geprüft wird und sicherlich eine geeignete Lösung zu finden ist. Ausschussmitglied Peter Drüll spricht den Spielplatz Am Hallenbad in Kleinenbroich an, der unter Wasser stand und fragt nach dem Sachstand zur durchgeführten Analyse des Sandes. Betriebsleiter Georg Onkelbach teilt dazu mit, dass er in dieser Woche krankheitsbedingt abwesend war und ihm der Analysebericht nicht bekannt sei. Dipl.-Ing. Thomas Kochs ergänzt, dass er heute morgen mit Herrn Christoph Herchner, Tiefbauamt, gesprochen hat und keine Belastung aus dem Jüchener Bach eingetreten ist. Anhand von Fotos zeigt er auf, dass sich in der Mulde Wasser gesammelt hat und das aufgewühlte Regenwasser als braune Brühe zu sehen war. Ausschussmitglied Peter Drüll bemerkt, dass auch er Zweifel an einer Überflutung durch den Jüchener Bach hatte. Betriebsleiter Georg Onkelbach erklärt, dass die Stadt Korschenbroich als Betreiber von Spielplätzen gehalten ist, bei Verdachtspunkten wie der Verunreinigung des Spielplatzsandes sofort Maßnahmen ergreifen muss und entsprechende Untersuchungen veranlassen wird. In Abstimmung mit dem Bürgermeister Heinz Josef Dick und dem Beigeordneten Stadtkämmerer Bernd Dieter Schultze musste diese sinnvolle Maßnahme einer Hygieneprüfung zu einer möglichen Gesundheitsgefährdung nach einer Bachüberflutung von Spielsand eingeleitet und die Untersuchung von Bodenproben in Auftrag gegeben werden. Bürgermeister Heinz Josef Dick führt aus, dass der Jüchener Bach nicht die Ursache dieser lehmigen Brühe war und eine notwendige Geldausgabe vorlag. Ausschussmitglied Renate Erhart fragt nach, ob neue Erkenntnisse zum Bachbett Scherfhausen vorliegen. Bürgermeister Heinz Josef Dick teilt mit, dass das alte Bachbett verfüllt wird und die Problematik des Hochwassers geprüft wird. In einem Hochwasserbereich kann nicht gebaut werden. Es wird jetzt untersucht und Lösungen erarbeitet. Ausschussmitglied Peter Drüll zeigt anhand eines Fotos, dass im Jüchener Bach zwischen L 381 und dem Friedhofsweg ein riesiger Holzklotz im Gewässer liegt und fragt nach, was Herr Volmer, Erftverband, als Zuständiger in dieser Sache unternimmt. Seines Wissens nach hat ein Landwirt dies verschuldet. Dipl.-Ing. Thomas Kochs bemerkt dazu, dass er davon zum ersten Mal hört und der Sache nachgehen wird. Ausschussmitglied Hans-Willi Türks spricht das Regenrückhaltebecken Blecher Straße an, wo sich der Abschlag in den Pescher Graben befindet. Dort kommt es vermehrt zur Ablagerung von unansehnlichen Rückständen wie Papierresten und ähnlichem. Dipl.-Ing. Thomas Kochs führt an, dass eine Verkleinerung der Gitterroststäbe nicht möglich ist und häufigere Kontrollfahrten des Betriebspersonals veranlasst werden, um die Papierreste zu entfernen.

16 Seite 16 von 16 Ausschussmitglied Hans-Willi Türks fragt nach, wer für die Straßenreinigung an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, wie z.b. entlang der K 35 in Richtung Drölsholz, zuständig ist. Betriebsleiter Georg Onkelbach führt dazu aus, dass die Straßenreinigungssatzung der Stadt Korschenbroich regelt, dass der Eigentümer dieses landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zur Reinigung des kombinierten Geh- und Radweges verpflichtet ist. Fahrbahn und Rinne in diesem Bereich reinigt die Stadt Korschenbroich. Die Problematik wurde mit dem Ordnungsamt erörtert. Die vom Rat der Stadt Korschenbroich zuletzt im Dezember letzten Jahres neu gefasste Anlage zur Straßenreinigungssatzung ordnet die Straße Drölsholz aufgrund ihrer Klassifizierung als Kreisstraße dabei der Kategorie B unter. In dieser Kategorie sind die Anlieger verpflichtet, die Gehwege regelmäßig zu reinigen. Zu den Gehwegen gehört auch ein als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzter Teil der Verkehrsfläche. Die Art der Nutzung des Grundstücks ist für den Umfang der Straßenreinigungsverpflichtung nicht von Belang. Es gibt keine Sonderregelung für Ackerflächen. Bürgermeister Heinz Josef Dick verweist noch auf die Verkehrsinseln, die von der Stadtpflege gemäht werden. Betriebsleiter Georg Onkelbach ergänzt, dass die Situation bei Land- und Kreisstraßen sehr differenziert zu betrachten ist und sowohl der Straßenbaulastträger Straßen NRW als auch der Rhein-Kreis Neuss sich gegenseitig für nicht zuständig erklären. Ausschussmitglied Renate Erhart bemerkt, dass ein Hinweis aus der Bevölkerung an sie herangetragen wurde, dass die Bäume in Epsendorf in Richtung K 29 wild austreiben und bittet um Rückschnitt, um die Verkehrssicht zu verbessern. Ebenfalls wurde die mangelnde Gewässerunterhaltung im Bereich Epsendorf kritisiert. Östlich der L 361 wurden keine Mahdarbeiten durchgeführt und ein ungehinderter Abfluss ist auch nicht überall gewährleistet. Betriebsleiter Georg Onkelbach sagt zu, die Bäume an der Stichstraße zur B 23 im Einzelfall zu prüfen. Es liegen keine weiteren Anfragen von Ausschussmitgliedern vor.

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