Steuer- und Rechnungswesen in der Ukraine

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuer- und Rechnungswesen in der Ukraine"

Transkript

1 6. September 2018 Das ukrainische und das deutsche Steuer- und Rechnungswesen wiesen im Vergleich bis Ende 2015 signifikante Unterschiede auf. Mit den zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft getretenen Änderungen zum Steuerkodex basiert das ukrainische Steuerrecht abgesehen von einigen limitierten Korrekturen nunmehr vollständig auf dem Handelsrecht. Das handelsrechtliche Rechnungswesen wurde erst 1999 eingeführt und basiert weitestgehend auf internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Auch wenn mit den letzten wesentlichen Änderungen zum Steuerkodex eine Angleichung zwischen ukrainischem Handels- und Steuerrecht festgelegt wurde, so werden diese nach wie vor durch formelle Einschränkungen (Form over Substance) konterkariert. Zudem unterliegt das Steuerwesen einem ständigen Wandel, wodurch sich eine erhöhte Vorsicht in der Praxis empfiehlt. A. Steuersätze Steuerart Steuersatz Gewinnsteuer (Körperschaftsteuer)* 18% Mehrwertsteuer 20% Gewerbesteuer Einkommensteuer 18 %** Militärsonderabgabe auf Einkommen physischer Personen 1,5 % Quellensteuer auf Dividenden grundsätzlich 15 % lt. DBA bei Zahlung nach Deutschland*** 5 % auf Zinsen und Lizenzen 15 % lt. DBA bei Zahlung nach Deutschland**** 5 % Vermögensteuer auf Immobilieneigentum Kommunalsteuer je Mitarbeiter je qm 2% des Minimalgehaltes ***** abgeschafft * landwirtschaftliche Betriebe gewinnsteuerbefreit ** nur 5 % Einkommensteuer auf Dividenden (9% bei Dividenden von gewinnsteuerbefreiten Agrarbetrieben) *** bei Beteiligung durch jur. Person >= 20 %, sonst 10 % Quellensteuer **** Reduktion auf 2 % bei Bankkrediten ***** ab 60/120qm Wohnfläche bei Wohnungen/Häusern 1

2 B. Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht Mit Beginn 2015 hat sich die Steuerrechnungslegung grundlegend geändert. Steuerbasis ist der handelsrechtliche Abschluss, wobei Gewinnsteuerzahler (Gewinnsteuer entspricht der deutschen Körperschaftsteuer) mit einem Vorjahresumsatzvolumen > 20 Mio. UAH u.a. folgende Korrekturen zum handelsrechtlichen Ergebnis durchzuführen haben: Abschreibungen gemäß ukrainischer AfA-Liste Rückstellungswahlrechte Verschiedene Finanzoperationen (z.b.: Wertberichtigungen, Zinsbeschränkung bei thin capitalization) Warenlieferungen aus Niedrigsteuerländern - 30% (Ausnahme bei erfolgter Verrechnungspreisberichterstattung) Das Finanzamt prüft nunmehr den Handelsabschluss und die entsprechend vorzunehmenden Korrekturen. Gewinnsteuererklärung sind jährlich abzugeben, wobei Betriebe mit Vorjahresumsatzerlösen > 20 Mio. UAH zusätzlich (wieder) quartalsweise zu berichten und entsprechende unterjährige Vorauszahlungen zu leisten haben. C. Pauschalbesteuerung von Einzelunternehmern und kleineren juristischen Personen Die seit Beginn 2012 gültigen Regelungen zur optionalen pauschalen Besteuerung von Einzelunternehmern, kleineren juristischen Personen sowie Agrarbetrieben wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert und sieht nunmehr wie folgt aus: Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Privatpersonen B2C; Umsatz bis 300 TUAH monatlicher Steuersatz (10% des Existenzminimums = ca. 5,5 ) Privatpersonen B2C+BCB (Waren); Umsatz bis 1,5 Mio UAH monatlicher Steuersatz (20% des Minimalgehaltes = ca. ) Private und juristische Personen B2C+B2B Umsatz bis 5 Mio. UAH Steuersatz 3% des Umsatzes (+ MwSt); 5% ohne MwSt Umsatzerlöse aus landwirtschaftlicher Produktion mind. 75% Steuersatz ca. 240 UAH (ca. 8 ) pro Hektar 2

3 Exkurs: Das Steueroptimierungsmodell über Einzelunternehmer Auch wenn dies für ausländische Investoren auf den ersten Blick nicht von Interesse zu sein scheint, so bleibt festzuhalten, dass die Pauschalbesteuerung von Einzelunternehmern weit verbreitet ist: a) Über dieses System werden Subunternehmer entlohnt, wobei es sich häufig de facto um weisungsgebundene Arbeitskräfte handelt. Der Tatbestand der Scheinselbständigkeit fand in der Ukraine bis dato keine Anwendung, wobei hier ein neuer Gesetzesentwurf basierend auf dem deutschen Muster in Vorbereitung ist. Nach Schätzungen des ukrainischen Wirtschaftsministeriums soll der Anteil der Scheinselbständigen an der Gesamtzahl der pauschalbesteuerten Betriebe ca. 18 % betragen. b) Zudem kommt es vor, dass Pauschalunternehmer fiktive Leistungen in Rechnung stellen und dass nach Einbehalten einer Gebühr etwa 90 % des Rechnungsbetrages in Form von Bargeld inoffiziell an den Rechnungsempfänger zurückfließt. Nach Schätzungen des ukrainischen Wirtschaftsministeriums soll der Anteil dieser Firmen an der Gesamtzahl der pauschalbesteuerten Betriebe ebenfalls ca. 18 % betragen. D. Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuererhebung funktioniert vom Prinzip her grundsätzlich wie in der EU. D.h. nur der geschaffene Mehrwert wird besteuert, so dass auch hier letztendlich der Endverbraucher der Steuerträger ist. Der Steuersatz beträgt einheitlich 20 %. Umfangreiche Ausnahmen wie z.b. in Deutschland für Lebensmittel oder Druckerzeugnisse existieren in der Ukraine nicht. Lediglich bestimme Waren und Dienstleistungen wie z.b. Kindernahrungsmittel (Druckerzeugnisse nur sehr eingeschränkt) sind von der Mehrwertsteuer befreit. Beim Export von Waren sowie deren begleitenden Leistungen beträgt der Umsatzsteuersatz 0 %. Beim Export von Dienstleistungen gilt bis auf bei ausgewählten Ausnahmen das Leistungsortprinzip, d.h. in der Ukraine erbrachte Dienstleistungen sind mit 20 % MwSt zu berechnen auch wenn der Sitz des Leistungsempfänger im Ausland ist (Ausnahmen hierzu z.b. Werbe-, Beratungs-, IT-Dienstleistungen: Leistungsort = Sitz des Leistungsempfängers). Allgemein folgt das Umsatzsteuerrecht in der Ukraine zwar wie oben erwähnt dem gleichen Prinzip wie in der EU. Es gibt jedoch einige wesentliche Unterschiede: Zentrale Online-Registrierung aller mehrwertsteuerpflichtigen Vorgänge innerhalb von 15 Kalendertagen. 3

4 Bei Rechnungsstellung und zeitgleich zu erfolgender Onlineregistrierung ist eine Vorauszahlung auf ein Sonderkonto ohne weiteres Zugriffsrecht erforderlich wenn kein Vorsteuerguthaben vorhanden ist oder wenn ein so genannter virtueller Overdraft - welcher den durchschnittlichen MwSt-Zahlungen der letzten 12 Monate entspricht -aufgebraucht ist. Die Vorsteuererstattung und dies ist neu und sehr positiv zu bewerten funktioniert mittlerweile, wenn auch teilweise mit Verzögerungen. Dies war in den letzten Jahren in voller Höhe kaum bzw. wenn nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung möglich. Mit Einführung des seit Mitte 2015 eingeführten neuen Mehrwertsteuerverwaltungssystems wurden die Probleme bzgl. der Mehrwertsteuererstattung weitgehend beseitigt. Um Vorsteuer mit der abzuführenden Mehrwertsteuer verrechnen zu können, ist der so genannte Umsatzsteuerschein des Lieferanten erforderlich, welcher ein je Lieferung/Leistung elektronisch gesondert auszustellendes Buchhaltungsdokument darstellt und in einer zentralen Datenbank des Staates durch das ausstellende Unternehmen einzutragen ist. Beim Import von Waren aus dem Ausland muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Diese ist sofort zu zahlen, andernfalls gibt der Zoll die Ware nicht frei. Diese Einfuhrumsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, aber erst nach Erhalt der Ware und der gesamten Zollabwicklung. D.h. eine sofortige Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ist nur bei Vorlage aller Dokumente möglich. E. Einkommensteuer/Lohnsteuer Der Einkommensteuersatz beträgt 18 %. Eine zwischenzeitlich eingeführte Steuerprogression (15/20%) wurde zu Beginn des Jahres 2016 abgeschafft. Dividenden an in der Ukraine steuerlich ansässige Privatpersonen sind mit nur 5 % Einkommensteuer zu versteuern (Ausnahme: Bei gewinnsteuerbefreiten landwirtschaftlichen Betrieben sind 9 % Einkommensteuer auf Dividenden abzuführen). Zusätzlich zur Einkommensteuer wurde Mitte 2014 eine Militärsonderabgabe i.h.v. 1,5 % auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit eingeführt. Mit Beginn des Jahres 2015 wurde diese Sonderabgabe auch auf sonstige Einkünfte von Privatpersonen ausgeweitet. Bei der Lohnsteuer ist der Steuerschuldner das Unternehmen, d.h. das Unternehmen muss die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die Steuer ist an dem Tag zu entrichten, an dem das Gehalt über- 4

5 wiesen bzw. von der Bank für eine mögliche bare Lohnzahlung abgehoben wird. Falls das Gehalt nicht ausgezahlt wird, ist das Unternehmen dennoch verpflichtet, die Einkommensteuer nicht später als bis zum 20. des Folgemonats abzuführen. Ausländische Staatsbürger sind per Gesetz dann Steuerresidenten, wenn diese entweder ihren ständigen Wohnsitz, oder ihren persönlichen und ökonomischen Lebensmittelpunkt, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (> 182 Tage) in der Ukraine haben, wobei in der Praxis nahezu ausschließlich die 183 Tageregelung Anwendung findet. Auf Grund des deutsch-ukrainischen Doppelbesteuerungsabkommens (klassisches OECD-Musterabkommen) ist bei Wohnsitzen in Deutschland und der Ukraine bei einem Aufenthalt von bis zu 182 Tagen in der Ukraine keine ukrainische Einkommensteuer abzuführen, wenn ein Anstellungsverhältnis in Deutschland besteht. Selbst bei einem längeren Aufenthalt von über 182 Tagen in der Ukraine ist auch dann keine Einkommensteuer in der Ukraine abzuführen, wenn der Lebensmittelpunkt - z.b. durch Verbleib der Familie in Deutschland in Deutschland verbleibt. Hinweis: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Kammer nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: September

Steuer- und Rechnungswesen in der Ukraine

Steuer- und Rechnungswesen in der Ukraine Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 1010 17, 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf Telefon (0211)3557-0 Steuer- und Rechnungswesen in

Mehr

Grenzüberschreitende Leistungen mit Schwerpunkt CZ, HU und SK

Grenzüberschreitende Leistungen mit Schwerpunkt CZ, HU und SK Grenzüberschreitende Leistungen mit Schwerpunkt CZ, HU und SK Steuerliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten Dr. Wilfried Serles IB Grant Thornton Consulting, k.s. Wien, 1. Dezember 2011 Besondere

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

IB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine Jänner 2016

IB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine Jänner 2016 IB.Service Ukraine IB.Service Ukraine Jänner 2016 Vorerst keine große Steuerreform in der Ukraine Punktuelle Änderungen am bisherigen System Am 31. Dezember 2015 wurden die Änderungen zum Steuerkodex der

Mehr

CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich

CD Ausgabe  Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.

Mehr

Neuer Steuerkodex Ukraine

Neuer Steuerkodex Ukraine Neuer Steuerkodex Ukraine - Zusammenfassung der Änderungen zum alten Steuerrecht (aktualisierte Fassung zur Sonderveranstaltung der Delegation der deutschen Wirtschaft am 17. November 2010) Datum 20/01/2011

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung der Möbelwerke Werner Kurz e.k. Weist zum 31. März folgende Zahlen aus:

Die Umsatzsteuervoranmeldung der Möbelwerke Werner Kurz e.k. Weist zum 31. März folgende Zahlen aus: - 17 - XII. Die Umsatzsteuer - ein durchlaufender Posten der Unternehmen Der Umsatzsteuer unterliegen nach 1 UStG alle Lieferungen und Leistungen, die im Inland gegen Entgelt von einem Unternehmen erbracht

Mehr

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:

Im Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellenstuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei: STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1 2 } Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch

Mehr

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen 1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern

Mehr

1. Spieltag - Die Startmannschaft Typische Fehler bei der Gründung

1. Spieltag - Die Startmannschaft Typische Fehler bei der Gründung 1. Spieltag - Die Startmannschaft Typische Fehler bei der Gründung Seite 1 Fehler: Falsche Rechtsform Fehler in der Zuordnung der Rechtsform ( Ich bin selbständig und deswegen bin ich Freiberufler ) Rechtsformen:

Mehr

Betrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

Betrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE Steuerberater Universitätsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Fünftes Buch Grundzüge

Mehr

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174

Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S St 174 Oberfinanzdirektion Niedersachsen Oldenburg, 2. November 2016 S 7117-65 - St 174 Merkblatt Bestimmung des Ortes von sonstigen Leistungen, die durch im Ausland ansässige Unternehmer an inländische juristische

Mehr

IB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine April 2016

IB.Service Ukraine. IB.Service Ukraine April 2016 IB.Service Ukraine IB.Service Ukraine April 2016 Was Sie immer schon über die Mehrwertsteuer in der Ukraine wissen wollten 1. Bekomme ich als Investor die Vorsteuer für meine Investition zurück? Anders

Mehr

1st High Speed Business Meeting in Bratislava

1st High Speed Business Meeting in Bratislava 1st High Speed Business Meeting in Bratislava Steuerliche Aspekte in der Slowakei 02.06.2014 MMag. Klaus Krammer Partner TPA Horwath Ing. Peter Danovsky Partner TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung für Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Rechnungsjahr: 29. Oktober 2009-28. Oktober 2010 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GESELLSCHAFTS- UND STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Dr. Ragnar Könemann 30.11.2016 INVESTIEREN IN SCHWEDEN ALLGEMEINES Schweden ist Mitglied der EU und Mitglied der OECD Steuerrechtliche

Mehr

Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo

Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo Gewerbesteuer Einkommensteuer Steuern des Existenzgründers Umsatzsteuer Körperschaftsteuer Neugründung oder

Mehr

Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen Grundsätzliche Regelungen in der EU

Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen Grundsätzliche Regelungen in der EU Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen Grundsätzliche Regelungen in der EU Allgemein Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen ist europarechtlich

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Die Umsatzsteuer (USt) ist vor der Einkommensteuer/Lohnsteuer die größte Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte.

Die Umsatzsteuer (USt) ist vor der Einkommensteuer/Lohnsteuer die größte Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte. 1. Einleitung a) Allgemeines Die Umsatzsteuer (USt) ist vor der Einkommensteuer/Lohnsteuer die größte Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte. Die USt wurde durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) v.

Mehr

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am

Mehr

Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland. DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt.

Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland. DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt. Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt. Hauptaspekte Praktische Fragen zur Besteuerung von PKWs Die mit

Mehr

Steuerkalender für das II. Quartal 2018

Steuerkalender für das II. Quartal 2018 Steuerkalender für das II. Quartal 2018 STEUERKALENDER FÜR DAS II. QUARTAL 2018 April 2018 2. April Lohnsteuer Abführung der berechneten und einbehaltenen Lohnsteuer auf ausgezahltes Krankengeld, Kinderpflegegeld,

Mehr

Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer

Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Rechtsgrundlage für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft ist 19 UStG. Bitte beachten Sie, dass

Mehr

E-Journals und Umsatzsteuer ein ungelöstes Problem? 92. Deutscher Bibliothekartag in Augsburg Forum Zeitschriften/GeSIG e.v

E-Journals und Umsatzsteuer ein ungelöstes Problem? 92. Deutscher Bibliothekartag in Augsburg Forum Zeitschriften/GeSIG e.v ein ungelöstes Problem? 92. Deutscher Bibliothekartag in Augsburg Forum Zeitschriften/GeSIG e.v. 09.04.02 Sind E-Journals umsatzsteuerpflichtig? Aber: Auf alle Umsätze, die mit E-Journals getätigt werden,

Mehr

Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht

Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht Referent: WP/StB Karsten Röhrich IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 19. Januar 2016 1 2 Gliederung 1. Steuerarten und Gewinnermittlung 2. Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung

Mehr

Steuerkalender für das III. Quartal 2018

Steuerkalender für das III. Quartal 2018 Steuerkalender für das III. Quartal 2018 STEUERKALENDER FÜR DAS III. QUARTAL 2018 JULI 2018 13. Juli 16. Juli 20. Juli 2018 Benachrichtigung der Steuerbehörde über die Wahl einer festen Geschäftseinrichtung,

Mehr

¾ ¾ bei monatlichen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei quartalsweisen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei jährlicher LSt-Vorauszahlung für das Jahr 2017

¾ ¾ bei monatlichen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei quartalsweisen LSt-Vorauszahlungen. ¾ ¾ bei jährlicher LSt-Vorauszahlung für das Jahr 2017 Januar 10.01.2018 Umsatzsteuerpflichtige USt-Voranmeldung ¾ ¾bei monatlichen USt-Vorauszahlungen für Dezember 2017 für November 2017 ¾ ¾bei quartalsweisen USt-Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2017 10.01.2018

Mehr

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern

Mehr

Steuerkalender für das II. Quartal 2017

Steuerkalender für das II. Quartal 2017 Steuerkalender für das II. Quartal 2017 STEUERKALENDER FÜR DAS II. QUARTAL 2017 April 2017 3. April Einkommensteuer für natürliche Personen Vorlage der berechneten und einbehaltenen Einkommensteuerbeträge

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Mit Frankreich gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer Nachstehende

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit Skript zum Online-Training Einkommensteuer Grundlagen Rechtsstand: Januar 209 In Kooperation mit Inhalt Grundlagen der Einkommensteuer... 2 Persönliche Steuerpflicht... 2 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Mehr

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften STartup und Tax 1 Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Auslandsgeschäften 2 3 Teil 1: unternehmer Aktuell sind über 60% der deutschen Startups bereits auf internationalen Märkten aktiv. Je nachdem ob im

Mehr

Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht,

Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, 08.06.2016 Welche Steuern sind bei nebenberuflicher Selbständigkeit zu beachten? Einkommensteuer

Mehr

Sven Carstensen. Existenzgründung: Praktischer Leitfaden. mit vielen Fallbeispielen. So sichern Sie nachhaltig die

Sven Carstensen. Existenzgründung: Praktischer Leitfaden. mit vielen Fallbeispielen. So sichern Sie nachhaltig die Sven Carstensen Existenzgründung: Praktischer Leitfaden mit vielen Fallbeispielen So sichern Sie nachhaltig die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens 2. Auflage 4^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

Das Finanzamt als stiller Teilhaber

Das Finanzamt als stiller Teilhaber Das Finanzamt als stiller Teilhaber Was Sie als Gründer über Steuern wissen sollten und welche Auswirkung die Wahl der Rechtsform hat 2013 Überblick Der erste Kontakt - Betriebseröffnung Art der Tätigkeit

Mehr

Umsatzsteuer für digitale Publikationen

Umsatzsteuer für digitale Publikationen Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. - -Verteiler U 1 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. -  -Verteiler U 1 - Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen

Mehr

Umsatzsteuer: Achtung bei digitalen Bildungsleistungen

Umsatzsteuer: Achtung bei digitalen Bildungsleistungen STEUERRECHT Umsatzsteuer: Achtung bei digitalen Bildungsleistungen über die Grenzen hinweg von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbb, Rechtsanwälte und Steuerberater,

Mehr

Umsatzsteuer: Achtung bei digitalen Bildungsleistungen

Umsatzsteuer: Achtung bei digitalen Bildungsleistungen STEUERRECHT Umsatzsteuer: Achtung bei digitalen Bildungsleistungen über die Grenzen hinweg von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbb, Rechtsanwälte und Steuerberater,

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!

Mehr

LOHNSTEUER. Entrichtung: AG muss Lohnsteuer vom Lohn einbehalten und an das Finanzamt abführen. Lohnsteuerjahresausgleich:

LOHNSTEUER. Entrichtung: AG muss Lohnsteuer vom Lohn einbehalten und an das Finanzamt abführen. Lohnsteuerjahresausgleich: LOHNSTEUER =>Einkommensteuer der nicht selbständig Tätigen wird im Abzugsverfahren erhoben. Die Lohnsteuer wird jedoch zu Jahresende zur Einkommensteuer veranlagt (Pflichtveranlagung), wenn o neben der

Mehr

Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China

Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China Newsletter Nr. 152 (DE) Besteuerung von ausländischem Gehalt bei kurzzeitiger Arbeit in China November 2015 All r ig ht s r e ser ved Lo r e nz & P art ner s 2015 Obwohl Lorenz & Partners große Sorgfalt

Mehr

Körperschaftsteuer (KöSt)

Körperschaftsteuer (KöSt) Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen

Mehr

Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Marka (pl.: Maraka) = 100 Fening (ISO-Code: BAM) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Klienteninformation Neuregelung der Umsatzsteuer ab

Klienteninformation Neuregelung der Umsatzsteuer ab Klienteninformation Neuregelung der Umsatzsteuer ab 1.1.2010 Inhalt DIE NEUEN REGELUNGEN ZUM LEISTUNGSORT... 2 DIENSTLEISTUNGEN AN UNTERNEHMER ( B2B )... 2 DIENSTLEISTUNGEN AN PRIVATPERSON ( B2C )... 4

Mehr

Bauleistungen im Steuerrecht

Bauleistungen im Steuerrecht Bauleistungen im Steuerrecht Vielleicht ist Ihnen schon öfters in letzter Zeit der Begriff Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe bzw. Steuerabzug bei Bauleistungen in den Medien aufgefallen.

Mehr

Fiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:

Fiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele: Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen

Mehr

Handelskammer Deutschland-Schweiz

Handelskammer Deutschland-Schweiz Handelskammer Deutschland-Schweiz Vortrag am 05.12.2017 Schweiz: Änderung im Schweizer MWST-Recht zu 2018 / 2019 Dr. Marion Hohmann-Viol Worüber wir heute sprechen: Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

GEMEINSAM ERFOLGREICH

GEMEINSAM ERFOLGREICH GEMEINSAM ERFOLGREICH AKTUELLE STEUERLICHE ÄNDERUNGEN UND DEREN PRAKTISCHE AUSWIRKUNGEN Helge Masannek Stuttgart, 26. März 2019 1 AGENDA 1. 2. 1.1. Umsatzsteuererhöhung von 18 Prozent auf 20 Prozent 1.2.

Mehr

10. Steuerfreibeträge Steuermaß und Steuerbemessung... 64

10. Steuerfreibeträge Steuermaß und Steuerbemessung... 64 10 Inhaltsverzeichnis 10. Steuerfreibeträge.... 64 11. Steuermaß und Steuerbemessung...................... 64 C. Grundzüge der deutschen Besteuerung... 65 1. Allgemeines... 65 2. Exit- und Wegzugsbesteuerung

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick Alles auf einen Blick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende

Mehr

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

Teil C: Persönliche Steuerpflicht Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick Das Abkommen wurde im BGBl 1988/454 veröffentlicht und ist mit 1. Oktober 1988 in Kraft getreten. Persönlicher Anwendungsbereich Das Abkommen gilt

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2011/12 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung YOU INVEST progressive Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Unternehmenssteuern und Fristen für den Mittelstand

Unternehmenssteuern und Fristen für den Mittelstand Leitfaden Unternehmenssteuern und Fristen für den Mittelstand Der Leitfaden soll es Unternehmen ermöglichen, einen einfachen und schnellen Überblick über die wichtigsten allgemeinen Unternehmenssteuern

Mehr

EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen!

EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT. Herzlich Willkommen! EINSTIEG IN DIE STEUERPFLICHT Herzlich Willkommen! Umsatzsteuer - Einkommensteuer - Gewerbesteuer Wer ist steuerpflichtig? Leistung im Inland > Wohnsitz o. gewöhnlichen > Betriebsstätte im Inland Aufenthalt

Mehr

NEWSLETTER 03/

NEWSLETTER 03/ NEWSLETTER 03/2017 13.02.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2017 in ordentlicher und/oder in vereinfachter Form, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2017 1 Die Abfassung

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Rechnungsjahr 2008/09 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DAS STEUERSYSTEM

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DAS STEUERSYSTEM E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DAS STEUERSYSTEM 1 Bund, Länder und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben staatliche Aufgaben zu bewältigen, die es den Bürgern des Landes ermöglichen, kollektive

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Lebensmittelpunkt in Spanien

Lebensmittelpunkt in Spanien Lebensmittelpunkt in Spanien Fragen zur Steuerpflicht & Ansässigkeit Oktober 2009 www.europeanaccounting.net www.strunk-kolaschnik.de Nichts muss so sein, nur weil es immer so gewesen ist. Memorandum Seite

Mehr

DBA DEUTSCHLAND TAIWAN: EXKURS WARENLAGER UND MONTAGETÄTIGKEITEN

DBA DEUTSCHLAND TAIWAN: EXKURS WARENLAGER UND MONTAGETÄTIGKEITEN DBA DEUTSCHLAND TAIWAN: EXKURS WARENLAGER UND MONTAGETÄTIGKEITEN Melanie LANGENHORST Nathan KAISER September 2013 www.eigerlaw.com Page - 2 DBA zwischen Deutschland und Taipei Ein Exkurs: Annahme einer

Mehr

Grundlagen des Steuerrechts II

Grundlagen des Steuerrechts II Linde Praktikerskripten Grundlagen des Steuerrechts II Band II: KStG-UmgrStG-KommStG-VermSt-VerkSt-VerbSt-DBA Bearbeitet von Linda Scheiflinger, Werner Hauser 1. Auflage 2013 2013. Taschenbuch. 88 S. Paperback

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien. Cluj-Napoca 14. Oktober 2014

Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien. Cluj-Napoca 14. Oktober 2014 Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien Cluj-Napoca 14. Oktober 2014 Referent: Sorana Celina CERNEA - Steuerberaterin & Wirtschaftsprüferin Ansässigkeit einer natürlichen

Mehr

In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten

In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuerumfeld Wettbewerbsfähiges Steuersystem In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuersysteme aus. Die durchschnittliche

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Beitragsserie: Markteinstieg in der Ukraine

Beitragsserie: Markteinstieg in der Ukraine Internationalisierung Finanzen Digitalisierung Arbeit Dmitriy Sykaluk Beitragsserie: Markteinstieg in der Ukraine Steuerrecht in der Ukraine 07. Februar 2019 Diese Beitragsserie erscheint in Kooperation

Mehr

48d. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen. idf des EStG v (BGBl. I 2002, 4210; BStBl. I 2002, 1209)

48d. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen. idf des EStG v (BGBl. I 2002, 4210; BStBl. I 2002, 1209) 48d 48d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen idf des EStG v. 19.10.2002 (BGBl. I 2002, 4210; BStBl. I 2002, 1209) (1) 1 Können Einkünfte, die dem Steuerabzug nach 48 unterliegen, nach

Mehr

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen (z.b. Auftritte, Vorträge, Darbietungen, Unterricht) einschließlich

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./

Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./ Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./13.10.2018 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die grundsätzlich den Endabnehmer (private Haushalte und öffentliche Hand) belastet Besteuert werden

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Name Matr.-Nr. Platznummer

Name Matr.-Nr. Platznummer Klausur: Unternehmensbesteuerung (Probeklausur) 1/5 Name Matr.-Nr. Platznummer Allgemeine Hinweise: Notieren Sie Namen, Matrikelnummer und Platznummer in die dafür vorgesehenen Felder. Die Bearbeitungszeit

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt

Mehr

Neues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision

Neues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision So umschiffen Sie die Klippen der Revision Neues MWSTG 2010 korrekt umsetzen! Dossier-Themen Analyse Strategie Kommunikation Finanzen Verkauf Gesellschaft Personal Organisation Kalkulieren Marketing Informatik/IT

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/1725-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B, vom 14. September 2005 gegen den Bescheid

Mehr

Berechnung in. x ,50% bis ,00%

Berechnung in. x ,50% bis ,00% DIE HÖHE DER EINKOMMENSTEUER KAPITEL 7 KAPITEL 7 DIE HÖHE DER EINKOMMENSTEUER Die Einkommensteuer ist eine progressiv gestaltete Steuer. Das bedeutet, mit steigendem Einkommen soll auch prozentuell mehr

Mehr

Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers

Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers Grundlagen der Auftraggeberhaftung Gesetzliche Bestimmungen & Hintergrund der Auftraggeberhaftung Die Auftraggeberhaftung im Baugewerbe wurde eingeführt,

Mehr