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1 HV KSH 2008 Ergänzungen des Präsidenten zum Jahresbericht Seite 1 / 7 Untenstehend sind die mündlichen Ergänzungen zum Jahresbericht des Präsidenten vom Samstag, 13. September 2008, anlässlich der Hauptversammlung der KSH in der GBS St. Gallen. veröffentlicht. Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter Herr Hoppler Verehrte Gäste liebe Kolleginnen und Kollegen 1. Allgemein zur Bildung 2. NFA: Teilprojekt II 3. HarmoS - Konkordat 4. Integrative Sonderbeschulung 5. Kommissionstreffen zum Thema: Einschulung 6. Basisstufe 7. Herzlichen Dank 1. Allgemein zur Bildung Seit dem letzten Jahr stelle ich fest, dass verschiedene Themenbereiche im gesellschaftlichen Zusammenleben verpolitisiert werden und in den Medien eine grosse Präsenz erfahren. Die Schule und die Bildung werden neu entdeckt. In diesem Themenkreis kann bekanntlicherweise jedermann und jedefrau mitreden und mitdiskutieren. Jede Person lässt die eigenen positiven oder negativen Erfahrungen in die Argumentation einfliessen. Durch diese Sichtweise mangelt es zu oft an der Sachlichkeit. Die Stammtischmentalität nimmt überhand und es fehlt der Blickwinkel der Vision. Die Schule und das System der Schule dürfen und müssen sich der Diskussion stellen. Wir haben nichts zu verbergen oder gar zu beschönigen. Wir haben es mit Menschen zu tun, die wachsen, sich entwickeln und sich verändern. Dieser Wandel und dieser Prozess kann sehr bereichernd sein und genau aus diesem Grunde sind Fairness, Respekt und Wertschätzung anzeigt. Hunderte von motivierten und engagierten Lehrpersonen auf jeder Stufe stehen jeden Tag vor ihren Klassen oder Gruppe und vermitteln nicht nur Bildung, sondern begleiten mit ihrer Persönlichkeit Kinder und Jugendliche zu selbständigen Menschen. Fairplay gehört nicht nur zum Sport, sondern auch zu uns, zur Schule. Seien wir fair miteinander, auch in der politischen Diskussion! 2. NFA: Teilprojekt II Am 10. März 2008 hat der Erziehungsrat den Projektauftrag für das Teilprojekt II erteilt. Ein Ziel des Projekts ist es, den Beitritt zum Konkordat Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vorzubereiten. Einige denken, schon wieder ein Konkordat. Dieses Konkordat ist die Folge der Neugestaltung des Finanzausgleiches Bund Kanton NFA. Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und das Sonderpädagogikkonzept ist anzupassen. In der ersten Phase werden aber die Leitideen und die Grundsätze zu definieren sein. Die

2 HV KSH 2008 Ergänzungen des Präsidenten zum Jahresbericht Seite 2 / 7 Grundsätze mit den Leitideen sind unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen zu beantworten: Wer sind die Trägerschaften und wie sieht dieser Aufgabenbereich aus? Welche Angebote werden von wem angeboten? Wie lässt sich die Frühförderung in dieses Konzept einbinden? Neben den gesetzlichen und konzeptionellen Ebenen sind die Umsetzung in der Praxis bei den Sonderschulen / Kleinklassen / Regelklassen von entscheidender Wichtigkeit. Oder anders ausgedrückt, suchen wir Antwort auf die Frage: Wie lassen sich die integrativen Formen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung umsetzen? Für die Lehrpersonen sind die Berufsaufträge zu überprüfen oder neu zu definieren. Es geht um eine Neuformulierung der Berufsaufträge für alle Fachpersonen im sonderpädagogischen Bereich der Volksschule, der Sonderschulen und der Dienste. Das Spektrum ist derart vielfältig, denn es ist nicht nur der Klassenunterricht zu berücksichtigen, sondern der Unterricht in Gruppen, die Einzelförderung, die Beratungen mit den vielfältigsten Facetten. Die Pensen mit den Zeitgefässen für die verschiedenen sonderpädagogischen Tätigkeiten sind festzulegen. Letztes Jahr stellte ich die Frage, warum sich der Kanton St. Gallen nicht an der Erprobungsphase im Sonderpädagogischen Bereiche beteilige. Der Teilbereich Erprobung, Integration, Einführung und Umsetzung wird sich intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzt und sich die notwendigen Grundlagen schaffen. In meinen Ausführungen werde ich unter Integrative Sonderbeschulung Stellung zu diesem Teilbereich nehmen. Das Teilprojekt II stimmt mich insofern zuversichtlicher, dass in der personellen Besetzung die Kompetenzen mit dem notwendigen pädagogischen und heilpädagogischen Hintergrund in die Entscheidung einbezogen wurden. Eine wissenschaftliche Begleitung durch die Hochschule für Heilpädagogik ist gewährleistet. Dieses Projekt ist für alle eine besondere Herausforderung und wir vom KSH-Vorstand freuen uns über eine konstruktive Zusammenarbeit. Wir sind zur Mitarbeit bereit und sind sehr interessiert an innovativen, aber auch umsetzbaren Lösungsansätzen. Für den Projektleiter Marcel Koch ist es wichtig, dass alle beteiligen Personengruppen, seien es Behörden, Schulträger, Ämter in der kantonalen Verwaltung, Dienste, Fachgruppen, Berufsverbände möglichst optimal in den Findungsprozess einbezogen werden. Über Newsletter werden wir über den Verlauf des Projektes informiert und über mögliche Vernehmlassungen können wir unsern Beitrag für ein gutes Gelingen beisteuern. 3. HarmoS-Konkordat Das Schweizervolk mit über 85 Prozent der Stimmenden und die st.gallischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit über 84 Prozent haben am 21. Mai 2006 den Bildungsartikeln in der Bundesverfassung zugestimmt. Die Kantone wollen die Verpflichtung zur Harmonisierung ihrer Schulsysteme und damit die eindrückliche Willenskundgebung gemeinsam umsetzen. Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben mit diesem Ziel im Rahmen der EDK das HarmoS-Konkordat geschaffen. Dieses liegt nun bei den Kantonen zur Ratifizierung vor. Stimmen ihm zehn Kantone zu, kommt es zustande. Kantone, die nicht zustimmen, müssen damit rechnen, dass sich der Bund einschaltet und sie durch eidgenössisches Recht zur Harmonisierung gezwungen werden. Mit dem X. Nachtrag zum Volksschulgesetz

3 HV KSH 2008 Ergänzungen des Präsidenten zum Jahresbericht Seite 3 / 7 wurden alle verpflichtenden Bestimmungen, die im HarmoS Konkordat festgelegt sind, bereits umgesetzt und sind per 1. August 2008 in Kraft. Die obligatorische Schulzeit umfasst elf Schuljahre, wie bisher aufgegliedert in zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe. Der Unterricht in Kindergarten und Primarschule wird am Vormittag in Blockzeiten durchgeführt. Die Schulgemeinde hat den Schülerinnen und Schülern über Mittag bedarfsgerecht eine gesunde Verpflegung abzugeben oder einen Aufenthaltsraum einzurichten, in dem sie die mitgebrachte Verpflegung einnehmen können. Der Entscheid, ob die Mittagsverpflegung in der Schule oder zu Hause eingenommen wird, liegt bei den Eltern. Das HarmoS- Konkordat schliesst ein Obligatorium für Tagesstrukturen ausdrücklich aus. Im Übrigen wird das Sprachenkonzept mit Englisch ab der dritten Klasse und Französisch ab der fünften Klasse ab dem Schuljahr 2008/09 laufend umgesetzt. Zur gesamtschweizerischen Harmonisierung der Unterrichtsziele werden einheitliche Bildungsstandards festgelegt. Es ist den einzelnen Kantonen überlassen, in welcher Form sie diese erreichen wollen. In öffentlichen Verlautbarungen wurden in letzter Zeit unzulässigerweise weitere organisatorische Bereiche mit dem HarmoS-Konkordat in Verbindung gebracht. So wird etwa behauptet, dass mit HarmoS der Kindergarten aufgehoben und dessen "Verschulung" erfolgen werde, dass im Kindergarten nur noch in hochdeutscher Sprache unterrichtet werden dürfe. Auch Behauptungen, wonach der traditionellen Volksschule mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat eine staatliche Ganztageskindererziehung überbunden werde, sind aus der Luft gegriffen und entbehren jeglicher Grundlage. 4. Integrative Sonderbeschulung Zwei Fragen beschäftigen uns: Wo sind die Grenzen und die Chancen für alle am Bildungsprozess beteiligten Personen (Schülerinnen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen) Wieviel Integration verträgt die heutige Regelklasse? Die Antworten auf diese einschneidenden Veränderungen sind nicht auf dem Verordnungsweg zu finden. Grundvoraussetzungen sind neben einer Gesamtschau eine gesicherten Erprobung mit klaren Fakten und Zahlen. Das Konkordat Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik fordert, dass die integrativen Lösungen einer separativen Lösung vorzuziehen sei, - mit dem entscheidenden Nachsatz ich zitiere unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des Umfeldes und der Schulorganisation. Wir begrüssen die klaren Voraussetzungen in der Organisation. In der Zuweisung ist der Schulpsychologische Dienst gemäss den Richtlinien federführend und die politische Verantwortung übernimmt die örtliche Schulbehörde. Die Schule muss über ein integrativ ausgerichtetes Förderkonzept verfügen, wie auch die klare Zusage der Erziehungsberechtigten über die Zusammenarbeit. Bei der Klassengrösse wird Rechnung getragen. Mit dem Schuljahr 2008 lanciert das Amt für Volksschule ein Vorprojekt Integrative Sonderschulung behinderungsspezifische Beratung im Schuljahr 2008/09. In diesem Vorprojekt sind 5 Schulgemeinden und 5 Sonderschulen involviert. In diesem

4 HV KSH 2008 Ergänzungen des Präsidenten zum Jahresbericht Seite 4 / 7 Modell 1 besucht das Kind mit einer Behinderung in seinem Wohnort den Unterricht und erfährt Unterstützung durch die Schulische Heilpädagogin / den Schulischen Heilpädagogen der Schulgemeinde. Eine Schulische Heilpädagogin / einen Schulischen Heilpädagogen einer Sonderschule begleitet und berät die Eltern, Behörden, Lehr- und Fachkräften in schulischen und behinderungsspezifischen Fragen. Diese Lehrperson unterrichtet nicht selber, sondern beteiligt sich bei der Förderplanung, nimmt an den Standortgesprächen teil. Im Klassenzimmer beobachtet sie das Kind im Unterricht bezüglich Interaktion, Unterrichtsgestaltung, Methodik und Didaktik. Die Unterrichtsbeobachtungen werden mit den Lehr- und Fachkräften besprochen. Sie gewährt auch Unterstützung bei Fragen bezüglich Übertritt in das nächste Schuljahr oder in eine Sonderschule. Ein besonderes Augenmerk ist bestimmt auf die Befindlichkeit des Kindes mit einer Behinderung in seinem Umfeld zu richten. Mittels einer Vereinbarung zwischen der Regelschule und der Sonderschule soll die Verbindlichkeit klar geregelt sein in Bezug auf Zusammenarbeit, Regelung der Verantwortung wie auch auf das Prozedere bei Abbruch der integrativen Sonderschulung. Über die behindertenspezifische Beratung wird ein Journal geführt. Die heutigen Strukturen sind die Ergebnisse der letzten 40 Jahre. Wir dürfen die Augen über positive Veränderungen nicht verschliessen. Diese Erprobung gibt sicherlich auch eine mögliche Antwort auf die beiden Fragen: Was heisst Integration wirklich und wie sieht die psychische Befindlichkeit des Kindes mit einer Behinderung aus? Nach unserer Einschätzung können im Kindergarten und anfangs Unterstufe die Integration eher gewährleistet werden. Aber was passiert, wenn sich die Schere in Bezug auf die kognitive Entwicklung weiter öffnet und die Differenzen zur Stammklasse sich derart gross präsentieren, dass von einer Separation in der Integration gesprochen werden muss. Nach diesem Vorprojekt ist ein Projekt des Erziehungsrates mit den entsprechenden Rahmenbedingungen für das Schuljahr 2009/2010 geplant. 5. Einschulung An der letzten Hauptversammlung gab es bei der allgemeinen Umfrage zwei Wortmeldungen. Eine betraf die Früherziehung. Aus diesem Grunde hat der Vorstand sich entschieden, das Kommissionstreffen auf diese Thematik auszurichten. Im Mitteilungsblatt der KSH berichtet unsere Redaktorin Madlen Ingber ausführlich über diesen Anlass und ergänzt die Thematik mit dem Abdruck des Referates Soziale Benachteiligung und Frühförderung von Frau Dr. Annegret Wigger. Integration und Früherziehung ist nicht ein Programm der grossen Schlagworte, sondern ein Prozess der kleinen Schritte. Thomas Kessler, unser Referent, beschreibt im veröffentlichten Artikel Vom Reparatur zum Investitionsstaat die Situation mit einem treffenden Bild: In den Agglomerationen beginnen rund ein Viertel der Kinder ihre Kindergarten- und Schulkarriere hinter der Startlinie. Weiter zeigt er am Beispiel des Kantons Basel Stadt, dass der Umbau des staatlichen Handelns vom reparierenden Defizitansatz hin zum innovativen Potentialansatz klare Massnahmen in der Frühförderung erfordern. Schritt:weise das Opstapie -Programm für die Schweiz ist nicht nur kostengünstig, sondern es bewähren sich. Auf der Seite 6 und 7 unseres Mitteilungsblattes wird das Programm vorgestellt mit der Konzeption, den Zielen, Erfolgen und Visionen. Dieser Artikel ist nicht nur zum Studium empfohlen, sondern zeigt darüber einen Lösungsansatz, der realistisch umsetzbar ist.

5 HV KSH 2008 Ergänzungen des Präsidenten zum Jahresbericht Seite 5 / 7 Am 24. Mai 2008 wurde unsere Kollegin Katharina Stoll-Cavelti in der Rubrik LE- BEN im Tagblatt unter dem Titel Im Schwitzkasten zu ihrer Masterarbeit an der HfH mit dem Titel: Sprachförderung in der Spielgruppe - ein Beitrag zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund interviewt. In Bezug auf die erwähnte Startlinie stellt sie die Zentralfrage, ob die Startlinie versetzt werden muss oder ob sich die Schule den konkreten Gegebenheiten entsprechend anpassen muss. Sie kommt zum Schluss, dass frühe Förderung und wissenschaftliche Erkenntnisse wichtig sind, aber sie seien nicht alles. Sie plädiert für gut ausgebildete und gut entlöhnte Leitungen der Spielgruppen. Der Faktor Zeit bekommt eine zentrale Bedeutung und Zeit ist genau das, was Kindern heute nicht gegeben wird. Die Metapher ist treffend: Auch Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. Es ist erwiesen, dass den Kindern mit einer ausserhäuslichen Betreuung während der Vorschulzeit der Schritt in die Schule deutlich leichter fällt. Wie genau dreijährige Kinder lernen und was sie am besten fördert ist heute noch zu wenig erforscht. Das Marie-Meierhofer -Institut beginnt im Frühling 2009 eine Forschungsarbeit, die das Spielen und Lernen der Kinder in Krippen wissenschaftlich untersucht. Das Fazit ist klar: Die Frühförderung darf nicht länger aus der bildungspolitischen Diskussion ausgeklammert werden. 6. Basisstufe Seit dem 11. Juni 2008 liegt Zwischenbericht formative Evaluation Grund- und Basisstufe vor. Dieser Zwischenbericht bezieht sich auf die vorläufigen Ergebnisse der letzten drei Jahre. Ein Vergleich zwischen Grund- und Basisstufe kann nicht vorliegen, weil noch keine Schülerinnen und Schüler die vierjährige Basisstufe vollständig besucht haben. Die mögliche Einführung der Basisstufe oder Grundstufe betrifft nicht nur den Kindergarten und die Unterstufe, sondern auch unsere Stufe. Da die Einführungsklassen aufgehoben werden und es keine Einweisungen in die Sonderklassen gibt, muss uns diese Thematik besonders interessieren. Aus dem Bericht geht hervor, dass alle Lehrpersonen die Zusammenarbeit mit den Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen begrüssen. Bei 20 % konzentriert sich die Förderung auf Einzelförderung, dies auch in Kombination mit Klassen- und Gruppenförderung. Die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erteilen in diesen Schulversuchen pro Klasse und Woche im Durchschnitt fast zwei Lektionen Förderung in der Gruppe, etwas mehr als eine Lektion Einzelförderung und etwa eine Lektion in der Klasse. Die Prioritäten bei den Aufgaben der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sehen die Lehrpersonen der Grund- und Basisstufe vor allem in den Bereichen der Früherfassung, Diagnostik, Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, fachliche Beratung der Lehrpersonen und Förderplanung. Es besteht die Bereitschaft, mit der nötigen Unterstützung auch Kinder mit Behinderungen zu integrieren. Ich halte fest, es ist ein Zwischenbericht, kein Schlussbericht, ich beleuchte nur ein kleines Segment Übertritt und Förderung, Entscheidungen sind noch nicht gefallen. Wenn ich das lese und höre bilden sich ein bisschen Sorgenfalten auf meiner Stirn mit einem Fragenkatalog. Der Berufsauftrag wird sich grundlegend verändern. Schulische Heilpädagogen und Heilpädagoginnen sind in der Beratung, im Einzel- und Gruppenunterricht tätig. Wie sehen unsere Pensen aus? In grösseren Schuleinheiten ist dies noch möglich, aber

6 HV KSH 2008 Ergänzungen des Präsidenten zum Jahresbericht Seite 6 / 7 in ländlichen Gebieten mit kleineren Klassenbeständen wird unsere Flexibilität sehr gefordert sein. Die Klassenverantwortung mit dem Unterricht in Klassen entfällt. Die Frage drängt sich zwangsläufig auf: Wie sehen die Rahmenbedingungen aus, wenn sich eine Schulische Heilpädagogin oder Heilpädagoge zur Basisstufenlehrperson ausbilden lässt? Im Klartext: ein Masterstudienlehrgang unterrichtet auf der Stufe eines Bachelorabschlusses mit welchen finanziellen Konsequenzen? Ich verstehe die Feststellung, dass die erhoffte Reduktion der Sonderklassen-Einweisungen erreicht wurde, jedoch entbehrt dieses Fazit einer Langzeitstudie. Die Frage drängt sich auf, werden die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt in die Sonderklassen eintreten. Die Bereitschaft, Kinder mit einer Behinderung zu integrieren ist lobenswert, ist eine Grundvoraussetzung, aber allein die Bereitschaft genügt nicht. In der Integrative Sonderschulung behinderungsspezifische Beratung habe ich auf die Sensibilität und Vielschichtigkeit dieser Thematik hingewiesen. Die gesamte Einschulung (ob Basis- oder Grundstufe) darf nicht isoliert betrachtet werden, es gibt noch abnehmende Stufen und es ist durchaus denkbar, dass sich Folgeerscheinungen im Laufe der Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen manifestieren. In der pädagogischen Kontinuität, im früheren Spracherwerb und der mathematischen Förderung, in der Altersdurchmischung, im fliessenden Übergang vom Lernen zum Spiel, beim individualisierenden Unterricht wie auch im Teamteaching kann ich durchwegs positive Seiten sehen. Wir werden das Projekt interessiert weiterverfolgen und bitte euch liebe Kolleginnen und Kollegen, die Publikationen aufmerksam zu verfolgen. Für allfällige Rückmeldungen sind wir dankbar, denn jedes Projekt muss sich in der Praxis bewähren und nicht nur im Labor. 7. Herzlichen Dank Ich schätze die ausserordentliche Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis in unserer Vorstandsaufgabe. In der Zeit der Wechsel, der Umstrukturierung, der Neuausrichtung, der Suche nach guten ausgewogenen Lösungen erachte ich das Mitwirken in den Kommissionen als ausserordentlich wichtig. Besonders möchte ich erwähnen, dass ein Vorstand noch Verbindungen in andere Kommissionen und Projekte sicherstellt: PK, KLV und Projekte des Erziehungsrates. Ein herzliches Dankeschön an den gesamten Vorstand. Ich bedanke mich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit unserer Pädagogischen Kommission unter der Leitung des Alt-Präsidenten Hans Anderegg und der tatkräftigen Unterstützung von Erziehungsrat Dr. J. Hoppler. Ich danke auch der Bereichsarbeitsgruppen Weiterbildung und Lehrmittel, sowie den Praxisgruppen. An dieser Stelle möchte ich es nicht unterlassen den Mitarbeitenden des Amtes für Volksschule herzlich zu danken. Mit Marcel Koch, Esther Rohner und neu nun mit Hans Anderegg ist das heilpädagogische Verständnis wie auch die fachliche Kompetenz gewährleistet. Ich danke auch dem KLV für die gute Zusammenarbeit und es wird sich zeigen, dass dieses Zusammenwirken auch mit den andern Konventen und PK s in Zukunft gefragt ist. Besonders freut uns, dass unser Ehrenmitglied und mein Vorgänger als

7 HV KSH 2008 Ergänzungen des Präsidenten zum Jahresbericht Seite 7 / 7 Präsident der KSH, Hansruedi Vogel an der letzten Delegiertenversammlung im März 08 ins Präsidium des KLV gewählt wurde. Herzliche Gratulation von uns allen zur ehrenvollen Wahl und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Im Namen des Vorstandes danke ich allen Mitgliedern unserer Konferenz für das Vertrauen und das Wohlwollen. Wir schätzen die Teilnahme der Mitglieder an der Jahrestagung. Danken möchten wir vor allem den Schulhausverantwortlichen für ihre Mitarbeit und allen Mitgliedern der KSH, die mit dem Bezahlen des Jahresbeitrages die Wertschätzung unserer Arbeit zeigen. Daniel Baumgartner, Präsident KSH Bogenstrasse Flawil

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