Markt Pöttmes Seite 1 von 8 Einbeziehungssatzung Ebenried, Flur.-Nr. 31/1 TF Begründung vom

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1 Markt Pöttmes Seite 1 von 8 TEIL C BEGRÜNDUNG INHALT 1 Anlass Übergeordnete Ziele Landesentwicklungsprogramm Bayern Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Region Augsburg 2007) Flächennutzungsplan Markt Pöttmes Lage, Beschaffenheit und Bestand des Planungsgebiets Räumliche Lage Naturraum Standortkundliche Bodenkarte Potentiell natürliche Vegetation Freiraum- und Biotopstrukturen und Landnutzung Topografie und Landschaftsbild Bauausführung Eingriffsminimierung Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima/Luft Schutzgut Landschaftsbild Bestandsbewertung Kompensation Ausgleichsfläche Literatur / Quellen... 8

2 Markt Pöttmes Seite 2 von 8 1 ANLASS Der Markt Pöttmes beabsichtigt mit der Satzung, die südliche Teilfläche des Flurstücks 31/1 der Gmkg. Ebenried in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Ebenried einzubeziehen. Auf der Fläche soll ein Lagergebäude errichtet werden. Für das Vorhaben wurde zusammen mit einem Garagenanbau an ein Bestandsgebäude ein Bauantrag eingereicht. Den Garagenanbau hat das Landratsamt Aichach-Friedberg aufgrund der Innenbereichslage nach 34 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für das etwa 20 m südlich vorgesehene Lagergebäude kam das Landratsamt Aichach- Friedberger dagegen zu der Einschätzung, dass der Teil des Grundstücks als Außenbereich einzustufen sei und das Lagergebäude damit nicht genehmigt werden kann. Daraufhin wurde vom Grundstückseigentümer bei der Gemeinde die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Gesamtvorhaben lag bereits vor. Zur vollständigen Umsetzung der beabsichtigten Baumaßnahme stellt der Markt Pöttmes die Einbeziehungssatzung auf und bezieht den südlichen Teilbereich des Flurstücks 31/1 im Sinne des 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Ebenried mit ein. Der Flächennutzungsplan des Marktes Pöttmes stellt das betroffene Gebiet als Grünfläche und als Fläche für die Landwirtschaft dar. 2 ÜBERGEORDNETE ZIELE 2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 Ressourcen schonen (G) Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen. Siedlungsstruktur Flächensparen (G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. (G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Vermeidung von Zersiedelung (Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. 2.2 Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Region Augsburg 2007) Fachliche Ziele und Grundsätze zum Siedlungswesen BV 1. Siedlungsstruktur 1.1. (G) Es ist anzustreben, die gewachsene Siedlungsstruktur der Region zu erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft weiter zu entwickeln. ( )

3 Markt Pöttmes Seite 3 von Flächennutzungsplan Markt Pöttmes Im Flächennutzungsplan des Marktes Pöttmes (2005) wird das Gebiet zur Einbeziehung als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im nördlichen Anschluss folgen gemischte Bauflächen. Ausschnitt aus dem FNP (2005) 3 LAGE, BESCHAFFENHEIT UND BESTAND DES PLANUNGSGEBIETS 3.1 Räumliche Lage Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten von Ebenried, Markt Pöttmes. Erschlossen wird das Vorhaben wie das Flurstück 31/1 über die Osterzhausener Straße. 3.2 Naturraum Ebenried ist Teil der naturräumlichen Einheit der Aindlinger Terrassentreppe (048). Diese wird der Donau-Iller-Lech-Platte (D 64) zugeordnet. 3.3 Standortkundliche Bodenkarte Nach der Standortkundlichen Bodenkarte L7532 Schrobenhausen stehen im Gebiet Braunerden aus Lößlehm und beigemischten sandigem bis sandig-lehmigem Molassematerial. Es handelt sich um tiefgründige sandige Lehmböden mit mittlerer Durchlässigkeit und mittlerem bis hohen Sorptionsvermögen. Der ökologische Feuchtegrad der Böden wird als frisch angegeben. 3.4 Potentiell natürliche Vegetation Die potentielle natürliche Vegetation, die sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen einstellen würde, wäre der Hexenkraut- oder Zittergrasseggen-

4 Markt Pöttmes Seite 4 von 8 Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald; örtlich Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald. Vorherrschende Baumarten: Rotbuche (Fagus sylvatica), Weißtanne (Abies alba), Stieleiche (Quercus robur), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Bergulme (Ulmus glabra) Die potentiell natürliche Vegetation kennzeichnet diejenige Pflanzengesellschaft, die sich unter den derzeitigen Klima- und Bodenbedingungen auf einem bestimmten Standort als Schlussgesellschaft einstellen würde, wenn sämtliche Eingriffe des Menschen beendet würden. Die Kenntnis über ihre Zusammensetzung erleichtert die Bewertung und Planung von Gehölzstrukturen. 3.5 Freiraum- und Biotopstrukturen und Landnutzung Die für die Einbeziehungssatzung vorgesehene Fläche schließt südlich an die Bestandsbebauung auf dem Flurstück an und ist durch gartentypische Gehölze und sonstige Gartennutzung gekennzeichnet. 3.6 Topografie und Landschaftsbild Der Einbeziehungsbereich kommt an einem Geländesporn zu liegen, der nach Süden hin ansteigt sowie nach Westen und Osten abfällt. Die südliche Teilfläche des Flurstücks 31/ 1 selbst neigt sich von etwa 481 m ü NN bis zu 477 m ü NN am nördlich folgenden Gebäudebestand. Nach Süden steigt das Gelände im weiteren Verlauf auf bis zu 493 m ü NN an. Nach Westen fällt das Gelände auf etwa 477 m ü NN und nach Osten hin auf ca. 474 m ü NN. Luftbild 2015 mit Höhenlinien DGM 50 (unmaßstäblich)

5 Markt Pöttmes Seite 5 von 8 Die an den Siedlungsbereich angrenzenden Flächen kennzeichnen sich durch Grünlandnutzung und durch Siedlungsgehölze sowie durch einzelne, die Wiesen gliedernde Gehölze. Das für die Einbeziehung vorgesehene Gebiet selbst dient als Garten. Unmittelbar östlich davon folgt auf dem Flurstück 30/1 ein Wohngebäude, das etwa 4 m tiefer liegt und für dessen Errichtung bereits Abgrabungen des Geländespornes erfolgten. 4 BAUAUSFÜHRUNG Die Möglichkeiten einer Bebauung im Ortsrandbereich nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 richten sich nach der Eigenart der näheren Umgebung. Diese ist gekennzeichnet durch benachbarten Wohn- und Nebengebäude. Die Umgrenzung für Nebengebäude setzt die mit Gebäude überbaubare Fläche fest. Innerhalb des Geltungsbereiches darf das anstehende Gelände abgegraben werden. 5 EINGRIFFSMINIMIERUNG 5.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die geplante Errichtung eines Lagergebäudes erfolgt im südlichen Anschluss bereits genehmigter Garagen. Die Fläche wird als Wiese und Gartenraum genutzt. Für das das vorgesehene Lagergebäude werden überwiegend intensiv genutzte Wiesen und Gartenflächen im Siedlungsumfeld herangezogen. Die Zufahrt über das Flurstück 31/1 betrifft bisherige Gartenflächen mit für deren Nutzung typischen Gehölzen. Die nicht für die Umsetzung benötigten Flächen werden weiterhin als Garten genutzt. Zusätzlich sind dort zwei Obstbäume in Hochstammqualität zu pflanzen. 5.2 Schutzgut Boden Das Gelände wird nach Süden hin um bis zu 3,5 m abgetragen und in den Randbereichen mit Mauern nach Süden und Westen abgestützt. Der natürlich anstehende Bodenaufbau bleibt durch die Abgrabung kaum bestehen. Die Versiegelung von Boden beschränkt sich allerdings auf die Lagerhalle mit Vorplatz und die Zufahrt. Auf den verbleibenden Flächen entsteht wieder eine Gartennutzung. 5.3 Schutzgut Wasser Nach der Standortkundlichen Bodenkarte stehen im Gebiet überwiegend Braunerden aus Lößlehm und sandigem bis sandig-lehmigem Molassematerial an. Es handelt sich um sandige Lehmböden mit einem mittlerem bis hohen Filter- und mittlerem Durchlässigkeitsvermögen. Die Böden sind nicht grundwasserbeeinflusst. Unverschmutztes Niederschlagswasser soll soweit möglich auf dem Baugrundstück über eine bewachsene Bodenschicht oder über technische Einrichtungen versickert werden. Der natürliche Wasserhaushalt wird dadurch weniger stark beeinträchtigt und ein Großteil der Fläche bleibt für die Grundwasserneubildung erhalten. 5.4 Schutzgut Klima/Luft Die Versiegelungen und Überbauung bleibt wie auch die kleinklimatischen Auswirkungen bleiben beschränkt. Siedlungsklimatische Bezüge liegen auf der betroffenen Fläche nicht vor. Die zusätzlichen Gehölzpflanzungen wirken klimatisch ausgleichend. 5.5 Schutzgut Landschaftsbild Mit der Abgrabung des Areals sind die künftigen baulichen Anlagen optisch praktisch nicht wirksam.

6 Markt Pöttmes Seite 6 von 8 6 BESTANDSBEWERTUNG Übersicht Luftbild 2015 mit Kennzeichnung der Einbeziehungsfläche (unmaßstäblich) In der Bestandsbewertung wird die Bedeutung der betroffenen Flächen für Naturhaushalt und Landschaftsbild untersucht. Die Bewertung erfolgt nach dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (BAYSTMLU 2003). Der Leitfaden unterscheidet zwischen Flächen mit geringer, mittlerer und hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Schutzgut Arten und Biotope Boden Wasser Klima Landschaftsbild Auswirkung gering (I): anthropogen überwiegend durch Gartennutzung gekennzeichneter Lebensraum mittel (li): anthropogen überprägter Boden gering (I): grundwasserferner Boden gering (I): Fläche ohne kleinklimatische Bedeutung gering (I): Siedlungsrand im Planungsbereich nur sporadisch ausgeprägt Aufgrund o. g. Schutzgüter weist die Eingriffsfläche eine geringe Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild auf.

7 Markt Pöttmes Seite 7 von 8 7 KOMPENSATION Als Eingriffsfläche wird der südliche Teil des Flur5tsück 31/1 mit einer Fläche von 614 m² herangezogen. Der Eingriff bedingt sich durch das vorgesehene Lagergebäude mit vorgelagerte Arbeitsflächen und der Zufahrt. Betroffen sind davon Wiesen- und Gartenflächen. BEDEUTUNG FÜR NATUR- HAUSHALT UND LAND- SCHAFTSBILD Kategorie I Gebiete mit geringer Bedeutung Garten- und Wiesenflächen 602 m² EINGRIFFSSCHWERE Typ B geringer bis mittlerer Versiegelungs- u. Nutzungsgrad (GRZ 0,35) B I Kompensationsfaktor zwischen 0,2 und 0,5 AUSGLEICHSBEDARF 241 m² Verwendeter Faktor: 0,4 SUMME 241 m² Aufgrund der umfangreichen Abgrabungen wird der Faktor 0,4 verwendet. 8 AUSGLEICHSFLÄCHE Die Ausgleichsfläche im Umfang von 241 m² wird vom Markt Pöttmes auf der pot. Ökokontofläche Fl-Nrn. 776 und 777 Gmkg. Grimolzhausen zur Verfügung gestellt. Die Fläche unterliegt derzeit noch einer ackerbaulichen Nutzung, der Aufwertungsfaktor beträgt 1,0. Zugeordnet wird der Satzung eine Teilfläche von 241 m² von insgesamt m². Ziel ist die Entwicklung extensiver Grünlandbestände sowie die Ausbildung eines Saumes entlang der vorhandenen Gehölze. Hierzu ist die Fläche mit autochthonem Saatgut einer Magerwiesenmischung (z.b. Halbtrockenrasen sandiger Ausprägung von Saaten Zeller mit einem Kräuteranteil von 40% der Unterbayerischen Hügel- und Plattenregion) anzusäen. Umgesetzt wird die Maßnahme im Jahr 2018.

8 Markt Pöttmes Seite 8 von 8 LITERATUR / QUELLENANGABEN BAYLFU (Bayerisches Landesamt für Umwelt) 2017: Umweltatlas Bayern BAYSTMWI (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Medien, Energie und Technologie) 2013: Landesentwicklungsprogramm, München BAYSTMLU (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen) 2003: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Ein Leitfaden. München REGIONALER PLANUNGSVERBAND AUGSBURG (2007): Regionalplan der Region Augsburg (Region 9). Augsburg BfN (Bundesamt für Naturschutz) 2011: Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschland, M 1: F+E Vorhaben: Fertigstellung der Vegetationskarte von Deutschland: Teilprojekt Bayern; Gemeinsames Förderprojekt von Bfn und LfU mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; durchgeführt vom Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie (IVL), Suck, Dr. R. & Bushart, M. (Kartierung, Bayern) MARKT PÖTTMES (2005): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

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