Erkenntnisse aus rechtsvergleichenden Analysen zum Europäischen Insolvenzrecht

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1 Erkenntnisse aus rechtsvergleichenden Analysen zum Eurpäischen Inslvenzrecht Arbeitskreis Rerganisatin, Sanierung und Inslvenz Nürnberg 24. Nvember 2015

2 Überblick I. Brüssel: EuInsVO und präventive Sanierungsverfahren II. Die Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten III. Auswirkungen auf das deutsche Restrukturierungsrecht

3 I. Brüssel MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT

4 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 1 Harmnisierung des internatinalen Inslvenzrechts :Nur punktuelle Harmnisierungen mit Inslvenzbezug Betriebsübergangs-Richtlinie 77/187/EWG vm Pauschalreise-Richtlinie 90/134/EWG vm : Eurpäisches Inslvenzübereinkmmen ( ) Harmnisierung des Internatinalen Inslvenzrechts der EU-Staaten Scheiterte an der Nicht-Unterzeichnung durch Grßbritannien

5 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 1 Harmnisierung des internatinalen Inslvenzrechts 2002: Eurpäische Inslvenzverrdnung Umsetzung des Inhalts des EuInsÜ als Verrdnung GB machte unter neuer Regierung mit; nur Dänemark fehlt Eurpäisches Recht: Internatinale Zuständigkeit (Art. 3) Anerkennung und Vllstreckung (Art. 16 ff.) Kllisinsrecht (Art. 4 ff.)

6 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 1 Harmnisierung des internatinalen Inslvenzrechts : Eurpäische Inslvenzverrdnung (Recast) Vrbereiteter Refrmprzess (Lehne-Reprt; Heidelberg-Luxemburg-Vienna-Reprt; Knsultatinen) Erweiterung der Harmnisierung durch: Erweiterten Anwendungsbereich (auch Sanierungsverfahren) Internatinalen Zuständigkeit (Art. 3) Anerkennung und Vllstreckung (Art. 16 ff.) Kllisinsrecht (Art. 4 ff.) Kperatins- und Kmmunikatinspflichten Knzerninslvenzrecht

7 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 2 Harmnisierung des materiellen Inslvenzrechts 2017: Eurpäische Inslvenzverrdnung (Recast) Harmnisierung einzelner materieller (verfahrensrechtlicher) Inslvenzregelungen: Kmmunikatins- und Kperatinspflichten Knzerninslvenzrecht

8 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 2 Harmnisierung des materiellen Inslvenzrechts : Lehne Reprt des Eurpäischen Parlaments Auffrderung an die Kmmissin zur Harmnisierung des Inslvenzrechts für Gesellschaften mit Fkus auf: Eröffnungsmöglichkeiten (rechtzeitig, freiwillig, Verschleppungshaftung) Frderungsanmeldung (Standardisierung) Inslvenzanfechtung Qualifikatin und Auswahl vn Verwaltern Sanierungspläne

9 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 2 Harmnisierung des materiellen Inslvenzrechts : Öffentliche Knsultatin auf dem Gebiet des eurpäischen Ansatzes zum Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinslvenzen (IP de) Refrm der EuInsVO nicht ausreichend Weitere Schritte im Bereich: 1. Rettung rentabler Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten 2. Zweite Chance für rechtschaffende Unternehmer

10 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 2 Harmnisierung des materiellen Inslvenzrechts : Empfehlung der Kmmissin für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinslvenzen (COM(2014)1500) Richtlinie nch nicht plitisch durchsetzbar Empfehlung an die Mitgliedsstaaten zur Etablierung vn Regelungen im Bereich: 1. Rettung rentabler Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten Beschreibung eines präventiven Restrukturierungsrahmens 2. Zweite Chance für rechtschaffende Unternehmer Autmatische Entschuldung maximal 3 Jahre nach Eröffnung

11 Kernpunkte der Empfehlung eines präventiven Restrukturierungsrahmens 1. Ausschließliches Verfahrensziel: Präventin einer Inslvenz Begriff der Inslvenz undeutlich: a. ErwG 16 Materielle Inslvenz: Zahlungsunfähigkeit b. ErwG 17 Frmelle Inslvenz: Inslvenzverfahren Gesamtschau: Hauptanliegen der minimalen Gerichtsbeteiligung

12 Kernpunkte der Empfehlung eines präventiven Restrukturierungsrahmens 2. Anknüpfungspunkt Frühzeitig Rentables Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten Art. 5 (a): Möglichkeit einer Inslvenz ErwG 16: Wahrscheinlichkeit einer Inslvenz Krise mit Inslvenzwahrscheinlichkeit (existenzbedrhende Krise)

13 Kernpunkte der Empfehlung eines präventiven Restrukturierungsrahmens 3. Verfahrenswirkungen a. Obligatrische Eigenverwaltung hne Eingriff in Geschäftsführung Regelfall: Schuldner hne Sachwalter (Art. 5 (b); ErwG 17) Gericht darf im Einzelfall einen Beauftragten bestellen Funktin: Beaufsichtigung des Schuldners und der Gläubiger swie Ergreifung ntwendiger Maßnahmen zur Wahrung legitimer Interessen

14 Kernpunkte der Empfehlung eines präventiven Restrukturierungsrahmens 3. Verfahrenswirkungen b. Optinaler Vllstreckungsschutz (Art. 10) Nur auf Antrag des Schuldners bei Gericht Nur zur Abschirmung der Sanierungsverhandlungen Max. vier Mnate (ErwG 18 ae) Gesetzliche Suspendierung etwaiger Inslvenzantragspflichten (Art. 12)

15 Kernpunkte der Empfehlung eines präventiven Restrukturierungsrahmens 3. Verfahrenswirkungen c. Planannahme durch Mehrheitsvtum und gerichtliche Bestätigung (Art ) Knkrete Anfrderungen an den Planinhalt Anfechtungs- und haftungssichere Restrukturierungsmaßnahmen (Art. 27 f.) Gruppenbildung möglich, insbesndere bei Eingriff in Sicherungsrechte Unbeeinträchtigte Gläubiger werden nicht erfasst Gesellschafterrechte sind nicht erwähnt Mehrheitliche Annahme in der Gruppe und durch die Gruppen ntwendig Alles im schriftlichen/fernmündlichen Verfahren (auch Bestätigungsentscheidung)

16 Kernpunkte der Empfehlung eines präventiven Restrukturierungsrahmens 3. Verfahrenswirkungen c. Planannahme durch Mehrheitsvtum und gerichtliche Bestätigung (Art ) Minderheitenschutz Schutz künftiger Gläubiger bei anfechtungs-/haftungssicheren Maßnahmen Bestätigungsvraussetzungen natinal zu regeln, mindestens aber: Planinhalt und -annahme nach beschriebenen Kriterien Rechtzeitige Infrmatin aller Betrffenen Schlechterstellungsverbt Eignung, Ntwendigkeit und Umsetzbarkeit der beschriebenen Maßnahmen

17 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 2 Harmnisierung des materiellen Inslvenzrechts : Evaluatin der Umsetzung der Empfehlung (Neue) Kmmissin stellt fest, dass die Empfehlung nicht erflgreich war Umsetzung erflgte in dem meisten MS allenfalls teilweise

18 Der lange Marsch im eurpäischen Inslvenzrecht Stufe 2 Harmnisierung des materiellen Inslvenzrechts : Aktinsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunin (COM(2015) 468) Inslvenzrechtsharmnisierung ist zentraler Bestandteil der Kapitalmarktunin Beseitigung natinaler Hemmnisse für grenzüberschreitende Investitinen Die Kmmissin wird aufbauend auf den Erfahrungen aus der Empfehlung einen Legislativentwurf über Unternehmensinslvenzen vrschlagen, der Bestimmungen zu frühen Umstrukturierungen und zur zweiten Chance enthält. Dieser Entwurf sll ausgehend vn natinalen Regelungen, die gut funktinieren, die wichtigsten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr beseitigen. (S. 28) 2017: Umfassende Bestandsaufnahme Q4/2016: Legislativentwurf

19 II. Die Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT

20 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung 1. Leeds -Studie März 2015 bis Dezember 2015 EU finanziert umfassende Studie der Inslvenzsystem aller Mitgliedsstaaten

21 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung 2. Eurpean Law Institute s Prject n Business Rescue Smmer 2014 bis Oktber 2016 Berichterstatter: Prf. Bb Wessels (Leiden), Prf. Kristin van Zwieten (Oxfrd), (Halle-Wittenberg) Umfassender Fragebgen zum Restrukturierungs- und Inslvenzrecht ausgewählte Mitgliedsstaaten (je ein Akademiker und ein Verwalter) Inventry Reprt und Nrmative Reprt 2015 (im Druck) Advisry Cmmittee mit Prfessren aus ganz Eurpa EU-Kmmissin mit ffiziellem Bebachterstatus

22 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung 2. Eurpean Law Institute s Prject n Business Rescue Rechtsvergleichender Bericht zu best practices mit Empfehlungen in 2016 Inklusive eines Regelungsvrschlags für weitere Harmnisierungsschritte Erste Erkenntnisse zur präventiven Restrukturierungsrahmen :

23 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung des ELI Vn 13 untersuchten Mitgliedsstaaten

24 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung des ELI Vn 13 untersuchten Mitgliedsstaaten haben nur 4 keinen slchen Restrukturierungsrahmen. In den Niederlanden wird ein vr-inslvenzliches Sanierungsverfahren diskutiert.

25 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung des ELI In den 9 Mitgliedsstaaten mit vrinslvenzlichem Verfahren halten alle Beteiligten diese für sinnvll. In Griechenland scheitern die Verfahren allerdings ft an einer überfrderten Justiz und Verwalterpraxis. In Österreich wird das URG vm erflgreichen Sanierungsverfahren der IO marginalisiert.

26 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung des ELI Die Ausgestaltung erflgt in den einzelnen Mitgliedstaaten durchaus vielfältig: a) Unterstützung außergerichtlicher Sanierungsverhandlungen durch Mediatren (BE, ES, FR) Anfechtungsschutz für Finanzierung außergerichtlicher Sanierungen (BE, ES, FR) Schnelle gerichtliche Bestätigung eines mehrheitlich unterstützten außergerichtlichen Sanierungsvergleichs Als Scheme (UK) Als Dual Track Optin (pre-vted Plan, ES, LV, PL) Als pre-packaged Plan (FR, PL, UK bei CVA)

27 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung des ELI Die Ausgestaltung ist durchaus vielfältig: b) Sanierungsverhandlungen unter Gerichtsschutz hne Inslvenzverfahren Schuldnerantrag und garantierte Eigenverwaltung (AT, BE, GRE, ES, FR, IT, LV, UK) Aufsicht durch Gericht der Sachwalter (hne Geschäftsführungseingriffe) Vllstreckungsschutz für Verhandlungszeitraum (BE, GRE, ES, FR, IT, LV, PL, UK) Zugang schn bei finanziellen Schwierigkeiten Trtz der hne Prüfung der materiellen Inslvenz (BE, ES, FR, GRE, IT, LV, PL, UK) Missbrauchsschutz durch Plananfrderungen der Gericht Nur hne materielle Inslvenz (AUT)

28 Psitive Erfahrungen mit präventiven Restrukturierungsrahmen Empirische Rechtstatsachenfrschung des ELI Die Ausgestaltung ist durchaus vielfältig: c) Sanierungsplan Eingriffsbefugnis steuerbar Alle Gläubiger; in ES, FR,UK auch nur einzelne Gläubigergruppen Zwangseingriffe in Gesellschafterrechte nur in FR, UK Abstimmung in Gläubigerversammlung der in Gruppen Mehrheitsanfrderungen zwischen 50% (BE, ES, IT), 66% (GRE, FR, PL) und 75% (UK) Gerichtliche Bestätigung für Minderheitenschutz/Fairness

29 III. Auswirkungen auf das deutsche Restrukturierungsrecht MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT

30 Cmpliance des deutschen Rechts mit der Empfehlung Kmmissinstext (Art. 6, 7) Wrtgetreue Interpretatin Kritische Interpretatin Frühzeitige Anwendbarkeit zur Inslvenzabwendung mit minimaler Gerichtsbeteiligung 18 InsO erlaubt Zugang zum Sanierungsmitteln der InsO vr einer materiellen Inslvenz mit Gläubigerherrschaft unter Gerichtsaufsicht. Kein weitgehend außergerichtlicher Sanierungsweg, sndern vllständige Aufsicht des Inslvenzgerichts. Eigenverwaltung Sichern 270, 270a, 270b. Kassenführung prblematisch für Kntrlle über den täglichen Betrieb? Mediatr/Beauftragter Allg. Mediatin/Sachwalter Mediatr und Sachwalter Vllstreckungsschutz 21 II 1 Nr. 3, 89 InsO Suspendierung der Zwangsbindung an mehrheitlich gewllten Plan Inslvenzplan ( ) Inslvenzantragspflicht fehlt Zielgerichtete Pläne für einzelne Gläubigergruppen fehlen Schutz der Umsetzungsfinanzierung Kreditrahmen privilegiert in Flgeinslvenz; auch 254 IV Anfechtungssicherheit umstr.

31 Cmpliance des deutschen Rechts mit der Empfehlung Was ist zu tun? 1. Präventives Restrukturierungsverfahren Bestätigung eines Sanierungsplans vr einem Inslvenzverfahren Vrverlagerung des Planverfahrens pre-packaged/pre-vted Plan als Eingangsvraussetzung Kein Gesamtverfahren, sndern nur für Betrffene Keine öffentliche Bekanntmachung Zwingende Eigenverwaltung (Sachwalter in Aufsichtsfunktin möglich) Bei Scheitern Inslvenzverfahren 2. Verkürzung der Whlverhaltensperide

32 Vielen Dank! Die Präsentatin ist abrufbar unter Für Anregungen der Nachfragen: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprzess- und Inslvenzrecht Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Halle (Saale), Germany T +49 (0) E stephan.madaus@jura.uni-halle.de

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