Protokoll der Gemeinderatssitzung

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1 GR Seite 23 Protokoll der Gemeinderatssitzung 7. Sitzung 2016 Montag, 27. Juni 2016, Uhr Gemeinderatszimmer, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Uhr Uhr Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Ivan Flury, Urs Bentz, Monika Roth Mock, Patrick Suter, Daniel Hürlimann, Adrian Marti, Gisela Schultis, Benjamin Sigrist Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Zusätzlich zu Traktandum 2-4: Rudolf Eng, Präsident Planungskommission Zusätzlich zu Traktandum 2: Christof Tscharland (Panorama AG), Josef Fuchs (Vertreter Grundeigentümerin ZURIBA AG) und Peter Zimmerli (Vertreter des Generalunternehmers) Zusätzlich zu Traktandum 3: Christoph Roth (E+P Architekten AG) Zusätzlich zu Traktandum 5: Pascal Arn (Feuerwehr-Kdt) und Christoph Gerber (Oblt) Presse: Entschuldigungen: Traktanden: Lea Reimann, Solothurner Zeitung Andrea Kronenberg 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 6 vom 23. Mai Planung Delta-Areal (Teilzonen- u. Gestaltungsplan mit Zonen- u. Sonderbauvorschriften) 3. Gestaltungsplan Weissenstein/Stöcklimattstrasse (GB Nr. 231) mit Sonderbauvorschriften 4. Beteiligung Eigentümerin des Delta-Areals an den mit der Planung verbundenen Infrastrukturkosten 5. Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug: Pflichtenheft 6. Antrag Baukommission: Arbeitsvergabe für GEP-Sanierungen 2016 und Qualitätssicherung für die Folgejahre 7. Nachtragskredit Elektrakommission: öffentliche Beleuchtung Bushaltestelle Sunnerain 8. Baurechtsbegründung für Kabelverteilkabine auf GB Nr Beitragsgesuch Jugendorganisation CJILLO für Sommerlager Gesuch um Verlängerung Arbeitsverhältnis Musikschulleiter 11. Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung 12. Informationen aus den Ressorts 13. Mitteilungen und Verschiedenes

2 GR Seite Gemeinderatsprotokoll Nr. 6 vom 23. Mai 2016 Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 2. Planung Delta-Areal (Teilzonen- u. Gestaltungsplan mit Zonen- u. Sonderbauvorschriften Das Delta-Areal, Parzelle GB Langendorf Nr. 2 mit einer Fläche von rund 2,5 ha, ist die grösste planerische Baustelle Langendorfs. Gemäss rechtsgültiger Ortsplanung vom 22. Februar 2000 gehört die Parzelle Nr. 2 zur Industriezone 1. Heute werden die auf dem Areal stehenden, in die Jahre gekommenen Fabrikbauten von verschiedenen Mietern - und zwar grösstenteils nur noch kleingewerblich genutzt. Ein grosser Teil der Räumlichkeiten steht aber auch leer. Aufgrund des hier erkannten grossen Entwicklungspotentials ist die Planungskommission (PK) bereits im Rahmen der Erarbeitung des räumlichen Leitbildes zur laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung (OPR) an die Eigentümerin der Parzelle Nr. 2 - die Zuriba AG - gelangt. Dies, um deren Vorstellungen über die künftige Nutzung des Areals in Erfahrung zu bringen. In einer ersten Antwort von Ende Juli 2013 hatte die Eigentümerin zwar bereits in Aussicht gestellt, die im Süden des Areals gelegene Hauptbaute mit westlichem Anbau - den sogenannten Langbau - abbrechen zu wollen. Indessen konnte sie damals noch keine konkreten Vorstellungen über die künftige Nutzung der frei werdenden Fläche vorlegen. Ende Oktober 2013 teilte die Eigentümerin alsdann mit, ein externes Ingenieurbüro mit der Abklärung der Entwicklungsmöglichkeiten des Areals beauftragt zu haben. Im Frühling 2014 schliesslich - und damit erst nach der Verabschiedung des räumlichen Leitbildes durch die Gemeindeversammlung - legte die Eigentümerin ein Nutzungskonzept vor. Dieses sah die vollständige Neuentwicklung des Areals vor, und zwar in Richtung einer Mischnutzung mit hohem Wohnanteil. In der Überzeugung, dass das Entstehen neuen Wohnraums auf dem zentrumsnahen Delta-Areal für die Gemeinde wesentlich vorteilhafter ist als ebensolches auf dem zentrumsfernen Areal Trittbachhof (Parzelle Nr an der Bielstrasse), hat die PK das Anliegen der Eigentümerin um Herstellung der planerischen Voraussetzungen für die beabsichtigte Neuentwicklung, d. h. um Umzonung des bisherigen Industrieareals, aufgenommen. Dabei war allen Beteiligten von Anfang an klar, dass die neue Überbauung des namhaften Areals nicht unmittelbar gestützt auf die neue Zonierung möglich sein soll, sondern die massgeblichen Eckwerte vielmehr in einem der Umzonung nachgelagerten Gestaltungsplan festzulegen sind. Die Planungskommission bittet nun den Gemeinderat, vom Richtprojekt Learning from Delta sowie den Entwurf zum Teilzonen- und Gestaltungsplan Delta-Areal zur Kenntnis zu nehmen. Grossmehrheitlich beschlossen (2 Enthaltungen der Gemeindepräsident und Vize- Gemeindepräsident treten bei diesem Traktandum in den Ausstand und verlassen zu Beginn des Traktandums das Gemeinderatszimmer). Ruedi Eng (Präsident Planungskommission) erklärt dem Rat nochmals zusammengefasst den heute vorliegenden Antrag zum Richtprojekt Learning from Delta. Auch Christof Tscharland (Panorama AG) stellt mittels Präsentation das Projekt genauer vor. Was, wenn der Kanton zum geplanten Projekt nein sagt, obwohl der Gemeinderat seine Zustimmung gegeben hat, fragt Benjamin Sigrist? Ruedi Eng gibt zu Protokoll, dass das Ge-

3 GR Seite 25 schäft vorgängig bereits mit dem Kanton abgesprochen wurde und so eine gewisse Absicherung vorhanden ist. Josef Fuchs heute anwesend als Vertreter des Grundeigentümers merkt an dieser Stelle an, dass die Zusammenarbeit mit der Gemeinde als angenehm erachtet wurde. Ivan Flury fragt, wann die ersten Wohnungen realisiert werden und ob weiterhin das Architekturbüro SSM beigezogen wird? Sobald der Gestaltungsplan genehmigt wird, kann mit der Planung begonnen werden, so Josef Fuchs. Die 1. Etappe der Überbauung ist im südwestlichen Teil des Delta-Areals geplant. Es ist zudem angedacht, die Zusammenarbeit mit SSM fortzusetzen. Gemäss Bericht darf mit neuen Wohnung gerechnet werden, so der Gemeindeverwalter. Kann aus Erfahrungswerten gesagt werden, wie viele neue EinwohnerInnen dadurch in der Gemeinde generiert werden? Beim geplanten Wohnungsmix wird mit 2,5 Personen/Haushalt gerechnet, was einem Zuwachs von Personen entspricht, so Peter Zimmerli (Vertreter Generalunternehmer). Monika Roth Mock fragt, welche Betriebe man in der Gewerbenutzung anlocken will. Peter Zimmerli gibt zu Protokoll, dass es keine Bedingungen gibt. Wie sieht es betreffend Lärmbelästigung für die künftigen AnwohnerInnen in der Nähe der Truninger AG aus, fragt Patrick Suter. Ruedi Eng beantwortet diese Frage damit, dass sich die Truninger AG in der Empfindichkeitsstufe 4 befindet und somit nicht mit gross störendem Lärm gerechnet werden muss. Es sollten auch Verhandlungen mit der Bahn aufgenommen werden, so Urs Bentz. Ruedi Eng kann Seitens der Planungskommission die Aussage von Urs Bentz bestätigen; es sollen zwingend Gespräche mit der Bahn aufgenommen werden, damit der Bahnübergang attraktiver gestaltet wird. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig mit 7 JA: 1. Der Gemeinderat nimmt vom Richtprojekt Learning from Delta vom 28. Oktober 2015 zustimmend Kenntnis. 2. Der Gemeinderat nimmt den Entwurf zum Teilzonen- und Gestaltungsplan Delta-Areal, den Entwurf zu den zugehörigen Zonenvorschriften sowie den Entwurf zu den zugehörigen Sonderbauvorschriften, je in der Fassung vom 17. Mai 2016 (Mitwirkungs- und Vorprüfungsexemplare), zur Kenntnis und stimmt ihnen im Grundsatz zu. Er gibt die Entwürfe zur öffentlichen Mitwirkung sowie zur Vorprüfung durch das kant. Amt für Raumplanung frei. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Planungskommission und die Bauverwaltung mit der Fortsetzung des Verfahrens (vorerst: Publikation und Durchführung der öffentlichen Mitwirkung; Veranlassung der Vorprüfung durch das ARP). 3. Gestaltungsplan Weissenstein-/Stöcklimattstrasse (GB Nr. 231) mit Sonderbauvorschriften Der Entwurf zum erwähnten Gestaltungsplan erfasst allein die Parzelle GB Langendorf Nr. 231, sich erstreckend von der Weissensteinstrasse im Westen bis zur Stöcklimattstrasse im Osten. Das korridorartige Grundstück liegt gemäss rechtsgültigem Bauzonen- und Gesamtplan vom 22. Februar 2000 mit seinem westlichen Teil (von gut 60 % der Gesamtfläche) in der Kernzone K, im Übrigen in der Wohnzone für dreigeschossige Bauten W3. Ganz im Westen - unmittelbar an der Weissensteinstrasse - findet sich die unter kant. Schutz stehende Baute Weissensteinstrasse Nr. 32. Ansonsten ist die Parzelle noch unbebaut. In der Kernzone ist die Errichtung von Neubauten nur mit Gestaltungsplan zulässig. Der Entwurf zum neuen Bauzonen- und Gesamtplan, wie er noch immer dem kant. Amt für Raumpla-

4 GR Seite 26 nung zur Vorprüfung vorliegt, sieht keine Änderung an der gegebenen Zonierung der Parzelle Nr. 231 vor. Der von der Grundeigentümerin (Honegger Immobilien AG, Muri b. Bern) vorgelegte Entwurf zu einem Gestaltungsplan (GP) mit Sonderbauvorschriften (SBV), erarbeitet durch das Büro E + P Architekten, Solothurn, soll die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen, auf dem noch unbebauten östlichen Teil der Parzelle vier 2-geschossige Einfamilienhäuser (EFH) mit Attika errichten zu können. Ohne GP könnten - wie Abklärungen zusammen mit der Bauverwaltung ergeben haben - allein die beiden Häuser im Osten (an der Stöcklimattstrasse) bewilligt werden, wobei das zweite bereits einer Ausnahmebewilligung bedürfte (Grund: Problem mit Grünflächenziffer wegen parzellenquerender Zonengrenze K/W3). Die Planungskommission hat sich anfänglich mit der Vorstellung schwer getan, dass zwischen Mehrfamilienhäusern sowohl im Norden als auch im Süden eine isolierte Reihe von EFHs zu stehen kommen soll. Als wesentlich vorteilhafter hat sie - sei es kurz- oder aber immerhin mittelfristig - eine parzellenübergreifende Planung, etwa unter Einbezug der Parzelle Nr. 467 (Gärtnerei Sonderegger), erachtet. Dies, um die Voraussetzungen für eine grosszügigere - und sich typologisch besser einordnende - Lösung (sprich: Überbauung mit einem Mehrfamilienhaus) zu schaffen. Nachdem bei der Nachbarschaft indessen kein Interesse an einer derartigen (parzellenübergreifenden) Lösung innerhalb eines von der PK für die Grundeigentümerin als zumutbar erachteten Zeithorizonts auszuloten war, hat sich die Fragestellung geändert. Da angesichts der Form der Parzelle Nr. 231 (Korridor) eine andere Lösung in der Tat nicht vorstellbar ist, blieben nur noch die Alternativen Einfamilienhäuser oder aber Baulücke. Letzteres würde aber im Widerspruch zum immer wieder artikulierten Gebot der inneren Verdichtung stehen. Insofern empfiehlt die Planungskommission, dem Planentwurf im Grundsatz zuzustimmen und ihn für die öffentliche Mitwirkung und Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung freizugeben. Der heute anwesende Christoph Roth (E+P Architekten AG) stellt dem Rat das vorliegende Projekt vor. Ruedi Eng gibt zu Protokoll, dass das heutige Traktandum in der Planungskommission wiederholt und kontrovers diskutiert wurde. Nach genauer Abklärung der vorhandenen Möglichkeiten kam die Planungskommission jedoch zum Schluss, dass der heute vorliegende Antrag schlussendlich die beste Lösung darstellt. 1. Der Gemeinderat nimmt den Entwurf zum Gestaltungsplan Weissenstein-/Stöcklimattstrasse mit Sonderbauvorschriften (Mitwirkungs- und Vorprüfungsexemplar) zur Kenntnis und stimmt ihm im Grundsatz zu. Er gibt den Entwurf zur öffentlichen Mitwirkung sowie zur Vorprüfung durch das kant. Amt für Raumplanung frei. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Planungskommission und die Bauverwaltung mit der Fortsetzung des Verfahrens (vorerst: Publikation und Durchführung der öffentlichen Mitwirkung; Veranlassung der Vorprüfung durch das ARP). 4. Beteiligung Eigentümerin des Delta-Areals an den mit der Planung verbundenen Infrastrukturkosten Im Zusammenhang mit der Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes ist der Kanton Solothurn mit dem Erlass des kant. Planungsausgleichsgesetzes im Verzug. Gestützt

5 GR Seite 27 auf dieses Gesetz werden auf Neueinzonungen und bestimmten Umzonungen (z.b. von Arbeitszonen in Wohnzonen) künftig Abgaben zu leisten sein (Mehrwertabschöpfung). Die angesprochene Verzögerung im Gesetzgebungsprozess hat für Langendorf konkret zur Folge, dass die vorgesehene Umzonung des Delta-Areals noch nicht unter die gesetzliche Abgabepflicht fallen wird. Durch die Überbauung des Delta-Areals entstehen für die Gemeinde jedoch massgebliche Infrastrukturkosten, und es wird erwartet, dass sich die Grundeigentümerin in angemessener Weise daran beteiligt. Die Planungskommission beantragt dem Gemeinderat, dass der Gemeindepräsident Verhandlungen mit der Grundeigentümerin des Delta-Areals führt. Konkret wünscht sich die Planungskommission, dass sich die Investoren an der Beteiligung für die Planung am Bahnübergang beteiligen, so Ivan Flury. Urs Bentz unterstützt den Antrag der Planungskommission voll und ganz. Der Gemeindepräsident wird damit beauftragt, die Verhandlungen mit den Investoren zu führen. Er wird diejenigen Leute beiziehen, die er gedenkt für die Verhandlung zusätzlich zu benötigen. 1. Der Gemeinderat beauftragt den Gemeindepräsidenten, Verhandlungen mit der Grundeigentümerin des Delta-Areals zu führen mit dem Ziel, dass sich diese in angemessener Weise an den mit der Umzonung/Überbauung des Areals im Zusammenhang stehenden Infrastrukturkosten der Gemeinde beteiligt. 5. Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug: Pflichtenheft Am 25. Januar 2016 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Feuerwehr eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeugs bildet, welche die nötigen Grundlagen für die Submission erarbeitet. Die Arbeitsgruppe hat ein Pflichtenheft erarbeitet und der Feuerwehrkommission zur Weiterleitung an den Gemeinderat vorgelegt. Die Feuerwehrkommission hat das Pflichtenheft genehmigt und stellt nun dem Gemeinderat den Antrag, dieses zu genehmigen und das Submissionsverfahren auszulösen. Das Pflichtenheft wurde vorgängig dieser Sitzung allen Gemeinderatsmitgliedern zugestellt. Wurde das Pflichtenheft mit der SGV angeschaut, fragt Patrick Suter. Pascal Arn bejaht dies. Der Gemeindepräsident fragt, ob die Ausschreibung öffentlich erfolgt und wer die eingehenden Offerten bearbeitet? Die Ausschreibung erfolgt öffentlich und die Offertöffnung wird durch die Spezialkommission Beschaffung Tanklöschfahrzeug vorgenommen. Ivan Flury stellt sich die Frage, ob es andernfalls auch andere Gemeinden im Kanton gibt, die zurzeit damit beschäftigt sind, ein neues Tanklöschfahrzeug (TLF) zu beschaffen. Allenfalls könnte bei den Anbietern ein besserer Preis ausgehandelt werden. Daniel Hürlimann

6 GR Seite 28 gibt zu Protokoll, dass dies durch die SGV koordiniert wird. Zurzeit setzt sich eine Gemeinde im Niederamt mit der Beschaffung eines neuen TLF auseinander. Die Ausstattungskriterien des TLFs entsprechen jedoch nicht den unsrigen. Der Gemeindeverwalter hat folgende Anmerkung zum Pflichtenheft, Punkt 1.2 Terminplanung/Realisierung : Bei der Auftragsvergabe sollte es anstelle Januar 2017 Nach Kreditbeschluss der Gemeinde heissen. Damit wäre die Gemeinde bei der zeitlichen Realisierung flexibler. Pascal Arn dankt für den Input und wird dies noch entsprechend ändern. 1. Das Pflichtenheft (Kapitel 1 bis und mit Kapitel 10, exklusive 11 und 12) wird in der vorliegenden Fassung genehmigt, so dass die Beschaffungskommission in Zusammenarbeit mit Herrn Kurt Kohl (Gemeindeverwalter) die Ausschreibung initiieren kann. 2. Die Arbeitsgruppe zur Ersatzbeschaffung TLF wird mit der Offertöffnung, Bewertung und dem technischen Vergleich beauftragt. 6. Antrag Baukommission: Arbeitsvergabe für GEP-Sanierungen 2016 und Qualitätssicherung für die Folgejahre Kanalsanierungen In der Etappe 2016 geht es um kleinere Sanierungen gemäss dem generellen Entwässerungsplan (RRB-Nr. 2013/1104 vom 18. Juni 2013). Es handelt sich um 8 über das Gemeindegebiet verteilte Kleinbaustellen. Die Ausschreibung im Einladungsverfahren wurde von Emch+Berger begleitet. Eingabetermin für die Unternehmerofferten war der 13. Mai Die Offertöffnung hat am 13. Mai 16 stattgefunden (1. Rang KFS Kanal-Service Fr , 2. Rang ISS Notter Kanalservice AG Fr , 3. Rang KRT Kanal-Service AG Fr ). Nach technischer Prüfung und Bereinigung der Offerten, empfiehlt E+B, den Auftrag an die Fa. KFS Kanal-Service AG zu vergeben. Die Baukommission beschliesst, dem Gemeinderat die Vergabe der Arbeiten an die KFS Kanal-Service AG, zu Fr , zu beantragen. Qualitätssicherung Mit der Sanierungsetappe 2016 sind die Arbeiten, welche aus dem GEP abgeleitet wurden, zum grössten Teil abgeschlossen. Die für die Sanierungen massgebenden Kanalfernsehaufnahmen stammen aus den Jahren Nun sollen zur Qualitätssicherung neue Aufnahmen mittels Kanalfernsehen des Netzes gemacht werden. Die Arbeiten sollen im Zuge der jährlich anstehenden Spülarbeiten durch die Gemeinde ausgeführt werden. Damit können die ohnehin nötigen Spülarbeiten vor den Aufnahmen eingespart werden. Da jedes Jahr im Turnus rund 1/3 des Netzes gespült werden, verteilen sich die Aufnahmen über die nächsten 3 Jahre, also von 2016 bis Die Ausschreibung im Einladungsverfahren wurde von Emch+Berger begleitet. Die Offertöffnung hat am stattgefunden (1. Rang ISS Notter Kanalservice AG, Fr , 2. Rang KFS Kanal Service AG Fr , 3. Rang KRT Kanal-Service AG Fr ). Nach technischer Prüfung der Offerten Empfiehlt E+B, die Arbeiten an die Fa. ISS Notter Kanalservice AG zu vergeben. Die BK beschliesst, dem Gemeinderat die Vergabe der Arbeiten an die Fa. ISS Notter Kanalservice AG, zu Fr , zu beantragen. Keine Wortbegehren

7 GR Seite Die Arbeiten für die Kanalsanierungen 2016 werden an die Firma ISS Notter Kanalservices AG, Bosswil, zu Fr (inkl. MwSt) vergeben (z.l. Investitionsrechnung, Kto , Kanalisationssanierungen nach GEP pro 2016). 2. Die Arbeiten für die Qualitätssicherungen werden an die Firma KFS Service AG, Oensingen, zu Fr (inkl. MwSt) vergeben (z.l. Investitionsrechnung, Kto , Kanalisationssanierungen nach GEP pro 2016 bis 2018, Aufteilung über drei Jahre). 7. Nachtragskredit Elektrakommission: öffentliche Beleuchtung Bushaltestelle Sunnerain An der Weissensteinstrasse im Sunnerain wird die Bushaltestelle angepasst, da der Kanton die Strasse Richtung Osten erweitert und einen neuen Fussgängerstreifen oberhalb der neuen Bushaltestelle erstellt. Durch die Verbreiterung der Strasse müssen zwei bestehende Kandelaber nach Osten verschoben werden. Des Weiteren verlangt der Kanton, dass Fussgängerstreifen nach den neuen Beleuchtungsnormen ausgeleuchtet werden. Dies bedingt ein neuer Kandelaber auf der Westseite der Weissensteinstrasse nördlich des Fussgängerstreifens. Die neuen Standorte der verschobenen und des neuen Kandelabers sind auf dem Projektplan ersichtlich. Für die elektrische Erschliessung der Beleuchtung muss der bestehende Kabelrohrblock angepasst und die Weissensteinstrasse oberhalb des Fussgängers mit einem neuen Kabelrohrblock gequert werden. Falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Beleuchtung des Bushaltehäuschens gewünscht wird, ist die Rohranlage entsprechend vorbereitet. Dazu ist ein Schacht vorgesehen, ab welchem eine Erweiterung der Verkabelung vorgenommen werden könnte. Bei der Budgetierung der Projekte im letzten Jahr wurde das Ausmass der nötigen Anpassungen an eine neue Bushaltestelle nicht erkannt. So wurde die nötige Verschiebung und Erweiterung der Beleuchtung nicht budgetiert. Die Anpassungen (Tiefbau) sind mit dem Kanton abgesprochen und werden vom gleichen Unternehmer ausgeführt, welcher die Strassenverbreiterung baut (Fa. Gurtner). Die nötigen Anpassungen der Verkabelung kann durch die Regio Energie erfolgen, welche für den Unterhalt der Beleuchtung zuständig ist und noch über Beleuchtungskörper des Typs Weissensteinstrasse Langendorf verfügt. Die Elektrakommission beantragt dem Gemeinderat, den Nachtragskredit über Fr zu genehmigen. Aus welchem Grund muss ein Nachtragskredit gesprochen werden, fragt Adrian Marti. Da der vorhandene Budgetkredit für den laufenden Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung benötigt wird, ist ein Nachtragskredit notwendig, so der Gemeindeverwalter. 1. Der Nachtragskredit von Fr wird genehmigt (z.l. Konto Nr Unterhalt Strassenbeleuchtung).

8 8. Baurechtsbegründung für Kabelverteilkabine auf GB Nr. 880 GR Seite 30 Bisher wurden Baurechtssicherungen für die elektrischen Kabelverteilkabinen, welche auf Privatgrundstücken stehen, direkt durch die Verwaltung bei der Amtschreiberei angemeldet und abgeschlossen. Anhand der Baurechtsverträge wurde die Dienstbarkeit dann im Grundbuch eingetragen. Neu verlangt die Amtschreiberei für die Eintragung der entsprechenden Dienstbarkeiten einen Zustimmungsnachweis des Gemeinderates. Für die Kabelverteilkabine an der Längackerstrasse auf Grundbuch Langendorf Nr. 880 (Eigentümer: Paul Herzog) wurde durch die Elektra-Kommission und das Elektroplanerbüro Mollet Energie AG der entsprechende, beiliegende Baurechtsvertrag vorbereitet. Damit der Vertrag rechtsgültig im Grundbuch eingetragen werden kann, bedarf es der Zustimmung des Gemeinderates. Keine Wortbegehren 1. Der Baurechtsvertrag zu Grundbuch Langendorf Nr. 880 zwischen der Einwohnergemeinde Langendorf und dem Eigentümer Paul Herzog wird genehmigt. 2. Das Baurecht zugunsten der Einwohnergemeinde für die Kabelverteilkabine ist im Grundbuch einzutragen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Dienstbarkeit bei der Amtschreiberei anzumelden und abzuschliessen. 3. Nach der öffentlichen Beurkundung ist die einmalige Entschädigung von CHF umgehend durch die Finanzverwaltung an Paul Herzog zu überweisen. 9. Beitragsgesuch Jugendorganisation CJLLO für Sommerlager 2016 Mit Schreiben vom 10. Mai 2016 fragt die Jugendorganisation CJLLO (Christliche Jugend Langendorf-Lommiswil-Oberdorf) bei der Einwohnergemeinde um eine finanzielle Unterstützung für das vom Juli 2016 bevorstehende Sommerlager an. Gemäss Budget der Lagerverantwortlichen fehlt für eine ausgeglichene Lagerrechnung ein Betrag von ca. Fr Das Gesuch der CJLLO liegt einzeln vor, weil die Durchführung des Lagers kurz bevorsteht und es sich hier um eine Institution mit starker Langendörfer-Beteiligung handelt. Vom Kredit Nr freiwillige Beiträge an Institutionen über Fr sind noch Fr verfügbar. Der Verwaltung liegen aber bereits wieder einige Gesuche vor, welche in einer der Herbstsitzungen des Gemeinderates zur Beschlussfassung anstehen. Somit sollte mit dem Restbetrag von Fr haushälterisch umgegangen werden. Für das letztjährige Herbstlager der CJLLO hat der Gemeinderat im September 2015, zulasten der Beiträge an Musik- u. Gesangsvereine, einen Beitrag von Fr gesprochen. Dies entsprach dazumal dem Betrag, welcher der Handharmonikaclub zugute gehabt hätte. Da der Handharmonikaclub jedoch im letzten Jahr auf seinen Beitrag aus eigenen Stücken verzichtete, wurde dieser etwas zweckentfremdet dem CJLLO-Lager zugesprochen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat einen einmaligen Beitrag von Fr zur Beschlussfassung.

9 GR Seite 31 Patrick Suter stellt den Antrag, dem CJILLO-Lager einen Betrag von Fr zu spenden. Dem Antrag von Patrick Suter wird mit 6 JA, 1 NEIN und 2 Enthaltungen zugestimmt. Somit gilt folgender 1. Die Jugendorganisation CJLLO wird für das Sommerlager 2016 mit einem Betrag von Fr unterstützt (zulasten Kredit Nr ). 2. Die CJLLO hat der Gemeindeverwaltung nach Durchführung und Abrechnung des Herbstlagers eine detaillierte Lagerabrechnung zur Kenntnisnahme vorzulegen. 10. Gesuch um Verlängerung Arbeitsverhältnis Musikschulleiter Der Musikschulleiter Ulrich Trösch erreicht sein Pensionsalter im kommenden Schuljahr. Er beantragt die Verlängerung des Anstellungsverhältnisses bis Ende Schuljahr 2017/2018. Rechtliche Grundlagen: Die Musikschullehrkräfte sind Gemeindeangestellte. Für diese gelten DGO Langendorf 2 Ziffer 4 bis Kann der DGO keine Vorschrift entnommen werden, so sind in erster Linie die Bestimmungen des öffentlichen Dienstrechts des Kantons und, wo auch solche fehlen, sinngemäss jene des Obligationenrechts anwendbar. 66 Erreichen der Altersgrenze 1. Das Dienstverhältnis des Gemeindepersonals endet automatisch mit dem Ende des Monates, in dem das Alter von 65 Jahren vollendet wird. 2. Auf Gesuch hin kann der Gemeinderat das Dienstverhältnis der Arbeitnehmenden mit ihrem Einverständnis ausnahmsweise um höchstens 2 Jahre verlängern, wenn ein betriebliches Bedürfnis ausgewiesen wird. Das Dienstverhältnis ist auf jeweils maximal 6 Monate befristet. GAV Kanton Solothurn 49 Erreichen der Altersgrenze ( 31 StPG) 1 Das Anstellungsverhältnis endet mit dem Ende des Monats, in dem der oder die Arbeitnehmende das Alter von 65 Jahren vollendet. 1bis Das Anstellungsverhältnis von Lehrpersonen endet mit dem Ende des Semesters, in dem die Lehrperson das Alter von 65 Jahren vollendet. 2 Der Regierungsrat kann das Anstellungsverhältnis der Arbeitnehmenden mit ihrem Einverständnis ausnahmsweise um höchstens 2 Jahre verlängern, wenn ein betriebliches Bedürfnis ausgewiesen wird. Das Anstellungsverhältnis ist auf jeweils maximal 6 Monate befristet. Erwägung: Im Jahr 2010 wurde das Arbeitsverhältnis einer Musiklehrkraft um 1 Jahr durch den Gemeinderat bewilligt. Auch in diesem Fall sollte dem Antrag zugestimmt werden. Ulrich Trösch würde frühestens per Ende des 1. Semesters des kommenden Schuljahres, also im Februar 2017 aus dem Dienstverhältnis entlassen. Die Verlängerung bis Ende Schuljahr

10 GR Seite /2017 macht Sinn. Die Gemeinde hat Zeit, sich mit den umliegenden Gemeinden Gedanken zum Thema Musikschulleitung zu machen. Sollte sich bis dann keine Einigung abzeichnen oder kein geeigneter Nachfolger gefunden werden, kann der Gemeinderat das Dienstverhältnis um ein weiteres Jahr bis Ende Schuljahr 2017/2018 verlängern. Patrick Suter wie auch Ivan Flury zeigen sich wenig begeistert vom vorliegenden Antrag. Die Gemeinde hätte sich früher um eine Nachfolgeregelung bemühen müssen. Der Gemeinderat beschliesst mit 7 JA und 2 NEIN: 1. Das Anstellungsverhältnis von Ulrich Trösch als Musikschullehrer und als Leiter der Musikschule Langendorf wird bis Ende Schuljahr 2016/2017 verlängert. 2. Der Gemeindepräsident wird mit der Nachfolgeregelung der Leitung Musikschule Langendorf beauftragt. 3. Ein entsprechender Vorschlag soll dem Gemeinderat bis Ende 2016 vorliegen. 11. Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung Letzte Woche fand eine weitere Sitzung statt, so der Gemeindepräsident. Es wurde ein Bewertungsraster definiert, welches an der kommenden Sitzung vom Donnerstag, 7. Juli 2016 nochmals behandelt und bereinigt wird. Zudem wird ein Bericht verfasst, welcher dem Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. August 2016 vorgelegt wird. 12. Informationen aus den Ressorts Finanzkommission Adrian Marti informiert, dass sich die Finanzkommission weiterhin mit der Finanzplanung beschäftigt. Verwaltung Der Gemeindeverwalter verkündet, dass die beiden Lernenden Manuel Ingold (Fachmann Betriebsunterhalt EFZ Werkhof) und Fabio Greco (Fachmann Betriebsunterhalt EFZ Hauswart) die Lehrabschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat gratulieren den beiden und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute! 13. Mitteilungen und Verschiedenes Fusionsverhandlungen Spitex Aare-Nord Wie der Presse entnommen werden konnte, ist die Spitex Aaare-Nord daran, Fusionsverhandlungen zu führen. Eine Fusion mit Langendorf wird seitens der Spitex Aare-Nord auch angedacht. Der Spitex-Verein Langendorf-Oberdorf fokussiert sich zurzeit jedoch darauf, eine Fusion mit der Stadt Solothurn anzustreben. Kündigung Asylunterkunft Steinackerweg 5 Der Gemeindepräsident informiert, dass die Asylunterkunft am Steinackerweg 5 gekündigt wurde und die Asylsuchenden nun in einer anderen Unterkunft untergebracht werden. An der Weissensteinstrasse 52 in Langendorf wurde zudem eine neue Liegenschaft gemietet, wo vorwiegend Frauen mit Kindern platziert werden.

11 GR Seite 33 Für das Protokoll: Katia Crimella Protokollführerin

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