Verbreitung der Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii Pierret 1837) in Hessen

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1 Verbreitung der Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii Pierret 1837) in Hessen Vorschlag eines Bewertungsschemas für den Erhaltungszustand von Populationen Von Mathias Ernst Zusammenfassung Die Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata FREYER 1837) wurde im Zuge der EU- Osterweiterung in die Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie aufgenommen. Sie besitzt auch in wenigen alten EU-Staaten Vorkommen, ist dort aber überall selten. In Hessen konnten aktuell zwei Metapopulationen in der Nördlichen Oberrheinniederung festgestellt werden, wo sie die planaren Glatthafer- und Brenndolden- Auenwiesen besiedelt. Diese Populationen zählen zu den größten in Deutschland und umfassen zusammen mindestens Individuen. Die wichtigsten Vorkommen liegen bereits in Naturschutzgebieten oder gemeldeten FFH-Gebieten. Eine große Bedeutung im Lebensraum der Haarstrangwurzeleule kommt den Rheinwinterdeichen zu, da sie ebenfalls besiedelt werden und den Austausch von Subpopulationen ermöglichen. Die ökologischen Ansprüche und die Biologie der Haarstrangwurzeleule werden beschrieben und notwendige Erhaltungsmaßnahmen zum Schutz der Auenpopulationen aufgezeigt. Es werden Vorschläge für ein Bewertungsschema zur Beurteilung des Erhaltungszustandes von Populationen unterbreitet. Einleitung und Zielsetzung Im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur EU- Osterweiterung wurden von den Beitrittsländern zahlreiche Arten und Lebensraumtypen zur Novellierung der Anhänge der FFH- Richtlinie vorgeschlagen. Die Entscheidung über die Neuaufnahme von Arten und Lebensraumtypen wurde von Seiten der bestehenden Mitgliedsstaaten davon abhängig gemacht, dass aus den Neuvorschlägen keine zusätzlichen Verpflichtungen in Form weiterer Nachmeldungen von Gebieten entstehen sollten. Daher wurden zum größten Teil nur Arten und Lebensraumtypen genannt, die ausschließlich in den neuen EU-Staaten vorkommen. In wenigen Fällen sind aber auch Arten und Lebensraumtypen betroffen, die in der gesamten Europäischen Union verbreitet sind (BALZER et al. 2004). Von den 167 Arten, die neu in den Anhang II der FFH-Richtlinie aufgenommen wurden, kommen auch 20 Arten in Deutschland vor. Unter diesen Arten befindet sich die Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata Pierret 1837 = Hydraecia leucographa Bkh; Abb. 1). Die typische Form der Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii Pierret 1837) fliegt nach FORSTER & WOHLFAHRT (1980) in Westeuropa. Sie wurde von LeCerf Summary Distribution of the Fisher s Estuarine Moth in Hesse Evaluation scheme for the preservation state of populations With the enlargement of the European Union the Fisher`s Estuarine Moth (Gortyna borelii 1837) has been incorporated into the Annexes II and IV of the EU Habitats Directive. In a few of the old EU states the species is locally distributed, but still everywhere rare and endangered. In the Federal State of Hesse Gortyna borelii is limited to two metapopulations in the Northern Upper Rhine Valley, here colonising the alluvial grasslands in the floodplains of the Rhine River. The populations in Hesse comprise between 1,700 and 2,000 individuals and are some of the largest in Germany. Of vital relevance for the species are the winter dykes of the Rhine River, facilitating continuity and exchange of subpopulations. The paper describes the ecological demands and biology of the Fisher`s Estuarine Moth, and it outlines necessary management measures to protect of the floodplain populations in Southern Hesse. Suggestions are made for a standardised evaluation scheme in order to assess the current state of the populations.1 Abb. 1: Haarstrangwurzeleule, Kühkopf, Foto: Martin Schroth 1926 für das Pariser Becken beschrieben und lebt dort an Peucedanum gallicum. Die in Mitteleuropa lebenden Populationen wurden als Gortyna borelii ssp. lunata Freyer 1838 benannt. EBERT (1998) bezeichnet die Unterteilung der Art in Subspezies als wenig überzeugend, weil allein die Größe der Falter als Unterscheidungsmerkmal nicht ausreichend erscheint. Aufgrund ihrer Seltenheit wurde sie in Deutschland in die Bundesartenschutzverordnung (1999) als streng geschützte Schmetterlingsart aufgenommen. Nach der Roten Liste der Schmetterlinge Deutschlands (PRETSCHER 1998) wurde die Art als vom Aussterben bedroht eingestuft. In der vorliegenden Arbeit soll die Bestandssituation der Haarstrangwurzeleule in Hessen aufgezeigt werden. Anschließend werden Gefährdungsursachen und Schutzmaßnahmen angesprochen sowie ein Bewertungsschema zur Bewertung des Erhaltungszustandes von Populationen der Haarstrangwurzeleule vorgeschlagen und diskutiert. 2 Untersuchungsmethode Die Populationen der Haarstrangwurzeleule wurden durch Nachweise ihrer Larve an der Futterpflanze, dem Echten Haarstrang (Peucedanum officinale L.), erfasst. Die Untersuchung erfolgte im Juli 2003, August 2004 sowie Juli/August 2005 im gesamten Verbreitungsgebiet der Art in Hessen. Neben der Überprüfung der Raupenfutterpflanze und dem Auszählen der belegten Pflanzen erfolgte zusätzlich eine Kontrolle der Imagines mit Hilfe des Lichtfangs und durch Ableuchten der Vegetation mittels eines starken Handstrahlers. Beim Lichtfang kam eine 15 Watt starke superaktinische Leuchtstoffröhre zum Einsatz, die im Inneren eines rundherum geschlossenen Schirmes aus weißer Gaze aufgehängt wurde ( Leuchtturm ). Das Ableuchten der Lebensräume erfolgte stets flankierend zu den Lichtfängen, mehrmals aber auch gezielt darüber hinaus, um das Verhalten der Art im Lebensraum zu beobachten. 3 Ergebnisse 3.1 Allgemeine Verbreitung von Wirtspflanze und Haarstrangwurzeleule Als monophage Art ist Gortyna borelii in Mitteleuropa auf den Echten Haarstrang als Larvalfutterpflanze angewiesen. Ihm folgt 376 Naturschutz und Landschaftsplanung 37, (12), 2005

2 Abb. 2: Verbreitung der Haarstrangwurzeleule in Hessen. sie in die unterschiedlichsten Lebensräume. Der Echte Haarstrang besitzt nach HEGI (1975) eine Verbreitung, die von Portugal über Nordspanien, Frankreich, England, Niederlande (vermutlich eingeschleppt), West-, Süd- und Mitteldeutschland, Italien, Niederösterreich, Ungarn, Slowenien, Herzegowina, Serbien, Bulgarien, Rumänien mittleres Russland bis Westsibirien reicht. Mit Fragezeichen werden Belgien, Griechenland und Kaukasus genannt. In Deutschland wächst Peucedanum officinale sowohl in alluvialen Glatthaferwiesen und Brenndolden-Auenwiesen der Flussauen als auch in Halbtrockenrasen und Blutstorchschnabel-Säumen auf trockenen, steinigen Standorten. Auf nährstoffreichen Auenstandorten findet Peucedanum officinale offensichtlich optimale Wuchsbedingungen und wächst fast mannshoch (siehe Abb. 5). EBERT (1998) und STEINER (1985) geben folgende Länder an, in denen die Haarstrangwurzeleule bislang nachgewiesen wurde: Frankreich (Seine-et-Oise, Seine-et-Marne, Charente, Cher, Deux-Sèvres), Spanien (Katalonien), Polen, nördliches ehemaliges Yugoslawien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Ukraine, Großbritannien (Küste von Essex) und Nordkaukasus. In Deutschland konzentrieren sich die Vorkommen auf die Oberrheinebene von Baden- Württemberg und Hessen, auf den mittleren Neckar in Baden-Württemberg, auf die Nahe in Rheinland-Pfalz, auf wenige Stellen in Unterfranken, Bayern, sowie auf die Auen der Elbe, Saale, Elster und Luppe in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Bei den Vorkommen in Thüringen und Sachsen handelt es sich z.t. um alte Daten oder Einzelnachweise (BERGMANN 1954). An der Mittleren Elbe, z.b. bei Dessau, gibt es offensichtlich große Populationen in den Auenwiesen und an den Deichen. Fraglich erscheinen die Meldungen bei STEINER (1985) und EBERT (1998) vom Mittelrheintal, wo STAMM (zit. in EBERT 1998) ein Tier vom Loreley-Gebiet erwähnt. Abgesehen davon, dass dort kein Peucedanum officinale wächst, konnte das Belegtier in der bei STAMM erwähnten Sammlung nicht bestätigt werden (SCHMIDT mdl.). Die Bestände des Echten Haarstrangs im hessischen Teil des Oberen Mittelrheintales werden nicht von der Haarstrangwurzeleule besiedelt. Auch in zurückliegenden Jahrzehnten gibt es von dort keine Bestätigung (vgl. LEDERER & KÜNNERT 1961). Nicht zurück zu verfolgen sind die Angaben über Populationen an Mosel und unterer Lahn, die ebenfalls von STEINERT (1985) und EBERT (1998) als Fundorte für die Haarstrangwurzeleule erwähnt werden. Nach SCHMIDT (mdl.) gibt es auch hierfür keine Bestätigung. Im Übrigen finden sich weder an Mosel noch an Lahn aktuelle oder historische Wuchsorte von Peucedanum officinale (HAEUPLER & SCHÖNFELDER 1989). Die bei STEINER (1985) und EBERT (1998) erwähnten Vorkommen der Haarstrangwurzeleule am Main konnten aktuell nicht bestätigt werden (KRÄMER mdl.), wohingegen im Grabfeldgau und Haßberge im Grenzbereich zu Thüringen von WEIDEMANN eine Population der Haarstrangwurzeleule nachgewiesen werden konnte. Leider war es ihm nicht mehr vergönnt hierüber zu berichten, weil er kurz darauf verstarb (KRÄMER mdl.). Die Population fliegt dort in den von Bayern und Thüringen eingerichteten FFH-Gebieten. 3.2 Verbreitung der Haarstrangwurzeleule in Hessen In Hessen wurden zwei Metapopulationen der Haarstrangwurzeleule in der naturräumlichen Haupteinheit Nördliche Oberrheinniederung (KLAUSING 1988) festgestellt. Sie beschränken sich dort auf die alluvialen Glatthaferwiesen und auf Stromtalwiesen der mittleren und hohen Auenstandorte sowie auf die Böschungen der Rheinwinterdeiche. Die Population südliches hessisches Ried befindet sich zwischen Biblis und Groß-Rohrheim, Kreis Bergstraße, und umfasst Vorkommen auf Wiesen und Wiesenbrachen land- und wasserseits der Rheinwinterdeiche und an den Böschungen der Deiche selbst (siehe Abb. 2). Die Populationsgröße wird vorsichtig auf mindestens 500 bis 600 Individuen geschätzt. Vor der Rheindeichsanierung war die Population in diesem Bereich bedeutend größer (STRECK mdl.). Die Vorkommen liegen alle außerhalb von Naturschutz- oder FFH-Gebieten. Die Population nördliches hessisches Ried verteilt sich auf Auenwiesen und Deichböschungen zwischen Stockstadt und Astheim, Kreis Groß-Gerau (siehe Abb. 2). Sie ist bedeutend größer als die Population südliches hessisches Ried und zerfällt in mehrere Subpopulationen. Schwerpunkte der Verbreitung bilden verschiedene Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete. Vorsichtig geschätzt dürfte die Population nördliches hessisches Ried mindestens 2000 Individuen umfassen. Damit zählen die hessischen Populationen sicher zu den größten und wichtigsten in Deutschland. 3.3 Ökologie und Biologie der Haarstrangwurzeleule Die Flugzeit von Gortyna borelii erstreckt sich nach eigenen Beobachtungen in der hessischen Oberrheinebene zwischen Mitte September (früheste Beobachtung 10. September) und Mitte Oktober (21. Oktober), wobei nach dem 21. Oktober keine Kontrollen durchgeführt wurden. Am 21. Oktober 2004 konnten noch sechs Falter auf Haarstrang-Pflanzen sitzend oder im Lebensraum fliegend beobachtet werden, so dass anzunehmen ist, dass die Flugzeit in Hessen sogar bis Ende Oktober reichen könnte. EBERT (1998) gibt als Beginn der Flugzeit in Baden- Württemberg Mitte September und als Ende Mitte Oktober an. RINGWOOD et al. (2002) notierten in Großbritannien eine Flugzeit von Anfang September bis Ende Oktober. Über die Eiablage liegt eine Beobachtung aus dem Untersuchungsgebiet vor. Bei einer nächtlichen Kontrolle der Imagines der Haarstrangwurzeleule bei Astheim, Kreis Groß-Gerau, konnte eine Eiablage am Fuße des Rheinwinterdeiches um Uhr am 15. Oktober 2004 beobachtet werden. Sie erfolgte an einem trockenen Halm des Glattha- Naturschutz und Landschaftsplanung 37, (12),

3 fen die Abb. 3: Stängelphase der Raupen. Mehrere Stängel weisen Fraßspuren der Haarstrangwurzeleule auf (Pfeilmarkierungen). Foto: M. Ernst, Kühkopf, Ende Mai Abb. 4: Wurzelstockphase der Raupen durch die Raupen der Haarstrangwurzeleule erzeugte Bohrmehlauswürfe an der Stängelbasis des Echten Haarstrang. Foto: M. Ernst, Kühkopf, Juli fers (Arrhenatherum elatius). Genau wie es RINGWOOD et al. (2002) für die Population in Essex beschreiben, legte auch der Falter in Astheim seine Eier in die Blattscheide im oberen Drittel des trockenen Grashalmes ab. Da der Falter bei der Eiablage nicht gestört werden sollte und das Gras nach erfolgter Eiablage auch nicht aufgeschnitten wurde, gibt es keine Angaben darüber, wie viele Eier der Falter in den Grashalm abgelegt hat. RING- WOOD et al. (2002) erwähnen, dass die Eipakete mehr als 200 Eier enthalten können. An der Deichböschung, an dem der Haarstrang wuchs, und in dessen Nähe die Eiablage beobachtet wurde, bestand für den Falter keine Möglichkeit, die Eier an trockene Grashalme oder gar an die Futterpflanze selbst abzulegen, da der Deich noch spät im September gemulcht wurde. Die Vegetation war danach noch nicht wieder aufgewachsen und enthielt keine höheren Strukturen. Am Deichfuß, abseits der Haarstrangbestände, befanden sich dagegen reichlich trockene Grashalme, insbesondere vom Glatthafer. Nach EBERT (1998) erfolgt die Eiablage entweder direkt an der Nahrungspflanze oder an trockenen Halmen von Gräsern und Kräutern in Nähe der Futterpflanze. Immer wurde aber beobachtet, dass es sich um trockene und damit während der Überwinterung um vor Fäulnis geschützte Pflanzen handelte. Das ist sicherlich in den alluvialen Wiesen mit häufigem Bodennebel, starker nächtlicher Taubildung und jährlichen Überflutungen besonders wichtig. Bei den von RINGWOOD et al. (2002) beobachteten 84 Eiablagen der Haarstrangwurzeleule in Essex legten die Falter ihre Eier an sechs verschiedene Pflanzenarten ab. Fünf dieser Eiablagepflanzen waren Gräser. Nur zwei Beobachtungen gelangen an der Futterpflanze selbst. Wie die Autoren berichten, kann dieses in Europa aber durchaus unterschiedlich sein. In den Waldsteppen von Ungarn erfolgt die Eiablage dagegen überwiegend an der Futterpflanze. Vielleicht ist dieses auch davon abhängig, wie der Zustand der Futterpflanze während der Wintermonate beschaffen ist. Nach der Überwinterung der Eier schlüp- Raupen dann im April des darauf folgenden Jahres. Die Eiräupchen suchen die nächststehenden Haarstrang-Pflanzen auf und bohren sich in die Stängel ein. KÖNIG (1960) gibt hierfür den Zeitraum zwischen dem 15. und 25. April an. RINGWOOD et al. (2002) beobachteten das Schlüpfen der Raupen zwischen Mitte April und Anfang Mai. Im Untersuchungsgebiet konnten im Mai in den Stängeln der Haarstrang-Pflanzen oft mehrere Räupchen der Haarstrangwurzeleule nachgewiesen werden (siehe Abb. 3). Vom Stängel aus fressen sie sich bis Mitte/Ende Mai in den Wurzelstock ein. KÖNIG (1960) erwähnt, dass sie dabei mehr als 20 cm tief in die Wurzel vordringen können. Ab Juni erkennt man die belegten Haarstrang-Pflanzen durch ausgeworfenes Bohrmehl am Stängelgrund (siehe Abb. 4), mitunter auch durch gelb verfärbte Blätter. Von ursprünglich mehreren Raupen, die in den Stängeln der Futterpflanze fraßen, blieben nach eigenen Beobachtungen nur zwei bis drei Raupen in den kräftigen Pflanzen mit mehreren Trieben übrig. Pflanzen, in denen mehrere Raupen fressen, erkennt man an der Anzahl der Bohrmehlhaufen, die um den Stängelhals der einzelnen Triebe ausgeworfen werden (vgl. Abb. 4, hier wurden drei Raupen nachgewiesen), wobei eine Raupe aber durchaus mehrere Häufchen um einen Stängelhals erzeugen kann. Nur große Haarstrang-Pflanzen mit weit ausladenden Wurzelstöcken und vielen Trieben, die einen Durchmesser von 15 bis über 20 cm erreichen, können mehrere Raupen beherbergen. Erst ab einer Tiefe von ca. 15 cm bilden die Wurzelstöcke ihre mächtige Pfahlwurzel aus. Bis dahin drangen die Raupen in den überprüften Pflanzen nicht vor. Somit kommen sie sich beim Fressen auch nicht in die Quere. Das erscheint wichtig, da KÖNIG (1960) erwähnt, dass die Raupen unter Zuchtbedingungen gegenüber ihren Artgenossen unduldsam sind und zu Kannibalismus neigen. Vermutlich ist dieses der Grund dafür, dass in jungen Pflanzen mit einem oder wenigen Trieben nur eine Raupe nachweisbar war. RINGWOOD et al. (2002) berichten, dass in Großbritannien regelmäßig nur eine Puppe pro Futterpflanze angetroffen wurde. Die Verpuppung erfolgt im oberen Teil des Wurzelstocks. Mit etwas Erfahrung kann man die Puppen durch vorsichtiges Freilegen des Faserschopfes am Stängelhals eines befressenen Triebes bereits ohne Ausgraben der Pflanzen erkennen. Mitte August waren bereits Puppen, aber auch noch Raupen in den Haarstrang-Pflanzen des Untersuchungsgebietes nachweisbar. KÖNIG (1960) gibt den Beginn der Verpuppungszeit bereits mit Anfang August an. Die Falter schlüpfen am Abend und sitzen bei hereinbrechender Dunkelheit überwiegend auf der Raupenfutterpflanze oder in deren unmittelbaren Umgebung. Eine besonders hohe Aktivitätsdichte wurde um den Monatswechsel September/Oktober festgestellt. Während der Flugzeit der Art erfolgte die Kontrolle der Populationen ab Sonnenuntergang. Aber erst nach hereinbrechender Dunkelheit erschienen die Falter. Bereits aus großer Entfernung konnten die auf den Haarstrang-Pflanzen sitzenden Falter durch die im Schein des Handstrahlers aufleuchtenden Augen leicht entdeckt werden. Sowohl männliche als auch weibliche Falter waren nachweisbar. Direkt nach einbrechender Dunkelheit begannen sie zu schwärmen, wobei in der Regel nur kurze Strecken zurückgelegt wurden. Nach kurzem, flachem Flug kehrten sie wieder in die Vegetation zurück. Nur einmal konnte ein Falter beobachtet werden, der die Hauptvorkommen des Haarstrangs verließ und in eine abseits gelegene Wiese flog. Die weiblichen Falter zeigten beim (Balz-)Flug ein auffallendes Verhalten. Sie flogen mit nach unten gestrecktem Hinterleib, was an das Flugbild großer Käfer erinnerte. An die am Rande der Wiese aufgestellte Leuchtanlage flogen direkt nach Einschalten der Lampe die ersten Haarstrangwurzeleulen zum Licht, wobei sowohl männliche als auch weibliche Falter erschienen. Viele Falter blieben von der Lampe jedoch unbeeindruckt in der Vegetation sitzen oder schwärmten weiterhin über die Wiesen. Am 05. Oktober 2004 flogen bei 15 C im FFH-Gebiet Kühkopf-Knoblochsaue etwa zehn Falter zwischen Uhr 378 Naturschutz und Landschaftsplanung 37, (12), 2005

4 und 22 Uhr an die aufgestellte Lampe. Auf der Wiese selbst wurden in unmittelbarer Umgebung zwischen 20 und 30 Haarstrangwurzeleulen gezählt. Ein Falter saß in ca. 60 cm Höhe an einem Hartriegelzweig am Rande der Wiese. Die Hauptaktivitätsphase hielt etwa eine halbe Stunde an. Danach wurden nur noch vereinzelt fliegende Falter registriert. Obwohl Peucedanum officinale auch in die Stromtalwiesen vordringen kann, bevorzugen die Haarstrangwurzeleulen die alluvialen Glatthaferwiesen, die auf mittlerem und hohem Hartholzauenniveau wachsen. Die Standorte auf mittlerem Niveau werden während der Vegetationszeit nur an wenigen Tagen überflutet, die auf hohem Niveau dagegen nur selten. 3.4 Bedeutung der Haarstrangwiesen für andere Schmetterlingsarten Im Verbreitungsgebiet von Gortyna borelii tritt in der Nördlichen Oberrheinniederung syntop auch die sehr seltene Amethysteule (Eucarta amethystina HÜB.) auf, deren Präimaginalstadien ebenfalls auf dem Haarstrang leben. Die in Deutschland vom Aussterben bedrohte Art erscheint in der Rheinaue in zwei Generationen. Sie konnte im Rahmen einer seit 2003 durch den Verfasser eingeleiteten Bestandserhebung der Schmetterlingsfauna im NSG Kühkopf-Knoblochsaue regelmäßig nachgewiesen werden. Typische Begleiter der alluvialen Glatthafer- und Auenwiesen sind weiterhin die Braune Glattrückeneule (Aporophyla lutulenta D. & S.) und das Dreieck-Grasmotteneulchen (Pseudeustrotia candidula D. & S.). Der Schwalbenschwanz (Papilio machaon L.) besitzt besonders große Populationen in den Haarstrangwiesen, da Peucedanum officinale bevorzugt als Larvalfutterpflanze ausgewählt wird. 4 Diskussion 4.1 Vorschlag für ein Bewertungsschema Die Mindestanforderungen für die Erfassung, Bewertung und Überwachung von Lebensräumen und Arten wurden vom Arbeitskreis Umsetzung der FFH-Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz erarbeitet und beschlossen (zit. in STEGNER 2004). Als verbindlich festgelegt wurden konkrete Vorgaben für Bewertungsschemata der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Demnach wird der Erhaltungszustand von Arten an Hand der Kriterien Zustand der Population, Habitate und Strukturen und Beeinträchtigungen in die Kategorien hervorragend (A), gut (B) und mittel bis schlecht (C) eingestuft. Erst die Zusammenfassung der drei genannten Bewertungskriterien ergibt den Gesamtwert des Erhaltungszustandes. Der dabei zur Anwendung kommende Algorithmus wurde ebenfalls von der Länderarbeitsgemeinschaft vorgegeben. Die Bewertungsparameter Populationsgröße, Habitate und Strukturen sowie Beeinträchtigungen wurden speziell auf die Belange der Auenpopulationen der Haarstrangwurzeleule ausgerichtet. Der Bewertungsrahmen berücksichtigt nicht die Ansprüche der Trockenrasen- und Trockensaum-Populationen, die es in Hessen nicht gibt. Nachfolgend werden die Überlegungen zu den Bewertungsparametern der Populationen der Haarstrangwurzeleule näher erläutert. Ü Populationsgröße Die Ermittlung der Populationsgröße der Tab. 1: Vorläufiger Bewertungsrahmen für die Population und den Lebensraum der Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii lunata FREYER1838. Bewertungskriterien A hervorragend B gut C mittel bis schlecht Populationsgröße Subpopulation >100 Individuen durch Auszählen der > 30 bis 99 Individuen durch Auszählen 1 29 Individuen durch Auszählen der von von den Raupen erzeugten Bohrmehl- der von den Raupen erzeugten Bohrmehl- den Raupen erzeugten Bohrmehlhäufchen häufchen häufchen > 30 Imagines auf einer Wiesenfläche >10 bis 29 Imagines auf einer Wiesen- 1 9 Imagines auf einer Wiesenfläche beim beim Absuchen mit einem Handstrahler fläche beim Absuchen mit einem Hand- Absuchen mit einem Handstrahler an an einem Abend während der Hauptflug- strahler an einem Abend während der einem Abend während der Hauptflugzeit zeit Ende Sept./Anfang Okt. Hauptflugzeit Ende Sept./Anfang Okt. Ende Sept./Anfang Okt. Habitate und Strukturen A hervorragend B gut C mittel bis schlecht Larvalhabitat großflächige Verbreitung des Echten deutlich geringere Abundanzen des Echten stark vereinzelte Vorkommen des Echten Haarstrangs in lockeren bis dichten Haarstrangs, z.t. in lockeren bis einzeln Haarstrangs Beständen auf reliefreichen Wiesen des stehenden Pflanzenbeständen auf mittmittleren bis hohen Auenniveaus lerem bis hohem Auenniveau oder an den Böschungen der Rheinwinterdeiche Requisiten zur Eiablage Mähwiese: Mähwiese: Mähwiese: hoher Aufwuchs mit vielen blühenden während der Flugzeit, vereinzelt trockene keine blühende Haarstrang-Pflanzen (nur Pflanzen des Echten Haarstrangs während Grashalme zur Eiablage Blattrosetten), Vegetation durch Mahd der Flugzeit und reichlich trockene Gras- oder Mulchen sehr niedrig halme zur Eiablage Brache: beginnende Verbuschung und Ausdunke- Brache: Brache: lung der Haarstrang-Pflanzen durch dichten Gehölzaufwuchs kaum noch frühes Brachestadium Lebensmöglichkeiten für den Echten Haarstrang Beeinträchtigungen A keine bis sehr gering B gering C mittel bis stark Austausch der Subpopulationen vorhan Austauschmöglichkeiten der Subpopulatio- isolierte Subpopulationen, Vernetzungsden, Vernetzung z.b. durch Rheinwinter- nen nur bedingt möglich, Vernetzung z.b. möglichkeiten sind nicht mehr gegeben deiche möglich durch Barrieren erschwert höchstes Niveau der rezenten Aue, keine mittleres Niveau der rezenten Aue, Über- unter mittlerem Niveau der rezenten Aue oder nur wenige Tage Überflutung flutung im Wesentlichen im Winter und oder durch Druckwasser beeinflusste Be- Frühjahr reiche der Altaue einschürige Mahd ohne Düngung nicht zweischürige Mahd ohne oder nur mit zwei- und mehrmalige Mahd oder Mulchen vor Anfang Juni und nicht später als mäßiger Düngung nicht vor Anfang Juni (Deiche), Düngung der Wiesen und Anfang August und nicht nach Ende August Mahd bereits vor Anfang Juni und nach Ende August Naturschutz und Landschaftsplanung 37, (12),

5 Abb. 5: Lebensraum der Haarstrangwurzeleule mit üppigen Beständen des Echten Haarstranges im FFH-Gebiet Kühkopf-Knoblochsaue. Foto: M. Ernst, Juli Haarstrangwurzeleule erfolgt sinnvoller Weise durch eine Erfassung der Larven an ihren Futterpflanzen. Hierbei werden die auffallenden Bohrmehlhäufchen gezählt, die von den Raupen am Stängelhals des Echten Haarstranges ausgeworfen werden. Da einige belegte Pflanzen oft mehrere Bohrmehlhäufchen aufweisen und demzufolge von zwei bis drei Raupen besiedelt werden, ist das Ergebnis mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren, um auch die Mehrfachbelegung von Pflanzen zu berücksichtigen. Das entspricht in etwa dem ermittelten Anteil der Pflanzen, die mehr als eine Raupe beherbergen. Um den Erhaltungszustand einer Population mit hervorragend (A) zu bewerten, muss die Populationsgröße einer Subpopulation mindesten 100 Individuen betragen. Diese Größe wurde nur auf den besten Wiesen des Untersuchungsgebietes erreicht oder übertroffen. Die gute und die mittlere bis schlechte Ausprägung erfahren entsprechende Abschläge. Beobachtungen von Imagines während des abendlichen Schwärmfluges können ebenfalls Hinweise auf die Größe einer lokalen Population bieten, sofern diese Beobachtungen während der Hauptflugzeit Ende September bis Anfang Oktober erfolgen. Die an einem Abend in dem genannten Zeitraum gezählten Falter wären mit dem Faktor 4 zu multiplizieren, um den Gesamtbestand der Subpopulation während der Flugzeit zu ermitteln. Diese Größe entspricht in etwa den Bohrmehlhäufchen, die auf der gleichen Fläche gezählt wurden. Für eine Bewertung einer lediglich durch Lichtfang ermittelten Population der Haarstrangwurzeleule erscheint die Datenlage der Lichtfangergebnisse derzeit noch zu dürftig, zumal die Anflughäufigkeit auch von der Lichtquelle und -stärke abhängig ist. Ü Habitate und Strukturen Die Habitatqualität für die Populationen der Haarstrangwurzeleule misst sich an der Anzahl der Futterpflanzen (Lebensstätte) und den zur Flugzeit vorhandenen Habitatstrukturen. Je größer die Bestände des Haarstrangs auf einer Fläche sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass viele Pflanzen von Raupen der Haarstrangwurzeleule besiedelt werden. Kleine Haarstrang-Bestände werden weniger und einzeln stehende Pflanzen nur selten besiedelt. Wiesen mit großen Haarstrang-Vorkommen erhalten daher einen höheren Wert als kleine und einzeln verstreute Bestände. Im Habitat der Haarstrangwurzeleule ist weiterhin das Vorhandensein bestimmter Requisiten für die Eiablage überlebensnotwendig. Hierzu zählen trockene Gras- und Kräuterhalme. Hohe Vegetationsbestände früh gemähter (einschüriger) Wiesen bieten während der Flugzeit optimale Habitatbedingungen. Aber auch junge Brachen sind bestens geeignet, weil sich darin die Haarstrang- Pflanzen ungestört entfalten können und die Begleitvegetation noch nicht bedrängend wirkt. Möglichkeiten zur Eiablage gibt es während der Flugzeit hierin ebenfalls in ausreichender Menge. Flächen mit großen Beständen der Futterpflanze und geeigneten Strukturen für die Eiablage während der Flugzeit werden daher bei dem Parameter Habitate und Strukturen mit hervorragend (A) bewertet. Ü Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen, die nachteilig auf die Lebensräume der Haarstragwurzeleule einwirken, können sowohl anthropogene als auch natürliche Ursachen haben. Als anthropogene Beeinträchtigungen werden die direkte Zerstörung der Lebensräume der Haarstrangwurzeleule angesehen. Hierzu zählen z.b. Überbauung, Bodenab- oder Auftrag, aber auch Zerstörung des Mikroreliefs in Grünlandbeständen. Der Parameter Beeinträchtigungen berücksichtigt aber nicht nur die Frage, welche negativen Einflüsse auf den Lebensraum und die Population einwirken, sondern auch, ob Subpopulationen einer Metapopulation noch miteinander im Austausch stehen. Die Grünlandfläche im hessischen Ried ist nach Umsetzung des Generalkulturplanes von 1933 bis 1939 stark geschrumpft (ZANGER 2002) und Gleiches gilt mit ihr vermutlich auch für die Populationen der Haarstrangwurzeleule. Die verbliebenen Grünlandflächen sind zudem verinselt, werden meist intensiv bewirtschaftet und sind stark an Arten verarmt. Mit zunehmendem Verlust an Grünland in diesem Naturraum haben die Rheinwinterdeiche enorm an Bedeutung als Lebensraum für Offenlandarten gewonnen so auch für die Haarstrangwurzeleule, für die die Deiche ein wesentliches Element für den Biotopverbund und den Austausch der Subpopulationen untereinander darstellen. Durch die derzeit in Hessen stattfindende Rheindeichsanierung sind auch Abschnitte betroffen, die seit langem von der Haarstrangwurzeleule besiedelt werden. Abb. 6 zeigt einen teilsanierten Abschnitt des Rheinwinterdeiches bei Trebur. Die Wasserseite des Deiches blieb an vielen Deichabschnitten unangetastet, die Landseite wurde im oberen Drittel verstärkt. Ein Teil der Haarstrang-Pflanzen blieb von den Baumaßnahmen verschont. An diesen Pflanzen konnte noch während der Bauarbeiten die Haarstrangwurzeleule nachgewiesen werden. Der größte Teil der Population wurde aber durch die Bauarbeiten vernichtet. Als weitere anthropogene Beeinträchtigung des Lebensraumes der Haarstrangwurzeleule wäre die intensive Landwirtschaft und die Unterhaltung der Rheindeiche anzusehen. Bei der Beurteilung des Wertkriteriums Beeinträchtigungen ist daher auch die Intensität der Bewirtschaftung im Hinblick auf die Lebensansprüche des Echten Haarstrangs und der Haarstrangwurzeleule zu berücksichtigen. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung (Düngung/Vielschnitt) wirkt verdrängend auf die Larvalfutterpflanze und somit auf den Lebensraum der Art, ebenso das häufige Mulchen der Deichböschungen. Häufige Mahd bewirkt aber auch, dass die Haarstrangwurzeleule sofern der Haarstrang überhaupt noch unter solchen Bedingungen in einer Wiese überdauert haben sollte keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden kann. Eine frühe Silagemahd Mitte Mai vernichtet die noch in den Stängeln der Futterpflanzen befindlichen Raupen, und ein später Schnitt im September entzieht den Faltern jegliche Eiablagemöglichkeit. Zu den natürlichen Beeinträchtigungen der Lebensräume zählen vor allem die Hochwässer des Rheins. Die Auenwiesen-Populationen der Haarstrangwurzeleule können in der Rezentaue auch von Hochwässern dezimiert oder sogar vernichtet werden, wie EBERT (1998) für ein Naturschutzgebiet im badischen Teil der Oberrheinebene belegt. Kritisch ist eine Überflutung in der Regel nur im Sommer, wenn sich die Raupen be- 380 Naturschutz und Landschaftsplanung 37, (12), 2005

6 reits in den Wurzelstock der Futterpflanze eingefressen haben. Länger anhaltende Überflutungen im Juni, Juli und August sind aber eher selten, so dass die Raupen in ihrer terrestrischen Phase davon kaum betroffen sind. Einige Tage Überflutung kann die Art nach STEINER (1986) auch schadlos überstehen. Anders sieht dagegen die Situation in der Altaue aus. Die Flächen landseits der Rheinwinterdeiche werden durch Druckwasser bei hohen Rheinwasserständen oft wochenlang überflutet. Das ist auch der Grund dafür, dass Wiesen mit reichen Haarstrang-Beständen nur spärlich von der Haarstrangwurzeleule besiedelt werden. Dass überhaupt eine Besiedelung festgestellt wurde, liegt daran, dass die Wiesen ein bewegtes Mikrorelief mit überflutungsfreien Rücken aufweisen, wie Abb. 7 erkennen lässt. Solange die Überflutung nur bis Anfang April anhält und die Raupen der Haarstrangwurzeleule noch nicht geschlüpft sind, sind die Eier in der Regel sicher, da die Grashalme über die Wasseroberfläche hinausragen. Problematisch wird die Situation erst dann, wenn die Überflutung über Mitte April hinausgeht und die Raupen ihre Futterpflanzen nicht erreichen können. Überflutungen, die erst im Mai einsetzen, wenn die Raupen noch in den Stängeln der Haarstrang-Pflanzen fressen, dürften der Art vermutlich auch nicht schaden, solange sie nur wenige Tage andauern. Die Überflutungshäufigkeit ist daher ebenfalls bei der Bewertung der Beeinträchtigungen des Lebensraumes zu berücksichtigen. Zur Dezimierung der Populationen der Haarstrangwurzeleule können auch Wildschweine beitragen, die nach Raupen und Puppen wühlen. Die indirekten Folgen des Wildschweinwühlens können sogar noch schädlicher für eine Population sein als die Dezimierung durch die Wildschweine selbst, wenn nämlich die Grasnarbe durch die Bewirtschafter wieder glatt gezogen wird. Dieses geschieht meist im zeitigen Frühjahr, wenn sich die Haarstrangwurzeleule noch im Eistadium befindet. Das Fräsen der Grasnarbe kann dann zum Erlöschen einer lokalen Population führen, wenn die gesamte Wiese in dieser Weise behandelt wird. Zum Schutz der Vorkommen der Haarstrangwurzeleule wäre das Schwarzwild daher dringend auf einen vertretbaren Bestand zu halten. Auch die Einebnung von Maulwurfhaufen sollte nur punktuell erfolgen. 4.2 Grundsätze für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Abb. 6: Deichsanierung als Gefährdungsfaktor das Foto zeigt einen teilsanierten Abschnitt des Rheinwinterdeiches bei Trebur. Der größte Teil der Population wurde durch die Bauarbeiten vernichtet. Foto: M. Ernst, August Abb. 7: Wiesenlandschaften in der Altaue des Rheins werden regelmäßig durch Druck- oder Qualmwasserwasser oft wochenlang überflutet. Dieses ist auch der Grund dafür, dass die Haarstrangwurzeleule nur die Haarstrang-Pflanzen auf den Geländerücken besiedelt, die über das Hochwasser hinausragen. Foto: H. Zettl, Dezember Zum Lebensraum der Haarstrangwurzeleule zählen im Naturraum Nördliche Oberrheinniederung die Brenndolden-Auenwiese (Cnidion dubii) auf wechselfeuchten Standorten und die mageren, insbesondere trockenen Ausbildungen der Glatthaferwiesen (Arrhenatherum elatioris salvietosum oder brometosum). Die genannten Wiesengesellschaften können sowohl in der Rezent- als auch in der Altaue des Rheins angetroffen werden (zur Vegetation siehe auch HÖLZEL et al oder HÖLZEL & HARNISCH 2002). Viele der von der Haarstrangwurzeleule besiedelten Glatthaferwiesen gehören zu den mit Abstand am besten erhaltenen Vorkommen im gesamten Naturraum. Zu ihnen zählen auch die Bestände an den Rheinwinterdeichen. Die Standorte der Stromtalwiesen auf mittlerem Auenniveau werden nach Beobachtungen von BAUMGÄRTEL (briefl. Mitt.) in normalen Jahren im Mittel zwischen 1,6 bis 4,8 Tage während der Vegetationszeit überflutet. Dagegen werden diese Standorte im zwanzigjährigen Mittel (1980 bis 2000) in der Vegetationsperiode zwischen 14 und 29 Tagen überflutet. Auf das gesamte Jahr bezogen können es sogar zwischen 15 und 44 Tage sein. Die Standorte der trockenen Salbei-Glatthaferwiesen werden dagegen nur selten überflutet. Die Nutzung der von der Haarstrangwurzeleule besiedelten Brenndolden-Auenwiesen erfolgt überwiegend durch eine einschürige Mahd in der zweiten oder dritten Juni- Dekade. Ein zweiter Schnitt im Spätsommer wird nur in wenigen Fällen durchgeführt und ist abhängig von der Witterung und dem Naturschutz und Landschaftsplanung 37, (12),

7 Wasserstand des Rheins. Wenige Wiesen werden durch spezielle Festlegungen erst ab Mitte Juli gemäht (vgl. Abb. 5). Die planaren Glatthaferwiesen in den genannten mageren Ausbildungen werden wie die Brenndolden- Auenwiesen genutzt, mit denen sie ein standörtliches Mosaik bilden. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Vorkommen an den Rheindeichen, die aus Sicherheits- und Stabilitätsgründen mehrfach jährlich gemäht oder gemulcht werden. Durch Vertragsnaturschutz wird auf vielen Wiesen im Verbreitungsgebiet der Haarstrangwurzeleule garantiert, dass die Mahd nicht vor Anfang Juni erfolgt. Vermutlich haben sich zwar die meisten Raupen der Haarstrangwurzeleule bereits Mitte bis Ende Mai in den Wurzelstock des Haarstrangs eingefressen, aber sicherheitshalber sollten auch die spät in die Wurzel eingedrungenen Raupen berücksichtigt werden. Diese Vorgaben dienen ebenso der Sicherung der genetischen Vielfalt der Art. An den Rheinwinterdeichen konnte beobachtet werden, dass nach einer Mahd Ende Mai vereinzelt im Juni Bohrmehlhäufchen an Haarstrang-Pflanzen sichtbar wurden, was beweist, dass sich die ersten Raupen bereits Mitte Mai in die Wurzel eingefressen haben. Da sich die Beobachtungen auf das außergewöhnlich trockene und heiße Jahr 2003 bezogen, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Entwicklung in solchen Jahren früher als üblich verläuft. Von daher ist es ratsam, den erwähnten zeitlichen Puffer bei der Mahd zu berücksichtigen. Sofern ein zweiter Schnitt erfolgen sollte, müsste dieser spätestens Mitte August abgeschlossen sein. Auf den mageren, einschürigen Wiesen steht dann der Haarstrang zur Flugzeit der Haarstrangwurzeleule überwiegend in Blüte. Wünschenswert wäre, die Böschungen der Rheinwinterdeiche und der Deiche des Schwarzbaches zwischen Trebur und Wallerstädten so zu mähen, dass beim zweiten Schnitt einzelne Haarstrang-Pflanzen oder Gruppen mit Haarstrang-Pflanzen ausgespart bleiben, damit eine Versamung und Ausbreitung stattfinden kann. Im Schutze dieser ungemähten Haarstrang-Pflanzen würden dann zur Flugzeit der Imagines auch genügend trockene Grashalme für die Eiablage zur Verfügung stehen. Keinesfalls sollten Wiesen mit Vorkommen der Haarstrangwurzeleule ab Mitte September (Herbst oder Winter) gemäht oder gemulcht werden, da hierdurch auch die Pflanzen mit den überwinternden Eiern vernichtet und somit eine ganze Population ausgelöscht werden könnte. Im darauf folgenden Jahr sollten die bei der Mahd im Herbst ausgesparten Haarstrang-Pflanzen frühestens Ende Mai/Anfang Juni gemäht werden. Zur Stabilisierung und Entwicklung der beiden Metapopulationen und zur Begründung neuer Subpopulationen der Haarstrangwurzeleule in der Nördlichen Oberrheinniederung wäre es darüber hinaus sinnvoll, folgende Maßnahmen mittel- bis langfristig umzusetzen: 1. Aufbringen von Heublumensamen aus Sommermahd von Spenderflächen mit reichen Haarstrang-Vorkommen auf neu zu schaffenden Grünlandflächen im Gesamtlebensraum der Haarstrangwurzeleule; 2. Einbringen von Haarstrang-Samen in die Grasnarbe geeigneter Grünlandflächen im Gesamtlebensraum der Haarstrangwurzeleule; 3. Einbringen von Haarstrang-Samen an den Böschungen sanierter Rheinwinterdeiche, um einer Isolation von Subpopulationen der Haarstrangwurzeleule langfristig entgegen zu steuern (langfristiges Ziel wäre die Verbindung der beiden Metapopulationen südliches hessisches Ried und nördliches hessisches Ried); 4. Zurücknahme beschattender Gehölze zur Erhaltung von Haarstrang-Beständen und zur Sicherung von Populationen der Haarstrangwurzeleule auf Brachflächen. Dank Herzlich danken möchte ich Herrn Dr. Norbert Hölzel, Gießen, für seine Angaben über die Verbreitung des Echten Haarstrangs und der Haarstrangwurzeleule in der hessischen Oberrheinebene sowie für seine kritische Durchsicht des Manuskripts. Mein Dank gilt ferner Herrn Alois Streck, Bensheim, für seine Informationen über die Verbreitung der Haarstrangwurzeleule in der Nördlichen Oberrheinniederung sowie für wertvolle Zuchterfahrungen mit der Art. Danken möchte ich darüber hinaus den Herren Dr. Axel Schmidt, Heiligenroth, und Peter Krämer, Würzburg, für Hinweise über die Verbreitung der Haarstrangwurzeleule, Dr. Wolfgang Nässig, Mühlheim, für die Einsichtnahme in die Hessensammlung im Senckenberg-Museum, Herbert Zettl, Riedstadt, für Informationen über Wuchsorte des Haarstrangs im nördlichen hessischen Ried sowie Ralf Baumgärtel für seine Hinweise über die Verbreitung des Haarstrangs und Mitteilungen von Überflutungsdaten für das NSG Kühkopf-Knoblochsaue. Literatur BALZER, S., SCHRÖDER, S. und SSYMANK, A. (2004): Ergänzung der Anhänge zur FFH-Richtlinie auf Grund der EU-Osterweiterung. Natur und Landschaft 79, (4), BERGMANN,A. (1954): Die Großschmetterlinge Mitteldeutschlands. Bd. 4/1 und 4/2: Eulen. Urania, Jena. BOURSIN, C. (1961): Zum Artikel von Herrn Friedrich König über Hydraecia leucographa Bkh. Entomologische Zeitschrift, 71, (1/2), 14. BROCKMANN, E. 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September 2005 liegt der Rahmen für die Europäische Politik der ländlichen Räume im Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013 vor. Der neue Landwirtschaftsfonds ELER soll das bisherige europäische Fördersystem für den ländlichen Raum vereinheitlichen und vereinfachen. Über die strukturellen Änderungen hinaus bringt ELER inhaltliche Änderungen mit sich, die sich auch auf die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes auswirken werden. 1 Einleitung Das Ziel der Europäischen Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums lautet, den Anpassungsprozess der Agrarwirtschaft nachhaltig zu flankieren, die Entwicklung landwirtschaftlicher und ländlicher Gebiete zu fördern und die Landwirtschaft als Erzeuger öffentlicher Güter, d.h. insbesondere auch im Umweltbereich, zu unterstützen. Diese Fördermaßnahmen bilden die so genannte 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Dagegen konzentriert sich die 1. Säule vorrangig auf die direkte Unterstützung von Einkommen für Landwirte (Direktzahlungen). Die Fördermittel der Europäischen Union werden auf Länderebene über verschiedene Förderrichtlinien ausgegeben. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Programmplanung für die Entwicklung der ländlichen Räume über die Inanspruchnahme der durch die EU vorgesehenen Fördermöglichkeiten. Die rechtliche Grundlage für die Europäische Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2000 bis 2006 bildet die Verordnung (EG) 1257/1999. Das bisherige Maßnahmespektrum der 2. Säule reicht von einzelbetrieblichen Investitionen über Vorruhestandsregelungen bis hin zu Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und allgemeinen Infrastrukturförderungen im ländlichen Raum. Die in der 2. Säule befindlichen Agrarumweltmaßnahmen sind in vielen Bundesländern die wichtigste Grundlage für die Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung und Neuausrichtung der europäischen Finanzierungsinstrumente für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist auch eine Umstrukturierung der 2. Säule der Europäischen Agrarpolitik vorgesehen. Seit dem 20. September 2005 liegt hierzu die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vor (im Folgenden kurz ELER- Verordnung ). 2 Grundlagen und Ziele für die zukünftige Entwicklung des ländlichen Raums Um die Förderung zu vereinfachen, werden die bisher auf unterschiedliche Finanzierungsquellen verteilten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes einschließlich der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ in einem einzigen neuen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zusammengeführt. Es soll ein einheitliches Verfahren für die Programmplanung, für das Finanzmanagement und für die Kontrollen geben. In der ELER-Verordnung werden vier Schwerpunkte für die Politik der ländlichen Entwicklung im Zeitraum 2007 bis 2013 benannt: Ü die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft (Schwerpunkt 1), Ü die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft (Schwerpunkt 2), Ü die Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (Schwerpunkt 3) und Ü LEADER (Schwerpunkt 4). Um die Programme zukünftig stärker auf die Zielsetzungen der Europäischen Union auszurichten, werden auf europäischer Ebene strategische Leitlinien mit Prioritäten für die vier Schwerpunkte als Bezugsrahmen erstellt. Für die Übertragung der EU-Prioritäten wird ein nationaler Strategieplan erarbeitet, auf den die Entwicklungsprogramme der einzelnen Bundesländer abgestimmt sein sollen. Regelmäßige Berichte sowohl von Seiten der Kommission als auch der Mitgliedsstaaten über die Ergebnisse der Programme sollen eine intensive Begleitung und Bewertung ermöglichen. Grundsätzlich werden die Mittel für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums seitens der EU nur als Anteilsfinanzierung ausgegeben, eine nationale Kofinanzierung ist notwendig. In 2003 erfolgte eine Erhöhung der bislang geltenden Kofinanzierungssätze, die mit der ELER-Verordnung zum Teil wieder zurückgenommen werden. Für Maßnahmen der Schwerpunkte 1 und 3 sowie bestimmte Maßnahmen der technischen Hilfe (d.h. Tätigkeiten u.a. zur Begleitung und Bewertung der Programme, Informationsmaßnahmen etc.) sollen demnach bis zu 75 % der zuschussfähigen Ausgaben in Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand (Konvergenzgebiete) und maximal 50 % in den übrigen Gebieten und für den Schwerpunkt 2 und den LEADER- Schwerpunkt bis zu 80 % in Konvergenzgebieten und höchstens 55 % in den anderen Gebieten aus den Mitteln des ELER finanziert werden. Neu in der Finanzierung der ländlichen Entwicklung sind die Festlegungen zur Mindestbeteiligung des Fonds an den verschiedenen Schwerpunkten. Auf die Schwerpunkte 1 und 3 sollen jeweils mindestens 10 %, auf den Schwerpunkt Verbesserung der Umwelt und der Landschaft mindestens 25 % und auf den Schwerpunkt LEADER nicht unter 5 % der über die jeweiligen Programme verausgabten ELER-Mittel entfallen. 3 Förderfähige Maßnahmen 3.1 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft (Schwerpunkt 1) Die in Artikel 20ff. der ELER-Verordnung ermöglichten Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft betreffen u.a. Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, Maßnahmen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und Unterstützungen für Landwirte zur Anpassung an Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit, Tierschutz und Arbeitssicherheit. Der Artikel 21, der Berufbildungs- und Informationsmaßnahmen für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, vorsieht, könnte u.a. auch Informationsveranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen zu umwelt- und naturschutzgerechten Bewirtschaftungsweisen zulassen. Neu ist die Möglichkeit, die Inanspruchnahme und den Aufbau von Beratungsdiensten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe insbesondere zur Einhaltung der Cross-Compliance-Vorgaben zu fördern. Cross Compliance beinhaltet gemäß VO 1782/2003 die Bindung der Direktzahlungen an den Erhalt von Dauergrünland, den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand sowie die Einhaltung von 19 EU-Verordnungen und -Richtlinien aus den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Tierschutz. Der Bezug auf Cross Compliance stellt eine Mindestvorgabe dar, so dass auch darüber hinausgehende Beratungsdienstleistungen, wie z.b. eine Beratung zu Förderprogrammen des Naturschutzes, möglicherweise Bestandteil der Maßnahme sein könnten. 3.2 Verbesserung der Umwelt und der Landschaft (Schwerpunkt 2) Der Schwerpunkt 2 unterstützt eine nachhaltige Land- und Forstbewirtschaftung als Beitrag zum Erhalt von Naturräumen und Landschaftsbildern sowie zum Schutz und zur Verbesserung natürlicher Ressourcen. In diesem Bereich wird der Schwerpunkt für naturschutzrelevante Fördermaßnahmen liegen. Tab. 1 gibt einen Überblick über die möglichen Fördermaßnahmen nach Artikel 36. Ü Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 Artikel 38 und 46 Beihilfen zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten auf landwirtschaftlichen Flächen, die durch verbindliche Regelungen in Natura-2000-Gebieten zur Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH- Richtlinie entstehen, werden weiterhin gewährt. Entsprechende Zahlungen für einen Ausgleich der Kosten sind nach der ELER-Verordnung zukünftig auch für Wälder und sonstige bewaldete Flächen möglich. Tab. 1: Mögliche Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch nachhaltige Land- und Forstbewirtschaftung. Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen i) Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten ii) Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind iii) Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG ( Wasserrahmenrichtlinie ) iv) Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen v) Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen vi) Beihilfen für nicht produktive Investitionen Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen i) Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen ii) Ersteinrichtung von Agrarforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen iii) Erstaufforstung nicht landwirtschaftlicher Flächen iv) Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 v) Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen vi) Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen vii) Beihilfen für nichtproduktive Investitionen Naturschutz und Landschaftsplanung 37, (12),

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