Vertrieb in turbulenten Zeiten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertrieb in turbulenten Zeiten"

Transkript

1 Vertrieb in turbulenten Zeiten Gesetzes- / Brancheninitiativen und deren Auswirkungen Nordbayerischer Versicherungstag Nürnberg, 22. November 2012 Dr. Josef Beutelmann Barmenia Versicherungen Barmenia-Allee Wuppertal 22. November Vertrieb in turbulenten Zeiten Der Vertrieb ist das Herz und der Motor eines Unternehmens. Vielfach warfen Verfehlungen Einzelner in der Vergangenheit ein schlechtes Bild auf das Berufsbild des Versicherungsvermittlers. Zahlreiche Gesetzes- und Brancheninitiativen sollen nun die Transparenz und Glaubwürdigkeit dieses Berufsbildes in der Öffentlichkeit erhöhen und manifestieren. 22. November

2 Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November

3 Gesetzesinitiativen in der EU Relevante Richtlinien für den Vertrieb PRIPs Anlageprodukt für Kleinanleger 5 MiFID 2 Wertpapier- dienstleistungs- Richtlinie (Beschluss evtl. im 1. Quartal 2013) IMD 2 Versicherungs- vermittlungs- Richtlinie (Umsetzung voraussichtlich Mitte 2015) AIFM Anforderungen an Manager alternativer Investmentfonds (Umsetzungsfrist der Richtlinie: ) 22. November Gesetzesinitiativen in der EU Ziele der EU: - Anlegerschutz verbessern - Transparenz erhöhen - Interessenkonflikte vermeiden - Rechtssysteme vereinheitlichen November

4 Gesetzesinitiativen in der EU Auswirkungen: Eingriffe in die Vergütungssysteme von Versicherungsvermittlern Veränderung der Vergütungstransparenz Beratungs- und Dokumentationspflichten Regelmäßige Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler Strengere Aufsicht Erhöhter Servicebedarf und Kosten für die Unternehmen Einschränkungen in der Gestaltungsfreiheit von Produkten November Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November

5 Gesetzesinitiativen in Deutschland Der Hintergrund für die Gesetzesinitiativen in Deutschland ist, dass auch hinsichtlich des bis dato nur rudimentär geregelten so genannten Grauen Kapitalmarktes bezüglich der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ein dem Wertpapierhandelsgesetz vergleichbares Anlegerschutzniveau hergestellt werden soll 22. November Gesetzesinitiativen in Deutschland FinAnlVerm- und VermAnlG Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts Ende 2011 verabschiedet FinAnlVermG: Übergangsfrist bis 01. Januar 2013 VermAnlG: seit 01. Juni 2012 in Kraft FinVermV Finanzanlagenvermittlerverordnung Ende März 2011 verabschiedet Tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft November

6 Der Zeithorizont Ab 01. November 2012 Sachkundeprüfung 01. Januar 2013 In-Kraft-Treten 30. Juni 2013 Ende der Umtauschfrist Für 34c GewO af ( 34c Erlaubnis erlischt ggf.) 31. Dezember 2014 Ende Sachkundenachweis für 34c GewO Inhaber ( 34c Erlaubnis erlischt endgültig) Nachweis Sachkunde Umtauschzeit 34c Quelle: Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. Gesetzesinitiativen der EU November Ziele der neuen Regelungen / Rechtslage Ziele Anlegerschutz verbessern Interessenkonflikte vermeiden Transparenz erhöhen Vertriebswege vereinheitlichen (Banken, unabhängige Vermittler) Rechtslage 34f Abs. 1 GewO ersetzt 34c Abs. 1 S.1 Nr. 2 u. 3 GewO Erlaubniserteilung für Anlageberatung oder Finanzanlagenvermittlung November

7 Gesetzesinitiativen in Deutschland Auswirkungen: Eingriffe in die Vergütungssysteme von Versicherungsvermittlern Veränderung der Vergütungstransparenz Beratungs- und Dokumentationspflichten Regelmäßige Verpflichtung zur Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler Strengere Aufsicht Erhöhter Servicebedarf und Kosten für die Unternehmen November Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November

8 Verhaltenskodex im Vertrieb Der Verhaltenskodex wurde in der GDV- Vertriebsausschusssitzung am 13. November 2012 verabschiedet Ziel des Kodex ist, den Versicherungsunternehmen Verhaltensmaßstäbe für die Vermittlung von Versicherungsprodukten an die Hand zu geben und einen für alle Vertriebswege geltenden Rahmen von Werten und Normen zu setzen, für die die Versicherungswirtschaft steht, und die sie im täglichen Geschäft zum Maßstab nimmt. GDV Mitgliederversammlung, 14. November November Verhaltenskodex im Vertrieb Kernelemente des Kodex: Kundeninteresse im Mittelpunkt Weiterbildung Compliance Evaluierung Die Mitgliedsunternehmen sind gebeten worden dem Kodex beizutreten und so für sich verbindlich zu machen November

9 Verhaltenskodex im Vertrieb Beispiele: Unter anderem verpflichten sich die Versicherungsunternehmen, die den Kodex unterzeichnen, nur mit qualifizierten und gut beleumundeten Vermittlern zu arbeiten. (8. Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation) Die Versicherungsunternehmen, die den Kodex als für sich verbindlich anerkennen, lassen sich alle zwei Jahre von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem Wirtschaftsprüfer prüfen.(..) (11. Verbindlichkeit des Kodex und Evaluierung) November Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November

10 Provisionsabgabeverbot Konsultationsverfahren der BaFin derzeit in der Auswertung Verband, VU und Vermittlerverbände BVK, VGA, VDVM (mit Einschränkung), VOTUM für Beibehaltung Verbraucherschutz (vzbv) für Abschaffung BaFin überlegt eine weitere Konsultation Verband forciert eine gesetzliche Regelung im VAG Aussichten für eine Regelung im VAG derzeit noch differenziert zu sehen 22. November Provisionsabgabeverbot Warum? Wahrung der Gleichbehandlung Schutz des Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen Beibehaltung hoher Beratungsqualität der Versicherungsvermittler Transparenz Provisionsabgaben verlagern den Wettbewerb vom Produkt auf die Versicherungsvermittler 22. November

11 Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November Ziel des Gesetzgebers überhöhte Provisionszahlungen an einzelne Vermittler unterbinden Abschlusskosten der PKV sollen insgesamt gesenkt werden (Deckel: 9 MB) Umdeckungen, die durch den Vermittler einzig aus Provisionsinteressen veranlasst werden, sollen verhindert werden Stornohaftungszeit: 60 Monate 22. November

12 Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November Keine Vermittlung von Versicherungen auf Provisionsbasis Die Vergütung des Vermittlers erfolgt durch den Kunden Die Idee der funktioniert nicht Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute, Frankfurter Allgemeine Zeitung, November

13 Diskussion über eine gesetzliche Regulierung der wurde bestimmt durch Bundesregierung Vorschläge des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Forderungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Forderungen der VerbraucherSchutzMinisterKonferenz (VSMK) 22. November Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): Im Eckpunktepapier zur Regulierung des Berufsbildes des Honorarberaters sprach sich das Bundesministerium unter anderem für die Einführung der Vermittlungsbefugnis auch für den Versicherungsberater sowie eine Verpflichtung auch des Versicherungsberaters, im Falle der Vermittlung eines Bruttotarifs Provisionen an den Kunden weiterzuleiten (partielle Aufhebung des Provisionsabgabeverbots) aus 22. November

14 SPD-Antrag im Bundestag Qualifikation Vermittlungsbefugnis Vergütung durch den Kunden Verpflichtung der Produktanbieter zur flächendeckenden Einführung von Nettotarifen Umsatzsteuerliche Gleichbehandlung von Versicherungsvermittlern Guter Leumund 22. November Grüne Eckpunkte zum Versicherungsvertrieb Inhaltsgleiche Forderungen wie die SPD Honorar- bzw. Gebührenordnung als erforderlicher Rahmen VerbraucherSchutzMinisterKonferenz (VSMK) Stärkung der Versicherungsberatung auf Basis der Vorschläge des BMELV Maßnahme: verpflichtende Einführung von Nettotarifen und deren Ausweisung in Produktinformationsblättern (analog SPD und Bündnis 90/Die Grünen) 22. November

15 22. November Honoraranlageberatungsgesetz Aus dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen: (..)Durch eine gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll Transparenz geschaffen werden, so dass sich ein Kunde künftig bewusst für die (provisionsgestützte) Anlageberatung oder für die Honorar-Anlageberatung entscheiden kann. Regelung der in Geldangelegenheiten Regelung zur Beratung über Versicherungen gegen Honorar (Versicherungsberater gem. 34e GewO) soll unverändert bleiben 22. November

16 Honorar-Anlageberater Hinreichender Marktüberblick, der der Empfehlung zu Grunde liegt Keine Beschränkung auf Finanzinstrumente oder Finanzprodukte, die durch nahestehende Anbieter oder Emittenten angeboten werden Es besteht jedoch die Gefahr, dass neben den Honorar- Anlageberatern auch den Versicherungsberatern die Versicherungsvermittlung erlaubt werden könnte 22. November Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November

17 Beschäftigungsstruktur in der Versicherungsbranche Beschäftigungsstruktur Versicherungswirtschaft gesamt 52,6% Männer 47,4% Frauen Gesamtzahl Arbeitnehmer (Innen-, Außendienst und Auszubildende 2011: Männer: Frauen: November Gliederung nach Art der Beschäftigung 6,2% 19,4% Innendienstangestellte davon 54,4% Frauen / 22,2% Teilzeit Außendienstangestellte davon 20,9% Frauen / 2,6% Teilzeit 74,4% Auszubildende davon 46,5% Frauen Quelle: Sozialstatistische Daten AGV, September November

18 Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November Bildungsarchitektur Bildungsarchitektur der Versicherungswirtschaft Quelle: Regelmäßige Verpflichtung zur Ausund Weiterbildung der Versicherungsvermittler IMD November

19 BWV Entwicklung im Bereich Außendienst-Ausbildung Teilnahmezahlen an der Prüfung Versicherungsfachmann gehen deutlich zurück 2008: Prüflinge 2011: Prüflinge Bis Oktober 2012: Teilnehmer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen als Königsweg in den Vertrieb 22. November Agenda Regulatorisches Umfeld Gesetzesinitiativen in der EU Gesetzesinitiativen in Deutschland Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb Provisionsabgabeverbot Provisionsdeckelung Krankenversicherung Versicherungswirtschaft insgesamt Aus- und Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft Herausforderungen für den Vertrieb 22. November

20 22. November Image Versicherungsvermittler Große Skepsis Geringes Ansehen Lieber Müllmann als Versicherungsvermittler? (..)Ansehen genießt der Versicherungsvertreter nach der DBB-Umfrage lediglich bei elf Prozent der Befragten(..) Versicherungsjournal, Klinkenputzen Image Versicherungs -vermittler Schreckbild aufgeschwätzt Übers Ohr hauen 22. November

21 Bundestagswahl Mediales Umfeld Leben/Kranken Onlinevertrieb Direktvertrieb Betriebliche Krankenversicherung Onlineportale / Vergleichsportale Aus- und Weiterbildung Image Versicherungsvermittler Frauen im Vertrieb Produkte Pflege-Bahr Prozessoptimierung Bürgerversicherung Solvency II Handlungsfelder / Herausforderungen für den Vertrieb 2013 Demographie Service Gesetzesinitiativen in Deutschland Herausforderungen durch den Markt Globalisierung Altersvorsorge Unisex Niedrigzinsphase Gesetzesinitiativen in der EU 22. November Herausforderung in der Krankenversicherung Erstes Jahr Unisex Einheitsbeitrag für Frauen und Männer Höheres Beitragsniveau für Männer Geringerer Beitragsvorteil zur GKV Bundestagswahl 2013 PKV (k)ein Wahlkampfthema (?) hoher Mediendruck Unsicherheit bei potenziellen GKV-Wechslern Pflege-Bahr 22. November

22 Herausforderung in der Lebensversicherung Erstes Jahr Unisex sehr geringes Zinsniveau führt zu Verunsicherung Wiederanlage und Einmalbeitragsgeschäft marktweit rückläufig weiterhin hohes Absatzpotential bei biometrischen Risiken 22. November Herausforderung in der Sachversicherung Attraktive und konkurrenzfähige Produktpalette Erstes Jahr Unisex (Unfall, Kraftfahrt) Absatzpotenziale 22. November

23 Herausforderung in der Versicherungswirtschaft digitale Positionierung (vs.?) persönliche Beratung Bedienung aller Vertriebskanäle Internet als Multiinformations- und Serviceplattform Auftritt des VU im Internet Nutzung sozialer Netzwerke Marke 22. November Fazit Der Vertrieb steht vor vielfältigen Herausforderungen durch: Kunden Verbraucherschützer Politik Medien Verfehlungen Einzelner Rahmendaten (Zins, Euro) Die Branchen- und Gesetzesinitiativen unterstützen die Umsetzung für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit des Berufsbildes Versicherungsvermittler in der Öffentlichkeit 22. November

24 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22. November

Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen

Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen Pressegespräch 13. März 2015 Gerhard Müller Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses 2 Verhaltenskodex für den Vertrieb 1 2 3 4 5 6 7 8 Brancheninitiative:

Mehr

AGV Personalleitertagung Außendienst 2011. Bericht aus dem BWV. Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn

AGV Personalleitertagung Außendienst 2011. Bericht aus dem BWV. Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn AGV Personalleitertagung Außendienst 2011 Bericht aus dem BWV Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn Inhalte Weiterentwicklung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Die IHK-Kooperation bei der Sachkundeprüfung

Mehr

Versicherungsvertrieb quo vadis?

Versicherungsvertrieb quo vadis? Versicherungsvertrieb quo vadis? Änderungen des Versicherungsvertriebs Hamburg 20.05.2011 Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv) Rückblick VVG-Reform Abschaffung des Policenmodells maximale Laufzeit

Mehr

Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie

Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie IHK Heilbronn-Franken www.heilbronn.ihk.de/versicherungsvermittler Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 1 Historie Warum gibt es diese Richtlinie?

Mehr

32. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch

32. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 32. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch 17. März 2016 Dr. Helge Lach Mitglied des Vorstands Deutsche Vermögensberatung AG 102/2016 Deutsche Vermögensberatung AG Extreme Regulierungsdichte für

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) 2390 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2013 Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Finanzdienstleistungen für Privatkunden Regulierung und Praxis

Finanzdienstleistungen für Privatkunden Regulierung und Praxis Finanzdienstleistungen für Privatkunden Regulierung und Praxis Dr. Christian Grugel, Leiter der Abteilung Verbraucherpolitik Vortrag bei der 16. Euro Finance Week, Frankfurt a.m., 20. November 2013 Hintergrund

Mehr

Margendruck. 34f GewO Haftungsdach. Honorarberater-Konferenz Frankfurt 11. November 2014. Herzlich Willkommen. Ein Anfang ein Einstieg ein Erfolg

Margendruck. 34f GewO Haftungsdach. Honorarberater-Konferenz Frankfurt 11. November 2014. Herzlich Willkommen. Ein Anfang ein Einstieg ein Erfolg Margendruck 34f GewO Haftungsdach Honorarberater-Konferenz Frankfurt 11. November 2014 Herzlich Willkommen Ein Anfang ein Einstieg ein Erfolg Mut zum Honorar die ersten Tage mit 34h & Co. Berufsbezeichnung:

Mehr

Wohin geht die Reise? Provisionsvertrieb versus Honorarberatung

Wohin geht die Reise? Provisionsvertrieb versus Honorarberatung Wohin geht die Reise? Provisionsvertrieb versus Honorarberatung Rechtsanwältin Angelika Römhild 18. September 2013, Potsdam Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK 2013

Mehr

Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Versicherungsvermittlung über Internetportale

Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Versicherungsvermittlung über Internetportale BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zu Versicherungsvermittlung über Internetportale Der Bundesverband Deutscher

Mehr

gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland

gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Gerald Archangeli Vizepräsident BVK 7. Versicherungstag Heilbronn 09.10.2014 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn

Mehr

.LAP. Stand: 1.10.2013. Your Success Our Passion

.LAP. Stand: 1.10.2013. Your Success Our Passion .LAP Your Success Our Passion Synopse GDV-Verhaltenskodex Vertrieb 2010, GDV-Verhaltenskodex Vertrieb 2013, Gesetz und sonstige Normen (untergesetzliche, aufsichtsrechtliche Normen und sonstige Verbandsregelwerke)

Mehr

Stellungnahme. des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum

Stellungnahme. des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler und Vermögensanlagenrechts

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts Deutscher Bundestag Drucksache 16/1935 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts A. Problem und Ziel DiegewerbsmäßigeVermittlungvonVersicherungenistderzeitinDeutschland

Mehr

Workshop III. Zukunftswerkstatt Versicherungsvermittlung: Einsatz von Social Media. Gerald Archangeli Hubertus Münster Andreas Vollmer

Workshop III. Zukunftswerkstatt Versicherungsvermittlung: Einsatz von Social Media. Gerald Archangeli Hubertus Münster Andreas Vollmer Workshop III Zukunftswerkstatt Versicherungsvermittlung: Einsatz von Social Media Gerald Archangeli Hubertus Münster Andreas Vollmer 04.05.2012 JHV 2012 Oldenburg Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute

Mehr

Stellungnahme des BVK. zu den

Stellungnahme des BVK. zu den BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme des BVK zu den Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft

Mehr

Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung

Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat

Mehr

Auswirkungen der Regulierungstendenzen

Auswirkungen der Regulierungstendenzen Auswirkungen der Regulierungstendenzen im Private Banking Rechtsanwalt Private Banking und Wealth Management Konferenz am 30. November 2011 in der Frankfurt School Düsseldorf - Frankfurt - München Agenda

Mehr

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung Praktikerseminar Europäische Versicherungswirtschaft und Privatrecht Nürnberg, 25. Juni 2003 Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung Berufszulassung von Versicherungsvermittlern Rechtsanwalt

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Nur gemeinsam kommen wir voran. Verhaltenskodex für den Vertrieb

Nur gemeinsam kommen wir voran. Verhaltenskodex für den Vertrieb Nur gemeinsam kommen wir voran. Verhaltenskodex für den Vertrieb Wir schaffen das. Gemeinsam! Seien wir ehrlich, Kundengespräche zu Versicherungsthemen sind höchst anspruchsvoll. Jeder Berater muss in

Mehr

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014

Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014 Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014 Betr.: Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz);

Mehr

Workshop Honorarberatung

Workshop Honorarberatung Workshop Honorarberatung Veränderungen bieten Chancen 17.01.2014 1 Rahmenbedingungen FinAnlVer Provisionsabgabeverbot VermAnlG 34h GewO PRIPS AIFM 34f GewO MiFID IMD FinVermV Deckelung Courtagen 17.01.2014

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

Informationen zur Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Informationen zur Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Informationen zur Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Stand: November 2015 Schule vorbei und jetzt wollen Sie Andere unterstützen Abwechslungsreiche Aufgaben Praktische Erfahrungen

Mehr

Mehrfachvertreter oder Makler

Mehrfachvertreter oder Makler Ausrichtung der Dienstleistung Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungsprodukten als Mehrfachvertreter oder Makler Bremen 14.03.2011 Rechtsanwalt Jürgen Evers Prognosen zur Entwicklung

Mehr

Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) auf die Versicherungsbranche

Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) auf die Versicherungsbranche Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes Gerald Archangeli BVK-Vizepräsident Verein zur Förderung der Versicherungswissenschaft 09.09.2014, Berlin Agenda I. 1994 BAV R 5/95 II. 2013 Der Sündenfall

Mehr

Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau (IHK)

Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau (IHK) Ausbildung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau (IHK) www.deutsche-makler-akademie.de Ausbildung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau (IHK) PERSPEKTIVEN DURCH QUALIFIZIERUNG Eine Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Fragenbogen zur Aufnahme und Eintragung in das Onlineverzeichnis www.honorarberater-finden.de

Fragenbogen zur Aufnahme und Eintragung in das Onlineverzeichnis www.honorarberater-finden.de Fragenbogen zur Aufnahme und Eintragung in das Onlineverzeichnis www.honorarberater-finden.de Name, Vorname: Firma: Gesellschaftsform Name, Vorname (sämtliche Inhaber, Geschäftsführer) Anzahl der weiteren

Mehr

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Mehr

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14 Gebundene Versicherungsvermittler Nr. 171/14 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax:

Mehr

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3

9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Honorarberatung Nettotarif: Quo Vadis?

Honorarberatung Nettotarif: Quo Vadis? Willkommen bei der Skandia! Honorarberatung Nettotarif: Quo Vadis? 11. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Berlin, 11. Februar 2009 Honorartarif- Honorarberatung Honorarberatung ist nur bei Tarifen

Mehr

Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb

Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb IMD 2 Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb ein Vortrag von RA Jens Reichow Fortbildung wird zur Pflicht: Art.8 Abs.1:

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014

Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014 Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014 Agenda Folie 2 1. Verbraucherschutz 2. Lagerzugehörigkeit/Unabhängigkeit 3. Vergütung 4. Rahmenbedingungen

Mehr

möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt

möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt für Finanzanlagenvermittler und Seite 1 / 6 Ich bin seit oder Anlageberater gem. 34 c GewO und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 01.01. 2006 oder später ja, erforderlich abhängig

Mehr

Vermittler: Volkswirtschaftliche Bedeutung auch in der Zukunft?

Vermittler: Volkswirtschaftliche Bedeutung auch in der Zukunft? Vermittler: Volkswirtschaftliche Bedeutung auch in der Zukunft? Michael H. Heinz, Präsident BVK Bielefeld 20. März 2013 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin Brüssel BVK 2010

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

EU- Panorama Provisionen und Offenlegung in Europa: Ein repräsentativer Querschnitt

EU- Panorama Provisionen und Offenlegung in Europa: Ein repräsentativer Querschnitt EU- Panorama Provisionen und Offenlegung in Europa: Ein repräsentativer Querschnitt Vortrag Wirtschaftskammer Wien Die Finanzdienstleister 11. November 2014 1. Teil: Was wird die MIFID II bringen? 2. Teil:

Mehr

Vermittler-Puls 2015. Online-Maklerbefragung zu. Entwicklungen in der Lebensversicherung

Vermittler-Puls 2015. Online-Maklerbefragung zu. Entwicklungen in der Lebensversicherung Vermittler-Puls 2015 Online-Maklerbefragung zu Entwicklungen in der Lebensversicherung Lebensversicherungsreformgesetz und Auswirkungen auf den Vertrieb durchgeführt vom 13. bis 24. Juli 2015 im Auftrag

Mehr

Versicherer als Arbeitgeber

Versicherer als Arbeitgeber 26 Versicherer als Arbeitgeber Einkommensgrundlage für 49 000 Familien in der Schweiz Die Schweizer Privatversicherer beschäftigen weltweit rund 129 000 Mitarbeitende, 49 000 davon in der Schweiz. Die

Mehr

Perspektiven der Vertriebswege der Assekuranz unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes und der Kosten

Perspektiven der Vertriebswege der Assekuranz unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes und der Kosten Perspektiven der Vertriebswege der Assekuranz unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes und der Kosten Mustertext Jahrestagung des Berliner Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaften am 18.11.2010

Mehr

Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken

Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Stand: 28. Januar 2014 INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler

Mehr

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013 Herzlich willkommen Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler Vermittlertreff Chart-Nr. 1 Agenda I II III Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht: Überblick und Fragen aus der Praxis

Mehr

Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK

Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Stand: Mai 2013 Ansprechpartner: Christoph Müller Rechtsassessor, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-285 oder E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de

Mehr

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium

Mehr

Entfalten Sie Ihr Potenzial bei der Barmenia.

Entfalten Sie Ihr Potenzial bei der Barmenia. Entfalten Sie Ihr Potenzial bei der Barmenia. Barmenia Krankenversicherung a. G. (gegründet 1904) Barmenia Lebensversicherung a. G. (gegründet 1928) Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen

Mehr

Barmenia Krankenversicherung a. G. (gegründet 1904) Barmenia Lebensversicherung a. G. (gegründet 1928)

Barmenia Krankenversicherung a. G. (gegründet 1904) Barmenia Lebensversicherung a. G. (gegründet 1928) WB 1505 Barmenia Krankenversicherung a. G. (gegründet 1904) Barmenia Lebensversicherung a. G. (gegründet 1928) Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (gegründet 1957) Barmenia Versicherungen Hauptverwaltung

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Bestandsprovisionen Notwendigkeit oder Übel?

Bestandsprovisionen Notwendigkeit oder Übel? Bestandsprovisionen Notwendigkeit oder Übel? Vortrag Investment Forum München Matthias Seeger, Leiter Vertrieb der Fondsdepot Bank GmbH München, 27. Oktober 2011 Agenda In der jüngeren Vergangenheit musste

Mehr

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden. Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis

Mehr

Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende

Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung 9. Dezember 2015 q5644/32579 Ma, Hr forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung

Mehr

Meinungen zu Volksbegehren und Volksentscheiden

Meinungen zu Volksbegehren und Volksentscheiden Meinungen zu Volksbegehren und Volksentscheiden Datenbasis: 1.004 Befragte Erhebungszeitraum: 2. bis 4. Juni 2009 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: Mehr Demokratie e.v. Auf

Mehr

Annexvermittler. Nr. 172/09

Annexvermittler. Nr. 172/09 Annexvermittler Nr. 172/09 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax: 0911/13 35-150390

Mehr

Versicherungsberatung gegen Honorar: "Riester-, Rürup- oder PKV-Verträge würden wie Sauerbier in den Regalen schmoren"

Versicherungsberatung gegen Honorar: Riester-, Rürup- oder PKV-Verträge würden wie Sauerbier in den Regalen schmoren Versicherungsberatung gegen Honorar: "Riester-, Rürup- oder PKV-Verträge würden wie Sauerbier in den Regalen schmoren" Kunden habe er genug, sein Problem sei vielmehr der Mangel an qualifiziertem Personal,

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Netzwerknewsletter Februar 2013

Netzwerknewsletter Februar 2013 Seite 1 von 5 Falls Sie diesen Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier. Netzwerknewsletter Februar 2013 Liebe Leserin, lieber Leser, in unserem Februar-Newsletter befassen wir

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt

Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt Präsentation der Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen GSK Stockmann + Kollegen Dr.

Mehr

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge

Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Continentale Studie 2014 Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Grafiksatz Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung a.g. Die Ängste

Mehr

Die PKV in der Niedrigzinsphase

Die PKV in der Niedrigzinsphase Die PKV in der Niedrigzinsphase Roland Weber DAV-Werkstattgespräch DAV-Werkstattgespräch zur Rechnungsgrundlage Zins in der Krankenversicherung, Berlin, 28. April 2011 Das AUZ-Verfahren in der PKV (1)

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden (Absender) Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF

Mehr

gut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle

gut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER

SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER MERKBLATT SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag. zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG vom 19.01.2011 ( Gesamtvertrag )

Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag. zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG vom 19.01.2011 ( Gesamtvertrag ) Ergänzungsvereinbarung zum Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach 53 UrhG vom 19.01.2011 zwischen den Ländern und den Rechteinhabern Präambel Die Rechteinhaber und Länder haben

Mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG MERKBLATT VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007

Mehr

Auf Finanzdienstleister kommt Neues zu

Auf Finanzdienstleister kommt Neues zu Ergänzung zum Merkblatt Finanzdienstleistungen Auf Finanzdienstleister kommt Neues zu Aktionsplan für Finanzdienstleistungen dieses Stichwort wird häufig zur Begründung von neuen Regelungen im Bereich

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings

Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Bundesrat Drucksache 185/14 (Beschluss) 13.06.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

KomPart Verlag Zeitschrift Gesundheit und Gesellschaft Umfrage zur Bundestagswahl 2013. Bericht Juni 2013

KomPart Verlag Zeitschrift Gesundheit und Gesellschaft Umfrage zur Bundestagswahl 2013. Bericht Juni 2013 KomPart Verlag Zeitschrift Gesundheit und Gesellschaft Umfrage zur Bundestagswahl 2013 Bericht Juni 2013 Gliederung Studiendesign & Stichprobe Beurteilung der Gesundheitspolitiker Beurteilung neuer Gesetze

Mehr

Der Europäische Sozialfonds in der Wahrnehmung der Bürger

Der Europäische Sozialfonds in der Wahrnehmung der Bürger Der Europäische Sozialfonds in der Wahrnehmung der Bürger 12. März 2008 Gü Max-Beer-Str. 2/4 10119 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 82-0 1. Zielsetzung und Datengrundlage Es sollte herausgefunden werden, wie

Mehr

BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.

BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. Die private Vorsorge gegen Risiken im Alltag sowie im Alter ist aufgrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen Auslastung der staatlichen

Mehr

Meine Finanzen 2013. Deutsches Institut für Finanzberatung. Prognose der Einnahmen und Ausgaben

Meine Finanzen 2013. Deutsches Institut für Finanzberatung. Prognose der Einnahmen und Ausgaben Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Meine Finanzen 013 Prognose der Einnahmen und Ausgaben Einfach. Effektiv. Auswertung vom Die eigene Finanzplanung im Griff! 13.6.013 Ziel der Auswertung

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?

1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen? Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,

Mehr

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f

Mehr

August 2009. Umfrage zum Verbraucherschutz im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.v. Untersuchungsanlage

August 2009. Umfrage zum Verbraucherschutz im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.v. Untersuchungsanlage Umfrage zum Verbraucherschutz im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.v. Untersuchungsanlage Grundgesamtheit: Stichprobe: Erhebungsverfahren: Fallzahl: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland

Mehr

Honorar statt Provision

Honorar statt Provision Honorar statt Provision Warum sich Vertrauen in Honorarberater auszahlt von Dieter Rauch 1. Auflage Honorar statt Provision Rauch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Tipps für die Anlageberatung

Tipps für die Anlageberatung fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit

Mehr

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt Stand: 1. August 2015 Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt I. Pflichtangaben nach 11 VersVermV Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben gewerbetreibende

Mehr

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge Das neue Netto-Gefühl Leichter ans Ziel kommen Im Vergleich zu herkömmlichen Bruttotarifen wird bei gleicher Zielablaufleistung eine

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Presse-Information 04.01.2013

Presse-Information 04.01.2013 04.01.2013 1 Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur wirtschaftlichen Situation von Unternehmen im Geschäftsgebiet der Volksbank Herrenberg Rottenburg Optimistische Unternehmen in Herrenberg

Mehr

Lösungen im Projektgeschäft

Lösungen im Projektgeschäft Lösungen im Projektgeschäft Jürgen Scharfenorth Frankfurt, Februar 2015 Ziel ist es, das richtige Personal, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort zur Verfügung zu stellen. Der Markt definiert sich aus den

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr