Der Debt Equity Swap in der Insolvenz
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1 Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen Abteilung B: Rechtswissenschaft Herausgegeben von Peter O. Mülbert, Uwe H. Schneider und Dirk A. Verse Band 200 Der Debt Equity Swap in der Insolvenz Von Patrick Schulz Duncker & Humblot Berlin
2 PATRICK SCHULZ Der Debt Equity Swap in der Insolvenz
3 Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen Abteilung B: Rechtswissenschaft Schriften des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Herausgegeben von Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Prof. Dr. Dr. h. c. Uwe H. Schneider, Prof. Dr. Dirk A. Verse Band 200
4 Der Debt Equity Swap in der Insolvenz Von Patrick Schulz Duncker & Humblot Berlin
5 Der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat diese Arbeit im Jahre 2014 als Dissertation angenommen. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Alle Rechte vorbehalten 2015 Duncker & Humblot GmbH, Berlin Fremddatenübernahme: Klaus-Dieter Voigt, Berlin Druck: buchbücher.de gmbh, Birkach Printed in Germany ISSN ISBN (Print) ISBN (E-Book) ISBN (Print & E-Book) Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 Internet:
6 Geleitwort Die vorliegende Dissertation enthält eine umfassende Darstellung des Debt Equity Swap in der Insolvenz. Hierbei werden nicht nur die neuen Vorschriften der Insolvenzordnung dargestellt, sondern auch das Verhältnis von Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht in den Blick genommen. Zusätzlich werden auch noch kapitalmarktrechtliche Auswirkungen, spezifische Probleme des Debt Equity Swap von Inhaberschuldverschreibungen und ferner steuerrechtliche Aspekte behandelt. Es handelt sich mithin um eine Arbeit, die den Debt Equity Swap umfassend untersucht und hierbei zu zahlreichen weiterführenden Ergebnissen gelangt. In der Arbeit wird der Nachweis erbracht, dass sich die Lösung der zahlreichen mit dem Debt Equity Swap verbundenen Einzelprobleme auf einige wenige zentrale Gedanken zurückführen lassen. Ausgangspunkt der Arbeit ist zunächst die Einschätzung, dass die Gläubiger vom Gesetzgeber zu Recht den Zugriff auf den schuldnerischen Rechtsträger eingeräumt bekommen haben bzw. die Einbeziehung der Anteile der Altgesellschafter in das Insolvenzplanverfahren geboten ist, um der Befriedigungshierarchie des 199 S. 2 InsO Rechnung zu tragen. Der sich aus der Verknüpfung von Rechtsträger und Unternehmen ergebende Fortführungswert steht hiernach den Gläubigern zu. Aus dieser gesetzgeberischen Entscheidung, die letztlich eine konsequente Umsetzung der insolvenzrechtlichen Befriedigungshierarchie darstellt, leitet der Autor überzeugend ein Primat des Insolvenzrechts gegenüber dem Gesellschaftsrecht ab. Der Vorrang des Insolvenzrechts besteht allerdings nur insoweit, als es um die am Verfahren Beteiligten also insbesondere die Gläubiger und die Altgesellschafter geht; Positionen Dritter werden hiervon nicht berührt. Das Primat des Insolvenzrechts gegenüber dem Gesellschaftsrecht und auch dem Kapitalmarktrecht dient als maßgeblicher teleologischer Gesichtspunkt als Leitfaden für die Behandlung der zahlreichen umstrittenen Auslegungsfragen, die durch die Einführung des insolvenzlichen Debt Equity Swap entstanden sind. Hierdurch wird m. E. ein wesentlicher dogmatischer und auch für die praktische Handhabung außerordentlich hilfreicher Erkenntnisfortschritt erzielt. Die Arbeit wird schließlich abgerundet durch Vorschläge zur Fortentwicklung des aufgezeigten Primats des Insolvenzrechts gegenüber anderen Rechtsgebieten de lege ferenda. Sie wird die Diskussion um den insolvenzlichen Debt Equity Swap sicherlich entscheidend beeinflussen. Mainz, den Prof. Dr. Urs Peter Gruber
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8 Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im August des Jahres 2014 von dem Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand August Ganz besonderer Dank gilt meinem verehrten Doktorvater Herrn Prof. Dr. Urs Peter Gruber. Er hat mich bei der Wahl des hochspannenden und sehr aktuellen Themas unterstützt, den Schaffensprozess fördernd begleitet und war für Diskussionen immer ansprechbar. Die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an seinem Lehrstuhl war eine äußerst bereichernde und erquickliche Erfahrung, die ich nicht missen will. Herrn Prof. Dr. Dirk A. Verse danke ich vielmals für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens und die Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Besonders herzlich möchte ich mich bei Dr. Stephanie Catherine Sittmann- Haury bedanken: Ihre Unterstützung und Motivation haben entscheidend zum Gelingen der Arbeit beigetragen. Dankbarkeit möchte ich auch gegenüber meinen vielen Weggefährten bezeugen. Ohne die anregenden Diskussionen und die eine oder andere Zerstreuung wäre die vergangene Zeit keine so besondere gewesen. Hier sind insbesondere Dr. Matthias Falke, Marvin Wiehe, Sebastian Ewald, Dr. Marco Moebus und Dr. Katarzyna Zborowska zu nennen. Schlussendlich danke ich auch meiner Familie und insbesondere meinen Eltern, Ellen und Wolfgang Schulz, die mich während meiner gesamten Ausbildungszeit immer mit großem Wohlwollen begleitet und unterstützt haben. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet. Mainz, im April 2015 Patrick Schulz
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10 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung I. Ausgangspunkt II. Gegenstand der Untersuchung Sanierungseffizienz der InsO nach der ESUG-Reform Verhältnis von Insolvenzrecht zu Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht Bewertung der Forderungen Wirkungsgrenzen des Debt Equity Swap III. Themenbegrenzung Der insolvenzliche Debt Equity Swap Fokussierung auf AG und GmbH Ökonomische Sinnhaftigkeit des Debt Equity Swap Terminologie IV. Gang der Untersuchung B. Grundlagen des Debt Equity Swap I. Begriffsbestimmung II. Geschichte und Empirie des Debt Equity Swap Reduzierung von Staatsschulden Wirtschaftswissenschaftliche Untersuchungen III. Motive der einzelnen Beteiligten Gläubiger a) Kreditinstitute b) Finanzinvestoren c) Andere Gläubiger Schuldnergesellschaft Altgesellschafter IV. Vor- und Nachteile des Debt Equity Swap Vorteile a) Bilanzielle Sanierung (Buchsanierung) b) Wegfall des Insolvenzgrundes nach 19 InsO c) Liquiditätsschonung durch Wegfall von Zins- und Tilgungsleistungen d) Erleichterung der zukünftigen Unternehmensfinanzierung e) Unternehmerische Renditechancen
11 10 Inhaltsverzeichnis f) Signalwirkung an andere Gläubiger g) Einflussausübung und Machtübernahme Nachteile a) Verlust von Kreditsicherheiten b) Übernahme unternehmerischen Risikos c) Fehlen fester Rückzahlungstermine d) Haftungsrisiken aa) Differenzhaftung bb) Lehre von der verdeckten Sacheinlage e) Nachrangigkeit nach 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO f) Steuerrechtliche Nachteile V. Zusammenfassung C. Abgrenzung zu anderen Sanierungsinstrumenten I. Barkapitalerhöhung II. Übertragende Sanierung III. Tausch in eigenkapitalähnliche Finanzierungsformen Debt Mezzanine Swap Umtausch in Genussrechte IV. Umtausch in Wandelschuldverschreibungen V. Reverse Debt Equity Swap VI. Zusammenfassung D. Grundsätze der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung des Debt Equity Swap 81 I. Ausgangssituation II. Debt Equity Swap mittels Kapitalmaßnahmen Kapitalherabsetzung a) Vereinfachte Kapitalherabsetzung b) Kapitalherabsetzung unter den gesetzlichen Mindestnennbetrag c) Sachliche Rechtfertigung der Kapitalherabsetzung Kapitalerhöhung a) Effektive Kapitalerhöhung durch Forderungseinbringung b) Keine Umgehung der Sacheinlagevorschriften aa) Ausfluss des Kapitalaufbringungsgrundsatzes bb) Differenzhaftung und verdeckte Sacheinlage cc) Aufrechnungsverbot c) Zwingende Bareinlage bei Kapitalherabsetzung auf Null Ausschluss des Bezugsrechts a) Bezugsrecht als elementarer Bestandteil der Mitgliedschaft b) Inhaltliche Beschlusskontrolle des Bezugsrechtsausschlusses c) Bezugsrechtsausschluss bei gemischter Bar- und Sacheinlage
12 Inhaltsverzeichnis 11 III. Übernahme bestehender Anteile IV. Zusammenfassung E. Der insolvenzliche Debt Equity Swap I. Einleitung II. Einbeziehung der Anteilsrechte in das Insolvenzplanverfahren Ausgangspunkt a) Strategisches Blockadepotenzial der Gesellschafter nach InsO a. F. 96 b) Ungewisse Reichweite gesellschaftsrechtlicher Treuepflichten Paradigmenwechsel durch das ESUG a) Einbeziehung der Anteilsrechte in den Insolvenzplan aa) Aufgabe der gesellschaftsrechtlichen Neutralität bb) Regel-Ausnahme-Prinzip der Einbeziehung cc) Keine Umwandlung gegen den Gläubigerwillen dd) Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen im Planverfahren ee) Umwandlung in Anteils- und Mitgliedschaftsrechte ff) Ausschluss der Differenzhaftung b) Beteiligung der Gesellschafter an der Gläubigerversammlung aa) Bildung eigener Gruppen bb) Stimmrecht der Anteilseigner cc) Beteiligung am Erörterungs- und Abstimmungstermin dd) Mehrheitsentscheidung oder Fiktion der Zustimmung III. Würdigung der gesetzgeberischen Entscheidung Ausgangspunkt Meinungsstand a) Unantastbarkeit der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur 114 b) Gläubigerzugriff auf gesellschaftsrechtliche Organisationsstruktur Stellungnahme a) Etablierung einer sachgerechten Befriedigungshierarchie aa) Zugriff der Gläubiger auf den Fortführungswert bb) Verstoß gegen die Gleichwertigkeit der Sanierungswege cc) Anteilsrecht als organisationsrechtliche Formalposition dd) Gesellschafter als letztrangige Insolvenzgläubiger ee) Keine Privilegierung der Gesellschafter ff) Kein Recht auf wirtschaftlichen Selbstmord b) Realisierung unternehmerischen Risikos c) Keine sanierungshindernde Wirkung der Planeinbeziehung aa) Keine Gefahr verspäteter Insolvenzanträge bb) Erhöhung der Sanierungsbereitschaft d) Keine erhöhte Missbrauchsgefahr e) Keine Beeinträchtigung der Rechte Dritter
13 12 Inhaltsverzeichnis 4. Ergebnis IV. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben Ausgangspunkt Kapitalrichtlinie a) Ausschließliche Hauptversammlungskompetenz für Kapitalmaßnahmen b) Anwendungsbereich der Kapitalrichtlinie aa) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bb) Entscheidung Karella und Karellas (1) Der Sachverhalt (2) Die Entscheidung (3) Die Aussage cc) Entscheidungen Syndesmos Melon und andere (1) Die Sachverhalte (2) Die Entscheidungen (3) Die Aussagen c) Meinungsstand aa) Anwendbarkeit bei insolvenzlichen Sanierungen bb) Keine Anwendbarkeit bei insolvenzlichen Sanierungen (1) Insolvenzliche Sanierungen als Kollektivverfahren (2) Die Auffassung Schöns: Keine Anwendung auf staatliche Zwangseingriffe (3) Die Auffassung Spetzlers: Vorrang der EuInsVO d) Stellungnahme aa) Keine Anwendbarkeit der Art. 29, 33 Abs. 4, 34 in Insolvenzverfahren bb) Kein Fortbestand in eigenen Strukturen cc) Sinnwidrigkeit von Kapitalmaßnahmen in der Regelinsolvenz 154 dd) Anwendbarkeit der Richtlinie auf staatliche Zwangseingriffe ee) Kein Vorrang der EuInsVO e) Zwischenergebnis Publizitätsrichtlinie Ergebnis V. Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben Ausgangspunkt Grundrechtspositionen der Anteilseigner a) Eigentumsgarantie, Art. 14 GG aa) Eingriff in den Schutzbereich bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung (1) Art des Eingriffs (a) Keine Enteignung i. S.d. Art. 14 Abs. 3 GG
14 Inhaltsverzeichnis 13 (b) Einordnung als Inhalts- und Schrankenbestimmung (2) Rechtfertigungsmaßstab (a) Verfolgung eines legitimen Zwecks (b) Geeignetheit (c) Erforderlichkeit (d) Angemessenheit (aa) Herstellung praktischer Konkordanz (bb) Entwertung der vermögensrechtlichen Komponente (cc) Entwertung der teilhaberechtlichen Komponente 172 (dd) Zwischenergebnis cc) Erforderlichkeit einer Entschädigung (1) Verfassungsrechtliche Gebotenheit (2) Höhe der Entschädigung (a) Liquidationswert (b) (Fortführungs-)Wert der reorganisierten Unternehmung (c) Börsenwert (d) Stellungnahme (aa) Maßgeblichkeit des Liquidationswerts (bb) Keine Vergleichbarkeit mit aktienrechtlichen Abfindungsansprüchen (cc) Zerrbild durch Spekulation (dd) Keine freie Deinvestitionsentscheidung in der Insolvenz (ee) Keine Ungleichbehandlung der einzelnen Aktienarten (3) Zwischenergebnis dd) Effektiver Minderheiten- und Rechtsschutz (1) Ausgangspunkt (2) Minderheitenschutz (3) Rechtsschutz (4) Bewertung b) Vereinigungsfreiheit, Art. 9 GG aa) Eingriff in den Schutzbereich bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung (1) Vereinigungsfreiheit (2) Negative Vereinigungsfreiheit Grundrechtspositionen der Gläubiger Ergebnis VI. Primat des Insolvenzrechts vor dem Gesellschaftsrecht
15 14 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Überlagerung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen Auswirkungen auf den insolvenzlichen Debt Equity Swap a) Erleichterte Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses aa) Problemaufriss bb) Fortgeltung gesellschaftsrechtlicher Maßstäbe cc) Überlagerung durch insolvenzrechtliche Wertungen dd) Stellungnahme: (1) Keine materielle Beschlusskontrolle in der Insolvenz (2) Verdrängung gesellschaftsrechtlicher Schutzbestimmungen 208 (3) Vergleich mit aktien- und umwandlungsrechtlichen Abfindungsansprüchen (4) Keine Angemessenheitsprüfung im Einzelfall (5) Anwendbarkeit des 186 AktG in der Insolvenz? b) Weiterbeteiligungsmöglichkeit durch Kapitalerhöhungskombinationen aa) Problemaufriss bb) Varianten gemischter Kapitalerhöhungen cc) Barkapitalerhöhung mit anschließender Sachkapitalerhöhung bei Nichtausübung des Bezugsrechts dd) Stellungnahme Ergebnis VII. Insolvenzrechtliche Auslegungsfragen Bewertung der eingebrachten Forderung a) Problemaufriss b) Meinungsstand aa) Vollwertigkeitsansatz bb) Nennwertansatz c) Stellungnahme aa) Vollwertigkeitsansatz als Sanierungshindernis? bb) Uneindeutigkeit des Gesetzes cc) Teleologische Reduktion der Kapitalaufbringungsvorschriften 227 (1) Reichweite des insolvenzrechtlichen Primats (2) Keine Gefährdung von Gesellschaftern und bisherigen Gläubigern (a) Altgesellschafter (b) Neugesellschafter (c) Bisherige Gläubiger (3) Keine Gefährdung zukünftiger Gläubiger (a) Forderungseinbringung als nomineller Wertzufluss
16 Inhaltsverzeichnis 15 (b) Fehlende Garantiefunktion des eingetragenen Haftkapitals (c) Gläubigerschutz durch Publizität (4) Auslegung der Kapitalaufbringungsvorschriften (5) Gläubigerschutz durch Sanierung d) Ergebnis Einlagefähigkeit und Wert von Gesellschafterdarlehen a) Problemaufriss b) Meinungsstand c) Stellungnahme Übernominale Befriedigung einrückender Gläubiger a) Problemaufriss b) Meinungsstand c) Stellungnahme Verbleib der Altgesellschafter in der Gesellschaft a) Verstoß gegen die absolute Vorrangregel des 245 Abs. 2 Nr. 2 InsO aa) Problemaufriss bb) Rechtslage vor der Reform durch das ESUG (1) Stand der Diskussion (2) Die new value exception zur absolute priority rule? (3) Kritik an dem bisherigen Lösungsansatz cc) Rechtslage nach der Reform durch das ESUG (1) Anteilseignerstellung als Wertzuwendung (2) Teilweiser Verbleib der Altgesellschafter dd) Stellungnahme (1) Regelungszweck der Norm (2) Keine Pflicht zum Eingriff (3) Übertragbarkeit bisheriger Lösungsansätze (4) Keine uneingeschränkte Übertragbarkeit der LaSalle-Entscheidung (5) Zwischenergebnis b) Verbleib einzelner Altgesellschafter in der Gesellschaft c) Ergebnis Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Insolvenz beseitigende Barkapitalerhöhung Unwirksamkeit von Change-of-control-Klauseln, 225 Abs. 4 InsO. 271 a) Bedeutung von Change-of-control-Klauseln b) Change-of-control-Klauseln als Sanierungshindernis c) Unwirksamkeit von Change-of-control-Klauseln aa) Unwirksamkeit bereits nach 119 InsO?
17 16 Inhaltsverzeichnis bb) Unwirksamkeit nach 254a Abs. 4 InsO d) Ergebnis Austrittsrecht der Altgesellschafter, 225a Abs. 5 InsO Registergerichtliche Formerfordernisse Reichweite der Sanierungsprivilegien des 39 InsO a) Problemaufriss aa) Neuordnung des Rechts der Gesellschafterfremdfinanzierung bb) 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO als Sanierungshindernis b) Kleinbeteiligungsprivileg, 39 Abs. 5 InsO c) Sanierungsprivileg, 39 Abs. 4 S. 2 InsO aa) Anwendbarkeit des Sanierungsprivilegs bb) Persönlich-Sachlicher Anwendungsbereich (1) Erfasste Gesellschaften und Gesellschafter (2) Art und Weise des Anteilserwerbs (3) Zeitpunkt des Anteilserwerbs (4) Zum Zwecke der Sanierung cc) Zeitliche Grenze der Privilegierung (1) Problemaufriss (2) Meinungsstand (3) Stellungnahme d) Ergebnis Insolvenzanfechtungsrisiken, 129 ff. InsO Nachrangigkeit der Entschädigungsforderungen Konflikt mit Kapitalerhaltungsvorschriften F. Kapitalmarktrechtliche Rechtsfragen I. Debt Equity Swap bei börsennotierten Aktiengesellschaften Einleitung Auswirkung auf die Börsenzulassung a) Fortbestand der Börsenzulassung in der Insolvenz b) Verlust der Börsenzulassung bei einem Cold Delisting c) Kein Pflichtangebot aufgrund der Macrotron-Rechtsprechung des BGH aa) Problemaufriss bb) Aufgabe der Macrotron-Rechtsprechung cc) Widerspruch zur insolvenzrechtlichen Befriedigungshierarchie 306 dd) Auswirkungen und Gestaltungsspielräume d) Ergebnis Übernahmerechtliches Pflichtangebot a) Einleitung b) Regelungsinhalt des 35 WpÜG
18 Inhaltsverzeichnis 17 aa) Kontrollerlangung über eine Zielgesellschaft bb) Zurechnung nach 30 WpÜG c) Sanierungsbefreiung nach 37 Abs. 1 WpÜG aa) Voraussetzungen bb) Rechtsfolge: Ermessensentscheidung der BaFin d) Anwendbarkeit des 35 WpÜG in der Insolvenz aa) Keine Anwendung bei Kapitalschnitt auf Null bb) Sonstige Fälle: Teleologische Reduktion des 35 WpÜG (1) Primat des Insolvenzrechts (2) Keine Schutzbedürftigkeit der Altaktionäre (3) Keine Schutzbedürftigkeit mit einrückender Gläubiger (4) Vereinbarkeit mit der Übernahmerichtlinie (5) Aufsichtsbehördliche Befreiung unzureichend (6) Schlussfolgerung e) Ergebnis Prospektpflicht nach WpPG a) Grundlagen b) Prospektpflicht bei einem Debt Equity Swap aa) Prospektpflicht nach 3 Abs. 1 WpPG (1) Öffentliches Angebot der Aktien (2) Individualität der Zeichnungsentscheidung (3) Keine Informationsasymmetrie (4) Ausnahmen bei öffentlichen Angeboten (5) Ergebnis bb) Prospektpflicht nach 3 Abs. 4 WpPG (1) Zulassung an einem organisierten Markt (2) Ausnahmen (3) Teleologische Reduktion des 3 Abs. 4 WpPG? (4) Ergebnis cc) Anteilsübertragung als Alternative c) Ergebnis Kapitalmarktrechtliche Pflichten nach WpHG a) Mitteilungs- und Publizitätspflichten b) Fortbestand in der Insolvenz c) Kein Primat des Insolvenzrechts d) Sinnhaftigkeit in der Insolvenz e) Ergebnis Zusammenfassung II. Debt Equity Swap von Inhaberschuldverschreibungen Ausganspunkt
19 18 Inhaltsverzeichnis 2. Überblick über das Schuldverschreibungsgesetz a) Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich b) Erweiterte Kompetenzen der Gläubigerversammlung Besonderheiten des insolvenzlichen Debt Equity Swap von Anleihen a) Erweiterter Anwendungsbereich b) Primat des Insolvenzrechts aa) Grundsätzlicher Vorrang des Insolvenzrechts bb) Debt Equity Swap nach 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SchVG cc) Anwendbarkeit der 5 ff. SchVG im Insolvenzplanverfahren 340 dd) Obstruktionsverbot und insolvenzrechtlicher Rechtsschutz ee) Intensivierter Schutz nach 19 Abs. 4 SchVG c) Konfusion einer verbrieften Forderung d) Werthaltigkeit der Forderung Ergebnis G. Steuerrechtliche Aspekte des Debt Equity Swap I. Steuerrecht als Sanierungshindernis II. Untergang von nicht genutzten Verlustvorträgen III. Besteuerung von Sanierungsgewinnen IV. Folgerungen H. Vorschläge de lege ferenda I. Gläubigerbeteiligung am Debt Equity Swap durch Majorisierung Zustimmungserfordernis der teilnehmenden Gläubiger Ausnahme des 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SchVG Gründe für eine Majorisierung der Gläubiger a) Entwertung der Forderungen in der Insolvenz b) Überwindung des Störpotenzials von Akkordstörern c) Vermeidung komplexer Bewertungsfragen Lösungsmöglichkeiten a) Keine Majorisierungsmöglichkeit de lege lata b) Majorisierungsmöglichkeit de lege ferenda aa) Eingriff in die negative Vereinigungsfreiheit? bb) Beschränkung auf Ausnahmefälle cc) Beschränkung auf börsennotierte Aktiengesellschaften dd) Beschränkung auf bestimmte Gläubigergruppen ee) Zustimmungsfiktion entsprechend 230 Abs. 2 DiskE-ESUG 363 (1) Wegfall der Zustimmungsfiktion im Gesetzgebungsverfahren (2) Verfassungsmäßigkeit einer Zustimmungsfiktion (3) Kein unangemessener Aufwand für die Gläubiger Ergebnis
20 Inhaltsverzeichnis 19 II. Notwendige Änderungen und Klarstellungen Änderung des 225a InsO a) Zusammenführung der Abs. 2 und b) Ergänzung des 225a Abs. 4 S. 3 InsO Anwendungsbereich der Kapitalrichtlinie Anwendungsbereich des 35 WpÜG Ausnahme von der Prospektpflicht bei Reorganisationen a) Ausgangslage b) Prospektpflicht im US-Reorganisationsrecht c) Änderungsbedarf de lege ferenda aa) 3 Abs. 1 WpPG bb) 3 Abs. 4 WpPG III. Herabsetzung unter den Mindestnennbetrag IV. Zusammenfassung I. Ergebnis und Zusammenfassung in Thesen Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis
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22 A. Einleitung I. Ausgangspunkt Insolvenzen sind das zwingende Resultat eines marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftslebens, in dem die Unternehmungen ausscheiden, denen es an Wettbewerbsfähigkeit mangelt. 1 Wirtschaftliche Abschwünge und platzende Spekulationsblasen wirken besonders marktbereinigend. Scheitern ist ein fundamentaler Bestandteil unternehmerischer Betätigung und weder Branche, noch Größe, noch Marktdominanz schützen vor einer existenzbedrohenden Krise. 2 Die Finanz- und Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre war die schwerste Rezession der letzten 60 Jahre. 3 Spätestens sie hat durch öffentlichkeitswirksame Großinsolvenzen 4 in Erinnerung gerufen, dass auch im Kern gesunde Gesellschaften durch Fehlentscheidungen der Unternehmensführung, Refinanzierungsschwierigkeiten und Verwerfungen des Finanzmarkts oder der Realwirtschaft in Bedrängnis geraten können. 5 Manchmal kommen jedoch Gesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die dem Grunde nach ein tragfähiges Geschäftsmodell aufweisen. Gesellschaften, deren Produktportfolio, Kundenbasis und Marktposition ausreichend wettbewerbsfähig sind, die aber aufgrund singulärer Effekte, wie ho- 1 Jaffé, ZGR 2010, 248, 250 ( Die marktwirtschaftliche Organisation der Wirtschaft ist untrennbar mit Marktaustritten verbunden. Die Insolvenz gehört zum kapitalistischen System wie der Tod zum Leben. ) Prozent aller Unternehmen geraten innerhalb von zehn Jahren in die existenzgefährdende Krise, Kraus, in Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 4 Rn Dass die Zahl der Insolvenzen unlängst rückläufig ist, ist nur bedingt aussagekräftig: Im Gesamtjahr 2013 gab es Insolvenzverfahren, davon waren Unternehmensinsolvenzen (Quelle zu den Ursachen der Finanzkrise etwa Heun, JZ 2010, 53 ff.; Eidenmüller, Finanzkrise, Wirtschaftskrise und das deutsche Insolvenzrecht, S. 9 ff. 4 Hier seien nur die Insolvenzen der Pfleiderer AG, der Conergy AG, der Centrotherm AG, der MPC AG, der Solarworld AG, der Praktiker AG und der IVG Immobilien AG genannt. Vgl. etwa Handelsblatt vom , Deutsche Solarbranche von der Sonnenfinsternis (URL: Stand: August 2014). 5 Vgl. Eidenmüller, ZIP 2007, 1729, 1731 ( Good companies with bad balance sheets ); ders., ZIP 2010, 649, 650; ders., Finanzkrise, Wirtschaftskrise und das deutsche Insolvenzrecht, S. 14 ( financial failure statt economic failure ); Löbbe, in: Liber amicorum Martin Winter, S. 423, 425 ( turn-around -Kandidaten); zum Begriff der Krise und deren Anzeichen eingehend Drukarczyk/Schöntag, in: Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 2 Rn. 1 ff.
23 22 A. Einleitung hen Investitionen, Übernahmefinanzierungen oder zu geringen Verlustpuffern in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ins Straucheln geraten. 6 Verschlechtert sich die Wirtschaftslage, dann belasten hohe Warenbestände, unausgelastete Produktionsstätten und Fabriken sowie überzählige Mitarbeiter die Ertragssituation. Krisenauslöser kann auch sein, dass wichtige Entwicklungen des Absatzmarktes etwa Trendwechsel, Änderungen des Nachfrageverhaltens oder technische Fortschritte nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden. Zukünftig wird zudem die Refinanzierung bestehender Schulden schwieriger werden. Durch die weltweit hohe Staatsverschuldung tummeln sich auf dem Kapitalmarkt verstärkt Nationalstaaten als konkurrierende Schuldner zu privaten Unternehmungen. 7 Die Welle von fremdfinanzierten Übernahmen mit hohem Fremdkapitalanteil in den Jahren 2006 und 2007 vor Ausbruch der Weltwirtschaftskrise hat überdies dazu geführt, dass viele Zielunternehmen erhöhten Refinanzierungsbedarf haben, da viele Finanzierungen nach sieben bis neun Jahren ihre Endfälligkeit erreichen. 8 Der Finanzierungsbedarf von solchen Gesellschaften ist demzufolge sprunghaft angestiegen. Eine mögliche Zurückhaltung der Banken, notwendige Darlehen oder Anschlussfinanzierungen auszureichen, bedroht die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmungen zusätzlich. 9 Die damit verbundenen Schwierigkeiten werden dadurch verstärkt, dass in Deutschland mittelständische Gesellschaften traditionell eine niedrige Eigenkapitalquote aufweisen und schon daher anfälliger für Refinanzierungsschwierigkeiten sind. 10 Eine 6 Dass es einen Unterschied zwischen der marktbereinigenden Wirkung der Insolvenz und einer insolvenzdarwinistischen Sicht auf das Scheitern eines Unternehmens gibt, ist hinlänglich bekannt, dazu instruktiv Uhlenbruck, in: FS Gerhardt, S. 979, 985 f. 7 Studie der OECD im März 2014 zu dem Kapitalbedarf souveräner Staaten: Allein die 34 OECD Mitgliedstaaten müssen in ,6 Billionen US-Dollar an Staatsschulden refinanzieren. Damit hat sich der Kapitalbedarf der Nationalstaaten seit 2005 mehr als verdoppelt (URL: borrowingoutlook.htm Stand August 2014). 8 Bei sog. Leveraged Buyouts werden die Zielunternehmen mit einem hohen Schuldenstand belastet, die Finanzkalkulation ist häufig sehr optimistisch strukturiert, Eidenmüller, ZIP 2007, 1729, 1729 f.; Siemon, ZInsO 2013, 1549, 1549 ff.; zum gesteigerten Kapitalbedarf von Unternehmen in den folgenden Jahren auch Kindler, NJW 2010, 2465, 2465 und Hölzle/Pink, ZIP 2011, 360, 361 ff. die auf die Endfälligkeit vieler Mezzanine-Programme im Zeitraum von 2011 bis 2015 hinweisen und aufgrund gestiegenem Zinsniveau und geringeren Aussichten auf Anschlussfinanzierungen von einer Welle von Unternehmensinsolvenzen ausgehen. 9 Der Verlust des Vertrauens der Banken untereinander führt dazu, dass diese freiwerdende Liquidität trotz wirtschaftlich ungünstigen Zinskonditionen bevorzugt bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Ob es aufgrund der Rahmenbedingungen jedoch zu einer sog. Kreditklemme kommt, ist ebenso wie die möglichen Konsequenzen einer derartigen Zurückhaltung der Banken, Unternehmenskredite auszugeben, unklar. Der deutsche Mittelstand hat als Folge der Weltwirtschaftskrise seine Finanzstruktur enthebelt und Liquiditätspolster angelegt (manager magazin vom , URL: Stand: August 2014).
24 I. Ausgangspunkt 23 hohe, die Eigenkapitalrendite steigernde Fremdkapitalisierung (leverage) 11 erweist sich in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten als schwierige Hypothek 12 : Feste Zinszahlungstermine müssen eingehalten und das Kapital zum Endfälligkeitstermin zurückgezahlt werden. Ist es zur Unternehmenskrise 13 oder sogar der Insolvenz gekommen, dann stellt sich die Frage: sanieren oder liquidieren? 1 InsO stellt unmissverständlich klar, dass die Gläubigerbefriedigung durch Maximierung des haftenden Schuldnervermögens das primäre Ziel des deutschen Insolvenzrechts darstellt. 14 Hieran hat sich auch die Entscheidung, was mit einer von der Insolvenz bedrohten Gesellschaft geschehen soll, zu messen. Entgegen dem Einleitungssatz muss die Insolvenz nicht zwangsläufig den Marktaustritt durch Abwicklung zur Folge haben. In den letzten Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass auch Sanierungen haftungsmaximierende Befriedigungsalternativen darstellen können. Nicht selten ist es ökonomisch sinnvoll, ein Unternehmen zu sanieren, weil schlichtweg der Fortführungswert den Liquidationswert übersteigt und den Gläubigern eine höhere Rückzahlungsquote bietet. 15 Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Gläubigern die Entscheidung über die Richtung des Insolvenzverfahrens und dabei auch über die Verwertungsart zu überlassen, ist daher nur konsequent. 16 Ihre finanziellen Interessen sind letztendlich betroffen Vgl. Krolop, GmbHR 2007, 117, 120; Kunz/Ehnert, FB 2007, 395, 395; Hölzle, KTS 2011, 291, 300 ff.; Knecht, in: Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 19 Rn. 66; Smid/Rattunde/Martini, Der Insolvenzplan, Rn. 2.34; manager magazin vom , URL: 0,2828, ,00.html Stand: August 2014; FAZ v S Prozent Eigenkapital sind das Ziel ; eingehend zu den Gründen traditionell niedriger Eigenkapitalquoten im deutschen Mittelstand: Eilers, in: Eilers/Rödding/Schmalenbach, Unternehmensfinanzierung, Kap. A Rn. 7, Ein hoher Verschuldungsgrad kann zu größerer Eigenkapitalrentabilität führen, wenn die Gesamtkapitalrentabilität die Fremdkapitalkosten übersteigt. Mit wenig eigenem Geld wird umso mehr Gewinn erwirtschaftet. Für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist die Nutzung dieses Hebeleffekts besonders attraktiv, da das mit einer hohen Fremdkapitalisierung verbundene Verlustrisiko auf das eingebrachte Eigenkapital beschränkt ist. 12 So auch Jaffé, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, Kap. 23 Rn Zum Begriff der Krise und deren betriebswirtschaftlichen Ursachen etwa Kraus, in: Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 4 Rn. 4 ff.; Maus, in: K. Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, Rn. 1.1 ff.; Madaus, Der Insolvenzplan, S. 7 ff. 14 So auch BGH v IX ZR 281/03, BGHZ 163, 32; Eidenmüller, Unternehmenssanierung, S. 17; Pape, in: Uhlenbruck, InsO, 1 Rn. 1; Silcher, in: Ahrens/ Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 217 Rn. 29; Braun/Heinrich, NZI 2011, 505, 516. Dagegen aber A. Schmidt, in: HambKomm-InsO, 1 Rn. 26 ( kein absolutes Ziel der InsO ). 15 Eidenmüller, Unternehmenssanierung zwischen Markt und Gesetz, S. 31 ff. Siehe hierzu das Beispiel bei Horstkotte/Martini, ZInsO 2012, 557, Die Gläubiger entscheiden darüber, ob es zur Liquidation oder zur Reorganisation in einem Planverfahren kommt, RegE InsO, BT-Drucks. 12/2443, S. 79 f.
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