Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration 0314 Zentrale Veranschlagungen Polizei

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1 Vorbemerkung: In Kap sind die zentral durch das Landespolizeipräsidium zu steuernden Bereiche wie die zentralen Beschaffungen Ausstattung Polizei und die Abwicklung der Polizeistrukturreform veranschlagt. Darüber hinaus sind die Mittel für die Besoldung und Vergütung der in den regionalen Polizeipräsidien tätigen Beamten/-innen und Arbeitnehmer/-innen veranschlagt. Dies ergibt sich aus der zentralen Stellenveranschlagung im Stellenteil bei Kap Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren 3.000,0 a) 3.000, , ,3 b) 3.185,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Gebühren für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten nach dem Landesgebührengesetz. Vgl. Vermerk zu Ausgaben Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 7,3 b) Erläuterung: Veranschlagt sind die Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen sowie sonstige Einnahmen (Verwaltungskostenzuschläge für verkaufte, verlorene oder beschädigte Gegenstände u. dgl.). Vgl. Vermerk zu Ausgaben Einnahmen aus Schadensersatzansprüchen 647,9 a) 647,9 647,9 79,6 b) 50,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Einnahmen aus Schadensersatzforderungen wegen Heilbehandlungskosten für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Die Veranschlagung und Verbuchung der Einnahmen aus Schadensersatzansprüchen bei vom Landesamt für Besoldung und Versorgung gewährten Leistungen erfolgt bei Kap Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 3.647,9 a) 3.647, ,

2 Übrige Einnahmen Zuweisungen der EU und Dritter für EU-Projekte 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Erläuterung: Vereinnahmt werden Zuweisungen der EU und Kofinanzierungsbeiträge Dritter für EU-Projekte. Vgl. Vermerk bei Tit Sonstige Zuschüsse aus dem Inland 0,0 a) 0,0 0,0 10,0 b) 11 Erläuterung: Vereinnahmt werden ggf. Beiträge und Zuwendungen Dritter für Maßnahmen der Kriminalprävention sowie private Gelder, die der Aufklärung einer Straftat dienen. Hierunter fallen auch Beiträge und Zuwendungen für sonstige Zwecke, sofern deren Annahme im Einzelfall durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration genehmigt wurde. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 3.647,9 a) 3.647, ,9 Ausgaben Die Ausgabeermächtigung bei Kap erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit Sie erhöht sich ferner um die Einnahmen bei den Tit und Personalausgaben Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Polizeireform können Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer temporär von Regierungspräsidien zu Polizeidienststellen und von Polizeidienststellen zu Regierungspräsidien ohne Besoldungs- bzw. Vergütungsersatz abgeordnet werden

3 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und ,2 a) , ,5 Beamten ,8 b) ,4 c) Im Rahmen der Ausbildung für den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst und zur Wahrnehmung von besonderen Aufgaben können Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu anderen Polizeidienststellen und zum Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration ohne Besoldungsersatz abgeordnet werden. Die in den Erl. Ziff. veranschlagten Mittel sind untereinander gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: 1.1 Aufwandsentschädigungen und Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge: - Fahndungskostenpauschale von mtl. 20,45 EUR für die im Vollzugsdienst verwendeten Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten und für die zur Kriminalpolizei abgeordneten Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei - steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach der AER - Schul- und Kinderreisebeihilfen an Beamtinnen und Beamte bei der Vertretung des Landes bei der EU 1.2 Sonstiges: - Zuschuss zu den von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten an die Krankenversicherungen zu zahlenden Versicherungsbeiträgen; 20 der Heilfürsorgeverordnung - HVO vom 3. Januar 2011 (GBl. S. 16) - Zulage für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen ,1 10,0 0,0 29,4 2, ,1 10,0 0,0 29,4 2,6 Übertragen nach Kap Tit Erl. Ziff. 1.2 Übertragen nach Kap Tit Erl. Ziff. 6 Übertragen nach Kap Tit Erl. Ziff. 1 Übertragen nach Kap Tit ,1. 18,8. 7,0. 100, Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ,0 a) , ,4 (Beschäftigten) ,8 b) Die in den Erl. Ziff. veranschlagten Mittel sind untereinander gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen /20/20 Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudentinnen und -studenten 4. Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge: - Schul- und Kinderreisebeihilfen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Vertretung des Landes bei der EU 0,0 0,0 5. Aufwandsentschädigungen: - Steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach der AER 0,0 0,0 6. Sonstige Zulagen (Zulagen nach 14 TV-L, Zulagen nach 10 und 18 TVÜ-Länder, Zulagen nach 19 TV-L, Wechselschicht- und Schichtdienstzulagen) 494,4 494,4 7. Entschädigung zur pauschalen Abgeltung für Aufwendungen der Berufskraftfahrer gem. Nr der VwV Kfz für 17 Arbeitnehmer je 25,00 EUR im Monat 5,1 5,1 8. Sonstiges (Leistungen zur Wahrung des Besitzstandes) 60,0 60,

4 Heilfürsorgeleistungen ,5 a) , , ,7 b) ,5 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten der Heilfürsorge für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nach 1 und 2 der Heilfürsorgeverordnung - HVO - vom 3. Januar 2011 (GBl. S. 16) sowie Leistungen im Rahmen der Unfallfürsorge, aber nur soweit es sich um solche nach 48 und 49 Abs. 1 LBeamtVGBW handelt. Wegen der übrigen Leistungen im Rahmen der Unfallfürsorge vgl. Kap Tit und der Leistungen nach 20 der o. a. Verordnung vgl. Erläuterung zu Tit der Kap bis Die Arzneien für die Sanitätsstellen sind bei Kap Tit veranschlagt. Die Aufgaben auf dem Gebiet der Heilfürsorge für die heilfürsorgeberechtigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten werden vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg wahrgenommen. Die Kosten der Heilfürsorge für diese Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind hier veranschlagt. Ferner sind veranschlagt die Kosten für vorbeugende Behandlung durch ärztliche Maßnahmen für heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz, die den Zuschuss für an Krankenversicherungen zu entrichtende Versicherungsbeiträge erhalten Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen u. dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 334,8 b) 1.123,8 c) Zwischensumme Personalausgaben ,7 a) , ,2 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 100,0 a) 128,0 128,0 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 928,9 b) stände 931,0 c) Geräte und Waffen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 0,0 a) 0,0 0,0 Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 0,0 b) Umzugs- und Verlegungskosten 365,0 a) 0,0 409,5 341,4 b) 282,7 c) Dienstleistungen Dritter u. dgl. 450,0 a) 575,0 575,0 432,9 b) 88,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für externe Unterstützung für das Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen Extremismus Baden-Württemberg (KPEBW) sowie die Förderung des Projekts "ACHTUNG?!"

5 Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung 35,8 a) 35,8 35,8 30,4 b) 26,5 c) Aufklärungs-, Informationsmaterial und sonstige Werbeträger können an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Ersätze fließen den Mitteln zu Allgemeine Maßnahmen zur Hebung der Verkehrs- 145,4 a) 145,4 145,4 sicherheit und zur Bekämpfung von Unfällen im 164,7 b) Straßenverkehr 289,6 c) Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial können an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterung: Fortführung von Verkehrssicherheitskampagnen der Polizei Sachaufwand 120,0 a) 395,0 370,0 139,6 b) 164,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Prävention, Geschäftsstelle Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen Extremismus Baden-Württemberg (KPEBW) 300,0 300,0 2. Sonstiges 70,0 70,0 3. Zur Durchführung einer internationalen Fachkonferenz zum Themenschwerpunkt "Neue Ansätze und Methoden zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus" 25,0 0,0 zus. 395,0 370, Sachaufwand für EU-Projekte 0,0 a) 0,0 0,0 40,6 b) 12,6 c) Ausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Die EU fördert mit Zuweisungen die Entwicklung des europäischen Raumes z.b. durch Hilfen zum Aufbau von Verwaltungsstrukturen (sog. IPA- Programm). Leertitel, da das Aufkommen bei Tit nicht geschätzt werden kann. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 1.216,2 a) 1.279, ,

6 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Verwaltungskostenerstattung an den Bund für die 28,2 a) 28,2 28,2 Inanspruchnahme von Polizeikräften 14,4 b) Die Ausgabenermächtigung erhöht sich um Minderausgaben bei den von 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4.1 Staatshaushaltsgesetz umfassten n der Kap. 0314, 0315, 0316, 0318 und 0335 bis Erläuterung: Für Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (Personen- und Objektschutz) müssen zur Unterstützung der Polizei des Landes Polizeikräfte des Bundes und anderer Bundesländer herangezogen werden. Veranschlagt ist der Ersatz der dem Bund und den Ländern zusätzlich entstehenden Kosten (Mehrarbeitsvergütungen, Zulage für lageorientierten Dienst, reisekostenrechtliche Abfindung u.a.) Verwaltungskostenerstattung an das Land 1.230,0 a) 1.230, ,0 Nordrhein-Westfalen für die Inanspruchnahme der 1.219,5 b) Deutschen Hochschule der Polizei Münster 943,7 c) Die Mittel sind übertragbar. Die Ausgabenermächtigung erhöht sich um Minderausgaben bei den von 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4.1 Staatshaushaltsgesetz umfassten n der Kap. 0314, 0315, 0316, 0318 und 0335 bis Erläuterung: Veranschlagt ist der Kostenanteil des Landes nach dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Deutsche Hochschule der Polizei Münster Verwaltungskostenerstattung an einzelne Länder für 0,0 a) 0,0 0,0 die Inanspruchnahme von Polizeikräften 147,8 b) 55,6 c) Die Ausgabenermächtigung erhöht sich um Minderausgaben bei den von 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4.1 Staatshaushaltsgesetz umfassten n der Kap. 0314, 0315, 0316, 0318 und 0335 bis Erläuterung: Vgl. Erläuterung bei Tit Zuschuss an die Kriminologische Zentralstelle e.v. 10,0 a) 10,0 10,0 7,6 b) 11,5 c) Erläuterung: Aufgrund des Staatsvertrags vom 25. Juni 2009 über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist bei der Kriminologischen Zentralstelle e.v. mit Sitz in Wiesbaden eine Kommission zur Verhütung von Folter eingerichtet. Die Kosten tragen der Bund und die Bundesländer, letztere nach dem Königsteiner Schlüssel. Der Anteil des Landes wird zwischen Justiz-, Innen- und Sozialverwaltung aufgeteilt

7 Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, 1,5 a) 1,5 1,5 Gesellschaften, Organisationen u. dgl. 1,5 b) 1,5 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Beitrag des Landes für das Deutsche Polizeisportkuratorium. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 1.269,7 a) 1.269, ,7 Ausgaben für Investitionen Zuschüsse an Verbände für die Einrichtung 21,1 a) 51,1 51,1 von Verkehrsschulen 20,2 b) 21,1 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Die Zuschüsse werden projektbezogen aufgrund von Förderrichtlinien gewährt. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 21,1 a) 51,1 51,1 gruppen 69 Aufwand für Informationstechnik A 042 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- 0,0 a) 0,0 0,0 und Ausrüstungsgegenständen u. dgl ,5 b) 729,0 c) B 042 Fernmeldegebühren u. dgl. 0,0 a) 0,0 0,0 4,8 b) 6,0 c) Summe gruppe 69 0,0 a) 0,0 0,

8 72 Staatsbesuche und staatliche Großveranstaltungen Die Mittel sind übertragbar. Der Gruppentitel ist einseitig deckungsfähig zu Lasten von Tit Die Gruppentitel bis sind gegenseitig deckungsfähig. Die und dürfen zur Verstärkung von Erläuterungsziffer 1 - Zulage für lageorientierten Dienst - und in den Kapiteln und Kap in Anspruch genommen werden Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und 450,0 a) 0,0 0,0 Beamten 0,0 b) Trennungsgelder, Umzugskostenvergütung u. dgl. 300,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Mieten und Pachten 300,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Sachaufwand 300,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Verwaltungskostenerstattung an den Bund für die 50,0 a) 0,0 0,0 Inanspruchnahme von Polizeikräften 0,0 b) Verwaltungskostenerstattungen an andere 200,0 a) 0,0 0,0 Bundesländer für die Inanspruchnahme von 0,0 b) Polizeikräften Erwerb von Maschinen, Ausstattungs- und 400,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Summe gruppe ,0 a) 0,0 0,

9 73 Zentrale Beschaffungen Ausstattung Polizei Die Gruppentitel sind übertragbar und gegenseitig deckungsfähig Sachaufwand 2.584,0 a) 3.000, , ,6 b) 808,7 c) In Höhe der zweckentsprechenden Entnahmen bei Kap Tit erhöhen sich die Ausgabeermächtigungen. Unter Beachtung des Haushaltsvermerks bei Kap Tit können mit Einwilligung des Ministeriums für Finanzen auch Verpflichtungen für Folgejahre eingegangen werden. Die Ausgaben können innerhalb des Haushaltsjahres auch vor dem Eingang der entsprechenden Einnahmen geleistet werden Verpflichtungsermächtigung 9.150,0 0,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 0,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 1.800,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 2.450,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 2.450,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 2.450,0 0,0 Erläuterung: Bei Ausgaben aufgrund von Entnahmen bei Kap Tit ist die dort genannte Zweckbindung zu beachten. Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 9.150,0 ist für Service und Wartung der TKÜ-Anlage vorgesehen Erwerb von Dienstfahrzeugen u. dgl ,0 a) 3.000, , ,8 b) 1.016,5 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und ,0 a) , ,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl ,7 b) 5.911,9 c) In Höhe der zweckentsprechenden Entnahmen bei Kap Tit erhöhen sich die Ausgabeermächtigungen. Unter Beachtung des Haushaltsvermerks bei Kap Tit können mit Einwilligung des Ministeriums für Finanzen auch Verpflichtungen für Folgejahre eingegangen werden. Die Ausgaben können innerhalb des Haushaltsjahres auch vor dem Eingang der entsprechenden Einnahmen geleistet werden Verpflichtungsermächtigung , ,0 Davon zur Zahlung fällig im Haushaltsjahr bis zu 3.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu , ,0 Erläuterung: Fälligkeiten für die Verpflichtungsermächtigung i.h.v ,0 Tsd. EUR zur Verbesserung der technischen Ausstattung stehen noch nicht fest

10 Veranschlagt sind Beschaffungen in den Bereichen Einsatz- und Spezialtechnik sowie sonstige Ausstattung der Polizei, insbesondere für die Erneuerung der TKÜ- Anlage, den Ausbau Polizeinetz, Gewährleistung der Betriebsfähigkeit der Telekommunikationstechnik, Auswerte- und Analysetechnik, Kriminaltechnik, Körperschutzausstattung, Einsatzhelme, Waffen. Bei Ausgaben aufgrund von Entnahmen bei Kap Tit ist die dort genannte Zweckbindung zu beachten. 2018: Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ,0 zur Verbesserung der technischen Ausstattung der Polizei und in Höhe von 3.000,0 als Anschubfinanzierung zur Umsetzung Ergebnis Evaluierung Polizeireform. 2019: Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ,0 zur Verbesserung der technischen Ausstattung der Polizei und in Höhe von 5.000,0 für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung; Summe gruppe ,0 a) , ,0 Gesamtausgaben ,7 a) , ,7 Abschluss Kapitel 0314 Verwaltungseinnahmen 3.647,9 a) 3.647, ,9 Gesamteinnahmen 3.647,9 a) 3.647, ,9 Personalausgaben ,7 a) , ,2 Sächliche Verwaltungsausgaben 4.400,2 a) 4.279, ,7 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 1.519,7 a) 1.269, ,7 Ausgaben für Investitionen ,1 a) , ,1 Gesamtausgaben ,7 a) , ,7 Kapitel 0314 Zuschuss ,8 a) , ,

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