Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

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1 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen - Endversion - Augsburg und München, im März 2012 Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) & Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS)

2 Herausgeber Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz Bad Tölz Telefon: / Telefax: / info@lra-toelz.de Internet: Ansprechpartnerin Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Sachgebiet 51 Fachstelle für Sozialplanung Frau Daniela Sauer Prof.-Max-Lange-Platz Bad Tölz Telefon: / daniela.sauer@lra-toelz.de Bearbeitung durch: Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) Spiegelstraße München Telefon: 089 / Telefax: 089 / info@afa-sozialplanung.de Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) Theodor-Heuss-Platz Augsburg Telefon: 0821 / Telefax: 0821 / institut@sags-consult.de

3 Vorwort Vorwort des Landrats Eine verantwortungsvolle, zukunftsorientierte Planung muss sich auf eine völlig andere Bevölkerungszusammensetzung mit veränderten Bedürfnissen einstellen. Generell kann man feststellen, dass immer mehr Menschen bei guter Gesundheit ein hohes Lebensalter erreichen. Den Lebensabend im gewohnten Umfeld zu Hause verbringen, in einer Umgebung, die den Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung trägt, wer von uns möchte dies nicht? Und genau das wird die zentrale Aufgabe von Landkreis und Kommunen sein, der älteren Generation ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Die Lebensräume und Lebensbedingungen für die Seniorinnen und Senioren sind so auszugestalten, dass sie deren Bedürfnissen und Wünschen entsprechen und ihnen somit zu einem möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung verhelfen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen das vorliegende Seniorenpolitische Gesamtkonzept gemeinsam mit der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) und dem Institut für Sozialplanung, Jugendund Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) in Augsburg erstellt. Begleitet wurde die Arbeit von einem Gremium aus Bürgermeistern, Kreisräten, Vertretern der Wohlfahrtsverbände und der Verwaltung. Mit der Schaffung eines eigenen Fachbereichs Senioren im Landratsamt, der die umfangreichen Vorarbeiten und die Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes koordiniert und mit Rat und Tat allen Beteiligten zur Seite steht, sowie einer Informationsstelle für Senioren über die Angebote im Landkreis, der Mobilen Seniorenhilfe, der Selbsthilfe-Kontaktstelle und nicht zuletzt der Schaffung des Seniorenbüros mit der Hauptaufgabe der Engagementförderung von und für Senioren, haben wir ein deutliches Signal für die Seniorenarbeit gesetzt. I

4 Vorwort Insgesamt Landkreisbürger, die über 60 Jahre alt sind, wurden mit einer Fragebogenaktion direkt mit eingebunden. Die enorme Rücklaufquote von über 50 % der angeschriebenen Personen dokumentiert das rege Interesse der Seniorinnen und Senioren an der Thematik. Durch diese Informationen konnten entscheidende Erkenntnisse für das Seniorenpolitische Gesamtkonzept gewonnen werden. Dafür spreche ich allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aus. Gegliedert nach Handlungsfeldern enthält dieses Konzept nun Empfehlungen und Vorschläge, die nach dem Grundsatz ambulant vor stationär dazu beitragen sollen, die Strukturen für einen seniorenfreundlichen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zu kräftigen oder wo nötig auszubauen. Im Interesse unserer älteren Mitmenschen bitte ich alle Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft, die Entscheidungsträger in den Verbänden und Einrichtungen, jetzt die vielfältigen Ideen und Vorschläge dieses Konzeptes umzusetzen und gemeinsam die künftige Seniorenarbeit in unserem Landkreis zu gestalten. Ihr Josef Niedermaier Landrat II

5 Verzeichnisse Gliederung Vorwort... I Gliederung... III Darstellungsverzeichnis... VII Vorbemerkung...XI A. Allgemeiner Teil Einleitung Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Bestand, Prognose und soziodemographische Struktur Fazit zur Bevölkerungsprognose Zukünftige Entwicklung der älteren Bevölkerungsgruppen Soziodemographische Situation B. Handlungsfelder und Themenbereiche Handlungsfeld Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung Barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes Nahversorgung Mobilität Medizinische Versorgung Zusammenfassung der Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Wohnen zu Hause Wohnsituation älterer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Barrierefreiheit der Wohnung und der näheren Wohnumgebung Wohnwünsche und Wohnformen Wohnangebote für Senioren im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Weitere Hilfen für das Wohnen zu Hause Wohnungsanpassung und Wohnberatung III

6 Verzeichnisse 2.7 Beurteilung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Unterstützung pflegender Angehöriger Familiäre Ressourcen Angebote für pflegende Angehörige im Landkreis Beurteilung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Gesellschaftliche Teilhabe Unterstützung von Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe durch die Kommunen Angebote der Freizeitgestaltung, Begegnung und Kommunikation Gesellschaftliche Teilhabe im Spiegel der Bürgerbefragung Seniorenvertretungen Beurteilung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Präventive Angebote Prävention im Spiegel der Bürgerbefragung Präventive Angebote Beurteilung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen IV

7 Verzeichnisse 6. Handlungsfeld Bürgerschaftliches Engagement von und für Seniorinnen und Senioren Ergebnisse der Bürgerbefragung zum Engagement der Seniorinnen und Senioren im Landkreis Einsatzbereiche und Organisation bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Beurteilung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit Beratungsangebote im Landkreis Weitere Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren sowie deren Angehörige Informationsmedien Informationsstand älterer Bürgerinnen und Bürger Beurteilung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Steuerung, Kooperationen, Koordinationsstrukturen und Vernetzung Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Pflegeund Wohnformen, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen Beurteilung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen V

8 Verzeichnisse 9. Handlungsfeld Angebote für besondere Zielgruppen Gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen Alt gewordene Menschen mit Behinderung Ältere Menschen mit Migrationshintergrund Senioren mit finanzieller Not Handlungsfeld Hospizdienste und Palliativversorgung Situation und Versorgungsangebote im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Beurteilung der Situation durch die örtlichen Expertinnen und Experten Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlungen Handlungsfeld Betreuung und Pflege C. Zusammenfassende Einschätzung und Ausblick Anhang A Maßnahmen und Empfehlungen im Überblick Anhang B Weitere Darstellungen Anhang C Best-Practice-Beispiele für die Handlungsfelder VI

9 Verzeichnisse Darstellungsverzeichnis Darstellung A-1: Darstellung A-2: Darstellung A-3: Darstellung A-4a: Gemeindegrößenklassen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen...9 Sozialräume im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen...10 Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (heutiger Gebietsstand)...13 Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Anfang 2010 im Vergleich zu Bayern...17 Darstellung A-4b: Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 2030 im Vergleich zu Anfang 2010: Modell mit Wanderungen...18 Darstellung A-5: Entwicklung der älteren Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, (Modell ohne Wanderungen), Jahresende Darstellung A-6: Entwicklung der Altersgruppen ab 60 Jahren u. ä. im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, (Modell mit Wanderungen), absolut und in Prozent...20 Darstellung A-7: Darstellung A-8: (Prognostizierte) Entwicklung der Geburten-/ Sterbefallüberschüsse im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Anteil der 65-Jährigen u. ä. an allen Einwohnern in Prozent, Darstellung A-9: Veränderung der 65-Jährigen und älter von (Modell mit Wanderungen), 2009=100 %...23 Darstellung A-10: Anteil der 80-Jährigen u. ä. an allen Einwohnern in Prozent, Darstellung A-11: Veränderung der 80-Jährigen u. ä. von (Modell mit Wanderungen), 2009=100 %...25 Darstellung A-12: Darstellung A-13: Darstellung 1-1: Darstellung 1-2: Darstellung 1-3: Darstellung 1-4: Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter ( 41 ff SGB XII) je 100 über 64-Jährige, Ende Zahl der SGB XII-Empfänger/innen von Hilfen zur Pflege ( 61 ff) je 100 über 64-Jährige, Ende Benutzte Hilfsmittel außer Haus...34 Fehlende Versorgungseinrichtungen oder Angebote für Ältere...36 Fehlende Versorgungseinrichtungen nach Kommunengröße...37 Nutzung von Verkehrsmitteln für Erledigungen, die zu Fuß schwer zu erledigen sind...41 VII

10 Verzeichnisse Darstellung 1-5: Wahl der Verkehrsmittel nach Zielorten in Prozent Darstellung 2-1: Wohndauer der Befragten in ihrer Kommune Darstellung 2-2: Wohnsituation (Mehrfachnennungen möglich) Darstellung 2-3: Kommen Sie zu Hause gut zurecht? Darstellung 2-4: Betreutes Wohnen und Seniorenwohnanlagen im Landkreis Darstellung 2-5: Essen auf Rädern im Landkreis Darstellung 2-6: Mittagstische und andere Mahlzeitenangebote im Landkreis Darstellung 2-7: Anbieter Hausnotruf im Landkreis Darstellung 2-8: Anbieter Fahrdienst im Landkreis Darstellung 2-9: Darstellung 2-10: Darstellung 2-11: Darstellung 2-12: Darstellung 2-13: Darstellung 2-14: Hauswirtschaftshilfen und Nachbarschaftshilfen von professionellen Diensten und Wohlfahrtsverbänden Nachbarschaftshilfen auf ehrenamtlicher Basis (zum Teil gegen Aufwandsentschädigung) Betreutes Wohnen aus Sicht der Expertinnen und Experten Ambulant betreute Wohngemeinschaften aus Sicht der Expertinnen und Experten Angebot an gemeinschaftlich organisiertem Wohnen aus Sicht der Expertinnen und Experten Angebot an hauswirtschaftlichen Hilfen aus Sicht der Expertinnen und Experten Darstellung 2-15: Fahrdienste aus Sicht der Expertinnen und Experten Darstellung 3-1: Anteil der Seniorinnen und Senioren mit Kindern sowie Wohnort der Kinder Darstellung 3-2: Unterstützung durch Kinder Darstellung 3-3: Darstellung 4-1: Bewertung der Entlastungsangebote aus Sicht der örtlichen Expertinnen und Experten Unterstützung der Seniorenarbeit durch freiwillige soziale Leistungen der Kommunen Darstellung 4-2: Bekanntheit von Angeboten für Seniorinnen und Senioren Darstellung 4-3: Inanspruchnahme von Angeboten für Seniorinnen und Senioren in den letzten sechs Monaten Darstellung 4-4: Seniorenvertretung des Landkreises Darstellung 4-5: Einschätzung der Kontakt- und Freizeitangebote aus Sicht der Expertinnen und Experten VIII

11 Verzeichnisse Darstellung 5-1: Präventive Aktivitäten der Seniorinnen und Senioren...94 Darstellung 5-2: Darstellung 5-3: Bewertung der Präventiven Angebote im Gesundheitsbereich aus Sicht der örtlichen Expertinnen und Experten...97 Bewertung der Angebote der Erwachsenen- und Seniorenbildung aus Sicht der örtlichen Expertinnen und Experten...98 Darstellung 6-1: Bürgerschaftliches Engagement Darstellung 7-1: Allgemeine Beratungsangebote im Landkreis Darstellung 7-2: Spezielle Beratungsangebote für Seniorinnen und Senioren Darstellung 7-3: Informationsmedien und -wege in den Kommunen Darstellung 7-4: Erste Ansprechpartner für Rat und Hilfe Darstellung 7-5: Bekanntheit von Informationsangeboten des Landkreises Darstellung 7-6: Informationsstand der Bürgerinnen und Bürger Darstellung 7-7: Darstellung 9-1: Darstellung 9-2: Darstellung 9-3: Darstellung 9-4: Einschätzung der Versorgungssituation im Bereich Beratung aus Sicht der Expertinnen und Experten Anteil an Demenz Erkrankter an den jeweiligen Altersgruppen in Westdeutschland im Jahr Schätzung der Zahl an Demenz Erkrankter im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen auf der Basis von GKV-Prävalenzraten Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe mit gerontopsychiatrischen Angeboten Helferkreise im Landkreis (Anerkennung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales) Darstellung 9-5: Betreuungsgruppen im Landkreis Darstellung 9-6: Einschätzung der Angebote zur Versorgung Demenzerkrankter aus Sicht der Expertinnen und Experten Darstellung 9-7: Kommen Sie mit Ihrem Haushaltseinkommen gut zurecht? Darstellung 10-1: Bewertung der Angebote der Sterbegleitung / Hospiz aus Sicht der örtlichen Expertinnen und Experten Darstellung B-1: Strukturprobleme in den Kommunen IX

12 Verzeichnisse X

13 Vorbemerkung Vorbemerkung der Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern (AfA und SAGS) Das vorliegende Seniorenpolitische Gesamtkonzept (SPGK) für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde insbesondere auf der Grundlage der Analyse der demographischen Situation und einer Bevölkerungsprognose, einer umfänglichen Bestandserhebung von auch offenen Angeboten und Einrichtungen der Seniorenarbeit im Landkreis, einer Befragung in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, einer groß angelegten schriftlichen Befragung der älteren Landkreisbewohnerinnen und -bewohner über 60 Jahren, fachlicher Beiträge der Mitglieder des Expertenworkshops sowie den Erkenntnissen aus mehreren Arbeitsgruppen mit zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Landkreis entwickelt. Beim Seniorenpolitischen Gesamtkonzept handelt es sich entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) explizit um ein Rahmenkonzept für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen unter Einbeziehung der vorhandenen Angebote und Strukturen, das auch von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Rahmen von gemeindespezifischen Konzepten aufgegriffen werden kann. Bei der Erstellung des Konzeptes konnten wir auf der guten Vorarbeit der Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Senioren im Landratsamt aufbauen, welche die Bestandserhebungen durchführten, die bestehenden Angebote in den einzelnen Handlungsfeldern zusammenstellten und in Arbeitsgruppen mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen diskutierten. Für die gute Zusammenarbeit möchten wir uns herzlich bedanken. Wir möchten uns bereits an dieser Stelle ganz herzlich für die Unterstützung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Expertenworkshop, den Mitarbeiterinnen im Landratsamt, bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden sowie bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Arbeitsgruppen bedanken. Der spezifische lokale Blick und die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen dieser Menschen sind zweifelsohne wichtig für unsere Arbeit und das Konzept. Unser Dank gilt nicht zuletzt ebenso den vielen Akteuren unterschiedlichster Institutionen, Dienste und Einrichtungen, die im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Bereich der Seniorenarbeit tätig sind und die sich im positiven Sinne eingemischt und mitgemacht haben. Durch die Informationen, die uns schriftlich, mündlich XI

14 Vorbemerkung oder telefonisch zur Verfügung gestellt wurden, konnten wesentliche Erkenntnisse und Ergebnisse für das Seniorenpolitische Gesamtkonzept gewonnen werden. Ohne die Engagementbereitschaft der vielen Akteure wäre das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sicherlich nicht so detailliert, fundiert und aussagekräftig geworden. Ihre tatkräftige Unterstützung hat der Arbeit gut getan und das Konzept bereichert. Wir hoffen sehr, dass das Engagement und das Interesse gerade bei der Umsetzung auch auf der kommunalen Ebene weiterhin nachhaltig anhalten werden. XII

15 A. Allgemeiner Teil A. Allgemeiner Teil 1

16 2 A. Allgemeiner Teil

17 A. Allgemeiner Teil Einleitung 1. Einleitung Das am 01. Januar 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) hat weit reichende Konsequenzen für den Bereich der Altenhilfe, Altenpflege und Seniorenarbeit. In Artikel 68 Abs. 1 AGSG wird der Zweck und der Geltungsbereich dieses Gesetzes bzw. Gesetzesteils, den es stets mitzudenken gilt, dargelegt: Zweck der Vorschriften diese Teils ist es, im Freistaat Bayern eine bedarfsgerechte, leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante, teilstationäre und vollstationäre Versorgung der Bevölkerung mit Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Anschließend in Absatz 2 nennt das Ausführungsgesetz die dafür Verantwortlichen und nimmt diese dann auch in die Pflicht: Zu diesem Zweck haben die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die Träger der Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eng und vertrauensvoll im Interesse der Pflegebedürftigen zusammenzuwirken. Des Weiteren wird im Absatz 3 auch die Geltung für die Einrichtungen betont: Die Vorschriften dieses Teils gelten für alle ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat Bayern, auf die das Elfte Buch Sozialgesetzbuch Anwendung findet. Dabei haben die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden lt. Artikel 71 AGSG als zuständige Aufgabenträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte Pflegedienste im Sinn des 71 Abs. 1 SGB XI rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Sie erfüllen dadurch eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 ist die Hinwirkungsverpflichtung bezüglich der Pflegedienste für psychisch kranke Menschen sowie von überregionalen Pflegediensten für behinderte Menschen, deren Tätigkeit mindestens den Bereich einer Region im Sinn des Bayerischen Landesplanungsgesetzes umfasst, Pflichtaufgabe der Bezirke im eigenen Wirkungskreis. Ebenso haben die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden als zuständige Aufgabenträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Sie erfüllen dadurch eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 ist die Hinwirkungsverpflichtung bezüglich entsprechender Einrichtungen für behinderte oder psychisch kranke Menschen Pflichtaufgabe der Bezirke im eigenen Wirkungskreis. 3

18 Einleitung A. Allgemeiner Teil Hinsichtlich der vollstationären Einrichtungen haben nach Artikel 73 AGSG die Bezirke als zuständige Aufgabenträger die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte vollstationäre Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Sie erfüllen dadurch eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 ist die Hinwirkungsverpflichtung bezüglich entsprechender Einrichtungen der Altenpflege Pflichtaufgabe der Landkreise und der kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Der Artikel 69 Abs. 2 AGSG macht deutlich, dass das Gesetz auch zu einer deutlichen Aufgabenerweiterung der Altenhilfe geführt hat: Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, das nach dem Grundsatz Ambulant vor Stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst. Die bisherige Pflegebedarfsplanung ist somit neben anderem nur mehr ein Bestandteil der Bedarfsermittlung und des weit umfassenderen Gesamtkonzepts. Es ist in Anbetracht dessen sicherlich nicht zu hoch gegriffen, von einem nachhaltigen Paradigmenwechsel zu sprechen, bei dem über den Versorgungsaspekt deutlich hinausgehend nunmehr die gesamte Lebenswelt der älteren Menschen mit ihren vielfältigen Facetten in den Blickwinkel genommen wird. In der Begründung zu Artikel 69 AGSG heißt es: Während Art. 69 Abs. 1 AGSG unverändert dem bisherigen Art. 3 des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG) entspricht, ist Abs. 2 neu. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen ist es notwendig, im Rahmen eines regionalen Gesamtkonzeptes die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken, Bildung und Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren zu fördern, die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen, die geriatrischen und gerontopsychiatrischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgungsangebote zu verzahnen und neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu entwickeln. Dies entspricht dem Beschluss des Bayerischen Landtages vom 11. November 2004 (LT-Drs. 15/1997) und trägt zur Erhaltung eines möglichst langen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in der eigenen Häuslichkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei. 4

19 A. Allgemeiner Teil Einleitung Zielsetzung eines regionalen, integrativen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts (SPGK) ist es somit, den Grundsatz Ambulant vor Stationär unter Einbeziehung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zukünftig konsequent umzusetzen. Im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wurde auf Basis des Artikel 69 AGSG ein entsprechendes Eckpunktepapier mit Arbeitshilfen zur Ausarbeitung Seniorenpolitischer Gesamtkonzepte im Rahmen einer Arbeitsgruppe (Kommunale Spitzenverbände, Sozialministerium, AfA) entwickelt. Es dient als Leitfaden für die Ausarbeitung des Gesamtkonzepts und ist vereinbarungsgemäß eine der ganz zentralen Grundlagen für die Erarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Mit zu bedenken sind in diesem Kontext aber sicherlich auch die offiziellen Leitlinien der bayerischen Seniorenpolitik, die wie folgt lauten 1 : Heterogenität des Alters bedingt Differenziertheit seniorenpolitischer Lösungen; Potenziale des Alters erlauben und erfordern Stärkung der Eigeninitiative; Vorrang von Selbstbestimmung und Selbsthilfe vermeidet Unterforderung und Überversorgung; Qualitätsoffensive als Antwort auf verschärfte und neuartige Bedarfslagen. Anders als bei herkömmlichen Landesaltenplänen (bzw. Altenhilfeplänen für Landkreise) geht es (bei diesem Konzept; Anm. d. Verf.) dabei weniger um eine eher statistisch-statische Beschreibung der aktuellen oder kurzfristig-zukünftigen Versorgungssituation, sondern vielmehr um zukunftsfeste, Folgen abschätzende Leitlinien und prozessorientierte Konzepte, da nur auf diese Weise der Dynamik der Entwicklung Rechnung getragen werden kann 2. 1 Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Seniorenpolitisches Konzept, München 2006, S. 25 ff. 2 Ebenda, S. 6. 5

20 Einleitung A. Allgemeiner Teil 1.1 Implikationen für die Pflege aus den gesetzlichen Weiterentwicklungen Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz 3 haben sich eine Reihe von grundlegenden Verbesserungen ergeben, die sich in der Zukunft entscheidend auf den Verbleib im häuslichen Umfeld bei Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit und auf die Belegung stationärer Pflegeplätze auswirken dürften. Es sind dies insbesondere: Verbesserung des Verfahrens für die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen ( 31 SGB XI); Anhebung der Leistungen für die häusliche Pflegehilfe und Pflegegeld ( 36 und 37 SGB XI); Übernahme zusätzlicher Leistungen für teilstationäre Pflege, d.h. Tagespflege, die nur teilweise auf die Leistungen für die häusliche Pflegehilfe und das Pflegegeld angerechnet werden ( 41 SGB XI); Erhöhung der Sätze für Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI); Zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz in Höhe von 100 bis 200 pro Monat ( 45 a, b SGB XI); dies gilt zusätzlich für Personen, welche den Anforderungen der Pflegestufe 1 nicht ganz genügen, entsprechend der Pflegestufe 0 ; Zusätzliche Betreuungsleistungen auch im stationären Bereich ( 87 b SGB XI) für die gleiche Personengruppe wie unter den 45 a, b SGB XI, allerdings mit anderer Finanzierung. Für jeweils 25 entsprechend vom MDK eingestufte Bewohner wird von den Pflegekassen die Finanzierung einer Personalstelle übernommen, die nicht den Pflegesatz belastet; Besondere Förderung ehrenamtlicher Strukturen ( 45 d SGB XI); Pflegezeitgesetz (Art. 3 SGB XI, PflegeZG), in dem ein Anspruch auf kurzzeitige Freistellung an bis zu zehn Arbeitstagen für Arbeitnehmer zur Betreuung und Pflege naher Angehöriger sowie für eine Pflegezeit bis zu sechs Monaten (mit Kündigungsschutz aber ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung) festgeschrieben wurde; Schaffung der Rechtsgrundlagen für ambulant betreute Wohngemeinschaften (PfleWoqG). Die Diskussion um eine Erweiterung und Ausdifferenzierung des Pflegebegriffs hat in Deutschland bereits vor längerer Zeit begonnen. Der Pflegebegriff soll künftig von seiner engen und stark auf die somatische Pflege ausgerichteten Definition 3 Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung - Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PfleWoqG. Es trat am in Kraft. 6

21 A. Allgemeiner Teil Einleitung durch zusätzliche Elemente der Betreuung ausgeweitet werden, um die gegenwärtig unbefriedigende Berücksichtigung der Bedürfnisse vor allem demenzkranker Personen zu verbessern. Genaue zeitliche Perspektiven lassen sich derzeit noch nicht absehen, doch soll nach allen bislang vorliegenden Informationen mittelfristig von der Einführung eines erweiterten Pflegebegriffs ausgegangen werden 4. Durch diese Leistungsverbesserungen dürfte die häusliche Pflege künftig gestärkt werden, womit dem Grundsatz des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts aber auch des Pflegeversicherungsgesetzes - Ambulant vor Stationär in deutlicherem Ausmaß als bisher Rechnung getragen würde. 1.2 Vorgehensweise, Arbeitsschritte und Berichtsaufbau Bei der Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurden die folgenden zentralen Arbeitsschritte durchgeführt: Ermittlung der Anzahl pflegebedürftiger Menschen im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen und deren Prognose anhand der demographischen Entwicklung auf Landkreisebene. Umfangreiche Bestandsaufnahmen bei den ambulanten Diensten und Sozialstationen und den stationären Einrichtungen als Grundlage für die anschließende Fortschreibung der vorhandenen Pflegeinfrastruktur im Rahmen der Pflegebedarfsplanung. Erhebung, Feststellung und Bewertung des Bestandes im ambulanten, stationären und offenen Bereich durch weitere Erhebungen bei Beratungsstellen und Anbietern der Offenen Seniorenarbeit. Durchführung einer Kommunalbefragung über die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Alle 21 Städte und Gemeinden des Landkreises beteiligten sich an dieser Umfrage. Außerdem wurden die Seniorenbeauftragten der Kommunen einbezogen. Beteiligung der älteren Landkreisbewohnerinnen und -bewohner durch eine schriftliche Befragung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen der direkt Betroffenen im Gesamtkonzept. Angeschrieben wurden im Zeitraum März / April 2010 insgesamt rund Personen über 60 4 Vgl. dazu Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.), Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Berlin, Januar 2009; Dies., Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Berlin, Mai

22 Einleitung A. Allgemeiner Teil Jahren. In den Kommunen wurde hierzu eine jeweils anteilig proportionale Stichprobe dieser Bevölkerungsgruppe gezogen5. Von rund 55 Prozent der angeschriebenen Personen wurde der Fragebogen ausgefüllt und zurückgesandt, was das sehr rege Interesse der Befragten an dieser Thematik dokumentiert. In die Landkreisauswertung gingen Bögen ein. Einbeziehung von örtlichen Fachexpertinnen und -experten im Rahmen der Arbeit des Expertenworkshops zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, in welchem u. a. die empirischen Ergebnisse und der Berichtsentwurf vorgestellt und diskutiert wurden. Vier Arbeitsgruppen, bestehend aus den Vertretern der ambulanten Altenpflege, der stationären Altenhilfeeinrichtungen, der Beratungsstellen und der Nachbarschaftshilfen, diskutierten Ergebnisse der Bestandserhebungen und brachten ihre Erfahrungen und Einschätzungen ein. Wo sinnvoll und machbar, wurden Ergebnisse auch nach räumlichen Aufteilungen des Gesamtlandkreises analysiert und dargestellt. Dabei handelt es sich einerseits um die Aufteilung der 21 Städte und Gemeinden des Landkreises in drei Gemeindegrößenklassen (siehe dazu Darstellung A-1) und andererseits die bereits auch bei anderen Untersuchungen verwendeten vier Sozialräume (siehe Darstellung A-2). Die vier Sozialräume des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen werden auch in der integrierten Sozialberichterstattung Verwendung finden. 5 In Münsing und Geretsried wurde auf Wunsch der Gemeinden jeweils ein höherer Anteil befragt, bei der Gesamtauswertung für den Landkreis wurde dieses Ergebnis dann entsprechend heruntergerechnet. 8

23 A. Allgemeiner Teil Einleitung Darstellung A-1: Gemeindegrößenklassen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen*) LK Starnberg Icking LK München Egling Wolfratshausen Münsing Geretsried Dietramszell Eurasburg LK Miesbach Königsdorf Bad Tölz Sachsenkam LK Weilheim-Schongau Reichersbeuern Bad Heilbrunn Greiling Wackersberg Bichl Gaißach Benediktbeuern Kochel am See Schlehdorf Lenggries Jachenau LK Garmisch - Partenkirchen Österreich Große Gemeinden (3) Mittlere Gemeinden (10) Kleine Gemeinden (8) *) Kleine Gemeinden: bis unter Einwohner; Mittlere Gemeinden: bis unter Einwohner; Große Gemeinden/Städte: ab Einwohner. Quelle: AfA / SAGS

24 Einleitung A. Allgemeiner Teil Darstellung A-2: Sozialräume im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen LK Starnberg Icking LK München Sozialraum Nord (5) Sozialraum Mitte (3) Sozialraum Loisachtal (5) Sozialraum Süd (8) Wolfratshausen Egling Münsing Eurasburg Geretsried Dietramszell LK Miesbach Königsdorf Bad Tölz Sachsenkam LK Weilheim-Schongau Reichersbeuern Bad Heilbrunn Greiling Wackersberg Bichl Gaißach Benediktbeuern Kochel am See Schlehdorf Lenggries Jachenau LK Garmisch - Partenkirchen Österreich Quelle: AfA / SAGS

25 A. Allgemeiner Teil Einleitung Beim Aufbau des Berichts zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen werden in den Kapiteln des Abschnitts B alle Handlungsfelder mit den jeweiligen Angeboten dargestellt. Die Maßnahmen und Empfehlungen haben natürlich ausdrücklich den Charakter von Vorschlägen. Auch die jeweiligen Ansprechpartner für die Maßnahmen und Empfehlungen werden in diesen Übersichten benannt. Betont sei an dieser Stelle auch noch, dass die Trennung zwischen den Handlungsfeldern vor allem einem analytischen Grundsatz geschuldet ist und in der Realität natürlich Berührungen und Überlappungen vielfältiger Art und Weise gegeben sind. Man denke beispielsweise nur an die beiden Handlungsfelder Gesellschaftliche Teilhabe und Bürgerschaftliches Engagement. Dem voran gestellt ist ein geraffter Überblick über die Bevölkerungsentwicklung, die einen ganz maßgeblichen Parameter für die zukünftigen Entwicklungen darstellt. Hierfür liegt auch ein ausführlicher und gesonderter Band vor. Der Bericht zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept endet mit einem Fazit, der Priorisierung der Maßnahmen und Empfehlungen und Überlegungen zu den Umsetzungsperspektiven (Abschnitt C). Die Anhänge des Berichts, die alle Maßnahmen und Empfehlungen des Gutachtens im Überblick aufzeigen und Best-Practice-Beispiele für die einzelnen Handlungsfelder präsentieren, runden den Bericht zum SPGK für den Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen ab. Die ausführlichen Ergebnisse für das Handlungsfeld Betreuung und Pflege und die Pflegebedarfsprognose bis in das Jahr 2021 wurden in einem zweiten, gesonderten und eigenständigen Band des SPGK für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vorgelegt. Dies nicht zuletzt auch deshalb, da dieser Teil des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts sicherlich in einem kürzeren Takt aktualisiert und fortgeschrieben wird. Für die Bevölkerungsprognose wurde im Jahr 2010 ein eigenständiger Bericht erstellt, der auch Aussagen und Informationen zum Bestand und der Entwicklung anderer Altergruppen enthält. 11

26 Einleitung A. Allgemeiner Teil 12

27 A. Allgemeiner Teil Bevölkerung 2. Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen: Bestand, Prognose und soziodemographische Struktur 2.1 Fazit zur Bevölkerungsprognose Für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde vom Institut SAGS bereits 2009/2010 eine Bevölkerungsprognose erstellt, deren wichtigsten Ergebnisse nachfolgend vorgestellt werden. Die ausführlichere Darstellung der Analyse findet sich im gesonderten Bericht zur Bevölkerungsprognose für den Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen, Juni Bereits seit den Fünfziger Jahren steigt die Bevölkerung im heutigen Landkreisgebiet stetig an, jedoch in unterschiedlicher Intensität. In den Fünfziger Jahren betrug der Anstieg lediglich drei Prozent, da auch ein großer Teil der Landkreisbevölkerung in die Ballungsräume abwanderte. Ende der Sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts war im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen das höchste Wachstum zu verzeichnen. Ein erneuter überdurchschnittlicher prozentualer Anstieg erfolgte Ende der Achtziger Jahre als Folge von Zuwanderungen auf Grund der Öffnung der Grenzen. Seit Anfang des Jahrtausends nimmt die Steigerung der Einwohnerzahlen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wieder leicht ab. Darstellung A-3: Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen (heutiger Gebietsstand) 6 Jahr LK Bad Tölz- Wolfratshausen In %, 1950=100 % ,0% 103,0% 126,0% 144,1% 155,4% 171,8% 180,4% Quelle: AfA / SAGS 2011 nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 6 Vgl. dazu: Statistische Jahrbücher sowie die Veröffentlichungsreihen Kreisdaten bzw. Gemeindedaten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. 13

28 Bevölkerung A. Allgemeiner Teil Die Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde in den letzten Dekaden stark durch Nettozuwanderungen von jüngeren Altersgruppen beeinflusst. Die Geburtenraten liegen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen dementsprechend mit 1,4 Kindern (Mittelwerte der Jahre 2004 bis 2008) je Frau über dem gesamtbayerischen Vergleichswert mit 1,35 Kindern. Diese sind damit für eine langfristige Bestandserhaltung bei weitem nicht ausreichend (hierfür wären ca. 2,1 Kinder je Frau notwendig). Ende 2008 war die Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Mittel mit 42,3 Jahren etwas jünger als die bayerische Bevölkerung mit 42,9 Jahren. Der schon seit Mitte des letzten Jahrzehnts bestehende Sterbefallüberschuss nimmt im Laufe der nächsten zwanzig Jahre stetig zu (siehe Darstellung A-7). Damit kann sich ein langfristiges Anwachsen der Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ausschließlich durch starke Zuwanderungen ergeben. Gemäß den Ergebnissen des Modells ohne Wanderungsannahmen werden in den nächsten Jahren bis 2027 im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen voraussichtlich rund Einwohner leben etwa rund weniger als In zwanzig Jahren ergibt sich somit eine geschätzte Einwohnerzahl von rund Einwohnern. Nachdem die Geburten seit Mitte der Neunziger Jahre deutlich zurückgegangen sind, werden auch zukünftig im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Sterbefallüberschüsse zu verzeichnen sein, so dass Zuwanderungen notwendig sind, um die Bevölkerungszahlen konstant zu halten bzw. zu erhöhen. Die Entwicklung der einzelnen Altersgruppen wird unterschiedlich verlaufen. Nach dem Modell mit Wanderungen werden in den nächsten Jahren die absoluten Geburtenzahlen zunächst leicht zurückgehen, Ende dieses Jahrzehnts jedoch wieder leicht ansteigen. Beim Modell ohne Wanderungen hingegen wird von einem kontinuierlichen Rückgang der absoluten Geburtenzahlen ausgegangen. Im Seniorenbereich ist alle Altersgruppen zusammengefasst im Prognosezeitraum ein kontinuierliches Anwachsen der Zahl der über 65-Jährigen zu erwarten (Anstieg um über 70 Prozent). Bedingt durch verschieden starke Geburtsjahrgänge in den ersten Jahrzehnten des Zwanzigsten Jahrhunderts sowie verschiedene historische Ereignisse (z.b. Weltkriege), entwickelt sich allerdings die Zahl einzelner, feiner aufgegliederter Altersgruppen der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr unterschiedlich. 14

29 A. Allgemeiner Teil Bevölkerung War das Verhältnis der Generationen zueinander in den letzten Jahren im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen noch weitgehend von den jüngeren Generationen geprägt, so verändert sich die Altersverteilung jedoch in den nächsten Jahren bzw. in den nächsten Jahrzehnten deutlich. So sinkt der Anteil der unter 20-Jährigen von 2009 bis 2018 von 21,2 % auf 18,6 % der Bevölkerung und geht bis Ende der Zwanziger Jahre (2027) sogar auf 17,2 % zurück. Der Anteil der über 60-Jährigen steigt dagegen von 25,0 % (2009) auf 28,2 % der Bevölkerung bis 2018 an. Ende der Zwanziger Jahre wird dann der Anteil der über 60-Jährigen bei fast 35 Prozent liegen und wohl weiter stetig ansteigen. Somit wird bereits Ende der Zwanziger Jahre mehr als jede/r dritte Einwohner/in im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen dieser Altersgruppe angehören. Die Darstellung A-4a zeigt den sogenannten Bevölkerungsbaum des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, also den Altersaufbau nach Geschlecht und Jahren getrennt, zum Jahresanfang Auf der Waagrechten sind als (Jahres-)Balken die Besetzungszahlen des jeweiligen Geburtsjahrgangs / des jeweiligen Alters im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen abgetragen. Die Linien geben zum Vergleich die relative Zusammensetzung der bayerischen Gesamtbevölkerung zum Jahresanfang 2010 wieder. Dabei wurden die bayerischen Bevölkerungszahlen auf die Bevölkerungszahlen des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen heruntergerechnet. Der Altersaufbau im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und in Bayern ist im Grundsatz relativ ähnlich. Im Landkreis gibt es einen etwas höheren Anteil an Kindern und Jugendlichen (unter 20 Jahren) sowie eine teilweise deutlich geringere Anzahl von 20- bis unter 40-Jährigen im Vergleich zu Bayern. Die Altersjahrgänge der 40- bis 55-Jährigen sind im Landkreis vor allem bei den Frauen fast ausnahmslos höher besetzt als in Bayern. Deutlich häufiger vertreten sind landkreisweit die Jahrgänge 1938 bis Im Vergleich zu Bayern weitestgehend identisch hingegen sind die Altersklassen 80 Jahre und älter, wobei aber vor allem bei den Frauen leichte Abweichungen (z.b. im Landkreis niedrigerer Anteil der Frauen zwischen 75 und 80 Jahren) erkennbar sind. Insgesamt lässt sich summarisch feststellen, dass im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen die jüngeren Jahrgänge (unter 20 Jahren) und dementsprechend die Generationen der 40 bis 55-Jährigen zum Teil deutlich stärker, die Altersjahrgänge zwischen 20 und 35 Jahren hingegen deutlich schwächer besetzt sind als in Bayern. Die Altersgruppen der Senioren ab 75 Jahren entwickeln sich im Landkreis weitestgehend wie in Bayern, sind jedoch stellenweise etwas niedriger besetzt. 15

30 Bevölkerung A. Allgemeiner Teil Die Darstellung A-4b zeigt einen Vergleich des Bevölkerungsaufbaus im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in den Jahren 2010 und 2030 (jeweils Jahresanfang) für das Modell mit Wanderungen. Während die Zahl der Kinder und Jugendlichen bis 20 Jahre und der 40- bis 55-Jährigen stark zurückgeht, wachsen die 25- bis 35- Jährigen deutlich an. Ein besonders hoher Anstieg ist letztendlich bei den Altersjahrgängen ab etwa 55 Jahren zu verzeichnen. Deutlich erkennbar ist die Phase des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand der geburtenstarken Generation aus den Sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts. In den Dreißiger Jahren wird diese Generation dann zu einem weiteren Anstieg der Zahl der älteren Mitbürger und Mitbürgerinnen im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen führen. 16

31 A. Allgemeiner Teil Bevölkerung Darstellung A-4a: Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Anfang 2010 im Vergleich zu Bayern 100/1910 Alter / Geburtsjahr 95/ / / / / / / / / / / / / / / / / /2000 5/2005 0/ Männer Bayern Männer TÖL Frauen Bayern Frauen TÖL Quelle: AfA / SAGS

32 Bevölkerung A. Allgemeiner Teil Darstellung A-4b: Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 2030 im Vergleich zu Anfang 2010: Modell mit Wanderungen 100/1910 Alter / Geburtsjahr 95/ / / / / / / / / / / / / / / / / /2000 5/2005 0/2010 Quelle: AfA / SAGS Männer 2030 Frauen 2030 Männer 2009 Frauen

33 A. Allgemeiner Teil Bevölkerung 2.2 Zukünftige Entwicklung der älteren Bevölkerungsgruppen Die Darstellung A-5 gibt die Entwicklung der älteren Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in den letzten beiden und den nächsten beiden Jahrzehnten wieder. Bereits in den letzten zwanzig Jahren stieg die absolute Zahl der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger im Alter von 65 Jahren oder älter um über o- der um rund 45,7 % gegenüber 1989 an. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. In den nächsten zwanzig Jahren wird die Zahl der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen um weitere fast Personen bzw. gut 43 % gegenüber 2009 zunehmen. Darstellung A-5: Entwicklung der älteren Bevölkerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, *) (Modell ohne Wanderungen), Jahresende in % (Diagramm), 2009=100% bzw. in Personen (Tabelle) u. ä u.ä *) jeweils Jahresende Quelle: AfA / SAGS 2011 in Personen Altersgruppen in Jahren u. ä. Bedingt durch die historischen Ereignisse der beiden Weltkriege, aber auch unter dem Einfluss von wirtschaftlichen Veränderungen, entwickelten bzw. entwickeln sich die einzelnen Altersgruppen wellenförmig. Insbesondere die steigende Lebenserwartung sorgt dabei langfristig für einen überproportionalen Anstieg der Zahl der Hochbetagten (85 Jahre und älter). So wächst die absolute Zahl der Gruppe der über 84-Jährigen in den nächsten zwanzig Jahren gegenüber heute um den Faktor 2,7, gegenüber 1990 verfünffacht sie sich fast (Faktor 4,5) bis zum Jahr

34 Bevölkerung A. Allgemeiner Teil Eine detaillierte Darstellung für die absolute wie auch die relative Entwicklung der einzelnen Altersgruppen der über 60-Jährigen enthält die Darstellung A-6 für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen insgesamt. Darstellung A-6: Entwicklung der Altersgruppen ab 60 Jahren u. ä., *) (Modell mit Wanderungen), absolut und in Prozent u.ä u.ä u.ä u.ä =100% 95 u. ä. 100% 88% 182% 265% 334% 544% % 207% 256% 285% 439% 573% % 118% 124% 180% 227% 198% % 103% 143% 177% 149% 174% 80 u. ä. 100% 115% 147% 189% 203% 225% % 135% 164% 135% 155% 179% % 120% 97% 110% 125% 157% % 80% 89% 101% 126% 143% % 111% 125% 155% 176% 139% % 107% 113% 123% 144% 151% 65 u. ä. 100% 108% 118% 130% 149% 172% 60 u. ä. 100% 109% 119% 135% 155% 165% *) jeweils Jahresende Quelle: AfA / SAGS

35 A. Allgemeiner Teil Bevölkerung Wie die Darstellung A-7 zeigt, überwiegt die Zahl der Sterbefälle die der Geburten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bereits seit Mitte des letzten Jahrzehnts. In zehn Jahren beträgt der Sterbefallüberschuss bereits knapp 260 Einwohner pro Jahr (ohne Wanderungen) bzw. 193 (mit Wanderungen) mit anschließend weiter ansteigender Tendenz. Entsprechend hoch müssten die Zuwanderungen (oder auch ein Anstieg der Geburtenziffern) in diesen Jahren sein, um einen deutlichen Rückgang der Bevölkerung zu vermeiden. Die Darstellungen A-8 und A 10 geben die Anzahl und den Anteil der 65-Jährigen und Älteren bzw. der 80-Jährigen und Älteren an der Bevölkerung in den 21 Gemeinden des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zum Jahresanfang 2009 wieder. Daran anschließend werden für diese Altersgruppen jeweils die Entwicklungen bis 2019 in ihrer räumlichen Verteilung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vorgestellt (siehe Darstellungen A-9 und A-11). Eine weitere teilweise bis 2034 reichende Prognose steht im gesonderten Bericht zur Bevölkerungsprognose zur Verfügung. Darstellung A-7: (Prognostizierte) Entwicklung der Geburten-/ Sterbefallüberschüsse, *) 800 Anzahl Geburten-Sterbefälle Bis ab 2010 (Ohne Wanderungen) Mit Wanderungen Entwicklung der Geburten-/Sterbefallüberschüsse Bis 2008 ab 2010 (Ohne Wanderungen) Mit Wanderungen *) jeweils Jahresende Quelle: AfA / SAGS

36 Bevölkerung A. Allgemeiner Teil Darstellung A-8: Anteil der 65-Jährigen und Älteren an allen Einwohnern in Prozent, Gemeindenamen - 65-Jährige u. ä., absolut - Anteil der 65-Jährigen u. ä. an allen Einwohnern, 2009 LK Bad Tölz-Wolfratshausen: Jährige u. ä. 19,6% 65-Jährige u. ä. Bayern, Ende 2008: 19,4% 65-Jährige u. ä. Schlehdorf ,7 Eurasburg ,2 Icking ,2 Wolfratshausen Münsing 21, ,4 Geretsried ,1 Königsdorf ,9 Bad Heilbrunn ,6 Bichl ,3 Benediktbeuern ,3 Anteil der 65-Jährigen und Älteren an allen Einwohnern, 2009 Egling ,3 Dietramszell ,5 Bad Tölz ,7 Wackersberg ,4 Lenggries ,5 < 15% (2) < 17% (8) < 19% (3) >= 19% (8) Sachsenkam ,1 Reichersbeuern ,6 Greiling ,0 Gaißach ,4 Kochel am See ,4 Jachenau ,7 Quelle: AfA / SAGS

37 A. Allgemeiner Teil Bevölkerung Darstellung A-9: Veränderung der 65-Jährigen und Älteren von (Modell mit Wanderungen), 2009=100 % - Gemeindenamen - 65-Jährige u. ä Jährige u. ä Veränderungen der 65-Jährigen u. ä. von in % Icking ,7 2009=100% Modell mit Wanderungen LK Bad Tölz-Wolfratshausen: 115,8% 65-Jährige u. ä. im Jahr 2019 im Vergleich zu 2009 Schlehdorf ,0 Münsing ,3 Kochel am See ,0 Wolfratshausen ,7 Eurasburg ,6 Geretsried ,3 Bad Heilbrunn ,3 Königsdorf ,1 Bichl ,3 Benediktbeuern ,5 Jachenau ,5 Veränderung der 65-Jährigen u. ä. von 2009 bis 2019 in % Egling ,1 Wackersberg ,5 Dietramszell ,4 Bad Tölz Reichersbeuern 113,8 316 Greiling , ,4 Lenggries ,0 < 115% (7) < 120% (2) < 125% (6) < 130% (4) >= 130% (2) Sachsenkam ,7 Gaißach ,9 Quelle: AfA / SAGS

38 Bevölkerung A. Allgemeiner Teil Darstellung A-10: Anteil der 80-Jährigen und Älteren an allen Einwohnern in Prozent, 2009 Anteil der 80-Jährigen und älter an allen Einwohnern, Gemeindenamen - 80-Jährige u. ä., absolut - Anteil der 80-Jährigen u. ä. an allen Einwohnern, 2009 Icking 179 5,0 < 3% (3) < 4% (5) < 5% (8) < 6% (3) >= 6% (2) LK Bad Tölz-Wolfratshausen: Jährige u. ä. 4,6% 80-Jährige u. ä. Bayern: Anteil der 80-Jährige u. ä.: 5,1% Schlehdorf 75 6,3 Wolfratshausen 835 Münsing 4, ,0 Eurasburg 168 4,1 Geretsried ,3 Königsdorf 95 3,3 Bad Heilbrunn 175 4,8 Bichl 89 4,3 Benediktbeuern 178 5,4 Egling 169 3,3 Wackersberg 124 3,7 Dietramszell 167 3,2 Bad Tölz ,2 Reichersbeuern 80 Greiling 3,7 58 4,1 Lenggries 467 4,9 Sachsenkam 26 2,1 Gaißach 86 2,9 Kochel am See 216 5,4 Jachenau 23 2,7 Quelle: AfA / SAGS

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