Bürgerforum Energieland Hessen
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- Clara Martina Jaeger
- vor 5 Jahren
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1 Bürgerforum Energieland Hessen Fachdialog Qualitätssicherung naturschutzfachlicher Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in Hessen 8. Januar 2019 Workshop FA Wind, Berlin
2 Bürgerforum Energieland Hessen (BFEH) landesweites Angebot Kommunen-Coaching, Runde Tische, Mediation Faktenchecks und Fachdialoge unterstützt Kommunen bei der Energiewende vor Ort Impuls- und Faktenpapiere Öffentliche Informationsveranstaltungen und Infomärkte 2
3 Warum ein Fachdialog zur Qualität von Naturschutzgutachten? Landesweit häufig Thema bei kommunalen Veranstaltungen des BFEH Naturschutzfachliche Gutachten immer wieder in der Kritik in der Öffentlichkeit Deutliche Hinweise auf Defizite, Mängel bei Gutachten z. B. Einsatz von ungeeigneten Hilfskräften Verunsicherung in der Öffentlichkeit und bei kommunalen Entscheidungsträgern Ziele Status Quo klären Was ist dran an der Kritik? Sichtweise der beteiligten Akteure und Institutionen erfassen Mögliche Mängel und Optimierungsmaßnahmen identifizieren 3
4 Wie sind wir vorgegangen? Interviews mit Gutachtern, Projektierern, Naturschutz Arbeitstreffen mit dem RP Gießen zur Kommentierung aus Behördensicht Akteursübergreifende Fachdialog- Veranstaltung 4 Veröffentlichung Impulspapier Qualitative Auswertung Reflexion und Ergänzung Reflexion und Ergänzung Mai-Juli 2017 September 2017 November 2017 Mai
5 Was hat der Fachdialog erreicht? Zum ersten Mal in Hessen Austausch zwischen allen beteiligten Akteuren zu diesem Thema, der von allen Beteiligten sehr begrüßt wurde Beitrag zur Versachlichung der Diskussion und gemeinsamem Verständnis Vorkommen von Mängeln/Qualitätsunterschieden von allen Zielgruppen bestätigt Vorkommen von Gefälligkeitsgutachten von allen Zielgruppen mehrheitlich verneint aber Hinweise auf zu wohlwollende oder persönlich motivierte Bewertungen (Klima- vs. Naturschutz ) Alle Akteure sehen Handlungsbedarf und geben gemeinsame Handlungsempfehlungen Abgleich Novellierung hessischen Kompensationsverordnung (Anlage 4) Ausstrahlung auch auf bundesweite Diskussion 5
6 Ergebnisse und Empfehlungen Diskussionsbedarf und Optimierungsmöglichkeiten in fünf Handlungsfeldern 1. Methodische Standards, Hessischer Leitfaden 2. Anforderungen an die Gutachter (Qualifizierung, Fachkunde) 3. Beauftragungspraxis bei Gutachten (Stichwort: Gefälligkeitsgutachten, Neutralität) 4. Qualitätssicherung und -kontrolle durch Behörde 5. Kommunikation Ein Impulspapier enthält Empfehlungen + Antworten auf häufig gestellte Fragen oder Forderungen, die nicht in die Empfehlungen eingeflossen sind 6
7 1. Methodische Standards, Leitfaden Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen (2012) = Empfehlung und Orientierung (Vorrang haben aktuelle Rechtsprechung und aktuelle wissenschaftliche Kenntnisse) Grundsätzliche Rückmeldungen Gute Grundlage, aber: Aktualisierungs- und Konkretisierungsbedarf vorhanden (Methoden, Bewertung, weniger Interpretationsspielraum) Einhaltung Leitfaden nicht konsequent, unterschiedliche Handhabung bei Regierungspräsidien 7
8 Empfehlungen zum hessischen Leitfaden Projektierer Gutachter Aktualisierung einzelner Bausteine durch Sachdiskurs auf Expertenebene (Einbeziehung bundesweiter Erkenntnisse) Formulierung von präzisen unmissverständlichen Mindestanforderungen/-standards (Checkliste) Konsequente Anwendung von Gutachtern und Regierungspräsidien Behörde Ehrenamtl. Naturschutz 8
9 2. Anforderungen an die Gutachter Rückmeldungen von Gutachtern, Behörden und Naturschutz Anforderungen an Gutachten für WEA sehr gestiegen, Behörden sichern sich stärker ab Terminverzögerungen, nachträgliche Forderungen und Änderungen von Vorgaben während Gutachtenerstellung für Gutachter problematisch Erforderliche Qualität bei zu geringem Budget nicht leistbar Mangelnde Qualifikation und Sorgfalt bei Erstellung Defizite bei Erfassungsmethoden, Kartierungsergebnissen, Bewertungen vorhanden Mangelnde sprachliche Präzisierungen und Vermischungen von Begrifflichkeiten in den textlichen Erläuterungen 9
10 Empfehlungen zu Anforderung Gutachter Gutachter Notwendige Fachkompetenz Nachweis Qualifizierung + praktische Erfahrung von Gutachterbüro und eingesetzten Mitarbeitern (siehe KV) Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung Verständliche Formulierung des Gutachtens Projektierer Ausschreibungen an Qualitätsanforderungen orientieren Weniger Kosten- und Zeitdruck 10
11 Nachweis Qualifizierung in Hessischer Kompensationsverordnung (KV) Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben Novelle vom (gültig ab: ) Anlage 4: 1.5 Nachweis von Kompetenzen Schriftlicher Qualifikationsnachweis der Planersteller sowie beauftragte Personen: 6-Sem. Studium + 2 Jahre Berufserfahrung oder mind. 10 Eingriffsplanungen auf Nachfrage regelmäßige fachliche und fachrechtliche Fortbildungen Nachweis spezifischer Qualifikation und Erfahrung bei Artgutachten 11
12 Weitere Hinweise zu Anforderung an Gutachter KEINE Selbstverpflichtungen Anwendung des Leitfadens ohnehin Vorgabe Keine Erleichterung für Behörde. Diese muss immer Einhaltung der Vorgaben kontrollieren KEINE Gütesiegel oder Zertifizierungen Sehr hoher Aufwand Kein Garant für hohe Qualität Fehlende gesetzliche Grundlage Auch Berufsverband Vereinigung Hessischer Ökologen und Ökologinnen (VHÖ), Deutscher Rat für Landespflege e. V. (DRL) und NABU-Bundesverband raten davon ab 12
13 3. Beauftragungspraxis bei Gutachten Nach bestehender Rechtslage ist Gutachten durch Vorhabensträger vorzulegen Keine rechtliche Befugnis für Behörde vorhanden, Einfluss auf Gutachterwahl zu nehmen (Ausnahme siehe KV) Einschätzung der Akteure: Aktuell rechtsgültige Beauftragungspraxis hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Gutachtenqualität Wesentlich ist intensive Abstimmung zwischen Verfahrensbeteiligten zu Anforderungen/Vorgaben für Gutachtenerstellung sowie Qualitätsprüfung durch Behörde 13
14 Hessische Kompensationsverordnung zu Auswahl Gutachter Anlage 4: 1.5 der Novelle vom : Liegen der Zulassungsbehörde schriftliche Erkenntnisse vor, die den vorgelegten Gutachten begründet widersprechen, kann sie eine Qualitätssicherung durch eine unabhängige qualifizierte Person fordern. Die Auswahl der unabhängigen qualifizierten Person erfolgt durch die Zulassungsbehörde aus vier Vorschlägen des Antragstellers, für die die spezifische Qualifikation und Erfahrung durch die Vorlage geeigneter Belege nachgewiesen ist. 14
15 4. Qualitätssicherung und -kontrolle durch die zuständige Behörde (ONB) Rückmeldungen von Behörden, Gutachtern, Naturschutz und Projektierer Auseinandersetzung zu Gutachten im Genehmigungsverfahren sehr zeitaufwändig Hohe Komplexität, häufig nicht reproduzierbaren Sachverhalte bei Gutachten Defizite: Unzureichende Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, Vermischung von Begrifflichkeiten / über Verfahrensgrenzen hinweg, mangelnde sprachliche Präzisierung; unverständlich, unklare Formulierungen Zum Teil individuelle Handhabungen in den RPs Fehlende und nicht ausreichend geschulte Personalkapazitäten, Abstimmung mit Behörde daher schwer möglich Uneinheitliche Prüfung + Bewertung durch Behörde Für Projektierer ist Thema Qualitätssicherung weniger relevant 15
16 Empfehlungen zu Qualitätssicherung durch zuständige Behörde (ONB) Behörde Formulierung konkreter Anforderungen an Gutachten Einheitliches Vorgehen (Prozess und Verfahren, Checkliste) Ausreichend und geschultes Personal + personelle Kontinuität Stellen Einzelbewertungen von Einwendern nicht über systematische Erfassung der Gutachter Transparentes Vorgehen bei ihrer Bewertung Gutachter Frühzeitige Abstimmung mit Behörde Einhaltung der Vorgaben Abweichungen vom Leitfaden mit Behörde abstimmen + im Gutachten fachlich begründen Verständliche Formulierung Technischen Zugriff auf Urdaten ermöglichen Konsequente Kontrolle, auch nach der Genehmigung 16
17 Qualitätssicherung und -kontrolle durch die zuständige Behörde (ONB) Einschätzung zuständige Behörde Durch kooperative Verfahrensführung, Prüfungen und Nachforderungen im Verlauf des Verfahrens werden Mängel erkannt und nachgebessert Ein Beweis für die hohe Qualität der Gutachten am Ende der Abstimmung mit den RP zeigt die Tatsache, dass diese vor Gericht fast immer standhalten 17
18 5. Kommunikation Zusammenarbeit zwischen Projektierern, Behörden und Gutachtern: teils hervorragend, teils unbefriedigend (Bewertung unabhängig von Zugehörigkeit) Kommunikation mit der Öffentlichkeit: Im Vordergrund stehen weniger Fakten, sondern ein grundsätzliches Misstrauen seitens der Vorhabensgegner Behörde Bei lokalen Wissensträgern klaffen Erwartungshaltung und Verfahrenskenntnis auseinander Gutachter Massive Behinderungen, Beschuldigungen und Angriffe durch örtliche Bürgerinitiativen und Naturschützer
19 Empfehlungen zur Kommunikation Behörde Intern Extern Mehr Austausch auch mit untergeordneten Fachbehörden und Praktikern (bei RP z. T. ressortübergreifende AG für Austausch vorhanden) Effizientere Zusammenarbeit durch personelle Kontinuität Wissenstransfer (Zugriff auf Daten bisheriger Genehmigungsverfahren) Offene Kommunikation, Vermittlung von Verfahrensabläufen/Spielregeln Transparentes Vorgehen bei der Entscheidung Schulungen gemeinsam mit Gutachtern/Kartierern, um gemeinsames Know-how und Verständnis aufzubauen 19
20 Empfehlungen zur Kommunikation Gutachter Aufbau von Vertrauen durch frühzeitige Information, Austausch mit anerkannten Verbänden und Revierförstern (ggf. gemeinsamer Mini-Scoping-Termin auf Einladung durch Behörde) Vorgehen und Methoden der Gutachtenerstellung transparent machen Vertrauensvoller Umgang mit Meldungen Örtliche Wissensträger Melden Brutnachweise rechtzeitig (ggf. direkt an Behörde) Halten bei ihrer Einwendung vorgegebene Standards ein Aber: Vertrauensvolle Kooperation aufgrund schlechter Erfahrungen nur sehr schwer zu erreichen. entsprechende Formate anbieten 20
21 Empfehlungen zur Kommunikation Projektierer Aufbau von Vertrauen durch frühzeitige Information Vorgehen und Methoden transparent machen Sachliche Information der Öffentlichkeit + Entscheidungsträger (Infomesse, Webseite) Führt freiwillig eine UVP durch Zeigt gute Beispiele für Ausgleichsmaßnahmen auf Öffentlichkeit Medien offen für sachliche Berichterstattung Bereitschaft zur Versachlichung der Diskussion Offen dafür, Misstrauen gegen Gutachter und Behörde abzubauen (ggf. Formate anbieten) Erkennt Standards und fehlende Reproduzierbarkeit von Kartierungen an 21
22 Fazit aus dem Fachdialog Erstellung von Gutachten ist ein Prozess. Auch bei den besten Gutachtern kommen Nachfragen und Nachforderungen durch die Behörden vor Kooperative Verfahrensführung und frühzeitige Abstimmungen zwischen Gutachter und Behörde fördern die Qualität. Bessere Kommunikation sorgt für mehr Effizienz und Verständnis Trotz guter Vorgaben und methodisch korrekter Durchführungen kann es immer zu unterschiedlichen Gutachtenergebnissen kommen Dialog und Transparenz fördert Vertrauen Wesentlich ist, dass das Gutachten am Ende des Genehmigungsverfahrens nach abschließender Prüfung durch die Behörde die erforderliche fachliche Qualität besitzt 22
23 Ausblick 2018 hohe Dynamik (Änderungen BNatschG, neuer Umgang Schutzgüter UVPG, neue Rechtsprechungen, Kenntnisstände für einzelne Arten, hessische Landtagswahl im Oktober 2018) Neue Entwicklungen sollen bei der Umsetzung der Empfehlungen zum Leitfaden ab 2019 Berücksichtigung finden Zur Ermittlung gesicherter Kenntnisstände und Aktualisierung des Leitfadens will das HMUKLV eine Expertenrunde einberufen Das Thema Qualität von Gutachten wird in Hessen weiterhin auf der Agenda stehen 23
24 Kontakt Landesenergieagentur Konradinerallee 9, Wiesbaden IFOK GmbH Berliner Ring 89, Bensheim Dr. Rainer Kaps Tel. 0611/ Ana Isabel Eichel Dr. Michael Wormer / /
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