GEMEINDE STEINEN BEGRÜNDUNG ZUM TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDKRAFT
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- Marie Henriette Pfaff
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1 GEMEINDE STEINEN BEGRÜNDUNG ZUM TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDKRAFT ENTWURF ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND ZUR VORAN- HÖRUNG DER BEHÖRDEN SOWIE DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE gem. 3(1) und 4(1) in Verbindung mit 2 (4) BauGB (Detaillierungsgrad der Umweltbelange)
2 Gemeinde Steinen Begründung Teilflächennutzungsplan Windkraft Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. 3(1) BauGB und Voranhörung gem. 4(1) BauGB INHALTSÜBERSICHT Seite 1. AUSGANGSSITUATION UND GRUNDLAGEN. DER PLANUNG VERFAHREN, PLANUNGSZIELE UND SCOPING 2 3. PLANGEBIET, LAGE IM RAUM UND ANGRENZENDE PLANUNGEN 2 4. GEGENSTAND DER PLANUNG 4 5. PLANUNGSANSATZ UND METHODIK 4 6. ERGEBNIS DER BISHERIGEN UNTERSUCHUNGEN 5 7. WEITERES VERFAHREN 8
3 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 1 BEGRÜNDUNG 1. AUSGANGSSITUATION UND GRUNDLAGEN DER PLANUNG Neben der sozialgerechten globalen Umverteilung von Kapital, Arbeit und Brot ist die Bereitstellung von Energie eine der größten Zukunftsherausforderungen. Die fossilen Brennstoffreserven sind endlich und müssen in absehbarer Zeit vollständig und nachhaltig durch regenerative Energien ersetzt werden. Die Nutzung dieser Energien benötigt in einem größeren Umfang Flächen als die bisherige Produktion. Konfliktsituationen auf den immer knapper werdenden Landschaftsressourcen sind die Regel. Die Erzeugung nachhaltiger Energie kann nur dezentral erfolgen und muss sich dem regional sehr unterschiedlichen Angebot anpassen. Entscheidend ist neben der Produktion auch der Transport und die Verteilung. Die Netze wirken insgesamt zwar stabilisierend und können regionale Defizite ausgleichen, sie können aber so gut wie keine Energien speichern. Den künftigen Mix aus vielen unterschiedlichen und vergleichsweise kleinen Einspeisequellen zu steuern, ohne dass die regenerativ erzeugte Energie vernichtet werden muss, weil die Sonne mehr scheint oder der Wind heftiger weht als erwartet, wird zusammen mit dem Ausbau der Infrastruktur maßgebend für die Energiewende sein. Die Potenziale der Wasserkraft sind weitgehend ausgeschöpft, eines der größten Projekte wurde mit dem Neubau des Kraftwerkes Rheinfelden in der Region realisiert, ein Weiteres ist mit dem Pumpspeicherwerk Atdorf geplant. Sonne, Biomasse, Holz und Wind bieten ebenfalls Möglichkeiten. Deutschland liegt bei der Windkraftnutzung (installierte Leistung 2011 ca MW - Quelle Bundesverband Windenergie e.v.) europaweit in Führung, beim Vergleich der einzelnen Bundesländer nimmt Baden-Württemberg (installierte Leistung Ende 2012 ca. 500 MW - Quelle Bundesverband Windenergie e.v.) jedoch einen der letzten Plätze ein (Spitzenreiter ist Ende 2012 Niedersachsen mit mehr als MW installierte Leistung - Quelle Bundesverband Windenergie e.v.). POLITISCHE ZIELSETZUNGEN UND GESETZESGRUNDLAGEN Der beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie und die Vorgaben zum Klimaschutz auf Bundesebene, mit entsprechenden Niederschlägen in den unterschiedlichsten Gesetzen, sowie dem erklärten Ziel der Landesregierung in Baden-Württemberg mindestens 10% der benötigten Energie bis 2020 durch regenerative Quellen zu decken, forcierte generell die Suche nach Alternativen. In Baden-Württemberg werden im Ausbau der Windenergie große und kurzfristig nutzbare Potenziale gesehen. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes und dem Windenergieerlass wurden die entsprechenden Grundlagen bis 2012 geschaffen. Waldflächen und Landschaftsschutzgebiete sind keine Tabuzonen mehr. Die bisherigen Planungen von Vorrangflächen für die Windkraft der Regionalverbände, die Ausschlusswirkung hatten, wurden mit Wirkung vom aufgehoben. Dafür besteht für die Kommunen bzw. für die Verwaltungsgemeinschaften /-verbände die Möglichkeit sachliche Teilflächennutzungspläne zu erstellen. Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen können die Planungsträger Windkraftanlagen, die als privilegierte Vorhaben gem. 35 BauGB im Außenbereich generell zulässig sind, auf geeigneten Teilen der Gemarkung zulassen, was gleichzeitig bedeutet, dass dem Bau eines Windrades außerhalb dieser Zonen in der Regel öffentliche Belange entgegenstehen (Ausschlusswirkung über Planvorbehalt). Ziel der Planung ist es eine Aus-
4 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 2 breitung in die Fläche zu verhindern und dafür auf gut geeigneten Flächen möglichst zu verdichten. Voraussetzung für die Einleitung der Planverfahren ist, dass der Windkraft substantiell Raum gegeben werden kann. Dies bedeutet, dass ausreichend geeignete Flächen vorhanden sein müssen und sich ein Regelungsbedarf begründen lässt. 2. VERFAHREN, PLANUNGSZIELE UND SCOPING Der überarbeitete Windkraftatlas war Grundlage auf der die rechtlichen Möglichkeiten und der Regelungsbedarf geprüft wurde. Es gibt nach dieser ersten Orientierung auf der Gemarkung der Gemeinde Steinen mehrere windhöffige Flächen, die unter den derzeitigen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie in Frage kommen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes und die Möglichkeiten zur Steuerung wurden im Gemeinderat ausführlich am vorberaten und erörtert. Der Gemeinderat der Gemeinde Steinen hat in der öffentlichen Sitzung am den Beschluss gefasst, das Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windkraft einzuleiten. ERKLÄRTE ZIELE DIE DIE GEMEINDE MIT DER PLANUNG VERFOLGT: - die Wahrnehmung der Kommunalen Planungshoheit, - die objektive Meinungsbildung der politisch Verantwortlichen, - die ausführliche Information und die Möglichkeit der formellen Beteiligung der Bürger am Verfahren, - die Abstimmung mit den Behörden und den Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange über das erforderliche Verfahren, den erforderlichen Untersuchungsrahmen und mögliche Standorte, - die Abstimmung mit Nachbargemeinden / Planungsverbänden, - die Abstimmung mit Investoren, Interessenten und Eigentümern, - sowie die Möglichkeit zur Zurückstellung von Bauanträgen nach 35 BauGB. Der Vorentwurf zum Teilflächennutzungsplan Windkraft wurde am ausführlich vorgestellt und erörtert. Der Gemeinderat der Gemeinde Steinen hat in gleicher Sitzung den Planentwurf gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB und die Voranhörung der Behörden sowie der Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4(1) BauGB durchzuführen. Die Planung wird vom bis einschließlich ausgelegt und den Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange in diesem Zeitraum zur Stellungnahme vorgelegt. Zusätzlich findet am ein Bürgeranhörungstermin in der Steinenberghalle in Schlächtenhaus statt. Die Auslegungsfristen wurden aufgrund der Komplexität der Planung und dem Umfang der Unterlagen bewusst länger als sonst bei Bauleitplanverfahren üblich, festgelegt. Auf einen separaten Scopingtermin wurde verzichtet, die Behörden werden im Rahmen der Voranhörung gebeten hierzu ihre Stellungnahmen gem. 2(4) BauGB abzugeben
5 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 3 3. PLANGEBIET, LAGE IM RAUM UND ANGRENZENDE PLANUNGEN Die Größe des Plangebietes beträgt rd ha (46,86 qkm) mit insgesamt ca Einwohner (Stand 12 / 2011). Die Gemeinde liegt inmitten des Landkreises Lörrach und ist umgeben von insgesamt 7 Kommunen bzw. Planungsgemeinschaften/- verbänden von denen 6 selbst Planungen zur Aufstellung von Teilflächennutzungsplänen für die Nutzung der Windkraft eingeleitet haben. Die Abstimmung der Planungen ist aus mehreren Gründen erforderlich. Zum einen befinden sich die windhöffigsten Flächen auf den Kammlagen, auf denen in der Regel auch die Gemarkungsgrenzen verlaufen, so dass sich meist 2 oder sogar 3 Gemeinden einen Standort teilen. Des Weiteren sind über die Gemarkungsgrenzen hinweg Schutzgebiete ausgewiesen, die eingemeinsames Vorgehen erforderlich machen. Die Gemeinde Steinen hat mit der VVG Kandern Malsburg-Marzell, die im Nord-Westen angrenzt, von Anfang an bei der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windkraft eng zusammengearbeitet. Die Untersuchungen auf den Gemarkungen wurden parallel durchgeführt. Es gibt mehrere potenzielle, gemeinsame Standorte über die Gemeindegrenzen hinweg. Am fand ein Informationstermin aller 3 Gemeinden im Ortsteil Schlächtenhaus der Gemeinde Steinen statt an dem die ersten Ergebnisse ausführlich diskutiert wurden. Die Verfahren werden zwar zeitgleich und in enger Abstimmung aber getrennt durchgeführt. Die Bildung eines neuen Planungsverbandes / -gemeinschaft ist nicht beabsichtigt. LAGE IM RAUM Quelle Wikipedia
6 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 4 4. GEGENSTAND DER PLANUNG Rechtlich wird in drei Anlagenkategorien unterschieden. Kleinwindanlagen bis 50m Gesamthöhe, dabei sind Anlagen bis 10m Höhe gem. Landesbauordnung (LBO) verfahrensfrei und für Anlagen zwischen 10-50m Gesamthöhe ist ein Bauantrag zu stellen, der auch ggfs. Nachweise hinsichtlich des Artenschutzes und möglicher Immissionen beinhalten muss. Kleinwindanlagen können als untergeordneter Teil einer im Außenbereich zulässigen Nutzung, wie z.b. eines landwirtschaftlichen Betriebes, auch außerhalb von ausgewiesenen Konzentrationszonen im Einzelfall zulässig sein. Für Windräder über 50m Gesamthöhe ist eine Genehmigung gem. Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass von diesen Anlagen wesentliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im Gemeinderat der Gemeinde Steinen wurde ausführlich diskutiert welche Anlagekategorien bauplanungsrechtlich im Teilflächennutzungsplan geregelt werden sollen. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit einem hohen Waldanteil und topografisch bewegtem Gelände sind Kleinanlagen eher unrentabel und werden auch hinsichtlich der möglichen Eingriffe / Beeinträchtigungen als unproblematisch erachtet. In Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben soll die Errichtung von Anlagen gesteuert werden, die unter die Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz fallen und damit eine Gesamthöhe von mehr als 50m überschreiten. Auch die Möglichkeiten zur Beschränkung der Höhe dieser Anlagen wurde diskutiert, aufgrund des frühen Verfahrensstandes aber nicht weiter verfolgt. 5. PLANUNGSANSATZ UND METHODIK Ungewöhnlich ist der hohe Detaillierungsgrad der Flächennutzungsplanung bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windkraft. Es wird im Prinzip eine Objektplanung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durchgeführt. Anhand einer zu bestimmenden Referenzanlage werden die Rahmenbedingungen wie Nabenhöhe, mögliche Emissionen, etc. angenommen und die Planung darauf abgestimmt. Dem vorliegenden Entwurf des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Steinen liegt als Referenzanlage die Enercon E- 126 zu Grunde. Die Wirksamkeit des Planes wird in dem Moment angreifbar, wenn sich die Stellgrößen der Anlagen, wie z.b. die erforderlichen Windgeschwindigkeiten oder die erreichbaren Gesamthöhen durch den technischen Fortschritt ändern sollten. Im Ansatz wurde dies durch entsprechende Puffer berücksichtigt, so dass nach heutiger Sicht die Planung auch in den kommenden Jahren Bestand haben wird. Ein Restrisiko bleibt, auch aufgrund der noch ausstehenden behördlichen Vorschlags- und Prüflisten (z.b. Artenschutz und Landschaftsbild) zur Durchführung und Genehmigung der Verfahren. Die Planung erfolgte gem. den Vorgaben des Windenergieerlasses anhand eines Abschichtungsmodells mit dem schrittweisen Ausschluss einzelner Flächen. Es wird an dieser Stelle auf die detaillierten Untersuchungen im Scopingpapier Vorentwurf zum Umweltbericht vom Büro Kunz, Todtnauberg verwiesen.
7 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 5 ARTENSCHUTZ UND LANDSCHAFTSBILD Der Artenschutz muss gemäß Windenergieerlass im FNP-Verfahren geprüft werden. Für die einzelnen Arten liegen Prüflisten vor bzw. werden derzeit erarbeitet. Im vorliegenden Entwurf der Gemeinde Steinen zur frühzeitigen Beteiligung wurde der Artenschutz nicht vertieft geprüft, es erfolgte eine Potenzialabschätzung. Analog wurde auch das Landschaftsbild behandelt. Nach Abschluss der Voranhörung und Abwägung der Anregungen werden nur die Flächen, die auch weiter im Verfahren bleiben, bis zur Offenlage des Entwurfes, artenschutzrechtlich detailliert untersucht, das gleiche gilt auch für das Landschaftsbild. 6. ERGEBNIS DER BISHERIGEN UNTERSUCHUNGEN Bei der Vorstellung der Ergebnisse im Gemeinderat wurde der Ausschluss mehrerer Flächen diskutiert. Dies könnte aber, bei der relativ geringen Anzahl geeigneter Bereiche, bereits im Vorfeld dazu führen, dass dem Gebot der Windkraft durch die Planung substantiell Raum zu schaffen nicht Folge geleistet wird. Damit dies ausgeschlossen werden kann und eine Wiederholung der Planungsphase nicht erforderlich wird, wurde beschlossen alle verbliebenen Flächen und Standorte in den Vorentwurf aufzunehmen. POTENZIELLE KONZENTRATIONSZONEN Konzentrationszonen sollten, um mit ihnen tatsächlich wirksam steuern zu können, größere zusammenhängende Gebiete sein, die nicht nur einer Windkraftanlage Platz bieten. Gerade Einzelstandorte sollten zum Schutz des Landschaftsbildes, aber auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus, vermieden werden. Die Größe der geeigneten Flächen ist, neben der Windhöffigkeit für die Festlegung von Konzentrationszonen das mit entscheidende Kriterium. BEWERTUNG Die Standorte wurden fachlich in 4 Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 = sehr gut geeignet, wurde nicht vergeben, da alle Flächen nur mit Einschränkungen geeignet sind Kategorie 2 = gut geeignet, i.d.r. gute Windverhältnisse und große Flächen Kategorie 3 = noch geeignet, i.d.r. kleinere Flächen mit grenzwertigem Wind Kategorie 4 = ungeeignet, z.b. Nähe zum Kulturdenkmälern, Restflächen, etc. Bei der Übersicht der verbliebenen Flächen und potenziellen Standorte geht die Nummerierung über die Gemeindegrenzen hinweg. Die Untersuchungen wurden mit der VVG Kandern Malsburg-Marzell zusammen durchgeführt. Die Standorte der Gemeinde Steinen sind im Plan rot markiert.
8 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 6 VERBLIEBENE FLÄCHEN UND POTENZIELLE STANDORTE 3 Schlöttleberg Federlisberg 4 Hohe Stückbäume Sandelkopf 5 Steinenberg 6 Hornberg 7 Bühl Luchskopf
9 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 7 ZUSAMMENFASSUNG Nach Betrachtung der verbleibenden, windhöffigen Flächen sowie der Auswertung der Ergebnisse zu den Einzelflächen und den erstellten Steckbriefen werden zusammenfassend die nachfolgenden Aussagen hinsichtlich der Ausweisung von Konzentrationszonen auf dem Gebiet der Gemeinde Steinen aus planerischer Sicht dargestellt, für Details wird auf die Gesamttabelle und die Gebietssteckbriefe im Scopingpapier wird verwiesen. GEBIET 3: SCHLÖTTLEBERG-FEDERLISBERG Der östliche Teil des Höhenrückens, der auch eine Fortsetzung nach Norden auf das Gemeindegebiet von Malsburg Marzell hat, weist mit 6,5 bis 6,75 m/s sehr gute Windhöffigkeiten auf. Die Siedlungsabstände zu Endenburg und Kirchhausen aber auch zu Malsburg oder zu Wambach (Kleines Wiesental) können hier sicher eingehalten werden. Teilweise sind hier jedoch bis in die Kuppenlagen Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Diesbezüglich sind mit der Wasserrechtsbehörden noch detaillierte Abstimmungen erforderlich, ob und unter welchen Voraussetzungen hier in den Wasserschutzgebietszone II Windkraftanlagen errichtet werde können. Auf die entsprechenden Problemstellungen wurde bereits hingewiesen. Während die Flächen auf der Gemarkung Malsburg-Marzell als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, bestehen für die Bereiche auf dem Gebiet der Gemeinde Steinen keine Schutzgebietsausweisungen. Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet, aber Probleme mit WSG GEBIET 4: HOHE STÜCKBÄUME- SANDELKOPF Wie im Gebiet Schlöttleberg Federlisberg sind auch hier gute Windgeschwindigkeiten von 5,5 bis 6,5 m/s vorhanden. Des Weiteren können auch hier die erforderlichen Siedlungsabstände sicher eingehalten werden. Im Hinblick auf die vorhandenen Kliniken wurde vorsorglich ein Pufferabstand von 1000 m berücksichtigt. Wie im Gebiet Schlöttleberg sind aber auch hier Fragestellungen bzgl. von Wasserschutzgebieten sowie die Lage unmittelbar am Landschaftsschutzgebiet näher zu untersuchen. Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet, aber Probleme mit LSG und WSG GEBIET 5: STEINENBERG Die Windhöfigkeit ist mit 5,75 m/s auch hier als ausreichend bis gut einzustufen. Nahezu der gesamte Höhenrücken ist hier jedoch als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, so dass diesbezüglich weitere Untersuchungen und Abstimmungen mit der Wasserwirtschaft erforderlich werden. Sonstige Schutzgebietsausweisungen sind nicht oder nur in untergeordnetem Umfang vorhanden. Die Siedlungsabstände zu Endenburg, Kirchhausen und Schlächtenhaus können eingehalten werden, der Höhenrücken liegt jedoch in exponierter Südlage zu Endenburg und Kirchhausen, also in direkter Blickrichtung von den Ortschaften in die Tallagen. Problematisch erscheint hier auch die relativ kleine Fläche auf dem Höenrücken, was im Hinblick auf eine wirtschaftliche Erschließung zu entsprechenden Problemstellungen führt. Einschätzung: Kategorie 3 = noch geeignet, aber Probleme mit WSG, Exposition, Wirtschaftlichkeit
10 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 8 GEBIET 6: HORNBERG Hier sind die Windgeschwindigkeiten mit 5,0 bis 5,5 m/s grenzwertig und gerade noch in einem Bereich der als wirtschaftlich gelten kann. Die gesamte Waldfläche ist als FFH Gebiet Röttler Wald ausgewiesen. Aufgrund der Lage im FFH Gebeit kann bei einem Vorkommen von z.b. Fledermausbeständen durch das im FFH Gebiet geltende Verschlechterungsverbot die Realisierung erschwert oder unmöglich werden. Des Weiteren ist die gesamte Kuppenlage als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, so dass hier ebenfalls vertiefende Untersuchungen zum Grundwasserhaushalt erforderlich werden. Die ausreichend windhöfige Fläche ist zudem relativ klein, so dass auch für diesen Standort die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt werden muss. Einschätzung: Kategorie 3 = noch geeignet, da relativ wenig Wind vorhanden ist und Probleme mit den FFH-Gebieten und Wasserschutzgebieten zu erwarten sind. GEBIET 7: BÜHL - LUCHSKOPF Die Windgeschwindigkeiten im Bereich Bühl-Luchskopf sind mit 5,0 bis 6,0 m/s als ausreichend bis gut einzustufen. die Siedlungsabstände können sicher eingehalten werden, wobei zu den Kliniken Abstände von m bereits berücksichtigt wurden. Auch hier sind nahezu die gesamten Kuppenlagen als Wasserschutzgebiete ausgewiesen, so dass entsprechenden Untersuchungen zum Grundwasserhaushalt erforderlich werden. Östlich grenzen ausgewiesene FFH Gebietsflächen an, so dass bei einer weiteren Entwicklung der Standorte auch entsprechende Nachweise zu erbringen sind, dass auch durch indirekte Auswirkungen (Lärm, Schattenwurf usw.) keine Verschlechterungen für das FFH Gebiet zu befürchten sind. Eine wirtschaftliche Erschließung ist voraussichtlich nur im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Entwicklung von Windkraftstandorten im Bereich des westlich angrenzenden Munzenberg möglich, die aber ebenfalls Problemstellungen hinsichtlich der Lage im FFH - Gebiet aufweisen. Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet, aber Probleme mit WSG und ggf. FFH - Gebieten 7. WEITERES VERFAHREN Es ist beabsichtigt nach Abschluss des Vorverfahrens die weiteren Schritte mit allen Beteiligten abzustimmen. Insbesondere ist der Untersuchungsumfang zum Artenschutz mit den zuständigen Behörden zu klären. Der Entwurf soll auch als Grundlage für die zu führenden Gespräche mit Interessenten und Investoren dienen. Die Möglichkeiten von Synergieeffekten hinsichtlich der erforderlichen, weiteren Untersuchungen sollten geprüft werden.
11 Gemeinde Steinen Teilflächennutzungsplan Windkraft 9 Des Weiteren können mögliche Realisierungsmodelle (z.b. Bürgerwindrad, Genossenschaften, etc.) konkretisiert und Eigentümer von geeigneten Flächen gezielt angesprochen werden. Ziel sollte es sein, Möglichkeiten zu schaffen, dass auch die Gemeinden und die Bürger vor Ort an den erwirtschafteten Gewinnen partizipieren können. Für die Gemeinden, gerade im ländlichen Raum, besteht zudem die Chance nicht nur energieautark zu werden, sondern darüber hinaus, unter Nutzung aller örtlicher Ressourcen, mit der Produktion von regenerativer Energie sich neue Zukunfts- und Wirtschaftsfelder zu erschließen. Der Ortsteil Hägelberg der Gemeinde Steinen ist hierfür ein gutes Beispiel. Lörrach / Todtnauberg, den
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