BEGRÜNDUNG ZUM TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDKRAFT

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1 VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT KANDERN MALSBURG MARZELL BEGRÜNDUNG ZUM TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDKRAFT ENTWURF ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND ZUR VORAN- HÖRUNG DER BEHÖRDEN SOWIE DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE gem. 3(1) und 4(1) in Verbindung mit 2 (4) BauGB (Detaillierungsgrad der Umweltbelange)

2 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft Begründung Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. 3(1) BauGB und Voranhörung gem. 4(1) BauGB INHALTSÜBERSICHT Seite 1. AUSGANGSSITUATION UND GRUNDLAGEN DER PLANUNG VERFAHREN, PLANUNGSZIELE UND SCOPING 2 3. PLANGEBIET, LAGE IM RAUM UND ANGRENZENDE PLANUNGEN 3 4. GEGENSTAND DER PLANUNG 5 5. PLANUNGSANSATZ UND METHODIK 5 6. ERGEBNIS DER BISHERIGEN UNTERSUCHUNGEN 6 7. WEITERES VERFAHREN 10

3 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 1 BEGRÜNDUNG 1. AUSGANGSSITUATION UND GRUNDLAGEN DER PLANUNG Neben der sozialgerechten globalen Umverteilung von Kapital, Arbeit und Brot ist die Bereitstellung von Energie eine der größten Zukunftsherausforderungen. Die fossilen Brennstoffreserven sind endlich und müssen in absehbarer Zeit vollständig und nachhaltig durch regenerative Energien ersetzt werden. Die Nutzung dieser Energien benötigt in einem größeren Umfang Flächen als die bisherige Produktion. Konfliktsituationen auf den immer knapper werdenden Landschaftsressourcen sind die Regel. Die Erzeugung nachhaltiger Energie kann nur dezentral erfolgen und muss sich dem regional sehr unterschiedlichen Angebot anpassen. Entscheidend ist neben der Produktion auch der Transport und die Verteilung. Die Netze wirken insgesamt zwar stabilisierend und können regionale Defizite ausgleichen, sie können aber so gut wie keine Energien speichern. Den künftigen Mix aus vielen unterschiedlichen und vergleichsweise kleinen Einspeisequellen zu steuern, ohne dass die regenerativ erzeugte Energie vernichtet werden muss, weil die Sonne mehr scheint oder der Wind heftiger weht als erwartet, wird zusammen mit dem Ausbau der Infrastruktur maßgebend für die Energiewende sein. Die Potenziale der Wasserkraft sind weitgehend ausgeschöpft, eines der größten Projekte wurde mit dem Neubau des Kraftwerkes Rheinfelden in der Region realisiert, ein Weiteres ist mit dem Pumpspeicherwerk Atdorf geplant. Sonne, Biomasse, Holz und Wind bieten ebenfalls Möglichkeiten. Deutschland liegt bei der Windkraftnutzung (installierte Leistung 2011 ca MW - Quelle Bundesverband Windenergie e.v.) europaweit in Führung, beim Vergleich der einzelnen Bundesländer nimmt Baden-Württemberg (installierte Leistung Ende 2012 ca. 500 MW - Quelle Bundesverband Windenergie e.v.) jedoch einen der letzten Plätze ein (Spitzenreiter ist Ende 2012 Niedersachsen mit mehr als MW installierte Leistung - Quelle Bundesverband Windenergie e.v.). POLITISCHE ZIELSETZUNGEN UND GESETZESGRUNDLAGEN Der beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie und die Vorgaben zum Klimaschutz auf Bundesebene, mit entsprechenden Niederschlägen in den unterschiedlichsten Gesetzen, sowie dem erklärten Ziel der Landesregierung in Baden-Württemberg mindestens 10% der benötigten Energie bis 2020 durch regenerative Quellen zu decken, forcierte generell die Suche nach Alternativen. In Baden-Württemberg werden im Ausbau der Windenergie große und kurzfristig nutzbare Potenziale gesehen. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes und dem Windenergieerlass wurden die entsprechenden Grundlagen bis 2012 geschaffen. Waldflächen und Landschaftsschutzgebiete sind keine Tabuzonen mehr. Die bisherigen Planungen von Vorrangflächen für die Windkraft der Regionalverbände, die Ausschlusswirkung hatten, wurden mit Wirkung vom aufgehoben. Dafür besteht für die Kommunen bzw. für die Verwaltungsgemeinschaften /-verbände die Möglichkeit sachliche Teilflächennutzungspläne zu erstellen. Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen können die Planungsträger Windkraftanlagen, die als privilegierte Vorhaben gem. 35 BauGB im Außenbereich generell zulässig sind, auf geeigneten Teilen der Gemarkung zulassen, was gleichzeitig bedeutet, dass dem Bau eines Windrades außerhalb dieser Zonen in der Regel öffentliche Belange entgegenstehen

4 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 2 (Ausschlusswirkung über Planvorbehalt). Ziel der Planung ist es eine Ausbreitung in die Fläche zu verhindern und dafür auf gut geeigneten Flächen möglichst zu verdichten. Voraussetzung für die Einleitung der Planverfahren ist, dass der Windkraft substantiell Raum gegeben werden kann. Dies bedeutet, dass ausreichend geeignete Flächen vorhanden sein müssen und sich ein Regelungsbedarf begründen lässt. 2. VERFAHREN, PLANUNGSZIELE UND SCOPING Die Gemeinderäte der Stadt Kandern und der Gemeinde Malsburg-Marzell haben sich gemeinsam bereits vor mehr als 10 Jahren intensiv im Zuge der Fortschreibung des FNP 2020 mit der Frage der Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen beschäftigt. Beide Gemeinderäte hatten damals beschlossen, auf eine Ausweisung von Standorten zu verzichten, da bei der Prüfung der Flächen- und Standortalternativen unter den damals gegebenen technischen Möglichkeiten der Anlagen und den rechtlichen Vorgaben keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte. Aufgrund der geänderten Rechtslage haben sich beide Gremien erneut mit dem Thema beschäftigt. Der überarbeitete Windkraftatlas war Grundlage auf der die rechtlichen Möglichkeiten und der Regelungsbedarf geprüft wurde. Es gibt nach dieser ersten Orientierung auf den Gemarkungen der beiden Gemeinden mehrere windhöffige Flächen, die für eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie aus heutiger Sicht in Frage kommen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes und die Möglichkeiten zur Steuerung wurden in den örtlichen Gremien ausführlich vorberaten und erörtert. Der Gemeinderat der Stadt Kandern hat in der öffentlichen Sitzung am den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gefasst, das Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windkraft einzuleiten. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsburg-Marzell hat diesen Beschluss in der öffentlichen Sitzung am gefasst. Auf Empfehlung des Gemeinderates der Stadt Kandern und des Gemeinderates der Gemeinde Malsburg-Marzell hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Kandern Malsburg-Marzell am in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windkraft gem. 2 (1) BauGB für den Verwaltungsraum Kandern Malsburg-Marzell beschlossen. ERKLÄRTE ZIELE DIE DIE GEMEINDEN MIT DER PLANUNG VERFOLGEN: - die Wahrnehmung der Kommunalen Planungshoheit, - die objektive Meinungsbildung der politisch Verantwortlichen, - die ausführliche Information und die Möglichkeit der formellen Beteiligung der Bürger am Verfahren, - die Abstimmung mit den Behörden und den Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange über das erforderliche Verfahren, den erforderlichen Untersuchungsrahmen und mögliche Standorte, - die Abstimmung mit Nachbargemeinden / Planungsverbänden, - die Abstimmung mit Investoren, Interessenten und Eigentümern, - sowie die Möglichkeit zur Zurückstellung von Bauanträgen nach 35 BauGB.

5 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 3 Der Vorentwurf zum Teilflächennutzungsplan Windkraft wurde in den einzelnen Gremien ausführlich erörtert. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsburg-Marzell hat am der vorgelegten Planung zugestimmt und der Gemeinderat der Stadt Kandern hat am den Empfehlungsbeschluss gefasst. Der Gemeinsame Ausschuss der VVG Kandern Malsburg-Marzell hat am den Planentwurf gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB und die Voranhörung der Behörden sowie der Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4(1) BauGB durchzuführen. Die Planung wird vom bis einschließlich ausgelegt und den Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange in diesem Zeitraum zur Stellungnahme vorgelegt. Zusätzlich finden am in Malsburg-Marzell und am in Kandern Bürgeranhörungstermine statt. Die Auslegungsfristen wurden aufgrund der Komplexität der Planung und dem Umfang der Unterlagen bewusst länger als sonst bei Bauleitplanverfahren üblich, festgelegt. Auf einen separaten Scopingtermin wurde verzichtet, die Behörden werden im Rahmen der Voranhörung gebeten hierzu ihre Stellungnahmen gem. 2(4) BauGB abzugeben 3. PLANGEBIET, LAGE IM RAUM UND ANGRENZENDE PLANUNGEN Die Größe des Plangebietes beträgt rd ha (87,16 qkm) mit insgesamt ca Einwohner, davon entfallen auf die Gemarkung der Stadt Kandern ha (62,27 qkm) mit ca Einwohner und auf die Gemarkung der Gemeinde Malsburg-Marzell ha (24,92 qkm) mit ca Einwohner. Der Verwaltungsraum liegt inmitten des Landkreises Lörrach und grenzt ganz im Norden an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Das Gebiet der VVG Kandern Malsburg-Marzell ist umgeben von insgesamt 7 Kommunen bzw. Planungsgemeinschaften/- verbänden von denen 5 selbst Planungen zur Aufstellung von Teilflächennutzungsplänen Windkraft eingeleitet haben. Die Abstimmung der Planungen ist aus mehreren Gründen erforderlich. Zum einen befinden sich die windhöffigsten Flächen auf den Kammlagen, auf denen in der Regel auch die Gemarkungsgrenzen verlaufen, so dass sich meist 2 oder sogar 3 Gemeinden einen Standort teilen. Des Weiteren sind über die Gemarkungsgrenzen hinweg Schutzgebiete ausgewiesen, die ein gemeinsames Vorgehen erforderlich machen. Die VVG Kandern Malsburg-Marzell hat mit der Gemeinde Steinen, die im Süd- Osten angrenzt, von Anfang an bei der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windkraft eng zusammengearbeitet. Die Untersuchungen auf den Gemarkungen wurden parallel durchgeführt. Es gibt mehrere potenzielle, gemeinsame Standorte über die Gemeindegrenzen hinweg. Am fand ein Informationstermin aller 3 Gemeinden im Ortsteil Schlächtenhaus der Gemeinde Steinen statt an dem die ersten Ergebnisse ausführlich diskutiert wurden. Die Verfahren werden zwar zeitgleich aber getrennt durchgeführt. Die Bildung eines neuen Planungsverbandes / -gemeinschaft ist nicht beabsichtigt.

6 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 4 LAGE IM RAUM Landschaftsschutzgebiet (LSG) Blauen Landschaftsschutzgebiete dienen in der Regel dem Schutz des Landschaftsbildes und enthalten zumeist ein Bauverbot mit Planerlaubnisvorbehalt. Im Windenergieerlass wird auf die Möglichkeit hingewiesen singuläre Anlagen im Einzelfall zu befreien, wenn in der Abwägung die klimaschutzrelevanten Aspekte der regenerativ erzeugten Energie höher bewertet werden, als die Eingriffe in das Landschaftsbild. Das heißt im Klartext, je windhöffiger ein Standort ist, umso

7 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 5 höher wird das bei der Abwägung zu gewichten sein. Die Eingriffe in das Landschaftsbild können demnach mit zunehmender Windstärke ausgeglichen werden. Des Weiteren sind singuläre Anlagen nicht unbedingt auch nur mit einem Windrad gleichzusetzen. In Abhängigkeit der Größe des Schutzgebietes, der Windhöffigkeit, der Lage der geplanten Anlagen und der Größe der Eingriffe kann auch ein Windpark oder Teile eines solchen im Landschaftsschutzgebiet nach Prüfung zulässig sein. Alle potenziellen Flächen der Gemeinde Malsburg-Marzell und der Gemeinde Schliengen liegen im Landschaftsschutzgebiet Blauen. Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Ausweisung von Flächen für die Windkraft in einem LSG fand am mit allen beteiligten Gemeinden und dem Landratsamt Lörrach ein Abstimmungstermin im Rathaus Schliengen statt. Für die Beurteilung der möglichen Eingriffe in das LSG ist das Landschaftsbild näher zu untersuchen. Die Möglichkeiten werden derzeit geprüft, sollte eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich werden, so können die betroffenen, einzelnen Teilflächennutzungspläne erst nach Abschluss des Änderungsverfahrens zum LSG Blauen wirksam werden. 4. GEGENSTAND DER PLANUNG Rechtlich wird in drei Anlagenkategorien unterschieden. Kleinwindanlagen bis 50m Gesamthöhe, dabei sind Anlagen bis 10m Höhe gem. Landesbauordnung (LBO) verfahrensfrei und für Anlagen zwischen 10-50m Gesamthöhe ist ein Bauantrag zu stellen, der auch ggfs. Nachweise hinsichtlich des Artenschutzes und möglicher Immissionen beinhalten muss. Kleinwindanlagen können als untergeordneter Teil einer im Außenbereich zulässigen Nutzung, wie z.b. eines landwirtschaftlichen Betriebes, auch außerhalb von ausgewiesenen Konzentrationszonen im Einzelfall zulässig sein. Für Windräder über 50m Gesamthöhe ist eine Genehmigung gem. Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass von diesen Anlagen wesentliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. In den politischen Gremien der Gemeinden Kandern und Malsburg-Marzell wurde ausführlich diskutiert welche Anlagekategorien bauplanungsrechtlich im Teilflächennutzungsplan geregelt werden sollen. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit einem hohen Waldanteil und topografisch bewegtem Gelände sind Kleinanlagen eher unrentabel und werden auch hinsichtlich der möglichen Eingriffe / Beeinträchtigungen als unproblematisch erachtet. In Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben soll die Errichtung von Anlagen gesteuert werden, die unter die Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz fallen und damit eine Gesamthöhe von mehr als 50m haben. Auch die Möglichkeiten zur Beschränkung der Höhe dieser Anlagen wurde in den Gremien diskutiert, aufgrund des frühen Verfahrensstandes aber nicht weiter verfolgt. 5. PLANUNGSANSATZ UND METHODIK Ungewöhnlich ist der hohe Detaillierungsgrad der Flächennutzungsplanung bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windkraft. Es wird im Prinzip eine Objektplanung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung durchgeführt. Anhand einer zu bestimmenden Referenzanlage werden die Rahmenbedingungen wie Nabenhöhe, mögliche Emissionen, etc. angenommen

8 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 6 und die Planung darauf abgestimmt. Dem vorliegenden Entwurf des Teilflächennutzungsplanes der VVG Kandern Malsburg-Marzell liegt als Referenzanlage die Enercon E-126 zu Grunde. Die Wirksamkeit des Planes wird in dem Moment angreifbar, wenn sich die technischen Stellgrößen der Anlagen, wie z.b. die erforderlichen Windgeschwindigkeiten oder die erreichbaren Gesamthöhen durch den technischen Fortschritt ändern sollten. Im Ansatz wurde dies durch entsprechende Puffer berücksichtigt, so dass nach heutiger Sicht die Planung auch in den kommenden Jahren Bestand haben wird. Ein Restrisiko bleibt, auch aufgrund der noch ausstehenden behördlichen Vorschlags- und Prüflisten (z.b. Artenschutz und Landschaftsbild) zur Durchführung und Genehmigung der Verfahren. Die Planung erfolgte gem. den Vorgaben des Windenergieerlasses anhand eines Abschichtungsmodells mit dem schrittweisen Ausschluss einzelner Flächen. Es wird an dieser Stelle auf die detaillierten Untersuchungen im Scopingpapier Vorentwurf zum Umweltbericht vom Büro Kunz, Todtnauberg verwiesen. ARTENSCHUTZ UND LANDSCHAFTSBILD Der Artenschutz muss gemäß Windenergieerlass im FNP-Verfahren geprüft werden. Für die einzelnen Arten liegen Prüflisten vor bzw. werden derzeit erarbeitet. Im vorliegenden Entwurf der VVG Kandern Malsburg-Marzell zur frühzeitigen Beteiligung wurde der Artenschutz nicht vertieft geprüft, es erfolgte eine Potenzialabschätzung. Analog wurde auch das Landschaftsbild behandelt. Nach Abschluss der Voranhörung und Abwägung der Anregungen werden nur die Flächen, die auch weiter im Verfahren bleiben, bis zur Offenlage des Entwurfes, artenschutzrechtlich detailliert untersucht, das gleiche gilt auch für das Landschaftsbild. 6. ERGEBNIS DER BISHERIGEN UNTERSUCHUNGEN Bei der Vorstellung der Ergebnisse in den Gremien wurde der Ausschluss mehrerer Flächen diskutiert. Dies könnte aber, bei der relativ geringen Anzahl geeigneter Bereiche, bereits im Vorfeld dazu führen, dass dem Gebot der Windkraft durch die Planung substantiell Raum zu schaffen nicht Folge geleistet wird. Damit dies ausgeschlossen werden kann und eine Wiederholung der Planungsphase nicht erforderlich wird, wurde beschlossen alle verbliebenen Flächen und Standorte in den Vorentwurf aufzunehmen. POTENZIELLE KONZENTRATIONSZONEN Konzentrationszonen sollten, um mit ihnen tatsächlich wirksam steuern zu können, größere zusammenhängende Gebiete sein, die nicht nur einer Windkraftanlage Platz bieten. Gerade Einzelstandorte sollten zum Schutz des Landschaftsbildes, aber auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus, vermieden werden. Die Größe der geeigneten Flächen ist, neben der Windhöffigkeit für die Festlegung von Konzentrationszonen das mit entscheidende Kriterium. BEWERTUNG Die Standorte wurden fachlich in 4 Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 = sehr gut geeignet, wurde nicht vergeben, da alle Flächen nur mit Einschränkungen geeignet sind! Kategorie 2 = gut geeignet, i.d.r. gute Windverhältnisse und große Flächen Kategorie 3 = noch geeignet, i.d.r. kleinere Flächen mit grenzwertigem Wind Kategorie 4 = ungeeignet, z.b. Nähe zum Kulturdenkmälern, Restflächen, etc.

9 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 7 Bei der Übersicht der verbliebenen Flächen und potenziellen Standorte geht die Nummerierung über die Gemeindegrenzen hinweg. Die Untersuchungen wurden mit der Gemeinde Steinen zusammen durchgeführt. Die Standorte der VVG Kandern Malsburg-Marzell sind im Plan rot markiert. VERBLIEBENE FLÄCHEN UND POTENZIELLE STANDORTE ZUSAMMENFASSUNG Nach Betrachtung der verbleibenden, windhöffigen Flächen sowie der Auswertung der Ergebnisse zu den Einzelflächen und den erstellten Steckbriefen werden zusammenfassend die nachfolgenden Aussagen hinsichtlich der Ausweisung von Konzentrationszonen auf dem Gebiet der VVG Kandern Malsburg-Marzell aus planerischer Sicht dargestellt, für Details wird auf die Gesamttabelle und die Gebietssteckbriefe im Scopingpapier wird verwiesen.

10 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 8 GEBIET 1: HEXENPLATZ BLAUEN STOCKBERG Die mit 6,26 bis 7,0 m/s sehr windhöffigen Kammlagen des Hochblauen sowie der Stockberg scheiden bei Einhaltung der Siedlungsabstände (Hotel Blauen = 600 m/ Fachklinik Marzell = 1.000m) aus und stehen nicht zur Verfügung. In den als relativ ungünstig einzustufenden, ostorientierten Randlagen verbleiben kleine Restflächen, die aber voraussichtlich nicht wirtschaftlich sinnvoll erschlossen werden können. Die schon wieder etwas tiefer liegenden Kammlagen des Streitblauen sowie der Bereich Hexenplatz weisen mit 5,75 bis 6,5 m/s zwar etwas geringere aber immer noch wirtschaftliche Windgeschwindigkeiten auf. Aufgrund der Lage in kartierten Auerwildgebieten werden neben den ohnehin erforderlichen Untersuchungen zum Artenschutz auch entsprechende Untersuchungen zum Auerwild notwendig. Problematisch ist auch die teilweise Lage in der ausgewiesenen Wasserschutzgebietszone II. Hierbei sind zum einen mögliche Schadstoffeinträge während der Bauphase oder im Havariefall zu klären, zum Anderen sind für die Herstellung der Aufstellflächen der Anlagen umfangreiche Erdarbeiten erforderlich, die ggf. Auswirkungen auf die Sickerlinien haben können. Für den gesamten Bereich ist eine Windkraftnutzung aufgrund der Lage im Kernbereich des Landschaftsschutzgebiets Blauen ohnehin fraglich und muss noch im weiteren Verfahren geklärt werden. Einschätzung: Kategorie 2 = noch gut geeignet trotz Konflikte mit LSG, Wasserschutz und Auerwild, aber gute Windverhältnisse GEBIET 2: MEIERSKOPF-ROSSBODENWEG Der nördliche Teil des Westkamms, der die Tallagen von Marzell von den Tallagen des kleinen Wiesentals abtrennt, weist mit 5,25 m/s noch grenzwertige Windhöffigkeiten auf, da die eigentlichen Kammlagen aber durch Siedlungsabstände und Auerwild Tabuflächen überlagert werden, verbleiben nur sehr kleine und nicht wirtschaftlich nutzbare Restflächen, die bei den ohnehin relativ geringen Windgeschwindigkeiten vermutlich nicht sinnvoll genutzt werden können. Die Flächen werden zwar noch dargestellt, aber im Rahmen der weiteren Planungsschritte wohl komplett herausgenommen werden. Einschätzung: Kategorie 4 = Ausschlussempfehlung, da die Flächen zu klein sind mit einer relativ geringen Windhöffigkeit GEBIET 3: WILDSBERG-STÜHLE-SCHLÖTTLEBERG-FEDERLISBERG Der mittlere Teil des östlichen Höhenrückens, der auch eine Fortsetzung nach Osten auf die Gemeindegebiete von Steinen und vom Kleinen Wiesental hat weist mit 6,5 bis 6,75 m/s sehr gute Windhöffigkeiten auf. Die Siedlungsabstände zu Malsburg aber auch zu Endenburg können hier sicher eingehalten werden. Teilweise sind hier jedoch bis in die Kuppenlagen Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Diesbezüglich sind mit der Wasserrechtsbehörden noch detaillierte Abstimmungen erforderlich, ob und unter welchen Voraussetzungen hier in den Wasserschutzgebietszone II Windkraftanlagen errichtet werde können. Auf die entsprechenden Problemstellungen wurde bereits hingewiesen. Aber auch für diesen Bereich ist noch die Fragestellung bzgl. der Lage im Landschaftsschutzgebiet zu klären, wobei diese Fläche bereits in der Randlage des LSG liegen und nicht wie der Hochblauen in der Kernzone. Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet aber Probleme mit LSG und WSG

11 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 9 GEBIET 4: HOHE STÜCKBÄUME- SANDELKOPF Wie im Gebiet Wildsberg sind auch hier gute Windgeschwindigkeiten von 5,5 bis 6,5 m/s vorhanden. Des weiteren können auch hier die erforderlichen Siedlungsabstände sicher eingehalten werden. Im Hinblick auf die vorhandenen Kliniken wurde vorsorglich ein Pufferabstand von 1000 m berücksichtigt. Wie im Gebiet Wildsberg sind aber auch hier Fragestellungen bzgl. von Wasserschutzgebieten sowie die Lage im Landschaftsschutzgebiet näher zu untersuchen Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet aber Probleme mit LSG und WSG GEBIET 8: RÖTTLER WALD / MUNZENBERG - GUGELHUT Die Windhöfigkeit ist mit 5,5 bis 6,0 m/s noch als ausreichend einzustufen. Problematisch ist hier jedoch die Lage im FFH Gebiet Röttler Wald, insbesondere kann bei einem Vorkommen von z.b: Fledermausbeständen durch das im FFH Gebiet geltende Verschlechterungsverbot die Realisierung erschwert oder unmöglich werden. Auch hier sind große Bereiche als Wasserschutzgebiete ausgewiesen, so dass diesbezüglich weitere Untersuchungen und Abstimmungen mit der Wasserwirtschaft erforderlich werden. Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet aber Probleme mit FFH und WSG GEBIET 9: KANDERN WOLLBACH / JUCHSKOPF - FAHRBODEN Hier sind die Windgeschwindigkeiten mit 5,25 bis 5,5 m/s grenzwertig und gerade noch in einem Bereich der als wirtschaftlich gelten kann. Die Ausweisung großer Teile der Kammlagen als FFH Gebiet ist auch hier als problematisch einzustufen und kann bei entsprechenden Arten- und Lebensraumvorkommen zu einem Ausscheiden der Fläche ( Verschlechterungsverbot ) in den nächsten Planungsschritten führen. Einschätzung: Kategorie 3 = noch geeignet da relativ wenig Wind vorhanden ist und Probleme mit den FFH-Gebieten zu erwarten sind. Direkte Südorientierung zum Siedlungsbereich der Stadt Kandern. GEBIET 10: SUFFERT BEHLEN Die Windgeschwindigkeiten im Bereich Suffert-Behlen sind mit 5,25 m/s im Hinblick auf eine wirtschaftliche Nutzung bereits als grenzwertig einzustufen. Wie bei den Gebieten Munzenberg und Juchskopf kann die vollflächige Ausweisung als FFH Gebiet zu einem Ausschluss der Fläche im Rahmen der weiteren Untersuchungen ( Verschlechterungsverbot ) führen. Einschätzung: Kategorie 4 = Ausschlussempfehlung, da wenig Wind, Probleme mit FFH sowie direkte Südorientierung zum Siedlungsbereich Kandern GEBIET 11: KANDERN WEST / HOHFOREN Hier bleiben bei Einhaltung der Siedlungsabstände nur noch sehr kleine Flächen übrig, die vermutlich nicht mehr wirtschaftlich erschlossen werden können und zudem mit 5,0 bis 5,25 m/s auch hinsichtlich der Windgeschwindigkeiten als grenzwertig einzustufen sind. Einschätzung: Kategorie 4 = Ausschlussempfehlung, da wenig Wind und sehr kleine Flächen

12 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Kandern/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 10 GEBIET 12: VOGELBACH / SAUSENBURG LANGE EBENE Wie im Bereich Kandern West sind die Windgeschwindigkeit hier mit 5,0 bis 5,25 m/s als grenzwertig anzusehen. Die bei Einhaltung der Siedlungsabstände verbleibenden Flächen sind sehr klein, so dass eine wirtschaftliche Erschließung voraussichtlich nicht möglich ist. Hinzu kommt die Nähe zum Kulturdenkmal Sausenburg und die Lage im Landschaftsschutzgebiet. Einschätzung: Kategorie 4 = Ausschlussempfehlung, da wenig Wind und kleine Fläche sowie vor allem die Nähe zum Kulturdenkmal Sausenburg und Lage im LSG Blauen 7. WEITERES VERFAHREN Es ist beabsichtigt nach Abschluss des Vorverfahrens die weiteren Schritte mit allen Beteiligten abzustimmen. Insbesondere ist der Untersuchungsumfang zum Artenschutz und die Möglichkeiten zum Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet mit den zuständigen Behörden zu klären. Der Entwurf soll auch als Grundlage für die zu führenden Gespräche mit Interessenten und Investoren dienen. Die Möglichkeiten von Synergieeffekten hinsichtlich der erforderlichen, weiteren Untersuchungen sollten geprüft werden. Des Weiteren können mögliche Realisierungsmodelle (z.b. Bürgerwindrad, Genossenschaften, etc.) konkretisiert und Eigentümer von geeigneten Flächen gezielt angesprochen werden. Ziel sollte es sein, Möglichkeiten zu schaffen, dass auch die Gemeinden und die Bürger vor Ort an den erwirtschafteten Gewinnen partizipieren können. Für die Gemeinden, gerade im ländlichen Raum, besteht zudem die Chance nicht nur energieautark zu werden, sondern darüber hinaus, unter Nutzung aller örtlicher Ressourcen, mit der Produktion von regenerativer Energie sich neue Zukunfts- und Wirtschaftsfelder zu erschließen. Lörrach / Todtnauberg, den

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