HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Schäfer-Gümbel (SPD) vom betreffend Schuldnerberatung in Hessen und Antwort
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- Leonard Winkler
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1 16. Wahlperiode Drucksache 16/7467 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage des Abg. Schäfer-Gümbel (SPD) vom betreffend Schuldnerberatung in Hessen und Antwort der Sozialministerin Vorbemerkung des Fragestellers: Die deutsche Presseagentur berichtete am 30. Mai 2007 unter der Überschrift "Hessens Schuldnerberatern fehlt das Geld" über eine neue Initiative zur Schuldnerberatung aus Wohlfahrtsverbänden, Wissenschaftlern, Landkreisen und Städten, die zusätzliche Mittel von Sponsoren einwerben will. Das Land Hessen hat im Zuge der Operation düstere Zukunft 2004 seinen Zuschuss von zwei Millionen jährlich für die Beratungsstellen eingestellt. Hessen ist das einzige Bundesland, das die Förderung auf Null gesetzt hat. Nun müssen Kreise und Kommunen diese Lasten auffangen. Die neue Initiative hofft, Banken, Versicherungen oder Telekomunternehmen, die vom Ratengeschäft leben und von der Konfliktregelung mit den Schuldnern profitieren, als Geldgeber gewinnen zu können. Offenbach liegt derzeit mit 19 v.h. überschuldeter Erwachsener bundesweit auf Platz zwei, und auch in Wiesbaden sind 14 v.h. der Erwachsenen überschuldet - bei einem Bundesdurchschnitt von 10,5 v.h. Unter Fachleuten dabei gilt die Faustregel, dass 1 für die Schuldnerberatung 2 Folgekosten für die Gesellschaft sparen hilft. Vorbemerkung der Sozialministerin: Mit der Operation "Sichere Zukunft" hat die Landesregierung im September 2003 die richtigen Weichen für die Zukunft Hessens gestellt. Dieses größte Sparpaket in der hessischen Geschichte hat den Haushalt 2004 um insgesamt 1,066 Mrd. entlastet. Dauerhaft können künftig pro Jahr deutlich mehr als 500 Mio. eingespart werden. Die Operation "Sichere Zukunft" ist damit Garant dafür, dass Hessen nach wie vor im Ländervergleich einen Spitzenplatz belegt. Die erwähnte Initiative ist vereinsrechtlich der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.v. zugeordnet, arbeitet aber völlig eigenständig. Sie will den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen in Hessen durch die Akquisition weiterer finanzieller Mittel zeitlich befristete, innovative und nachhaltige Projekte ermöglichen und hat sich zu diesem Zweck an potenzielle Geldgeber aus der Wirtschaft gewandt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der Anteil überschuldeter Privatpersonen in Hessen? Als Indikator für die Bestimmung von überschuldeten Privatpersonen gilt die Anzahl der eröffneten Insolvenzverfahren bei natürlichen Personen. Hierzu liegen Zahlen über die eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen zu den Stichtagen 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2006 vor (siehe Anlage 1). Hiernach sind hessenweit im Jahr 2005 insgesamt und im Jahr 2006 insgesamt Insolvenzverfahren natürlicher Personen eröffnet worden. Darüber hinaus werden 2 Tabellen vom Hessischen Statistischen Landesamt für das erste Quartal 2007 vorgelegt (Anlagen 2, 2a). Ein weiterer Indikator ist die Anzahl der eidesstattlichen Versicherungen. Nach Auskunft des Hessischen Ministeriums der Justiz wurden in Hessen im Jahr und im Jahr eidesstattliche Versicherungen abgenommen. Angaben für das Jahr 2007 liegen noch nicht vor. Eingegangen am 7. August 2007 Ausgegeben am 17. August 2007 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/7467 Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation überschuldeter Privatpersonen in Hessen? Eine Überschuldungssituation kann durch vielfältige Faktoren zustande kommen, es ist selten ein Grund allein, der Überschuldung auslöst. Studien zu diesem Thema weisen als häufigste Faktoren Arbeitslosigkeit, familienrelevante Faktoren, Probleme bei der Haushaltsführung, gescheiterte Selbstständigkeit und externe Ereignisse aus. Überschuldung erfolgt dabei zumeist aus einem Bedingungsgeflecht von Lebenslagen, Verhaltensweisen und dem Eintreten kritischer Lebensereignisse. Zu letzteren zählen insbesondere der Verlust der Lebenspartnerin/des Lebenspartners durch Trennung, Scheidung oder Tod. Weitere Risikofaktoren sind Einkommensreduktion durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ausgabenerhöhungen durch die Geburt eines Kindes, das Scheitern einer Selbstständigkeit sowie Probleme mit der Haushaltsführung. Im Falle von Niedrigeinkommen kann der kleinere ökonomische Handlungsspielraum dazu führen, dass die Auswirkungen der o.g. kritischen Lebensereignisse zusätzlich verschärft werden. Eine Kreditaufnahme zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses kann aufgrund geringer Ressourcen schneller in eine Überschuldung führen. Frage 3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um einen Anstieg der Zahl überschuldeter Privatpersonen bzw. -haushalte zu verhindern? Seit der Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Rahmen der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 haben nahezu alle überschuldeten Personen eine realistische Perspektive auf Restschuldbefreiung. Dem vereinfachten gerichtlichen Verfahren ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern - ggf. mit Unterstützung durch die Schuldnerberatungsstellen - zwingend vorangestellt. Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung verhilft vielen Schuldnern zu einem Weg aus einer perspektivlosen Lebenssituation und schafft zugleich Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Neubeginn. Die Schuldnerberatung oder Verbraucherinsolvenzberatung leistet dabei eine wichtige Hilfe und Unterstützung bei der Schuldenregulierung und der Stabilisierung der Ratsuchenden. Den Betroffenen ist es jederzeit möglich, auf die Hilfe der anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Hessen oder von Rechtsanwälten zurückzugreifen. Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der Operation düstere Zukunft vom September 2003 hinsichtlich der Situation überschuldeter Privatpersonen in Hessen? In vielen Fällen haben die Träger durch Erhöhung des Eigenanteils die Mindereinnahmen ausgeglichen, in anderen Fällen wurden entsprechende personelle oder organisatorische Maßnahmen ergriffen. Grundsätzlich sind alle Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen daran interessiert, Hilfe suchenden Menschen einen möglichst schnellen Erstberatungstermin zu ermöglichen. Zur Durchführung weiterer Schritte sind aber oftmals umfangreiche Ermittlungen notwendig, die je nach Einzelfall zu Verzögerungen in der Beratung führen können. Frage 5. Gibt es bereits konkrete Konzepte der Landesregierung für eine Lösung des Schuldnerproblems in Hessen? Überschuldung erfolgt zumeist aus einem Bedingungsgeflecht von Lebenslagen, Verhaltensweisen und dem Eintreten kritischer Lebensereignisse (vergleiche Antwort auf Frage 2). Um zu verhindern, dass Menschen in diese prekären Lebenslagen kommen, müssen die Rahmenbedingungen in den wirtschaftlichen und sozialen Bereichen der Gesellschaft verbessert werden. Hierzu trägt die Hessische Landesregierung mit ihren Maßnahmen bei. Wiesbaden, 27. Juli 2007 In Vertretung: Gerd Krämer Anlagen
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4 Hessen 1 Insolvenzen nach Wirtschaftsbereichen, Rechtsformen und Alter Jan. - Apr Anlage 2 óóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóñóóóóóóóóóñóóóóóóóóñóóóóóóóóóóó ã ã Insolvenzverfahren ã ã ã ã ã àóóóóóóóóñóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóâ ã Zu- (+) ã ã Nr. ã ã ã ã ã ã Dagegen ã bzw. ã ã der ã Wirtschaftsbereich ã ã ã Schulden-ã ã im Vor- ã Ab- (-) ã ã Voraus- Klassi-ã ã ã mangels ã bereini- ã ã jahres- ã nahme ãbeschäf-ã sichtfika- ã Rechtsform ãeröffnetã Masse ã gungsplanãinsgesamtãzeitraum:ãgegenüberã tigte ã liche tion 1)ã ã ãabgewiesenã ange- ã ãverfahrenã Vor- ã ã Fordeã Alter des Unternehmens ã ã ã nommen ã ãinsgesamtã jahres- ã ã rungen ã ã ã ã ã ã ã zeitraumã ã ã àóóóóóóóóñóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóñóóóóóóóóóáóóóóóóóóóáóóóóóóóóáóóóóóóóóóóó ã ã Anzahl ã % ã Anzahl ã Euro óóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóñóóóóóóóóñóóóóóóóóóóó Insgesamt Insgesamt , Unternehmen A-K, Zusammen X , M-O nach Wirtschaftsbereichen A Land- u. Forstwirtschaft 4 - X ,3-564 B Fischerei u. Fischzucht - - X C Bergb. u. Gewinnung v. Steinen u. Erden - - X D Verarbeitendes Gewerbe X , E Energie u. Wasserversorgung - - X F Baugewerbe X , G Handel; Instandh. u. Rep. v. Kfz u. Gebrauchsgütern X , H Gastgewerbe X , I Verkehr u. Nachrichtenübermittlung X , J Kredit u. Versicherungsgewerbe 9 3 X , K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung bewegl. Sachen, Dienstl. überw. für Untern X , M Erziehung u. Unterricht 3 1 X N Gesundheits.-, Veterinär- u. Sozialwesen 17 1 X , O Erbringung sonst. öffentl. u. persönl. Dienstleistungen 17 9 X , nach Rechtsformen Einzeluntern., Freie Berufe, Kleingewerbe X , Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) X , dar. GmbH & Co. KG 17 3 X , GbR 5 8 X , Gesellschaften m.b.h X , Aktiengesellschaften, KGaA 3 6 X , Private Company Limited by Shares (Ltd) 1 3 X , Genossenschaften - - X Sonstige Rechtsformen 5 1 X , nach dem Alter der Unternehmen Unter 8 Jahre alt X , dar. bis 3 Jahre alt X , Jahre und älter X , Unbekannt - - X - 2 X - - Übrige Schuldner Zusammen ,4 X Natürliche Personen als Gesellschafter u.ä X ,1 X Ehemals selbständig Tätige 2) X ,3 X Ehemals selbständig Tätige 3) ,5 X Verbraucher ,3 X Nachlässe X ,2 X ) Klassifikation der Wirtschaftszweige,Ausgabe 2003 (WZ 2003), Kurzbezeichnungen. 2) die ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen bzw. deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind. 3) die ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen bzw. deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Stand:
5 Hessen 6.1 Insolvenzen übriger Schuldner nach Personengruppen und nach Verwaltungsbezirken Jan. - Apr Anlage 2a óóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóó ã ã davon ã àóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóó ã ã ã ã ã ã ã ã Natürliche ã ã ã ã Verwaltungsbezirk ã Insgesamt ã Personen als ã Ehemals ã Ehemals ã ã ã ã Gesellschafterã selbständig ã selbständig ã Verbraucher ã Nachlässe ã ã u.ä. ã Tätige 1) ã Tätige 2) ã ã ã ã ã ã ã ã ã ã ã ã ã ã óóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóóñóóóóóóóóóóóóóóó Hessen Kreisfreie Städte Landkreise Reg.-Bez. Darmstadt Kreisfreie Stadt Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Offenbach am Main, Stadt Wiesbaden, Landeshauptstadt Landkreis Bergstraáe Darmstadt-Dieburg Groá-Gerau Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis Offenbach Rheingau-Taunus-Kreis Wetteraukreis Reg.-Bez. Gieáen Gieáen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Vogelsbergkreis Reg.-Bez. Kassel Kreisfreie Stadt Kassel, Stadt Landkreis Fulda Hersfeld-Rotenburg Kassel Schwalm-Eder-Kreis Waldeck-Frankenberg Werra-Meiáner-Kreis ) Die ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen bzw. deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind. 2) Die ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen bzw. deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
6 Seite Landesanteil an der Förderung von Schuldnerberatungsstellen im Sinne der Insolvenzordnung 2003 (Plan-Zahlen) Anlage 3 Planansatz Euro Landesförderung Euro Kreis Euro Träger Euro Sonstige Euro Zuwendungsempfänger Träger Anteil Land Anteil Kreis/ kreisfreie Städte Anteil Träger Anteil Sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadt Kassel #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! Modellversuch , , , , ,23 Stadt Frankfurt Caritas Ostend, Stadt Frankfurt 25,04% 49,92% 3,45% 21,59% , , , ,00 0,00 Stadt Wiesbaden Caritas, Arbeitsgemeinschaft Schelmengraben 43,16% 34,43% 22,41% 0,00% , , ,06 0,00 0,00 Stadt Offenbach Diakonisches Werk 28,84% 71,16% 0,00% 0,00% , , ,77 0,00 0,00 Stadt Darmstadt Stadt Darmstadt 47,46% 52,54% 0,00% 0,00% , , ,00 0,00 0,00 Kreis Kassel Landkreis Kassel 71,84% 28,10% 0,00% 0,00% , , , ,81 360,00 Kreis Hersfeld-Rotenburg Arbeiterwohlfahrt 86,01% 9,06% 4,46% 0,47% , , ,00 0,00 500,00 Kreis Schwalm-Eder Arbeiterwohlfahrt Verbraucherzentrale Hessen 85,25% 14,11% 0,00% 0,64% , , ,06 0,00 0,00 Kreis Waldeck-Frankenberg AG DRK Waldeck Frankenberg 70,12% 29,88% 0,00% 0,00% , ,94 0, , ,00 Kreis Werra-Meissner Arbeiterwohlfahrt 59,88% 0,00% 16,25% 23,87% , ,32 0, ,00 0,00 Kreis Fulda Caritas, Arbeiterwohlfahrt 79,77% 0,00% 20,23% 0,00% , ,32 0, ,12 0,00 Kreis Gießen Caritas, Diakonisches Werk 62,28% 0,00% 37,72% 0,00% , , , ,72 0,00 Kreis Marburg-Diedenkopf Bürgerinitiative Sozialpsychatrie, Caritas 44,98% 35,19% 19,84% 0,00% , , ,68 0,00 0,00 Kreis Lahn-Dill Lahn-Dill-Kreis 37,18% 62,82% 0,00% 0,00% , , ,26 0,00 0,00 Kreis Vogelsberg Vogelsbergkreis 84,42% 15,58% 0,00% 0,00% , , , ,06 0,00 Kreis Offenbach Stadt Dietzenbach, Diakonisches Werk 26,20% 59,40% 14,40% 0,00% , ,94 0, ,00 0,00 Kreis Limburg-Weilburg Ges. für Ausbildung und Beschäftigung mbh 64,77% 0,00% 35,23% 0,00% , , , , ,00 Kreis Main-Kinzig Diakonisches Werk 41,07% 11,28% 11,28% 36,38% , , ,68 0,00 0,00 Kreis Main-Taunus Selbsthilfe im Taunus 54,33% 45,67% 0,00% 0,00% , , , ,67 0,00 Kreis Hochtaunus Hochtaunuskreis, Stadt Bad Homburg 21,78% 29,13% 49,09% 0,00% , , , ,82 0,00 Kreis Wetterau Diakonisches Werk, Caritas 24,09% 58,39% 17,52% 0,00% , , ,26 0,00 0,00 Kreis Rheingau-Taunus Rheingau-Taunus-Kreis 33,93% 66,07% 0,00% 0,00% , , ,00 0, ,00 Kreis Bergstraße Arbeiterwohlfahrt 37,60% 46,66% 0,00% 15,72% , , ,78 0,00 0,00 Kreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Darmstadt-Dieburg 31,96% 68,04% 0,00% 0,00% 7.675, ,29 0,00 0,00 0,00 Kreis Groß-Gerau Verbraucherzentrale Hessen 100,00% 0,00% 0,00% 0,00% Modellversuch , , , ,26 0,00 Kreis Odenwald Odenwaldkreis 53,93% 44,80% 1,27% 0,00% , , , , ,23 39,60% 42,15% 11,20% 7,06%
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