E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis"

Transkript

1 E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis D Veraktung und Langzeitspeicherung Konzept zur beweissicheren Aufbewahrung von D im Landkreis Weilheim-Schongau Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Deshalb werden die jeweils Verantwortlichen im Impressum auf der letzten Seite der Dokumente genannt. Sie stehen Ihnen für inhaltliche Fragen zur Verfügung.

2 Konzept zur beweissicheren Aufbewahrung von D im Landkreis Weilheim-Schongau Letzte Änderung: /20

3 Inhalt Konzept Veraktung und Langzeitspeicherung D Weilheim-Schongau Tabellenverzeichnis... 3 Abbildungsverzeichnis Einleitung Grundlegender rechtlich-organisatorischer Rahmen Grobe Systemarchitektur und notwendige Rahmenbedingungen Grobe Systemarchitektur Notwendige Rahmenbedingungen Grundlagen Organisatorische Rahmenbedingungen Technische Rahmenbedingungen SOLL-Prozesse, notwendige Funktionen und Regelungen Prozessbeschreibung Eingang von D s und Empfang von Bestätigungsnachweisen Absendung von D s Notwendige Funktionen der einzelnen Komponenten Langzeitspeicherung und Aussonderung von D s...17 Abkürzungsverzeichnis...20 Letzte Änderung: /20

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Grober Prozessablauf Ablage von eingehenden D s Tabelle 2: Veraktung bei führender Papierakte Tabelle 3: Veraktung bei führender E-Akte im DMS/VBS OS ECM Tabelle 4: Grober Prozessablauf Versendung von D s Tabelle 5: Notwendige Funktionen der einzelnen Komponenten Tabelle 6: Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verwaltungsorganisatorische Einordnung... 6 Abbildung 2: Lebenszyklus behördlichen Schriftguts... 9 Abbildung 3: grobe Systemarchitektur und Prozesse... 9 Letzte Änderung: /20

5 1 Einleitung Das vorliegende Dokument beschreibt die notwendigen Komponenten und deren Funktionen sowie die SOLL-Prozesse zur Veraktung und beweissicheren Aufbewahrung von D s im Landratsamt Weilheim-Schongau. Schwerpunkte bilden sowohl die technischen Funktionen und Abläufe als auch die bestehenden organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Konzept ist generisch formuliert und lässt sich auf die Veraktung und Langzeitspeicherung von D s unabhängig vom eingesetzten IT-Verfahren, in dem diese genutzt werden, anwenden. Letzte Änderung: /20

6 2 Grundlegender rechtlich-organisatorischer Rahmen Die öffentliche Verwaltung unterliegt als Teil der Exekutive gem. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz dem Rechtsstaatsprinzip. Dieses beinhaltet insbesondere folgende Grundsätze: Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative), Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes sowie Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Rechtsklarheit. Aus dem Rechtsstaatsprinzip werden die Grundprinzipien des Verwaltungshandelns abgeleitet. Für die Schriftgutverwaltung ist dabei das Prinzip der Regelgebundenheit des Verwaltungshandelns sowie das Prinzip der Aktenmäßigkeit hervorzuheben. Prinzip der Regelgebundenheit des Verwaltungshandelns Aus dem Vorrang des Gesetzes ergibt sich das Prinzip der Regelgebundenheit des Verwaltungshandelns. Für den Bereich der Schriftgutverwaltung und des Geschäftsgangs bedeutet dies: Sofern eine Rechtsvorschrift oder behördeninterne Regelung Anforderungen an die Schriftgutverwaltung und den Geschäftsgang festschreibt, sind diese durch die öffentliche Verwaltung zu beachten. Prinzip der Aktenmäßigkeit Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sowie die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes bedingen, dass die Verwaltung ihr Handeln in Akten dokumentiert. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit beinhaltet folgende Grundsätze: Der Stand einer Sache muss jederzeit aus den Akten ersichtlich sein. Es dürfen keine Schriftstücke unbemerkt entfernt oder verändert werden. Alle entscheidungs- und damit aktenrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls sind in der Akte zu führen und für Dritte nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Prinzipien lassen sich nur einhalten, wenn vollständige Akten geführt werden. Diese bilden die Grundlage zur Kontrolle des Verwaltungshandelns durch Aufsichtsbehörden oder Letzte Änderung: /20

7 Gerichte. Sie dienen damit der Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Verwaltungshandelns und einer rechtmäßigen Verwaltungsarbeit. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit ist für die gesamte Dauer, in der die Unterlagen für die behördliche Aufgabenerfüllung benötigt werden, sicherzustellen. Dies ermöglicht in der Folge eine beweissichere Verwaltungsarbeit sowohl elektronisch als auch in Papierform. So führt eine unvollständige und insoweit nicht ordnungsgemäße behördliche Schriftgutverwaltung zu einer Beweislastumkehr zuungunsten der Verwaltung 1. Das Landratsamt Weilheim-Schongau als Kommune bzw. Gebietskörperschaft gehört zur öffentlichen Verwaltung und unterliegt damit auch dem Prinzip der Aktenmäßigkeit. Die nachstehende Grafik verdeutlicht die Stellung des Landkreises Weilheim-Schongau der öffentlichen Verwaltung: Abbildung 1: Verwaltungsorganisatorische Einordnung 1 Vgl. OVG Greifswald: Umkehr der Beweislast bei nicht ordnungsgemäßer Aktenführung. NVwZ 2002 Heft 1 Letzte Änderung: /20

8 Rechtlichen Niederschlag findet das Prinzip der Aktenmäßigkeit insbesondere in folgenden Rechtsvorschriften: Rechtsgrundlage Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz Verwaltungsgerichtsordnung Zivilprozessordnung ( 286, 292, 371 ff.) Bürgerliches Gesetzbuch Signaturgesetz und Signaturverordnung Bundesdatenschutzgesetz und Bayerisches Datenschutzgesetz Bayerisches Archivgesetz Relevanter Inhalt Elektronische Kommunikation (Art 3a) Untersuchungsgrundsatz (Art. 24) Beweismittel im Verwaltungsverfahren (Art. 26) Akteneinsicht (Art. 29) Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes (Art. 37) Behördliche Vorlage- und Auskunftspflicht ( 99) Unterlagen als Beweismittel im Gerichtsverfahren Anforderungen an privatrechtliche Geschäfte der Verwaltung insbesondere beim fiskalischen Handeln so z. B. Abschluss von Verträgen Formerfordernisse (z.b. 126 BGB) Anforderungen an die elektronische Signatur Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch die öffentliche Verwaltung: Anforderungen an die elektronische Akte hinsichtlich Berechtigungskonzept und Zugriffsschutz Anbietungspflicht aller Unterlagen, die für die laufende Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden (z. B. Art. 6 BayArchivG) Strafgesetzbuch 2 Verwahrungsbruch ( 133) Urkundsdelikte ( 276 ff.) 2 Die Regelungsinhalte beschreiben keine Voraussetzungen für die Schriftgutverwaltung, sondern sichern vielmehr die ordnungsmäßige Schriftgutverwaltung. Letzte Änderung: /20

9 Zur Erfüllung des Prinzips der Aktenmäßigkeit sind die Unterlagen und damit auch D s in ordnungsgemäßen Akten zu führen, um die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Verwaltungshandelns gegenüber Dritten, so z. B. Prüfbehörden oder Gerichte zu dokumentieren. Hierfür sind alle wesentlichen Vorgänge in Niederschriften sowie Aktenvermerken festzuhalten und Schriftverkehr zu verakten. Damit sind behördliche Unterlagen, die Aktenrelevanz besitzen, in Akten und Vorgängen zu führen und in dieser Form vorzuhalten, solange diese für die laufende Aufgabenerfüllung von den aktenführenden Stellen (Behörden) benötigt werden. Dies umfasst regelmäßig die Aufbewahrung der Dokumente eines Vorgangs bzw. einer Akte in einem untrennbaren Zusammenhang. Die verteilte Aufbewahrung z.b. Laufwerk, Mailpostfach und DMS/VBS resp. eine Verknüpfung loser und verteilt aufbewahrter Dokumente via Links ist damit nicht möglich 3. Die Aktenführungspflicht gilt für die gesamte öffentliche Verwaltung unabhängig davon, ob spezifische Rechtsvorschriften für die Aufbewahrung bestehen. Eine ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung muss dementsprechend die folgenden grundlegenden Anforderungen sicherstellen: Authentizität Integrität Verlässlichkeit (Nachvollziehbarkeit) Verkehrsfähigkeit und damit Vertrauenswürdigkeit. Die Anforderungen sind von der Entstehung bis zum Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen maßgeblich und deren Einhaltung ist zu gewährleisten. Dies erfordert, nach Abschluss der Akten und Vorgänge deren beweissichere Langzeitspeicherung und schlussendlich, nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen die Anbietung des Schriftguts gegenüber dem zuständigen Archiv, im Falle Weilheim-Schongau, dem Kreisarchiv Die nachstehende Grafik verdeutlicht diesen Lebenszyklus elektronischer Unterlagen 4 : 3 Vgl. u.a.: Schriftgutverwaltung nach DIN ISO Ein Leitfaden zur qualitätssicheren Aktenführung. Hrsg. von Alexandra Lutz c/o Arbeitskreis Schriftgutverwaltung im DIN NABD 15. Berlin Vgl. Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit. Baustein E-Akte. Berlin 2012 i.v.m. Roßnagel, Alexander et. al.: Langfristige Aufbewahrung elektronischer Dokumente. Baden-Baden 2007 Letzte Änderung: /20

10 Abbildung 2: Lebenszyklus behördlichen Schriftguts Bei D s kann mit Blick auf den Einsatzzweck der sicheren elektronischen Kommunikation zur Übermittlung sensibler Daten bzw. behördlicher Entscheidungen i.d.r. von einer Aktenrelevanz ausgegangen werden. 3 Grobe Systemarchitektur und notwendige Rahmenbedingungen 3.1 Grobe Systemarchitektur Es wird von folgender grober Systemarchitektur und Rollen ausgegangen: Abbildung 3: Grobe Systemarchitektur und Prozesse Letzte Änderung: /20

11 Die Prozesse zwischen den Komponenten und Rollen werden unter Berücksichtigung der nachstehend dargelegten Rahmenbedingungen in Kap. 4 näher beschrieben. 3.2 Notwendige Rahmenbedingungen Grundlagen Die elektronische Kommunikation auf Basis von D ermöglicht zum einen die sichere und geschützte Übertragung elektronischer Unterlagen, zum anderen den beweissicheren Nachweis der Versendung, Zustellung oder Abholung der versendeten Dokumente. Hierfür tragen insbesondere die Bestätigungen gem. D -Gesetz 5 qualifizierte elektronische Signaturen, deren Erhaltung notwendig ist, um die entsprechenden Nachweise (Versendung, Zustellung, Abholung) langfristig gerichtsfest führen zu können und damit den Vorteil der De- Mail gegenüber der -Kommunikation für die gesamte Aufbewahrungsdauer der elektronischen Unterlagen nutzen zu können. Insofern sind, abhängig von den organisatorischen und technischen Gegebenheiten in der jeweiligen Behörde/Institution, spezifische organisatorische und technische Rahmenbedingungen erforderlich. Hierzu zählen z.b. die beweissichere Aufbewahrung von D s unter Erhaltung der bestehenden Beweiswerte 6 oder auch spezielle Zugriffsmechanismen, um die Integrität und Authentizität der D s sowie deren möglichen Anhängen langfristig zu erhalten. Im Folgenden werden die für den Landkreis Weilheim-Schongau erforderlichen grundlegenden organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen benannt Organisatorische Rahmenbedingungen Im Landratsamt Weilheim-Schongau liegt sowohl eine führende Papierakte als auch in einigen Organisationseinheiten die führende elektronische Akte (E-Akte) vor. Um die Veraktung und Langzeitspeicherung von D s ordnungsgemäß umzusetzen, wären dementsprechend die folgenden grundlegenden organisatorischen Rahmenbedingungen zu beachten und vor der Einführung von D zu regeln: Zentrale beweissichere Ablage der D -Originale sowie der möglichen Anhänge in jahrgangsweisen Sammelakten im Technischen Archiv von OS ECM o Zugriff auf das Technische Archiv ist auf die Registratur beschränkt o Verantwortung zur Bildung und Führung der jährlichen Sammelakte für die D -Original bzw. Originale möglicher Anhänge liegt bei der Registratur Bei führender Papierakte: Ablage der Kopien in der führenden Papierakte unter Angabe des Aktenzeichens der jahrgangsweisen Sammelakte um den Aktenzusammenhang zu den Originalen der D sowie der möglichen Anhänge zu gewährleisten Bei führender E-Akte: Veraktung der Kopie in der führenden E-Akte und Nutzung der automatisiert angelegten Verweiskopie zur Herstellung des Aktenzusammenhangs zu den Originalen der D sowie der möglichen Anhänge 5 Vgl. D -Gesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666) 6 Vgl. 6 SigG und 17 SigV i.v.m. Roßnagel 2007 Letzte Änderung: /20

12 o Zugriff auf die Verweiskopien ist auf die Registratur beschränkt Signaturprüfung signierter D s bzw. signierter Anhänge sowie möglicher Bestätigungen gem. D -Gesetz erfolgt vor der Erzeugung des Hashbaums gem. ArchiSig-Prinzip im ProGov o Bei führender Papierakte: Ablage der Prüfberichte im untrennbaren Zusammenhang mit der D bzw. den Anhängen ohne die Integrität und Authentizität der signierten Teile zu verletzen im Technischen Archiv von OS ECM und parallel Ausdruck zur Ablage in der Papierakte unter Angabe des Aktenzeichens der jahrgangsweisen Sammelakte, um den Aktenzusammenhang zu den Originalen der D sowie der möglichen Anhänge zu gewährleisten o Bei führender E-Akte: Veraktung von Kopien in der führenden E-Akte und Nutzung der automatisiert angelegten Verweiskopie zur Herstellung des Aktenzusammenhangs zum Original des Prüfberichts Verortung der Verantwortlichkeit zur Überwachung der Sicherheitseignung der im ArchiSig-Modul verwendeten Algorithmen für den Archivzeitstempel (Krypto-Watch) Periodische Übersignierung und Hashwerterneuerung nach Ablauf der Sicherheitseignung der Signatur-/Hashalgorithmen gem. 6 SigG und 17 SigV Aussonderung der D s sowie möglicher Anhänge erfolgt im Aktenzusammenhang durch die Registratur nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen Gegenstand der Aussonderung ist o bei führender Papierakte: die Akte o bei führender E-Akte: der Vorgang Versendung der D nur unter Angabe des zugehörigen Aktenzeichens, um die Zuordnung möglicher Bestätigungen gem. D -Gesetz zu ermöglichen Organisatorische Regelung der in Kap. 4 beschriebenen Prozessabläufe und insbesondere Klärung, wie organisatorisch mit einer negativen Signaturprüfung umgegangen wird Technische Rahmenbedingungen Um die Veraktung und Langzeitspeicherung von D s ordnungsgemäß umzusetzen, wären die folgenden technischen Rahmenbedingungen zu beachten: OS ECM wird sowohl für das DMS/VBS als auch das Technische Archiv verwendet, es handelt sich dabei um zwei getrennte Ablagen eines Verfahrens Grundsätzlich beweissichere Ablage der D s im Technischen Archiv unter Verwendung von Merkle-Hashbäumen gem. ArchiSig-Prinzip zum hersteller- und datenträgerunabhängigen Schutz von Integrität und Authentizität der D s sowie möglicher Anhänge in Kombination mit dem ArchiSig-Modul des ProGov Hashbaum wird täglich aufgebaut Letzte Änderung: /20

13 Verwendung qualifizierter Zeitstempel mit Anbieterakkreditierung im ArchiSig-Modul des ProGov o Ziel sollte es sein, die Übersignierung nur beim Verlust der Sicherheitseignung der Signaturalgorithmen des Zeitstempels durchzuführen o Sofern nur ein qualifizierter Zeitstempel eines angezeigten Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA) verwendet wird, muss faktisch alle 5 Jahre übersigniert werden, da die zur Signaturprüfung notwendigen Verifikationsdaten nur 5 Jahre beim ZDA aufbewahrt werden. Bei ZDA mit Anbieterakkreditierung beträgt die Aufbewahrungsfrist für die Verifikationsdaten 30 Jahre 7. Eine Speicherung der Verifikationsdaten bei den D s ist aktuell nicht möglich, da eine reine ArchiSig-Komponente verwendet wird und keine vollständige TR-ESOR-konforme Lösung, welche die Ablage der Verifikationsdaten in einem XAIP-konformen XML- Datencontainer ermöglichen würde. Insofern ist es empfehlenswert, die Lösung perspektivisch zu einem vollständigen TR-ESOR-konformen System auszubauen. Unterstützung der Beweiswerterhaltung durch die Möglichkeit, die Sicherheitseignung von Signatur- und Hashalgorithmen und deren Geltungsdauer im ProGov zu überwachen Die bei führender E-Akte angelegten Verweiskopien unterliegen einem besonderen Löschschutz, d.h. die Löschung ist nur der Registratur möglich. Bei Aussonderung wird, nach einer Abgabe der archivwürdigen Teile an das Kreisarchiv des Landkreises Weilheim-Schongau,: o bei führender Papierakte: das Original der D sowie möglicher Anhänge im Technischen Archiv und die Papierakte o bei führender E-Akte: das Original der D sowie möglicher Anhänge im Technischen Archiv und die Metadaten des Vorgangs der E-Akte dem Archiv übergeben bzw. datenschutzgerecht vernichtet. 7 Bei Betriebsaufgabe des ZDA werden bei ZDA mit Anbieterakkreditierung die Verifikationsdaten zudem durch die Bundesnetzagentur aufbewahrt, was bei angezeigten ZDA nicht der Fall ist. Letzte Änderung: /20

14 4 SOLL-Prozesse, notwendige Funktionen und Regelungen 4.1 Prozessbeschreibung Eingang von D s und Empfang von Bestätigungsnachweisen Grundsätzlich gilt der folgende Ablauf vom D -Gateway bis zum zuständigen Bearbeiter. Schritt Handlung Funktionale Angaben 1 Eingang der D 8 im D - Gateway 2 Abruf der D s im Pull- Verfahren 3 Vornahme Signaturprüfung bei: Bestätigungsnachweisen Signierter D und/oder Signierten Anhängen Das Ergebnis der Signaturprüfung wird der D hinzugefügt, ohne die Integrität und Authentizität der signierten Teile zu verletzen. 3 Erzeugung Hashwert für die De- Mail einschließlich ggf. bestehender Bestätigungen sowie dem Prüfbericht einer möglichen Signaturprüfung, Aufbau Hashbaum und Ablage Hashbaum im ArchiSig 5 Ablage der D einschl., möglicher Prüfprotokolle etc. im Technischen Archiv D -Provider ProGov ProGov ProGov (ArchiSig, Krypto-Modul) Ohne Zwischenspeicherung, direkt nach Übergabe der D aus dem D - Gateway ProGov Technisches Archiv OS ECM 6 Rückgabe der OS-ID (technische ID und menschenlesbare Form) 7 Weiterleitung Kopie der D einschl. Anhängen und Prüfberichten+OS-ID (OS-ID muss mindestens im Mailheader enthalten sein und in menschenlesbarer Form vorliegen) Technisches Archiv OS ECM ProGov 8 Die Ausführungen gelten sowohl für einfache D s als auch für D s einschl. etwaiger Bestätigungsoptionen. Letzte Änderung: /20

15 Schritt Handlung Funktionale Angaben 8 Weiterleitung D an Bearbeiterpostfach im Outlook ProGov Tabelle 1: Grober Prozessablauf Ablage von eingehenden D s Hinsichtlich der Veraktung von D s, ab Schritt 8, ist zwischen folgenden Anwendungsfällen zu unterscheiden: Führende Papierakte, Führende E-Akte im Fachverfahren und Führende E-Akte im DMS/VBS OS ECM. Führende Papierakte Schritt Handlung Funktionale Angaben, Rolle 9 Ausdruck der D einschl. aller Begleitdokumente und Veraktung 9 Parallel: Anlage und Führung jahrgangsweiser Sammelakten für die elektronischen Originale im Technischen Archiv OS ECM 10 Angabe des Aktenzeichens der jahrgangsweisen Sammelakte der Originale der D sowie möglicher Anhänge in der Papierakte als Verweis auf die Originaldokumente Outlook Zuständiger Bearbeiter Registratur Zuständiger Bearbeiter in Kommunikation mit der Registratur Tabelle 2: Veraktung bei führender Papierakte Letzte Änderung: /20

16 Führende E-Akte im DMS/VBS OS ECM Schritt Handlung Funktionale Angaben, Rolle 9 Ablage der D über die OS ECM- Mailintegration im zugehörigen Vorgang der der E-Akte des OS ECM 10 Eine Serverfunktion liest nun die OSID aus dem Mail-Header und erzeugt sofort ein Verweisdokument im zugehörigen Vorgang der E-Akte an Die Funktion der Verweisdokumente bedeutet für die Anwender zwei logisch verschiedene Objekte mit auch jeweils eigenen Rechten. Physikalisch existiert im OS ECM nur ein Dokument. Outlook OS ECM Zuständiger Bearbeiter Technisches Archiv OS ECM Tabelle 3: Veraktung bei führender E-Akte im DMS/VBS OS ECM Absendung von D s Schritt Handlung Funktionale Angaben 1 Absendung des D -Entwurfs Outlook 2 Weiterleitung des D -Entwurfs an ProGov Exchange 3 Prüfung, ob der Empfänger den Zugang für D eröffnet hat, und Weiterleitung ProGov an D -Gateway, ansonsten: Reaktion in der konfigurierten Form (Zurückweisung oder Versendung in der Form, für die der Zugang eröffnet wurde) 4 Erzeugung D und Versendung über den D -Provider; Rückgabe einer Kopie der versendeten D an ProGov D -Gateway 5 Wie Eingang von D s ab Schritt 2 D -Gateway Tabelle 4: Grober Prozessablauf Versendung von D s Letzte Änderung: /20

17 4.2 Notwendige Funktionen der einzelnen Komponenten Komponente Funktionen D -Gateway Schnittstelle ProGov Annahme D -Entwurf, Weiterleitung an D - Provider Rücksendung der erzeugten D eines D - Entwurf und Übergabe an ProvGov Übernahme empfangener D / Bestätigungen von D -Provider und Übergabe an ProGov ProGov Schnittstelle Exchange, Gateway, OS ECM Annahme D -Entwurf und Weiterleitung an De- Mail-Gateway ArchiSig-Funktionalität gem. TR-ESOR M.3 9 Kryptokomponente zur Signaturerzeugung, -prüfung sowie Erzeugung und Prüfung qualifizierter Zeitstempel gem. TR-ESOR M.2 10 epoststelle zur Prüfung der Berechtigung und Möglichkeit 11 zur Versendung von D s Aufnahme OS-ID und Weiterleitung an Exchange und Outlook Aufnahme eingehender D , Bestätigungen sowie Kopien versendeter D s Exchange Schnittstelle zu ProGov Weiterleitung D -Entwurf Aufnahme der Kopie der D Weiterleitung einer Kopie der im Technischen Archiv OS ECM abgelegten D an MS-Outlook Outlook Schnittstelle zu Exchange Aufnahme Kopie der D (empfangen oder versendet) einschließlich OS-ID Mailintegration in OS ECM D -Outlook-Plugin des D -Gateways des Providers 9 Vgl. BSI Technische Richtlinie Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente Anlage TR-ESOR-M.3: ArchiSig-Modul. Bonn Vgl. BSI Technische Richtlinie Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente Anlage TR-ESOR-M.2: Krypto-Modul. Bonn Möglichkeit meint hier die Prüfung, ob der Empfänger den Zugang zum Empfang von D s für den konkreten Anwendungsfall eröffnet hat. Letzte Änderung: /20

18 Komponente Funktionen DMS/VBS OS ECM Schriftgutverwaltung gem. Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit 12 Technisches Archiv OS ECM Mailintegration Outlook Gewährleistung der definierten Zugriffsrechte Schnittstelle ProGov Aufnahme D einschl. etwaiger Anhänge und Signaturprüfberichte, Bestätigungen und Erzeugung OS-ID Anlage Verweisdokumente ohne physische Redundanz Gewährleistung der definierten Zugriffsrechte Tabelle 5: Notwendige Funktionen der einzelnen Komponenten 5 Langzeitspeicherung und Aussonderung von D s Die beweissichere Langzeitspeicherung der verakteten D s erfolgt im Aktenzusammenhang (bei führender Papierakte in der jahrgangsweisen Sammelakte) im OS ECM. Die Beweiswerterhaltung der einzelnen Dokumente wird zunächst getrennt vom DMS/VBS im ArchiSig-Modul des ProGov gelöst. Bis zum Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen muss dabei die Authentizität Integrität Verlässlichkeit (Nachvollziehbarkeit) Verkehrsfähigkeit und damit Vertrauenswürdigkeit der elektronischen Unterlagen gewährleistet sein. Hierfür sind durch den Landkreis die notwendigen Maßnahmen zur Daten- und Beweiswerterhaltung zu treffen. Hierzu zählen insbesondere: Nutzung etablierter Standards Nutzung dokumentierter, standardisierter Prozesse Regelmäßige Überwachung der technischen Entwicklung und frühzeitige Migration auf neue technische Umgebungen, Datenträger, Dateiformate etc. Aufbewahrung der Unterlagen in herstellerunabhängiger Form Vgl. Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit. Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Berlin Die Umsetzung in einem selbsttragenden Archivdatenobjekts ist mindestens bei Aufbewahrungsfristen von mehr als 10 Jahren empfehlenswert. Letzte Änderung: /20

19 Periodische Übersignierung bzw. Erneuerung des Hashbaums im ArchiSig Bei Formatwechsel: Nutzung eines beweissicheren Transformationsverfahrens z.b. TransiDoc 14 oder Sicherung sowohl der transformierten Datei als auch des Originals 15. Die Aussonderung der D s im Aktenzusammenhang nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen gegenüber dem Kreisarchiv erfolgt aus OS ECM. In Abhängigkeit vom weiteren Rollout des DMS/VBS und der rein elektronischen Bearbeitung in der Kreisverwaltung sowie der damit verbundenen steigenden Menge heterogener aufzubewahrender elektronischer Unterlagen wird empfohlen, den perspektivischen Aufbau eines TR konformen zentralen Langzeitspeichers für alle elektronischen Unterlagen zu prüfen. Gegenwärtig erfolgt die Langzeitspeicherung verfahrensgebunden, was bei steigender Menge elektronischer Daten bei faktisch gleichen grundlegenden Anforderungen an die beweissichere Langzeitspeicherung die Nutzung von Synergieeffekten ausschließt und wirtschaftlich erfahrungsgemäß einen Mehraufwand darstellt. Mit Blick darauf, dass mit OS ECM sowie dem ProGov (Module ArchiSig und Krypto-Modul sind bereits vorhanden) die notwendigen technischen Voraussetzungen vorliegen bzw. nur begrenzte Erweiterungen erforderlich sind 16, könnte so mit begrenztem Aufwand ein Standardverfahren zur elektronischen Langzeitspeicherung gefunden werden. Zudem können so sowohl Signaturprüfdaten als auch die zur langfristigen Signaturprüfung notwendigen Verifikationsdaten gemeinsam mit den aufzubewahrenden Unterlagen in einem standardisierten XML-Datenpaket (XAIP) aufbewahrt und Unabhängigkeit von der Aufbewahrungsdauer der Verifikationsdaten beim ZDA oder dessen Betriebsaufgabe erzielt werden. Damit ist die Übersignierung tatsächlich nur noch beim drohenden Verlust der Sicherheitseignung der den verwendeten Signaturen und damit im Hashbaum nach ArchiSig derjenigen des Archivzeitstempels zugrundeliegenden Signatur- und Hashalgorithmen - also in eng begrenzten und überschaubaren Fällen notwendig. Die Langzeitspeicherung von D s könnte insofern als Einstieg bezeichnet werden, wobei die gewählten Prozesse potenziell auf andere Anwendungsfälle zur frühen 14 Vgl. Roßnagel, Alexander et. al.: Rechtssichere Transformation signierter Dokumente. Anforderung, Konzepte und Umsetzung. Baden-Baden Sofern die Originaldatei aufbewahrt wird besteht allerdings das Risiko, dass aufgrund der technischen Entwicklung deren Lesbarkeit nicht mehr gegeben ist. Mindestens bei der ersten Migration zur Datenerhaltung ist daher ein TransiDoc-konformes Transformationsverfahrens empfehlenswert. 16 Erweiterung des ProGov um ein ArchiSafe Modul gem. BSI Technische Richtlinie Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente Anlage TR-ESOR-M.1: ArchiSafe-Modul. Bonn 2011 Letzte Änderung: /20

20 Beweissicherung besonders schützenswerter Dokumente (z.b. ersetzendes Scannen) als auch der Langzeitspeicherung aller elektronischen Unterlagen übertragen werden können Vergleichbare Projekte erfolgen aktuell u.a. beim Bundesministerium für Gesundheit einschließlich des Geschäftsbereichs sowie dem DVZ M-V für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Letzte Änderung: /20

21 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung DMS/VBS OS TR VPS ZDA Erläuterung Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem Optimal Systems Technische Richtlinie Virtuelle Poststelle Zertifizierungsdiensteanbieter (TrustCenter) Tabelle 6: Abkürzungsverzeichnis Letzte Änderung: /20

22 Herausgeber Bundesministerium des Innern IT-Stab, Referat IT4 Alt-Moabit 101 D, Berlin Bezugsquelle Bundesministerium des Innern Internet: und Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Veröffentlicht Mai 2013 HINWEIS Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen direkt an die hier genannten Ansprechpartner. Verantwortlich für den Inhalt dieses Ergebnisdokumentes Landratsamt Weilheim-Schongau Herr Stephan Grosser Leiter der EDV, IT-Sicherheitsbeauftragter Geschäftsführer Kommunales Behördennetz (KomBN) Pütrichstraße Weilheim in Oberbayern Tel.: +49 (881) s.grosser@lra-wm.bayern.de D s.grosser@lra-wm.d .de Internet: Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4

Mehr

Rechtssichere Digitalisierung in der Kommunalverwaltung. Herzlich willkommen!

Rechtssichere Digitalisierung in der Kommunalverwaltung. Herzlich willkommen! Rechtssichere Digitalisierung in der Kommunalverwaltung Herzlich willkommen! Agenda 1. Landkreis Weilheim-Schongau 2. Ausgangslage 3. Herausforderungen 4. Projekt rechtssichere eakte 5. Rechtssichere Archivierung

Mehr

E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis

E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis Bundesagentur für Arbeit De-Mail-Lösungsansätze Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente,

Mehr

Mit SICHERHEIT die richtige Lösung

Mit SICHERHEIT die richtige Lösung Mit SICHERHEIT die richtige Lösung Beweiswerterhaltung und Langzeitarchivierung gemäß BSI TR-ESOR in der Praxis BvD Verbandstag 12.05.15 Michael Genth Account-Manager TRESOR ID Security Elektronische Identitäten

Mehr

Das elektronisch signierte Dokument als Mittel zur Beweissicherung

Das elektronisch signierte Dokument als Mittel zur Beweissicherung Stefanie Fischer-Dieskau Das elektronisch signierte Dokument als Mittel zur Beweissicherung Anforderungen an seine langfristige Aufbewahrung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 16 Einführung

Mehr

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch

Mehr

BSI Technische Richtlinie

BSI Technische Richtlinie Seite 1 von 9 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: De-Mail Postfach- und Versanddienst IT-Sicherheit Anwendungsbereich: Kürzel: BSI De-Mail

Mehr

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung

Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorgeschichte 2 2 Ausgangssituation 3 3 Grundsätze der Aktenführung 4 4 Hinweise

Mehr

Positionspapier zum Thema Aktenführung

Positionspapier zum Thema Aktenführung Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung 8. bis 10. Juni 2015 Entwurf des Arbeitskreises Organisation und Informationstechnik Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2

Mehr

10 Jahre ArchiSig Struktur nach dem Sozialgesetzbuch. Jürgen Vogler, Geschäftsführer Mentana-Claimsoft GmbH. mentana-claimsoft.de

10 Jahre ArchiSig Struktur nach dem Sozialgesetzbuch. Jürgen Vogler, Geschäftsführer Mentana-Claimsoft GmbH. mentana-claimsoft.de 10 Jahre ArchiSig Struktur nach dem Sozialgesetzbuch Jürgen Vogler, Geschäftsführer Mentana-Claimsoft GmbH SGB konforme Signatur SGB IV Sechster Abschnitt Aufbewahrung von Unterlagen 110a Aufbewahrungspflicht

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/2057 13.01.2015 Mitteilung zur Kenntnisnahme Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen Drucksachen17/1758 und 17/1059 und

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Die Gemeindeverwaltung Neuhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015 Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd Stand Mai 2015 Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell Die Kreisverwaltung Cochem-Zell eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer

Mehr

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig?

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig? ZERTIFIKAT UND SIGNATUR Als Besitzer eines Zertifikates können Sie Ihre Identität gegenüber anderen Leuten, mit denen Sie über das Web kommunizieren, bestätigen, E-Mail-Nachrichten signieren oder verschlüsseln

Mehr

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente. Wichtiger Hinweis: Aus Sicherheitsgründen sollten Nachrichten an unsere virtuelle Poststelle vg.rengsdorf@poststelle.rlp.de bis auf Weiteres nicht als HTML-Nachrichten versendet werden. Der Hersteller

Mehr

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1.

Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz. datenschutz cert GmbH Version 1. Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen und Konformitätsnachweise gemäß Signaturgesetz (SigG) datenschutz cert GmbH Version Inhaltsverzeichnis Kriterienkatalog und Vorgehensweise für Bestätigungen

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler Die Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang

Mehr

Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge

Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge Dr. Stefanie Fischer-Dieskau 17. EDV-Gerichtstag Saarbrücken, 18.9.2008 Herausforderungen der elektronischen Aktenführung

Mehr

E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis

E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis Freie Hansestadt Bremen Nutzung eines Bürgerterminals für Anwendungen mit dem neuen Personalausweis Vorstellung des Bürgerterminals Das

Mehr

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes; hier öffentliche Anhörung und Stellungnahme

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes; hier öffentliche Anhörung und Stellungnahme Landtag Mecklenburg-Vorpommern Innenausschuss Der Vorsitzende Lennéstraße 1 (Schloss) 19053 Schwerin Bearbeiter: Bernd Anders Abteilung: Geschäftsführung Telefon: +49 (385) 773347-10 Email: bernd.anders@ego-mv.de

Mehr

##" $ % & #" $ -./0*10.1 % 2./0*10*.1 304 5 0$ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$<;=,0&0! ><8 ( */.4, -..<.?0. % 2..<.?0. 304! -. / ... !

## $ % & # $ -./0*10.1 % 2./0*10*.1 304 5 0$ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$<;=,0&0! ><8 ( */.4, -..<.?0. % 2..<.?0. 304! -. / ... ! !" ##" $ % &! "#$#%&'&"!("#$#%&'&$$) *& " '( )**+,! #" $ -./0*10.1 % 2./0*10*.1 304 5 0$ +, +$ '# #6 $ # 78 0(! 298 : ;$

Mehr

Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen

Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen 14.12.2010 1 Inhalt 1 Zweck und Einordnung 3 2 Arten und Bedeutung der elektronischen Signatur 4 2.1 Grundsatz 4 2.1.1 Einfache elektronische Signatur

Mehr

Die Aktive Projektakte. Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau

Die Aktive Projektakte. Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau Die Aktive Projektakte Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau DIE AKTIVE PROJEKTAKTE Meterweise Ordner im Büro und Archive, die sich über mehrere Büroetagen verteilen: Bei der Realisierung

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Andernach

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Andernach Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Andernach Die Stadtverwaltung Andernach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.

Mehr

[Leitfaden] [Sicher kommunizieren mit der Stadt Konstanz (VPS)] Einleitung. [Stadt Konstanz] [Herausgeber: Hauptamt] [Stand: 2010]

[Leitfaden] [Sicher kommunizieren mit der Stadt Konstanz (VPS)] Einleitung. [Stadt Konstanz] [Herausgeber: Hauptamt] [Stand: 2010] [Leitfaden] Einleitung [Sicher kommunizieren mit der Stadt Konstanz (VPS)] [Stadt Konstanz] [Herausgeber: Hauptamt] [Stand: 2010] 1 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Nachrichten senden (ohne Registrierung)...

Mehr

10.15 Frühstückspause

10.15 Frühstückspause 9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas

Mehr

Nicht erst 2020: Elektronische Akten in der Praxis ein Bündel an Möglichkeiten!

Nicht erst 2020: Elektronische Akten in der Praxis ein Bündel an Möglichkeiten! Nicht erst 2020: Elektronische Akten in der Praxis ein Bündel an Möglichkeiten! Patrick Spahn, MACH AG Finanzen Personal Prozesse Business Intelligence Reich mir bitte den 14er! Seite 2 Foto: twicepack/

Mehr

Elektronische Akten in der Kommunalverwaltung

Elektronische Akten in der Kommunalverwaltung Elektronische Akten in der Kommunalverwaltung Rudolf Schleyer Mitglied des Vorstands Berlin, 15. Mai 2013 Seite 1 1 Seite 4 2 Ausgangslage Die zentralen kommunalen Aufgaben werden durch Fachverfahren unterstützt,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt

Mehr

Vom 26. Mai 2010 (Az.: 610.213/11) [aktualisiert am 31. Mai 2013]

Vom 26. Mai 2010 (Az.: 610.213/11) [aktualisiert am 31. Mai 2013] Datenschutz - BSI-Richtlinie Langzeitspeicherung DS-BSI-LzSp 855.12 Rundschreiben des Landeskirchenamtes an die Kirchenkreise und Verbände kirchlicher Körperschaften betreffend den kirchlichen Datenschutz:

Mehr

Gemeindemitarbeiter und Bürgermeister. Aktenvermerk. Arno Abler, René Lorber

Gemeindemitarbeiter und Bürgermeister. Aktenvermerk. Arno Abler, René Lorber 1 Prozesskurzbezeichnung Eingangskommunikation Dokument p_avpopl_eingang Version 1.00 Dokumentstatus Empfehlung Leistungskürzel AV-PO-PL Prozesskurzbeschreibung Die Sammlung, Digitalisierung und Einbringung

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Unterschrift unterwegs

Unterschrift unterwegs Unterschrift unterwegs Kurzpräsentation zum Fachkongress 2015 Folie 1 Ausgangslage Privatrecht: 126 a BGB: (1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt

Mehr

Papierakten a.d. und Start frei für beweisbare digitale Archive

Papierakten a.d. und Start frei für beweisbare digitale Archive Informationstag "Elektronische Signatur" Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI Berlin, 19.09.2013 Papierakten a.d. und Start frei für beweisbare digitale Archive Herr Werner Hoffmann Landkreis

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

Die E-Akte in der Landesverwaltung

Die E-Akte in der Landesverwaltung Die E-Akte in der Landesverwaltung Dr. Thomas List (MIK) Andre Mühlenbäumer (IT.NRW) 20. August 2015 Agenda Aktueller Stand der E-Akte mit DOMEA Geplante neue E-Akte Aktueller Stand der Umsetzung Geplanter

Mehr

Prozessrevolution E-Akte, E-Rechnung und Co. verändern die behördliche Arbeitswelt

Prozessrevolution E-Akte, E-Rechnung und Co. verändern die behördliche Arbeitswelt Prozessrevolution E-Akte, E-Rechnung und Co. verändern die behördliche Arbeitswelt mentana-claimsoft.de VORSTELLUNG MENTANA-CLAIMSOFT / FP Die Francotyp-Postalia Holding AG ist mit über 260.000 Geschäftskunden,

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go

Mobil ohne Kartenleser? QeS to go Informationstag "Elektronische Signatur" Berlin, Mobil ohne Kartenleser? QeS to go Ulrich Emmert VOI / esb Rechtsanwälte /Reviscan AG Ulrich Emmert Partner der Sozietät esb Rechtsanwälte Lehrbeauftragter

Mehr

Nutzung des Retain-Archivs

Nutzung des Retain-Archivs Nutzung des Retain-Archivs Das Archiv dient zur Langzeitspeicherung von Mail-Daten. Diese werden unveränderbar bis zu 10 Jahren aufbewahrt und dienen zur Entlastung des Online-Postfaches. Seite 1 Bitte

Mehr

Stolperfallen bei der Einfü hrüng der E- Akte vermeiden

Stolperfallen bei der Einfü hrüng der E- Akte vermeiden Stolperfallen bei der Einfü hrüng der E- Akte vermeiden Autoren: Christine Siegfried, Vitako Dr. Lydia Tsintsifa, Bundesministerium des Innern Lilly Kramer, Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft Rheinland-Pfalz

Mehr

Elektronisches Beteiligungsverfahren

Elektronisches Beteiligungsverfahren Elektronisches Beteiligungsverfahren 4a Abs.4 BauGB und Beispiele November/ Dezember, 04 Elektronisches Beteiligungsverfahren 1 Elektronisches Beteiligungsverfahren Rechtsgrundlage 4a Abs. 4 BauGB Hinweise

Mehr

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung

Mehr

De-Mail Versandoptionen

De-Mail Versandoptionen Mentana- Claimsoft GmbH Seite 1 De-Mail Versandoptionen Version 1.0 Mentana-Claimsoft GmbH Trebuser Str. 47 Haus 1 15517 Fürstenwalde/Spree E-Mail: support@mentana.de De-Mail: support@mentana.de-mail.de

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 10.8 Digitalisierte Unterschriften bei der Sparkasse 0050-36 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie

Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie Rechtssicheres dokumentenersetzendes Scannen Entwicklung einer Technischen Richtlinie (TR RESISCAN) Dr. Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Bonn Referat 111 - Kommunikationssicherheit

Mehr

Version 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch

Version 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch Seite 1/8 Z-Systems 2004-2011 Einführung Das iphone bzw. der ipod Touch wird von ZS-TimeCalculation mit Hilfe

Mehr

BSI Technische Richtlinie

BSI Technische Richtlinie Seite 1 von 8 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: Kürzel: De-Mail Dokumentenablage IT-Sicherheit BSI TR 01201 Anwendungsbereich: Version:

Mehr

Verfahrensanweisung Lenkung Aufzeichnungen ISO 9001

Verfahrensanweisung Lenkung Aufzeichnungen ISO 9001 Verfahrensanweisung Lenkung Zweck Aufzeichnungen dienen als Nachweis dafür, dass die (Qualitäts-)Anforderungen erfüllt worden sind. Ihre Lenkung und Archivierung, die eine Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis

E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis E-Government-Initiative für De-Mail und den neuen Personalausweis Verbandsgemeinde Montabaur in Zusammenarbeit mit KommWis OBD Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Mean Time Between Failures (MTBF)

Mean Time Between Failures (MTBF) Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen

Mehr

Elektronische Verwaltungsarbeit Führungsaufgabe und organisatorische Herausforderung.

Elektronische Verwaltungsarbeit Führungsaufgabe und organisatorische Herausforderung. Elektronische Verwaltungsarbeit Führungsaufgabe und organisatorische Herausforderung. Das neue Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit Josephine Burth Referentin, Referat O 1 6. März 2012

Mehr

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen

Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Signaturgesetz und Ersetzendes Scannen Kooperation in der medizinischen Versorgung MVZ & Vernetzung 6. BMVZ-Jahreskongress Georgios Raptis Bundesärztekammer Berlin, Rechtssicherheit beim Austausch von

Mehr

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten?

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Mail-Signierung und Verschlüsselung

Mail-Signierung und Verschlüsselung Mail-Signierung und Verschlüsselung ab Release-Version 2013.02, ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Feature! Elektronische Post ist aus unserem privaten und beruflichen Leben nicht mehr wegzudenken.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

WAS LEISTET EIN MODERNES DOKUMENTENMANAGEMENT

WAS LEISTET EIN MODERNES DOKUMENTENMANAGEMENT WAS LEISTET EIN MODERNES DOKUMENTENMANAGEMENT Frieder Engstfeld Senior Consultant EIM ENTERPRISE INFORMATION MANAGEMENT UND E-AKTE @ @ E-AKTE IN DER DISKUSSION Vorschriften, Rechtsnormen eakte bis 2020

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit Relationship Manager 7. combit Relationship Manager email-rückläufer Script. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit Relationship Manager 7. combit Relationship Manager email-rückläufer Script. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit Relationship Manager 7 combit Relationship Manager email-rückläufer Script Inhalt Einleitung 3 Notwendige Anpassungen 3 crm Solution

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Scannen Sie schon oder blättern Sie noch?

Scannen Sie schon oder blättern Sie noch? Scannen Sie schon oder blättern Sie noch? Martin Steger Geschäftsführer intersoft certification services GmbH intersoft mc sec certification 2014 services GmbH mentana-claimsoft.de Agenda Scannen Sie schon

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser

Dokumentation. Black- und Whitelists. Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Dokumentation Black- und Whitelists Absenderadressen auf eine Blacklist oder eine Whitelist setzen. Zugriff per Webbrowser Inhalt INHALT 1 Kategorie Black- und Whitelists... 2 1.1 Was sind Black- und Whitelists?...

Mehr

Anwendungsbeispiele Sign Live! Secure Mail Gateway

Anwendungsbeispiele Sign Live! Secure Mail Gateway Anwendungsbeispiele Sign Live! Secure Mail Gateway Kritik, Kommentare & Korrekturen Wir sind ständig bemüht, unsere Dokumentation zu optimieren und Ihren Bedürfnissen anzupassen. Ihre Anregungen sind uns

Mehr

Dokumentenverwaltung

Dokumentenverwaltung Aktivieren der Dokumentenverwaltung Dokumentenverwaltung Die Dokumentenverwaltung ist ein Modul und wird über Ihre Lizenzdatei freigeschaltet. Ist die Dokumentenverwaltung in der Lizenzdatei nicht aktiviert,

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

MSXFORUM - Exchange Server 2003 > SMTP Konfiguration von Exchange 2003

MSXFORUM - Exchange Server 2003 > SMTP Konfiguration von Exchange 2003 Page 1 of 8 SMTP Konfiguration von Exchange 2003 Kategorie : Exchange Server 2003 Veröffentlicht von webmaster am 25.02.2005 SMTP steht für Simple Mail Transport Protocol, welches ein Protokoll ist, womit

Mehr

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Einführung von De-Mail im Land Bremen

Einführung von De-Mail im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Arbeitsprozesse in der Verwaltung sind das Optimierungspotenzial der nächsten Jahre.

Arbeitsprozesse in der Verwaltung sind das Optimierungspotenzial der nächsten Jahre. Rechnungsworkflow Rechnungsworkflow Arbeitsprozesse in der Verwaltung sind das Optimierungspotenzial der nächsten Jahre. Zunehmend wichtig wird dabei das ganzheitliche Management von Dokumenten unter Workflow-Aspekten

Mehr

Der elektronische Rechtsverkehr in der

Der elektronische Rechtsverkehr in der Der elektronische Rechtsverkehr in der Praxis aus Sicht der Verwaltung 18. Forum zum öffentlichen Recht Schleswig, 20. Juni 2014 Hans-Jürgen Lucht, Geschäftsführer Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS

UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 1986. 1 Seite 1/5 Diese Anleitung soll Ihnen dabei helfen, eine bestehende DBSWIN-Anbindung über den Patientendatenexport

Mehr

Archivierungsmodell für die Personalverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat Essen Kurzdarstellung

Archivierungsmodell für die Personalverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat Essen Kurzdarstellung Bistumsarchiv Essen Az. 81.33.04/1 Archivierungsmodell für die Personalverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat Essen Kurzdarstellung Einleitung Die zentrale Aufgabe von Archiven ist die Umformung aktueller

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. Leitfaden zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. 0 Inhalt 1 INTERNETADRESSE DER AUSSCHREIBUNGSPLATTFORM...2 2 REGISTRIERUNG...3 3 DIGITALE

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Die neue Datenträgervernichter DIN 66399

Die neue Datenträgervernichter DIN 66399 AUSGABE 07 Die neue Datenträgervernichter DIN 66399 Núria i JC; www.piqs.de Nicht alles Gute kommt von oben. Das mussten auch einige New Yorker feststellen, als es auf der jährlichen Thanksgiving-Parade

Mehr

Anforderungen an die langfristige, veränderungssichere Aufbewahrung elektronischer Dokumente.

Anforderungen an die langfristige, veränderungssichere Aufbewahrung elektronischer Dokumente. Anforderungen an die langfristige, veränderungssichere Aufbewahrung elektronischer Dokumente. Die langfristige, veränderungssichere Aufbewahrung elektronischer Dokumente ist in vielen Anwendungsgebieten

Mehr

Die E-Akte. : Verwaltungsmodernisierung durch Dokumentenmanagement. : Symposium 11.02.2015, Hochschule Rhein-Waal

Die E-Akte. : Verwaltungsmodernisierung durch Dokumentenmanagement. : Symposium 11.02.2015, Hochschule Rhein-Waal Die E-Akte : Verwaltungsmodernisierung durch Dokumentenmanagement : Symposium 11.02.2015, Hochschule Rhein-Waal 1 Präsentationstitel Ort, Datum Die E-Akte : Themensammlung 2 E-Akten-Brainstorming 3 E-Akten-Brainstorming

Mehr

VPS. progov VPS TRESOR

VPS. progov VPS TRESOR Mit SICHERHEIT die richtige Lösung Virtuellen Poststelle progov Ordnungsgemäße Veraktung von De-Mail Ein- und Ausgängen in der Verwaltung Michael Genth Key Account Manager VPS Elektronische Kommunikationsregeln

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

GDI-Business-Line 3.x Ticketverwaltung

GDI-Business-Line 3.x Ticketverwaltung Ticketverwaltung Seite 1/6 GDI-Business-Line 3.x Ticketverwaltung Kurzdokumentation Stand: 04. Januar 2012 3.2.0.200 Ticketverwaltung Seite 2/6 Einführung...3 Lizenz...3 Funktionsweise...3 Vergabe der

Mehr