MITARBEITERBETEILIGUNGSMODELLE IM MITTELSTAND

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1 MITARBEITERBETEILIGUNGSMODELLE IM MITTELSTAND CHANCEN FÜR MITARBEITER UND UNTERNEHMEN NEWSLETTER AUGUST 2004

2 In den letzten 20 Jahren ist die Beteiligung der Mitarbeiter an ihrem Unternehmen bzw. am Unternehmenserfolg selbst zu einem Erfolgsmodell geworden, sofern man diese Aussage auf das quantitative Wachstum (über 100%) der praktizierten Beteiligungsmodelle stützt. Die Gründe für dieses Wachstum sind vielfältig und different. Ein zentraler Grund dürfte aber sein, dass der unternehmerische Erfolg und damit auch die nachhaltige Steigerung des Unternehmensertrags unmittelbar von der Leistung der Arbeitnehmer abhängt. Die Leistungs- und Wertsteigerung durch Motivation und Identifikation sind zentrale Aspekte. Weiterhin wurde die staatliche Förderung für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch das Dritte Vermögensbildungsgesetz aus 1999 erheblich verbessert. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf dem Aktienmarkt in der jüngsten Vergangenheit sollte auch nicht unbeachtet bleiben, dass auch so genannte Kleinanleger nach alternativen Anlagemodellen suchen, die natürlich auch im eigenen nicht börsennotierten Unternehmen liegen können. Die vieldiskutierte Rating-Problematik vor dem Hintergrund von Basel II dürfte der Frage nach Kapitalbeteiligungen durch Mitarbeiter einen weiteren Impuls liefern. Die im internationalen Vergleich immer wieder angeführte geringe Eigenkapitalquote von mittelständischen Unternehmen in Deutschland könnte hier den Ansatzpunkt liefern. In den Rating Systemen der Kapitalgeber, insbesondere der Banken, spielt neben der Ertragsstärke auch die Eigenkapitalquote eine erhebliche Rolle in der Bewertung. Mitarbeiterbeteiligungen können so ausgestaltet werden, dass sie das bilanzielle Eigenkapital stärken und somit die Quote verbessern, was sich wiederum positiv auf das Rating und die Fremdkapitalbeschaffung auswirkt. Die Ertragssteigerung steht im direkten Zusammenhang mit Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter. Insoweit dürften auch zukünftig Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eine positive Entwicklung nehmen. GRUNDLAGEN DER BETEILIGUNGSMODELLE Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung sind in unterschiedlichen Ausgestaltungen möglich. Die am häufigsten verwendete Differenzierung ist die zwischen Erfolgs- und Kapitalbeteiligung. Wie ein Blick in die jüngere Vergangenheit zeigt, dürfte die Tendenz aber gerade im mittelständischen Bereich zu miteinander verknüpften Modellen gehen. Diese Mischformen verbinden die Beteiligung am Unternehmenserfolg mit der Kapitalaufbringung. Kapitalbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligung i. e. S.) Erfolgsbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligung i. w. S.) Mischformen aus Kapital- und Erfolgsbeteiligung Die Kapitalbeteiligung schafft eine gesellschafts- oder schuldrechtliche Beziehung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen. Der Mitarbeiter erhält eine Verzinsung auf seinen Kapitalanteil und im Regelfall zusätzlich eine gewinnabhängige Verzinsung. Die Kapitalbasis des Unternehmens wird gestärkt, wobei je nach Modell unterschiedliche Kontroll- und Mitwirkungsrechte bzw. Informationsrechte zu beachten sind. SEITE 1 - Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

3 Bei der reinen Erfolgsbeteiligung erhält der Mitarbeiter zusätzlich zu Lohn oder Gehalt eine erfolgsabhängige Vergütung. Eine weitergehende Verknüpfung mit dem Unternehmen ergibt sich nicht und die Kapitalbasis bleibt unverändert. Hauptmerkmal ist hier ausschließlich die Ertragssteigerung. Gerade für den Bereich der mittelständischen Unternehmen dürften die Mischformen der Mitarbeiterbeteiligung die effizienteste Lösung darstellen, da hierdurch einerseits die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter gestärkt werden kann, andererseits aber auch die Verbreiterung der Kapitalbasis möglich ist. Die Zielstellungen der Steigerung der Ertragskraft und die Stärkung der Kapitalbasis werden zusammengefügt. Bei den Kapitalbeteiligungen ist zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalbeteiligungen und Mischformen zu unterscheiden. Die Entscheidung zwischen diesen Formen wird durch die Rechtsform, die Größe, den Finanzbedarf und die Ziele der Kapitaleigner bestimmt. Die am weitesten reichende Form ist die echte Beteiligung am Eigenkapital, wie sie in Form von GmbH- Gesellschaftern, Kommanditisten, Genossen und Aktionären erfolgen kann. Die echte Eigenkapitalbeteiligung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Kapital steht dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung, Gesellschafter-/Genossenrechte, Ergebnisbeteiligung (Gewinn/Verlust), Haftung in Höhe der Einlage. Bei der Beteiligung mit Fremdkapital (z.b. Mitarbeiterdarlehen) entstehen keine Gesellschafterrechte, es erfolgt eine ergebnisunabhängige Verzinsung und das Kapital steht nur befristet zur Verfügung. Die Mischformen bieten die Möglichkeit, erhebliche Gestaltungsspielräume sowohl bezüglich des Kapitalcharakters als auch hinsichtlich der Mitwirkungsrechte zu nutzen. Der Fremdkapitalcharakter kann in rechtlicher und steuerlicher Sicht erhalten bleiben, auch wenn das Kapital betriebswirtschaftlich als Eigenkapital fungiert. Eigenkapital Fremdkapital Mitarbeiter als: Kommanditisten GmbH-Gesellschafter Aktionäre Genossen Mitarbeiter Darlehen Mischformen = eigenkapitalähnliche Beteiligung Mitarbeiter als: Typische stille Gesellschafter Genussrechtsinhaber SEITE 2 - Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

4 Die Mitarbeiterbeteiligung kann als direkte oder indirekte Beteiligung ausgestaltet sein. Bei der indirekten Beteiligung wird eine Gesellschaft in Form einer GbR oder GmbH zwischengeschaltet. Diese Konstruktion bietet den Vorteil, dass in der Mitarbeitergesellschaft die komplette Abwicklung der Beteiligung stattfindet und eine Poolung der Interessen unter strategischen Gesichtspunkten erfolgen kann. RECHTLICHE ASPEKTE Sofern Mitarbeiterbeteiligungen in Gesellschafter- oder Genossenstellungen münden, sind neben den einschlägigen gesellschaftsrechtlichen (HGB, GmbHG, AktG, GenG) auch die gesellschaftsvertraglichen Rahmenbedingungen zu beachten. Es dürfte hierbei wesentlich um Mitwirkungs- und Kontrollrechte gehen. Arbeitsrechtlich ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Arbeitnehmereigenschaft durch die Kapitalbeteiligung nicht entfällt (Ausnahme der Mitarbeiter wird echter Mitunternehmer). Insbesondere sind demnach eventuelle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (eine frühzeitige Einbindung der Arbeitnehmervertreter ist für das gesamte Einführungsprojekt von entscheidender Bedeutung), arbeitsvertragliche Grundlagen und die Regelungen von Verfügungsmöglichkeiten über den Anteil (Zulässigkeit von Verfall- und Bindungsklauseln) zu beachten. Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung mitbestimmungsfrei. Die Mitarbeiterbeteiligung kann grundsätzlich einzelvertraglich, durch Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder in Form einer Gesamtzusage geregelt werden. In Betrieben ohne Betriebsrat bietet sich die so genannte Gesamtzusage an. In Betrieben mit Betriebsrat sind dessen Beteiligungsrechte bei der Einführung zu berücksichtigen. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Möglichkeit einer Insolvenzabsicherung. Diese Frage ist bereits vor der Auswahl des Modells zu prüfen, da sie erheblich Einflüsse auf die Akzeptanz durch die Arbeitnehmer hat. FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG Auch bei der Finanzierung der Beteiligung ist die alleinige Finanzierung durch das Unternehmen oder den Arbeitnehmer ebenso wie eine Kombination aus beidem denkbar. Die Finanzierung durch den Arbeitnehmer kann aus dem Lohn/Gehalt, aus dem Privatvermögen, aus vermögenswirksamen Leistungen oder aus Wiederanlage von Zinsen und Gewinnen erfolgen. Rein unternehmensfinanzierte Modelle können unter dem Gesichtspunkt der Motivation und Identifikation wirkungsneutral bleiben. Der Staat fördert die Beteiligung von Arbeitnehmern auf der Grundlage des Dritten Vermögensbeteiligungsgesetzes, durch steuerliche Vergünstigungen und durch das Fünfte SEITE 3 - Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

5 Vermögensbildungsgesetz. Nach 19 a EStG können Unternehmen ihren Mitarbeiter Kapitalbeteiligungen unentgeltlich bis zu einem Betrag von 154 pro Jahr und Mitarbeiter steuerund sozialversicherungsfrei übereignen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ferner sind vermögenswirksame Leistungen und ggf. die Arbeitnehmer-Sparzulage einsetzbar. Um die Förderungsfähigkeit herzustellen, sind die Voraussetzungen bei der Entscheidung für ein Modell zu berücksichtigen. Die Einführung eines Modells zur Mitarbeiterbeteiligung bedarf der gründlichen Vorbereitung und sollte deshalb die auf der Rückseite dargestellten Phasen durchlaufen. Eine nicht ausreichende Vorbereitung kann dazu führen, das dass avisierte Modelle kurz vor oder nach der Einführung wieder erheblich geändert oder ganz zurückgezogen werden muss. Dies würde den Erfolg des gesamten Projektes in Frage stellen, da hiermit in der Praxis ein erheblicher Vertrauensverlust verbunden ist. Die externe Begleitung der Einführung durch fachkundige Beratung auch in juristischer und steuerlicher Sicht ist dringend angeraten. Einen groben Überblick über derzeit relevante Modelle haben wir beigefügt. Autor: NORCONTROL GmbH Dr. Thomas Wieckhorst Jurist Betriebswirt Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden. NORCONTROL Gesellschaft für Telefon: angewandte Mittelstandsberatung mbh Telefax: Rendsburger Straße 18 mailto:info@norcontrol.de Hannover SEITE 4 - Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

6 ÜBERBLICK DER DERZEIT RELEVANTEN MODELLE 1. Phase Grundsatzentscheidung für eine Mitarbeiterbeteiligung Festlegung der eigenen Zielstellung (Eigen-kapital, Fremdkapital, Motivation, etc.) Selbstinformation (Praktisch erprobte Model-le, Kontakt zu Unterneh-men, die hiermit bereits arbeiten) Gründung einer hausinternen Projektgruppe 2. Phase Einschalten eines externen Beraters (Kick-off-Meeting) Erarbeitung eines Modells Berater extern Betriebswirtschaftliche Analyse Rahmendaten (Checkliste) Alternativmodelle Vorstellung der Ergebnisse durch den Berater in der Projektgruppe Modellauswahl 3. Phase Vorstellung des Modellentwurfs Betriebsrat und Führungskräfte (Input) Modelldetails Vertragsentwürfe Rechtliche Prüfung Steuerliche Prüfung Endgültige Einführungsentscheidung 4. Phase Konkrete Modelleinführung Administrativer Teil Information der Mitarbeiter (Broschüre, Belegschaftsversamm-lung Schulungsveranstaltung für Mitarbeiter Offizielle Einführung SEITE 5 - Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

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