Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem (AGM)
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- Florian Maurer
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1 Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem (AGM) Ergänzung zum Artikel in der Zeitschrift Forsch, Ausgabe 2/2008 Im April 2005 hat die Landesunfallkasse NRW ein Projekt zur Einführung eines für alle Hochschultypen übertragbaren Arbeits- und Gesundheitsschutzmangementsystems (AGM) initiiert. Ausgehend von den Managementsystemen der Fachhochschule Münster und der Hochschule Niederrhein wurde in Zusammenarbeit mit weiteren Hochschulen ein umfassendes Managementsystem entwickelt, das sich auf die unterschiedlichen spezifischen Strukturen der einzelnen Anwender, anpassen lässt. Das Rektorat der Universität Bonn hat in seiner Sitzung am 06. März 2007 die Einführung des AGM beschlossen und die Abteilung 4.2-Sicherheitswesen/Umweltschutz mit der Realisierung beauftragt. Damit bekräftigt das Rektorat einmal mehr seine Gesamtverantwortung und dokumentiert, dass Lehre, Forschung und insbesondere die Entwicklung neuer Technologien mit den rechtlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Einklang gebracht werden können. Das Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem beschreibt arbeits- und gesundheitsschutzrelevante Abläufe und Zusammenhänge in allen Tätigkeitsbereichen und nennt die jeweils dafür verantwortlichen Funktionen oder Bereiche. Es ist ein effektives Instrument, den Arbeits- und Gesundheitsschutz planmäßig, zielorientiert und systematisch in die universitäre Organisation zu integrieren, dies in geeigneter Weise zu dokumentieren und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu pflegen und weiter zu entwickeln Die Anpassung an die spezifischen Strukturen der Universität Bonn und insbesondere die Beschreibung der Kernprozesse in Lehre und Forschung und ihre Ablaufschemata wird durch eine Projektgruppe erarbeitet, die sich wie folgt zusammensetzt: Dr. Uwe Börst, Geographisches Institut Dietrich Reichard, Abteilung Sicherheitswesen/Umweltschutz Prof. Dr. Sigurd Höger, Kekulé-Institut für Organische Chemie und Biochemie Anja Jubelius, Abteilung Sicherheitswesen/Umweltschutz Dr. Volker Laabs, Institut für Nutzpflanzenwissenschaften und Ressourcenschutz Dr. Ralf Mayer, Pharmazeutisches Institut Christel Müller, Personalrat Sabine Nobareit, Abteilung Sicherheitswesen/Umweltschutz Rolf Packmohr, Stabsstelle Projektmanagement Dr. Konrad Peithmann, Helmholtz-Institut für Strahlen- und Kernphyik Dr. Alice Rabeler, Universitäts- und Landesbibliothek Dr. Susanne Schiemichen, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Dr. Karl Schmitz, Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigen Dr. Monika Schmitz, Abteilung Sicherheitswesen/Umweltschutz Dr. Ralf Weisbarth, Institut für Anorganische Chemie Anlassbezogen werden weiter Fachleuchte, z.b. der Betriebsärztliche Dienst, eingebunden. Die Arbeiten sollen Ende des ersten Halbjahres 2009 abgeschlossen sein. Frau Jubelius und Herr Prof. Höger sind als vom Rektorat bestellte Managementbeauftragte für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitschutzmanagementsystems verantwortlich. Beide koordinieren die Arbeit der Projektgruppe und kommunizieren das System innerhalb der Hochschule. Um einen Einblick zu geben, finden sie auf den nachfolgenden Seiten sie einige Screenshots, Seitenentwürfe und Ablaufschemata aus dem AGM. Möchten sie weitergehende Informationen oder sich an der Entwicklung des AGM beteiligen, kontaktieren sie Frau Jubelius, Tel.: 5992, oder Herrn Prof. Höger, Tel.: 3495.
2 AGM-NRW: Aufbauorganisation 1 von :16» Aufbauorganisation» Aufbauorganisation
3 AGM-NRW: Professoren 1 von :19» Aufbauorganisation» Professoren» Professoren Allgemeines Die Professoren leiten und vertreten ihr Lehrgebiet innerhalb der Hochschule. Sie führen ihre Geschäfte in eigener Zuständigkeit. Unbeschadet der Verantwortung der Hochschulleitung: stellen sie sicher, dass die technischen, organisatorischen, personellen Strukturen für den Vollzug des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der hochschulinternen Regelungen innerhalb ihres Forschungs- und Lehrgebietes festgelegt sind und fortgeschrieben werden. tragen sie die Organisations-, Kontroll- und Umsetzungsverantwortung in ihrem Lehrgebiet. Rechte Schriftliche Übertragung von Aufgaben, inkl. der zugehörigen Rechte und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz an geeignete Personen unbeschadet der eigenen Verantwortung. Weisungsbefugnis in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bis hin zum Aussprechen von Verweisen und Verboten im eigenen Zuständigkeitsbereich bei Verstößen. Nutzungsbeschränkungen bis hin zur Stilllegung von Einrichtungen im Falle von Gefährdungen. Jederzeitiges Vortragsrecht bei der Hochschulleitung, wenn arbeits- und gesundheitsschutzrelevante Mängel aus eigener Kraft nicht behoben werden können. Inanspruchnahme der Dienstleistung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Wahrnehmen von Fort- und Weiterbildungsangeboten. Pflichten Auswahl geeigneter Personen zur Wahrnehmung von Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Rahmen ihrer Kontrollverantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz wirken sie darauf hin, dass die Beschäftigten und Studierenden ihre Aufgaben wahrnehmen und Pflichten erfüllen. Gewährleistung der sicherheitsgerechten Gestaltung des Betriebs, der Arbeitsplätze und der nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Einrichtung. Nutzungsbeschränkungen bis hin zur Stilllegung von Einrichtungen im Falle von Gefährdungen Veranlassung der Ausführung behördlicher Anordnungen. Überprüfung und Kontrolle der Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf Wirksamkeit. Meldung von Mängeln und Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die nicht mit eigenen Mitteln durchgeführt werden können, an die Hochschulleitung. Gefährdungen ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen Anordnungen und sonstige Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen zu treffen. Einhaltung der Vorgaben der Ablauforganisation des jeweiligen Tätigkeitsfeldes z.b.: Lehre Forschung
4 AGM-NRW: Professoren 2 von :19 Führungsprozesse Aus- und Weiterbildung Büro, Bibliothek und Archive Infrastruktur Labor und Werkstatt Einhaltung der Notfallorganisation, insbesondere: des Brandschutzes der Erste-Hilfe der Abwicklung von Arbeits-, Wege- und Dienstunfällen Einhaltung des Gesundheitsschutzes, insbesondere: den Mutterschutz den Nichtraucherschutz die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Die Unterweisungen für Mitarbeiter, Studierende und die Einweisung des Personals von Fremdfirmen durchzuführen und zu dokumentieren. Festlegen und Beachten von Beschäftigungsverboten inkl. Regelungen für besondere Personengruppen (z.b. Mutterschutz, Jugendliche). Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, u.a auch Sicherstellen von Zutrittsbeschränkungen Förderung der Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Beteiligung der Interessenvertretungen (z. B. Personalräte, Schwerbehindertenvertretung usw.) und sonstige Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärzten und Mitwirkung an der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten. Weitere Informationen und Hilfsmittel GUV-I 8760 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Lehrerarbeitsplätzen Wesentliche Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschule (GUV-SR 2005) UVV Grundsätze der Prävention (GUV-V A1) Hochschulspezifische Anweisungen Sicherheitsinformation 03/ Dienstanweisung über Pflichten und Rechte im Arbeits- und Umweltschutz Copyright Uni - Bonn / AGM-NRW Verantwortlich: Dipl.-Ing. D. Reichard Impressum geändert am:
5 AGM-NRW: Fachkräfte für Arbeitssicherheit 1 von :20» Aufbauorganisation» Fachkräfte für Arbeitssicherheit» Fachkräfte für Arbeitssicherheit Allgemeines Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) beraten und unterstützen die Hochschulleitung sowie alle Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Ausübung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde nicht an Weisungen gebunden. Rechte Jederzeitiges Vortragsrecht bei der Hochschulleitung. Ungehindertes Zutrittsrecht zu sämtlichen Bereichen der Hochschule. Auf Verlangen sind der Fachkraft für Arbeitssicherheit auch einschlägige betriebliche Unterlagen (Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle etc.) zur Verfügung zu stellen, sofern diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Kontaktaufnahme mit Behörden, Verbänden und sonstigen externen Institutionen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Recht auf eigene Fort- und Weiterbildung. Hochschulspezifische Rechte Zur Abwendung von Gefahren sowie im Auftrag der Hochschulleitung haben die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Universität Bonn das Recht, Nutzungsbeschränkungen und Stilllegung von Einrichtungen zu verfügen. Pflichten Die Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung und der Führungskräften in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Die Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen und bei der Einführung von Arbeitsverfahren. Beurteilung der Arbeitsbedingungen (technische, organisatorische und soziale Arbeitsbedingungen). Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Erstellung von Betriebsanweisungen. Beratung und Unterstützung bei der Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in alle Hochschulbereiche und Abläufe. Das Hinwirken auf sicheres Verhalten, auf die Beseitigung von Mängeln. Organisation und Durchführung von Begehungen aller Hochschulbereiche. Untersuchung und Bewertung von Unfällen und Beinahe-Unfällen. Er- und Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen. Entwickeln von Zielen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in der Hochschule. Erarbeitung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen. Beratung bei Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Kontrolle der Benutzung. Beteiligung an Arbeitsschutzausschusssitzungen. Information und Motivation der Führungskräfte. Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen (z. B. Personalräte, Schwerbehindertenvertretung usw.) und sonstigen Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
6 AGM-NRW: Fachkräfte für Arbeitssicherheit 2 von :20 Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten / betriebsärztlichen Dienst. Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten und sonstigen Beauftragten. Vorbeugende Einflußnahme auf die Planung von Arbeitsabläufen, damit Unfallund Gesundheitsgefahren nicht wirksam werden können. Ansprechpartner Dipl.-Ing. Dietrich Reichard Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Telefon 0228/ Fax 0228/ d.reichard@uni-bonn de Dipl.-Ing. Anja Jubelius Fachkraft für Arbeitssicherheit Telefon 0228/ Fax 0228/ a.jubelius@uni-bonn de Dipl.-Biol. Sabine Nobareit Fachkraft für Arbeitssicherheit Telefon 0228/ Fax 0228/ s.nobareit@uni-bonn de N.N. Fachkraft für Arbeitssicherheit Telefon 0228/ Fax 0228/ Wesentliche Rechtsgrundlagen Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) UVV Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (GUV-V A6/7) Copyright Uni - Bonn / AGM-NRW Verantwortlich: Dipl.-Ing. D. Reichard Impressum geändert am:
7 AGM-NRW: Ablauforganisation 1 von :12» Ablauforganisation» Ablauforganisation Dienstleistung und Verwaltung inkl. technisch ausgerichteter Bereiche Abläufe in zentralen Dienstleistungsbereichen wie Bibliotheken undarchiven, zentraler Hochschulverwaltung sowie Werkstätten (in Verwaltung und Instituten). Geistes- und Gesellschaftswissenschaften Abläufe in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften; z. B. Betriebs- und Volkswirtschaft, Geschichte, Linguistik, Philosophie, Psychologie, Rechtswissenschaften, Wirtschaftwissenschaften, Soziologie, Theologie, Religionswissenschaften, sowie die Institute der Fachgruppe Mathematik und Informatik. Natur- und Ingenieurwissenschaften - Experimentelle Bereiche Abläufe in Physik, Astronomie, Biologie, Erdwissenschaften, Chemie, Pharmazie, Molekulare Biomedizin, Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften, Geodäsie, Kartographie und Geoinformation, Lebensmittel- und Ressourcenökonomik. Natur- und Agrarwissenschaften- Tiere, Pflanzen, Böden Abläufe in Tier- und Nutzpflanzenwissenschaften, Tierhaltung, Gewächshäuser, Bodenuntersuchungen, Landtechnik. Copyright Uni - Bonn / AGM-NRW Verantwortlich: Dipl.-Ing. D. Reichard Impressum geändert am:
8 AGM-NRW: Dienstleistung und Verwaltung 1 von :18» Ablauforganisation» Ablauforganisation der Dienstleistung und Verwaltung inkl. technisch ausgerichteter Bereiche Führungsprozesse Kommunikation Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Unterstützende Prozesse Aus- und Weiterbildung Ausbildung (Lehrberufe) Fort- und Weiterbildung Schulung und Unterweisung Schülerpraktika Büro, Bibliothek und Archive Archivtätigkeiten Bibliothekstätigkeiten Bürotätigkeiten CAD-Tätigkeiten Restauration/Buchbinderrei Infrastruktur Beschaffung Entsorgung Fremdfirmeneinsatz Instandhaltung und Instandsetzung Sonderveranstaltungen Umgang mit Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung Labor und Werkstatt Fotolabortätigkeiten Werkstatttätigkeiten Copyright Uni - Bonn / AGM-NRW Verantwortlich: Dipl.-Ing. D. Reichard Impressum geändert am:
9 AGM-NRW: Natur- und Ingenieurwissenschaften 1 von :17» Ablauforganisation» Ablauforganisation der Natur- und Ingenieurwissenschaften Prozesse Lehre Erstsemestereinführung Betreuung von Lehrbeauftragten Vorlesungen und Seminare Hochschulinterne Praktika Externe Praktika und Exkursionen Sonderveranstaltungen Forschung Forschungsprojekte Unterstützende Prozesse Aus- und Weiterbildung Ausbildung (Lehrberufe) Fort- und Weiterbildung Schulung und Unterweisung Schülerpraktika Büro, Bibliothek und Archive Archivtätigkeiten Bibliothekstätigkeiten Bürotätigkeiten CAD-Tätigkeiten Restauration/Buchbinderrei Infrastruktur Führungsprozesse Kommunikation Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Beschaffung Entsorgung Fremdfirmeneinsatz Instandhaltung und Instandsetzung Umgang mit Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung Labor und Werkstatt Labortätigkeiten Tierhaltung und Pflanzenbau Werkstatttätigkeiten Copyright Uni - Bonn / AGM-NRW Verantwortlich: Dipl.-Ing. D. Reichard Impressum geändert am:
10 Forschung in experimentellen Bereichen Definition / Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt die Umsetzung aller Aspekte, die aus Sicht des Arbeitsund Gesundheitsschutzes für die Forschung erforderlich sind, um für alle Beschäftigten und Studierenden ein sicheres, unfallfreies und gesundes Arbeiten zu erreichen. Zuständigkeiten Siehe Ablaufschema Vorgehensweise Ablaufschema: Forschung Dokumente: Gefährdungsbeurteilungen Unterweisungsformulare Verfahrenskriterien Gefährdungsermittlung und -beurteilung sind ausreichend und die erforderlichen Maßnahmen sind getroffen. Schulung und Unterweisung werden durchgeführt. Genehmigungsbescheide für das Forschungsvorhaben liegen vor / Genehmigungen sind beantragt. Vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durchgeführt bzw. freiwillige angeboten. Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für das Forschungsvorhaben geeignet. Beschäftigungsverbote, Beschäftigungseinschränkungen sind zu beachten (z. B. Mutterschutz). Die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Stoffe ist sicher gestellt. Die räumliche Ausstattung ist für das Forschungsvorhaben angemessen. Die Regelungen zu den Büroarbeitsplätzen sind insbesondere bzgl. Anzahl/Personen/Raum sind beachtet. Je nach Forschungsinhalten sind zusätzlich folgende Verfahrenskriterien zu beachten: Die Vorgaben zu Labortätigkeiten sind berücksichtigt worden. Die Regelungen zur Tierhaltung und Pflanzenbau wurden berücksichtigt. Die Regelungen zu den Werkstatttätigkeiten werden beachtet. Weitere Informationen und Hilfsmittel Ergonomie bei der Einrichtung von Versuchsständen. Versicherungsschutz an Hochschulen (LUK, Thema des Monats 04/2004) Wesentliche Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Atomgesetz (AtG) Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Biostoffverordnung (BioStoffV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Gentechnikgesetz (GenTG) Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKG) Tierschutzgesetz (TierSchG) Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV)
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12 AGM-NRW: Notfallorganisation 1 von :18» Notfallorganisation» Übersicht der Notfallorganisation Allgemeines zur Notfallorganisation Definition und Zuständigkeiten Wichtige Telefon- und Notrufnummern Feuerwehr, Durchgangsärzte, Giftzentrale, hausinterne Notrufnummern, Ersthelfer, etc. Notrufnummernetikett Erste Hilfe Durchführung, Organisation, Weiterbildung Brandschutz Organisation, Brandschutzübungen, Weiterbildung Verwaltungstechnische Abwicklung von Arbeits- und Wegeunfällen Arbeits- und Wegeunfälle für Beschäftigte und Studierende (außer Beamte) Dienstunfälle (für Beamte) Unfallforum Sammlung aktueller Schadensereignisse und Beinaheunfälle Copyright Uni - Bonn / AGM-NRW Verantwortlich: Dipl.-Ing. D. Reichard Impressum geändert am:
13 AGM-NRW: Regeln & Vorschriften 1 von :18» Regeln & Vorschriften» Regeln & Vorschriften Für die Hochschule sind folgende Regeln und Vorschriften zum Schutze der Beschäftigten und Studierenden von Bedeutung. Anmerkung: Die Links auf dieser Seite zu sind nur dann einzusehen wenn man sich im Netz der Hochschule befindet. Allgemeine Regeln und Vorschriften Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Berufsbildungsreformgesetz (BBiRG) Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gewerbeordnung (GewO) Hochschulgesetz NRW (HG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchV) Versammlungsstättenverordnung NRW (VStättVO) Anlagen-, Gerätespezifische Vorschriften Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) EG Maschinen-Richtlinie TRBS 1203 Befähigte Personen GUV-R 1/361 Richtlinien für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung GUV-R B11 Elektromagnetische Felder Versicherungsrecht und Unfallverhütung Sozialgesetzbuch (SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung) Unfallverhütungsvorschriften (GUV V) GUV-V A1 UVV Grundsätze der Prävention GUV-V A4 UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge GUV-V A6/7 UVV Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit GUV-V B2 UVV Laserstrahlung GUV-V B11 Elektromagnetische Felder GUV-R 120 Richtlinien für Laboratorien GUV-V D36 Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte GUV-R 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
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