Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 20. Mai 2003 in Berlin. Ohne die Wiedervereinigung Krankenkassenbeitrag wie 1991

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1 Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 20. Mai 2003 in Berlin Ohne die Wiedervereinigung Krankenkassenbeitrag wie 1991 In der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion über die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassenversicherung (GKV) wird zur Zeit von der Politik fast ausschließlich über Maßnahmen zur Senkung des Beitragssatzes durch die Beseitigung von Über-, Unter- und Fehlversorgung, Qualitätsmängel und Ineffizienzen im System nachgedacht. Die von der rot-grünen Koalition vorgestellten Eckpunkte zur Gesundheitsreform bestätigen dies. Der Einnahmeseite wird wenig Bedeutung beigemessen. Mit einem neuen ökonometrischen Modell konnte der Kieler Volkswirt Thomas Drabinski zeigen, dass vor dem Hintergrund der maroden DDR-Wirtschaft die Wiedervereinigung die Wachstumsrate bei Löhnen, Gehältern und Renten in den alten Bundesländern so negativ beeinflusst hat und in einem solchen Umfang zu höheren Arbeitslosenzahlen führte, dass unter Einschluss der Auswirkungen des Risikostrukturausgleichs der Beitragssatz in den alten Bundesländern ohne Wiedervereinigung im Jahre 2003 dem Beitragssatz von 1991 entsprochen hätte 12,2 Prozent. In Euro ausgedrückt bedeutet das heute rund 24 Milliarden Euro. Die von uns allen gewünschte und begrüßte Wiedervereinigung Deutschlands und politische Entscheidungen zu Lasten der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die jährlich mit etwa 10 Mrd. Euro zu Buche schlagen, sind die entscheidenden Ursachen für die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung. Verschärfend kommt die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt mit den dadurch bedingten Beitragausfällen dazu. Ohne eine grundlegende Sicherstellung der Einnahmeseite wird die gesetzliche Krankenversicherung keine Zukunft haben. mahnt Prof. Fritz Beske vom IGSF Kiel. Die Studie Einfluss der Wiedervereinigung auf die Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung von Dipl.-Volkswirt Thomas Drabinski, Kiel und Prof. Fritz Beske, Kiel, wurde am 20. Mai in Berlin als Band 97 der Schriftenreihe des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System- Forschung Kiel vorgestellt. Sie kann gegen eine Schutzgebühr von 10 zuzüglich Versandkosten bestellt werden beim: IGSF Kiel, Weimarer Straße 8, Kiel, Tel , Fax , Anlagen zur Pressemitteilung vom 20. Mai 2003 Einfluss der Wiedervereinigung auf die Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung Dipl.-Volkswirt Thomas Drabinski und

2 Prof. Dr. med. Fritz Beske, MPH Anlage 1 Zusammenfassung der Studie 1991 traten die neuen Bundesländer der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Seither ist der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung in den alten Bundesländern um 2,2 Prozentpunkte gestiegen, von 12,2 Prozent auf voraussichtlich mindestens 14,4 Prozent. Um festzustellen, inwieweit ökonomische Faktoren für den Anstieg des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes verantwortlich sein können, wurde ein ökonomisches Modell entwickelt, das an Hand empirischer Fakten und Methoden auf seine Gültigkeit hin analysiert worden ist. Es sollte geprüft werden, ob in den alten Bundesländern die Beitragssatzsteigerung der gesetzlichen Krankenversicherung der Jahre 1992 bis 2003 im Wesentlichen durch die wirtschaftlichen Folgen der Wiedervereinigung begründet ist. Die empirische Analyse ergab, dass 2003 ohne Wiedervereinigung der Beitragssatz in den alten Bundesländern nicht bei voraussichtlich 14,4 Prozent, sondern nur bei 12,4 Prozent liegen würde, eine Differenz von zwei Beitragssatzpunkten. Wird zusätzlich der West-Ost-Finanztransfer der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt, der seit 1999 über die Neuregelung des Risikostrukturausgleichs stattfindet, hätte ohne Wiedervereinigung der Beitragssatz in den alten Bundesländern im Jahr 2003 mit dem Beitragssatz des Jahres 1991 von 12,2 Prozent übereingestimmt. Ohne Wiedervereinigung wäre es somit in den alten Bundesländern in den letzten 13 Jahren zu keiner Beitragssatzsteigerung gekommen. Es kann gezeigt werden, dass die Wiedervereinigung die Wachstumsraten bei Löhnen, Gehältern und Renten in den alten Bundesländern negativ beeinflusst hat. Ebenso führte die Wiedervereinigung zu höheren Arbeitslosenzahlen. Diese wirtschaftlichen Folgen der Wiedervereinigung hatten einen negativen Einfluss auf die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass eine Steigerung des Beitragssatzes in den alten Bundesländern die Folge war. Im Ergebnis kommt der wirtschaftlichen Entwicklung die entscheidende Bedeutung für die Beitragssatzsteigerung der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Vor allem der durch die Wiedervereinigung ausgelöste Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie geringere Wachstumsraten bei Löhnen, Gehältern und Renten führten und führen zu steigenden Beitragssätzen. Es gibt keine schlüssigen Beweise für die Behauptung, dass die Ursache für den Beitragssatzanstieg in den alten Bundesländern auf den Anstieg der Ausgaben, auch als Kostenexplosion bezeichnet, zurückzuführen ist. Anlage 2

3 Finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung anderer Zweige der Sozialversicherung und des Staates Der Gesetzgeber hat die gesetzliche Krankenversicherung wiederholt belastet und gleichzeitig andere Zweige der Sozialversicherung und öffentliche Haushalte entlastet. In der gesundheitspolitischen Diskussion wird dieses Thema unter dem Stichwort Verschiebebahnhof behandelt. Quantitativ wird die GKV in den Jahren 1995 bis 2003 bei einer plausiblen Berechnung mit mindestens 30 Milliarden belastet. Inhaltlich sind durch die politischen Entscheidungen neben den öffentlichen Haushalten diejenigen Bereiche betroffen, in denen der Staat Finanzierungsverantwortung trägt und damit in eigener Verantwortung Beitragssätze festzusetzen hat: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung. In der Krankenversicherung dagegen ist die Selbstverwaltung für den Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen verantwortlich. Die Politik hat damit einerseits der gesetzlichen Krankenversicherung Finanzmittel entzogen, andererseits jedoch von der gesetzlichen Krankenversicherung und damit außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs Beitragssatzstabilität eingefordert. Die Belastung der GKV setzt sich in den Folgejahren mit jährlich rd. 4,5 Milliarden fort. Tabelle 1 zeigt die Gesetzesgrundlage und die plausible Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung in Milliarden von 1995 bis Tabelle 1 Gesetzesgrundlage und plausible finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung [Mrd. ] Gesetzesgrundlage Leistungsbezieher nach dem Arbeitsförderungsgesetz durch das Rentenreformgesetz 1992 vom Bezieher von Übergangsgeld durch das Rentenreformgesetz 1992 Erhöhung der Beiträge aus Krankengeld durch das Rentenreformgesetz 1992 Senkung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz vom Zeitraum Plausible Belastung in Mrd , , , ,15

4 Senkung der Beitragsbemessungsgrundlage für Bezieher von Arbeitslosenhilfe durch das Wachstumsund Beschäftigungsförderungsgesetz vom Bezieher von Arbeitslosenhilfe durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz vom Neuregelung der Renten wegen Erwerbsminderung durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom Neuregelung der Beitragsbemessung für freiwillig in der GKV versicherte Sozialhilfeempfänger durch Urteile des Bundessozialgerichts vom Beitragsausfälle durch Entgeltumwandlung nach dem Altersvermögensgesetz vom , , , , ,56 Summe ,83 Quelle: Eigene Berechnungen Anlage 3 Versicherungsfremde Leistungen in der GKV Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Behandlung im Krankheitsfall, die Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen) und die Prävention. Alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die dieser Aufgabenstellung nicht entsprechen, sind versicherungsfremde Leistungen (Fremdleistungen). Diese Aufgaben wurden der gesetzlichen Krankenversicherung aus sozial- und familienpolitischen Gründen übertragen. Die Finanzsumme für diese Leistungen belief sich im Jahre 2002 auf rd. 3,2 Milliarden. Die Aufstellung der Leistungen zeigt die unten stehendetabelle Art der Leistung Medizinische Vorsorgeleistungen ( 23; Kur) Medizinische Vorsorge für Mütter, Medizinische Rehabilitation für Mütter ( 24, 41; Mütterkuren) Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation; außer bei medizinischer Indikation ( 24 a, 24 b) Künstliche Befruchtung ( 27 a) Häusliche Krankenpflege; darin: hauswirtschaftliche Versorgung ( 37) Ausgaben gerundet 0,8 Mrd. Euro 0,4 Mrd. Euro 0,2 Mrd. Euro Keine Angaben Soziotherapie ( 37 a) - * - *

5 Haushaltshilfe ( 38) Krankengeld bei Erkrankung des Kindes ( 45) Sterbegeld ( 58) Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung ( 65 b) 0,3 Mrd. Euro 0,1 Mrd. Euro 0,8 Mrd. Euro Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern ( 66) - * Mutterschaftsgeld + Entbindungsgeld ( 200 RVO) Insgesamt Quelle: BMG; Eigene Berechnungen; * < 0,1 Mrd. Euro - * 0,6 Mrd. Euro > 3,2 Mrd. Euro Anlage 4 Weitere politisch ausgelöste finanzielle Belastungen der GKV 1. In Deutschland wird auf Arzneimittel der volle Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent erhoben. Nach Dänemark mit 25 Prozent hat Deutschland den höchsten Mehrwertsteuersatz in Europa. Es gibt Länder, die keine Mehrwertsteuer auf Arzneimittel erheben. Die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel würde der GKV jährlich rd. 1,7 Milliarden ersparen. 2. Die Auswirkungen der Hartz-Kommission entziehen der GKV voraussichtlich Einnahmen in Höhe von mehreren hundert Millionen jährlich. 3. Durch die Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau entstehen der GKV Einnahmeverluste in nicht zu bestimmender Größe. 4. Durch das Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz) zum 01. Januar 2002 werden mit Wirkung vom 01. Januar 2005 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung übertragen. Die Mehrbelastung der GKV wird auf rd. 1,5 Milliarden jährlich geschätzt. 5. Es ist beabsichtigt, die Mehrwertsteuer für zahntechnische Leistungen von jetzt 7 Prozent auf 16 Prozent zu erhöhen. Die Bundesregierung rechnet mit zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von 272 Millionen im Jahre 2003 steigend bis auf 419 Millionen im Jahre Im gleichen Umfang würde die gesetzliche Krankenversicherung belastet.

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