Pflegebedürftigkeit, Pflegeleistungen der Sozialhilfe und demographische Entwicklung in Berlin

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1 Pflegebedürftigkeit, Pflegeleistungen der Sozialhilfe und demographische Entwicklung in Berlin Fachgespräch Demographische Entwicklung und Pflegebedürftigkeit Herausforderung für Berlin 4. Juli 2008 Sylke Sallmon SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -1-

2 Inhalt des Vortrages 1. Überblick Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe 2. Personen mit Pflegeleistungen in Berlin 3. Schätzung zur Bedarfsentwicklung bis 2030 SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -2-

3 Ausgangslage : Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) mit dem Ziel, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu entlasten und ggf. aus der Abhängigkeit von Sozialhilfe zu entlassen Pflegebedürftig (i.s.d. SGB XI, d.a.) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägliche Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem und höherem Maße der Hilfe bedürfen. SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -3-

4 Hilfe zur Pflege nach SGB XII (1) Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhalten Personen, welche pflegebedürftig sind und/oder - nicht in der Pflegeversicherung versichert sind, - deren Pflegebedarf nicht zu einer Einstufung zumindest in die Pflegestufe I der Pflegeversicherung führt ( Pflegestufe 0 nach SGB XII), - deren Pflegebedarf voraussichtlich für weniger als sechs Monate besteht, - deren Pflegebedarf andere als die im SGB XI vorgesehenen Verrichtungen betrifft oder - als ergänzende Leistung zu den Leistungen der Pflegeversicherung. SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -4-

5 Hilfe zur Pflege nach SGB XII (2) Pflegeversicherung nach dem SGB XI ist den Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich vorrangig Leistungen nach SGB XII ähnlich wie Pflegeversicherung, aber keine Budgetierung der Leistungen (nach Erforderlichkeit) Gewährung von Hilfe zur Pflege nach SGB XII einkommensabhängig (max. zweifacher Regelsatz Sozialhilfe zzgl. Unterkunftskosten) Hilfe zur Pflege nach SGB XII ist also immer ein Hinweis auf geringes Einkommen/ Vermögen SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -5-

6 Datenlage Datenlage zum Thema Pflege generell verbesserungswürdig (vgl. bspw. Pressemeldung des Zentrums für demografischen Wandel Rostock v ) Datenlage uneinheitlich Pflegestatistik (SGB XI) mit Stand 2005 Statistik über Hilfe zur Pflege (SGB XII) erst ab 2006 verfügbar Die Darstellung des IST-Zustandes ist daher nur mit differierendem zeitlichen Bezug möglich. Statistische Angaben im Folgenden bzgl. Empfänger/innen beziehen sich stets auf Stichtagsbestand zum jeweiligen Jahresende SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -6-

7 Überblick Anzahl und Pflegequote Anzahl Deutschland 2005 (SGB XI) Berlin 2005 (SGB XI) Quote % (Bezug: Bevölkerung) 2,6 %* 2,8 % Berlin 2006 (SGB XII) Berlin 2007 (SGB XII) ,7 % (Deutschland 0,3%) 0,7 % *) Max: 3,1 (Bremen, Sachsen-Anhalt); Min: 2,1 (Baden-Württemberg) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -7-

8 Hilfe zur Pflege nach SGB XII und/oder Pflegeversicherung VH Leistungsberechtigte SGB XI lt. Pflegestatistik zu Leistungsberechtigte Hilfe z. Pflege SGB XII in Berlin beträgt lt. Datenbestand ca. 4:1 Teilmenge Leistungsberechtigte mit Anerkennung einer Pflegestufe/ Schätzung für Berlin: Ca. jeder erhält (auch) Leistungen der Sozialhilfe für Pflege SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -8-

9 Alter Anzahl der Personen mit Pflegeleistungen gem. SGB XII Ende d. J und SGB XI Ende d. J in Berlin Anzahl u. 18J J unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter 90 ab 90 Alter SGB XII 2007 SGB XI 2005 (Datenquelle: SenIntArbSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesUmV - I A -) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -9-

10 Alter Personen mit Pflegeleistungen gem. SGB XII 2007 und SGB XI 2005 je der Bevölkerung 85 und älter 458,2 517,3 Alter 85 und älter 94,4 75 bis unter 85 32,2 65 bis unter 75 15,6 60 bis unter 65 8,7 50 bis unter 60 5,4 40 bis unter 50 2,2 18 bis unter 40 0,5 0 bis unter 18 0,2 Berlin SGB XII Anzahl je der Bevölkerung Alter 75 bis unter 140, ,9 65 bis unter 35, ,5 60 bis unter 16, ,0 15 bis unter 5, bis unter 5,5 15 4,4 SGB XI 5, Anzahl je der Bevölkerung Berlin 2005 Deutschland 2005 (Datenquelle: SenIntArbSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin- (Datenquelle: StBA, AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesUmV - I A -) Darstellung: SenGesUmV - I A -) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -10-

11 Pflegequote und Geschlecht im Alter von... bis unter... Jahren 90 und 147,8 älter 36, ,1 14,3 7,2 10,3 4,2 6,6 1,7 2,6 0,4 0,6 0,1 0,2 27,7 29,4 20,7 20,8 19,2 37,9 47,0 83,8 Berlin SGB XII Anzahl je der Bevölkerung Pflegequote nach SGB XI Berlin 2005: Ab 90 J.: M 388 / W 699 je J.: M 301 / W 452 je J.: M 131 / W 187 je (M = männlich/w= weiblich) Frauen im Alter mit höherer Pflegequote Hinzu kommt: eher stationäre Unterbringung bei Frauen männlich weiblich (Datenquelle: SenIntArbSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesUmV - I A -) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -11-

12 Überblick Versorgungsform Deutschland 2005 (SGB XI) Berlin 2005 (SGB XI) Berlin 2006 (SGB XII) Berlin 2007 (SGB XII) Stationär 32%* 28% 49% (Deutschland 78%) 49% Ambulant 68%** 72% 51% (Deutschland 22%) 51% *) Max: 40,0% (Schleswig-Holstein); Min: 26,0% (Hessen) **) Max: 74,0% (Hessen); Min: 60,0% (Schleswig-Holstein) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -12-

13 Versorgungsform Personen mit Hilfe z. Pflege gem. SGB XII in Berlin Ende d. J nach Alter und Versorgungsform 80% Stationäre Versorgung und zunehmendes Alter erhöhen das Risiko der Abhängigkeit von Leistungen der Sozialhilfe. Anteil der Versorgungsform 70% 60% 50% 40% 30% 20% 66,4% 35,5% 58,8% 43,5% 52,9% 48,9% 70,8% 30,3% 10% 0% unter bis 75 bis 85 Jahre Jahre unter 75 unter 85 und älter Jahre Jahre (Datenquelle: SenIntArbSoz Berlin - PROSOZ / Berechnung und Darstellung: SenGesUmV - I A -) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -13-

14 Überblick Pflegestufe Leistungsberechtigte m. Pflegestufe I II III Deutschland 2005 (SGB XI) Berlin 2005 (SGB XI) Berlin 2006* (SGB XII) 51% 36% 13% 51% 36% 13% 26% 29% 16% *) zzgl. 29% ohne Pflegestufe ( Pflegestufe 0 ) bzw. ohne statistische Zuordnung; 2007 nicht ausgewertet SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -14-

15 Pflegestufe Personen mit Hilfe z. Pflege gem. SGB XII in Berlin Ende d. J nach Alter und Pflegestufe Mit zunehmendem Alter steigt die Anzahl der Leistungsberechtigten von Pflegeleistungen der Sozialhilfe mit Pflegestufe 2 oder 3. Anzahl der LB Leistungsempfänger S oziale Pflegeve egeversicherung am , Deutschland unter bis unter 75 bis unter 85 Jahre Jahre 75 Jahre 85 Jahre und älter Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 0 Anzahl der LB unter bis unter 75 bis unter 85 Jahre Jahre 75 Jahre 85 Jahre und älter 2 3 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 (Datenquelle: SenIntArbSoz Berlin - ProSoz / Berechnung und Darstellung: SenGesUmV - I A -) (Datenquelle: BMG-Homepage Berechnung und Darstellung: SenGesUmV - I A -) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -15-

16 Soziale Lage Bevölkerung ab 65 Jahre Quote Hilfe zur Pflege und Grundsicherung (SGB XII)/ räumliche Verteilung in Berlin Prozentualer Anteil der Personen mit Hilfe zur Pflege bzw. mit Grundsicherung gem. SGB XII in den Berliner Bezirken an der Bevölkerung des Bezirkes ab 65 Jahre am Ende des Jahres 2007 Quote Hilfe zur Pflege 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 12,0% 10,0% 8,0% 6,0% 4,0% 2,0% 0,0% Friedrichshain-Kreuzberg Mitte Lichtenberg Neukölln Charlottenburg-Wilmersdorf Marzahn-Hellersdorf Tempelhof-Schöneberg Spandau Pankow Reinickendorf Steglitz-Zehlendorf Treptow-Köpenick Berlin insgesamt Quote Grundsicherung Hilfe z. Pflege ab 65 Grundsicherung ab 65 0,0% (Datenquellen: SenIntArbSoz Berlin - PROSOZ; AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung u. Darstellung: SenGesUmV - I A -) Anmerkungen: Lichtenberg - einschließlich zentral verwalteter Fälle/Treptow-Köpenick - geringfügige Untererfassung SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -16-

17 Ausblick Entwicklung der Sozialhilfebruttoausgaben für Hilfe zur Pflege (SGB XII) von 1996 bis 2007 in Berlin Nach Tiefstand 2002 wachsende Ausgaben, v.a. für häusliche Pflege (in Pflegeversicherung derzeit Trend Leistungsverschiebung ambulant zu stationär) Millionen Euro Wirkung Einführung Pflegeversicherung häusliche Pflege insgesamt stationäre Pflege (Datenquelle: SenFin Berlin - ProFiskal / Berechnung und Darstellung: SenGesUmV - I A -) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -17-

18 Ausblick Entwicklung Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII (1)...Die perspektivische Entwicklung der Anzahl Anspruchberechtigter und der Kosten für Hilfe zur Pflege nach SGB XII sind v.a. abhängig von Bevölkerungsentwicklung Altersstruktur Geschlecht Entwicklung Pflegebedarf und steigender Lebenserwartung Trend Anstieg durchschnittlicher Pflegedauer bei relativ höherer Zunahme gesunder Lebenserwartung SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -18-

19 Ausblick Entwicklung Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII (2) Entwicklung sozialer Lage insbesondere der älteren Altersgruppen Leistungen der Pflegeversicherung gem. SGB XI Bislang erklärt sich das Wachstum der Ausgaben in gesetzl. Pflegeversicherung durch Veränderung von Leistungsansprüchen (Anzahl, Art und Umfang der Leistung), da die Pflegesätze bis 2007 unverändert blieben. Anders im SGB XII: Die tatsächlichen Kosten werden beglichen, d.h. eine Kostensteigerung je Leistung bedeutet bei gleich bleibenden oder nicht adäquat angepaßten Leistungen der Pflegeversicherung erhöhte steuerfinanzierte Ausgaben der Länder und Kommunen! SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -19-

20 Ausblick Entwicklung Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII (3) Preisentwicklung für Leistungen in der Pflege... SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -20-

21 Trendschätzung Entwicklung Anspruch auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII in Berlin bis 2030 (1) Nachfolgende Schätzung bis 2030 erfolgt unter der hypothetischen Annahme, dass altersspezifischer Pflegebedarf, Pflegedauer, Ausgabenstruktur und Leistungspreise gleich blieben Basis Quoten des Leistungsbezuges mit Stand Hochrechnung mit den aktuellen Daten der Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis 2030 Geschlechterdifferenzierte Bevölkerungsprognose (noch) nicht verfügbar SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -21-

22 Trendschätzung Entwicklung Anspruch auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII in Berlin bis 2030 (2) J. und älter 85 bis unter 90 J. 80 bis unter 85 J. 75 bis unter 80 J. 70 bis unter 75 J. 65 bis unter 70 J. 60 bis unter 65 J. 50 bis unter 60 J. 40 bis unter 50 J. 18 bis unter 40 J. 0 bis unter 18 J SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -22-

23 Trendschätzung Entwicklung Anspruch auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII in Berlin bis 2030 (3) Unter der hypothetischen Annahme, dass altersspezifischer Pflegebedarf, Pflegedauer, Lebenserwartung, Ausgabenstruktur und Leistungspreise gleich blieben, dürften die Kosten für Hilfe zur Pflege bis 2030 voraussichtlich deutlich ansteigen, denn... SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -23-

24 Trendschätzung Entwicklung Anspruch auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII in Berlin bis 2030 (4) geschätzter Zuwachs der Zahl der Anspruchsberechtigten auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII bei den Älteren beträgt im Vergleich 2007/ 2030 (bei alterspezifisch unveränderter Quote der Inanspruchnahme) 65 bis 75 Jahre + ca. 10% 75 bis 85 Jahre + ca. 50% 85 bis 90 Jahre + ca. 110% Ab 90 Jahre + ca. 220% Hinzu kommt neben höherer Pflegequote höherer Pflegebedarf bei den Älteren! Eher stationäre Versorgung Höhere Pflegestufen Stat. Bundesamt rechnete 2003 bundesweit mit Anstieg Pflegebedürftiger insgesamt bis 2020 um mehr als ein Drittel Vollstationäre Versorgung hat die mit Abstand höchsten durchschnittlichen Kosten je Empfänger/in (im Laufe d. J.) Anstieg der Pflegebedürftigtenzahlen soziale Pflegeversicherung Deutschland : Ambulant +2,2%/ Stationär +7,3% SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -24-

25 Trendschätzung Entwicklung Anspruch auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII in Berlin bis 2030 (5) Das heißt: Der voraussichtliche Zuwachs bei den älteren Leistungsberechtigten mit durchschnittlich höherem Pflegebedarf, höherem Anteil stationärer Versorgung dürfte den Kostenanstieg in der Sozialhilfe in Berlin noch zusätzlich beschleunigen! SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -25-

26 Trendschätzung Entwicklung Anspruch auf Hilfe zur Pflege gem. SGB XII in Berlin bis 2030 (6) Hinzu kommt: Zunehmende Einkommensarmut älterer Menschen Perspektivisch zunehmender Eintritt von Jahrgängen mit unterbrochenen Erwerbsverläufe bzw. mehrjährigem Hartz IV Bezug in s Rentenalter und dadurch mit geringeren Rentenbezügen Bislang keine dynamische Anpassung der Leistungshöhe der Pflegeversicherung an die Preisentwicklung (wachsende Kostenlücke SGB XI SGB XII) SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -26-

27 Trendschätzung Fazit Fazit: Die Schätzung kann zwar nur ungefähre Tendenzen der perspektivischen Entwicklung aufzeigen, macht aber deutlich, dass Im Zeitraum bis 2030 eine starke Zunahme der Anzahl hoch betagter pflege- und sozialhilfe-bedürftiger Menschen in Berlin zu erwarten ist, Eine Kostenlücke nicht nur in der Pflegeversicherung droht, sondern ein dynamischer Kostenanstieg für Pflegeleistungen für den Sozialhilfeträger folgen dürfte und Alters- und geschlechtsspezifische sowie regionale Versorgungsstrukturen in der Pflege vorausschauend angepasst werden sollten. SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -27-

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! SenGesUmV - I A 4 - Vortrag / Folie -28-

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