Umgang mit Forderungen
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- Josef Beckenbauer
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1 Umgang mit Forderungen Netzwerktreffen 40plus 02. April 2008 Rechtsanwalt Dr. Klaus Martin Klassen, Bonn
2 Übersicht Abwehr unberechtigter Forderungen Vorbereitung eigener Forderungen Durchsetzung eigener Forderungen
3 Abwehr unberechtigter Forderungen Liegt der Forderung/Rechnung ein Vertrag zugrunde? Scheinrechnung/Angebot auf Abschluss eines Vertrages wird als Rechnung oder Korrekturbogen versandt (z. B.: Deutsches Internetregister, Deutsches Unternehmensregister ) Kosten im Kleingedruckten Versteckter Abschluss eines Abonnements Was ist Inhalt des Vertrages und wurde die Leistung erbracht? Beispiel: Erstellung einer Internetseite Wer ist Inhaber der Domain? Wer hat die Urheberrechte an eingestellten Photos Gehören Design und Formulierung der Texte zum Vertragsumfang?
4 Ist die Leistung mängelfrei erbracht? Keine vollständige Zahlung bei Mängeln, da ansonsten Druck zur Nachbesserung fehlt. Zahlungsbelege aufbewahren Keine ungerechtfertigten Verzugskosten, insbesondere Inkassokosten akzeptieren Ist die Forderung berechtigt, es besteht aber ein Liquiditätsengpass, sollte zur Vermeidung weiterer Kosten mit dem Gläubiger über eine Stundung verhandelt werden. (Die Taktik: Kopf in den Sand stecken verursacht erhebliche Mehrkosten!)
5 Vorbereitung eigener Forderungen Zweck: Eine gute Leistung muss sachgerecht/vereinbarungsgemäß entlohnt werden Ein schlechtes Forderungsmanagement führt zu Liquiditätsproblemen. Die Zahlungsunfähigkeit (und nicht nur die Überschuldung) ist häufiger Insolvenzgrund. Das Forderungsmanagement beginnt nicht erst mit der Mahnung, sondern setzt im Vorfeld an.
6 Maßnahmen im Vorfeld des Vertragsabschlusses Wer ist mein Schuldner? Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse Prüfung des Zahlungswillens Bei Unsicherheit Bargeschäft, Vorkasse oder Vorschuss Prüfung der Zahlungsfähigkeit Jede Vorleistung stellt einen Kredit an den Vertragspartner dar. Bei größeren Summen sollte daher die Kreditwürdigkeit, also die Bonität des Vertragspartners, geprüft werden
7 Mögliche Informationsquellen: Unternehmensregister ( Handelsregister ( Gewerberegister ( je älter die Firma desto besser ) Schuldnerregister (Auskunft auch ohne Vollstreckungstitel) Insolvenzgericht ( Eigenauskuft der Schufa Bankauskunft
8 Maßnahmen bei Vertragsabschluss Verträge stets schriftlich, notfalls mündlich geschlossene Verträge schriftlich bestätigen auch bei Freunden und Bekannten Konkrete Benennung des Vertragspartners handelt der Geschäftsführer für sich persönlich oder für die von ihm vertretene juristische Person? Konkrete Benennung der Vertragsbedingungen Besicherung der Forderung Gesetzliche Sicherungsrechte, z. B.: Werkunternehmerpfandrecht, 647 BGB Bauhandwerkersicherungshypothek, 648 BGB Anspruch auf Sicherheitsleistung, 648a BGB Zurückbehaltungsrecht, 273 BGB bzw. 369ff HGB
9 Vertragliche Sicherungsrechte, z. B. Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen, 449 BGb Bürgschaft Vertragsklauseln: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder individuell An Gerichtsstandvereinbarung denken: Wirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute bzw. Unternehmen. Bei Verbraucherverträgen möglich für den Fall, dass der Schuldner nach Vertragsschluss ins Ausland verzieht oder der Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist Grundsätzlich gilt: Die Kosten für eine Vertragsberatung sind gering im Verhältnis zu den Kosten eines (verlorenen) Rechtsstreits
10 Durchsetzung eigener Forderungen Ohne besondere Abrede sind Leistungen aus Verträgen sofort zu bewirken, 271 BGB: Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Dies bedeutet: Die gesetzliche Regel ist das Bargeschäft, Ware oder Leistung werden Zug-um-Zug gegen die Geldzahlung ausgetauscht Gewerbliche Lieferungen und Leistungen erfolgen aber entweder ausdrücklich oder konkludent mit der Abrede, dass die Zahlung erst später erfolgen muss
11 Verzug tritt im nichtkaufmännischen Verkehr ein, wenn der Schuldner nach vollständiger Erbringung der Leistung durch die Gegenseite und Ablauf einer vereinbarten oder mit der Rechnung gesetzten Zahlungsfrist oder nach Erhalt einer Mahnung nicht zahlt. Er kommt ebenfalls in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zahlt, wenn er hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde Der kaufmännische Schuldner kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug
12 Konsequenz für die Vertrags- oder Rechnungsgestaltung: Im Vertrag konkrete Zahlungsziele nennen, z. B. zahlbar bis zum oder eine kalendermäßige Bestimmbarkeit, z. B. zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung Ist im Vertrag selbst ein konkretes Zahlungsziel nicht genannt, muss dieses in der Rechnung angegeben werden, z. B. zahlbar bis zum oder zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum Nur wenn der Schuldner ordnungsgemäß in Verzug gesetzt wurde, können ihm weitere Kosten der Rechtsverfolgung (Mahnkosten, Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) aufgegeben werden. Erst ab Verzug schuldet er Verzugszinsen (5 % bzw. 8 % über Basiszinssatz)
13 Die Forderungsbeitreibung Rechnung sofort nach Leistungserbringung versenden (unmittelbar nach Erbringung einer ordnungsgemäßen Leistung ist die Zahlungsbereitschaft am höchsten). Die Rechnung muss klar und verständlich sein. Liegt der Rechnung ein Angebot zugrunde, sollten die Rechnungsziffern mit den Angebotsziffern übereinstimmen. Bankverbindung nennen. Unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen. Zwar kann auch mündlich gemahnt werden; aus Beweisgründen und um der Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, sollte jedoch immer schriftlich gemahnt werden. Nicht häufiger als 2 x mahnen, bei Nichtzahlung die Einleitung gerichtlicher Schritte androhen.
14 Bei Nichtzahlung sollte die Forderung umgehend tituliert werden. Ein Schuldner, der nach spätestens zwei Mahnungen nicht gezahlt und keine Mängelrügen erhoben hat, ist entweder zahlungsunfähig oder unwillig. Der Schuldner kann zusätzlich zur schriftlichen Mahnung auch telefonisch an die Zahlung erinnert werden Werden mehrere Beträge geschuldet, sollte genau bezeichnet werden, auf welche Rechnung sich die Mahnung bezieht. Häufig behaupten die Schuldner, die Rechnung nicht erhalten zu haben. In bestimmten Fällen kann es sich daher lohnen, die Rechnung oder später auch die in Verzug setzende Mahnung per Einschreiben oder Boten zu versenden. Um weiteren Verzögerungen vorzubeugen, kann der Mahnung auch eine Kopie der Rechnung beigefügt werden.
15 Immer mehr Gerichte akzeptieren eine Mahnpauschale von ca. 5. Diese kann aber erst nach Verzugseintritt geltend gemacht werden, nicht bereits mit der in Verzug setzenden Mahnung. Notfalls Forderung ohne weitere Maßnahmen ausbuchen, wenn nicht mit einer Beitreibung gerechnet werden kann. ( Dem schlechten Geld kein gutes Geld hinterherwerfen )
16 Notwendige Rechnungsangaben Rechnungen für Lieferungen/Leistungen im Inland müssen folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmens Umsatzsteueridentifikationsnummer (nicht erforderlich bei Rechnungen unter 150 ) Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung bzw. Leistung (nicht erforderlich bei Rechnungen unter 150 ) Ausstellungsdatum Fortlaufende Rechnungsnummer (nicht erforderlich bei Rechnungen unter 150 ) Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistungen
17 Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum Nettobetrag (nicht erforderlich bei Rechnungen unter 150 ) Separater Mehrwertsteuerausweis unter Nennung des konkreten Steuersatzes Gesamtrechnungsbetrag (incl. Mehrwertsteuer) (nicht erforderlich bei Rechnungen unter 150 ) Bei Rechnungen über die UID-Nummer des Empfängers
18 Die Möglichkeiten der Titulierung einer Forderung Notarielles Schuldanerkenntnis Die kostengünstigste und schnellste Möglichkeit der Titulierung einer Forderung ist die Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Die Notarkosten bei einer Forderung von belaufen sich auf 42. Der Schuldner wird allerdings in den seltensten Fällen freiwillig ein solches Schuldanerkenntnis abgeben. Gerichtlicher Mahn-/Vollstreckungsbescheid Eine weitere kostengünstigste Möglichkeit der Titulierung ist der Mahnund Vollstreckungsbescheid. Dieser Weg sollte gewählt werden, wenn von Schuldnerseite keine Einwendungen zu erwarten sind. Die Gerichtskosten bei einer Forderung von belaufen sich auf 60,50. Dauer des Verfahrens ca. 6 Wochen. Nur in ca. 20% aller Fälle wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.
19 Vordrucke sind im Schreibwarenhandel erhältlich. In Nordrhein- Westfalen besteht das automatisierte Mahnverfahren ( Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch bzw. gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein oder sind von vornherein Einwendungen des Schuldners zu erwarten, muss das Prozessverfahren durchgeführt werden. Bei einem Streitwert von belaufen sich die Gerichtskosten auf 363 und die Anwaltskosten auf ca. 770 (netto). Dauer des Verfahrens: ca. 4 bis 9 Monate
20 Zusammenfassung der wichtigsten Regeln: Kenne deinen Vertragspartner Verträge und Absprachen nur schriftlich Klare und ausführliche Vertragsgestaltung Im Vertrag oder Rechnung eindeutige Zahlungsziele nennen Die Rechnung sofort nach Fälligkeit versenden Kurzfristig nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen Nicht mehr als zwei Mahnungen versenden (wer dann nicht zahlt, ist entweder zahlungsunfähig oder unwillig) Forderung möglichst zeitnah titulieren und vollstrecken ( wer zuerst kommt, mahlt zuerst )
21 Bei Rückfragen: Rechtsanwalt Dr. Klaus Martin Klassen Thomas-Mann-Str Bonn
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