- Fachgutachten - Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG)

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1 Datum Mainz, Aktenzeichen Windkraft/41.2 Naturschutzfachliche Aspekte, Hinweise und Empfehlungen zur Berücksichtigung von avifaunistischen und fledermausrelevanten Schwerpunkträumen im Zuge der Standortekonzeption für die Windenergienutzung im Bereich der Region Rheinhessen-Nahe - Fachgutachten - Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG) in Zusammenarbeit mit den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (Obere Naturschutzbehörden) sowie der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (VSW) Mainz, Oktober 2010

2 Datum Mainz, Aktenzeichen Windkraft/41.2 Fachgutachten zur Identifizierung von konfliktarmen Räumen sowie zur Empfehlung von Ausschlussflächen für Windenergienutzung (Text und Karten) Bearbeitung: Thomas Wolf (Hotline Biodiversität), Ludwig Simon (Ref. 41.2) und Dr. Walter Berberich (Ref. 41.4) Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) Kaiser-Friedrich-Straße Mainz Telefon Arbeitsgruppe: T. Wolf & L. Simon (Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz) Dr. K. Richarz & M. Hormann (Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland- Pfalz und das Saarland) M. Braun (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) T. Schlindwein (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) Dr. M. Herrmann (ÖKO-LOG Freilandforschung) Mainz, im Oktober 2010

3 INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG... V 1 EINLEITUNG UND ZIEL METHODISCHE GRUNDLAGEN Untersuchungsgebiet Datenrecherche DARLEGUNG VON KONFLIKTPOTEN-ZIALEN FÜR VÖGEL UND FLEDERMÄUSE AN WINDKRAFTANLAGEN Vögel und Windenergieanlagen Fledermäuse und Windenergieanlagen ERMITTLUNG VON AVIFAUNISTISCHEN UND FLEDERMAUSRELEVANTEN FUNKTIONSRÄUMEN Vorkommen und bedeutende Funktionsräume von windkraftsensiblen Brutvogelarten National bedeutsame Brutpopulation des Wiedehopfes im nördlichen Rheinhessen Bedeutsame Rastflächen von windkraftsensiblen Vogelarten Verdichtungszonen des Vogelzuges im Hauptzugkorridor Rheinhessen-Nahe EU-Vogelschutzgebiete Betrachtungsrelevante Funktionsräume von windkraftsensiblen Fledermausarten ABLEITUNGEN ZUR NATURSCHUTZFACHLICHEN EMPFEHLUNG VON AUSSCHLUSSGEBIETEN FÜR WINDKRAFTNUTZUNG Ausschlussgebiete aufgrund bedeutender Funktionsräume für Vögel Ausschlussgebiete aufgrund bedeutender Funktionsräume für Fledermäuse Hinweise zur Vorgehensweise in FFH-Gebieten Empfehlende Hinweise zur planerischen Berücksichtigung von Wildtierkorridoren und Querungsbauwerke auf Ebene der regionalen Raumplanung Hinweise zu artenschutzrechtlichen Aspekten ( 44 BNatSchG) ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN ZUR STANDORTEPLANUNG WINDKRAFT LITERATUR...35 DANK...52 ANHANG ANHANG iii

4 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Liste der betrachtungsrelevanten Brutvogelarten...18 Tabelle 2: Liste der betrachtungsrelevanten Rastvogelarten...21 Tabelle 3: Abstandsempfehlungen zu bedeutenden Lebensräumen betrachtungsrelevanter Rastvogelarten...22 Tabelle 4: Liste der betrachtungsrelevanten Fledermausarten...27 Karten TK 50 (Maßstab 1 : ) 5912 Kaub, 5914 Wiesbaden, 6108 Bernkastel-Kues, 6110 Simmern, 6112 Bad Kreuznach, 6114 Mainz, 6116 Darmstadt-West, 6308 Idar-Oberstein, 6310 Kirn, 6312 Rockenhausen, 6314 Alzey, 6316 Worms und 6508 St. Wendel Zitiervorschlag LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ (2010) (Bearbeiter: Thomas Wolf, Ludwig Simon und Dr. Walter Berberich): Naturschutzfachliche Aspekte, Hinweise und Empfehlungen zur Berücksichtigung von avifaunistischen und fledermausrelevanten Schwerpunkträumen im Zuge der Standortekonzeption für die Windenergienutzung im Bereich der Region Rheinhessen-Nahe. - Fachgutachten zur Identifizierung von konfliktarmen Räumen sowie zur Empfehlung von Ausschlussflächen für Windenergienutzung. Erstellt für die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe. 52 Seiten + Karten. Mainz. iv

5 ZUSAMMENFASSUNG Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe bereitet die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Windkraft vor. Sie hat das LUWG (vertreten durch das Referat 41.2) gebeten, unter Einbeziehung weiterer Experten und Fachbehörden (Arbeitsgruppe), fachplanerische und artenschutzrelevante Aspekte des Fledermausund Vogelschutzes frühzeitig hierin einzubringen. Zunächst erfolgte die differenzierte Darlegung des Spannungsfeldes von Vögeln und Fledermäusen an Windkraftanlagenstandorten (Kap. 3), die auf der Basis einer wissenschaftlichen Auswertung vorgenommen wurde. Bei den Vögeln bestehen drei potenzielle Konfliktbereiche mit Windkraftnutzung, die nur für bestimmte Vogelarten in Abhängigkeit von speziellen Situationen (Naturraum, Geländetopologie, Phänologie, Landnutzung usw.) zutreffen: Lebensraum-Entwertung von windkraftsensiblen Vogelarten (Rast- oder Brutgebiete) durch a) direkte Lebensraumverluste, b) Scheucheffekt und Meideverhalten und c) spezielle Auswirkungen auf Rastvogelarten (ohne Gewöhnungseffekte), Kollisionsrisiko, d. h. Individuenverluste durch Vogelschlag und Verunfallung an Windkraftkraftanlagen und Beeinträchtigungen des bodennahen Vogelzuges (lokale Barriereeffekte). Hinsichtlich des Kollisionsrisikos ist - basierend auf Fundstatistiken - von einer erheblich erhöhten Gefährdung des Rotmilans in der Brutzeit auszugehen. Bei wenigen Fledermausarten ergibt sich eine potenzielle Beeinträchtigung durch das erheblich erhöhte Verunfallungsrisiko von Individuen an Windkraftanlagen in Bereichen mit bedeutender Fledermausaktivität. Im nächsten Schritt wurden die für den Planungsraum maßgeblich relevanten, windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten identifiziert (Literaturrecherche), anhand deren in einem weitgehend flächendeckenden Ansatz die bekannten Vorkommen recherchiert und die artspezifisch bedeutenden Funktionsräume lokalisiert und be- v

6 wertet wurden (Kap. 4). Folgende Vorkommen von windkraftsensiblen Brutvogelarten (nach LAG-VSW 2007) sind für den Planungsraum maßgeblich: Baumfalke (Falco subbuteo), Haselhuhn (Testrastes bonasia), Rohr- (Circus aeruginosus), Korn- (C. cyaneus) und Wiesenweihe (C. pygargus), Rotmilan (Milvus milvus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Uhu (Bubo bubo), Wachtelkönig (Crex crex), Wanderfalke (Falco peregrinus), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wespenbussard (Pernis apivorus), Wiedehopf (Upupa epops) und Zwergdommel (Ixobrychus minutus) sowie Brutkolonien von Graureiher (Ardea cinerea) und Kormoran (Phalacrocorax carbo). Windkraftsensible Rastvogelarten sind: Kiebitz (Vanellus vanellus), Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) und Kranich (Grus grus); ferner wurden temporär genutzte Gebiete mit Ansammlungen von Rotmilanen und Gebiete mit Schlaf-, Mauser- und Rastplatzfunktion von Wiesen-, Korn- und Rohrweihen berücksichtigt. Folgende windkraftsensiblen Fledermausarten sind für den Planungsraum maßgeblich: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Großer Abendsegler (Nyctalus noctula). Mit Ausnahme der Zwergfledermaus handelt es sich hierbei um wandernde Arten, wobei die Daten und das Wissen über Vorkommen des Abendseglers im Vergleich zu den übrigen Arten - regional herausragen. Für die naturschutzfachlich bedeutenden Funktionsräume werden in Anlehnung an entsprechende Konventionen von landes- und bundesweiten Expertengremien (Rundschreiben MF, ISM, MWVLW & MUF [FM ] 2006, LAG-VSW 2007, PIELA 2010) Restriktionsflächen (Tabuzonen) für Windkraftnutzung empfohlen (Kap. 5.1 und 5.2 bzw. Anhang 2). Die verwendeten Abstandskriterien wurden mit den beteiligten Experten der Arbeitsgruppe abgestimmt. Auf Ebene der regionalen Raumplanung müssen die naturschutzfachlich bedeutsamen Aspekte Biotopverbund und Wildtierkorridore Beachtung finden (MUFV 2008). vi

7 Hierzu sind die im aktuellen Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) dargestellten Wildtierkorridore für großräumig agierende Tierarten zu berücksichtigen (einschl. Maßnahmen an Querungsbauwerken). Aus diesem Anlass heraus werden für die im LEP IV dargestellten, regional bis europaweit bedeutenden Wanderkorridore für Arten des Waldes und des Halboffenlandes (wie Luchs, Wildkatze, Rothirsch und Wildschwein) als Restriktionsflächen für Vorrangbereiche der Windkraftnutzung empfohlen. Darüber hinaus sind punktuelle Ausschlussflächen für Windkraftnutzung im Bereich von errichteten oder geplanten Querungsbauwerken über bestehende Barrieren (Verkehrswege, Dämme) zu empfehlen, da diese in ihrer Wirksamkeit ansonsten stark beeinträchtigt und mit erhöhter Wahrscheinlichkeit funktionslos werden. Insofern ist das vorliegende Fachgutachten als Abwägungsgrundlage in der Regionalplanung und als Planungshilfe zur Schichtung von Vorrangflächen für Windkraft zu verstehen. Einerseits werden vorrangige, fachlich begründete Ausschlussgebiete (Tabuflächen) empfohlen, andererseits die nach derzeitigem Kenntnisstand konfliktarmen Bereiche identifiziert. Ausschlussgebiete sind nur dort zu empfehlen, wo mit großer Wahrscheinlichkeit ein hohes Konfliktpotenzial zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Windkraftnutzung zu erwarten ist (vgl. Rundschreiben MF, ISM, MWVLW und MUF ). Für den Bau von Windenergieanlagen sind grundsätzlich eine einheitliche Planung und Bewertung zu fordern. Daher werden in Kap. 6 pauschal zu empfehlende Methoden und Maßnahmen vorgeschlagen, die aus artenschutzfachlichen Gründen im Einzelgenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Die als bedeutend identifizierten Funktionsräume von windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten wurden mittels GIS (Geografisches Informationssystem) kartografisch bearbeitet und als Kartenwerk im Maßstab 1 : sowie als shape-dateien erstellt. 1 Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten (vom 30. Januar 2006, FM ) vii

8 1 EINLEITUNG UND ZIEL Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe sollen Vorrangflächen für Windenergienutzung ausgewiesen werden. In Vorbereitung dessen hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe am das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland- Pfalz (LUWG), vertreten durch Referat 41.2 und unter Einbeziehung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Oberen Naturschutzbehörden der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (Nord und Süd) sowie der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland gebeten, fachplanerische und artenschutzfachliche Aspekte des Fledermausund Vogelschutzes frühzeitig hierin einzubringen 2. Die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie muss sich rein an fachlichen und möglichst allgemein gültigen Kriterien orientieren. Dabei sind naturschutzfachlich bedenkliche Standorte zu identifizieren und durch Anwendung pauschaler, fachlich begründeter Kriterien von solchen mit geringer naturschutzfachlicher Relevanz zu selektieren. Standorte mit einem erheblichen Beeinträchtigungspotenzial sollten frühzeitig insbesondere auf Ebene einer realistischen Regional- oder Flächennutzungsplanung als Tabuzonen zu benennen. Wohl gemeinte Befürchtungen, dass die gesetzlich berechtigten Naturschutz-Argumente zu einer de-fakto-blockade des weiteren Ausbaus der Windenergie führen, sind vor dem Hintergrund weiterer mannigfaltiger Auflagen in demokratischen Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen, wie z. B. den Auflagen aus dem Bau-, Immissionsschutz- und Luftverkehrsrecht sowie dem desto trotz hohen Angebot an verbleibenden bzw. ausbaufähigen, aber weitgehend konfliktfreien Standortalternativen und der rasanten technischen Weiterentwicklung von Anlagentypen mit denen die Erschließung und Nutzung bislang wenig ertragreicher Windpotenzial-Standorte möglich wird, nicht nachvollziehbar. In der Praxis mischen sich in Standortentscheidungen leider aber allzu oft instrumentalisierte Gemein- oder Einzelinteressens oder andere diffuse Argumente ein, die dem Naturschutz in erheblichem Maße Schaden können. Dies führt zu einer im höchsten Maße unbefriedigenden Gesamtsituation, dass auf der Ebene von nachgeschalteten verwaltungsgerichtlichen Einzelfall-Entscheidungen einerseits naturschutzfachlich kritische Standorte zugelassen, während andererseits naturschutzfachlich weniger problematische Anlagen nicht genehmigt werden. Grundsätzliche, fachlich transparente und regional differenzierte Pauschal- Richtwerte sind deshalb äußerst wertvolle Orientierungshilfen für Planungsträger, Zulassungs- und Genehmigungsbehörden. Insbesondere deshalb, da bei Einzelstandort- 2 Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (2010) 1

9 Entscheidungen die Komplexität der artenschutzfachlich zu berücksichtigenden Aspekte (neben einer ganzen Reihe weiterer Abwägungsaspekte) von den Unteren und Oberen Naturschutzbehörden kaum mehr zu bewältigen ist. Mittel- bis langfristig betrachtet sind unter Berücksichtigung des aktuellen Wissenszugewinns und neuer Erkenntnisse aus tierökologischen Begleitstudien hinreichend flexible Leitlinien für den weiteren Ausbau von Windenergiestandorten gefragt. Bis dato sind regionalisierte Fachbeiträge erforderlich, um das Spannungsfeld Windenergienutzung und Naturschutz planerisch zu entschärfen. Um potenzielle artenschutzfachliche Konflikte mit dem Vogel- und Fledermausschutz zu minimieren, werden bei der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Windkraft in einem weitgehend flächendeckenden Ansatz die bekannten Vorkommen und bedeutenden Funktionsräume von für Windenergieanlagen sensiblen Vogel- und Fledermausarten in der Planungsregion Rheinhessen-Nahe und angrenzenden Bereichen recherchiert, lokalisiert und bewertet. Dies um einerseits vorrangig fachlich begründete Ausschlussgebiete (Tabuflächen) zu empfehlen und um andererseits nach derzeitigem Kenntnisstand konfliktarme Bereiche zu identifizieren. Insofern ist das vorliegende Fachgutachten als Abwägungsgrundlage in der Regionalplanung und als Planungshilfe zur Schichtung von Vorrangflächen für Windkraft zu verstehen. Ausschlussgebiete sind dort zu empfehlen, wo mit großer Wahrscheinlichkeit ein hohes Konfliktpotenzial zwischen den Belangen des Naturschutzes und der Windkraftnutzung zu erwarten ist (vgl. Rundschreiben MF, ISM, MWVLW und MUF ). 3 Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten (vom 30. Januar 2006 (FM )) 2

10 2 METHODISCHE GRUNDLAGEN 2.1 Untersuchungsgebiet Der Untersuchungsraum ist die Planungsregion Rheinhessen-Nahe (eine von fünf Planungsregionen in Rheinland-Pfalz). Sie besteht aus den Teilräumen Rheinhessen und dem Naheraum und umfasst die vier Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen sowie die beiden kreisfreien Städte Mainz und Worms. Darin eingebettet sind 26 Verbandsgemeinden, sieben verbandsfreie Städte, eine verbandsfreie Gemeinde und 342 Ortsgemeinden. Sie erstreckt sich über eine Fläche von ca km 2 und besitzt eine West-Ost-Ausdehnung von ca. 105 km sowie eine Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 60 km 4. Die Planungsregion Rheinhessen-Nahe liegt naturräumlich betrachtet zwischen dem Rhein (im Übergangsbereich von Ober- und Mittelrhein), dem Hunsrück, Taunuskamm und Donnersberg. Dementsprechend vielfältig sind ihre geomorphologischen, klimatischen und landeskulturellen Binnendifferenzierungen. Die östliche Teilregion erstreckt sich über Rheinhessen zwischen Worms, Bingen und der Landeshauptstadt Mainz. Diese wird durch das Landschaftsbild des rheinhessischen Tafelund Hügellandes und seine durch Acker-, Wein- und Obstbau dominierten, siedlungs- und waldarmen Hochflächen (Plateaus) geprägt. Die westliche Teilregion besteht aus dem Naheraum sowie aus den angrenzenden Randbereichen der Mittelgebirgslagen von Hunsrück und Soonwald (im Norden) sowie vom Nordpfälzer Hügelland (im Süden). Bis auf das östliche Nahetal, das durch Weinanbaulagen bestimmt wird, stellt sich der überwiegende Teil dieser Region als reich strukturierte Kulturlandschaft mit erheblich waldreicheren Teilräumen dar. 2.2 Datenrecherche Um zunächst das artenschutzfachliche Beeinträchtigungspotenzial in der Planungsregion zu erfassen, wurden aktuelle Vorkommen von windkraftsensiblen und -relevanten Vogel- und Fledermausarten recherchiert. Eine aktuelle Überprüfung und Verifizierung dieser Angaben durch die Befragung von Experten, die Sichtung von Datenbeständen und Literaturrecher- 4 Ferner wurde ein erweiterter Betrachtungsraum entlang der Außengrenze einbezogen, der einen Puffer von 3 km Breite besitzt. Dieser ist fachlich erforderlich, um entsprechende Vorkommen und Aktionsradien potenziell windkraftsensibler Vogelarten zu berücksichtigen. 3

11 chen diente dabei als Grundlage, um avifaunistisch und fledermauskundlich besonders wertvolle Räume zu identifizieren, die sich als funktional bedeutende Schwerpunkträume im Bereich des Raumes Rheinhessen-Nahe abgrenzen lassen. Soweit verfügbar, wurden alle relevanten, artspezifischen Aspekte berücksichtigt und mittels naturschutzfachlicher Kriterien abgeprüft. Die Resultate dienten als Grundlage für ein einfaches Bewertungssystem und zur Identifizierung von Flächen und Räumen, die ein hohes Konfliktpotenzial zwischen den Belangen des Artenschutzes und denen der Windkraftnutzung mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lassen. Es wurden folgende Experten befragt und/oder diverse Datenquellen ausgewertet: Arbeitskreis Fledermausschutz Rheinland-Pfalz (Arbeitsgespräch am ) Regionale Gebietskenner und ehrenamtliche Ornithologen der Naturschutzverbände (u. a. Arbeitsgespräch am ) sowie Mitarbeiter von regional tätigen Planungsbüros, u. a. mit Schwerpunkt Windenergie-Planungen (u. a. Arbeitsgespräch am 11., 16. und ) 6 Expertenbefragung der Oberen Naturschutzbehörden der SGDen und der Staatlichen Vogelschutzwarte Datenbestand des LUWG u. a. mit Daten der SGDen und der Staatlichen Vogelschutzwarte 7 themenrelevante Beiträge in naturwissenschaftlichen Veröffentlichungsreihen ornithologische und fledermauskundliche Gutachten zu Standortplanungen Hinsichtlich der Vollständigkeit der Datengrundlage ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund einer räumlich und zeitlich heterogenen und insbesondere im Westen des Planungsraumes unvollständigen Datenlage keine vollflächige Bearbeitung und Bewertung des Gesamtgebietes gewährleistet werden können. Der Datenzeitraum umfasst die Jahre mit einem aktuellen Schwerpunkt von Eine Ausnahme bilden Nachweise des Haselhuhns. Von dieser methodisch nur sehr schwer zu erfassenden Art flossen auch Daten aus einem Artenschutzprojekt ein, wel- 5 Teilnehmer: Dr. A. Kiefer, Dr. S. Wöhl, H. König 6 Teilnehmer (insgesamt): J. Tauchert, A. Kaiser, H.-G. Folz, T. Grunwald, F. Adorf, J. Lehnert, M. Korn 7 Zur Datenbank der Staatlichen Vogelschutzwarte ist auszuführen, dass diese nach oberflächlicher Sichtung sowohl Angaben über Reproduktions- als auch funktional bedeutende Nahrungsräume bestimmter Arten beinhaltet. Dies ist für die hier bearbeitete Fragestellung in der überwiegenden Zahl der Fälle eine wertvolle Hilfe, da es sich hierbei in der Regel um großräumig agierende Vogelarten handelt, bei denen eine differenzierte Betrachtung von Brut- und Nahrungshabitaten (z. B. Schwarzstorch Ciconia nigra, Rotmilan Milvus milvus) erforderlich ist (funktionaler Zusammenhang). 4

12 ches Vorkommen aus den 1980er-Jahren berücksichtigt. Die zeitliche Kontinuität der Datengrundlagen und -erfassung ist insgesamt heterogen, insbesondere die der Brut- und Rastvogelvorkommen. Dies hat bekanntlich verschiedene Gründe. Ursächlich sind hierfür die Sachverhalte, dass bis auf wenige Ausnahmen (Auswertung von Standortgutachten, Stichprobenerfassungen in Schutzgebieten) der überwiegende Anteil der Daten aus ehrenamtlichen Erfassungen stammt, diese aber nicht alljährlich gleichermaßen erfolgen. Zudem stammen viele Daten aus Untersuchungen mit nur einjährigem Bearbeitungszeitraum. Zum anderen sind die bekannten Vorkommen jährlich nicht gleichermaßen besetzt, sondern variieren im Rahmen natürlicher Fluktuationen oder aufgrund externer und diffuser Faktoren 8. Deshalb ist im Hinblick auf die Verortung von Brutvogelvorkommen das ökologische Verständnis erforderlich, dass viele Arten über alternierend genutzte Brutplätze verfügen (z. B. Rotmilan, Wespenbussard, Wachtelkönig, Baumfalke, Schwarzstorch). Insofern handelt es sich bei den kartografisch verorteten Vorkommen um Darstellungen konkreter Nachweise von windkraftsensiblen Brutvogelarten in artspezifisch geeigneten Lebensräumen bzw. Großvogellebensräumen. Im Hinblick auf die mit der Bearbeitung des Auftrages verbundenen, speziellen Fragestellungen stellen diese Naturschutz-Daten die aktuell beste Wissensgrundlage dar. Sie wurden auf Plausibilität geprüft. Die eruierten Daten wurden in ein Geografisches Informationssystem eingespeist und als Punkt- und Flächendaten kartografisch dargestellt (Maßstab 1 : ). 8 Die durch die aufgezeigten Erfassungs- und Datenlücken (Diskontinuität) bedingten Unschärfen in den Aussagen des Fachgutachtens bzw. daraus sich ergebende Defizite können den Bearbeitern nicht angelastet werden. 5

13 3 DARLEGUNG VON KONFLIKTPOTEN- ZIALEN FÜR VÖGEL UND FLEDER- MÄUSE AN WINDKRAFTANLAGEN Auf Basis einer Auswertung aktueller Studien (vgl. Kap. 7) werden die wesentlichen Aspekte im Spannungsfeld zwischen dem Vogel- und Fledermausschutz und der Windkraftnutzung im Hinblick auf potenziell relevante, artenschutzfachliche Konflikte erläutert. 3.1 Vögel und Windenergieanlagen Bei der Gruppe der Vögel stellen die Entwertung von essentiell bedeutenden Brut- und Rastgebieten durch Scheuch- oder Meideeffekte, direkte Individuenverluste und Verletzungen durch Kollisionen ( Vogelschlag ) sowie lokale Barriere-Effekte für den bodennahen Vogelzug 9 (weiträumiges Umfliegen der Anlagen) die bedeutendsten Wirkfaktoren und Konfliktsituationen dar. Sowohl die Lebensraumentwertung als auch individuelle Beeinträchtigungen gelten nur eingeschränkt, da diese nur bei wenigen gefährdeten Brut- und Rastvogelarten relevant sind. Insgesamt betrachtet, bergen die Eingriffe durch den Bau, die Anlage und den Betrieb von Windkraftanlagen ein art- und gebietsspezifisch zu differenzierendes Gefährdungspotenzial für Vögel 10, das vor dem Hintergrund der technischen Weiterentwicklung und den Anlagen neuer Generation zu betrachten ist. Aktuell, d.h. seit dem führt und koordiniert das Michael-Otto-Institut im NABU das vom Bundesumweltministerium geförderte Forschungsprojekt Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge durch. In Rahmen dessen wird das Verhalten ausgewählter Greifvogelarten in der Nähe von Windkraftanlagen untersucht (NABU 2010). Ergebnisse sind aufgrund einer Verlängerung der Projektzeit um das Jahr 2010 noch nicht verfügbar. 9 bodennaher Vogelzug entspricht Flughöhe bis ca. 200 m (BRUDERER & LIECHTI 1998) 10 Quellen (Auswahl): IHDE & VAUK-HENTZELT (1999), SCHERNER (1999), HANDKE (2000), SCHREIBER (2000), ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) IN RICHARZ et al. (2001), STÜBING (2001, 2003), REICHEN- BACH (2003) 6

14 Bis dato zeigen sich folgende Aspekte im potenziellen Spannungsfeld Vögel und Windenergieanlagen: Lebensraum-Entwertung von Rast- oder Brutgebieten windkraftsensibler Vogelarten Windenergieanlagen wirken sich nur bei bestimmten Brut- und Rastvogelarten negativ aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind vor allem das Zusammenwirken von Vertikalstrukturen und Rotorbewegungen ursächlich, die eine Störungsquelle darstellen, die in der ursprünglichen Landschaft nicht vorkommen. Durch diese wird ein Feindvermeidungsverhalten gegenüber WEA bzw. von diesen erzeugten Luftverwirbelungen, Diskoeffekten/Schattenwurf und /oder Geräuschemissionen ausgelöst, in Nähe von Windenergieanlagen zu einem Meideverhalten führt, wodurch flächige Entwertungen von Rast- oder Brutlebensräumen, aber auch von Zugkorridoren entstehen können. Ferner führt die Errichtung von Zuwegungen oder die Durchführung anderer Erschließungsmaßnahmen zu temporär wirkenden Störungsfaktoren 11. Direkte Lebensraumverluste Der direkte Flächenverlust durch Windenergieanlagen ist flächen- und verhältnismäßig eher gering, so dass es höchstens zu indirekten Beeinträchtigungen kommt. Im Vergleich zu anderen alternativen Energien, insbesondere Solaranlagen sind die Auswirkungen des Flächenverlustes durch WEA gering. Der aktuelle Forschungsstand zum beschriebenen Spannungsfeld ist unterschiedlich. Hierbei sind insbesondere fehlende Langzeit-Untersuchungen, deren Resultate in Korrelation zu natürlichen Fluktuationen, Populationstrends sowie anderen anthropogen bedingten Gefährdungsfaktoren zu setzen sind (BAUER & BERTHOLD 1996), zu erwähnen. Ebenso fehlen abgesicherte Daten zu physiologischen und populationsbiologischen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel (und Fledermäuse). Daher sind planungsrelevante Interpretationen und Aussagen möglichst nur auf Basis systematischer Untersuchungen zu empfehlen. 11 Gewöhnung: Im Hinblick auf eine mögliche Gewöhnung an Windenergieanlagen zeigen Brutvogelarten, deren Individuen/Teilpopulationen sich über längere Zeit (mehrere Monate) in belasteten Gebieten aufhalten, offensichtlich eine deutlich besser ausgeprägte Adaption als beispielsweise Rastvögel (Individuen), die solche Räume generell nur über kurze Zeiten aufsuchen. Für vorbeiziehende bzw. vorüberfliegende Individuen durchziehender Arten können die geringsten Gewöhnungseffekte angenommen werden. 7

15 Aus den Küstenräumen von West- und Südeuropa und der norddeutschen Tiefebene liegen die meisten Untersuchungen vor 12, während aus dem mitteleuropäischen Mittelgebirgsraum nur einzelne wissenschaftlich validierte Studien vorliegen (STÜBING 2001, 2003). Aufgrund des einerseits deutlich unterschiedlichen Vogelarteninventars und andererseits unterschiedlicher Geomorphologie (u. a. Landschaftsstruktur) lassen sich die Ergebnisse aus den Küstengebieten nicht vorbehaltlos auf die Binnenland- und Mittelgebirgssituation transferieren (s. auch ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, STÜBING 2003). Meidedistanzen oder Ausweich- bzw. Annäherungsmöglichkeiten spielen in Abhängigkeit von artspezifischen Verhaltensweisen eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung von Windenergievorhaben. Diese sind jedoch in Abhängigkeit von verschieden Faktoren zu differenzieren. Verschiedene Arteninventare in unterschiedlichen Großlebensräumen Während in den Küstenregionen vor allem Offenland- und Wasservogelarten (Arten der Feuchtgebiete) wie Enten, Gänse, Watvögel und Möwen relevant sind, dominieren in den Mittelgebirgen die Waldarten und Halboffenlandbewohner. Diese zeigen art- und gruppenspezifische sowie mitunter intraspezifische Verhaltensunterschiede gegenüber Windenergieanlagen. Kiebitze (Vanellus vanellus) zeigen als Rastvögel gegenüber Windrädern eine deutliche Fluchtdistanz und sind auf genügend große und funktional zusammenhängende Ausweichhabitate (Offenlandbiotope wie weithin überschaubares Acker- oder Grünland) angewiesen, so dass sie sich im Falle einer Gewöhnung anlagennahen Flächen nähern können. Waldreiche Mittelgebirgslagen beherbergen diese Raumpotenziale meist nicht, da geeignete, offenlanddominierte Grünland- und Ackerflächen oftmals unterrepräsentiert sind und gehölz- und waldreiche Strukturen oder das Landschaftsrelief potenzielle Ausweichräume einschränken. Infolgedessen kommt es zu einer vollständigen Entwertung von funktionalen Rastlebensräumen, so dass für die Mittelgebirgs-Teilpopulationen unter diesen Bedingungen nur geringe Gewöhnungseffekte zu erwarten sind. Ein ähnliches Verhalten zeigen Feldlerchen (STÜ- BING 2001). Dies verdeutlicht, dass eine art-, lebensraum- und kontextspezifische Differenzierung des Meideverhaltens erforderlich ist. Ferner wird deutlich, dass insbesondere ausgeräumte Agrarsteppen", wie sie beispielsweise im rheinhessischen Hügelland zu finden sind, eine hohe funktionale Bedeutung für die Avifauna besitzen. Derartige Landschaftsstrukturen können bedeutende Vorkommen von traditionell genutzten Rastplätzen beherbergen, die für wind- 12 BACH et al. (1999), GERJETS (1999), HANDKE et al. (1999), KOOP (1999), SCHREIBER (1999, 2000), WALTER & BRUX (1999), KETZENBERG (2001), KOWALLIK & BORBACH-JAENE (2001), KRUCKENBERG & BORBACH-JAENE (2001), KETZENBERG et al. (2002), KRUCKENBERG (2002), REICHENBACH (2003) 8

16 kraftsensible Kiebitze, Gold- und Mornellregenpfeifer (Pluvialis apricaria, P. morinellus), Rohr- und Wiesenweihe (Circus aeruginosus, C. pygargus) oder Brachpieper (Anthus campestris) wichtige Trittsteinfunktionen erfüllen und damit eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung entwickeln (GNOR 2001, ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001), die für einige Arten eine nationale Bedeutung erreicht (FOLZ 2010). Scheucheffekt und Meideverhalten Ein Scheucheffekt durch Windenergieanlagen auf Vögel ist vielfach nachgewiesen, jedoch artspezifisch unterschiedlich (u. a. KRUCKENBERG 2002). Ursachen des Meideverhaltens können optische (Rotorbewegung, Schattenwurf), akustische ( Rauschen", Ultraschall) und turbulenzbedingte (Nachlaufströmung, sog. wake") Effekte sein. Während die Störungen von Brut- und Rastvögeln durch Rotorbewegungen und damit impliziertes Feindmeideverhalten (KORN & SCHERNER 2000, KRUCKENBERG & BORBACH-JAENE 2001) gegenüber größeren Luft-Prädatoren interpretiert werden, ist die Meidereaktion von bodennah ziehenden Singvögeln während des Herbstzuges durch Luftturbulenzen an den Rotorblättern erklärbar (STÜBING 2001). Diese Nachlaufströmungen sind besonders für aktiv ziehende Kleinvogelarten relevant, da instabile aerodynamische Verhältnisse (Abriss des Luftstroms über den Flügeln) zu plötzlichen Turbulenzen auftreten, von denen Arten mit kurzem Handflügel-Index (einige Finken und Drosseln, Heidelerche (Lullula arborea) stärker betroffen sind als andere, größere Arten (STÜBING 2001). Technisch bedingt sind diese Nachlaufströmungen ab dem maximal 10-fachen Rotordurchmesser weitgehend vollständig abgeklungen. Für Brutvogelarten, die überwiegend akustisch kommunizieren (Wachtel Coturnix coturnix, Wachtelkönig Crex crex), werden potenzielle Beeinträchtigungen durch Verlärmung (Anlagenrauschen) diskutiert (MÜLLER & ILLNER 2001, STÜBING 2001). Infolgedessen sind lärmbedingte Beeinträchtigungen in den Kreis der Lebensraumentwertung durch Windenergieanlagen aufzunehmen. Gewöhnungspotential bei Brutvögeln Viele Brutvögel gelten im Hinblick auf das Meideverhalten inzwischen allgemein als gegenüber Windenergieanlagen relativ unempfindlich, was durch zahlreiche exemplarische Untersuchungen belegt wurde. Auch ehemals als empfindlich eingestufte Wiesenlimikolen (Kiebitz, Uferschnepfe Limosa limosa, Großer Brachvogel Numenius arquata u. a.) zeigen als Brutvögel in Norddeutschland eine Adaption gegenüber Windenergieanlagen (REICHENBACH 2001, 2003, KETZENBERG et al. 2002, PERCIVAL 2000 in REICHENBACH 2001). Bei anderen 9

17 Arten zeigt sich ein uneinheitliches Empfindlichkeitsverhalten. Beispielsweise gibt es in Bezug auf Kraniche oder Weißstörche empfindlich reagierende und weniger empfindlich reagierende Individuen (KAATZ 2000, KORN et al. 2003), so dass hier unterschiedliches Meide- und Gewöhnungsverhalten gelten. Auf lärmbedingte Beeinträchtigungspotenziale und Meidung anlagennaher Flächen bei Wachtelkönig (Crex crex) und Wachtel (Coturnix coturnix) (MÜLLER & ILLNER 2001) wurde hingewiesen. Gewöhnungseffekte dürften hierbei nicht zu erwarten sein. Während Rohr-, Korn- und Wiesenweihen regelmäßig beim Passieren von oder bei der Nahrungssuche innerhalb von Windparken zu beobachten sind, werden Schlafplätze oder Mauserplätze überwiegend im räumlichen Abstand bezogen. Meideverhalten bei Rastvögeln Durch den Betrieb von Windkraftanlagen sind hauptsächlich rastende Arten mit geringer Aufenthaltsdauer in einem Gebiet betroffen (z. B. BERGEN 2001). Allerdings mehren sich in den letzten Jahren die Hinweise, die für das Norddeutsche Tiefland eine Verringerung von Meideabständen und damit möglicherweise eine Gewöhnung andeuten (z. B. SINNING & GERJETS 1999, Tabelle in ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001). Im küstenfernen Binnenland treten diese Gewöhnungseffekte in den Hintergrund (mangelnde Gewöhnungsmöglichkeiten, vgl. o.; SOMMERHAGE 1997, GNOR 2001, GHARADJEDAGHI & EHRLINGER 2001). Verschiedene, überwinternde arktische Gänsearten und Entenvögel zeigen die größten Meideabstände zu WEA (KOWALLIK & BORBACH-JAENE 2001, KRUCKENBERG & Borbach-Jaene 2001, KRUCKENBERG 2002, SCHREIBER 2000 und zusammengefasst in ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001). Individuen- und populationsbezogen resultierende Aspekte des Meideverhaltens sind die energetische Kostenbilanz für Individuen und die Verfügbarkeit geeigneter Ausweichlebensräume. Andererseits sind die Auswirkungen auf die individuelle Fitness und somit mittelbar auf die entsprechende Teil-Population, wobei auch Kumulationswirkungen verschiedener Windparke und anderweitige Flächenverluste/-entwertungen (Siedlungserweiterung, agrarstrukturelle Entwicklungen, Freizeitnutzung) einzubeziehen sind. Kollisionsrisiko - Individuenverluste durch Vogelschlag" Bis auf wenige Arten ist dieser Beeinträchtigungsfaktor nur gering ausgeprägt, so dass das Kollisionsrisiko an WEA vergleichsweise gering ist und dem Gefährdungsrisiko, in der Kulturlandschaft an Freileitungen, ungesicherten Strommasten, Sendemasten, Glasscheiben oder insbesondere im Straßen- und Schienenverkehr zu verunfallen, gleichgesetzt werden kann. 10

18 Insgesamt betrachtet sind Individuenverluste an Windenergieanlagen durch Vogelschlag im Vergleich zu anderen populationsrelevanten Eingriffen zu vernachlässigen. Andererseits sind systematische Untersuchungen und Methoden zur Erfassung bzw. Abschätzung der Kollisionsrate von Vögeln an WEA noch deutlich unterrepräsentiert (DÜRR 2004, GRÜNKORN et al. 2005, 2009). Eine der wenigen Arten, die für den Planungsraum relevant sind, ist der Rotmilan. Für die Art besteht ein weit überdurchschnittliches Unfallungsrisiko an Windenergieanlagen, da in Deutschland in den letzten Jahren deutlich überproportional viele Todesfälle bei dieser Art sowie bei Seeadlern Haliaeetus albicilla aus Windparkflächen nachgewiesen wurden (DÜRR 2008, 2010). Auch im Bereich von Zugkonzentrationspunkten oder konzentrierten Vorkommen von Großvogelarten (wie z. B. bei Gibraltar) wurden erhöhte Kollisionsopfer-Raten bekannt (ACHA 1998). Häufige Arten dürften kaum einer populationsrelevanten Kollisionsrate oder einem erhöhten Verunfallungsrisiko durch Windenergieanlagen unterliegen. In Bezug auf seltene, jedoch überproportional häufig kollidierende Arten wie den Rotmilan (s. KORN et al. 2003) oder Seeadler gilt der fachlich breite Konsens, dass dies für solche Arten durchaus vorstellbar ist. Hier sind geeignete planerische Maßnahmen zu ergreifen, derartig erhöhte Kollisionsrisiken vor dem Hintergrund des besonderen Artenschutzrechts ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) zu vermeiden bzw. zu minimieren. Die Totfunde von Greifvögeln in Windparks sind einerseits ein starkes Indiz für ein fehlendes Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen (KORN & SCHERNER 2000, STÜBING 2001, KORN & STÜBING 2002). Andererseits bedingt das fehlende Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen nahezu zwangsläufig ein erhöhtes betriebsbedingtes Kollisionsrisiko von Greifvögeln, insbesondere wenn Windparkflächen zum bevorzugten Nahrungshabitat zählen. Hierbei scheinen Aspekte der artspezifischen Nahrungs- und Jagdstrategie eine besondere Rolle zu spielen. Verunfallen seltene Arten (z. B. Rotmilan) durch Kollision regelmäßig an WEA, können sich ggf. lokale Beeinträchtigungen der Brutpopulation ergeben. Durchzügler und Windenergieanlagen In Bezug auf das Vogelzuggeschehen (bodennaher Vogelzug) kann von einem grundsätzlich gültigen Beeinträchtigungspotenzial ausgegangen werden, da aufgrund des Breitfrontzug- Verhaltens über Mitteleuropa keine Orte ohne entsprechende Zugbewegungen vorhanden sind. Es bilden sich jedoch räumliche Konzentrationen der Zugverdichtung aus, an denen zwangsläufig stärkere Beeinträchtigungen angenommen werden können, da diese über- 11

19 durchschnittlich stark überflogenen Bereiche ein erhöhtes Zugvogelaufkommen mit verhältnismäßig mehr betroffenen Individuen aufweisen. Systematische Untersuchungen zur Auswirkung von Windenergieanlagen sind im Vergleich zu Brut- und Rastvogelaspekten deutlich unterrepräsentiert. Folgender Sachverhalt lässt sich zusammenfassend darstellen (ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, STÜBING 2001, 2003): positive Korrelation zwischen Umfang der Ausweichbewegungen (zunehmendes Ausweichen gegenüber den Anlagen), der Umdrehungsgeschwindigkeit der Rotoren, der Truppgröße und geringer Flughöhe (von der Anlagenanzahl je Windpark unabhängig) positive Korrelation zwischen der Weite der Zugausweichbewegungen gegenüber der Höhe der Windräder (geringe Abweichungen an kleinen Anlagen) und der Windpark- Ausrichtung. Windparke, deren Einzelanlagen in Zugrichtung exponiert sind, weisen die geringsten Barriere-Effekte und die geringsten Auswirkungen auf. Demzufolge führen quer zur Zugrichtung exponierte Anlagenreihen zu deutlich stärkeren Beeinträchtigungen des Zuggeschehens. Ferner wurden geringe Ausweichbewegungen an lokalen Leitlinien/Verdichtungszonen" abseits von Windenergieanlagenstandorten gemessen, während beim Zusammentreffen von lokalen Leitlinien/Zugverdichtungszonen und Windparken bzw. Anlagen starke Zugvogelreaktionen festgestellt wurden. Vögel mit kleinerem Handflügel-Index (viele Waldarten) reagieren deutlich stärker als Offenlandarten, Greifvögel und Schwalben (STÜBING 2001). Ausweichbewegungen" gegenüber den Rotoren können auch durch die umgebende Landschaft vorgegeben werden, z. B. infolge des Umfliegens der von den Anlagen besetzten Hügel entlang der umgebender Täler (STÜBING 2001). Verhaltensreaktionen durchziehender Kraniche sind witterungs- und situationsabhängig (STÜBING 2001). Störungsminimierung Der Minimierung von Störungen durch eine konfliktarme Positionierung von Windenergieanlagen kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Durch Anlagen, die in Zugrichtung aufgestellt werden (Südwest-Nordost-Achse), kann das Umfliegen in geringerer Distanz ermöglicht werden. Von Rotoren, die als Riegel quer zur Hauptzugrichtung einen Barriere-Effekt erzeugen (GNOR 2001, ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, STÜBING 2001), geht ein erheblich höheres, naturschutzfachliches Konfliktpotenzial aus. 12

20 Ungünstig sind auch solche Anlagenstandorte, die in lokal ausgeprägten, vertikalen Verdichtungszonen (z.b. in Zugrichtung (NO - SW) verlaufende Geländeeinschnitte und Talzüge) oder in horizontalen Verdichtungszonen (Hochflächen, Hangkanten) errichtet werden, da sie zu starken Irritationen sowie energetischen Einbußen führen (ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, STÜBING 2001). Darüber hinaus sollten Hangkanten und Plateaubereiche mit günstigen thermischen Eigenschaften aufgrund eines Konfliktpotenzials mit Aufwind nutzenden, segelfliegenden Vogelarten (Rotmilan, Schwarzstorch Ciconia nigra etc.) keine Vorrangflächen für Windkraft darstellen. Spezialfall Rotmilan Der Rotmilan (Milvus milvus) wird in der deutschen Roten Liste (SÜDBECK et al. 2007) nicht als bestandsgefährdete Art, in der (nichtamtlichen) rheinland-pfälzischen Roten Liste als gefährdet eingestuft (BRAUN et al. 1992). Deutschland trägt die größte Verantwortung für die Erhaltung dieser Art (FLADE 1998, BOYE & BAUER 2000), die in ihrer Verbreitung nur auf Europa beschränkt ist. Aktuell beträgt der weltweite Bestand des Rotmilans etwa Paare, von denen rund (52%) in Deutschland (SIEVERT 2000, BIRDLIFE INTERNATIONAL 2004) bzw. ca Paare in Rheinland-Pfalz (EISLÖFFEL 1999, 2000) mit Schwerpunktvorkommen in Mittelgebirgen nördlich der Nahe brüten. In der jüngeren Vergangenheit sind die Bestände in vielen Teilen des europäischen Verbreitungsgebietes deutlich rückläufig. Nur in England und in der Schweiz sind die Bestände momentan stabil bis leicht zunehmend. Kollisionsrisiko Hinweise auf tödliche Kollisionen von Rotmilanen mit Windenergieanlagen sind - gemessen an der geringen Zahl von systematischen Untersuchungen (Nachsuchen) sowie angesichts des vergleichsweise geringen Individuenbestandes - unerwartet häufig (DÜRR 2001, 2004). So liegen in Deutschland bei einem Gesamtbestand von Paaren bislang 130 Funde toter Rotmilane unter Windenergieanlagen vor (DÜRR 2010), wobei eine hohe Dunkelziffer zu erwarten ist. Im Vergleich zu anderen Greifvögeln ist der Rotmilan somit das häufigste Opfer an Windenergieanlagen, da z. B. der mit bis Brutpaaren in Deutschland (BAUER et al. 2002) etwa sieben- bis achtmal so häufige Mäusebussard (Buteo buteo) bisher mit 125 Individuen unter Windenergieanlagen gefunden wurde (DÜRR 2010). Die Kollisionen müssen andererseits als deutlicher Hinweis für eine fehlende Scheuchwirkung der Anlagen gegenüber Rotmilanen interpretiert werden. Es ist jedoch denkbar, dass sich Abschreckung und Anlockung die Waage halten: Von den Windenergieanlagen geht 13

21 möglicherweise eine abschreckende Wirkung aus, gleichzeitig sind Kleinsäuger am Anlagenfuß, aber auch Kollisionsopfer als Nahrung attraktiv. Viele kollidierte Tiere aus Brandenburg waren adult und verunfallten in der Brutzeit, also zu einer Zeit, in der sie die Brutpartner oder Jungvögel am Horst versorgen müssen und gleichzeitig nur relativ wenige Flächen mit niedriger Vegetation als günstige Nahrungsflächen finden. Da systematische Erhebungen von Schlagopfern an WEA (Monitoring) bislang deutlich unterrepräsentiert sind, kann z. Zt. ein Einfluss dieser Kollisionen auf die Entwicklung der lokalen Populationen von Rotmilanen nicht ausgeschlossen werden. Eine Entscheidung zur Frage des Kollisionsrisikos von Rotmilanen an WEA und damit evtl. erfüllter artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in Nordrhein-Westfalen fällte das Verwaltungsgericht Minden im März 2010 (ROLSHOVEN 2010, VG MINDEN 2010). Darin wird ausgeführt: 1. Allein der Umstand, dass ein Rotmilanhorst näher als 1.000m zum WEA-Standort liegt..., führt nicht dazu, dass das Tötungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG dem Vorhaben [grundsätzlich, Anmerkung Verfasser] entgegensteht. 2. Das Tötungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist bei eher geringer Vogelschlagwahrscheinlichkeit nicht einschlägig. Dies gilt nicht etwa erst dann, wenn der Vorhabensträger Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Abschaltung der WEA nach der Ernte) beantragt. 3. Ob die Tötung von Vögeln durch WEA europarechtlich einen Verstoß gegen Art. 12 lit. a FFH- RL darstellt, ist zweifelhaft. Im Hinblick auf 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist ungeachtet dessen für den Einzelfall zu klären, ob eine lokale Population einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt wird, wobei auf die Ergebnisse der den konkreten Standort betreffenden naturschutzfachlichen Erhebungen einerseits und das allgemeine Gefährdungspotenzial solcher Anlagen mit Blick auf die spezifischen Arten andererseits abzustellen ist. (Rolshoven 2010). Da die Prüfung, ob im Einzelfall naturschutzfachliche Verbote, insbesondere solche nach 44 BNatSchG erfüllt sind, eine detaillierte Bestandserfassung von im Vorhabenswirkraum vorhandenen Tierarten und Lebensräume voraussetzt, werden im Hinblick auf Abstände zwischen Brutplätzen kritischer Arten und WEA-Standorten Mindestentfernungen von m empfohlen (LAG-VSW 2007). Darüber hinaus wird das mögliche Freihalten wichtiger Nahrungsräume und Sammelplätze empfohlen. In Brandenburg ist für den Rotmilan zwar keine Abstandshaltung vorgegeben (PIELA 2010), möglicherweise dadurch bedingt, dass dieses Bundesland sehr reiche Vorkommen an weiteren windkraftsensiblen Großvogelarten besitzt, für die strikte Restriktionsvorgaben formuliert sind. 14

22 3.2 Fledermäuse und Windenergieanlagen Zur Verdeutlichung der Thematik soll im Folgenden ein kurzer Überblick zur Situation von Fledermäusen an WEA gegeben werden. Der wichtigste naturschutzfachliche Aspekt ist das erhöhte Verunfallungsrisiko von Individuen an Windkraftanlagen in Bereichen mit hoher Fledermausaktivität (BRINKMANN 2006), die mit den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen bzw. mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer lokalen Population einhergehen können. Alle heimischen Fledermausarten unterliegen dem Anhang IV der FFH- Richtlinie und sind dadurch artenschutzrechtlich streng geschützt. Das Problem nachteiliger Auswirkungen von WEA auf Fledermäuse wird im europäischen Binnenland erst seit wenigen Jahren mit dem fortschreitenden bzw. zunehmenden Ausbau der Windenergienutzung diskutiert. Anhaltspunkte auf verunfallte Fledermäuse im Bereich von WEA stammten erstmals aus Australien (HALL & RICHARDS 1972). Allerdings wurden systematisch erhobene Daten zu Kollisionsopfern erstmals im Rahmen von Vogelschlaguntersuchungen aus den USA bekannt (u. a. KEELEY et al. 2001, ERICKSON et al. 2002, JOHN- SON et al. 2002). Darin wurden beispielsweise > 610 Totfunde unter sechs WEA im Zeitraum zwischen Mai und Oktober nachgewiesen. Ca. 90 % dieser Schlagopfer wurden von Mitte Juli bis Mitte September gefunden und betrafen mit Lasiurus cinereus, L. borealis und Lasinycteris noctivagans vor allem über weite Distanzen wandernde Arten (ERICKSON et al. 2002). Auf die Möglichkeit des Fledermausschlags durch WEA in Deutschland wiesen erstmals BACH et al. (1999) hin. Anschließend veröffentlichte DÜRR (2002) erste Zahlen von Totfunden aus dem Nord-Ostdeutschen Tiefland. Aus diesem Zeitraum stammen auch die ersten Nachweise von Fledermausschlag in Schweden (AHLÉN 2002), und ALCALDE & SAENZ (2004) zeigten durch entsprechende Belege aus Spanien, dass der Fledermausschlag an WEA kein spezifisches mittel- und nordeuropäisches Phänomen ist. Die jüngste Zusammenstellung gemeldeter Totfunde von Fledermäusen an WEA in Deutschland listet > Individuen (in mind. 17 Fledermausarten) zwischen 1998 und 2009 auf (DÜRR 2010). Im Auftrag des Staatlichen Umweltamtes Bautzen wurden systematische Schlagopfer-Suchen an einem Windpark in Sachsen durchgeführt. Diese ergaben mit 34 toten Fledermäusen bereits eine hohe Zahl, obwohl nur etwa 40 % der Fläche unter den 10 WEA des Windparks (Kenndaten: Nabenhöhe 78 m, Rotordurchmesser 80 m) methodisch abgesucht wurden (TRAPP et al. 2002). Somit ist unter realen Bedingungen eine weitaus höhere Dunkelziffer zu erwarten. 15

23 Während die Datengrundlagen zu den Berichten zum Fledermausschlag an WEA naturräumlich betrachtet vor allem im deutschen Tiefland erarbeitet wurden, untersuchte BRINKMANN (2006) systematisch den Fledermausschlag auf waldreichen Mittelgebirgskuppen im Schwarzwald. Unter 16 Anlagen wurden 50 tote Fledermäuse nachgewiesen (Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus, Kleinabendsegler Nyctalus leisleri und Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus). Die Mortalitätsrate für Fledermäuse war fünfmal höher als bei den Vögeln. Bei der Extrapolation der Suchergebnisse unter Berücksichtigung der Sucheffizienz, Abtragrate durch Aasfresser und Flächengröße ergeben sich nach dieser Untersuchung ca Schlagopfer je Anlage und Jahr. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass die reale Anzahl verunfallter Fledermäuse an WEA deutlich höher angesetzt werden kann, da nach derzeitigem Wissen innerhalb kurzer Zeiträume mehr als 50 % getöteter Tiere durch Aasfresser (Säugetiere, Insekten) entfernt werden, bevor sie gefunden werden können (BRINKMANN 2006). Parallelen lassen die Ergebnisse aus Europa und den USA erkennen, die eine Problemanalyse zumindest tendenziell einschränken. Alle systematisch durchgeführten Studien belegen, dass die überwiegende Zahl der Totfunde aus den Spätsommer- und Frühherbstmonaten datieren. Betroffen sind in erster Linie Arten, die hauptsächlich im freien Luftraum jagen und/oder zur genannten Zeit großräumige Wanderungen vornehmen. In Deutschland zählen hierzu Großer Abendsegler Nyctalus noctula, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii und Zweifarbfledermaus. Die hohe Anzahl getöteter Zwergfledermäuse belegt jedoch, dass auch Arten betroffen sein können, die nicht zu großräumigen Migrationen neigen. Ein entscheidender Zusammenhang besteht zwischen den Witterungsverhältnissen und dem Flug- und Jagdverhalten in Rotorhöhe. Insbesondere bei nächtlichen Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s ergeben sich deutlich erhöhte Kollisionsraten. Bei höheren Windstärken sinkt das Verunfallungsrisiko, da die Fledermausaktivität in Rotorhöhe abnimmt (BRINKMANN et al. 2009). Im Hinblick auf die spezifischen Lebensraum-, Habitat- und Strukturbedürfnisse von windkraftsensiblen Fledermäusen kann festgehalten werden, dass Windenergieanlagen nicht in oder entlang von engen Wanderkorridoren, von funktional bedeutenden und konzentrierten Nahrungshabitaten, Balz-, Reproduktions- und Quartierräumen errichtet werden sollten (u. a. DÜRR 2007). Flugrouten oder Wanderkorridore können auch in sehr offenen Landschaften liegen, die für die Nahrungssuche oder andere Funktionen von untergeordneter Bedeutung sind. 16

24 Die Gründe für den Fledermausschlag an WEA waren lange ungeklärt. Es stellte sich die Frage, aus welchen Gründen Fledermäuse an den WEA, insbesondere den Rotoren kollidieren, obwohl diese durch die Echoortung wahrgenommen und registriert werden können. Aufschluss darüber gibt eine kanadische Studie, in der die Todesursachen von vermeintlichen Kollisionsopfern untersucht wurden. Darin wurde festgestellt, dass die maßgebliche Todesursache weniger auf eine direkte Kollision der Tiere an WEA zurückzuführen ist. Vielmehr führen die gravierenden Luftdruckamplituden im Nahbereich der rotierenden Flügelspitzen zu irreversiblen Schädigungen der inneren Organe, wobei in erster Linie die empfindlichen Lungensysteme von akut tödlichen Verletzungen betroffen werden (BAERWALD et al. 2008). Zuvor wurde diskutiert, dass Fledermäuse die Anlagen nicht wahrnehmen, da a) unbekanntes Hindernis in einem ansonsten hindernisfreien Raum (v. a. wandernde Tiere) und Sekundärwirkungen (Verwirbelungen, Ultra-Schall-Emission), b) Fernorientierung ohne Echoortung und c) akustisch schwer erkennbares Hindernis. Oder dass von den WEA eine Attraktionswirkung ausgeht. Diskutiert wird a) Insektenflug durch Wärmeglocken (AHLÉN 2002) und b) Neugierdeverhalten und Erkundung von Landschaftsstrukturen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es Fledermausschlag an WEA gibt, der nach allen Erkenntnissen bislang deutlich unterschätzt wurde. Das Ausmaß ist direkt von der Landschaftsstruktur und der Intensität von Fledermausaktivitäten abhängig. 17

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