Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV. Erläuterungen zum EDV-Prüfkatalog zum NKHR-MV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV. Erläuterungen zum EDV-Prüfkatalog zum NKHR-MV"

Transkript

1 Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Erläuterungen zum EDV-Prüfkatalog zum NKHR-MV Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Mecklenburg-Vorpommern (NKHR-MV) sind die in den Gemeinden eingesetzten EDV-Systeme daraufhin zu überprüfen, ob sie die Anforderungen, die das NKHR-MV an die Haushaltsplanung, die Haushaltsüberwachung sowie das Rechnungswesen stellt, erfüllen können. Es dürfen nur gültige Programme verwendet werden; sie müssen dokumentiert, vom Anwender fachlich geprüft und vom Bürgermeister freigegeben sein ( 26 Abs. 10 Nr. 1 GemHVO-Doppik). Die Prüfung der Software muss sicherstellen, dass die vollständige und richtige Erfassung der Eingabedaten unterstützt wird, die Daten richtig verarbeitet und ausgegeben werden, die Dateneingabe und die Auflösung von Verarbeitungsfunktionen bzw. Systemeinstellungen (vollständig und richtig) protokolliert werden, ein unbefugter Eingriff in das System verhindert wird und die Daten sicher und manipulationssicher gespeichert werden. Der als Anlage beigefügte Prüfkatalog kann von den Gemeinden eingesetzt werden, um die Erfüllung der Kriterien für: - die Anwendbarkeit, - die Anschaffung, Anpassung oder Erweiterung, - die Einführung und - die reibungslose, laufende Nutzung einer bestimmten Hardware- oder Softwarelösung, die für das doppische Haushalts- und Rechnungswesen eingesetzt werden soll, vom jeweiligen Anbieter in Erfahrung zu bringen. Der Prüfkatalog fragt Leistungsmerkmale ab, die notwendig sind, um die Anforderungen des 26 Absatz 10 GemHVO-Doppik und die der Praxis zu erfüllen. Der Prüfkatalog ist um gemeindespezifische Anforderungen zu ergänzen. Ob die jeweilige erworbene Software über die geforderten / gewünschten Leistungsmerkmale (z.b. Rechteverwaltung) verfügt und ob die Software in der Praxis die Anforderungen (z.b. richtige Verarbeitung), auch tatsächlich erfüllt, ist durch Tests festzustellen. Um sicher zu sein, dass die eingesetzte Software die praktischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt, sollte ein Haushaltsjahr im Testbetrieb simuliert werden unter genauester Prüfung der: Seite 1 von 6 Das Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV wird vom Land, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag in M-V getragen. Das Projektbüro befindet sich im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. nkhr-mv@im.mv-regierung.de

2 - Übernahme von kameralen Haushaltsdaten, die für die Doppik benötigt werden (u.a. Überleitung von kameralen Haushaltsstellen auf die Produkte / Produktsachkonten; keine gesetzliche Vorgabe fakultative Zusatzanforderung der Gemeinde) - Haushaltsplanung (u.a. dezentrale Haushaltsplanung, Erstellung von Nachtragshaushalten, Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung von Erträgen und Einzahlungen) - Eröffnung der Bücher unterschieden nach o Übergang von der Kameralistik auf die Doppik o im laufenden Betrieb (u.a. Vortrag der Kasseneinnahmereste / Kassenausgabereste, der Zahlungsmittelkonten, der Bestände auf den Verwahr- und Vorschusskonten, der Kredite und der Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften aus Haushaltsvorjahren) - Buchungen typischer Geschäftsvorfälle - Übernahme von Daten aus Fachanwendungen (Nebenbuchhaltungen), die in der Gemeinde eingesetzt sind (u.a. Prüfung der Schnittstellen aus Nebenbuchhaltungen Anforderungen an die Nebenbuchhaltung sind die gleichen wie an die Hauptbuchhaltung; Anlage 4 zu den Verwaltungsvorschriften Leitfaden zur Erstellung von Dienstanweisungen zur Organisation des Rechnungswesens) - Erstellung von Tages- und Jahresabschlüssen (siehe Anlage 4 zu den Verwaltungsvorschriften Leitfaden zur Erstellung von Dienstanweisungen zur Organisation des Rechnungswesens) - Haushaltsüberwachung (unter Berücksichtigung der Zweckbindung von Erträgen und Einzahlungen, der Auswirkungen von zweckgebundenen Mehr- und Mindererträgen sowie von zweckgebundenen Mehr- und Mindereinzahlungen, von Deckungskreisen, von Übertragungen nicht ausgeschöpfter Planansätze für Aufwendungen und Auszahlungen, von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, von Haushaltssperren) - Einbindung eines Bestellwesens/Auftragsverwaltung in die Haushaltsüberwachung und das Rechnungswesen - Einbindung eines Rechnungsein- und ggf. eines Rechnungsausgangsbuches in das Rechnungswesen. Seite 2 von 6

3 Dazu sollten Testdaten bereitgestellt werden. Neben der Überprüfung der ordnungsgemäßen Verarbeitung der Geschäftsvorfälle ist ein weiteres Augenmerk auf die Ergebnisdarstellungen in der Software zu richten. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens verändern sich hauptsächlich die fachspezifischen Anforderungen an die Finanzbuchhaltung. Im EDV-Prüfkatalog werden zahlreiche wesentliche Kriterien benannt, die bei der Auswahl der geeigneten Software beachtet werden sollten. Der Umfang und die Aussagefähigkeit der Dokumentation einer Software gelten als wichtigstes Qualitätskriterium. Erst durch eine vollständige und aussagefähige Dokumentation ist eine sachgerechte Handhabung und künftige Fortentwicklung der Software möglich. Das Drei-Komponenten-System (Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung) ist das Fundament des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens. Die Veranlagung der Entgelte, Steuern und Abgaben sowie die Verwaltung von Forderungen und Verbindlichkeiten werden sich gegenüber dem bisherigen System nicht wesentlich ändern. Bei der Anschaffung einer neuen Finanzsoftware ist zu entscheiden, ob die bewährten Veranlagungsprogramme in das neue System eingebunden oder ob überholte Programme ggf. ersetzt werden sollen. Von Bedeutung ist die vollständige und zeitnahe Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten in der Finanzbuchhaltung. Der Softwareanbieter sollte darlegen, wann und wie Forderungen und Verbindlichkeiten in der Finanzbuchhaltung erfasst werden bzw. aus Nebenbuchhaltungen übernommen werden. Das Bürgerkonto fand bereits in der Kameralistik in einigen Verwaltungen Anwendung. Der Begriff des Bürgerkontos steht für eine Zusammenfassung aller einem Bürger zuzuordnenden finanzrelevanten Daten der Gemeinde (Forderungen, Verbindlichkeiten, erhaltene und geleistete Zahlungen). Der Prüfkatalog beschreibt eine Reihe möglicher Anforderungen, die ein Bürgerkonto erfüllen soll. Im Rahmen der Anlagenbuchhaltung ist zu gewährleisten, dass vorhandene Bestandsverzeichnisse vollständig und richtig übernommen werden. Bei der Übernahme vorhandener Seite 3 von 6

4 Datenbestände in eine neue Software muss der Verlust von Daten ausgeschlossen sein, auch wenn es sich dabei um technische Daten handelt, die nicht zwingend im Rechnungswesen vorzuhalten sind. Die Software sollte alle zulässigen Abschreibungsmethoden vorhalten und zudem in der Lage sein, die Abschreibungen monatsgenau zu berechnen. Anhand einer Vorschaurechnung sollte die Entwicklung des Buchwertes eines Vermögensgegenstandes sowie der Abschreibungen in zukünftigen Haushaltsjahren simuliert werden können. Der Anlagennachweis muss nach den Erfordernissen der GemHVO-Doppik gestaltet sein. Die sonstigen Auswertungen sollten für die Gemeinde frei gestaltbar sein. Sofern die Daten, die in der Anlagenbuchhaltung zu erfassen sind, in vorgelagerten Systemen erzeugt werden (u.a. Finanzbuchhaltung, Mittelverwaltung, Geoinformationssysteme) sind die entsprechenden Schnittstellen zu definieren und deren Funktionalität zu prüfen.andererseits erzeugt die Anlagenbuchhaltung Daten, die in die Finanzbuchhaltung (u.a. Abschreibungen, Zuschreibungen, Anlagenabgänge) bzw. in die Kosten- und Leistungsrechnung (u.a. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten Kapitals) übernommen werden müssen. Auch diese Schnittstellen müssen definiert und deren Funktionalität überprüft werden. Um die Ansätze für die Eröffnungsbilanz bzw. in nachfolgenden Jahren Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswerte ermitteln zu können, sollte auf hinterlegte Preisindizes und / oder Wiederbeschaffungswerte zurückgegriffen werden können. Versicherungswerte sollten hinterlegt werden können, um die Verwaltung der Versicherungen zu vereinfachen. Die Finanzierung der Vermögensgegenstände ist hinsichtlich der Zuwendungen und der Leistungen Dritter, die in Sonderposten einzustellen sind, bei der Anlage der Vermögensgegenstände zu berücksichtigen, da die Sonderposten entsprechend der Fortschreibung der damit finanzierten Vermögensgegenstande fortzuschreiben sind. Optimal ist eine direkte Verknüpfung zwischen dem / den Sonderposten und dem entsprechenden Vermögensgegenstand. Es sollte möglich sein, analog dem Anlagennachweis, einen Nachweis der Sonderposten zu generieren. Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz sollte in der Software ein Erfassungsprogramm enthalten sein und / oder die Anbindung entsprechender externer Programme unterstützt werden. In einer Auftragsverwaltung werden alle im direkten Zusammenhang mit einem Auftrag stehenden Informationen erfasst. Aufträge sollten sowohl für Unterhaltungsmaßnamen als Seite 4 von 6

5 auch für Investitionen angelegt werden können. Die in der Auftragsverwaltung erfassten geplanten Finanzdaten sollten mit den Teilplänen und die Istwerte mit den Teilrechnungen zwangsweise abgestimmt werden können. Ferner sollte die Erfassung statistischer Werte möglich sein, die u. a. einen Vergleich der Planungsdaten mit den Vergabeergebnissen und den tatsächlich abgerechneten Leistungsentgelten ermöglichen. Bei vorab definierten Abweichungen sollte das System automatisierte Meldungen an die entsprechenden Kontrollinstanzen geben. In der Auftragsabrechnung sollte auch die Finanzierung aus Fördermitteln und Leistungen Dritter abgebildet werden können. Ferner sollte das System gewährleisten, dass nicht nur Fremdrechnungen, sondern auch aktivierte Eigenleistungen und Lagerentnahmen erfasst werden können. Die in der Auftragsverwaltung erfassten Daten sollten ferner die Möglichkeit eröffnen, Bauzeitzinsen zu berechnen. Größere Maßnahmen werden regelmäßig durch einzelne Teilaufträge erbracht. Mittels hierarchischer Auftragskonten (Haupt- und Unterkonten) können mehrere Teilaufträge unter einer Maßnahme verwaltet werden. Aus einem Auftrag sollten mehrere Vermögensgegenstände aktiviert werden können. Die Bedeutung der Kosten- und Leistungsrechnung nimmt im neuen Gemeindehaushaltsrecht eine Schlüsselstellung ein. Nach den örtlichen Bedürfnissen ist als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung eine Kosten- und Leistungsrechnung für alle Bereiche der Verwaltung zu führen ( 27 GemHVO-Doppik). Die Art und der Umfang der Kosten- und Leistungsrechnung sind nach den örtlichen Gegebenheiten zu regeln. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist in das Rechnungswesen zu integrieren. Sie ist ein Teil des neunen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens. Haushaltsplanung Der Softwareanbieter sollte erläutern, wie die Rechnungslegungssysteme (Ergebnisrechnung, Vermögensrechnung und Finanzrechnung) mit der Haushaltsplanung verbunden sind. Der doppische Haushaltsplan ist in Teilhaushalte gegliedert. Den Teilhaushalten sind Planansätze zugeordnet. Sofern die Gemeinde auf der Ebene der Produkte plant und auf dieser Ebene ihre Finanzbuchhaltung aufbaut, sind den einzelnen Produkten die Planansätze zuzuordnen. Die Erstellung des Haushaltsplanes verläuft in mehreren Stufen in den verschiedenen Bereichen. Durch eine Versionierung können die Planungsphasen voneinander unterschie- Seite 5 von 6

6 den werden. Alle von den Beteiligten durchgeführten Änderungen am Haushaltsplan sollten in einem Änderungsprotokoll maschinell dokumentiert werden. Die Möglichkeit zur Erstellung eines Doppelhaushaltes bzw. von Nachtragshaushalten sollte vorhanden sein. Neben den Finanzdaten sind die Entwicklungen der wesentlichen Produkte eines Teilhaushaltes durch Kennzahlen zu beschreiben. Daher sollte die Software die Einrichtung eines logisch-hierarchischen Kennzahlensystems ermöglichen. Als Datenbasis für die Ermittlung der Kennzahlen sind jeweils die Bilanz, der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung, der Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung oder die Kostenrechnung möglich. Bestimmungen zur Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit sowie zur Zweckbindung sind in den 13 bis 15 GemHVO-Doppik geregelt und sollten in der Software abgebildet werden können. Plausibilitätsprüfungen helfen Fehler aufzudecken und zu vermeiden; daher wurden im EDV-Prüfkatalog einige Verfahren beispielhaft benannt. Systemseitig unterstützte Abstimm- und Kontrollverfahren zwischen Haupt- und Nebenbuchhaltungen zählen zu den wichtigsten Kontrollmechanismen in einem automatisierten DV-System. Fehler können ebenso vermieden werden, wenn bei der Eingabe eines Buchungskontos zugleich die Kontobezeichnung für das Gegenkonto angezeigt wird sowie bei Buchungen mit fehlendem Sach-, Debitoren- bzw. Kreditorenkonto mit bereits vorhandener Belegnummer oder in bereits abgeschlossenen Haushaltsjahren eine Fehlermeldung erscheint. Die Möglichkeit Buchungen auf Interimskonten vorzunehmen, sollte stark eingeschränkt werden. Die Finanzrechnung ist in einem geschlossenen System zu führen. Aus den Buchungen der zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle sind die Zahlungen für den Ausweis in der Finanzrechnung durch eine von der Gemeinde bestimmte Buchungsmethode zu ermitteln. Die Ermittlung darf nicht durch eine indirekte Rückrechnung aus dem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresergebnis erfolgen. Hinsichtlich der Statistik sollte es möglich sein, notwendige Daten der Finanz- und der Sozialstatistik zukünftig elektronisch an das Statistische Amt zu übermitteln; eine entsprechende Funktion sollte die Software beinhalten bzw. die Möglichkeit bieten, die Daten in dem gewünschten Format aufzubereiten. Seite 6 von 6

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 14 KomDoppikEG M-V Rechtliche Regelungen Rechnungslegungsvorschriften für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen ab-data GmbH & Co. KG Friedrichstraße 55 42551 Velbert für das Programm ab-data Finanzwesen, Version 3.1 die

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen ab-data GmbH & Co. KG Friedrichstraße 55 42551 Velbert für das Programm ab-data Finanzwesen, Version 3.1 die

Mehr

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei

Mehr

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung NKHR-MV Muster 5a und 5b der Anlage 3 der VV zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik Behandlung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Ermittlung der Zusammensatzung und Entwicklung

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Fortbildung 2010/2011 Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling

Fortbildung 2010/2011 Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling Fortbildungen zum Thema... Rechnungs- wesen Fortbildung 2010/2011 Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel Zertifikatslehrgang Doppisches

Mehr

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015 Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt bisher: Verwaltungshaushalt hier wurde die laufenden Einnahmen und Ausgaben bewirtschaftet Vermögenshaushalt hier erfolgte die Veranschlagung

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Checkliste für öffentliche Verwaltungen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren

Checkliste für öffentliche Verwaltungen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren Seit dem 1. Februar 2014 verändert SEPA, also der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro auch innerhalb Deutschlands

Mehr

Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl

Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl DOS AND DON TS Bezirksregierung Düsseldorf Konzeption Dokumentation Netzwerk-Themenworkshop Projektplanung Aus- und Fortbildung bei der NKF-Einf Einführung Dienstag,

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbh Storkower Straße 99/1 10407 Berlin für das Programm

Mehr

Indikatoren-Erläuterung

Indikatoren-Erläuterung Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.

Mehr

Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung

Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen

Mehr

Warum Buchhaltung? Wie viel Buchhaltung?

Warum Buchhaltung? Wie viel Buchhaltung? FINANZ buchhaltung Warum Buchhaltung? In der Finanzbuchhaltung werden alle Geschäftsvorfälle in einem geschlossenen System erfasst. Sie dient der Dokumentation der Veränderung von Vermögen und Kapital

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

Organisatorische Überlegungen bei der Einführung der Doppik zentral - dezentral

Organisatorische Überlegungen bei der Einführung der Doppik zentral - dezentral Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Organisatorische Überlegungen bei der Einführung der Doppik zentral - dezentral Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Dezentrale Organisation 3. Zentrale

Mehr

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbh Storkower Straße 99/1 10407 Berlin für das Programm

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 23.07.2015 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband

Mehr

Kommunaler Buchhalter nach NKHR-MV

Kommunaler Buchhalter nach NKHR-MV Kommunaler Buchhalter nach NKHR-MV - berufsbegleitender modularer Kompaktlehrgang mit Zertifikat - Zielgruppe: Fachkräfte aus der kommunalen Finanzverwaltung Inhalte der Veranstaltung: Grundlagenmodul

Mehr

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6056 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. FIBU/ANLAG/ZAHLUNG/BILANZ/LOHN/BELEGTRANSFER 3. DMS 4. STEUERN 5. FRISTEN

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan 2015/2016 Gliederung Die Darstellung des Haushaltsplans konzentriert sich auf die Produktbereiche,

Mehr

95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk

95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014

Mehr

Seminarreihe Jahresabschluss: Beseitigung des Erstellungsstaus und Strategien zur Wiedergewinnung der Gesetzmäßigkeit

Seminarreihe Jahresabschluss: Beseitigung des Erstellungsstaus und Strategien zur Wiedergewinnung der Gesetzmäßigkeit K D M I in Produkt der Schüllermann Consulting GmbH Seminarreihe Jahresabschluss: Beseitigung des rstellungsstaus und Strategien zur Wiedergewinnung der Gesetzmäßigkeit Seminarnummer: NI-15-006 (Anmeldeformular

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform

Mehr

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten?

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Je schneller geschäftliches Handeln im Rechnungswesen Niederschlag findet, desto höher

Mehr

Prüfung nach. 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1

Prüfung nach. 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1 Prüfung nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 2006 Beil, Baumgart & Kollegen WP und StB 1 Unternehmen im Anteilsbesitz von Gebietskörperschaften Durch die Übernahme hoheitlicher Aufgaben und/oder Verwendung

Mehr

Beschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung, die sich betriebswirtschaftliche Kernkompetenzen aneignen wollen

Beschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung, die sich betriebswirtschaftliche Kernkompetenzen aneignen wollen Grundlagenwissen der Verwaltungsbetriebslehre - das Seminar für den schnellen in das neue doppische Rechnungswesen (Themenbereiche 1 und 3 der Zertifizierung zum EPMC) Seminarnummer: Online-Code 35737

Mehr

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen AB-DATA GmbH & Co. KG Friedrichstraße 55 42551 Velbert für das Programm AB-DATA Finanzwesen V2.1.3 die Erfüllung

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Muster 5a und 5b der Anlage 3 der VV zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik Behandlung bestimmter Sachverhalte im Rahmen der Ermittlung der Zusammensatzung und

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Kapitel 1: Einrichten der Kostenrechnung. Kanzleientwicklungsdialog, Stand 04 11, DATEV Seite 1 von 8

Kapitel 1: Einrichten der Kostenrechnung. Kanzleientwicklungsdialog, Stand 04 11, DATEV Seite 1 von 8 Welchen Mandanten können Sie eine Kostenrechnung anbieten und wie gestalten Sie diese? Sie möchten einem Mandanten eine Kostenrechnung anbieten. Vor allem Unternehmen mit mehreren Standorten oder einem

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung

832.104 Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) vom 3. Juli 2002 (Stand am 17. September 2002) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Neues Kommunales Finanzrecht

Neues Kommunales Finanzrecht Neues Kommunales Finanzrecht Einführungsunterstützung durch KUBUS-Kommunalberatung und Service GmbH GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbh 1 Den Kommunen im Norden verpflichtet.

Mehr

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011 Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

E-Bilanz. Rechnungswesen. Betriebswirtschaftliche Erfolgskontrolle. für alle Branchen und Umsatzvolumen.

E-Bilanz. Rechnungswesen. Betriebswirtschaftliche Erfolgskontrolle. für alle Branchen und Umsatzvolumen. Rechnungswesen Betriebswirtschaftliche Erfolgskontrolle für alle Branchen und Umsatzvolumen. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Taxonomie und Konten... 2 3 SelectLine E-Bilanz... 3 3.1 E-Bilanz-gerecht

Mehr

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT 2010 Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 2010 JAHRESABSCHLUSS UND RECHENSCHAFTSBERICHT I. Vorwort... 2 II. Ergebnisrechnung...

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Von der Bedarfsmeldung bis zur Rechnungsprüfung

Von der Bedarfsmeldung bis zur Rechnungsprüfung Von der Bedarfsmeldung bis zur Rechnungsprüfung Optimieren Sie Ihren Prozess in einer elektronischen Beschaffung und einer workflowgestützten Rechnungseingangsprüfung www.schleupen.de E-Procurement Beschaffung

Mehr

Software PFS Prämienlohn - Ergänzung

Software PFS Prämienlohn - Ergänzung Vorstellung Wetter Unternehmensberatung Software PFS Prämienlohn - Ergänzung 1 PFS Prämienlohnmodul Beschreibung: Prämienlohnergänzung zum Arbeitswirtschaftsystem PFS. Die in PFS ermittelten Produktivitätswerte

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

ELBA für Raiffeisen-Mitarbeiter Version 5. Anleitung zur Einrichtung der Bankdaten am BANK-PC

ELBA für Raiffeisen-Mitarbeiter Version 5. Anleitung zur Einrichtung der Bankdaten am BANK-PC ELBA für Raiffeisen-Mitarbeiter Version 5 Anleitung zur Einrichtung der Bankdaten am BANK-PC Das Einrichten der Bankdaten sollte nur in Anwesenheit des Lizenznehmers erfolgen (w/bediener und Passwörter)!

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1

Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch

Mehr

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online

Mehr

Prozessordnung Investition

Prozessordnung Investition Prozessordnung Investition Gliederung: 0 Grundlagen 1 Zielstellung 2 Geltungsbereich 3 Begriffsbestimmung 4 Grundsätze zum Investitionsablauf aus Eigenmitteln 5 Investitionen mit Fördermitteln zur Projektförderung

Mehr

Ergebnishaushalt. Vorl. Ergebnisse 2013. Ansätze einschl. Nachträge 2014

Ergebnishaushalt. Vorl. Ergebnisse 2013. Ansätze einschl. Nachträge 2014 08.04. Ertrags- und Aufwandsarten (gemäß 2 Absatz 1 GemHVO-Doppik) Vorl. Ergebnishaushalt 1 2 3 4 5 6 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 24.073.485,77 24.690.000 25.595.900 25.595.900 25.595.900 25.595.900

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen DATA-PLAN Computer Consulting GmbH Tränkestraße 11 70597 Stuttgart für das Programm FINANZ+ NKF, Version 2.1

Mehr

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung, Dokumentation Dokumentation Abschn. 6 Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher 39 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung,

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen adkomm Software GmbH Stadtweg 14 85134 Stammham für das Programm adkomm NKF, Version 7 die Erfüllung der Prüfanforderungen

Mehr

RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung

RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung RTA-BW Version 6.16 Anderungsbeschreibung 1 Übernachtungskostenberechnung Bisher wurden auf der Eingabemaske und auf den Ausdrucken das pauschale Übernachtungsgeld und der Mehrbetrag zum Übernachtungsgeld

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

TimeSafe Leistungserfassung

TimeSafe Leistungserfassung TimeSafe Leistungserfassung FIBU-Schnittstellen 1/9 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Einleitung... 3 2 Voraussetzungen... 3 3 Konfiguration... 4 3.1 TimeSafe Leistungserfassung... 4 3.1.1.

Mehr

LESS-FIBU EG-Buchungen 1

LESS-FIBU EG-Buchungen 1 LESS-FIBU EG-Buchungen 1 Modul EG-BUCHUNGEN Das FIBU-Modul EG-BUCHUNGEN ermöglicht es Ihnen, die speziellen Umsatzsteuerbuchungen bei innergemeinschaftlichem Erwerb sowie die Zusammenfassende Meldung für

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Empfehlungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen. - Stand 01. Oktober 2007 -

Empfehlungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen. - Stand 01. Oktober 2007 - Empfehlungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen - Stand 01. Oktober 2007 - Gliederung: 1. Vorbemerkung... 1 2. Verwaltungshaushalt... 2 2.1. Haushaltseinnahmereste...

Mehr

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung der Jahresrechnung des Rechnungsprüfungsamtes für die Stadt Quedlinburg des Haushaltsjahres 2009 Quedlinburg, den 11. 11. 2010 Bericht besteht aus 5 Seiten. Dr.

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

W-FIBU. Finanzbuchhaltung für Personalcomputer. Update Januar 2005

W-FIBU. Finanzbuchhaltung für Personalcomputer. Update Januar 2005 Wannemacher Software Service GmbH Kilianstr. 71, 90425 Nürnberg Tel.: 0911 34 63 93, Fax: 0911 3820 645 E-Mail: wannemacher@wannemacher.com Software und Dienstleistungen seit 1982 W-FIBU Finanzbuchhaltung

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Kalkulatorische Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibungen Kalkulatorische Abschreibung Die aggressive Abschreibung Kalkulatorische Abschreibungen Anderskosten aufwandsungleich Zusatzkosten aufwandslos 9 Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

Dokumentenverwaltung

Dokumentenverwaltung Aktivieren der Dokumentenverwaltung Dokumentenverwaltung Die Dokumentenverwaltung ist ein Modul und wird über Ihre Lizenzdatei freigeschaltet. Ist die Dokumentenverwaltung in der Lizenzdatei nicht aktiviert,

Mehr

Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung

Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Um den SEPA-Beitragseinzug durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese Gläubiger Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der

Mehr

1 Die Kostenartenrechnung

1 Die Kostenartenrechnung 1 Die Kostenartenrechnung 1.1 Aufgabe der Kostenartenrechnung Aufgabe der Kostenartenrechnung ist es, alle Kosten und Leistungen, die bei der betrieblichen Leistungserstellung entstehen, zu erfassen. 1.2

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz

Mehr

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen

Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen adkomm Software GmbH Stadtweg 14 85134 Stammham für das Programm adkomm NKF, Version 7 die Erfüllung der Prüfanforderungen

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr