Markus Willen, Gemeindepräsident Paul Reichenbach, Gemeindeschreiber Peter Reichen

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1 Einwohnergemeinde Gsteig Ordentliche Gemeindeversammlung P r o t o k o l li Datum: Freitag, 13. Dezember 2013 Zeit: Uhr Ort: Turnhalle Gsteig Anwesend: Vorsitz: Protokoll: Weibel: Markus Willen, Gemeindepräsident Paul Reichenbach, Gemeindeschreiber Peter Reichen Anwesende Stimmberechtigte: 71 (9,9 %) 704 Auf Grund der im Amtlichen Anzeiger Saanen Nr. 46 vom 12. November 2013 erfolgten Mitteilung stellt der Vorsitzende eine korrekte Publikation fest, wodurch die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Versammlung formell gewährleistet ist. Zu Ehren der seit der letzten Dezember-Gemeindeversammlung 5 verstorbenen Gemeindebürgerinnen und -bürger - Hauswirth-Matti Adolf, Feutersoey - Brand-Seewer Reinhold, Gsteig - Brand-Sumi Ernst, Feutersoey - Bischhausen-Hauswirth Hanneli, Gsteig - Ziörjen-Brand Elise, Gsteig erheben sich alle zu einer Gedenkpause. Als Stimmenzähler werden nebst Weibel Peter Reichen noch Michael Gehret, Benjamin Kohli und Roland Baumgartner gewählt. Die Traktandenliste wird verlesen. Traktanden: 1. Genehmigung des Voranschlages 2014 Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Mäusefanggeld und der Ansätze der wiederkehrenden Grundgebühren für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kehricht und Hundetaxe, ferner Orientierung über die Finanzplanung 2. Abrechnung von Verpflichtungskrediten

2 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 2 3. Wasserversorgungsreglement Genehmigung des teilrevidierten Reglementes 4. Friedhofreglement Genehmigung des teilrevidierten Reglementes 5. Reglement Seewer-Schopfer-Fonds Umwandlung der heutigen Richtlinien in ein zu genehmigendes Reglement 6. Alters- und Pflegeheim Pfyffenegg Saanen Bewilligung eines Gemeindebeitrages von Fr und eines Darlehens über Franken an den Um-, Aus- und Neubau 7. Hotel Restaurant Bären, Gsteig Bewilligung eines Nachkredites von Fr für weitere Sanierungsmassnahmen 8. Wohnheim Gsteig Gestützt auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung vom hat der Souverän über einen Verkauf des Wohnheims an einen Kaufinteressenten zu entscheiden 9. Wohnheim Gsteig Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 2'300' für den Um- und Ausbau des Wohnheimes sowie Neubau einer Einstellhalle - falls unter Traktandum 8 ein Verkauf abgelehnt werden sollte 10. Mehrzweck- und Turnhalle Gsteig Orientierung über den Projektstand 11. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 3, 4 und 5 sind 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegen. Der Gemeinderat muss eine Abänderung der publizierten Traktandenliste vornehmen. Und zwar müssen die Traktanden 8. Wohnheim Gsteig - Verkauf und 9. Wohnheim Gsteig - Bewilligung Verpflichtungskredit zurück gezogen und auf die nächste Versammlung verschoben werden. Bekanntlich hat die letzte Gemeindeversammlung einen Rückweisungsantrag eines Bürgers angenommen, welcher den Auftrag an den Gemeinderat enthielt, für das Wohnheim eine Käuferschaft zu suchen. Nach erfolgter Ausschreibung des Objekts fand sich ein Kaufinteressent, welcher bereit ist, alle aufgestellten Bedingungen zu erfüllen und der auch vom Gemeinderat als geeigneter Käufer erachtet wird. In den letzten Tagen hat sich aber eine entscheidende Änderung ergeben, welche den aufgestellten Bedingungen widerspricht. Da sich dieser Widerspruch nicht so kurz vor der Gemeindeversammlung bereinigen liess, hätte dieses wichtige Geschäft heute nicht in der von der Gemeindeversammlung beauftragten Form vorgelegt werden

3 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 3 können. Der Gemeinderat entschied sich deshalb im Interesse der Gemeinde und des Kaufinteressenten unter Inanspruchnahme seiner Möglichkeit gemäss Art. 17 Organisationsreglement zu einem Rückzug beider Traktanden. Indem nach diesen Erklärungen trotz Aufforderung niemand das Wort zu einer Änderung der Traktandenreihenfolge verlangt, kann die Genehmigung der abgeänderten Traktandenliste festgestellt werden. Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 93ff des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter von Obersimmental- Saanen Gemeindebeschwerde wegen Verfahrensfehler erhoben werden. In diesem Zusammenhang macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass eine allfällige Beschwerde wegen Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften eine Rüge an der Versammlung voraussetzt. Das Stimmrecht der Versammlungsteilnehmer ist unbestritten. Als Gäste nehmen teil: - Blanca Burri als Berichterstatterin für den Anzeiger von Saanen - Peter Russenberger vom Berner Oberländer mit seiner Gattin - Christian Iseli Laut Art. 23 Abs. 2 des Organisationsreglementes gilt ein Antrag des Gemeinderates ohne Gegen- oder Abänderungsantrag als stillschweigend angenommen. Protokollgenehmigung: Während der öffentlichen Auflage des Protokolls vom 24. Mai 2013 in der Zeit vom 4. Juni bis 3. Juli 2013 sind seitens der Stimmbürger keine schriftlichen Bemerkungen eingegangen, weshalb der Gemeinderat gestützt auf Artikel 27 des Organisationsreglementes das Protokoll an seiner Sitzung vom 9. Juli 2013 genehmigt hat.

4 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 4 1. Genehmigung des Voranschlages 2014 Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Mäusefanggeld und der Ansätze der wiederkehrenden Grundgebühren für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kehricht und Hundetaxe, ferner Orientierung über die Finanzplanung (Referent Finanzverwalter Karl Graa) Mit Aufwändungen von Fr und Erträgen über Fr schliesst der Voranschlag 2014 mit einem Aufwandüberschuss von Fr ab. Dieses Ergebnis basiert auf folgenden Steuer- und Gebührenansätzen: Steuern: Gemeindesteuern: 1.5 der einfachen Steuer Liegenschaftssteuern: 1,5 der amtlichen Werte Mäusefanggeld: Fr pro Stück Gebühren: Hundetaxe: Fr pro Hund Wasser: Fr pro Belastungswert Abwasser: Fr pro Belastungswert Regenabwasser - pro 100 m2 2 Belastungswerte Abwasser Kehrichtgrundgebühr: Fr Haushalt, Kleingewerbe Fr übriges Gewerbe Grundlage Der Voranschlag umfasst ausnahmslos die ganze Verwaltung. Er ist nach dem Bruttoprinzip aufgestellt, d.h. keine Verrechnung von Einnahmen mit Ausgaben. Die Grundlage für den Voranschlag 2014 bilden die abgeschlossene Jahresrechnung 2012, die Laufende Rechnung 2013, der Finanzplan , die Budgeteingaben der Kommissionen und Verantwortlichen sowie die Berechnungshilfe des Kantons für den Lasten- und Finanzausgleich. Die Kostenentwicklung bei den so genannten Lastenverteilern Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, öffentlicher Verkehr und Lehrergehälter ist einer der Hauptgründe, warum die Kosten für die Gemeinden seit dem Jahr 2010 um rund Fr pro Einwohner zugenommen haben. Dies entspricht einer Mehrbelastung von durchschnittlich eineinhalb Steueranlagezehnteln. Die Kostensteigerungen bei den Lastenverteilern sind mit ein Grund für das jüngste Sparpaket des Kantons, die Aufgaben- und Strukturüberprüfung ASP. Die darin vorgesehenen Massnahmen sind nicht unumstritten. Der Grosse Rat hat sich damit in der Novembersession beschäftigt. Die Steuereinnahmen vieler Gemeinden sinken oder stagnieren im besten Fall. Diese Entwicklung ist auch auf Kantonsebene feststellbar. Die zurückhaltende Wirtschaftsentwicklung, mässig steigende Einkommen, die geringe Teuerung sowie das weiterhin tiefe Zinsniveau sind unter anderem Gründe für diese Stagnation. Ein Teil ist jedoch hausgemacht. Die Berner Bevölkerung hat sich in jüngster Vergangenheit auch Steuerentlastungen geleistet. Zusammen mit den Mehrausgaben ist in den letzten Jahren bei den Gemeinden eine Finanzierungslücke von drei Steuerzehnteln entstanden.

5 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 5 Da die für die Berechnung des Finanzausgleichs (Disparitätenabbau und Mindestausstattung) massgebende Zahl des mittleren harmonisierten Steuerertrages pro Kopf zum Zeitpunkt der Budgeterstellung noch nicht definitiv bekannt war, handelt es sich bei den Budgetzahlen 2014 nach wie vor um Prognosewerte! Exekutive An seiner Sitzung vom hat der Gemeinderat die Behördenentschädigungen überprüft und per 1. Januar 2014 angepasst. Der Gemeinderat erwartet Mehraufwände, insbesondere wird das jährliche Gemeinderatstreffen 2014 turnusgemäss in Gsteig stattfinden. Allgemeine Verwaltung In der Vergangenheit sind die Löhne zu hoch veranschlagt worden. Dies wurde nun korrigiert. Verwaltungsgebäude Um das Gemeindearchiv besser vor Wasserschäden schützen zu können, sind kleinere bauliche Massnahmen notwendig. Mehrzweckgebäude Zelg Die sanierte Wohnung konnte nun zu besseren Konditionen vermietet werden. Zivile Landesverteidigung Die Schutzraumersatzabgaben werden neu durch den Kanton einkassiert. Es sind neu nur noch Entnahmen aus den Reserven der Spezialfinanzierung gestattet für bauliche Massnahmen. Aufwandüberschüsse aus dem Betrieb der Anlagen dürfen daraus nicht mehr gedeckt werden. Kindergarten Mehraufwand gemäss Berechnungstool für die neue Volksschulfinanzierung. Primarschule Bisher hat die Einwohnergemeinde Saanen auf eine Weiterverrechnung verzichtet. Neu hat sich Gsteig an diesen Kosten anteilmässig zu beteiligen. Sekundarstufe I Indem der Kanton die Schülerbeiträge der Wohnsitzgemeinde gutschreibt, im Gegenzug die Wohnsitzgemeinde der Schulgemeinde pro Schüler Schulkostenbeiträge und Gehaltskostenbeiträge entrichten muss, entstehen grosse Kostenverschiebungen. Die Beiträge an den Kanton für die Lohnanteile werden dadurch kleiner. Andererseits sind die Schulgelder für Gemeindekinder, die eine auswärtige Schule besuchen, massiv in die Höhe geschnellt. Die Schulkostenbeiträge sind Beiträge an die Infrastruktur der Schulgemeinde. Diese werden pro Schulkind und Jahr mit rund Fr veranschlagt. Die Abgeltung für den Gehaltskostenanteil beträgt rund Fr pro Kind und Jahr. Vermehrt besuchen Kinder aus unserer Gemeinde den Gymnasialen Unterricht. Die Höhe des zu entrichtenden Beitrages ist abhängig von der Anzahl Schüler. Schulliegenschaften Um Ruedi Kistler in seiner Tätigkeit als Schulhauswart in Feutersoey zu entlasten, wurde eine neue 20% Stelle geschaffen. Bea Urfer konnte für diese Stelle

6 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 6 gewonnen werden. Mit der Aussicht, das Schulhaus in Gsteig renovieren und die Turnhalle neu bauen zu können, wird die Unterhaltstätigkeit reduziert. Sonderschulen Neu verrechnet die Einwohnergemeinde Saanen, gemäss einer neu getroffenen Vereinbarung, die Kosten für den Spezialunterricht anteilmässig an Gsteig weiter. Wanderwege Gemäss Budgeteingabe von Wanderwegmeister Fritz Schallenberg, besteht ein erhöhter Unterhaltsbedarf. Ergänzungsleistungen AHV/IV Nach den neuen FILAG-Berechnungen reduziert sich der Beitrag an den Kanton um rund Fr Jugendschutz Mittels einer neuen Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde Saanen wurde dieser Bereich neu geregelt. Bisher wurden Gsteig keine Kosten für die offene Kinder- und Jugendarbeit verrechnet (okja), auch an das Jugendfreizeitzentrum Oeyetli hatte Gsteig bis anhin nichts zu bezahlen (JFZ). Neu wird auch ein Gemeindeanteil für die Kindertagesstätte im Chinderhuus Aebnit (Kita) in Rechnung gestellt. Sozialer Wohnungsbau Es sind keine Beiträge vorgesehen. Sozialhilfe Diese ist abhängig von der Anzahl der Fälle. Wohlfahrts-, Vor- und Fürsorgeeinrichtungen Mit der Einwohnergemeinde Saanen wurde eine neue Vereinbarung getroffen. Bisher von Saanen nicht in Rechnung gestellte Leistungen müssen neu abgegolten werden und vervielfachen so den Aufwand zu Lasten unserer Gemeinderechnung. Inkassohilfe, Bevorschussung Unterhaltsbeiträge für Kinder Die Budgetzahl wurde an die Vorjahresergebnisse angepasst. Sozialhilfe / Lastenausgleich Sozialhilfe Die im vergangenen Jahr in Aussicht gestellte und mit der Kostenübernahme durch den Kanton im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) begründete Kostenreduktion im Jahr 2014 von Fr auf Fr pro Einwohner, kann leider nicht eingehalten werden. Auf Grund aktueller Zahlen wird diese Lastenverschiebung statt 140 Mio. nur ca. 90 Mio. Franken betragen. Pro Einwohner müssen statt Fr neu Fr in den Lastenausgleich Sozialhilfe einbezahlt werden. Ab dem Jahr 2015 soll eine entsprechende Entlastung im Lastenausgleich neue Aufgabenteilung erfolgen. Zur Kostenentwicklung: Neben schwer abschätzbaren Kostenveränderungen auf Grund von Gesetzesrevisionen und Systemwechsels sind die Prognosewerte ab 2015 wegen der Sparmassnahmen im Zusammenhang mit der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) mit grossen Unsicherheiten behaftet.

7 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 7 Der Sozialhilfeaufwand ist abhängig von den Sozialhilfefällen. Die für den Lastenausgleich massgebenden Aufwändungen werden zu 50% durch die Gesamtheit der Gemeinden finanziert. Massgebend für die Bestimmung der Gemeindeanteile ist die Wohnbevölkerung. Pro Kopf hat Gsteig für das Jahr 2014 einen Beitrag von Fr in den Lastenausgleich Sozialhilfe zu entrichten. In den Lastenausgleich EL ist ein pro Kopfbeitrag von Fr zu entrichten. Wasserversorgung Ende 2012 betrugen die Werterhaltreserven rund Fr. 411' Die Rechnungsausgleichsreserven beliefen sich auf 166' Franken. Der Voranschlag für das Wasserwesen schliesst immer noch mit einem Aufwandüberschuss ab. Für den Rechnungsausgleich müssen rund Fr. 11' aus den entsprechenden Reserven entnommen werden. Die geplanten Investitionen benötigen im Budgetjahr Fr. 10' der Werterhalteinlagen für Abschreibungen. Falls der Bestand der Spezialfinanzierung Werterhalt mindestens 25% des Wiederbeschaffungswertes erreicht, können auf Einlagen teilweise oder ganz verzichtet werden. Der Wiederbeschaffungswert der Wasserversorgung beträgt rund 8,2 Mio. Franken. Die Werterhalteinlage bleibt mit 72' Franken oder 60% unverändert hoch. Abwasser Ende 2012 betrugen die Werterhaltreserven rund Fr. 660' Die Rechnungsausgleichsreserven beliefen sich auf rund Fr. 493' Für den Rechnungsausgleich dieser Funktion müssen rund Fr aus der Reserve Rechnungsausgleich entnommen werden. Mit der Generellen Entwässerungsplanung GEP wurde und wird das Abwasserleitungsnetz auf seinen Zustand geprüft. Erste Teilergebnisse zeigen, dass die gemeindeeigenen Leitungen in einem recht guten Zustand sind. Weitere Abklärungen werden zeigen, wo und in welchem Umfang Sanierungen und Unterhaltsarbeiten notwendig werden. Die geplanten Investitionen benötigen im Budgetjahr 10' Franken der Werterhalteinlagen für Abschreibungen. Falls der Bestand der Spezialfinanzierung Werterhalt mindestens 25% des Wiederbeschaffungswertes erreicht, können auf Einlagen teilweise oder ganz verzichtet werden. Der Wiederbeschaffungswert der Abwasserentsorgung beträgt rund 9,65 Mio. Franken. Die Werterhalteinlage bleibt mit Fr oder einem Einlagesatz von 60% der jährlichen Werterhaltungskosten unverändert hoch. Friedhof und Bestattung Der Unterhaltsaufwand wurde gemäss Budgeteingabe der Friedhofkommission angepasst. Landwirtschaft Die Budgetzahlen wurden an die Vorjahresergebnisse angeglichen. Tourismus Die Gemeinde bezahlt ab bis auf Widerruf jährlich Fr an den Verein Gstaad Irrtümlicherweise wurde dieser Betrag letztes Jahr nicht budgetiert.

8 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 8 Steuerprognose Die Steuererträge für das Jahr 2014 wurden mit der neuen Finanzplanungshilfe berechnet. Die Steuererträge bei den Einkommenssteuern sind auch im Jahr 2014 rückläufig oder stagnieren im besten Fall. Wegen den Auswirkungen der Steuergesetzrevisionen, die nun voll zum Tragen kommen und des teilweisen Ausgleichs der kalten Progression, beträgt das voraussichtliche Wachstum des Steuerertrages für das Jahr 2014 minus 0,10%. In der Periode 2015 bis 2018 wird mit einem durchschnittlichen Wachstum von 0,9% gerechnet. Vermögens- und Schuldenverwaltung Es wird mit der Aufnahme von Fremdmitteln gerechnet für den Bau der neuen Mehrzweckhalle Gsteig. Abschreibungen Der Voranschlag enthält für das Verwaltungsvermögen Fr. 425' für vorgeschriebene 10% als harmonisierte Abschreibungen. Finanzausgleich Lastenausgleich neue Aufgabenteilung Die Erhöhung der Gemeindeanteile für das Jahr 2014 auf Fr pro Einwohner ist auf folgende neu aufgenommene Lastenverschiebungen zurückzuführen: Korrektur der FILAG-Lastenverschiebung 2012 Der Regierungsrat hat die Differenz der Lastenverschiebungen zwischen dem Voranschlag 2012 und der Rechnung 2012 um 32,3 Mio. Franken z.g. des Kantons korrigiert. Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen Transfer der Kosten für die Logopädie von der Erziehungsdirektion zur Gesundheits- und Fürsorgedirektion und Zuführung zum Lastenausgleich Sozialhilfe ab Lastenverschiebung Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG) Bei den Lastenverschiebungen als Folge des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes ist ein Korrekturmechanismus vorgesehen. Differenzen, welche sich zwischen Voranschlag und Rechnung 2013 ergeben, können auf das Jahr 2015 hin korrigiert werden. Erste Berechnungen haben ergeben, dass die Lastenverschiebungen in der Grössenordnung von 25 Mio. Franken tiefer ausfallen werden. Sollte sich dies beim Abschluss der Jahresrechnung 2013 im Frühjahr 2014 bestätigen, wird den Gemeinden der entsprechende Betrag ab 2015 im Lastenausgleich neue Aufgabenteilung gutgeschrieben. Disparitätenabbau Hier dürfen wir, gemäss den FILAG Berechnungshilfen, mit rund Fr rechnen. Der Nettoertrag aus dem Finanzausgleich gegenüber dem Voranschlag 2013 ist moderat um Fr geschrumpft.

9 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 9 Finanzausgleich Voranschlag 2013 Voranschlag 2014 Zuschuss Disparitätenabbau 28' ' Geografisch-topografisch Zuschuss 538' ' Soziodemografischer Zuschuss 8' ' Lastenausgleich Neue Aufgabenteilung -175' ' Investitionsrechnung Die Voranschlagszahlen in der Investitionsrechnung haben keine Rechtsverbindlichkeit. Sie dienen lediglich der Mittelfluss- und Abschreibungsberechnung. Mit der Genehmigung des Voranschlages werden keine Kredite der Investitionsrechnung mitbewilligt. Die Kredite bedürfen einer objektbezogenen Bewilligung durch die zuständigen Organe. Das Investitionsprogramm im Voranschlag hat nur informativen Charakter und ist nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens zum Voranschlag. Total der Nettoinvestitionen Voranschlag 2013 Voranschlag 2014 Total der Nettoinvestitionen 2'640' davon Nettoinvestitionen Steuerhaushalt, Verwaltungs- 1'686' vermögen (abschreibungspflichtig) davon Nettoinvestitionen der Spezialfinanzierungen, 127' Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Ergebnis der Rechnung Die leicht rückläufige oder zumindest stagnierende Entwicklung bei den Einkommenssteuern auf der einen Seite, der zu erwartende Mehraufwand bei der Sozialhilfe auf der anderen Seite, der Mehraufwand im Bereich des Lastenausgleichs neue Aufgabenteilung, der durch den Baubeginn der neuen Mehrzweckhalle hervorgerufene massiv höhere Abschreibungsbedarf beim Verwaltungsvermögen, der erwartete Zinsaufwand für das benötigte Fremdkapital für den Bau der neuen Mehrzweckhalle, die Abschreibungen der werterhaltenden Massnahmen bei den Unterhaltsarbeiten der Liegenschaften des Finanzvermögens und die gemäss einer neuen Vereinbarung mit der Gemeinde Saanen zu deren Gunsten zu entrichtenden Beitragszahlungen im Bereich der Sonderschulen, des Jugendschutzes und für die Führung des regionalen Sozialdienstes, sind hauptverantwortlich für den ausgewiesenen Aufwandüberschuss. Der prognostizierte Aufwandüberschuss kann durch das hohe Eigenkapital gedeckt werden, die Investitionen sind gut verkraftbar. Die geplanten hohen Investitionen der nächsten Jahre werden, falls sie so wie geplant zur Ausführung kommen, ebenfalls Aufwandüberschüsse hervorrufen. Das hohe Eigenkapital vermag die erwarteten Aufwandüberschüsse zu decken. Die Entwicklung in den nächsten Jahren wird zeigen, ob die Steueranlage auf dem heutigen Niveau belassen werden kann. Der Aufwandüberschuss wird mit rund Fr prognostiziert. Antrag: Mit den Steueransätzen

10 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 10 Gemeindesteuern: 1.5 der einfachen Steuer Liegenschaftssteuern: 1,5 der amtlichen Werte Mäusefanggeld: Fr pro Stück Gebühren: Hundetaxe: Fr pro Hund Wasser: Fr pro Belastungswert Abwasser: Fr pro Belastungswert Regenabwasser - pro 100 m2 2 Belastungswerte Abwasser Kehrichtgrundgebühr: Fr Haushalt, Kleingewerbe Fr übriges Gewerbe beantragt der Gemeinderat die Genehmigung des Voranschlages Beschluss: Ohne Benützung der Diskussion wird der vom Gemeinderat präsentierte Voranschlag 2014 ohne Gegen- oder Abänderungsantrag genehmigt. Anschliessend informiert Finanzverwalter Karl Graa über den Finanzplan In den Prognosejahren wurde mit folgenden Zuwachsraten gerechnet: Personalkosten +1,5% Sachaufwändungen +1,2% Fürsorgeaufwändungen +/-0,0% Finanz- und Lastenausgleich gem. FILAG Steuern +0,5% Steueranlage Die dargestellten Ergebnisse basieren bis ins Jahr 2015 auf den Berechnungen mit der heutigen Steueranlage von 1.5. Für das Jahr 2016 wurden die Ergebnisse mit einer erhöhten Steueranlage von 1.6 berechnet und die Ergebnisse für das Jahr 2018 mit einer Steueranlage von 1.7. Ergebnisse der Laufenden Rechnung Die Berechnungen ergeben für das Prognosejahr 2014 eine Unterdeckung von rund fünf Steueranlagezehnteln. In den Folgejahren werden weiterhin massive Aufwandüberschüsse erwartet. In diesen Jahren wird der Neubau der Mehrzweckhalle mit gleichzeitiger Erweiterung und Sanierung des Schulhaustraktes realisiert. In diese Zeitspanne fällt die ebenfalls dringend notwendige Sanierung des Wohnheimes, sofern dieses im Besitze der Gemeinde verbleibt.

11 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 11 Wichtigste 2013* Ergebnisse Nettoinvestitionen 1' Unter/Überdeckung Entwicklung Eigenkapital *Erwartungsrechnung Eigenkapital Das sehr hohe Eigenkapital wird auf Grund der erwarteten Ergebnisse und verursacht durch die hohen Investitionskosten abnehmen und am Ende der Planperiode rund Franken oder rund 7 Steueranlagezehntel betragen. Finanzkennzahlen (in %) 1 Selbstfinanzierungsgrad 2 Selbstfinanzierungsanteil 3 Zinsbelastungsanteil 4 Kapitaldienstanteil 5 Bruttoverschuldungsanteil 6 Investitionsanteil Während der Bauzeit in den Jahren 2014 bis 2016 der neuen Mehrzweckhalle mit Schulhaussanierung und Erweiterung taucht der Selbstfinanzierungsgrad in den Richtwertbereich sehr schlecht ab. Nach Beendigung dieses Bauprojektes, das die Gemeindefinanzen sehr stark belastet, erreichen wir wieder genügende Werte. Der Selbstfinanzierungsanteil von -4.73% für das Jahr 2014 ist sehr schlecht. Der durch die grossen Investitionen resultierende Abschreibungsbedarf auf dem Verwaltungsvermögen und der prognostizierte Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung für die Folgejahre, ergeben durchwegs ungenügende Werte. Die Folgekosten der geplanten, riesigen Investitionen belasten die Gemeinde in den Planjahren schwer. Voraussichtlich werden wir auch am Ende der Planperiode noch ungenügende Werte erreichen. Der Zinsbelastungsanteil erreicht im Jahr 2014 einen Wert von 4,94%, was einer hohen Belastung entspricht. In den Folgejahren pendelt sich die Belastung im Richtwertbereich mittlere Belastung ein. Die hohen Investitionen hinterlassen auch hier ihre Spuren.

12 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 12 Für das Jahr 2014 wird ein Kapitaldienstanteil von 16,12% ausgewiesen, was einer hohen Belastung entspricht. Im Jahr 2015 wird mit 19,61% gar ein sehr hoher Wert erreicht. In den Folgejahren werden Werte im Richtwertbereich hohe Belastung erreicht. Diese Kennzahl zeigt sehr schön auf, wie sich die Investitionen und ihre Folgekosten auf den Finanzertrag auswirken. Der Bruttoverschuldungsanteil beträgt im Jahr 2014 schlechte 163,73%. Die stetige Zunahme dieses Wertes zeigt auf, dass die geplanten, hohen Investitionen nicht durch den Finanzertrag gedeckt werden können. Die Gemeinde wird Fremdmittel beschaffen und sich damit verschulden müssen. Die Werte erreichen ab 2015 gar eine kritische Grösse. Der Investitionsanteil beträgt im Jahr 2014 sehr starke 54,04%, was einer sehr starken Investitionstätigkeit entspricht. Diese führt zurück auf den geplanten Neubau der Mehrzweckhalle mit Schulhaussanierung und Erweiterung. Nach Beendigung dieser Bauarbeiten erreichen wir in den beiden letzten Planjahren schwache Werte, was bedeutet, dass die Investitionstätigkeit stark gesunken und der grösste Bedarf gedeckt sein sollte. Schlussfolgerungen Der Finanzplan zeigt auf, dass die geplanten, immensen Investitionen die Gemeinde sehr stark belasten und beanspruchen werden. Ein sehr grosses Investitionsvolumen, welches weder verschoben, gestaffelt noch aufgeteilt werden kann, steht bevor. Insbesondere der Neubau der Mehrzweckhalle mit der Schulhauserweiterung und Sanierung wird die Gemeinde an ihre Grenzen führen. Die längst fällige Wohnheimsanierung würde die Gemeindefinanzen zwar für kurze Zeit belasten, jedoch vermöchten die Mieteinnahmen die Investitionskosten nach Beendigung der Sanierungsarbeiten zu decken. Diese Investition wäre sozusagen kostenneutral. Die in den nächsten Jahren zu erwartenden Aufwandüberschüsse in der laufenden Rechnung können durch das heute sehr hohe Eigenkapital gedeckt werden. Das Eigenkapital wird bis zum Ende der Planperiode auf rund Fr schrumpfen, was rund sieben Steueranlagezehnteln entspricht. In ihrer Höhe nicht planbare, negative, z.b. Wegzug guter Steuerzahler, oder für die Gemeinderechnung auch positive Ereignisse, wie z.b. hohe Grundstückgewinnsteuern, können die jeweiligen Jahresrechnungen stark beeinflussen und die ganze Finanzplanung sehr stark verändern. Es ist wichtig zu wissen, dass die Finanzplanung auf den planbaren und vorhersehbaren Vorhaben und Ereignissen aufbaut. Aus den genannten Gründen ist sie immer wieder sehr starken Schwankungen unterworfen. Trotzdem sind die Tendenzen für die Zukunft klar daraus ersichtlich. Das Wort zum Finanzplan wird nicht verlangt.

13 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite Abrechnung von Verpflichtungskrediten (Referent Finanzverwalter Karl Graa) Sanierung und Umbau altes Schulhaus Gsteig, Parzelle Nr. 138 Bewilligt: Organ: Gemeindeversammlung Kredit: Fr Jahr Ausgaben Kredit Fr Fr Fr Fr Brutto Netto Fr Überschreitung Fr in % 2.12 Projektbeschrieb Das alte Schulhaus in Gsteig wurde im Jahr 1912 in massiver Blockbauweise erstellt. Im Bauinventar der Gemeinde ist das Gebäude als schützenswert eingestuft worden. Seit der Erstellung wurden keine grösseren baulichen Veränderungen vorgenommen. Lediglich eine Dachsanierung war im Rahmen des normalen Gebäudeunterhaltes erforderlich. Ferner sind zur Verbesserung der Wärmedämmung einige Fenster ersetzt und der Estrich isoliert worden. Verschiedene Schäden, die ungenügende Isolation, veraltete Installationen sowie die Möglichkeit einer verbesserten Ausnützung zwangen die Gemeinde, ihre Pflichten als Grundeigentümerin auch im Sinne einer Vorbildfunktion wahrzunehmen. Beschluss: An der Gemeindeversammlung vom bewilligte der Souverän einen Verpflichtungskredit von Fr An der Gemeindeversammlung vom wurde ein erster Nachkredit von Fr bewilligt. Kostenüberschreitungen Mehrere Entscheide haben gegenüber der Grobkostenschätzung von Architekt Viktor Germann zu Kostenüberschreitungen geführt. So wurden in den Bereichen Elektroarbeiten, Heizungsinstallationen und sanitäre Anlagen letztendlich auf die weitere Verwendung alter Installationen verzichtet. Wie bei Umbauten nicht aussergewöhnlich und deshalb so schwer kalkulierbar, sind auch bei anderen Arbeitsgattungen Mehrkosten entstanden. Über das ursprüngliche Projekt hinaus ist ein grösserer Balkon realisiert worden. Neue Brandschutzvorschriften verlangten zudem eine komplette Gipsverkleidung des Treppenhauses. Um dem kantonalen Denkmalschutz gerecht zu werden, mussten im Korridor des Erdgeschosses die Holzverkleidungen aufwändig erhalten werden. Der Aufwand für die Lüftungsanlagen fiel deutlich höher als erwartet aus.

14 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 14 Kommentar Es kann festgehalten werden, dass die Umbau- und Sanierungsmassnahmen nahezu reibungslos erfolgten. Trotz erheblicher Mehrkosten im Vergleich zur ersten Kostenschätzung vermag das Endprodukt dennoch zu überzeugen und zu erfreuen. Es darf hier von einer guten und sinnvollen Investition gesprochen werden. Die 5 Wohnungen werden alle durch in Gsteig steuerrechtlich ansässigen Personen bewohnt. Sanierungsarbeiten Hotel Bären Bewilligt: Organ: Gemeindeversammlung Kredit: Fr Jahr Ausgaben Kredit Fr Fr Fr Fr Fr Brutto Netto Fr Überschreitung Fr in % 5.79 Projektbeschrieb Der damalige Liegenschaftskommissionspräsident Martin Marti orientierte über die in den nächsten Jahren notwendigen Sanierungsmassnahmen am Hotel Bären. Diese waren aufgelistet und erreichten grosszügig gerechnet sowie unter Einbezug von Reserven die Summe von Fr Nebst dringend zu erledigenden Positionen waren auch Auflagen der Kantonalen Gebäudeversicherung enthalten sowie noch einige weniger dringende Optionen. Beschluss: Am hat die Gemeindeversammlung für erforderliche Sanierungsmassnahmen am Hotel Bären Gsteig einen Verpflichtungskredit von Fr bewilligt. Kostenüberschreitungen Ein nicht vorhersehbarer, notwendig gewordener Ersatz des Boilers im Jahr 2009 verursachte die Kostenüberschreitung. Schadenersatzzahlung Viktoriamatte Bewilligt: Organ: Gemeindeversammlung Kredit: Fr

15 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 15 Jahr Ausgaben Kredit Fr Fr Brutto Netto Fr Überschreitung Fr in % 0.00 Projektbeschrieb An der Gemeindeversammlung vom 8. April 2005 wurde dem Verkauf von vier Baulandparzellen an das Baukonsortium Pro Gsteig zugestimmt. Dies war der Beginn einer langen Geschichte mit vielen Verhandlungen, Versprechungen und Widerrufen. Trotz einer neuen Ausgangslage, in der Herr Erich Schenk das Projekt Pro Gsteig übernommen hatte und sofort realisieren wollte, wurde an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2007 ein Antrag angenommen, der verlangte, dass der Verkauf der Viktoriamatte einer nächsten Gemeindeversammlung erneut zum Beschluss vorzulegen sei. Das Geschäft wurde für die Gemeindeversammlung vom 9. Mai 2008 deshalb erneut traktandiert. Zwischenzeitlich hatten vier einheimische Geschäftsleute unter dem Namen Einfache Gesellschaft Viktoriamatte ein neues Kaufangebot eingereicht. An der Gemeindeversammlung vom 9. Mai 2008 musste nun entschieden werden, ob das Bauland an Pro Gsteig oder an die Einfache Gesellschaft Viktoriamatte verkauft werden sollte. Trotz ausdrücklichem Hinweis, dass bei einem Beschluss gegen Pro Gsteig mit einer entsprechenden Schadenersatzforderung zu rechnen sei, entschied die Versammlung, das Bauland der Einfachen Gesellschaft Viktoriamatte zu verkaufen. An der Gemeindeversammlung vom 7. Mai 2010 hat der Souverän einem Vergleich mit einer Zahlung von Fr an die Einfache Gesellschaft Pro Gsteig zugestimmt. Ohne diese Zustimmung hätte Pro Gsteig ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend machen können. Es fand keine Kostenüberschreitung statt. Ortsplanungsrevision Bewilligt: , , Organ: Gemeindeversammlung Kredite: total Fr Jahr Ausgaben Einnahmen Kredit Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr

16 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Fr Total Brutto Fr Netto Fr Überschreitung Fr Bruttokosten Abweichung in % Abrechnungssumme brutto Beitragsberechtigt Staatsbeitrag Phase % Staatsbeitrag Phase % Staats- u. Bundesbeitrag 100% NP Lauenensee Grundeigentümer bzw Nutzniesserbeiträge Total Einnahmen Abrechnung netto Projektbeschrieb 1991 Die damals gültige Ortsplanung ist von 1972 bis 1978 erarbeitet worden, wobei 1983 in Feutersoey eine Zonenplanänderung mit der Inkraftsetzung des Erstwohnungsanteilplanes EWAP und 1988 die Ortskernplanung Dorf Gsteig als Ergänzung genehmigt wurden. Da Ortsplanungen üblicherweise während 15 Jahren Anwendung finden sollten und alsdann den jeweiligen, allenfalls neuen Bedürfnissen sowie dem zu erwartenden Wachstum anzupassen sind, wurde erneut eine Revision fällig. Subventionen und Planer An die vom seinerzeitigen Planer Erich Kohli sel. zu erwartenden Kosten von Fr wurden vom Kanton Subventionen von ca. 60% in Aussicht gestellt. Bruttokredit Die Gemeindeversammlung vom bewilligte einen Bruttokredit von Franken. Projektbeschrieb und Bruttokredit 1994 Bewilligung eines Brutto-Zusatzkredites von Fr für eine allenfalls notwendige Beschwerde- und Prozessführung im Falle einer lediglich teilweisen Genehmigung der Zonenplanrevision Feutersoey Ruefeli durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung.

17 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 17 Projektbeschrieb 1998 Mit Zustimmung des Kantons startete die OPLA-Revision unüblich, indem sie in mehrere Etappen unterteilt wurde. In einer ersten Etappe wurde die Zonenplanung Feutersoey bearbeitet, da in diesem Ortsteil praktisch kein Bauland mehr zur Verfügung stand. Die Einzonung ZPP Nr. 2 Ruefeli wurde inkl. einer staatlichen Beschwerde vor Bundesgericht abgewiesen. Im Verlaufe der zweiten Etappe wurden der Bauzonenplan Gsteig, der Campingplatz Heiti, die Ergänzung der Ferienhauszone Pfrüendli, das Baureglement, das Bauinventar und der Landschafts- und Schutzzonenplan bearbeitet. Diese Planungsinstrumente wurden von der Gemeindeversammlung am genehmigt. Damit nun die dritte Etappe, gleichzeitig die Schlussetappe, erarbeitet werden konnte, musste noch ein Zusatzkredit bewilligt werden. Die Schlussetappe umfasste die Bereiche der Wohnzone Feutersoey, Gewerbezone ZPP Lädi und die Ergänzungsplanung bzw. Beschneiungsanlage Olden. Subventionen und Planer An die vom seinerzeitigen Planer Erich Kohli sel. zu erwartenden Kosten von Fr wurden vom Kanton Subventionen von ca. 62,3% in Aussicht gestellt. Bruttokredit Die Gemeindeversammlung vom bewilligte einen Brutto-Zusatzkredit von Fr Begründungen und Kommentar Im Gesamtaufwand von Fr waren ebenfalls die Kosten für die Nutzungsplanung Lauenensee im Betrag von Fr enthalten, welche durch Bund und Kanton zu 100% subventioniert wurden. Für die OPLA-Revision erfolgten mit dem Kanton Subventionsabrechnungen im Totalbetrag von Fr , woran uns an die beitragsberechtigten Kosten von Fr für die 1. und 2. Phase 61,9% und für die 3. Phase 62,3% Subventionen im Total von Fr ausgeschüttet wurden. Als verrechnete Grundeigentümerbeiträge wurden für Änderungen und Ergänzungen der Zonen Ledi und Zälg Fr vereinnahmt. Antrag: Dem Souverän wird die Bewilligung folgender Nachkredite beantragt: altes Schulhaus Fr Hotel Bären Fr Ortsplanungsrevision Fr Beschluss: Die vom Gemeinderat beantragten Nachkredite werden ohne Benützung der Diskussion bewilligt.

18 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite Wasserversorgungsreglement Genehmigung des teilrevidierten Reglementes (Referent Gemeinderat Urs von Siebenthal) Anlass für eine Überarbeitung des Wasserversorgungsreglementes gaben Änderungen im Bereich Löschwassergebühren. Damit diese von der Gemeinde auch künftig einkassiert werden dürfen, muss die rechtliche Grundlage dazu geschaffen werden. Ab darf die heutige Bemessungsgrundlage (Gebäudeversicherungswert) nicht mehr verwendet werden, da die Gebäudeversicherung Bern die entsprechenden Werte nicht mehr heraus gibt. Neu wird der umbaute Raum als Bemessungsgrundlage dienen. Entsprechend muss auch der Tarif geändert werden. Gleichzeitig wurden auch einige weitere Anpassungen vorgenommen. Diese wurden teilweise vom kantonalen Musterreglement übernommen, um eine bessere Rechtssicherheit zu erlangen. Die wichtigsten Änderungen werden vom Referenten erläutert: REGLEMENT: In verschiedenen Artikeln werden einige Begriffe wie Absperrschieber, Hausanschlussleitung und Hausanschlussschieber verständlicher geregelt. Haftung Artikel 12 Die WasserbezügerInnen haften gegenüber der Gemeinde Gsteig und Dritten für allen Schaden, den sie durch vorsätzliches oder fahrlässiges widerrechtliches Handeln verursachen. Sie haben auch für andere Personen einzustehen, die mit ihrem Einverständnis die Anlagen benützen. Private Anlagen Artikel 17 1 Die Hausanschlussleitung inkl. Hausanschlussschieber ist die Verbindung zur öffentlichen Leitung. Die Gemeinde Gsteig bestimmt die Lage des Hausanschlussschiebers. Einbau, Kostentragung III. Wasserzähler Artikel 23 1 Bei jedem Gebäude (auch im Stockwerkeigentum) wird die Gebühr auf Basis der BW verrechnet. Ein Wasserzähler wird nur für Spezialinstallationen gemäss Regelwerk W3 des SVGW oder bei Grossverbrauchern eingebaut. Die Organe der Gemeinde bezeichnen die mit Wasserzähler auszurüstenden Gebäude in einem Anhang. Einmalige Gebühren a Anschlussgebühr Artikel 33 4 Die einmaligen Anschlussgebühren bei Neubauten mit Wasserzählern werden ab Inbetriebnahme an Hand eines Zwei/Dreijahresdurchschnitts des tatsächlichen Wasserverbrauchs berechnet. Die Gemeinde kann eine Akontozahlung in Rechnung stellen. (Bisher Art. 23 Abs. 1)

19 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 19 b Löschgebühr Artikel 34 1 Die einmalige Löschgebühr ist geschuldet für nicht an die Wasserversorgung angeschlossene Bauten und Anlagen im Umkreis von 300 m vom nächsten Hydranten (regulärer Ansatz) oder Löschwassersilo (reduzierter Ansatz), wenn der erforderliche Löschschutz gewährleistet ist. 2 Die einmalige Löschgebühr für Neubauten wird nach dem gesamten umbauten Raum berechnet. Jährliche Gebühren Artikel 36 Löschgebühr 2 Für geschützte Gebäude im Sinne von Art. 34 haben die jeweiligen EigentümerInnen jährliche Löschgebühren zu bezahlen. Sie werden auf Grund des umbauten Raumes erhoben. Inkrafttreten, Anpassung Artikel 46 WASSERTARIF 1 Dieses Reglement tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Einmalige Löschgebühr Artikel 2 Die einmalige Löschgebühr einer nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Baute oder Anlage im Bereich des Hydranten- und Löschwassersilolöschschutzes (300m) wird nach ihrem umbauten Raum berechnet. Bei Neubauten: Umkreis Hydrantennetz m 3 Fr bis Fr Umkreis Löschwassersilo m 3 Fr bis Fr Bei Umbauten/Erweiterungen ab 30m 3 Umkreis Hydrantennetz m 3 Fr bis Fr Umkreis Löschwassersilo m 3 Fr bis Fr Für Oekonomie- und Nebenbauten kommt ein um 50% reduzierter Tarif zur Anwendung. Artikel 3 Jährliche Löschgebühr 3 Die jährliche Löschgebühr einer nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Baute oder Anlage im Bereich des Hydranten- und Löschwassersilolöschschutzes wird nach ihrem umbauten Raum (m 3 ur) berechnet. Umkreis Hydrantenlöschschutz Sie beträgt pro volle 100 m 3 ur für die ersten m 3 ur Fr bis Fr für die weiteren m 3 ur Fr bis Fr für alle weiteren Fr bis Fr Umkreis Löschwassersilo: 50% der Gebühr gemäss Hydrantenlöschschutz Berechnung. Für Oekonomie- und Nebenbauten kommt ein um 50% reduzierter Tarif zur Anwendung. Die WAK schlägt vor, folgende Ansätze in Rechnung zu stellen: pro volle 100 m3

20 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 20 für die ersten m 3 Fr für die weiteren m 3 Fr für alle weiteren Fr Es wird in jedem Fall eine Minimalgebühr von Fr pro Gebäude erhoben. Ungemessene Wasserbezüge Artikel 4 Bauwasser: Bauprovisorien werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Installationsgebühr beträgt. Fr Pro Monat wird eine Benützungsgebühr von Fr erhoben. Andere vorübergehende und begründete Wasserbezüge sind unentgeltlich. Das Wasser darf jedoch nur mit einem von der Wasserversorgung zur Verfügung gestellten Systemtrenngerät bezogen werden. Das Reglement ist 30 Tage vor der heutigen Gemeindeversammlung aufgelegen. Antrag: Der Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird die Genehmigung des teilrevidierten Wasserversorgungsreglementes beantragt. Diskussion: - Für seinen Geschmack gehe im Wassertarif der Rahmen der verschiedenen Gebühren sehr weit, wendet Christian Linder ein. So könnte der Gemeinderat in einigen Jahren das Maximum anwenden. Referent Urs von Siebenthal kann den Fragesteller beruhigen, dies werde sicher nicht eintreffen. Bereits intern habe man die im Musterreglement vorgeschlagenen Maximal-Ansätze um die Hälfte gekürzt. - In Artikel 3 des Wassertarifs müsste nach Auffassung von Wolfgang Tauss zum besseren Verständnis die Aufstellung der Kubikmeter des umbauten Raumes klarer dargestellt werden. Hinter der Bezeichnung für alle weiteren fehle für ihn eine Zahl. Nach Meinung des Sekretärs ist die Handhabung der Aufstellung jedoch durchaus erkennbar. Die letzte Zeile gilt für alle Volumen ab m3. Für die ersten m3 muss am meisten bezahlt werden. Die nächsten m3 werden nur noch zur Hälfte belastet und noch einmal die Hälfte davon für alle grösseren Volumen. Beschluss: Da nach der Diskussion kein Gegen- oder Abänderungsantrag vorliegt, kann der Vorsitzende zu Handen des Protokolls die Reglementsgenehmigung feststellen.

21 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite Friedhofreglement Genehmigung des teilrevidierten Reglementes (Referent Gemeinderat Adolf Schlunegger) Das Errichten des Gemeinschaftsgrabes und der Urnennischen-Mauer haben dazu geführt, dass das Friedhof- und Bestattungsreglement angepasst werden muss. Bei dieser Überarbeitung werden zugleich zwei Nachträge ins Reglement integriert. Die erforderlichen Ergänzungen bei den Anhängen werden ebenfalls vorgenommen. So unter anderem eine Ergänzung des Gebührentarifs bezüglich Gemeinschaftsgrab und Urnennischen-Mauer zur Bestattung Auswärtiger. Die wichtigsten Änderungen werden vom Referenten erläutert: Generell soll das Reglement - zumindest wo es sinnvoll ist - bei der Erwähnung der Angehörigen mit und/oder Erben ergänzt werden. Bestattungszeit Grabarten Art. 6 1 Die Bestattungszeiten werden im Einvernehmen mit dem Ortspfarrer vereinbart. Ordentliche Bestattungszeiten sind an den üblichen Werktagen von Montag bis Freitag zugelassen von Uhr bis Uhr - in der Regel Uhr. Urnenbeisetzungen im Familienkreis sind unter Rücksprache mit dem Totengräber zu vereinbaren. Art Es stehen auf dem Friedhof Gsteig folgende Grabarten zur Verfügung: Erdbestattungen Urnenbestattungen Erwachsenenreihengräber Kindergräber Erwachsenengräber Kindergräber Urnennischen-Mauer Gemeinschaftsgrab Beisetzung in bestehendem Grab Aufhebung Art. 14 Gräber und Urnennischen: 1 Nach Ablauf von 20 Jahren können die Gräber eines Feldes aufgehoben werden. 2 Die Aufhebung wird durch die Friedhofkommission den Angehörigen drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt. Nicht abgeholte Pflanzen und Grabdenkmäler werden abgeräumt. 3 Urnen, die in ein bestehendes Grab beigesetzt worden sind, und die noch nicht 20 Jahre geruht haben, können gegen Entrichtung einer Gebühr für die restliche Grabdauer in ein

22 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 22 ANHANG 1 bestehendes Erdbestattungs- oder Urnengrab verlegt werden, sofern deren Angehörige damit einverstanden sind. Neue Urnengräber sind nicht gestattet. 4 Sofern es die Platzverhältnisse erfordern, werden die in der Urnennischen-Mauer beigesetzten Urnen nach 20 Jahren aufgehoben. Die Aufhebung wird durch die Friedhofkommission den Angehörigen drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt. Dieselbe Regelung gilt für die Beschriftungstafel beim Gemeinschaftsgrab. B) Sigrist/Friedhofgärtner Die Entlöhnung wird im Arbeitsvertrag geregelt. Der Ansatz basiert auf dem vom Gemeinderat festgesetzten Gemeindestundenansatz C) Grabherrichtung Die im Entwurf gelb markierten Ansätze werden ersatzlos gestrichen. Die Ansätze richten sich nach dem Kantonalbernischen Sigristen-, Totengräber- und Friedhofgärtner-Verband. Das Reglement ist 30 Tage vor der heutigen Gemeindeversammlung aufgelegen. Antrag: Der Gemeindeversammlung wird die Genehmigung des teilrevidierten Friedhofund Bestattungsreglementes beantragt. Diskussion: - Motiviert durch eine Entdeckung von alten, in einer Naturstrasse eingebauten Grabdenkmälern wäre Simon Graa dankbar, wenn in Art. 14 Abs. 2 die Verpflichtung einer ordnungsgemässen Entsorgung aufgenommen würde. Mit dem Einverständnis der Versammlung wird der letzte Satz von Absatz 2 ergänzt und lautet neu:. Nicht abgeholte Pflanzen und Grabdenkmäler werden abgeräumt und ordnungsgemäss entsorgt. - Wenn sich Wolfgang Tauss die Entwicklung mit den Pfarrämtern vor Augen führt, scheint ihm die Regelung in Art. 6 Abs. 1, wonach die Bestattungszeiten mit dem Ortspfarrer zu vereinbaren sind, nicht mehr zeitgemäss. Durch Sparmassnahmen und Fusionen könnte Gsteig in absehbarer Zeit nicht mehr über einen Ortspfarrer verfügen. Er schlägt vor, den Begriff Ortspfarrer zu ändern. Mit dem Einverständnis der Versammlung wird der erste Satz von Absatz 1 angepasst und lautet neu:

23 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 23 Die Bestattungszeiten werden im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarrer vereinbart. Beschluss: Unter Einbezug der aus der Diskussion resultierenden Änderungen genehmigt die Gemeindeversammlung das teilrevidierte Friedhofreglement. 5. Reglement Seewer-Schopfer-Fonds Umwandlung der heutigen Richtlinien in ein zu genehmigendes Reglement (Referent Gemeinderätin Marietta Jaggi) Die heute gültigen Richtlinien über den Seewer-Schopfer-Fonds müssen in ein Reglement umgewandelt werden. Es gibt also keinen Unterschied zwischen den Richtlinien Seewer-Schopfer-Fonds und dem Reglement, ausser dass es präziser formuliert wird, z.b. wie und wo das Geld angelegt wird. Entstanden ist der Seewer-Schopfer-Fonds durch Frau Frieda Martha Seewer- Schopfer, verstorben am 20. April Sie hat den drei Gemeinden Saanen, Lauenen und Gsteig einen Teil ihres Vermögens von je Fr vermacht. Das Geld ist bestimmt für die Unterstützung von Chronischkranken oder Kranken mit finanziellen Schwierigkeiten wie beispielsweise: Übernahme von Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt werden, Anschaffung von Hilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege etc., Beiträge zum Bau oder Ausbau von Pflegeplätzen in Heimen. Per 31. Dezember 2012 belief sich das Vermögen des laufenden Kontos auf und des Anlagekontos auf Franken. Für die Ausrichtung von Beiträgen gilt folgende Kompetenzregelung: - Bis Fr pro Gesuch: Sekretariat der Sozialbehörden Saanenland - Ab Fr pro Gesuch ist ein Ausgabenbeschluss der Sozialbehörde Saanenland erforderlich Gesuche um Unterstützungsbeiträge sind schriftlich dem Sozialdienst Saanenland einzureichen. Das Reglement tritt nach Genehmigung durch die Gemeindeversammlung rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Es ersetzt die bisherigen Fondsrichtlinien vom 15. August Das Reglement ist 30 Tage vor der heutigen Gemeindeversammlung aufgelegen. Antrag: Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird die Genehmigung des Reglementes über die Führung des Seewer-Schopfer-Fonds beantragt.

24 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2013 Seite 24 Beschluss: Da das Wort zur Diskussion nicht verlangt wird und auch kein Gegen- oder Abänderungsantrag vorliegt, kann der Vorsitzende zu Handen des Protokolls die Reglementsgenehmigung feststellen. 6. Alters- und Pflegeheim Pfyffenegg Saanen Bewilligung eines Gemeindebeitrages von Fr und eines Darlehens über Franken an den Um-, Aus- und Neubau (Referent Gemeinderat Simon Graa) Das Alters- und Pflegeheim Pfyffenegg in Saanen bietet heute für leicht bis schwer pflegebedürftige Senioren aus der Region 27 Pflege- und Betreuungsplätze in der Langzeitpflege und Entlastungsangebote an. Diese sind in 10 Doppelzimmer und 7 Einzelzimmer unterteilt. 10 Zimmer im Neubau waren ursprünglich als Einzelzimmer geplant, wurden aber auf Grund der fehlenden Altersheimplätze als Doppelzimmer belegt. Diese Zimmer entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen, so dass vermehrt auch auf Eintritte ins Heim verzichtet wurde, weil es sich beim angebotenen Platz um ein Doppel- und nicht Einzelzimmer gehandelt hat. In Doppelzimmern sind die Betten lediglich durch einen Vorhang getrennt. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion macht in ihrem Richtraumprogramm für Institutionen der Alterspflege und Betreuung Mindestvorgaben für Zimmer und Nebenräume. Für Bewohnerzimmer z.b. ist der Richtwert mindestens 18 m2 (ohne Nasszelle). Um diesen Zielen und Vorgaben nachzukommen, sieht das Bauprojekt vor, den Altbau durch einen Abbruch und Neubau zu ersetzen. Die Pflegebettenzahl bleibt dabei unverändert. Baubeginn soll voraussichtlich im Frühjahr 2014 sein. Die Kostenschätzung für die Bauarbeiten beläuft sich auf 9 Mio. Franken. Da der Verein diese Kosten nicht vollständig über Beiträge des Kantons (Infrastrukturbeitrag) finanzieren kann, resultiert ein Fehlbetrag von 5 Mio. Franken. Der Verein stellte aus diesem Grund ein Gesuch an die Gemeinde Gsteig für einen à-fonds-perdu Beitrag von Fr Die Gemeinde Saanen hat bereits einem à-fonds-perdu-beitrag von 2 Mio. Franken und einem Darlehen über 1.5 Mio Franken zugestimmt. Das Projekt wurde dem Gemeinderat von der Vereinspräsidentin Jacqueline Jaggi und dem Heimleiter Edwin von Siebenthal vorgestellt. Im Alters- und Pflegeheim Pfyffenegg sind auch regelmässig Bewohner der Gemeinde Gsteig untergebracht. Auch aus diesem Grund unterstützt der Gemeinderat das Um-, Aus- und Neubauprojekt. Weil aber die Gemeinde wegen sehr grossen Investitionsvorhaben in den nächsten Jahren mit düsteren Prognosen konfrontiert ist, musste der Gemeinderat das Begehren auf Fr kürzen. Analog der Gemeinde Saanen soll ein Drittel dieses Beitrages als Darlehen gewährt werden.

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