Amtskurier. Jahrgang 20 Mittwoch, den 03. Oktober 2012 Nummer 10. Line-Dancer aus Mühl Rosin. Voltigiergruppe Recknitztal Fotos: Jörg Quandt

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1 Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Klein Upahl Lohmen Güstrow Gutow Kuhs Mühl Rosin Zehna Plaaz Glasewitz Reimershagen Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land mit den Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf, Zehna Jahrgang 20 Mittwoch, den 03. Oktober 2012 Nummer 10 Line-Dancer aus Mühl Rosin 9. Familienaktionstag des Amtes Güstrow-Land im Rahmen des 30-jährigen Schuljubiläums der Regionalen Schule mit Grundschule Zehna und des Dorffestes am 08. September 2012 in Zehna Artistikgruppe des DRK Malmström-Janda Voltigiergruppe Recknitztal Fotos: Jörg Quandt (Artikel dazu finden Sie auf Seite16/17.)

2 Güstrow-Land 2 Nr. 10/2012 Anschrift und Öffnungszeiten des Amtes Güstrow-Land Amt Güstrow-Land Haselstraße 4, Güstrow (Distelberg) Postalische Anschrift: Postfach 1463, Güstrow -Adresse: info@amt-guestrow-land.de Telefon: Fax: Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09:00-12:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr geschlossen 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr Sprechzeit des Amtsvorstehers: 1. und 3. Donnerstag des Monats 15:00-17:00 Uhr Impressum Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICHV An den Steinenden 10,04916 Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: Tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: amtlicher Teil außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Auflage: Erscheinungsweise: Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke Stück, wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt. Darüber hinaus kann der Amtskurier gegen Erstattung der Versandkosten einzeln oder im Abonnement über die Amtsverwaltung bezogen werden. jeden 1. Mittwoch im Monat VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG

3 Nr. 10/ Güstrow-Land Ausschreibung zur Betreibung der Kindertagesstätte Kleine Welt Glasewitz Die Gemeinde Glasewitz sucht für die weitere Betreibung der Kindertagesstätte Kleine Welt in Glasewitz ab dem einen neuen Träger. Neben anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sind auch Privatpersonen und Elterninitiativen zur Übernahme aufgefordert. Die Kindertagesstätte ist seit 1997 in freier Trägerschaft, seit 2003 ist der Verein Auf der Tenne e. V. Träger der Kindertagesstätte. Dieser Verein hat den Mietvertrag gekündigt und beabsichtigt die Schließung der Einrichtung zum Entsprechend der Betriebserlaubnis bietet die Kindertagesstätte Platz für 10 Krippenkinder von 0-3 Jahren, 23 Kindergartenkinder und 3 Hortkinder. Die Lage ist verkehrsgünstig an der L 14, so dass die Einrichtung außer durch die ortsansässigen Eltern auch durch Berufspendler genutzt werden kann. Durch die Gemeinde werden keine besonderen Anforderungen mit der Übernahme verbunden. Durch interessierte Anbieter ist ein tragfähiges, nachhaltiges Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungskonzept vorzuweisen, dass den Aufgaben und Zielen für Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) entspricht. Weitere Angaben zur Kindertagesstätte sowie die Vereinbarung eines Besichtigungstermins über das Amt Güstrow-Land, Hauptamt, Haselstraße 4, Güstrow, mündlich unter der Rufnummer , per Fax oder per Mail s.schwarz@amt-guestrow-land.de. Angebote sind bis zum 12. Oktober 2012 an die genannte Adresse des Amtes Güstrow-Land zu richten. Im Auftrag gez. Schwarz Hauptamtsleiterin Rheingas Handel GmbH & Co.KG Öffentliche Bekanntmachung gemäß Gaskonzessionsvertrag Ab bis gilt für die Versorgung der Haushalte in den Gemeinden Groß Schwiesow, Glasewitz, Gutow, Lohmen, Reimershagen, Sarmstorf und Gülzow- Prüzen mit Flüssiggas durch die Sammelversorgungsanlagen von Rheingas für den Sondertarif S-1 folgender Arbeitspreis: 8,93 ct/kwh zzgl. MwSt. (10,63 ct/kwh inkl. MwSt.) 05/12 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen. 06/12 Die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasewitz wird beschlossen. 07/12 Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen gemäß 16 KiföG M-V zu den geschlossenen Leistungsverträgen der Kindertagesstätte in Glasewitz. 08/12 Der Zahlung eines freiwilligen Zuschusses zu den Kosten der Kindertagesstätte Kleine Welt Glasewitz an den Träger, wird nicht zugestimmt. 09/12 Die Ausschreibung der Vergabe zur Betreibung der Kindertagesstätte Kleine Welt Glasewitz zum wird beschlossen. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Groß Schwiesow vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 06/12 Die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Maßnahme Anbau als Erweiterung des Gemeindezentrums Speicher in Groß Schwiesow erfolgt an das Ingenieurbüro Andreas Langkau, Güstrow. 07/12 Die Bürgermeisterin und ihre beiden Stellvertreter erhalten die Befugnis zur Vergabe der Bauleistungen für die Maßnahme Anbau als Erweiterung des Gemeindezentrums Speicher in Groß Schwiesow. 09/12 Die gemeindliche Zustimmung zum Verzicht auf Abstandsflächen für die Flurstücke 368, 181 und 377 der Flur 1 Gemarkung Groß Schwiesow wird nicht erteilt. 08/12 Dem Abschluss eines Entschädigungsund Gestattungsvertrages mit der ENER- TAG Aktiengesellschaft wird zugestimmt. Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Schwiesow für das Haushaltsjahr 2012 Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Glasewitz vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 04/12 Dem Bürgermeister wird die Entlastung für die Jahresrechnung 2011 vorbehaltlos erteilt. Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis-und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 400,00

4 Güstrow-Land 4 Nr. 10/2012 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der aulierordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf 400,00 die Einstellung in Rücklagen auf 400,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug 0. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt 0 und zum des Haushaltsjahres 0. Der Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Feststellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am mit Auflagen erteilt. Groß Schwiesow, den Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am mit Auflagen durch den Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom (Montag) bis (Mittwoch) zu folgenden Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00-12:00 Uhr Dienstag von 14:00-16:00 Uhr Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr Im Amtsgebäude, Zimmer 103 öffentlich aus. 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf ,00 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) auf 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 380 v. H. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen vom Drucksachennummer Beschluss Öffentlicher Teil 17/12 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen. 18/12 Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Gülzow-Prüzen wird beschlossen. 19/12 Der Austritt der Gemeinde aus dem Förderverein Region Güstrow e. V. zum wird beschlossen.

5 Nr. 10/ Güstrow-Land Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Plaaz vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 09/12 Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Teilmaßnahme Straßenbeleuchtung im Zusammenhang mit der Maßnahme M im BOV Plaaz-Diekhof Gehund Radweg vom Bahnhof bis zum Ortsausgang Plaaz an die Firma Elektro-Levermann, Schwaan, vergeben wird. Haushaltssatzung der Gemeinde Plaaz für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf ,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf ,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und I nvestitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00. Umschuldung ,00 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 370 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug 0. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt 0 und zum des Haushaltsjahres 0. Der Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Feststellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt. Plaaz, den

6 Güstrow-Land 6 Nr. 10/2012 Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am durch den Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Haushaltssatzung der Gemeinde Reimershagen für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom (Montag) bis (Mittwoch) zu folgenden Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00-12:00 Uhr Dienstag von 14:00-16:00 Uhr Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr im Amtsgebäude, Zimmer 103 öffentlich aus. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Reimershagen vom Drucksachennummer Beschluss Öffentlicher Teil 17/12 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen. 15/12 Der Beschluss über die Auslegung des Bebauungs-planes Nr. 4 Ferienpark Reimershagen der Gemeinde Reimershagen wird gefasst. 16/12 Der Kündigung des Mietverwaltungsvertrages für Wohnungen und Gewerbe zum wird zugestimmt. Die Wohnungsverwaltung soll zum an folgende Firmen neu ausgeschrieben werden: GfPEK mbh, Immobilienkontor Lenz, Maklerkontor Berndt, WoKra Wohnungsgesellschaft mbh 18/12 Die Gemeinde Reimershagen nimmt den Hinweis der Investoren zur zukünftigen Erschließung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen zur Kenntnis. Sie wird die Erschließungs-aktivitäten unterstützen und erklärt unter Beachtung der durchzuführenden Genehmigungsverfahren generell ihre Zustimmung zur Errichtung von Windkraft-anlagen auf dem Gemeindegebiet. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf ,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 6.400,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt.

7 Nr. 10/ Güstrow-Land 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0. Umschuldungen ,00 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf ,00. 5 Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) auf 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 370 v. H. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 und zum des Haushaltsjahres 0,00 Der Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Feststellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Reimershagen, den Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Reimershagen Bekanntgemacht wird der Beschluss der Gemeindevertretung Reimershagen vom über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 4 Ferienpark Reimershagen der Gemeinde Reimershagen 1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 4 Ferienpark Reimershagen der Gemeinde Reimershagen, der Begründung und des Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes, der Begründung und des Umweltberichtes sind nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 4 Ferienpark der Gemeinde Reimershagen, der Begründung und des Umweltberichtes sind im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, Güstrow in der Zeit vom bis montags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr einzusehen. Während der Auslegefrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Auslegestelle vorgebracht werden. Haushaltssatzung der Gemeinde Sarmstorf für das Haushaltsjahr 2012 Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom (Montag) bis (Mittwoch) zu folgenden Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00-12:00 Uhr Dienstag von 14:00-16:00 Uhr Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr im Amtsgebäude, Zimmer 103 öffentlich aus. Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushatt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00

8 Güstrow-Land 8 Nr. 10/2012 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf ,00 die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 und zum des Haushaltsjahres 0,00 Der Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Feststellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Sarmstorf, den Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom (Montag) bis (Mittwoch) zu folgenden Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00-12:00 Uhr, Dienstag von 14:00-16:00 Uhr Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr im Amtsgebäude, Zimmer 103 öffentlich aus. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Umschuldungen ,00 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf ,00 5 Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) auf 250 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Sarmstorf vom Drucksachennummer Beschluss Öffentlicher Teil 04/12 Die Bürgermeisterin und der Kämmerer werden bevollmächtigt für die Umschuldung der Altschulden aus dem Wohnungsbau Kreditangebote einzuholen und den Kreditvertrag mit den günstigsten Konditionen abzuschließen. 05/12 Die Bürgermeisterin und der Kämmerer werden bevollmächtigt für die Umschuldung des Wohnraummodernisierungskredites Kreditangebote einzuholen und den Kreditvertrag mit den günstigsten Konditionen abzuschließen. 06/12 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen. 07/12 Beauftragt wird das Sachverständigen-Büro Bauwesen Prof. Haker aus Wismar mit der Erstellung eines Gutachtens wegen eines Baumangels in der Kindertagesstätte.

9 Nr. 10/ Güstrow-Land Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Flurneuordnungsbehörde Az: 30a/ Flurneuordnungsverfahren: Diekhof-Plaaz Gemeinden: Diekhof und Plaaz Landkreis: Rostock Öffentliche Bekanntmachung III. Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Teilnahme am Bodenordnungsverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten -gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Beschluss zur Änderung des Flurneuordnungsgebietes Im Flurneuordnungsverfahren Diekhof-Plaaz, Landkreis Rostock ergeht gemäß 8 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen folgender Beschluss: I. Das Flurneuordnungsgebiet wird durch Zuziehung der folgenden Flächen geändert: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke Diekhof Diekhof 1 7/2 Diekhof Knegendorf 1 64, 65, 66/1, 67 Plaaz Wendorf 1 47/7, 68/3, 189, 223, 233, 234, 235, 237/2, 238/2 Plaaz Zapkendorf 1 70/4 Das Zuziehungsgebiet umfasst ca. 47,8578 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst somit nunmehr ca ,9247 ha. Das hinzugezogene Bodenordnungsgebiet ist auf der mit diesem Beschluss verbundenen Gebietskarte durch Schraffierung gekennzeichnet. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. II. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der nachträglich zum Verfahren zugezogenen Flurstücke werden Teilnehmer der Teilnehmergemeinschaft des Flurordnungsverfahrens: Diekhof-Plaaz mit Sitz in Diekhof. Nebenbeteiligte sind die Genossenschaften, die Gemeinden, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet. Nebenbeteiligte sind des Weiteren Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungs-gebietes mitzuwirken haben. IV. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde 1. die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden, soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehört, 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen weder errichtet, wesentlich verändert noch beseitigt werden, 3. Bäume, Sträucher, Gehölze und Ähnliches nicht beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand wiederherstellen lassen. Im Falle der Ziffer 3 müssen Ersatzpflanzungen angeordnet werden ( 34 FlurbG). Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus nur mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde vorgenommen werden, andernfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann ( 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zu treffenden Maßnahmen handelt die Flurneuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde. Verstöße gegen die im 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und 85 Nr. 5 FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden ( 154 FlurbG). VI. Begründung Die Hinzuziehung des Flurstückes 235 Gemarkung Wendorf, Flur 1 dient der Umsetzung investiver Wegebaumaßnahmen. Die Zuziehung des Flurstückes 68/3 Gemarkung Wendorf, Flur 1 dient der Eigentumsregelung aufgrund investiver Maßnahmen seitens Dritter. Die Zuziehung aller anderen Flurstücke dient der Anpassung des Verfahrensgebietes an die tatsächliche Topografie bzw. es handelt sich um Flurstücke, die sich innerhalb des Verfahrensgebietes befinden, bisher aber noch nicht ins Flurneuordnungsverfahren einbezogen wurden. Die Begründungen zur Verfahrensanordnung (Beschluss vom ) beziehen sich auch auf die hier zugezogenen Flurstücke.

10 Güstrow-Land 10 Nr. 10/2012 VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Straße 35, Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird gemäß 61 Abs. 1 LwAnpG die Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 22. August 2012 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben. 4. Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Einfluss auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG), b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz ( 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Flurbereinigung ( 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Bodenordnungsplan vom Seine Ausführung war daher anzuordnen. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Flurneuordnungsbehörde Az.: 30a/ Bodenordnungsverfahren: Bülow Ort II Gemeinde: Gutow Landkreis: Rostock Öffentliche Bekantmachung Ausführungsanordnung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Ausführungsanordnung ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger- Straße 35, Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Bützow, den 10. September Im Bodenordnungsverfahren Bülow Ort II nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des

11 Nr. 10/ Güstrow-Land Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Flurneuordnungsbehörde Az.: 30a/ Bodenordnungsverfahren: Bölkow Gemeinde: Mühl Rosin, Stadt Güstrow Landkreis: Rostock Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bützow, den 24. August Im Bodenordnungsverfahren Bölkow, Gemeinde Mühl Rosin und Stadt Güstrow, Landkreis Rostock nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird gemäß 61 Abs. 1 LwAnpG die Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der festgesetzt. Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben. 4. Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Einfluss auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG), b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz ( 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Flurbereinigung ( 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Bodenordnungsplan vom sowie der unanfechtbare 1. Nachtrag vom Seine Ausführung war daher anzuordnen. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Flurneuordnungsbehörde Az.: 30a/ Bodenordnungsverfahren: Kritzkow Gemeinde: Stadt Laage Landkreis: Rostock Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung 1. Im Bodenordnungsverfahren Kritzkow, Gemeinde Stadt Laage, Landkreis Rostock nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird gemäß 61 Abs. 1 LwAnpG die Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der festgesetzt. Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der neuen Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben. 4. Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Einfluss auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG),

12 Güstrow-Land 12 Nr. 10/2012 b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz ( 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Flurbereinigung ( 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Bodenordnungsplan vom Seine Ausführung war daher anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bützow, den 30. August 2012 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Flurneuordnungsbehörde Az: 30a/ Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren: Alte Nebel Gemeinden: Groß Schwiesow; Gülzow-Prüzen; Lüssow; Zepelin; Dreetz; Bützow, Stadt; Güstrow, Stadt Landkreis: Rostock Öffentliche Bekanntmachung Vorläufige Besitzeinweisung gemäß 65 Flurbereinigungsgesetz vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen I. Anordnung 1. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Alte Nebel, Landkreis Rostock wird gemäß 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794) die vorläufige Besitzeinweisung mit Wirkung zum 8. Oktober 2012, 0:00 Uhr, angeordnet. Die Eigentümer der zum vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gehörenden Flurstücke sind mit diesem Zeitpunkt in den Besitz der neuen Flurstücke vorläufig eingewiesen. Besitz und Verwaltung der neuen Flurstücke gehen auf die Empfänger über. 2. Die Karten der neuen Feldeinteilung werden zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Diese Auslegung erfolgt im Amt Bützow-Land, Markt 1, Bützow, sowie im Amt Güstrow-Land, Haselstraße 4, Güstrow, vom bis zu den üblichen Geschäftszeiten. 3. Die Einsicht ist auch im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow zu den Sprechzeiten möglich. 4. Die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Flurstücke liegen vor. Sie können im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow zu den Sprechzeiten eingesehen werden. 5. Auf Antrag wird die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert. 6. Für die tatsächliche Überleitung in den neuen Rechtszustand sind die nachfolgenden Überleitungsbestimmungen zur vorläufigen Besitzeinweisung maßgebend. II. Begründung Die gesetzlichen Voraussetzungen 65 FlurbG für die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung sind erfüllt. Der von den Teilnehmern gewählte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu den vorstehenden Regelungen gehört worden und hat sich mit diesen einverstanden erklärt. Soweit es im Interesse der Beteiligten notwendig ist, sind die Grenzen der neuen Grundstücke in die Örtlichkeit übertragen, Endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor. Außerdem steht das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten fest. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung sowie der Erlass der Überleitungsbestimmungen dienen der Beschleunigung des Verfahrens zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten, die den Beteiligten durch längeres Warten auf den Eintritt des neuen Rechtszustandes entstehen würden. Es liegt im Interesse der Beteiligten, dass der durch das Flurbereinigungsverfahren angestrebte Erfolg möglichst frühzeitig d.h. schon vor der Bestandskraft des Flurbereinigungsplanes, herbeigeführt wird. Mit der vorläufigen Besitzeinweisung werden darüber hinaus geordnete Bewirtschaftungsverhältnisse erreicht. Die Auflösung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche - Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz - an der renaturierten bzw. noch zu renaturierenden Nebel, wird durch die vorläufige Besitzeinweisung erreicht. Der Entwicklungskorridor wird in den Besitz der öffentlichen Hand überführt. Dadurch werden die geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen (Renaturierung der Alten Nebel) kurzfristig ermöglicht, ohne dass sich diese weiteren erheblichen Nutzungseinschränkungen auf privaten Landbesitz auswirken. Die Eigentümer werden ohne störende Nutzungseinschränkungen wertgleich abgefunden. Hinweis: Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG), die den Zeitpunkt bestimmt, an dem der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen tritt. Rechtsbehelfe, die ihrem Wesen nach die Wertgleichheit der Abfindung betreffen, sind nicht im Rahmen eines Rechtsbehelfes gegen die vorläufige Besitzeinweisung, sondern im Rahmen der Planbekanntgabe in einem besonderen Anhörungstermin, zu dem gesondert geladen wird, vorzubringen.

13 Nr. 10/ Güstrow-Land II. Überleitungsbestimmungen Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzungen an den neuen Grundstücken, werden wie folgt geregelt. Als spätester Zeitpunkt für die Aberntung oder Räumung der Grundstücke werden folgende Tage bestimmt: für Ackerland und Feldfutterbau: für Hackfrüchte: für Wiesen und Weiden: für Ölsaaten: Die Aberntung bzw. Räumung der Grundstücke muss am Abend der vorgenannten Termine beendet sein, es sei denn es wurden abweichende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten getroffen. An dem darauf folgenden Tag kann der Empfänger der Flächen mit deren Bestellung beginnen. Auf Antrag Betroffener kann die Flurbereinigungsbehörde - nach entsprechender Androhung - die noch nicht abgeräumten Reste der Ernte auf Gefahr und Kosten des bisherigen Eigentümers fortschaffen lassen. Die wasserwirtschaftliche Maßnahme an der Nebel, hier M 23-6 Laufgestaltung Alte Nebel (2. Bauabschnitt) wird auf der Grundlage des durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz genehmigten Maßnahmeplanes ( 41 FlurbG) vom umgesetzt. Während der Umsetzung der Maßnahme sind die Empfänger der neuen Flurstücke in der Ausnutzung ihrer Abfindung folgenden Einschränkungen unterworfen und zu folgenden Leistungen verpflichtet: Während der Bauphase dürfen die Flurstücke zur Ablagerung von Erde, Geröll, Wurzelstöcken, Sträuchern und Baustoffen, zur Anlegung von Notwegen, Notgräben, Notbrücken sowie zur Überfahrt durch den Bauherrn benutzt werden. Die Bauleitung veranlasst soweit notwendig und möglich die Wiederherstellung des früheren Zustandes. Die Teilnehmer dürfen auf den notwendigen Zuwegungen zur Baustelle weder Gegenstände und Materialien (z. B. Steine, Baumstämme, Wurzelstöcke) lagern, noch die Bauarbeiten anderweitig beeinträchtigen. Die Grundstückseigentümer/-besitzer haben innerhalb der ihnen neu zugewiesenen Grundstücke dafür zu sorgen, dass keine Schäden an fremden Grundstücken, insbesondere an gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen herbeigeführt werden (z. B. durch Einsaat, Wasserrückhaltung). Die zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums, wie sie mit dem Beschluss zur Anordnung des Verfahrens gem. 34 FlurbG ausgewiesen sind, gelten fort, es sei denn in den vorstehenden Überleitungsbestimmungen ist anderes festgesetzt. Unbeschadet der Rechtsbehelfe, die gegen den Flurbereinigungsplan bzw. seiner Nachträge innerhalb der Rechtsbehelfsfristen ( 59 Abs. 2 und 5 FlurbG) vorgebracht werden, verlieren die Beteiligten den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung ihrer Einlagegrundstücke, sobald die darauf stehenden Früchte abgeerntet bzw. die Grundstücke geräumt sind. Diese Bestimmungen können durch abweichende Vereinbarungen unter den Beteiligten ersetzt werden, es sei denn zwingende Gesetzesbestimmungen stehen entgegen. Solche Vereinbarungen sind der Flurbereinigungsbehörde anzuzeigen. In besonderen Fällen können von Amtswegen oder auf Antrag Ausnahmen von den Überleitungsbestimmungen angeordnet, namentlich die darin festgesetzten Fristen abgeändert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorläufige Besitzeinweisung und gegen die Überleitungsbestimmungen kann innerhalb von einem Monat - beginnend mit dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung - Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Straße 35, Rostock schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Überleitungsbestimmungen wird angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. Begründung Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. Sie ergeht im öffentlichen Interesse und im Interesse aller Verfahrensbeteiligten, deren Interesse das Interesse des Einzelnen an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs überwiegen. Wegen der bevorstehenden Bestellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und zur Beseitigung von entstehenden bzw. entstandenen Nachteilen (Flächenverluste), die durch die im öffentlichen Interessen (Erreichung der vorgegebenen Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie) liegende Renaturierung der Alten Nebel hervorgerufen werden, ist ein sofortiger Übergang des Besitzes an den neuen Grundstücken auf die neuen Besitzer erforderlich. Diese Anordnung ist auch erforderlich, um die Renaturierungsmaßnahme an der Alten Nebel zügig umzusetzen. Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung gewährleistet, dass die Eigentümer zu einem einheitlichen Termin in die neuen Flächen eingewiesen sind. Sie verhindert, dass sich die Inbesitznahme der neuen Flächen und die Abgabe der alten Flächen durch mögliche Rechtsbehelfe verzögert und dadurch die Überleitung des neuen Besitzes in der Gesamtheit unmöglich wird. Verzögerungen bei der Besitzübergabe würden Verspätungen der notwendigen Bestellung hervorrufen, die im wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten vermieden werden müssen. Bützow, den 3. September 2012 Die nächste Ausgabe erscheint am 7. November Redaktionsschluss ist am 24. Oktober Foto Bilderbox

14 Güstrow-Land 14 Nr. 10/2012 Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh Lindenallee 2a Leezen -beauftragte Stelle nach 53 Abs. 4 LwAnpG- Projektnr.: F Tel.: Ausfertigung Ladung zur Bekanntgabe und Erläuterung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan, sowie zum Anhörungstermin im Bodenordungsverfahren Zehna In dem Bodenordnungsverfahren Zehna, Gemeinden Zehna und Gutow, Landkreis Rostock, wurde gemäß 59 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) der Termin zur Bekanntgabe und Erläuterung des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsplan sowie der Anhörungstermin zur Entgegennahme von eventuellen Widersprüchen gegen den 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan auf Freitag, den 19. Oktober 2012 um 10:00 Uhr in der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh, Lindenallee 2a Leezen, Zimmer 102 festgesetzt. Zu diesem Termin werden die gemäß 10 FlurbG Nr. 2 Nebenbeteiligten u.a. - die Inhaber von Rechten an diesen, die zum Besitz oder zur Nutzung berechtigen, - die Eigentümer der an der Grenze des Verfahrensgebietes anliegenden Flurstücke geladen. Der 1. Nachtrag zum Bodenordnungsplan liegt im Zeitraum bis während der dortigen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh, Lindenallee 2a, Leezen, Zimmer 110 aus. Widersprüche gegen den bekanntzugebenden Bodenordnungsplan können von den Nebenbeteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden ( 59 FlurbG). Versäumt ein Beteiligter den Termin bzw. bringt keine Einwendungen vor, so wird davon ausgegangen, dass er mit den Ergebnissen des 1. Nachtrages zum Bodenordnungsverfahren nach 59 FlurbG einverstanden ist. Hierauf wird gemäß 134 FlurbG besonders hingewiesen. Leezen, den Widerspruchsrecht zu Melderegisterauskünften in besonderen Fällen Gemäß 36 des Landesmeldegesetzes Mecklenburg- Vorpommern vom (GVOBl. M-V 2007 S. 578), in der derzeit gültigen Fassung weist die Meldebehörde darauf hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, die Weitergabe seiner Daten zu widersprechen - an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in einem Adressbuch ( 35 Absatz 3) - an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen zu Altersjubiläen und Ehejubiläen - an öffentliche rechtliche Religionsgemeinschaft meiner Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährigen Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), denen ich selbst nicht angehöre ( 32 Abs. 2 LMG M-V) - an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen ( 35 Abs. 1 Satz 3) - als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abruf über das Internet ( 34 Abs. 2 LMG). Durch die Meldebehörde des Amtes Güstrow-Land werden keine Auskünfte erteilt, wenn der Betroffene bei der Anmeldung oder spätestens 3 Monate vor der beantragten Melderegisterauskunft dieser Auskunft schriftlich widersprochen hat. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde des Amtes Güstrow Land, Haselstraße 4, Güstrow eingelegt werden. Meldebehörde Widerspruchsrecht gemäß Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 Gemäß 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz vom (BGBI I S. 1342) in der derzeit gültigen Fassung verweist die Meldebehörde darauf, dass jeder Betroffene das Recht hat, der Weitergabe seiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zur Übersendung von Informationen über die Tätigkeit in den Streitkräften - 58 Wehrpflichtgesetz - zu widersprechen. Durch die Meldebehörde erfolgt bei Einlegung des Widerspruchs keine Datenübermittlung zu Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde des Amtes Güstrow-Land, Haselstraße 4, Güstrow schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Meldebehörde

15 Nr. 10/ Güstrow-Land Informationen aus dem Steueramt Festsetzung der Grundsteuer Als Grundlage der Grundsteuerfestsetzung für ein Wohngrundstück dient entweder der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag ( 13 Grundsteuergesetz - GrStG) oder die Ersatzbemessungsgrundlage ( 42 GrStG). Wurde für ein Grundstück vom Finanzamt kein Einheitswert und somit kein Grundsteuermessbetrag festgestellt, wird die Grundsteuer auf der Ersatzbemessungsgrundlage erhoben. In den Fällen der Ersatzbemessung ist der Steuerschuldner verpflichtet, seine Steueranmeldung und Erklärung zur Überprüfung der vorhandenen Ersatzbemessung bei der Gemeinde einzureichen. Gemäß 44 Abs. 3 GrStG ist der Steuerschuldner verpflichtet, dem Steueramt mitzuteilen, wenn sich durch Um- bzw. Ausbaumaßnahmen die für die Grundsteuer relevanten Verhältnisse geändert haben (z. B. Ausstattung mit Bad und WC, Modernisierung der Heizungsanlage (Umrüstung von Ofenheizung auf Sammelheizung (z.b. Elektro-, Gas-, Ölheizung; Schwerkraft-, Forsterheizung u.a.), Erweiterung der Wohnfläche, Errichtung/Abbruch einer Garage, Anbau eines Wintergartens usw.). Der entsprechende Vordruck zur Erklärung kann beim Steueramt abgefordert und die Berechnungssätze können ebenfalls hier erfragt werden - Telefon: Werden Veränderungen der Gemeinde nicht mitgeteilt, dass heißt der Steuerzahler kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe einer neuen Steueranmeldung nicht nach, so kann die Gemeinde die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage schätzen ( 162 Abgabenordnung - AO) und rückwirkend festsetzen. Die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer beträgt 4 Jahre ( 169 AO). 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), ist die Gemeinde berechtigt, die angekündigten Gebührenerhöhungen auf die jeweiligen Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der Grundstücke umzulegen. Die Beitragserhöhung führt somit dazu, dass die Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf und Zehna Änderungssatzungen zu den Satzungen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes im Jahr 2013 beschließen werden. ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG Freie Wohnungen in Reimershagen In Reimershagen können ab sofort Zwei- und Drei-Zimmer- Wohnungen bezogen werden. Wohnungsgröße: ca. 57 qm Nettokaltmiete: 204,00 EUR Nebenkosten: 144,00 EUR Wohnungsgröße: ca. 45 qm Nettokaltmiete: 162,00 EUR Nebenkosten: 115,00 EUR Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die V + V Immobilien GmbH Güstrow, Frau Liefke und Frau Faltin unter der Telefonnummer Erhöhung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes ab dem 01. Januar 2013 Der Wasser- und Bodenverband Nebel hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 dem Amt Güstrow-Land eine Beitragserhöhung ab 2013 angekündigt. Diese Betragserhöhung resultiert aus den steigenden Ausgaben bedingt durch die allgemeine Preisentwicklung. Der Aufwand für die Unterhaltung der Verbandsgewässer ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Verstärkt wurde dieser Zustand durch die sommerlichen Hochwasserereignisse in den Jahren 2010 und 2011, in deren Folge es zu sehr vielen Schäden gekommen ist. Die Anhebung der Beiträge ist zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Instandhaltungsniveaus erforderlich. Gemäß den 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Cartoonausstellung im Amt Ab 17. Oktober werden im Amtsgebäude des Amtes Güstrow- Land Cartoons von Reinhard Alff zum Thema Datenschutz - Nie war er so wertvoll wie heute ausgestellt. Zur Eröffnung am Mittwoch, den 17. Oktober 2012 um 13:30 Uhr wird unsere behördliche Datenschutzbeauftragte Anke Schröder in die Ausstellung einführen. Der Dortmunder Zeichner Reinhard Alff wurde 1951 in der Nähe von Potsdam geboren.

16 Güstrow-Land 16 Nr. 10/2012 Der ausgebildete Starkstromelektriker arbeitete unter anderem als Zeitungsgrafiker und Redakteur, bevor er 1985 als selbstständiger Zeichner tätig wurde. Seine Karikaturen und Cartoons werden regelmäßig in verschiedenen Publikationen und auch auf Plakaten veröffentlicht. Erschienen sind von ihm außerdem mehrere Cartoon-Bücher. Neben den gedruckten gibt es zunehmend digitale Veröffentlichungen. Die Ausstellung im Amtsgebäude ist montags bis freitags zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung geöffnet. Für Terminabsprachen stehe ich, Frau Erika Krebs, gerne zur Verfügung. Mein Briefkasten freut sich in der Seestraße 2, Mühl Rosin besonders über Ihre Meinungen, Fragen, Hinweise Auch meine Telefonnummer möchte ich Ihnen mitteilen: Sollte ich gerade nicht am Festnetz sitzen, hier eine weitere Möglichkeit über Handy: Ich wünsche uns allen Energie, Zeit, Erfolg, gute Laune aber auch Freude und Ruhe beim Stöbern. Hinweise für Spaziergänger Achtung, an alle, die bisher noch keine Zeit für unsere Spaziergänge in der näheren Umgebung gefunden haben, hier nochmals einige Hinweise: Neuer Treffpunkt ist jeden Mittwoch 12:45 Uhr an der Schule in Mühl Rosin! 9. Familienaktionstag des Amtes Güstrow-Land, 30-jähriges Schuljubiläum und Dorffest in Zehna Bei überwiegend schönem Wetter fanden in diesem Jahr der 9. Familienaktionstag, das 30-jährige Schuljubiläum und das Dorffest in Zehna statt. Wie in den vergangenen Jahren konnte sich das Amt Güstrow-Land auch in diesem Jahr wieder auf das tolle Engagement der Bürger, der Vereine und der Schule vor Ort verlassen. Den Besuchern wurde ein reichhaltiges Kulturprogramm geboten. Auf der kleinen Showbühne zeigten verschiedene Nachwuchstanzgruppen mit ganz unterschiedlichen Tanzstilen ihr Können. Bisherige Spaziergänge führten entlang dem Belliner Landweg; zurück durch den Kirchsteig oder auch über den Rad- und Wanderweg zur Grenzburg und zurück. Ein weiteres Ziel war der Schafsbruch gegenüber der Schule. Wie wäre es mal mit dem Ort Kirch Rosin? Wir bitten zu bedenken: Es gibt kein schlechtes Wetter. Manchmal haben wir uns nur bei der Auswahl der Kleidung vergriffen. Wir freuen uns weiterhin über interessierte Wanderfreunde. Musikschule Fröhlich Zeitzeugenprojekt Leute erzählen aus ihrem Leben. Das lebendige ABC, Bilder dokumentieren Zeitgeschichten. Diesem allgemeinen Thema möchte ich mich besonders als Interessenvertreterin der Chronikgruppe unserer Gemeinde widmen. Da war doch was!!! A wie Ausweis, B wie Beförderung Bekleidung bis Z wie Zusammenhalt. Termin: Uhrzeit: 15:00 Uhr Das ungezwungene Schnattern im Erzählcafé, das geschriebene Wort in der Schreibwerkstatt, das Foto oder das Ergebnis der Montagsmaler. Wer kann oder möchte mich unterstützen, bei der Erstellung von einem Sonderheft zum 50. Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Bölkow? Viel Zeit bleibt uns nicht mehr. Der ist so schnell da. Mein Vorschlag: Ein Erzählcafé kann im Bölkower Dorfgemeinschaftshaus durchgeführt werden, ein weiteres Treffen sollte bei Bedarf auch in Mühl Rosin möglich sein. Zumba-Show Kleine und große Musikanten, die Kinder- und Jugendvoltigiergruppe Blau-Weiß Recknitztal, die Kinderartistikgruppe Malmström vom DRK sowie die Kinder der Regionalen Schule mit Grundschule in Zehna und Mühl Rosin boten ein tolles Programm. Unterstützt und durch das Programm begleitet wurden alle kleinen Künstler dabei von Philipp Witte aus der Gemeinde Plaaz und David Goldbach aus Glasewitz, die für die Technik sorgten.

17 Nr. 10/ Güstrow-Land Im Rahmenprogramm wurden viele Aktionen angeboten. Kostenlose Kinderaktionsgeräte stellte die Familie Liesegang zur Verfügung. Außerdem gab es eine Hüpfburg, zwei immer gut besuchte Schminkstände für Kinder, eine Bastelstraße von der Grundschule Zehna, eine leckere Kaffeestube im Schulgebäude, das Spielmobil Peters. So kam auch der Spaß nicht zu kurz. Wie in jedem Jahr gab es sportliche Wettkämpfe. Beim Volleyballturnier kämpften insgesamt vier Mannschaften um den Pokal des Amtsvorstehers. Folgende Ergebnisse wurden erreicht: 1. Platz: Die Waschbären 2. Platz: Team Güstrow 3. Platz: Schule Zehna Einige Jugendliche lernten sich erst beim Workshop kennen und doch funktionierte das gemeinsame Arbeiten sehr gut. Andere wiederum hatten bereits beim 1. Workshop im vergangenen Jahr Erfahrungen gesammelt und konnten so den Neulingen einige gute Tipps und Tricks verraten. Bei dem Workshop hatten die Jugendlichen die Möglichkeit ihre künstlerischen, handwerklichen und organisatorischen Fähigkeiten auszutesten. Besonderer Dank gebührt Herrn Kähler vom Jugendklub Domizil, der uns mit Verpflegung versorgt hat, den Graffiti Künstlern Karl Michael Constien und Sebastian Volgmann. Fazit der Veranstaltung: Viel gelernt, viel gearbeitet, viel Spaß gehabt und Widerholung ist nicht ausgeschlossen. Ein Familienaktionstag wäre ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer und Sponsoren kaum denkbar. Das Amt Güstrow-Land möchte sich daher bei allen ehrenamtlichen Helfern, der Gemeinde Zehna und der Regionalen Schule Zehna für die gute Zusammenarbeit ganz herzlich bedanken. Es war schön, den 9. Familienaktionstag, das 30-jährige Schuljubiläum und den 9. Familienaktionstag mit dem Dorffest in Zehna zu verbinden. Vor und während der Veranstaltung herrschte eine tolle Atmosphäre. Ein besonderer Dank gilt den Sponsoren, die das Fest mit Geld- und Sachspenden unterstützt haben. Umweltgerechte Kraftanlagen - Fa. Ritter - IB Baupartner - OSPA HRO - Fa. Wittenburg Projekt - Fa. Grade - IB Wiechmann - Stadtwerke Güstrow - Fa. Stark - IB Beier u. Lehsten - Steinmetz Schult - Belliner Agrar GBR - Ostdeutsche Kommunalv. - Barmer - AOK -Fa. Nützmann - Elektro Jahnke - Herr Lange/Provinzial-V. - Nicht genannt sind hier die vielen, vielen Privatspenden, auch dafür unseren herzlichen Dank. Jörg Quandt Jugendsozialarbeiter Graffiti-Workshop war ein Erfolg Am trafen sich 15 Jugendliche aus den Jugendklubs des Amtes Güstrow-Land und der Stadt Bützow, um eine Blechwand in der Nähe des Jugendklubs Domizil unter Anleitung von professionellen Graffiti-Künstlern zu verschönern. Pünktlich um 09:00 Uhr begannen die jungen Sprayer mit den ersten Arbeiten an ihrem Projekt. Jörg Quandt Jugendsozialarbeiter Amt Güstrow-Land Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Oktober 2012 Zum 65. Geburtstag Frau Inge Drewitz, Lüssow Herrn Harry Frieberg, Goldewin Frau Uta Neumann, Kirch Rosin Frau Bärbel Pendzich, Siemitz Zum 70. Geburtstag Frau Wibke Diehl, Mühl Rosin Herrn Dr. Ottfried Weiher, Kirch Rosin Frau Hannelore Gutenschwager, Plaaz Herrn Hermann Assmann, Reimershagen Frau Annelies Milhareck, Ganschow Frau Edda Neumann, Glasewitz Frau Monika Blockus, Kuhs Herrn Karlheinz Fill, Boldebuck Zum 75. Geburtstag Herrn Gerhard Strübing, Sarmstorf Herrn Rudi Klatt, Kirch Kogel Herrn Paul Kuberka, Mierendorf Frau Brigitte Sellin, Mistorf Frau Hilde Weigelt, Zapkendorf Zum 80. Geburtstag Frau Luise Vater, Mühl Rosin Frau Lieselotte Hartung, Lüssow Frau Elisabeth Prieff, Mistorf Zum 81. Geburtstag Herrn Hans-Heinrich Narjes, Recknitz Frau Elisabeth Schwarz, Bölkow Frau Hilde Krüger, Lohmen Frau Edith Piehl, Gerdshagen Herrn Joachim Werner, Klein Upahl Herrn Heinz Kristahn, Mierendorf

18 Güstrow-Land 18 Nr. 10/2012 Herrn Gerhard Möller, Lohmen Frau Danusche Nedbal, Plaaz Zum 82. Geburtstag Frau Helga Karon, Groß Tessin Frau Gerda Polkow, Wilhelminenhof Herrn Erwin Seifert, Groß Tessin Frau Ingeborg Peters, Kuhs Zum 83. Geburtstag Herrn Helmut Klemm, Lohmen Frau Irmgard Krüger, Kirch Rosin Frau Emma Habel, Ganschow Frau Irene Wordelmann, Kirch Rosin Frau Helga Baaske, Lohmen Zum 84. Geburtstag Frau Hilde Köpcke, Mühl Rosin Freitag, :30 Uhr Herbstfeuer auf der Festwiese Ab 16:30 Uhr werden im Gemeindehaus Laternen gebastelt. Um 18:00 Uhr startet der Laternenumzug. Mittwoch, :00 Uhr Kaffeeklatsch und Spielenachmittag für Rentner im Gemeindehaus Information Der Gemeindesaal kann für Veranstaltungen aller Art gemietet werden. Der Raum bietet Platz für 60 Personen und verfügt über eine große Küche. Entsprechend Geschirr und Einrichtung sind vorhanden. Wenn Sie Interesse an der Anmietung unseres Gemeindesaals haben, wenden Sie sich bitte ab sofort an Frau Pilz, Tel Zum 85. Geburtstag Herrn Gerhard Goebeler, Sarmstorf Herrn Hans-Jürgen Hamann, Klein Upahl Herrn Erwin Paschke, Groß Tessin Herrn Siegfried Hoenig, Wendorf Zum 87. Geburtstag Frau Irene Possehl, Lohmen Zum 89. Geburtstag Frau Annalise Sperling, Groß Schwiesow Zum 91. Geburtstag Frau Hanna Eichstädt, Zehna Zum 94. Geburtstag Frau Anne Warnke, Gülzow Liebe Jubilare des Monats November und der folgenden Monate des Jahres 2012, das Amt Güstrow - Land möchte auch Ihnen zu Ihrem Geburtstag herzliche Glückwünsche durch das Mitteilungsblatt aussprechen. Sollten Sie das jedoch nicht wünschen, bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung an das Amt Güstrow-Land, Einwohnermeldeamt, Haselstr. 4, Güstrow, zwei Monate vor Ausgabe an die Redaktion. Kulturnachrichten Oktober 2012 Wo ist wann was los? Gemeinde Glasewitz jeden Dienstag 15:45 Uhr Treff der Sportgruppe Glasewitz Fit für jedes Alter unter der Leitung von Edmund Jungerberg jeden Mittwoch 19:00 Uhr Tischtennis im Saal jeden Donnerstag 18:30 Uhr Fitnessprogramm für jedermann im Gemeindesaal unter der Leitung von Ilona Helle Gemeinde Gülzow-Prüzen Seniorennachmittag in Hägerfelde 14:30 Uhr bei Frau Ernst Herbstfest in Prüzen, Kapellenweg 2, 11:00 - wir laden Jung und Alt herzlich ein 16:00 Uhr Frauentreff in Mühlengeez 14:30 Uhr bei Frau Rienow Kaffeenachmittag in Karcheez 14:30 Uhr FFw jeden Dienstag im Sport- und Freizeitzentrum Gülzow, Seestr :15 Uhr - Kinder- und Jugendsport 18:45 Uhr ab 9 Jahre jeden Mittwoch im Sport- und Freizeitzentrum Gülzow, Seestr. 12 8:30 Uhr - Seniorensport 9:30 Uhr 17:15 Uhr - Kindersport für alle Kleinen 18:30 Uhr von 4 bis 8 Jahren 19:00 Uhr - Fitness für jedermann 20:00 Uhr von Aerobic bis Prävention jeden Sonntag 13:00 Uhr - Tennis 16:00 Uhr mit Voranmeldung beim Vereinsvorsitzenden Herrn Dr. Andreas Höflich, Tel Alle Veranstaltungen werden über den Gülzower Sportverein organisiert. Gemeinde Gutow Tagesfahrt nach Grabow und Elefantenhof Platschow 8:00 Uhr Seniorengruppe Bülow/Bülower Burg Herbstfest 14:30 Uhr Mühle Gutow, Seniorengruppe Gutow Bitte Anmeldung bis bei Fr. Kuhn oder Fr. Wohlgemuth Ausbildung aktive Gruppe 19:00 Uhr FFw Gutow

19 Nr. 10/ Güstrow-Land Gemeinde Lohmen VS OG Karow :30 Uhr Herbstfest in Karow :00 Uhr Kaffeenachmittag Kita Lüssow Hoffest Hausprojektwoche Begegnungsstätte Alter Dorfkrug Lohmen, Dorfstraße 23, Tel Mo., 14:00-16:00 Uhr Teestunde Mo., 19:00 Uhr Kunsttreff : Seidenmalerei/Linolschnitt Di., 10:00-18:00 Uhr Sa., 10:00-16:00 Uhr Töpferstube Mo., Di., Sa. u. n. V. Lesestube, Gewölbekeller über Tourist- Information Di., Sa., Uhr Sommergalerie (bis ) sonst auf tel. Anfrage Dorf Museum Lohmen, Dorfstraße 12, Mo. - Do., 8-16, Landtechnikausstellung in der Fr., 8-12 Uhr Pfarrhofscheune. (Touristinformation) Die. - Sa., Uhr Speicher Sommersaison mit der Sonderausstellung Holz auf Postkarten So., den v Uhr Tag des offenen Denkmals, Thema: Holz, geöffnet: Pfarrscheune und Speicher Speicher, Spritzenhaus und Trafohaus. Nach tel. Vereinbarung Veranstaltungen in der Gemeinde Lohmen, Informationen unter Tel , Di., , 19 Uhr Fackel- u. Laternenumzug, anschl. Herbstfeuer am Sportpark in Lohmen Mi., , Uhr 6. Herbstmarkt im Alten Tanzsaal SV 90 Lohmen, Fußball - Sportpark in Lohmen, Spielansetzungen Sa., , 15:00 Uhr SV 90 Lohmen - KSG Lalendorf/W. Sa., , 14:00 Uhr SV 90 Lohmen - Sukower SV Gemeinde Lüssow jeden Dienstag Line-Dance, Klub Strenz 18:30-20:30 Uhr jeden Montag ab 12:00 Uhr Abgabe von Lebensmitteln durch die Güstrower Tafel, Gemeindezentrum Lüssow jeden 2. Mittwoch Seniorennachmittag mit Arbeitslosen, OG der VS Lüssow 14:00 Uhr Ansprechpartner Frau Inge Briese, OG der VS Lüssow jeden 2. Donnerstag Rommé, OG der VS Lüssow 19:00 Uhr Gemeindezentrum jeden Mittwoch 09:00-12:00 Uhr Ospa-Mobil, Gemeindebüro Lüssow LSG Lüssow 79 Fußball-Punktspielbetrieb der Männer Fußball-Punktspielbetrieb der Frauen Gemeinde Mistorf Herbstfeuer in Goldewin ab 19:00 Uhr auf dem Sportplatz Herbstfest Volkssolidarität Kaffee- und Spielnachmittag ab 14:00 Uhr in Goldewin Tischtennis - fällt leider bis zum Ende des Jahres aus! Information: Das Vereinshaus kann für Veranstaltungen aller Art gemietet werden. Der Raum bietet Platz für 150 Personen und verfügt über eine Küche und einen separaten Gastraum für 25 Personen. Entsprechend Geschirr und Einrichtung sind vorhanden. Wenn Sie Interesse an der Anmietung unseres Vereinshauses haben, wenden Sie sich bitte ab sofort an Frau Kempa, Tel oder Gemeinde Mühl Rosin Jeden Montag 18:30 Uhr - Line - Dance 20:00 Uhr Sporthalle Mühl Rosin Jeden Dienstag 18:00 Uhr - Mal- und Zeichenkurs 20:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bölkow Ansprechpartner: Herr Tauscher Nordic-Walking Nach Absprache Ansprechpartner: Frau Völker Jeden Mittwoch 12:45 Uhr Wandern Treffpunkt Schulhof Mühl Rosin Ansprechpartner Frau Erika Krebs Telefon: Nächster Termin :20 Uhr - Bauch- Beine- Po- Gymnastik 11:20 Uhr Sporthalle Mühl Rosin Ansprechpartner: Frau Krebs :00 Uhr Erzählcafe FFw Bölkow Pflanzentauschmarkt 14:00 Uhr Schule Mühl Rosin Würfeln 15:00-18:00 Uhr Ort: Schule Mühl Rosin Kabarett Die lieben Alten 15:00-17:00 Uhr Grenzburg

20 Güstrow-Land 20 Nr. 10/2012 Gemeinde Reimershagen montags: Kinder- und Jugendtreff 15:00 Uhr montags: Frauen- und Seniorentreff in Reimershagen Nr. 30 montags ab Treffpunkt Familie Baby- und Kindersachenmarkt Hallo, Sie suchen? 14:00 Uhr - nur besondere Veranstaltungen werden extra angekündigt, unsere normalen sind den interessierten Frauen bekannt Gemeinde Zehna Raus aus dem Alltag - Rein in den Bücherrausch Verabredung zum Essen Vollmond-Lesung zum Weinmond Gutshotel Groß Breesen, Anmeld. unter Tel Bei uns können Sie es eventuell finden! Wir laden Sie recht herzlich zu unserem kleinen Markt für Baby- und Kindersachen ein. Kommen Sie vorbei und stöbern Sie an den unterschiedlichen Ständen und finden das was Sie noch benötigen. Ob Bodys, Hosen, Jacken, Spielzeug und noch so vieles mehr. Hier werden Sie bestimmt fündig. Wann? Sonnabend, 20. Oktober 2012 Wo? Begegnungsstätte Alter Dorfkrug Dorfstraße 23 in Lohmen Uhrzeit? Uhr 17. Baby- und Kinderbörse in Lüssow Am Samstag, dem 20. Oktober 2012, von 14:00 bis 17:00 Uhr, findet die 17. Baby- und Kinderbörse in der Lüssower Sporthalle statt. Angeboten wird wieder eine reichhaltige Auswahl an moderner Bekleidung für die Herbst- und Wintersaison. Außerdem gibt es alles rund ums Baby, sowie Spielzeug für drinnen und draußen. Der Erlös der Standgebühr kommt den Kindern der KITA Lüssow zur Gute. Die KITA Lüssow führt auch diesmal wieder einen Kuchenbasar durch. Nach erfolgreicher Beutejagt können sich die Schnäppchenjäger mit leckerem selbst gebackenem Kuchen und einer schönen Tasse Kaffee stärken. Anmeldungen für einen Stand mit eigener Standbetreuung sind ab sofort bei Frau Losch unter Telefon möglich. Anja Losch Oder wollen Sie verkaufen? Sie haben die Schränke voll und Ihrem Kind passt es nicht mehr? Dann rufen Sie an und sichern sich einen Stand. (Die Standgebühr beträgt 5 Euro) Damit Sie sich beim Kaufen und Verkaufen stärken und mit Bekannten gemütlich reden können, sind auch Kaffee und Kuchen im Angebot. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind. Ihr Ansprechpartner: Nicole Schmidt Kulturverein Lohmen e. V. - Sportliches Familien- und Gemeindefest in Glasewitz Mann, oh mann, oh mann, so wurde das Familien- und Gemeindefest nach der Ansprache vom Bürgermeister Herrn Berndt mit einem Lied der Kita Kleine Welt musikalisch am eröffnet. Anschließend nahmen Familien zusammen mit ihren Kindern nach dem Schlachtruf der Piraten Pi Pa Payja an Wettkämpfen wie z. B. Schuhkartonlauf und Handtaschenweitwurf teil, welche organisiert wurden von den Erzieherinnen der örtlichen Kita. Mit Spiel und Spaß verlief der Nachmittag weiter. Eine Attraktion für die Kinder war die gut besuchte Hüpfburg sowie das Kinderschminken. Unterhaltung und Spaß bekamen die Besucher unter anderem durch den Folkspfilosoff Bauer Korl.

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