STADTKURIER NEUHAUS. Amtsblatt. Eröffnung der 2. Sonderausstellung Gläserner Christbaumschmuck von den Anfängen bis zur Moderne

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1 STADTKURIER NEUHAUS Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg, der Gemeinden Goldisthal, Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg 22. Jahrgang Freitag, den 28. Oktober / Woche Inhaltsverzeichnis 1. Amtlicher Teil 1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg 1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal 1.3. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Siegmundsburg Eröffnung der 2. Sonderausstellung Gläserner Christbaumschmuck von den Anfängen bis zur Moderne am 12. November 2011, im Museum Geißlerhaus, Sonneberger Straße Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/ Körperschaften 2. Nichtamtlicher Teil 2.1. Nichtamtlicher Teil der Stadt Neuhaus am Rennweg 2.2. Nichtamtlicher Teil der Gemeinde Goldisthal 2.3. Nichtamtlicher Teil der Gemeinde Scheibe-Alsbach 2.4. Nichtamtlicher Teil der Gemeinde Siegmundsburg 2.5. Nichtamtlicher Teil der anderer Behörden/ Körperschaften 3. Öffentlicher Teil

2 Stadtkurier Neuhaus - 2- Nr. 11/ Amtlicher Teil 1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Neuhaus am Rennweg Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses Beschluss-Nr. 01/H13/2011 vom Die Niederschrift der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Öffentlicher Teil - wird bestätigt. Ausgefertigt: Neuhaus am Rennweg, den Beschlüsse des Stadtrates Vom Stadtrat beschlossene Drucksachen: Beschluss-Nr. 168/19/2011 vom Die Niederschrift der 17. Sitzung des Stadtrates vom Öffentlicher Teil - wird bestätigt. Beschluss-Nr. 169/19/2011 vom Die Niederschrift der 18. Sitzung des Stadtrates vom Öffentlicher Teil - wird bestätigt. Beschluss-Nr. 170/19/2011 vom Gemäß Abrechnung der Arbeiterwohlfahrt Sonneberg/Neuhaus ggmbh werden für die Kindertages-einrichtungen Kinderland am Apelsberg und Tausendfüssler im Jahr 2010 Einnahmen in Höhe von ,80 EUR und Ausgaben in Höhe von ,14 EUR festgestellt. 2. Dem nachgewiesenen saldierten Aufwand in Höhe von ,34 EUR steht ein im Jahr 2010 gemäß dem vertraglich vereinbarten Pauschalbetrag gezahlter Zuschuss für Personal- und Sachkosten in Höhe von ,00 EUR gegenüber. 3. Der überzahlte Betrag in Höhe von 8.115,66 EUR wird bei der Zahlung des anteiligen Personal- und Sachkostenzuschusses für den Monat Oktober 2011 durch die Stadt Neuhaus am Rennweg verrechnet. 4. Der bisher vereinbarte Pauschalbetrag in Höhe von 362,00 EUR pro Platz/Monat wird für das Jahr 2011 auf Grund des neues KitaG, welches einen wesentlich höheren Personalbedarf festlegt, auf 400,00 EUR erhöht. Gemäß Anlage 3 zu den Verträgen vom werden für das Jahr 2011 insgesamt 188 Plätze als Bedarf geplant. Beschluss-Nr. 171/19/2011 vom Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg stimmt dem in der Anlage 1 beigefügten Haushaltsplan 2011 für die Kindertageseinrichtung Kinderland am Apelsberg zu. Die Anlage liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaus, Kirchweg 2, Zimmer 208, montags und dienstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus. Beschluss-Nr. 172/19/2011 vom Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg stimmt dem in der Anlage 1 beigefügten Haushaltsplan 2011 für die Kindertageseinrichtung Tausendfüssler zu. Die Anlage liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaus, Kirchweg 2, Zimmer 208, montags und dienstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus. Beschluss-Nr. 174/19/2011 vom Es wird beschlossen, dem Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau / Erweiterung L+L Center Neuhaus, Zentrallager Pharmaplastics auf den Grundstücken in der Gemarkung Igelshieb, Flurstücke-Nr. 530/245, 530/246, 530/248 und 530/22 das gemeindliche Einvernehmen wie folgt zu erteilen: 1. STEP 1 - Siehe Beschluss Nr. 06 / 13B / 2011 vom STEP 2 - Das erforderliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes zum Gewerbegebiet Am Bornhügel wird durchgeführt, die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in Aussicht gestellt. 3. STEP 3 - Das erforderliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes zum Gewerbegebiet Am Bornhügel wird durchgeführt, die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in Aussicht gestellt. Beschluss-Nr. 175/19/2011 vom Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) zum Zwecke der Erweiterung und des Umbaus der Einzelhandelsfiliale der LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG in der Eisfelder Straße 29, Neuhaus am Rennweg, wird beschlossen. Beschluss-Nr. 176/19/2011 vom Nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Änderungsentwurfes zum Bebauungsplan des Gewerbegebietes Am Bornhügel (Ausschluss Einzelhandel) sowie durchgeführter Beteiligung betroffener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gem. 3 und 4 i. V. m. 13 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Abwägung beschlossen:

3 Stadtkurier Neuhaus - 3- Nr. 11/ Abwägung allgemein Bezüglich der Abwägung wird zunächst auf die Begründung nebst Anlagen zur einfachen Änderung des Bebauungsplanes Am Bornhügel Bezug genommen und zum Gegenstand der Abwägungsentscheidung gemacht. Die beabsichtigte Einschränkung der Nutzungsänderung entspricht bereits dem ursprünglichen Planungsziel der Sicherstellung der ordentlichen städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Produktionsstandortes Mikroelektronik mit der Ansiedlung von gewerblichen und industriellen Produktionsbetrieben. Diese Sicherung war lediglich bisher nicht enthalten. Hinzukommt der sich konkretisierende Erweiterungsbedarf bezüglich Produktionsflächen der im Gewerbegebiet bereits vorhandenen Betriebe. Durch die beabsichtigte Nutzungseinschränkung wird das ursprüngliche Planungsziel insoweit auch gesichert. Unabhängig zum ursprünglichen Planungsziel hat sich auch die Problematik der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche konkretisiert, die im Rahmen der Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Neuhaus am Rennweg vom Juni 2011 dargestellt wurde. Dieses zulässige Planungsziel tritt neben die bisherigen Planungsziele zur Erhaltung und Entwicklung des Produktionsstandortes des Gewerbegebietes. Mit Ausnahme der nachfolgend noch behandelten Belange sind Eingriffe in sonstige Belange durch die beabsichtigte Änderung nicht ersichtlich. Insbesondere werden durch die Einschränkung der Nutzungsart mit Ausnahme der vorangegangenen allgemeinen dargestellten Belange und auch der nachfolgend noch explizit abgehandelten Belange keine Belange im Sinne von 1 Abs. 6 BauGB offenkundig beeinträchtigt, vor allem die Belange des Umweltschutzes gemäß 1 Abs. 6 Nr. 7 werden hier nicht tangiert. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. 2. Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange 1. Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes a) Inhalt der Stellungnahme Im rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet Am Bornhügel soll eine Festsetzung zum Ausschuss von Einzelhandelsbetrieben aufgenommen werden. Ziel dieser Änderung ist es, die im Plangebiet bestehenden Potentiale für die Entwicklung des produzierenden Gewerbes zu sichern und gleichzeitig bestehende Versorgungsbereiche in der Stadt Neuhaus nicht zu gefährden. Zur Unterstützung der betreffenden Festsetzung liegt eine Wirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Bereich dieses Bebauungsplanes vor, in deren Ergebnis die Realisierung eines solchen Vorhabens nicht empfehlenswert ist. Aus Sicht der Raumordnung ist die mit der geplanten Änderung verbundene Zielstellung ausdrücklich zu befürworten und sollte auch auf andere gewerbliche Bauflächen der Stadt Neuhaus Anwendung finden. Darüber hinaus sollte im Sinne der Zielstellung auch der Ausschluss von Photovoltaik- Freiflächenanlagen im Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes geprüft werden. b) Abwägung Die Stellungnahme erhebt keine Einwände und befürwortet ohne Einschränkung die Planänderung. Der Hinweis auf einen möglichen Ausschluss für Photovoltaik-Flächen ist in Anbetracht der geographisch/meteorlogischen Situation nicht relevant. 2. Stellungnahme des Planungsverbandes Südwestthüringen a) Inhalt der Stellungnahme Für die der regionalen Planungsstelle Südwestthüringen übersandten Unterlagen und Informationen zur o. g. B-Plan Änderung, der Wirkungsanalyse der GMA zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Neuhaus a. Rwg. sowie zum Verweis auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2020 der Stadt Neuhaus a. Rwg bedanke ich mich. Was die erbetene Stellungnahme zum genannten B- Plan anbelangt, ist die regionale Planungsstelle kein TöB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens. Die erforderliche Stellungnahme zur raumordnerischen Bewertung der vorgelegten Planänderung erfolgt durch das Referat 340 des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar. Aus regionalplanerischer Sicht wird die vorgenommene Nutzungseinschränkung hinsichtlich des Ausschlusses von Einzelhandel im Gewerbe/ Industriegebiet Am Bornhügel jedoch unterstützt. b) Abwägung Der Planungsverbund sieht sich in seinen Belangen nicht berührt, unterstützt jedoch die Planänderung. 3. Stellungnahme Landratsamt Sonneberg - Bauverwaltung a) Inhalt der Stellungnahme Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit auf Grund fachlicher Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o. ä. in der Abwägung nicht überwunden werden können. a) Einwendung Aus bauplanerischer Sicht berührt der Ausschluss der bisher zulässigen Nutzungsart Einzelhandel die Grundzüge der Planung. Danach wäre das Verfahren der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes nicht anwendbar. b) Rechtsgrundlage Das vereinfachte Verfahren nach 13 Nr. 2 BauGB ist nur dann anwendbar, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. c) Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen) Fachliche Stellungnahme Sonstige fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung u. ggf. Rechtsgrundlage Die geänderten Gebietsbezeichnungen sind auch bei den immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen unter Punkt 3.3 zu ergänzen. Zu den notwendigen Planinhalten gehören u. a. auch das Datum der Planausarbeitung bzw. -änderung sowie die Verfahrensvermerke. Diese sind zu ergänzen. b) Abwägung aa) Sind Grundzüge der Planung tatsächlich betroffen? Der Einwand, die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ausschluss des Einzelhandels berühre die Grundzüge der Planung und das Verfahren nach 13 BauGB sei daher nicht anwendbar, ist nicht nachvollziehbar. Eine Begründung dafür wird nicht geliefert und konnte auch nicht nachgeliefert werden.

4 Stadtkurier Neuhaus - 4- Nr. 11/2011 Die Grundzüge der Planung sind nach diesseitiger Ansicht unter Bezugnahme auf die Begründung im Rahmen der Aufstellung nicht berührt. Im Gegenteil, durch die Änderung mit der beabsichtigten Nutzungseinschränkung soll das von Anfang an bestehende Planungsziel der Entwicklung des Produktionsstandortes gesichert und verfestigt werden. Eine Änderung der Nutzungsart findet nicht statt, lediglich innerhalb der bereits geplanten Nutzungsart soll eine Einschränkung erfolgen. Veränderte Umweltauswirkungen, die eine Umweltprüfung erforderlich machen könnten, sind erkennbar und offenkundig nicht gegeben. Eine Neubewertung der umweltrechtlichen Belange ist unter keinen Umständen erkennbar und somit nicht veranlasst. Die Durchführung des vereinfachten Verfahrens ist daher zulässig. bb) geänderte Gebietsbezeichnung im Textteil Die Änderung der Gebietsbezeichnung im Textteil wird entsprechend dem Hinweis ergänzt. cc) Ergänzung notwendiger Planinhalte Die Ergänzung der notwendigen Planinhalte wird vorgenommen. 3. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Es sind keine Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) eingegangen. 4. Sonstige abwägungsrelevante Umstände Der zwischenzeitlich verstorbene Rechtsanwalt Siegle hatte eine Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung eines Verbrauchermarktes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes getätigt, welche durch das Landratsamt Sonneberg unter gleichzeitiger Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt wurde. Die Stadt legte hiergegen Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden wurde. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch die Erbin bzw. die Bevollmächtigten des Herrn Siegle keine Einwände gegen die Änderung geltend gemacht. Vorsorglich ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass durch die beabsichtigte Änderung es zu einer Beeinträchtigung der Rechtsposition des Bauwerbers kommen kann. Selbstverständlich wird durch die Nutzungsbeschränkung die Ansiedlung von Einzelhandel entsprechend der Zielrichtung der Planänderung erschwert bzw. ausgeschlossen. Allerdings ist diese Rechtsposition zum einen im Hinblick auf die Anfechtung durch Widerspruch nicht gefestigt. Zum anderen wird durch die Nutzungsbeschränkung offenkundig wegen des bestehenden Bedarfs keine Einschränkung des Wertes des unbebauten Grundstücks erfolgen. Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes mehr als 7 Jahre vergangen sind, ohne das auf dem Grundstück eine Entwicklung zu verzeichnen war. Im Übrigen greift, soweit wegen Zeitablauf noch anwendbar, das Planungsschadensrecht, dessen Existenz bereits von der Möglichkeit der Überwindung eines bisher zulässigen Vorhabens ausgeht. Der Eingriff in die Entwicklungspotenziale des Einzelhandels wird letztlich durch das Planungsziel des Erhaltes und der Entwicklungsmöglichkeit des Produktionsstandortes gerechtfertigt. Beschluss-Nr. 177/19/2011 vom Die Vereinbarung mit dem Landkreis Sonneberg zum überörtlichen Einsatz der Feuerwehr der Stadt Neuhaus am Rennweg als Stützpunktfeuerwehr gemäß Anlage 1 wird beschlossen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Anlage liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaus, Kirchweg 2, Zimmer 208, montags und dienstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus. Beschluss-Nr. 178/19/2011 vom Die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Neuhaus am Renn-weg gemäß Anlage 1 wird beschlossen. Die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Museen der Stadt Neuhaus am Rennweg wird nachstehend bekannt gemacht. Beschluss-Nr. 179/19/2011 vom Der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg beruft gemäß 4 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes die städtischen Bediensteten Frau Sabine Höhn und Frau Angelika Gronau zur Wahlleiterin zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl sowie für eine eventuelle Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Neuhaus am Rennweg im Jahr Beschluss-Nr. 180/19/2011 vom Es wird beschlossen, die Gemeindestraße Alter Weg in Neuhaus am Rennweg in Am Forsthaus umzubenennen und die Umbenennung verwaltungsmäßig zu vollziehen. Die Straßennamenänderung tritt mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 in Kraft. Vom Stadtrat abgelehnte Drucksachen: Beschluss-Nr. 173/19/2011 vom Es wird beschlossen, dem Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage mit Aussichtsplattform auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuhaus, Flurstück-Nr. 1320/4, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

5 Stadtkurier Neuhaus - 5- Nr. 11/ Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 11. Oktober 2011 Auf Grund der 14 und 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113) beschließt der Stadtrat der Stadt Neuhaus am Rennweg in seiner Sitzung am 10. Oktober 2011 die folgende 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Neuhaus am Rennweg und die Stadt Neuhaus am Rennweg erlässt diese. Artikel 1 Änderung Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Neuhaus am Rennweg vom 05. Oktober 2010, zuletzt geändert am 01. März 2011, wird wie folgt geändert: 2 - Öffnungszeiten - erhält folgende Fassung: Die Museen dürfen nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten benutzt werden. Die Museen haben zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag bis Samstag Uhr bis Uhr Sonntag Uhr bis Uhr Für Gruppen können nach vorheriger Anmeldung auch abweichende Benutzungszeiten vereinbart werden. Die Stadtverwaltung ist ermächtigt, aus besonderen Anlässen abweichende Öffnungszeiten festzusetzen. Letzter Einlass ist 20 Minuten vor Schließung. Artikels 2 Inkrafttreten Die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Neuhaus am Rennweg tritt am 01. November 2011 in Kraft. Neuhaus am Rennweg, den 11. Oktober 2011 Stadt Neuhaus am Rennweg Bürgermeisterin 1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal Beschlüsse des Gemeinderates Vom Gemeinderat beschlossene Drucksachen: Beschluss-Nr. 171/2011 vom Die Niederschrift der 20. Sitzung des Gemeinderates vom Öffentlicher Teil - wird bestätigt. Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt Beschluss-Nr. 172/2011 vom Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 gemäß Anlagen werden beschlossen. Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt Die Anlage liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaus, Kirchweg 2, Zimmer 208, montags und dienstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus. Beschluss-Nr. 173/2011 vom Die 1. Nachtragshaushaltsatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich aller Bestandteile und Anlagen gemäß Anlage wird beschlossen. Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt Die Anlage liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaus, Kirchweg 2, Zimmer 208, montags und dienstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus. Beschluss-Nr. 174/2011 vom Die Satzung der Gemeinde Goldisthal über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern gemäß Anlage wird beschlossen. Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt Die Anlage liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaus, Kirchweg 2, Zimmer 208, montags und dienstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus. Beschluss-Nr. 175/2011 vom Es wird beschlossen, dem Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstellung eines Schüttgutsilos mit Unterfahrgestell zur Lagerung von Streusalz für den örtlichen Winterdienst auf dem Grundstück der Gemarkung Goldisthal, Flur 5, Flurstück 555/2, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt

6 Stadtkurier Neuhaus - 6- Nr. 11/ Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Siegmundsburg Beschlüsse des Gemeinderates Vom Gemeinderat beschlossene Drucksachen: Beschluss-Nr. 66/2011 vom Der Gemeinderat der Gemeinde Siegmundburg beschließt, dass zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kindertageseinrichtungsplatz für die Kinder der Gemeinde Siegmundsburg die der Gemeinde am nächsten liegende Kindertageseinrichtung in Steinheid genutzt und eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Steinheid gemäß Anlage abgeschlossen wird. Gleichzeitig tritt der Beschluss-Nr. 63/01 vom außer Kraft. Ausgefertigt: Siegmundsburg, den Greiner Die Anlage liegt 2 Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblattes in der Stadt Neuhaus am Rennweg, Rathaus, Kirchweg 2, Zimmer 208, montags und dienstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsichtnahme aus. Beschluss-Nr. 67/2011 vom Es wird beschlossen, mit der Stadt Neuhaus am Rennweg unverzüglich Verhandlungen zur Vorbereitung einer Eingliederung der Gemeinde Siegmundsburg in die Stadt Neuhaus am Rennweg aufzunehmen. Ausgefertigt: Siegmundsburg, den Greiner 1.5. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften Landratsamt Sonneberg Gesundheitsamt Bahnhofstraße Sonneberg Information für Betreiber einer Trinkwasserinstallation zur Untersuchungspflicht auf Legionellen Zum tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2011 Teil I Nr. 21, S. 748 ff.) in Kraft. Zweck der Trinkwasserverordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus Verunreinigungen von Wasser für den menschlichen, insbesondere häuslichen, Gebrauch ergeben können. Trinkwasserversorgungsanlagen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. In 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e) der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung werden Trinkwasserversorgungsanlagen auch als Anlagen der Trinkwasserinstallation... (ständige Wasserverteilung), wie sie sich in der Regel in Gebäuden befinden, definiert. Für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber (nachfolgend Betreiber genannt) einer solchen Trinkwasserinstallation ergeben sich nach der Trinkwasserverordnung bestimmte Pflichten. Neuerungen ergeben sich für Betreiber von Trinkwasserinstallationen nach Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, wenn - die Trinkwasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (selbständige, regelmäßige in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit, wie zum Beispiel die Vermietung von Wohn- oder Gewerberäumen) oder einer öffentlichen Tätigkeit (Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis) erfolgt und - die Trinkwasserinstallation über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 verfügt. Treffen die oben genannten Kriterien zu, ist Folgendes zu beachten: Nach 13 Abs. 5 der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung sind bereits bestehende Trinkwasserinstallationen dieser Art dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Des Weiteren sind nach 13 Abs. 1 Nr. 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer solchen Trinkwasserinstallation spätestens 4 Wochen im Voraus sowie die Stilllegung einer solchen Anlage oder Teilen von ihr innerhalb von drei Tagen dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Nach 13 Abs. 1 Nr. 3 der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung sind außerdem bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an diesen Trinkwasserinstallationen, die wesentliche Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben können, dem Gesundheitsamt spätestens 4 Wochen im Voraus anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung enthält in 14 Abs. 3 nunmehr des Weiteren eine Regelung zur Untersuchungspflicht auf Legionellen im Warmwasser der oben genannten Trinkwasserinstallationen, wenn sich darin außerdem Anlagen mit der Möglichkeit zur Vernebelung des Wassers, wie zum Beispiel Duschen oder Whirlpools, befinden. Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen durch das Einatmen von damit verunreinigten feinen Wassertröpfchen Krankheiten auslösen können. Die Untersuchung auf Legionellen ist nach Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung zunächst grundsätzlich einmal jährlich durchführen zu lassen. Sind bei diesen jährlichen Untersuchungen in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt wurden, kann das Gesundheitsamt unter bestimmten Bedingungen auch längere Untersuchungsintervalle zulassen. Die Entnahme der Proben zur Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen hat gemäß den diesbezüglich geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Diese technischen Regeln enthält das DVGW - Arbeitsblatt W 551. Demnach sind für eine sogenannte Orientierende Untersuchung auf Legionellen je eine Probe am Warmwasseraustritt des Trinkwassererwärmers und am dortigen Wiedereintritt der Zirkulationsleitung (Warmwasserrücklauf) sowie aus jedem Steigstrang bzw. Zirkulationsstrang des Warmwasser-Leitungssystems zu entnehmen. Möglich ist jedoch auch die Durchführung einer sogenannten Weitergehenden Untersuchung, die einen größeren Probenumfang beinhaltet und somit eine genauere Untersuchung des Systems ermöglicht. Die Probenahme hat nach DIN EN ISO / Zweck b zu erfolgen. Die Menge des vor dem Befüllen des Probengefäßes abgelaufenen Wassers darf 3 Liter nicht übersteigen. Durch den Betreiber einer Trinkwasserinstallation ist sicherzustellen, dass die oben genannten Probenahmestellen vorhanden, geeignet und zum Zeitpunkt der Probenahme zugänglich sind. Für genauere Informationen dazu steht Ihnen das Gesundheitsamt auf Wunsch beratend zur Seite. Die Entnahme und Untersuchung der Legionellenproben darf gemäß 14 Abs. 6 der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung nur durch eine Untersuchungsstelle erfolgen, die in einer aktuell bekannt gemachten Landesliste nach 15 Abs.

7 Stadtkurier Neuhaus - 7- Nr. 11/ Satz 2 dieser Verordnung aufgeführt ist. Eine Liste der in Thüringen ansässigen Untersuchungsstellen, die diese Probenahmen und Untersuchungen durchführen können, finden Sie im Thüringer Staatsanzeiger (aktuell: Nr. 5 / 2011, S. 161) oder nachstehend: 1. Physikalische, physikalisch-chemische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen ein-schließlich Probenahme GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbh Niederlassung: Institut für Wasser- und Umweltanalytik Tel.: /430 An der Ohratalsperre Luisenthal Oberhofer Str Tambach-Dietharz Kommunale Wasser- und Umweltanalytik GmbH Tel.: 0365/ Pohlitzer Str Gera Zeigerheim, Am Wasserwerk Bad Blankenburg Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Tel.: 0361/ Bad Tennstedter Str. 8/ Bad Langensalza (Probenuntersuchung nur im Auftrag des Gesundheitsamtes) Eurofins Umwelt Ost GmbH Tel.: 03641/46490 Löbstedter Str Jena Liebigstr Greiz Umweltlabor Rhön-Rennsteig GmbH Tel.: 03693/ Marktwasserweg Meiningen Institut für Analytik und Umweltchemie GmbH Tel.: 03679/71000 Thomas-Mann-Str Neuhaus am Rennweg Thüringer Umweltinstitut Henterich GmbH & Co. KG Tel.: / Am Kielforstweg 2/ Krauthausen/OT Pferdsdorf Institut Dr. Appelt Thüringen GmbH & Co. KG Tel.: 03682/89650 Talstr Zella-Mehlis 2. Mikrobiologische und ausgewählte physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen einschließlich Probenahme Fernwasserversorgung Südthüringen Tel.: /7840 Gabeler Str Schönbrunn Kyffhäuser Abwasser- und Trindwasserverband Betriebslaboratorium Tel.: 03466/3290 Am Westbahnhof Artern

8 Stadtkurier Neuhaus - 8- Nr. 11/ Ausgewählte physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen einschließlich Probenahme Analytiklabor Pfeiffer GmbH Tel.: 03679/ Waldweg Neuhaus am Rennweg 4. Mikrobiologische Untersuchungen einschließlich Probenahme fzmb GmbH, Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie Tel.: 03603/8330 Geranienweg Bad Langensalza Dr. Mitsching - Labor für Hygiene & Mikrobiologie Tel.: 03643/ Ernst-Thälmann-Str Weimar Food GmbH Jena Analytik & Consulting Tel.: 03641/ Orlaweg Jena Auch ein Verstoß gegen die oben genannten Untersuchungspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach 16 Abs. 1 Nr. 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ist eine bei den oben genannten Untersuchungen auf Legionellen festgestellte Nichteinhaltung der diesbezüglichen Anforderung (Überschreitung des sog. Technischen Maßnahmewertes von 100 Legionellen in 100 ml einer Probe) dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Die Nichteinhaltung dieser Anzeigepflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Für Rückfragen zu dieser Thematik steht Ihnen das Gesundheitsamt Sonneberg unter den folgenden Telefonnummern oder persönlich während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung: / (Herr Beck), / (Herr Neugebauer), / (Frau Schmidt). gez. Dr. med. S. Matthes FÄ für öff. Gesundheitswesen Leitende Amtsärztin Information über die Vorschriften der Paragraphen 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln Personen, die gewerbsmäßig - Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, - Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis - Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus - Eiprodukte - Säuglings- und Kleinkindernahrung - Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse - Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage - Feinkost-, Rohkost und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen und Nahrungshefen herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen wollen und dabei mit den oben genannten Lebensmitteln direkt (z. B. mit den Händen) oder indirekt (z. B. über Geschirr und Besteck) in Berührung kommen sowie Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sein möchten oder beschäftigt werden sollen, benötigen nach 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor Aufnahme der oben genannten Tätigkeiten eine Belehrung durch das Gesundheitsamt, welche bei Beginn dieser Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf. Inhalt dieser Belehrung sind im Wesentlichen die nach 42 des IfSG für die oben genannten Tätigkeiten bestehenden Hinderungsgründe, so zum Beispiel das Vorliegen bestimmter Erkrankungen. Im Gesundheitsamt Sonneberg erfolgt die Belehrung in Form eines Filmes und einer anschließenden mündlichen Wiederholung der Filminhalte. Die Belehrung dauert insgesamt ca. 1 Stunde. Die Gebühr für eine Erstbelehrung beträgt 25,00 Euro. In bestimmten Fällen sind Ermäßigungen dieser Gebühr möglich. Nach erfolgter Belehrung erhalten Sie darüber ein Nachweisheft. Die Belehrungen finden im Gesundheitsamt Sonneberg immer dienstags um und Uhr sowie donnerstags um Uhr, Uhr und Uhr statt. Da zu jedem Termin nur eine Anzahl von 6 Personen belehrt werden kann, ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Diese kann telefonisch unter / (Sekretariat), (Frau Schmidt), (Herr Neugebauer) oder (Herr Beck) sowie persönlich während der Öffnungszeiten des Landratsamtes beim Gesundheitsamt erfolgen. Zur Belehrung ist als Identitätsnachweis ein gültiges Personaldokument mitzubringen. Bei minderjährigen Personen benötigen wir vor Ausstellung des Belehrungsnachweises eine unterschriebene Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Vor Beginn der Belehrung ist ein Formular mit einigen persönlichen Angaben auszufüllen. gez. Dr. med. S. Matthes FÄ für öff. Gesundheitswesen Leitende Amtsärztin

9 Stadtkurier Neuhaus - 9- Nr. 11/2011 Amtsgericht Sonneberg Geschäftsnummer: K 61/08 Beschluss Das im Grundbuch von Neuhaus, Blatt 1207, Grundbuchamt Sonneberg eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Neuhaus Flur 1 Flurstück 1/10, Gebäude- und Freifläche Schöne Aussicht 11, Neuhaus/Rwg. zu qm Einfamilienhaus mit Bürobereich, Garagen- und Werkstatt- bzw. Terrassenanbau sowie Nebengebäuden (Bj. 1992; Wohnfläche 238,67 qm; Büronutzfläche 112,05 qm) und PKW-Fertigteilgarage (Bj. um 1999) soll am Dienstag, , 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1.27 im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: EUR. Der Versteigerungsvermerk wurde am im Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs ( 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Sonneberg, den Gez. Hölzer Rechtspflegerin Ausgefertigt: Sonneberg, Scheler, A., Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Siegel Amtsgericht Sonneberg Geschäftsnummer: K 160/08 Beschluss Das im Wohnungsgrundbuch von Igelshieb, Blatt 902, Grundbuchamt Sonneberg eingetragene Wohnungseigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Igelshieb 250/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurstück 166/16 = Sonneberger Str. 152, Neuhaus/Rwg. zu 871 qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung bezeichnet mit Nr. 1, Keller Nr. 1 It. Aufteilungsplan 3-Zimmerwohnung im 4-Familienwohnhaus im Erdgeschoss rechts, separates Zimmer im Dachgeschoss und Kfz-Stellplatz; sanierungsbedürftig und leerstehend; Wohnfläche rd. 73 qm soll am Dienstag, , 11:00 Uhr, Sitzungssaal 1.27 im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: EUR. Der Versteigerungsvermerk wurde am im Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs ( 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach 85 a ZVG versagt worden. Sonneberg, den Hölzer Rechtspflegerin Ausgefertigt: Sonneberg, Hackel, Justizsekretär Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Siegel

10 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/ Nichtamtlicher Teil 2.1. Nichtamtlicher Teil der Stadt Neuhaus am Rennweg Aktuelles aus dem Rathaus Information des BAUHOFES: Letzter Annahmetermin für Grünabfall im Wertstoffhof Kirchweg 2, Bauhof, ist Samstag, der 12. November 2011, in der Zeit von bis Uhr. Damit ist die Grünabfall-Annahme für diese Saison beendet. Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Kranzniederlegung der Stadt Neuhaus am Rennweg für Frieden und gegen Krieg am VOLKSTRAUERTAG 2011 Tag: 13. November 2011 Treffpunkt: Ehrenhain Uhrzeit: Uhr Sportförderpreis - Kulturförderpreis - Bürgerpreis Liebe Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände, der Stadtrat hat im 5 der Ehrensatzung beschlossen, jährlich einen Sportförderpreis, einen Kulturförderpreis einen Bürgerpreis auszuloben. Vorschläge sind laut Ehrensatzung jährlich bis zum 31. Oktober an die Stadtverwaltung einzureichen. Ich rufe Sie auf, von diesem Vorschlagsrecht noch bis zum 30. November 2011 (Fristverlängerung) Gebrauch zu machen! Der Vorschlag soll enthalten: 1. die Person(en), die die Ehrung erhalten soll(en); 2. mindestens eine halbe DIN-A4-Seite Begründung für den Vorschlag (auch per möglich - rathaus@neuhaus-am-rennweg.de); 3. die Adresse des Einreichers; Marianne Bürgermeisterin 4. Lichterfest Veranstaltungsübersicht Ende Oktober - Ende November 2011 auf dem Marktplatz in Neuhaus am Rennweg am 25. November 2011, Uhr Herzlich dazu eingeladen sind alle Bürger(innen), Familien und Gäste der Stadt Neuhaus am Rennweg. Gemeinsam mit allen Mitwirkenden werden zur diesjährigen Adventszeit feierlich die Lichter des Neuhäuser Weihnachtsbaumes entzündet. (Kerzen oder Lichter sind bitte mitzubringen!) Im Anschluss findet in den Vereinsräumen des Folkloreensembles (Passage am Markt) ein lustiges Geschichtenvorlesen statt, zu dem alle Kleinen und Großen eingeladen sind. Verkaufsoffener Sonntag im November: Am 1. Advent können die Geschäfte in unserer Stadt öffnen. Die Öffnungszeiten erfragen Sie bitte in den Geschäften.

11 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2011

12 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2011 Neue Sonderausstellung im Museum Geißlerhaus Der Förderverein Heimatmuseum Geißlerhaus e. V. eröffnet am Samstag, den 12. November 2011 um 14 Uhr, in Zusammenarbeit mit dem Museum Geißlerhaus und der Museumsleiterin Frau Sandra Kastner, die zweite wechselnde Ausstellung zum Thema Der gläserne Christbaumschmuck von den Anfängen bis zur Moderne. Einige an der Ausstellung beteiligten Unternehmen stellen einen von ihnen geschmückten Baum mit folgendem Thema vor: Greiner-Mai GmbH Der Christbaum : Christbaumschmuck in Formen und Farben des Jahres 2011, Krebs Glas Lauscha GmbH: Christbaumschmuck als Exportartikel, Berufsfachschule Glas Lauscha: Glasklarer - dekorierter Baumschmuck Die erwähnten Betriebe werden bei der Eröffnung ihren ausgestellten Weihnachtsbaum persönlich kommentieren. Weiterhin wird aus dem Fundus des Geißlerhauses historischer Weihnachtsbaumschmuck präsentiert. Die Ausstellung wir bis Februar 2012 gezeigt. Zur Geschichte des Christbaumschmucks Geschmückte Weihnachtsbäume gab es wohl schon im 16. Jahrhundert, der Schmuck bestand damals zumeist aus Äpfeln und Nüssen, die zum Teil auch vergoldet waren. Zur Freude der Kinder war dieser Christbaumschmuck jedoch vor allem eines: essbar. Erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts kam gläserner Christbaumschmuck auf, der den essbaren nach und nach verdrängte. Erfunden wurde der gläserne Christbaumschmuck in Lauscha, spätestens um 1847 wurde er dort hergestellt. Der Legende nach war ein Lauschaer Glasbläser zu arm, um den essbaren Schmuck für die Christbäume zu kaufen. Aber er hatte noch Glasröhren übrig, aus denen er Äpfel und Nüsse formte und seinen Christbaum damit schmückte. Seit dieser Zeit gestalteten vorwiegend die Lauschaer Glasbläser in ihren heimischen Glasbläserstuben Christbaumkugeln in verschiedenen Größen. Die Christbaumkugeln waren wohl eine Weiterentwicklung der Glasperlenherstellung. Bedeutend für die Herstellung der größeren Christbaumkugeln waren zwei technische Voraussetzungen: einmal die Gründung des Inselgaswerkes in Lauscha 1867, das auch Igelshieber Glasbläser mit dem sogenannten Stadtgas versorgte; zum anderen die Entwicklung des Doppelkammerblasebalgs und der Gebläselampe (d. h. dem damit verbundenen Gasbrenner). Durch den neuen Brennstoff Gas und die gezielte Sauerstoffzufuhr waren höhere Temperaturen und damit größerer Christbaumschmuck möglich. Von Lauscha aus verbreitete sich die Kunst der Christbaumschmuckherstellung ab 1890 auch auf die umliegenden Orte Ernstthal, Steinach, Haselbach, Spechtsbrunn, Steinheid und Neuhaus.

13 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2011 Die uns heute bekannten Christbaumkugeln oder Formartikel, in ihrer schillernden Vielfalt, sind drei Erfindern zu verdanken. Die innenverspiegelten Erzeugnisse mit Silbernitratlösung und Reduktionsmittel lösten die gesundheitsschädliche Bleiverspiegelung ab. Im Jahr 1870 wurde durch den Chemiker Justus von Liebig und dem Steinacher Apotheker Engelhardt, in Zusammenarbeit mit dem Lauschaer Glasbläser Louis Greiner diese Verspiegelungsmethode eingeführt. Vor Beginn des verspiegelten Weihnachtsbaumschmucks wurden die Erzeugnisse handbemalt, mit gemahlenem Glasstaub bestreut oder in Farbe getaucht. Auch nach 1945, als kein Silbernitrat zur Verfügung stand, wurde der Baumschmuck so verfeinert. Diese Art der Gestaltung wird durch die Glasfachschule Lauscha wieder belebt und zur Ausstellung im Geißlerhaus gezeigt. Aus der Kriegszeit der 40er Jahre ist auch die Außenbeschichtung (Tauchverfahren) mit Kalkschlamm, welcher mit Knochenleim versetzt war, bekannt. Auch im kleinen Unternehmen der Firma Fichtmüller-Glatt aus Neuhaus wurde dieses Verfahren angewandt. Bei der Sonderausstellung werden solche Exponate gezeigt, die mit Erdfarben bemalt sind. Weitsichtige und talentierte Perlenmacher erweiterten ihr Angebot durch neue Formen, die bisher unbekannt waren. Es entstanden die ersten Hohlglasperlen, welche in eine vorgefertigte Form eingeblasen wurden. Diese Formen werden durch eine Positivform zuerst modelliert, um im zweiten Arbeitsgang die Negativform herzustellen. Neben geblasenen Perlen und Hutnadeln wurden spätestens ab 1830 auch Glasfrüchte auf diese Weise hergestellt. Die Verfahrensweise findet heute noch bei allen formgebenden Erzeugnissen Anwendung - und damit auch in der Baumschmuckherstellung. Es entstand eine Fülle derartiger Erzeugnisse, die in der Vergangenheit zuerst Eicheln und Nüsse beinhaltete, im Lauf der Zeit aber immer mehr durch weitere Sortimente erweitert wurde: durch eine große Anzahl verschiedener Früchte und Gemüse, Haushaltswaren, Nikolausfiguren, Engelsköpfe, Musikinstrumente, Tiere - darunter Vögel mit Glasfaserschwänzen - und viele mehr. Nicht nur im Inland, auch im Ausland war der Christbaumschmuck beliebt: Ab 1880 wurde Glasschmuck exportiert und in den Läden Amerikas, vorranging bei F. W. Woolworth, gehandelt. Der Sonneberger Spielzeugverleger hatte damals einen wesentlichen Anteil beim Export des gläsernen Christbaumschmucks. Der Transport der Fertigerzeugnisse von den Glasbläsern zur den Verlegern wurde vor Fertigstellung der Bahnverbindung Sonneberg - Lauscha 1886 ausschließlich durch Botengänger, sogenannte Reffträger, getätigt. Trotz Eisenbahnanbindung waren die Reffträger noch bis ins 20. Jahrhundert hinein tätig. Die Ausstellung befasst sich auch mit der sozialen Lage der Glasbläserfamilien. Üblicherweise half die ganze Familie bei der Christbaumschmuckherstellung mit: Väter und Söhne waren die Aufbläser, die aus den Glasröhren die Kugeln herstellten. Die weiblichen Familienmitglieder waren für das Verspiegeln und Dekorieren zuständig, die Kinder für das Verpacken. Fallende Preise, vor allem zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise, hatten verheerende Auswirkungen auf die Familien, die zunehmends verarmten. Daran konnte auch die 1907 gegründete Glasbläsergenossenschaft des Meininger Oberlandes e. G. nichts ändern, zu der sich unabhängige Glasbläser zusammengeschlossen hatten, um gegen die sinkende Preise vorzugehen wurden Lauscha samt Umgebung als Notstandsgebiet erklärt. Dennoch hat sich bis heute die Tradition der Weihnachtsschmuckherstellung in unserer Gegend erhalten. Davon zeugen nicht zuletzt die an der Ausstellung beteiligten Firmen. Museum Geißlerhaus Sonneberger Straße Neuhaus am Rennweg Tel / museen@neuhaus-am-rennweg.de Öffnungszeiten: Di-Sa Uhr, sonntags Uhr Aus der Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg Bunt sind schon die Wälder... so beginnt ein bekanntes Herbstlied, der Herbst ist die Zeit des Blätterfalls und der Ernte. Die letzten warmen Sonnenstrahlen sind wohltuend. Im Oktober haben aber auch Hexen, Gespenster und Geister Hochsaison, denn am 31. Oktober ist Halloween. Vor mehr als 2000 Jahren feierten die Kelten ein großes Fest, der Sommer wurde an diesem Tag mit großen Feuern verabschiedet und der Winter begrüßt. Die Kelten glaubten, dass die Seelen der Verstorbenen in das Land der Toten wanderten. In der Nacht des 31. Oktober kamen sie als Geister in ihre Häuser zurück, um Wärme und Freundschaft zu suchen. Diejenigen Geister, die kein Heim hatten, wanderten die Nacht hindurch draußen umher. Sie erschreckten die Menschen und spielten ihnen Streiche. Vor rund 150 Jahren sind viele Menschen aus Irland nach Nordamerika ausgewandert, um zu Hause einer großen Hungersnot zu entkommen. Sie nahmen Halloween als eine Tradition in die USA mit. Die Halloween Tradition wanderte jetzt wieder nach Europa zurück und ist ein spielerisch fröhlicher Festtag. Die Stadtbibliothek verfügt über eine große Auswahl an schaurigen, gruseligen und spannenden Romanen für Erwachsene und Kinder. Die Autoren Edgar Allan Poe, Stephen King, Marion Zimmer-Bradley, Wolfgang Hohlbein, Dean R. Koontz, John Saul u.s.w. lassen Erwachsene erschaudern. Für Kinder die es gern gruselig mögen empfehlen wir: Robert L. Stine, Thomas Brezina und Joan Aiken. Empfehlungen des Monats Laura Walden Der Schwur des Maori-Mädchens Iny Lorentz Juliregen Andrea Schacht Das Spiel des Sängers Gerit Bertram Die Goldspinnerin Maria Duenas Das Echo der Träume Simon Beckett Tiere Henning Mankell Der Feind im Schatten Andreas Eschbach Ein König für Deutschland Achtung!!! Veranstaltungshinweis für November! Am Freitag, dem , Uhr wird der WORLDRUN- NER Robby Clemens in der Feuerwache Neuhaus am Rennweg über seine Erlebnisse beim Lauf rund um den Globus berichten. Die Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg lädt herzlich zu dieser eindrucksvollen Veranstaltung ein. Kartenverkauf: Stadtbibliothek Neuhaus am Rennweg Telefon: 03679/ Eintritt: 5,00 EUR Öffnungszeiten der Bibliothek Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr

14 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2011 Seniorengeburtstage Wir gratulieren am Frau Helene Voigt zum 91. Geburtstag Frau Elsa Büttner zum 88. Geburtstag Frau Lisa Müller zum 84. Geburtstag Herrn Wolfgang Stannarius zum 80. Geburtstag Frau Christa Meisel zum 80. Geburtstag Frau Gudrun Griebel zum 77. Geburtstag Frau Hannelore Heyder zum 76. Geburtstag Frau Helga Treßelt zum 76. Geburtstag Herrn Walter Langer zum 84. Geburtstag Frau Hannelore Tronnier zum 83. Geburtstag Frau Ursula Müller zum 70. Geburtstag Frau Anneliese Greiner-Sebastian-Sohn zum 88. Geburtstag Herrn Dieter Kettler zum 73. Geburtstag Frau Martha Ehspanner zum 81. Geburtstag Herrn Erhard Machold zum 75. Geburtstag Frau Alma Wittmann zum 100. Geburtstag Frau Marianne Finn zum 76. Geburtstag Herrn Dietrich Greiner zum 71. Geburtstag Frau Waltraud Halle zum 77. Geburtstag Frau Hannelore Ziegler zum 71. Geburtstag Frau Gerda Müller-Litz zum 71. Geburtstag Frau Elisabeth Lochner zum 84. Geburtstag Herrn Heinz Röhrig zum 75. Geburtstag Frau Marianne Bähring zum 72. Geburtstag Frau Marliese Sesselmann zum 70. Geburtstag Herrn Helmut Gruner zum 81. Geburtstag Frau Herta Rüger zum 80. Geburtstag Herrn Gerhard Bartl zum 73. Geburtstag Frau Rosa Rempt zum 91. Geburtstag Herrn Gerhard Bäz-Dölle zum 71. Geburtstag Frau Irene Ehrhardt zum 85. Geburtstag Herrn Alfred Michel zum 83. Geburtstag Frau Anni Schramm zum 88. Geburtstag Herrn Friedrich Klapproth zum 83. Geburtstag Herrn Wolfgang Kühnel zum 81. Geburtstag Herrn Reinhold Peterhänsel zum 73. Geburtstag Frau Gisela Wildner zum 77. Geburtstag Frau Elsbeth Weimann zum 74. Geburtstag Herrn Rolf Ludwig zum 72. Geburtstag Herrn Klaus Siegmund zum 71. Geburtstag Frau Lotti Rietz zum 92. Geburtstag Herrn Elias Greiner-Adam zum 80. Geburtstag Frau Ursula Enders zum 76. Geburtstag Frau Henny Pamin zum 81. Geburtstag Frau Käthe Töpfer zum 80. Geburtstag Frau Erika Fichtmüller zum 79. Geburtstag Herrn Helmut Renner zum 70. Geburtstag Frau Jutta Müller zum 83. Geburtstag Frau Marie Becher zum 73. Geburtstag Frau Hedwig Stempel zum 75. Geburtstag Frau Herta Müller zum 88. Geburtstag Frau Barbara Fricke zum 83. Geburtstag Herrn Rudolf Schultze zum 79. Geburtstag Frau Dora Wilhelm zum 78. Geburtstag Herrn Hans Liebmann zum 72. Geburtstag Herrn Willi Wiegelt zum 76. Geburtstag Herrn Herbert Nathan zum 72. Geburtstag Herrn Manfred Kronacher zum 80. Geburtstag Frau Käte Hampe zum 89. Geburtstag Frau Inge Böhm zum 71. Geburtstag Frau Erika Schneider zum 88. Geburtstag Frau Anna Ehrhardt zum 79. Geburtstag Herrn Hans Schönherr zum 70. Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Held zum 70. Geburtstag Frau Christel Zeitler zum 70. Geburtstag Frau Wanda Müller zum 93. Geburtstag Frau Marga Ehrhardt zum 79. Geburtstag Herrn Günter Lachmann zum 77. Geburtstag Herrn Wolfgang Link zum 76. Geburtstag Frau Helga Rössner zum 75. Geburtstag Frau Gundula Wanderer zum 71. Geburtstag Frau Brigitte Schamberger zum 70. Geburtstag Herrn Gottfried Weigelt zum 81. Geburtstag Frau Gisela Schoner zum 81. Geburtstag Herrn Winfried Scheler zum 74. Geburtstag und wünschen weiterhin alles Gute und persönliches Wohlergehen. Ihre Bürgermeisterin Marianne 2.2. Nichtamtlicher Teil der Gemeinde Goldisthal Seniorengeburtstage Wir gratulieren am Frau Brunhilde Haupt zum 72. Geburtstag Frau Isolde Onasch zum 73. Geburtstag Frau Angela Witzmann zum 75. Geburtstag Frau Helga Lippmann zum 81. Geburtstag Herrn Wolfgang Lutter zum 80. Geburtstag Frau Elisabeth Alert zum 78. Geburtstag Herrn Reinhard Christ zum 66. Geburtstag Frau Christel Rose zum 73. Geburtstag Frau Margit Tresselt zum 72. Geburtstag Herrn Horst Werner zum 78. Geburtstag und wünschen weiterhin alles Gute und persönliches Wohlergehen. Ihr Bürgermeister Andreas Girbardt 2.3. Nichtamtlicher Teil der Gemeinde Scheibe-Alsbach Antennenverein Steinach Mitteilung an die Mitglieder des Antennenvereins in Scheibe-Alsbach In Auswertung unserer Mitgliederbefragung über den Fortbestand des Kabelnetzes in Scheibe-Alsbach haben sich nur 16 von ca. 130 Mitgliedern für dessen Fortbestand entschieden. Ab dem stellt der Antennenverein deshalb den Betrieb des Kabelnetzes ein. Die Haushalte sind ab diesem Zeitpunkt für den Empfang ihres Fernsehprogramms selbst verantwortlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Alfred Mahn oder telefonisch an Herrn Otto Eichhorn (Tel: /31504). Der Vorstand O. Eichhorn, 1. Vors. Seniorengeburtstage Wir gratulieren am Herrn Franz Hellmich zum 73. Geburtstag Herrn Dieter Stuhl zum 72. Geburtstag Frau Hanni Kirchner zum 84. Geburtstag Frau Rosa Mahn zum 76. Geburtstag Frau Karin Kiesewetter zum 66. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Brauer zum 70. Geburtstag Frau Brigitte Frinke zum 77. Geburtstag Frau Marie Hahn zum 85. Geburtstag Herrn Fritz Scheler zum 89. Geburtstag Frau Margarete Lugert zum 89. Geburtstag Frau Christel Schreyer zum 70. Geburtstag und wünschen weiterhin alles Gute und persönliches Wohlergehen. Ihr Bürgermeister John Zitzmann

15 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2011 Aus der Gemeindebibliothek Scheibe-Alsbach Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00Uhr Uhr Telefon: / Liebe Leserinnen, liebe Leser! Was lesen Sie in diesem Herbst? Ob Liebesroman, Schicksalsstory, Sachbuch oder Krimi, sicher mehr als sonst. Das tolle an Büchern ist ja: Sie schaffen es, uns zu inspirieren, regen zur Diskussion an und entführen uns in fremde Welten. Empfehlungen Laila El Omari Der Duft von Sandelholz Bombay 1753: Die lebenslustige Elisha Legrant begehrt gegen alle Konventionen der englischen Kolonialgesellschaft auf. Statt gepflegte Konversation zu betreiben, erkundet sie lieber das bunte Treiben am Hafen, die Vielfalt von Farben und Gerüchen auf dem Basar oder die traditionelle Kunst der Kalligraphie. Als Elisha dem Arzt Damien Catrall begegnet, ist sie fasziniert von seinem medizinischen Wissen und bittet ihn, sie zu unterrichten. Schon bald wird aus den fachlichen Gesprächen mehr - das Paar kommt sich immer näher. Doch Damien ist auf Drängen seines Vaters bereits mit einer reichen Erbin verlobt, eine gemeinsame Zukunft scheint damit unmöglich... Ein Roman, der in die exotische Welt Indiens entführt und mit historischem Flair bezaubert. Andrea Schacht Das brennende Gewand Die Begine Almut Bossart und ihr guter Freund, Pater Ivo, warten sehnlich auf den Dispens des Erzbischofs; damit wäre der Weg frei für ihre gemeinsame Zukunft! Doch statt des Dispenses kommt die Absage - und dann wird Ivo auch noch des Mordes verdächtigt. Almut ist rasend vor Trauer und Wut. Und auf der Suche nach dem wahren Täter bekommt sie es mit einer Widersacherin zu tun, die an Bosheit kaum zu übertreffen ist Petra Durst-Benning Die Zarentochter Olga Nikolajewna Romanowa ist ein Trotzkopf. Hartnäckig verweigert sich die Tochter des russischen Zaren Nikolaus I. gegen den Plan ihres Vaters, sich zwecks Verheiratung in die gute Gesellschaft der europäischen Höfe einführen zu lassen. Stattdessen will Olga Nikolajewna Romanowa lieber die Armut ihrer Heimat beseitigen. Aber damit stößt die Zarentochter ebenso auf taube Ohren wie die heiratswilligen Adeligen, mit denen der Zar seine Stellung in Europa stärken will, bei ihr. Erst der einfühlsamen Gouvernante Anna Okulow gelingt es, das Mädchen aus der Reserve zu locken und doch noch zu einer repräsentablen Partie im Herrscherhaus zu machen. Und so wartet auf Olga Nikolajewna Romanowa schließlich in Gestalt des Thronfolgers Karl am Hof König Wilhelms I. von Württemberg endlich das Glück... Cornelia Canady Ruf des Abendwindes (Andere Länder) Denis Muir Fernes Land Hoffnung (Historischer Roman) Elizabeth George Doch die Sünde ist scharlachrot (Krimi) 2.4. Nichtamtlicher Teil der Gemeinde Siegmundsburg Seniorengeburtstage Heinz Scheler Geburtstag Blonda Bechmann Geburtstag Walter Salzwedel Geburtstag Irma Arnold Geburtstag Herta Kühnlenz Geburtstag Allen Jubilarinnen und Jubilaren die besten Grüße und Glückwünsche von Bürgermeisterin Sigrun Greiner Nichtamtlicher Teil anderer Behörden/Körperschaften Evang. Gottesdienst jeden Sonntag Uhr in der Kirche zu Neuhaus am Rennweg Bitte auch Aushänge vor der Kirche beachten! Auskünfte: Evang. Pfarramt, Kirchweg 45, Pfarrer Sommer (Tel /722265) Die Kirche ist für Besucher geöffnet. Der Schlüssel kann in der Touristinformation der Stadt zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Landeskirchliche Gemeinschaft Schwarzburger Straße 45, Telefon 03679/ Bibelstunde jeden Donnerstag Uhr Katholische Gottesdienste in Neuhaus am Rennweg: jeden Sonnabend um Uhr in der Evangelischen Kirche zu Neuhaus am Rennweg Weitere Auskünfte erteilt jederzeit das Katholische Pfarramt Sonneberg, Telefon 03675/ Neuapostolische Kirche Gottesdienst jeden Sonntag, Uhr in Neuhaus am Rennweg, Schmalenbuchener Straße 60. Totensonntag, Andacht auf den Friedhöfen mit den Posaunenbläsern der Kantorei Uhr Friedhof Igelshieb Uhr Friedhof Bau, Uhr Friedhof Schmalenbuche Die UKRAINE-HILFE 2011 der Kirchgemeinde Neuhaus / Rwg. findet Anfang NOVEMBER statt. Lebensmittelpakete, Kleider- und Geldspenden können am Donnerstag und Freitag und von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Kirche abgegeben werden. Bitte beteiligen Sie sich auch mit einem Lebensmittelpaket!!!! In die Lebensmittelpakete können wieder Reis, Mehl Zucker Nudeln, Ketchup, Margarine, Öl (Metalldose), Schokolade, Kaffee, Grieß und Süßigkeiten gepackt werden. Kartons und Kleidersäcke sind ab im Pfarrhaus oder vor bzw. nach dem Gottesdienst in der Kirche erhältlich! Am Samstag, um 08:30 Uhr benötigen wir an der Kirche wieder viele starke Helfer, die uns bei der LKW - Verladung der gesammelten Hilfsgüter behilflich sind!

16 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2011 Im Schulgebäude wurde dann bei Kaffee und selbst gebackenem Kuchen, Tombola, Projektausstellungen und Dia-Show ge- 3. Öffentlicher Teil meinsam mit Eltern, ehemaligen Schülern, Zivis und Pädagogen in Erinnerungen geschwelgt. Weitere Höhepunkte für die Schüler waren eine Picknickwanderung, ein Schulausflug in den Playmobil-FunPark nach Zirndorf, 20 Jahre Förderschule Neuhaus ein Herbstfest mit Kartoffelolympiade und selbst gekochtem Kesselgoulasch und ein Schwimmfest. Mit viel Freude waren die Kinder und Jugendlichen bei allen Aktivitäten dabei, bevor es in die wohlverdienten Herbstferien ging. Ein Dankeschön richten wir an alle Sponsoren, die zum Gelingen der Festwoche beitrugen. Mehrgenerationenhaus Neuhaus Veranstaltungskalender für November 2011 Die Förderschule Neuhaus existiert seit 20 Jahren. Hier werden Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung von 7 Grund-, Regel- und Förderschullehrern und 6 sonderpädagogischen Fachkräften unterrichtet und individuell gefördert. Ziel des Lernens ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Gestaltung eines weitgehend selbstbestimmten Lebens. Lesen, Schreiben und Rechnen gehört genau so zum Bildungsgang wie das Erlernen hauswirtschaftlicher Fähigkeiten. Immerhin hat der Kochkurs der Einrichtung bei der Landesmeisterschaft zum 14. Erdgaspokal der Schülerköche in Wilhelmsthal bei Eisenach den ersten Preis errungen und ist damit das beste Kochteam von Thüringen. Beim Lernen werden vielfältige Methoden angewandt, um den Schülern das Lernen zu erleichtern. Neben der Wochenplanarbeit (mit Einzel-, Gruppen- und Partneraufgaben) wird nach der Methodik von Maria Montessori gelehrt, die auch Schülern mit Beeinträchtigungen im Lern- und Leistungsvermögen gute Lernergebnisse ermöglicht. Vom begingen die Schüler der Förderschule Neuhaus eine Festwoche anlässlich ihres 20jährigen Bestehens. Eröffnet wurden die Feierlichkeiten mit einem Festakt im Gymnasium Neuhaus. Die amtierende Schulleiterin, Karin Schöler, sprach von ihren Ängsten, als sie mit sieben weiteren Kollegen aus dem Grund- bzw. Regelschulbereich im Jahr 1992 die Arbeit an dieser Einrichtung aufnahm, ohne zu wissen, was auf sie zukommt. Frau Dettner, eine der ersten Direktoren, erinnerte sich an viel Mühe beim Aufbau der Schule, aber auch an Episoden der Freude und Dankbarkeit der Schüler. Schließlich meldete sich die Mutter eines ehemaligen Schülers, Frau Steiner, zu Wort und war des Lobes voll über die geleistete Arbeit der Pädagogen. Viele ehemalige Schüler waren erschienen und freuten sich, ihre Lehrer und Erzieher wiederzusehen. Neben Umarmungen gab es auch Tränen der Freude und Rührung. Die Bürgermeisterin von Neuhaus, Frau Marianne, wünschte allen Schülern und dem Pädagogenteam weitere Erfolge bei der Arbeit und betonte, dass die Schüler in der G- Schule beste Lernbedingungen vorfinden, um auf das Leben vorbereitet zu werden. Nach den Glückwünschen kamen die Schüler zu Wort. Alex und Jennifer trugen ein Gedicht vom geistig behinderten Tom vor, der manches nicht so gut kann, wie Kinder ohne Handicap, aber ihre Traurigkeit empfindet er ganz stark. Er tröstet sie. Höhepunkt war eine Aufführung des Theaterkurses der Schule. In dem Stück Schule der Träume wollen Mütter ihre Kinder zu Superstars machen. Diese finden aber sehr schnell heraus, dass sie das eigentlich gar nicht wollen. In der Schlussszene heißt es: Wir machen eine eigene Schule der Träume auf, die Schule u n s e r e r Träume! Wir lernen, das Leben zu leben! Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle zwei Schülern des Gymnasiums Neuhaus (Christin Keppler und Kevin Feige), die für die musikalische Umrahmung bzw. den Einsatz der Technik verantwortlich zeichneten. Die Volkssolidarität Südthüringen e. V. lädt alle interessierten Bürger der Stadt Neuhaus/Rwg. und Umgebung herzlich ein. Sonneberger Straße 197 * Neuhaus/Rwg. * Telefon: / Di, Uhr Sport und Gymnastik, anschließend geselliges Beisammensein bei Kaffee und Kuchen Mi, Uhr Computertreff für Jung und Alt 13:30 Uhr Kartnachmittag mit Kaffee und Kuchen Do, Uhr Herr Bank hält einen Vortrag über Naturprodukte. Mo, Uhr Babytreff für junge Mütter mit Frühstück und viel Spaß Uhr Blutspende mit ITM Suhl Mi, Uhr Computertreff für Jung und Alt Uhr Kartnachmittag mit Kaffee und Kuchen im Klub der Volkssolidarität und Baudennachmittag in der Rennsteigbaude mit Hans im Glück Do, Uhr Gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen Mo, Uhr Babytreff für junge Mütter mit Frühstück und viel Spaß Di, Uhr Sport und Gymnastik, anschließend geselliges Beisammensein bei Kaffee und Kuchen Mi, Uhr Computertreff für Jung und Alt 13:30 Uhr Kartnachmittag mit Kaffee und Kuchen Do, Uhr Filmvortrag mit Herrn Seifert: Irland Mo, Uhr Babytreff für junge Mütter mit Frühstück und viel Spaß Di, Uhr Gesundheits-Check mit Schwester Bianca Mi, Uhr Computertreff für Jung und Alt 13:30 Uhr Kartnachmittag mit Kaffee und Kuchen Do, :30 Uhr Lustiger Spielenachmittag bei Kaffee und Kuchen Mo, Uhr Babytreff für junge Mütter mit Frühstück und viel Spaß Di, Uhr Gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen Mi,

17 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/ Uhr Computertreff für Jung und Alt 13:30 Uhr Kartnachmittag mit Kaffee und Kuchen Änderungen vorbehalten! Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Thüringen Versöhnung über den Gräbern Arbeit für den Frieden Bekanntgabe der Haus- und Straßensammlung 2011 Ihr Mehrgenerationenhaus Tag des offenen Klassenzimmers am 04. November 2011 beim GAW-Institut in Sonneberg Schnupperunterricht in den Fachbereichen Ergotherapie, Massage und Physiotherapie Sonneberg. Am Freitag, 04. November 2011, veranstalten die Berufsfachschulen des GAW-Institutes für berufliche Bildung in der Friedrich-Engels-Straße 25 in Sonneberg einen Tag des offenen Klassenzimmers. Von 08:00 bis 11:15 Uhr können alle Ausbildungssuchenden am Unterricht teilnehmen und in die Ausbildungsrichtungen Ergotherapie, Massage oder Physiotherapie schnuppern. Wer am Schnupperunterricht in einem Fachbereich teilnehmen möchte, wird um vorherige Anmeldung unter Tel gebeten. Die Dozenten der Berufsfachschulen stehen zudem für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung und informieren über Ausbildungsinhalte, Zugangsvoraussetzungen und berufliche Einsatzmöglichkeiten. Wer sich bereits für eine Ausbildung in einem der drei Fachbereiche entschieden hat, kann seine Bewerbung auch gerne mitbringen und persönlich abgeben. Weitere Informationen gibt es unter: GAW-Institut für berufliche Bildung gemeinnützige GmbH Friedrich-Engels-Straße 25, Sonneberg Tel: sonneberg@gaw.de, Internet: Hurra, hurra etze braucht m ar farn Verkehr in Härrnhaus ball niss Neies mehr Nu bin iech sche ä poor mol an dänn 2. Kreis l varbei- Hon e ower noch net richtig betracht. Do da rbei is ar doch so ganz nei! Unn ar Stadt hot els, wos m ar varn Verkehr braucht; Ach nä, än klähn Rodwäch kennt n m ar noch gekriech odd ar unnre Gest kenne äch met n Horst gefliech. Ärscht gob s Gass n, nach r Steichlä Do konnt m ar iewer die Wies n o gekärz. Nach r kom e die Wäch un die Strass n, die Gässlä die Bärchersteich dazu. ewer die Breck konn m ar gelaf, gefohr un off n Schinnen a met d ar Bahn sche viele, viele Johr Hiermit möchten wir Ihnen bekannt geben, dass die diesjährige Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. in Thüringen im Zeitraum vom 24. Oktober bis 13. November 2011 (Volkstrauertag) statt findet. Die Sammlung ist genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Az.: /11 TH. Henrik Hug Landesgeschäftsführer Impressum: Stadtkurier Neuhaus Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und Gemeinde Goldistal, Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg Herausgeber: Stadt Neuhaus am Rennweg, Gemeinde Goldisthal, Gemeinde Scheibe-Alsbach und Gemeinde Siegmundsburg Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, In den Folgen 43, LangewiesenTel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Stadt bzw. der Gemeinden ist die Stadt bzw. die jeweilige Gemeinde verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich 3. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist die Druckerei bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel /2050-0, Fax 03677/ Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck LINUS WITTICH KG zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Stadt- bzw. Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Stadt- bzw. Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Postanschrift für die Stadt Neuhaus am Rennweg bzw. die Gemeinden Goldisthal, Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Neuhaus am Rennweg Ower hurra, hurra- Nu is ä noch d ar 2. Kreis l da! Ells sännt hisch aus, äs ward a nemmer so ef kracht, dos iss doch far elle ä hische verkehrsch sicherä Sach. Dank, dann Expertt ne d ar Planung; danke un rä Stadt ell n Strass n bau leitne. Sie hann geärbt bei Sonn, bei Räne, bei Schnee- Die Ärgebnis kenn e sich laß geseh!! Noch was! Gett m ar in Schneidersch wäch weiter- Konn m ar viel hische Bäm ar geseh- Dos kennt doch endlich gewä r unner Wulst allee. Marga Schneider

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