Weg am Sportplatz in Gramzow

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Weg am Sportplatz in Gramzow"

Transkript

1 14. Januar 2015 Nummer Jahrgang Woche 3 Weg am Sportplatz in Gramzow

2 2 14. Januar 2015 Nr. 1 Woche 3 AMTSBLATT für das Amt Gramzow Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Grundstücksausschreibung Gemeinde Gramzow...Seite 2 Grundstücksausschreibung Gemeinde Grünow...Seite 2 Bekanntmachung Haushaltssatzung Gemeinde Uckerfelde...Seite 2 Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern der Gemeinde Uckerfelde (Hebesatzsatzung)...Seite 4 Korrektur Schließtage in Kindereinrichtungen...Seite 4 Mitteilung an alle Eltern, deren Kinder in den Kindertagesstätten des Amtes betreut werden...seite 4 Grundstücksausschreibung Gemeinde Gramzow Die Gemeinde Gramzow verkauft folgende Liegenschaft: Bauland im OT Gramzow, Seilerstraße, gegenüber der Sport-/Mehrzweckhalle und in Schulnähe; teilw. Pkw-Parkplätze vor dem Grundstück; Gemarkung Gramzow, Flur 13, Flurstück 168 davon zwei Teilflächen mit jeweils ca m²; Die Bebaubarkeit ist eigenständig durch den Kaufinteressenten mittels Antrag auf Vorbescheid beim Landkreis Uckermark zu erwirken. Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch (Trinkwasserleitung) ist für eine Teilfläche noch erforderlich! Verkehrswert für Bauland: 15,00 Euro/m²; Endtermin der Ausschreibung: Schriftliche Gebote mit Objektbezeichnung an: Amt Gramzow, Poststr. 25, Gramzow Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Weitere Angaben im Internet unter Anfragen telefonisch möglich Tel /60038 Grundstücksausschreibung Gemeinde Grünow Die Gemeinde Grünow verkauft folgende Liegenschaft: Dorfstr. 42 im OT Damme, bebaut mit dem ehem. Gutshaus (Denkmal) gelegen in der Gemarkung Damme, Flur 6, Flurstück 17/7, Größe: m² Lage: Innenbereich; Baujahr: ca. 1822; leerstehend, Gebäudegrundfläche: ca. 290 m²; Gesamt-Wohn-Nutzfläche: ca. 650 m²; Das Gebäude wurde 2002 teilsaniert (Dach, Fenster, Fassade, Innenwände, Zwischendecken). Der Innenausbau ist noch durchzuführen. Ver- und Entsorgungsanlagen auf dem Grundstück bzw. im Straßenbereich vorhanden. Mindestgebot: ,00 Euro; Endtermin der Ausschreibung: Schriftliche Gebote mit Objektbezeichnung an: Immobilienmakler Manfred Achtenhagen, Gutshaus Ludorf, Rondell 7-8, Ludorf/Müritz Anfragen bzw. Terminabstimmung zur Objektbesichtigung telefonisch unter Tel oder möglich. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Weitere Angaben im Internet unter oder Bekanntmachungsanordnung Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 der Gemeinde Uckerfelde vom ausgefertigt am wird gemäß 3 Abs. 3 in Verbindung mit 67 Abs 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf ) hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Die Unterlagen liegen im Amt Gramzow in Gramzow, Poststraße 25, Zimmer 11, in den Sprechzeiten, aus. Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft; wird sie im Haushaltsjahr beschlossen, rückwirkend. Gramzow, den 10. Dez gez. Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter

3 AMTSBLATT für das Amt Gramzow 14. Januar 2015 Nr. 1 Woche 3 3 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerfelde für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 1. Grundsteuern a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H. 2. Gewerbesteuer 316 v. H. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ordentlichen Aufwendungen auf außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf festgesetzt EUR EUR 0 EUR EUR EUR EUR Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen auf laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven EUR EUR EUR EUR 0 EUR EUR 0 EUR 0 EUR Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, wird auf 0,00 EURO festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 EURO festgesetzt Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf ,00 EURO festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf ,00 EURO festgesetzt. 3. Die Wertgrenzen, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, werden wie folgt festgesetzt Aufwandsarten in EURO 50 Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Auszahlungsarten 70 Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zinsen und ähnliche Finanzauszahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Erhöhung des gemäß zu erwartenden Fehlbetrages auf ,00 EURO und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00 EURO festgesetzt. Gramzow, den 10. Dez Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen: gez. Schulz Amtsdirektor

4 4 14. Januar 2015 Nr. 1 Woche 3 AMTSBLATT für das Amt Gramzow Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Uckerfelde (Hebesatzsatzung) Auf der Grundlage des 3 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. I/13, Nr. 18) in der zurzeit geltenden Fassung, des 25 Abs. 1 Grundsteuergesetz vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), und des 16 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1809) in der zurzeit geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerfelde in ihrer Sitzung am folgende Hebesatzsatzung beschlossen: b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 375 v. H. 2. Gewerbesteuer 305 v. H. Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. 1 Die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer werden für die Gemeinde Uckerfelde wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H. Gramzow, den 10. Dez gez. Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter Korrektur Schließtage in Kindereinrichtungen Bei der letzten Veröffentlichung der Schließtage in den amtseigenen Kindertagesstätten und Horteinrichtungen ist ein Fehler aufgetreten. Wir bitten nachstehende Änderungen zu beachten. Kita Dorfspatzen in Hohengüstow bis bis Kita Uckerknirpse in Warnitz bis bis Am und bleiben die Kindertageseinrichtungen und Horteinrichtungen des Amtes Gramzow ebenfalls geschlossen. Mitteilung an alle Eltern, deren Kinder in den Kindertagesstätten des Amtes Gramzow betreut werden Wir möchten alle Eltern bitten, für die Berechnung der Kostenbeiträge 2015 das aktuelle Einkommen vom Monat Dezember 2014 (gemäß 9 Abs. 2 der Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen) bis zum (neu) im Amt Gramzow einzureichen. Geeignete Einkommensnachweise wie der Lohnnachweis vom Dezember 2014, Lohnsteuerbescheinigung aus 2014 oder der letzte Steuerbescheid (bei Gewerbe) sind in Form einer Kopie vorzulegen. Aktuelle Sozialhilfebescheide (ALGII) sind ebenfalls vorzulegen bzw. bei Änderungen dem Amt mitzuteilen. Sollte kein Einkommen eingereicht werden, wird gemäß 9 Abs. 2 ab dem für das Jahr 2015 die Höchstgebühr berechnet. gez. Kalina Verwaltungsfachangestellte Hauptamt des Amtes Gramzow Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Amt Gramzow Der Amtsdirektor Poststraße 25, Gramzow Das Amtsblatt für das Amt Gramzow mit Exemplaren erscheint mindestens 12-mal pro Jahr sowie bei Bedarf zusätzlich und wird kostenlos in den amtsangehörigen Gemeinden verteilt. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist der Amtsdirektor des Amtes Gramzow. Der Bezug des Amtsblattes ist über das Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow, Fax-Nr. ( ) (Frau Christ) gegen Erstattung von Porto- und Versandkosten möglich.

5 GRAMZOW 14. Januar 2015 Woche 3 5 Geburtstage im Januar Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück! Gratulation den Jubilaren zu ihrem Ehrentag! GEMEINDE GRAMZOW OT GRAMZOW Ursula Krohn 88. Waltraut Korkow 83. Edit Bröker 82. Harald Lange 81. Gertrud Eichberg 80. Inge Marks 80. Ingrid Bretsch 79. Ilse Rossow 79. Joachim Koch 79. Vera Neumann 79. Waltraud Prystawik 77. Giesela Zühlke 76. Margret Walther 76. Rosemarie Röhl 75. Horst Stief 75. Brigitte Mühlenhaupt 75. Renate Joseph 74. Horst Lehmann 74. Gudrun Schieck 71. Uwe Haardieck 68. Renate Staegemann 68. Klaus Ledoux 68. Irmgard Thomas 66. Dieter Falkenhagen 66. Ingrid Winter 66. Rose-Marie Bredendiek 65. Hans-Jürgen Nitsche 63. OT LÜTZLOW Lieselotte Köhler 85. Ilse Ruf 84. Renate Stadio 81. Horst Bässe 80. Ursula Liebelt 79. Reinhard Roll 78. Norbert Paech 68. Gisela Huth 65. Monika Hoffmann 65. Joachim Hoffmeister 62. Marita Hoffmeister 62. Angelika Albrecht 60. Dieter Blasczyk 60. OT MEICHOW Irma Beuthner 85. Ferdinand Heise 85. Ernst August Schmidt 84. Alfred Schaldach 75. Brigitte Brehmer 75. GT NEUMEICHOW Gertrud Hahnkow 83. Ingo Wilke 76. Reinhardt Faust-Fischer 69. Detlef Naumann 65. Erhard Schmidt 63. OT POLSSEN Jakob Pfeifer 78. Herbert Bogdahn 77. Ferdinand Wilbrecht 70. Joachim Manthe 68. Alfred Fehler 64. GEMEINDE GRÜNOW Rosalie Scherk 83. Jürgen Warncke 79. Ernst Kellner 68. Gerhard Philipp 64. Günter Höffler 62. Carla Teschke 60. OT DAMME Gerda Wolff 89. Kurt Loll 61. Arno Busse 61. OT DREESCH Martha Brandt 95. Elli Dowe 82. Dietmar Radke 61. OT DRENSE Hubert Linke 83. Walli Mundt 73. GEMEINDE OBERUCKERSEE OT BLANKENBURG Elise Gutenschwager 84. Giesela Wetzel 77. Fritz Zander 74. Irmgard Lüdke 73. Ingrid Greißner 66. Rottraut Berlin 66. Michael Schulz 64. OT POTZLOW Gerda Petrich 81. Wolfgang De la Barre 81. Doris Wendland 79. Hildegard Hensel 78. Dieter Menz 77. Joachim Zehms 71. Manfred Eitner 61. Gundula Kutschke 61. GT STREHLOW Ute Steckmann 64. Veronika Großkreutz 61. OT SEEHAUSEN Werner Schröder 93. Axel Dallek 79. Hannelore Berndt 75. Christine Klawun 70. Jürgen Wolter 65. Renate Neltner 63. OT WARNITZ Gerda Lohse 94. Otto Birkholz 86. Lieselotte Kerber 81. Agnes Schön 80. Ingrid Kandel 74. Ingrid Schirmer 70. Ingeborg Drauschke 70. Angelika Rakoczy 70. Monika Pastwa 70. Roland Hilsenstein 68. Karl Kulow 66. Gerd Hahn 66. Bernd Rach 64. Jan Matysiak 63. Ilona Beckert 62. Hartmut Mattke 62. Thea Hamm 61. Jürgen Zamzow 60. GT MELZOW Rudolf Dieckhoff 79. Dita Meyer 63. Hartmut Damitz 62. Jürgen Kuck 61. GEMEINDE RANDOWTAL OT SCHMÖLLN Hilde Zärtling 81. Eva Mittelstädt 77. Andreas Sypniewski 64. Bärbel Fechner 63. Detlef Westphal 61. Egon Schulz 60. Viola Neuß 60. GT SCHWANEBERG Ingelore Sommer 83. Margot Zabel 80. Kurt Diener 80. Karl-Heinz Schmidt 80. Heinz Knorn 73. Irene Dittberner 72. Karin Fechner 61. OT EICKSTEDT Norbert Reinke 64. Helga Wagner 64. GT WOLLIN Irmgard Kraft 85. Selma Pieper 82. Egon Andrey 72. Rita Schultz 65. Gustav Hüfner 63. Annemarie Butzke 62. GT GRENZ Eberhard Zander 73. GEMEINDE UCKERFELDE OT BERTIKOW Hildegard Böhm 74. Inge Schneider 72. Christine Lüthe 70. OT BIETIKOW Dorothea Ulrich 85. Günter Strobel 84. Hans-Herbert Dierich 70. Christa Loewe 66. Marianne Kriehn 61. OT FALKENWALDE Annemarie Duda 75. Lothar Bendix 66. Wolfgang Kuhreich 65. Margit Buchholz 65. GT WESELITZ Joachim Krumm 76. Gisela Hinz 68. GT KLEINOW Erwin Grandke 80. Christa Hoppe 78. Alfred Weniger 74. Willi Böhme 63. Fortsetzung auf Seite 6

6 6 GRAMZOW 14. Januar 2015 Woche 3 Geburtstage Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück! Gratulation den Jubilaren zu ihrem Ehrentag! Fortsetzung von Seite 5 GT NEU-KLEINOW Kurt Wever 77. OT HOHENGÜSTOW Kurt Schwiedrowski 87. Johanna Grawunder 83. Ingeborg Krüger 80. Eckhard Garbrecht 80. GEMEINDE ZICHOW OT ZICHOW Charlotte Bachmann 85. Ursula Trebbin 84. Edeltraut Harms 78. Günter Schimschak 77. Gisela Ewerth 75. Brigitte Zühlke 71. Bernhard Chlupka 68. Erika Drieselmann 65. Elke Hoffmann 62. OT FREDERSDORF Norbert Rademacher 81. Ernst Betker 76. Wolfgang Brandt 64. Hans-Jürgen Heise 63. Horst Hansmann 63. OT GOLM Ilse Mührer 83. Klaus Nest 78. Klaus-Peter Felgenhauer 71. Wolfgang Raase 68. Waltraud Manke 63. Birgit Vandrey 60.. im Februar GEMEINDE GRAMZOW OT GRAMZOW Berthold Wetzel 81. Else Kleffmann 80. Christa Prütz 79. Marga Rehse 78. Eveline Moldenhauer 77. Renate Hahnkow 77. Joachim Herrmann 76. Christel Hillmann 75. Harry Joseph 75. Margarete Haupt 75. Ilse Schröder 74. Joachim Böttcher 74. Herbert Drauschke 74. Burkhard Bachmann 73. Wilfried Mahling 72. Friedrich Zehm 72. Gerhard Lenuweit 71. Bärbel Plog 66. Friedhelm Dux 66. Heidrun Schmidt 65. Gerda Arnold 64. Gerlinde De Le Roi 62. Jutta Getzlaff 61. Reinhard Hinz 61. Margrit Bröder 60. Dieter Ehrke 60. Eberhard Jahn 60. OT LÜTZLOW Hildegard Nimbach 84. Hansjoachim Granitza 79. Horst Burrmann 75. OT MEICHOW Feodora Mehnert 85. Ingrid Knaack 76. Herbert Verwiebe 73. Eckhard Moritz 67. GT NEUMEICHOW Lilli Kretzschmar 78. Fritz Nass 77. Holger Kronenberg 64. OT POLSSEN Werner Schröder 69. Bärbel Pfeifer 64. GEMEINDE GRÜNOW OT GRÜNOW Gisela Tuttla 85. Edith Wonsack 85. Ingrid Rakow 78. Joachim Hedemann 65. Harry Schulze 62. Sonnja Schulze 62. Johannes Seligmann 62. Jürgen Hirschfelder 61. Richard Helmut Igel 61. Gudrun Höffler 61. OT DAMME Eva Will 90. Georg Semder 78. Manfred Hübner 76. Karl Breitenstein 72. Gerd Langrock 67. OT DREESCH Günter Ilgert 83. Klaus-Peter Köhler 65. Karin Falk 63. OT DRENSE Olga Baumgartner 82. GEMEINDE OBERUCKERSEE OT BLANKENBURG Ingeborg Rust 86. Dorothea Meier 85. Maria Klein 83. Siegfried Arndt 81. Herta Grawunder 79. Berthold Schulz 78. Joachim Pommerening 77. Günter Bethke 76. Regine Haß 65. Dieter Krasemann 64. Joachim Röhler 61. Burkhard Rüggebrecht 61. Doris Kuhk 60. OT POTZLOW Martin Kranich 75. Rudolf Petterson 75. Wolfgang Ribczynski 74. Irene Rahn 73. Dietrich Rahn 73. Gisela Holzheimer 67. Irena Krug 65. Christine Kulow 63. Armin Feder 60. GT STREHLOW Willi Dekarz 83. Dorothea Dekarz 78. Annemarie Hesse 75. Gisela Hellmig 64. OT SEEHAUSEN Günter Rohde 87. Edelgard Rohde 86. Erika Weber 83. Edith Dallek 79. Dietrich Klawun 71. Manfred Villmow 66. Ralf-Peter Oswald 64. Gerhard Neltner 61. OT WARNITZ Alfred Weiss 84. Hannelore Heinrich 80. Helga Marker 76. Ulrich Krüger 68. Eberhard Mietzner 66. Irene Tank 65. Kordula Hollmann 62. Silvia Hufnagel 62. Ronald Oehrlein 61. GT MELZOW Herta Spann 85. Richard Lehmann 82. Erika Daher 74. Adolf Daher 72. Marianne Kürschner 64. Bärbel Damitz 60. GEMEINDE RANDOWTAL OT SCHMÖLLN Hans Engelhardt 83. Christamaria Lackner 80. Karl-Heinz Sarow 79. Anneliese Pogorzelski 79. Werner Stoltzmann 77. Gerhard Lemke 75. Günter Weiß 74. Wolfgang Zimmermann 73. Diethard Mieß 72. Marianne Burrmann 71. Waltraud Siedelberg 69. Ilona Sypniewski 61. Detlef Becker 61. GT SCHWANEBERG Brigitte Patzwaldt 80. OT EICKSTEDT Margott Legler 80. Lothar Himmstädt 60. GT WOLLIN Betti Baumann 79. Hans-Jürgen Albrecht 67. Reinhard Stern 61. Rudi Hiller 60. OT ZIEMKENDORF Horst Sy 80. Fortsetzung auf Seite 7

7 GRAMZOW 14. Januar 2015 Woche 3 7 Geburtstage Azubis unterstützen den Anglerverein Meichow e. V. mit neuer Webseite Fortsetzung von Seite 6 GT NEU-KLEINOW GEMEINDE UCKERFELDE OT BERTIKOW Siegfried Kopplin 79. Hartmut Böhm 77. Monika Schröder 67. Brigitte Lampe 64. Sieglinde Slawzinski 60. OT BIETIKOW Gertrud Bethke 86. Gerhard Pagel 84. Ingrid Schulz 67. Friedhelm Dochow-Lehmann 66. GT WESELITZ Hildegard Rosenberg 77. Heinz Papentin 67. Manfred Weniger 66. GT KLEINOW Herbert Katarzynski 88. Ingrid Jeske 80. Manfred Jeske 76. Elisabeth Wever 77. Helmut Peper 60. OT HOHENGÜSTOW Frieda Schwiedrowski 80. Siegfried Nippert 71. Herbert Biederstedt 63. GEMEINDE ZICHOW OT ZICHOW Vera Reetz 89. Heinz Boese 83. Jutta Schink 83. Margot Töpler 69. Annegret Giersch 67. Ursula Grüning 63. Harald-Andreas Brandl 60. Matthias Schreck 60. OT FREDERSDORF Erich Volgmann 85. Harry Matzdorf 81. OT GOLM Horst Sparenberg 75 Anmeldung der Schulanfänger 2015/2016 in der Grundschule Gramzow Zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 bitten wir alle Eltern, wohnhaft in den Gemeinden Gramzow (OT Gramzow, OT Lützlow, OT Meichow und OT Polßen), Uckerfelde (OT Hohengüstow, OT Bertikow, OT Bietikow und OT Falkenwalde mit GT Weselitz und Kleinow) und Zichow (OT Zichow, OT Fredersdorf und OT Golm) darum, sich am , in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr oder am , in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr im Sekretariat der Grundschule Anna Karbe, Am Poetensteig 9, Gramzow zu melden. Bei der Anmeldung ist Ihr Kind bei uns persönlich vorzustellen, gleichzeitig wird um die Vorlage der Geburtsurkunde gebeten. Angemeldet werden die Kinder, die bis zum sechs Jahre alt sind. Kinder, die in der Zeit vom das sechste Lebensjahr vollenden, können nur auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Sollten Sie für Ihr Kind eine andere als unsere Grundschule wählen, so müssen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag an das Landesamt für Schule und Lehrerbildung stellen. Diesen holen Sie sich bitte im oben genannten Zeitraum an unserer Schule ab. Gewährt wird dieser Antrag nur, wenn wichtige, im Gesetz eindeutig benannte Gründe vorliegen. S. Böge, Rektorin Der Anglerverein Meichow e. V. ist mit einer neuen Webseite im Internet vertreten. Im Rahmen des Förderprogramms Brandenburg vernetzt, einer Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung e. V., erhielt der Verein eine kostenlose Webseitengestaltung. Mitglieder des Vereins und Interessierte finden unter www. anglerverein-meichow.de die verschiedensten Informationen. Übersichtlich präsentiert stehen aktuelle Veranstaltungen, Aktivitäten und Informationen zum Verein sowie die Satzung zur Verfügung. Neugierige finden Informationen rund um das Thema Angeln, wie beispielsweise die Termine zur Fischereischeinprüfung oder über örtliche Gewässer wie den Haussee. Wer will kann auch den Anglerverein Meichow e. V. mit einer Spende unterstützen. Die Erstellung der Seite fand im Rahmen eines speziellen Förderprogramms statt. Die Initiative Brandenburg vernetzt soll die regionale und überregionale Vernetzung nachhaltig ausbauen. Als Projektpartner des Anglervereins Meichow stellte der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. Fördermittel zur Verfügung, wodurch Entwicklungs- und Einrichtungskosten entfielen und lediglich kostenreduzierte monatliche Lizenzgebühren für den Verein zu Buche stehen. Mittels der Initiative Brandenburg vernetzt unterstützt der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. unterschiedlichste Projekte Durch die Verknüpfung der vorhandenen Informationsangebote erleichtern wir dem Internetnutzer den Gesamtüberblick und bieten den Einrichtungen und Organisationen eine einfache Möglichkeit, ihre Informationen darzustellen., erklärt Projekt-Koordinatorin Silvia Schubbert. Der Förderverein stellt jedoch nicht nur die Fördermittel, sondern bleibt auch nach Erstellung der Seite Ansprechpartner für Fragen. Der Service umfasst die persönliche Unterstützung durch Projektmitarbeiter am Telefon oder per . Von der Vernetzung sportlicher und kultureller Inhalte sowie den Daten verschiedenster Institutionen profitieren sowohl die teilnehmenden Projektpartner als auch die Besucher der jeweiligen Webseiten. Der Förderverein ist stets an neuen Projektpartnern interessiert, um eine nachhaltige Vernetzung gewährleisten zu können. Interessenten können sich unter informieren oder unter im persönlichen Gespräch weitere Informationen erhalten.

8 8 GRAMZOW 14. Januar 2015 Woche 3 Hallöchen, liebe Amtsblattleser, ich hoffe, ihr seid unbeschadet ins neue Jahr 2015 reingerutscht. Berta spricht auch wieder mit mir. Sie regt sich schon wieder künstlich auf und das ist ein Hinweis dafür, dass sie wieder aus ihrer Schmollecke rausgekommen ist. Pfeifer, du bist ein 'Dösbütel', ich rege mich nicht künstlich auf, sondern bin einfach nur empört, dass in unserer schönen Uckermark zwei Legehennenfabriken entstehen sollen! Berta stampfte mit einem Bein auf, um ihrer Rede Nachdruck zu verleihen. Mensch Weib, wegen so ein paar Hühnerchen regst du dich auf, das ist doch lachhaft. Aber ein weich gekochtes Ei zum Frühstück isst du doch gern oder irre ich mich da? Ich grinste Berta an. Die verschluckte sich fast an ihrer Spucke vor Erregung. Sind achtzigtausend Hühner für dich eine Kleinigkeit, du arroganter Vogel? Und Fördermittel für die Ställe soll es auch noch geben. Nun erzähle mir bloß nicht, ich wäre eine Gerüchteverbreiterin! Ich habe meine Weisheiten brühwarm aus dem Uckermark Kurier. Dem Redakteur willst doch wohl keine Unwahrheiten unterstellen, du naseweiser Vogel. Berta sah mich herausfordernd an und wippte vor Genugtuung, mir eins ausgewischt zu haben, auf Hacken und Zehen hin und her. Außerdem dozierte sie weiter, sollen für die zweibeinigen Viehcher Stallanlagen in der Nähe eines Dorfes entstehen, wo viele Bewohner schon seit längerer Zeit gegen eine Schweinemastanlage Sturm laufen! Ich guckte ein wenig ratlos aus meinem Federkleid, Berta schien gut informiert. Aber Eier, Grillhähnchen und Kotelett isst du doch auch gern, Berta riskierte ich einen letzten Widerspruch gegen ihr Fachwissen aus der Zeitung. Aber nicht wenn ich weiß, dass sich die armen Kreaturen gegenseitig auf die Füße treten müssen, weil ihnen einfach der Platz zu ihrem Wohlbefinden fehlt, konterte Berta und drehte mir demonstrativ ihren Rücken zu. Aus Erfahrung weiß ich, dass jedwede Diskussion nun nutzlos wäre. Sie hat ihren Standpunkt aber ich glaube, dass sie auch wieder ausschnappt. Lange hält sie die Schweigsamkeit nicht aus, hofft euer Uckerseenpfeifer. Fanclub Klosterruine Gramzow informiert Der Bayern Fanclub Klosterruine Gramzow lädt ein zur nächsten Versammlung am Donnerstag, den 22. Januar, um Uhr im Vereinshaus, Am Klosterberg. Tagespunkte : Auswertung Berlin Fahrt Auswertung 1. Halbserie Unkostenbeitrag 2015 Bowling-Abend im Februar Termine 2. Halbserie Sonstiges... S. Schmidtmann Vorsitzender Fanclub

9 GRAMZOW 14. Januar 2015 Woche 3 9 Verbraucherpreise gegenüber 2013 um 1,0 Prozent gestiegen Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, verharrte der Verbraucherpreisindex im Land Brandenburg von November 2014 bis Dezember 2014 wiederum unverändert auf einem Indexstand von 106,3 (Basis 2010 = 100). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat Dezember 2013 betrug +0,3 Prozent. Im Durchschnitt des Jahres 2014 gegenüber 2013 lag die Veränderung bei +1,0 Prozent. Erneut dämpfte der Preisrückgang für Mineralölprodukte ( 7,2 Prozent) die kurzfristige Gesamtentwicklung, sodass die Verbraucherpreise insgesamt im Dezember 2014 gegenüber November 2014 unverändert blieben (Gesamtentwicklung ohne Mineralölprodukte: +0,5 Prozent). Heizöl kostete 13,9 Prozent und Kraftstoffe 5,2 Prozent weniger als im Vormonat. Energie insgesamt (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) war um 3,3 Prozent preiswerter. Den im Vergleich zu November 2014 gefallenen Heizöl- und Kraftstoffpreisen standen in erster Linie Preiserhöhungen für Pauschalreisen (+12,2 Prozent) und Verkehrsdienstleistungen (+1,1 Prozent) gegenüber. So waren zum Beispiel Taxifahrten um 1,4 Prozent und Bahnfahrten um 0,5 Prozent teurer als im Vormonat. Auch die Preise für Kaffee (+4,0 Prozent), den Gaststättenbesuch (+1,2 Prozent) und Nahrungsmittel (+0,9 Prozent) legten binnen Monatsfrist zu. Bei den Nahrungsmitteln verteuerten sich hauptsächlich Obst (+5,5 Prozent), Speisefette und -öle (+2,3 Prozent) sowie Fleisch und Fleischwaren (+1,0 Prozent), während Molkereiprodukte ( 0,4 Prozent) etwas preiswerter waren. Die jährliche Veränderung der Verbraucherpreise ging im Dezember 2014 mit +0,3 Prozent weiter zurück und erreichte damit ihr Jahrestief. Eine noch niedrigere Teuerungsrate wurde zuletzt im November 2009 mit +0,1 Prozent ermittelt. Vor allem weiterhin sinkende Energie- ( 6,0 Prozent) und Nahrungsmittelpreise ( 1,8 Prozent) schwächten die Gesamtentwicklung ab (Gesamtteuerung ohne Nahrungsmittel und Energie: +1,5 Prozent). Wie in den Vormonaten waren im Dezember 2014 insbesondere Mineralölprodukte deutlich preiswerter als im Vorjahr ( 13,1 Prozent; davon Heizöl: 22,3 Prozent; Kraftstoffe: 10,1 Prozent). Noch stärker gingen die Heizölund Kraftstoffpreise letztmalig im September 2009 zurück (Heizöl: 28,5 Prozent; Kraftstoffe: 13,3 Prozent). Teurer als im Vorjahr waren hingegen feste Brennstoffe (+3,1 Prozent) und Strom (+1,3 Prozent). Der Rückgang der Nahrungsmittelpreise gegenüber Dezember 2013 lag vor allem an erneut spürbar niedrigeren Preisen für Speisefette und -öle ( 10,9 Prozent). Aber auch Obst ( 2,8 Prozent) und vor allem Gemüse ( 10,9 Prozent) waren preiswerter als vor einem Jahr. Etwas weniger als im Dezember 2013 Jahr kosteten Molkereiprodukte und Eier ( 1,9 Prozent), etwas mehr Brot und Getreideerzeugnisse (+1,5 Prozent) sowie Fleisch und Fleischwaren (+1,0 Prozent).

10 10 GRAMZOW 14. Januar 2015 Woche 3 Das ändert sich 2015 ausgewählte Neuerungen im Überblick Einkommen/Lohn und Geld Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde wird eingeführt. Er betrifft auch Minijobs wer also im Betrieb oder auch im Privathaushalt einen Minijobber beschäftigt, sollte nachrechnen, ob durch die neue Regelung die Grenze von 450 Euro pro Monat überschritten wird. Geht der Minijobstatus verloren, sind höhere Sozialbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen. Alternativ kann die vereinbarte Arbeitszeit angepasst werden, so dass der bisherige Status erhalten bleibt. Der Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende steigt um 8 Euro auf 399 Euro im Monat an. Leistungen in Bedarfsgemeinschaften erhöhen sich anteilig: Volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 360 Euro statt bisher 353 Euro. Für Kinder bis sechs Jahre wird der Regelsatz um fünf Euro auf 234 Euro monatlich erhöht, für Kinder von sechs bis unter 14 Jahren sowie von 14 bis unter 18 Jahren jeweils um sechs Euro auf 267 bzw. 302 Euro. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von bisher 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten tritt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds, über den jede Krankenkasse selbst entscheidet. Die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung erhöhen sich um 0,3 Prozentpunkte. Künftig beträgt der Beitragssatz 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für kinderlose Mitglieder. Der Rentenbeitrag sinkt um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent. Der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar von 1,75 auf 1,25 Prozent. Dies gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ausgenommen von der Regelung sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, soweit keine der Höhe nach garantierte Leistung vertraglich vereinbart ist. Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht. Gesundheit und Pflege Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es einige Verbesserungen: Die Leistungsbeträge Pflegegeld, Pflegesachleistungen für häusliche Pflege und weitere Leistungen im ambulanten und teilstationären Bereich sowie die Leistungen für vollstationäre Pflege steigen pauschal um 4 Prozent, um die Preisentwicklung der letzten Jahre zu berücksichtigen; Beträge für 2012 eingeführte Leistungen steigen um 2,67 Prozentpunkte. Nach dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, erhalten Angehörige, die etwa den Umzug in eine Pflegeeinrichtung begleiten oder eine akute Situation eines Pflegebedürftigen bewältigen müssen, Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie eine bis zu zehntägige Freistellung vom Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Beim Arztbesuch gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Diese haben inzwischen die allermeisten Versicherten anstelle der früheren Krankenversichertenkarte erhalten. Familie Die Regelungen des Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gelten für alle ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kinder. Das ElterngeldPlus erkennt an, wenn Mütter und Väter schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Sie können länger als bisher diese Leistung in Anspruch nehmen und so das volle Elterngeldbudget nutzen. Entscheiden sich beide, jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Eltern können mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zukünftig eine zunächst nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr notwendig. Verkehr Innerhalb Deutschlands können Autofahrer bei einem Wohnortwechsel das bisherige Kennzeichen behalten. Die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug wird aufgehoben. Erst bei Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des neuen

11 GRAMZOW 14. Januar 2015 Woche 3 Wohnortes beantragt werden. Ab Mitte des Jahres soll es laut dem ADAC Vorteile im Straßenverkehr für Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten geben. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant. Die Fahrpreise im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) steigen um durchschnittlich 2,3 Prozent. So kosten Kurzstrecke, Einzelfahrausweis AB sowie Einzelfahrausweis ABC jeweils 10 Cent mehr, die Tageskarte AB und die 4-Fahrten-Karte Berlin AB werden 20 Cent teurer. Auch die Preise von Monatskarten und Abos ändern sich, unter anderem ist die Monatskarte AB dann für 79,50 Euro und das Abo Berlin AB mit jährlicher Abbuchung für 707,00 Euro zu haben. Im Nahverkehr gilt bereits seit 14. Dezember für das Schönes-Wochenende-Ticket ein Grundpreis von 40 Euro und Mitfahrerpreis von 4 Euro je Mitfahrer. Maximal können fünf Personen gemeinsam für insgesamt 56 Euro fahren. Standardbrief und die Postkarte ins Ausland erhöhen sich von bislang 75 auf 80 Cent. Zugleich sinkt der Preis für den Kompaktbrief (national) bis 50 Gramm um fünf Cent auf 85 Cent. Die Rundfunkgebühren von 17,98 Euro sollen ab April voraussichtlich um 48 Cent sinken. Energie Erstmals sinkt die Ökostrom-Umlage, von bisher 6,24 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Inwiefern der Preis für die Verbraucher günstiger wird, hängt jedoch vom jeweiligen Stromoder Gasversorger ab. Wohnen Nach dem Bestellerprinzip, das 2015 in Kraft treten soll, gilt: wer den Makler bestellt, bezahlt diesen auch. Bestellt also der Vermieter den Makler, muss der Mieter dafür nichts zahlen. In besonders nachgefragten Wohngegenden soll zukünftig auch eine Mietpreisbremse gelten. Die geplante Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsund Abfallrechts sieht vor, voraussichtlich ab Mitte des Jahres in einer einheitlichen Wertstofftonne neben Verpackungen auch andere Abfälle aus Plastik und Metall zu sammeln. Ab Januar sind alle Kommunen verpflichtet, Bioabfälle einzusammeln. Datenschutz Ab Mai dürfen Auskünfte aus Melderegistern nur noch dann herausgegeben werden, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Ernährung Die Verbraucherinformation wird mit der Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV) verbessert unter anderem müssen die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, nun im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden und ist auch bei unverpackter Ware eine Information über Allergene verpflichtend. Bei eingefrorenem Fleisch, und eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen muss das Einfrierdatum angegeben werden. Ab April 2015 muss unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch mit dem Aufzuchtort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden. Quellen: ADAC, Bund der Steuerzahler Deutschland e.v., Deutsche Post, VBB, Bundeministerium der Gesundheit, Agentur für Erneuerbare Energien, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesfamilienministerium, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Kommunikation Die Briefpreise der Deutschen Post werden erhöht. Der nationale Standardbrief bis 20 Gramm kostet zwei Cent mehr, neu 62 Cent. Der 11

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2012 folgende

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 10. Jahrgang Biesenthal, 26. November 2013 Ausgabe 14/2013 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüdnitz für das Haushaltsjahr 2014... Seite 2 2. Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 04.05.2017 Nummer: 05/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt für das Amt

Amtsblatt für das Amt Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 15 Freitag, den 18. Mai 2018 Nummer 5 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung 2017

Haushaltssatzung 2017 Haushaltssatzung 2017 Aufgrund der 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim AMTSBLATT für den Landkreis Barnim Jahrgang 2016 Eberswalde, 14. Dezember 2016 Nr. 20/2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Barnim Seite 2 Seite 4 Seite 6

Mehr

Veesbook e.v. Klein Deepen 11, Scheeßel Amtsgericht Walsrode VR

Veesbook e.v. Klein Deepen 11, Scheeßel Amtsgericht Walsrode VR Veesbook e.v. Klein Deepen 11, 27383 Scheeßel Amtsgericht Walsrode VR 2007005 1 1904 Veesbook e.v. Klein Deepen 11, 27383 Scheeßel Amtsgericht Walsrode VR 2007005 2 1904 1904 Veesbook e.v. Klein Deepen

Mehr

Amtsblatt. 9. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 20 Seite Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Haushaltsjahr 2011

Amtsblatt. 9. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 20 Seite Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Haushaltsjahr 2011 für die Gemeinde Rangsdorf 9. Jahrgang Rangsdorf, 25.11.211 Nr. 2 Seite 1 Inhalt 1. 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Haushaltsjahr 211 Seite 2 3 2. Beschlüsse der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Drebkau. mit den Ortsteilen Casel, Domsdorf, Drebkau, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch

Amtsblatt für die Stadt Drebkau. mit den Ortsteilen Casel, Domsdorf, Drebkau, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch DREBKAUER AMTSBLATT Amtsblatt für die Stadt Drebkau mit den Ortsteilen Casel, Domsdorf, Drebkau, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus und Siewisch Jahrgang 17 Samstag, den 12. Mai

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Goslar

Amtsblatt für den Landkreis Goslar Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 2 Lfd. Nr. INHALT 27. Januar 2011 Seite Landkreis Goslar 7 Einziehung der Kreisstraße 49 17 8 Abstufung von Teilstücken der Bundesstraße 82 17 Stadt Seesen 9 Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 16. Jahrgang 10. März 2016 Nummer 02/ Seite 1 Inhaltsverzeichnis 06/2016 Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den..

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Anforderung an die Parteien, politischen Vereinigungen 1 und Wählergruppen zur Benennung

Mehr

Listen für die Stadtverordnetenversammlung der Kommunalwahlen

Listen für die Stadtverordnetenversammlung der Kommunalwahlen Zierenberg Oberelsungen Burghasungen Oelshausen 1 Zinke, Heinz; Zinke, Heinz; Meister, Meister, Meister, Helmut; Helmut; Helmut; 2 Jäger, Nehm, Finis, August; Finis, August; Umbach, Umbach, Umbach, Friedrich;

Mehr

Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 29.07.2016 1. Inhaltsverzeichnis: Bekanntmachung: Korrektur der Haushaltssatzung der Gemeinde Hünxe für das Jahr 2016 Seiten

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

Nr. 49 Böklund, 15. Dezember Jahrgang

Nr. 49 Böklund, 15. Dezember Jahrgang Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Südangeln und der Gemeinden Böklund, Brodersby, Goltoft, Havetoft, Idstedt, Klappholz, Neuberend, Nübel, Schaalby, Stolk, Struxdorf, Süderfahrenstedt,

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Winterimpression aus der Gemeinde Randowtal

Winterimpression aus der Gemeinde Randowtal 11. Januar 2012 Nr. 1 21. Jahrgang Woche 2 Winterimpression aus der Gemeinde Randowtal 2 Amtsblatt für das Amt Gramzow 11. Januar 2012 Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Katasteramtes...

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV

Mehr

9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20. Inhalt. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,

9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20. Inhalt. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, AMTSBLATT für die Stadt Leuna 9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20 Inhalt 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 02.05.2018 1 2. Bekanntmachung

Mehr

TSG 1862 Weinheim e.v. Folgende Mitglieder sind von 2010 bis heute verstorben: geboren Mitgld. seit Jahre

TSG 1862 Weinheim e.v. Folgende Mitglieder sind von 2010 bis heute verstorben: geboren Mitgld. seit Jahre Seite 1 Folgende Mitglieder sind von 2010 bis heute verstorben: geboren Mitgld. seit Jahre Ortrud Bergmann 16.11.1922 1961 49 Walter Schmitt 21.11.1921 1935 75 Dieter Freudenberg Ehrenmitglied TSG 20.02.1926

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 13. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow 25. Oktober 2018 Nr. 14 Seite 1 Inhalt Seite Beschlüsse der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.10.2018 2 Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 02/2012 Schleswig 15. Februar 2012 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

im Ergebnishaushalt mit dem

im Ergebnishaushalt mit dem Muster 1 (zu 74 Abs. 2 SächsGemO) Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2017/2018 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

VEREIN DER SPORTANGLER KELLINGHUSEN E.V.

VEREIN DER SPORTANGLER KELLINGHUSEN E.V. Chronik Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: 1933-1938 Willi Delfs 1953-1956 Johannes Jappe 1939-1950 Heinrich Präfke 1957-1958 Fritz Hillmann 1951-1951 Adrian Brandt 1959-1966 vakant 1953-1956 Ernst Strabel

Mehr

42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis

42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 02.06.2016 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg Bekanntmachung über den Diebstahl eines Dienstsiegels

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015 1 Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der 65, 66 und 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19] S. 286), zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 75. Jahrgang 21. März 2018 Nr. 12 / S. 1 Inhaltsübersicht: 38/2018 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die Haushaltssatzung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I. Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg... 93 Bekanntmachung

Mehr

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014

Mehr

Impressum: Amtsblatt des Amtes Ziesar Herausgeber: Amt Ziesar, Der Amtsdirektor (Amtlicher Teil) Mühlentor 15 A, Ziesar, Telefon: / 65

Impressum: Amtsblatt des Amtes Ziesar Herausgeber: Amt Ziesar, Der Amtsdirektor (Amtlicher Teil) Mühlentor 15 A, Ziesar, Telefon: / 65 21. Jahrgang Sonnabend, den 3. Mai 2014 Impressum: Amtsblatt des Amtes Ziesar Herausgeber: Amt Ziesar, Der (Amtlicher Teil) Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar, Telefon: 03 38 30 / 65 40, Fax: 03 38 30 / 2 82,

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

Dauerstartnummern Klassik-Geländesport 2018

Dauerstartnummern Klassik-Geländesport 2018 Dauerstartnummern Klassik-Geländesport 2018 Stand: 9.5.2018 Dauerstartnummern werden vergeben an aktive Fahrer, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 60 Jahre alt werden. Ein Anspruch auf Zuteilung

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Magistrat der Kreisstadt Heppenheim I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 I. HAUSHALTSSATZUNG der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: BuchowKarpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 2 Nr. 7 Wustermark, 3.1.213 Inhalt Seite ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN...

Mehr

Klostergemeinde Wienhausen

Klostergemeinde Wienhausen Klostergemeinde Wienhausen Haushaltssatzung der Klostergemeinde Wienhausen für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 110 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) hat der Rat der Klostergemeinde

Mehr

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen Nr. 24 Stadt Grevenbroich 27.12.2017 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf

Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf für die Gemeinde Rangsdorf 10. Jahrgang Rangsdorf, 27.04.2012 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Bekanntmachungsanordnung 1 2. Haushaltssatzung der Gemeinde Rangsdorf für das Haushaltsjahr 2012 3. Stellenausschreibungen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Schützenkönig 1. Ritter 2.Ritter Vogelkönig Vogelkönigin Pistolenkönig Schützenkönigin 1. Dame 2.Dame

Schützenkönig 1. Ritter 2.Ritter Vogelkönig Vogelkönigin Pistolenkönig Schützenkönigin 1. Dame 2.Dame 1964 Bruno Schenkel Helmut Stahn Günter Jentsch 1965 Walter Schwarz Bruno Schenkel Willi Wolf 1966 Willi Gärtner Kurt Nöhren Werner Horn 1967 Klaus Nehring Helmut Stahn Walter Schwarz Gerda Krause 1968

Mehr

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Veröffentlichung: Inkrafttreten: Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 7. Jahrgang * Schönefeld, den 11.01.2010 Nummer: 01/10 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

5. August 2015 Nummer Jahrgang Woche 32. Inhaltsverzeichnis. Grundstücksverkauf der Gemeinde Grünow...Seite 2

5. August 2015 Nummer Jahrgang Woche 32. Inhaltsverzeichnis. Grundstücksverkauf der Gemeinde Grünow...Seite 2 5. August 2015 Nummer 8 24. Jahrgang Woche 32 Inhaltsverzeichnis Grundstücksverkauf der Gemeinde Grünow...Seite 2 Bekanntmachung über die Mandatsniederlegung im OT Lützlow...Seite 2 2 5. August 2015 Nr.

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises

Mehr

für die Stadt Lübben (Spreewald)

für die Stadt Lübben (Spreewald) Amtsblatt für die Stadt Lübbener Stadtanzeiger Jahrgang 21, den 13. Oktober 2012 Nummer 10 - 2 - Nr. 10/2012 Amtsblatt für die Stadt Lübbener Stadtanzeiger IMPRESSUM Das Amtsblatt für die Stadt Lübben

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2018 Freitag,

Mehr

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 24.

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 24. Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 --- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 39. Jahrgang Nummer 18 23.10.2013 INHALTSVERZEICHNIS 73/2013 Bekanntmachung der Tagesordnung der Ratssitzung vom 07.11.2013 74/2013 1. Nachtragssatzung und Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 12.12.2017 Nr. 78 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom 06.03.2017 (Fn 1) 1... 2 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 8... 4 9... 4 Bekanntmachung der 4 Hinweis..... 5 Zuständig: F20 / 20 Fachbereich Finanzen / Allgemeine Finanzwirtschaft Ansprechpartner:

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2018 vom 21.02.2018 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung

Mehr

Ausschüsse des Landkreises 001 Seite 1. Ausschüsse des Landkreises

Ausschüsse des Landkreises 001 Seite 1. Ausschüsse des Landkreises Ausschüsse des Landkreises 001 Seite 1 Ausschüsse des Landkreises 1. Kreisausschuss 1. Bauer, Josef Hüther, Michaela 2. Fuhr, Alexander Denzer, Wolfgang 3. Henne, Anna Silvia Peiser, Andreas 4. Hoffmeister,

Mehr

24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr

24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 24. Jahrgang Nr. 8 04.04.2019 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Erkrath... 2 Tagesordnung

Mehr

- 1-2 Finanzen und Steuern

- 1-2 Finanzen und Steuern - 1 - --- Haushaltssatzung der Stadt Emden für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Emden in seiner Sitzung am 22.02.2017

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom 30.01.2018 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Listen für die Stadtverordnetenversammlung der Kommunalwahlen

Listen für die Stadtverordnetenversammlung der Kommunalwahlen Zierenberg Oberelsungen Burghasungen Oelshausen Laar 1 Zinke, Meister, Meister, Fett, Zinke, Heinz; Meister, Schulz, Heinz; Schulz, Heinz; Schulz, Heinz; Fett, Heinz; Helmut; Helmut; Helmut; 2 Jäger, Friedrich;

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom 21.02.2017 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 2/218 vom 5. Dezember 218 Inhaltsverzeichnis: 1. Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 Herausgeber:

Mehr

Bürgerschiessen Bürgerkönig

Bürgerschiessen Bürgerkönig Bürgerschiessen 2016 14. - 17.09.2016 Bürgerkönig Platz SNr Name Verein 1. 528 Schneider, Klaus 2. 725 Ginter, Richard 3. 763 Klein, Egon 4. 494 Scheibert, Christian 5. 541 Schröder, Claudia 6. 271 Hufnagel,

Mehr

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes: AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 10. Jahrgang Dinslaken, 30.05.2017 Nr. 15 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Dinslaken

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.

Mehr

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 1 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 1 Freitag, 8. Januar 2016 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA L

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Änderungen Ratssitzung vom 15.03.2017 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 13 H A U S H A L T

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom 29.06.2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 1. auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 29. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Seite Bekanntmachung der Gemeinde Barnstädt und Schöffen der Gemeinde Barnstädt für die

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Haushaltsatzung Haushaltssatzung Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Auf Grund der 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Seddiner See

AMTSBLATT für die Gemeinde Seddiner See 21 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 25.02.2011... Seite 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Seddiner See für das Haushaltsjahr 2011... Seite 2 Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG. der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018

HAUSHALTSSATZUNG. der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018 HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schweinfurt folgende Haushaltssatzung: 1 (1) Der als Anlage beigefügte

Mehr