4 Einstweiliger Rechtsschutz (er)
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- Frida Armbruster
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1 (er) I. Überblick 1. Rechtfertigung des er: - Bedürfnis nach schnellem Schutz zur Sicherung künftiger ZwV ( /Jahr, Wettbewerbsrecht) - Selbsthilfeverbot Justizgewährungsanspruch - s. Mahnverfahren (10 Mio./Jahr) - s. vorl. Zahlungsanordnung, 302a ZPO-Entw. FoSiG Arten des er a) er innerhalb laufender Verfahren: einstweilige Anordnungen in Ehe- und Kindschaftssachen (elterl. Sorge, Unterhalt), s. 620 ff., 641d ff. b) er als eigenständiges Verfahren zur Sicherung von -... Geldansprüchen: Arrest ( 916) -... sonstigen Ansprüchen: einstweilige Verfügung ( 935) 2 [I. Überblick] 3. Verh von er und Hauptsache: - Prüfung der Erfolgsaussicht der Hauptsache (h.m.) oder - offene Eilentscheidung (Leipold): selbständige Entscheidung anhand der Interessenlage, prozessualer Natur (kein mat.-r. Anspruch auf Interimslösung) - geht nach h.m. im er um das Hauptsacherecht - daraus folgt die Qualifizierung des er-verfahrens als beschleunigtes und summarisches Erkenntnisverfahren - daraus folgt Prüfungsvorwegnahme 3 1
2 II. Arrest: dinglicher Arrest, 917 (persönl. Arrest, 918, praktisch nie) 1. Arrestgesuch, 920, 919: Glaubhaftmachung ( 920 II) von a)... Arrestanspruch, 916 (= mat.-r. Anspruchsgrundlage) b)... Arrestgrund, 917, 918 (= Rechtfertigung der Eilbedürftigkeit) 4 [II. Arrestverfahren] 2. summarisches Verfahren - übl. Sachurteilsvoraussetzungen - fakultative mündliche Verhandlung, fakultative Anhörung des Gegners - Glaubhaftmachung von Tatsachen, 920 II - abgesenktes Beweismaß - eidesstattliche Versicherung 3. Arrestbefehl, Beschluss (idr) - Urteil 4. Vollziehung, 928 erfolgt durch ZwVollstr - Sicherungsvollstreckung 5 2
3 5. Verteidigung des Schuldners - Schutzschrift - Abwendung der Vollziehung, Berufung gegen Arresturteil, Widerspruch gegen Arrestbeschluss, 924, Antrag nach Aufhebungsantrag nach 927, Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigtem Arrest ( 945) - prozessuale Gefährdungshaftung - Parallele: 717 II 6 III. Einstweilige Verfügung - Sicherungsverfügung, Regelungsverfügung - Leistungs-/Befriedigungsverfügung 7 3
4 1. Sicherungsverfügung, 935 a) Individualanspruch, der nicht in eine Geldforderung übergeht b) keine Erfüllung oder Vorwegnahme der endgültigen Entscheidung c) Wichtigste Anwendungsbereiche - Herausgabe einer Sache an einen Sequester - Unterlassung einer Veräußerung - Vorlage bestimmter Urkunden - Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs ( 885, 899 BGB) - Unterlassung einer Äußerung (hingegen nicht Widerruf oder Beseitigung, weil dies einer endgültigen Erfüllung gleichkäme) d) Vollstr/Ordnungsgeld bei Nichtbefolgung ( 890) 8 2. Regelungsverfügung, 940 a) vorläufige Regelung eines Zustands b) Wichtigste Anwendungsbereiche - Regelung der Geschäftsführung - Verbot der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft - Verbot von Veränderung - Duldung von Zutritt u.ä. - Räumung von Wohnraum nur bei verbotener Eigenmacht, 940a - bei schwerwiegenden Gründen auch Abgabe einer Willenserklärung 9 4
5 3. Leistungs- bzw. Befriedigungsverfügung - einstweilige Regelung, die praktisch Erfüllungscharakter hat - nur ausnahmsweise aus schwerwiegenden Gründen zulässig - Anwendungsbereiche o BGB: Unterhalt für das neu geborene Kind; Nr. 4 und 6: Unterhalt für minderjährige Kinder bzw. eines Ehegatten d: Unterhalt für Kind und Mutter während des Vaterschafts-Feststellungs-Prozesses; - Fortzahlung von Entgelt im Arbeits- und Dienstvertragsrecht - Schadensersatz im Deliktsrecht (str.) 10 Teil 2 Insolvenzrecht 5
6 1 Einführung in das Insolvenzrecht I. Zweck und Bedeutung des Insolvenzverfahrens - Begriffe: Insolvenz./. Insolvenzverfahren - Der Tatbestand der Insolvenz - Leistungsunfähigkeit des Schuldners - Insuffizienz des haftenden Vermögens: Überschuldung (bei begrenzter Haftungsmasse) - Illiquidität des haftenden Vermögens: Zahlungsunfähigkeit - "Krise": Zeitraum materieller Insolvenz vor Einleitung des formellen Insolvenzverfahrens - Organpflichten zur Einleitung des formellen Insolvenzverfahrens im Fall materieller Insolvenz - Haftung wegen Insolvenzverschleppung 12 1 Einführung in das Insolvenzrecht - Insolvenzursachen - Managementfehler - Unterkapitalisierung (Basel II) - Verschärfter Wettbewerb - Wirtschaftspolitik - Insolvenz von Zulieferern/Abnehmern - Insolvenzvermeidung - Kapitalerhöhung - Sanierungsvergleich mit Kreditgebern - außergerichtliche Liquidation - staatliche Beihilfen - vorgerichtliche private Schuldenbereinigung, 305 I Nr. 1 InsO - gerichtlich moderierte Schuldenbereinigung, 305 ff. InsO 13 6
7 1 Einführung in das Insolvenzrecht - Insolvenzverfahren als Gesamtverfahren im doppelten Sinne: - Gesamtvermögen erfasst: Generalexekution statt Einzelexekution, sogar incl. Neuerwerb des Sch. nach Verfahrenseröffnung - Gesamtheit der Gläubiger erfasst - gemeinschaftliche und gleichmäßige Gläubigerbefriedigung (par condicio creditorum, vgl. 38 f., 209 I, 226) statt Gläubigerwettlauf (Prioritätsprinzip, 804 III ZPO): grds. alle Gläubiger ranggleich (Ausn.: Nachrang, 39 InsO) - Gesamtvollstreckung statt Individualvollstreckung: individuelle Rechtsdurchsetzung im Eröffnungsverf. und im eröffneten Verf. unzulässig ( 21 I, 89 InsO), rückwirkender Eingriff in Vollstreckungserwerb in der Krise ( 88, 131 InsO) 14 1 Einführung in das Insolvenzrecht - Sicherung des Gl. gegen Insolvenz des Sch. - Reservierung von Haftungsmasse: dingliche Sicherungsrechte am Schuldnervermögen - persönliche oder dingliche Mithaftung Dritter - Sonderabsicherungen - Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge: PSV ( 7ff. BetrAVG) - Insolvenzsicherung des Arbeitslohns: Insolvenzgeld ( 183ff. SGB III) - Reiseveranstalter: Sicherungsschein ( 651k BGB) - Kreditinstitute: Einlagensicherung (BDB), Gewährträgerhaftung (Sparkassen) 15 7
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