Alternativen zur Zwangsversteigerung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Alternativen zur Zwangsversteigerung"

Transkript

1 Alternativen zur Zwangsversteigerung Effizienter und verlustminimierender Umgang mit Immobilien aus notleidenden Finanzierungen Peter Cosack Rechtsanwalt ehem. Sparkasse Essen Michael Haunschild Leiter Kredittecht Sparkasse Dachau Peter Heck Abteilungsleiter Bauträger Kreissparkasse Köln Finanz Colloquium Heidelberg, 2012

2 Inhaltsverzeichnis A. Der grundpfandiechtlich gesicherte Kredit in der Krise 1 I. Ursachen für die Leistungsstörungen im Kreditengagement des Kunden 3 1. Arbeitslohn als Haupteinnahmequelle 3 2. Auseinanderbrechen von Partnerschaften 3 3. Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse 3 4. Die Darlehensnehmer können nicht haushalten 3 II. Sanierung mit Hilfe der Bank 4 1. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit 4 2. Zinsverzicht 4 3. Herstellung der Ertragskraft des Pfandobjektes 4 4. Veräußerung des Pfandobjektes bei nicht gekündigten Darlehen 4 5. Forderungs verzieht 5 III. Umfinanzierung und Kündigung 5 1. Umfinanzierung durch eine andere Bank vor Kündigung 5 2. Kündigung der Geschäftsverbindung 6 3. Umfinanzierung durch eine andere Bank nach Kündigung 6 4. Umfinanzierung im eigenen Haus nach Kündigung der Geschäftsverbindung 6 5. Abwicklung nach Kündigung 8 6. Ratenzahlungsvereinbarung 8 a) Der Vorteil einer Ratenzahlungsvereinbarung 8 b) Zinsverzicht 8 c) Spätere Umfinanzierung im eigenen Haus 9 IV. Verwertung des Pfandobjektes 9 1. Einvernehmliche Verwertung des Pfandobjektes 9 2. Die Verwertung unfertiger Immobilien innerhalb und außerhalb der Insolvenz 9 VII

3 a) Der Schuldner/Eigentümer befindet sich nicht in der Insolvenz und wirkt mit 10 b) Der Schuldner befindet sich nicht in der Insolvenz und wirkt nicht mit 10 c) Der Schuldner/Eigentümer befindet sich in der Insolvenz Sonstige Verwertungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz 12 a) Die Insolvenz eines gemeinschaftlichen. Mitschuldners und Miteigentümers 12 b) Die Verwertung der Immobilie in der Insolvenz des Schuldners 13 V. Vorteil der freihändigen Verwertung im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren 13 VI. Letzter Ausweg: die zwangsweise Verwertung der Immobilie Sachbearbeitung bei den Gerichten Störfeuer durch den Schuldner Die Durchführung der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Prüfung der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Titel, Klausel, Zustellung 18 a) Urteile 18 b) Urkunden gemäß 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO 18 c) Dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung 18 d) Persönliche Zwangsvollstteckungsunterwerfung 18 e) Vollstreckungsklausel ( 725 ZPO) 19 f) Vollstreckbare Ausfertigung ( 724 ZPO) 19 g) Zustellung ( 750 ZPO 19 h) Beginn der Zwangsvollstreckung ( 798 ZPO) 19 i) Hat sich der Schuldner/Eigentümer der Zwangsvollstreckung unterworfen? Umschreibung von Titeln im Falle der Rechtsnachfolge ( 727 ZPO) 21 VIII

4 6. Die Zwangsversteigerung 22 a) Verfahren bis zum Termin 22 b) Zwangsversteigerungstermin 25 c) Die Bank als Ersteherin ' 29 d) Liegenbelassungsvereinbarung 30 e) Erlösverteilung ( 105,107 Abs. 2 ZVG) Zwangsverwaltung und die so genannte»kalte«zwangsverwaltung 32 a) Zwangsverwaltung 32 b) So genannte»kalte«zwangsverwaltung durch den Insolvenzverwalter Die dingliche Mietpfändung Freihändiger Verkauf im Rahmen eines laufenden Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahrens Zwangsversteigerung von dritter Seite Zwangsverwaltung von dritter Seite TeilungsVersteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft 35 B. Freihändiger Verkauf oder Zwangsversteigerung? 37 I. Allgemeines 39 II. Vorteile des freihändigen Verkaufs und Nachteile der Zwangsversteigerung Zeit-und Kostenersparnis Verfahrensdauer Preisargument Keine negative Außenwirkung Verfahrenskosten Versteigerungsverhinderer und -störer 50 a) Allgemeines 1 50 b) Beispiele für allgemein bekannte Möglichkeiten Verfahrenstechnischer Hinweis für das Zwangsversteigerungsverfahren 62 IX

5 III. Nachteile des freihändigen Verkaufs und Vorteile der Zwangsversteigerung Sperren durch nachrangige Gläubiger 63 a) Allgemeines 63 b) Das Grundbuch ist bereits mit nachrangigen Rechten belastet 64 c) Das Grundstück ist'noch nicht mit Sicherungshypotheken belastet; Forderungsbegrenzungsvertrag (faktische Grundbuchsperre) 68 d) Sonderfall: Die nachrangige Grundschuld ist eventuell etwas wert Einholung der Zustimmung Dritter für die Veräußerung Zusammenführung der Interessenten zu einem Termin 81 a) Versteigerung als Verkaufsveranstaltung 81 b) Bindende Gebote für die Bieter Vorteile der Versteigerung für den Erwerber 82 a) Sonderkündigungsrecht 83 b) Kosten 84 c) Räumungstitel 86 d) Keine Haftung nach 75 AO für Betriebssteuern Keine Abhängigkeit von der Mitwirkung des Eigentümers 88 IV. Entscheidung für oder gegen die Zwangsversteigerung Überzeugen des Kunden zur Mitwirkung Zugeständnisse durch das Kreditinstitut Mitwirkungsmöglichkeiten Eingeschränkter Interessentenkreis bei Zwangsversteigerungen 91 V. Rettungserwerb durch die Bank Vorteile Nachteile Hinweise für den Praktiker zur Kostenoptimierung 94 a) Verzicht auf die Auflassungsvormerkung 94 b) Stundungseffekt bei der Grunderwerbssteuer 95

6 VI. Sonderformen der Veräußerung Freiwillige Versteigerung Verkauf durch den Insolvenzverwalter Teilungsversteigerung 99 a) Allgemeines 99 b) Die von der Bank/Sparkasse beantragte Teilungsversteigerung Verkaufs vollmacht In der Praxis unbedeutende Veräußerungsformen 106 a) Insolvenzverwalterversteigerung 106 b) Zwangsversteigerung auf Antrag des Erben, 175ZVG 110 c) Enteignung 110 VII. Sicherung der Erträge während des Vermarktungs- und Verwertungsverfahrens Einleitung Sicherungsmaßnahmen Keine Erträge bei eigengenutzten Immobilien Zugriff auf die Erträge von eigengenutzten Gewerbeimmobilien oder fremdgenutzten Immobilien 112 a) Eigengenutzte Gewerbeimmobilien 112 b) Fremdgenutzte vermietete Immobilien Fazit für den Zugriff auf Erträge während eines Veräußerungsverfahrens 132 VIII. Schlussbemerkung 133 C. Vermarktung von Objekten in der Krise des Darlehensnehmers 167 I. Vermarktung erforderlich? In der Zwangsversteigerung Im freihändigen Verkauf 171 II. Vermarktung durch das Kreditinstitut oder durch einen Makler? 172 XI

7 1. Klärung der Verfügungsbefugnis 172 a) Verfügung durch den Eigentümer 172 b) Verfügung durch die Bank mit Verkaufsvollmacht ' 172 c) Durch den Insolvenz Verwalter/Treuhänder Vermarktung durch das Kreditinstitut 174 a) Bei Vorhandensein einer eigenen Immobilienabteilung 175 b) Ohne eigene Immobilienabteilung Vergabe der Vermarktung an den Immobilienmakler 177 a) Vertragspartner 178 b) Preisgestaltung 178 c) Abwicklung des Kaufvertrages 179 d) Besonderheiten bei der Maklerbeauftragung in der Zwangsversteigerung 180 D. Entwicklung/Fertigstellung und Vermarktung von unfertigen Wohnimmobilien 185 I. Feststellung und Dokumentation des Status Quo Ursachen für die Krise Feststellung und Dokumentation des Status Quo 189 II. Verhandlungen mit Handwerkern über ausstehende Zahlungen, Gewährleistungen und weitere Zusammenarbeit 191 III. Wirtschaftlichkeitsberechnung Beispiel einer Bauträgermaßnahme Erfassung aller relevanten Kosten für die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Fortführung einer notleidenden Bauträgermaßnahme 194 IV. Fertigstellung und Projektüberwachung 196 V. Einzelvermarktung oder Suche nach Gesamtinvestor? 197 XII

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 19 Abkürzungsverzeichnis... 21

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 19 Abkürzungsverzeichnis... 21 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Literaturverzeichnis... 19 Abkürzungsverzeichnis... 21 Kapitel A Die Forderungen der Gemeinde I. Die privilegierten Forderungen... 25 1. Das Privileg welche Forderungen

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

Sachenrecht. TEIL 3 Grundbuchordnung, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen und sachenrechtliche Vorlagen von 1876 1879.

Sachenrecht. TEIL 3 Grundbuchordnung, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen und sachenrechtliche Vorlagen von 1876 1879. Sachenrecht TEIL 3 Grundbuchordnung, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen und sachenrechtliche Vorlagen von 1876 1879 Verfasser: Reinhold Johow und Alexander Achilles Juristische Gesamtbibliothek

Mehr

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15

Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 15 1 Berechnung des pfändbaren Netto-Arbeitseinkommens 19 A. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens für gewöhnliche Gläubiger (Formular 1) 19

Mehr

Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.

Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Grundschuld Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Eigentümer

Mehr

Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 7. Auflage. Stand: März 2016

Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 7. Auflage. Stand: März 2016 Stand: März 2016 Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT 7. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 22 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile

Mehr

Erbauseinandersetzung bei Immobilien durch Teilungsversteigerung

Erbauseinandersetzung bei Immobilien durch Teilungsversteigerung Erbauseinandersetzung bei Immobilien durch Teilungsversteigerung Stand: August 2008 BRIDGES Kanzlei Wigand Rechtsanwalt, FAErbR, FAStR Klaus Wigand Oettingenstr. 25 80538 München Tel. 089/242129-0 Fax:

Mehr

Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht --

Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht -- Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek -- Übersicht -- I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 III. Verwertungsbefugnis des Inhabers

Mehr

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724)

Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Amtliche Abschrift des Titels Vollstreckungsklausel - einfache - qualifizierte Rechtsnachfolge etc. Bedingungseintritt etc. Folie 24 Voraussetzungen der Klauselerteilung

Mehr

Zwangsversteigerung von Grundstücken

Zwangsversteigerung von Grundstücken Zwangsversteigerung von Grundstücken Derzeit findet eine wahre Flut von Zwangsversteigerungen statt. Die betroffenen Schuldner sehen sich dann mit einem Verfahren konfrontiert, der vom Gesetzgeber äußerst

Mehr

Das Kreditengagement zwischen Sanierung und Liquidation

Das Kreditengagement zwischen Sanierung und Liquidation Das Kreditengagement zwischen Sanierung und Liquidation 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. von Dr. Jörg

Mehr

26 Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung

26 Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung 26 Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung (Vgl. Trainingsbuch, Kapitel 17) Die sich dem Erkenntnisverfahren anschließende Zwangsvollstreckung gehört gebührenrechtlich zum selben Rechtszug. Dennoch erhält

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Lösung Fall 21. Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB

Lösung Fall 21. Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB Lösung Fall 21 Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB Als Grundlage für den Zugriff der S auf das Getreide, den Mähdrescher und den Traktor kommt ein

Mehr

Test. Hypothek Grundschuld

Test. Hypothek Grundschuld Test Hypothek Grundschuld [1] Dr. Jacoby Hyp u. GS: Einführung A. I. 1 Rechtsnatur von Hypothek und Grundschuld? [1] Dr. Jacoby Hyp u. GS: Einführung A. I. 1 Hypothek und Grundschuld A. Einführung I. Rechtsnatur

Mehr

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden: Rechtssichere und revisionsfeste Handlungsmöglichkeiten

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden: Rechtssichere und revisionsfeste Handlungsmöglichkeiten Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden: Rechtssichere und revisionsfeste Handlungsmöglichkeiten Prozesse prüfen * Risiken vermeiden * Fehler aufdecken Handlungsempfehlungen ableiten

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

VNWI-Extraforum Attendorn: Zwangsverwaltung, Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren Kostenprobleme

VNWI-Extraforum Attendorn: Zwangsverwaltung, Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren Kostenprobleme VNWI-Extraforum Attendorn: Zwangsverwaltung, Zwangsvollstreckung und Insolvenzverfahren Prof. Dr. Florian Jacoby, Universität Bielefeld 28./29. August 2009 auf Burg Schnellenberg Im Überblick 1. Kostenarten

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Kreditsicherheiten Allgemeines

Kreditsicherheiten Allgemeines Kreditsicherheiten Allgemeines Schuldner ist zur Leistung verpflichtet und haftet unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen Bedürfnis nach zusätzlicher Absicherung Persönliche Sicherheiten/dingliche Sicherheiten

Mehr

Jura Online - Fall: Der gepfändete Laptop - Lösung

Jura Online - Fall: Der gepfändete Laptop - Lösung Jura Online - Fall: Der gepfändete Laptop - Lösung 1. Teil: Ansprüche E gegen X auf Herausgabe des Laptops A. Anspruch E gegen X auf Herausgabe des Laptops aus 985 BGB E könnte gegen X einen Anspruch auf

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil 1: Liegenschaftskataster und Grundbuchrecht 1

Inhaltsübersicht. Teil 1: Liegenschaftskataster und Grundbuchrecht 1 Inhaltsübersicht Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Inhaltsübersicht... VII Bearbeiterverzeichnis... XV Allgemeines Literaturverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis...XXIII Teil 1: Liegenschaftskataster

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 312-2 Strafprozessordnung (StPO) 3. Aktualisierung 2015 (25. Juli 2015) Die Strafprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 12 des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des

Mehr

Angaben GmbH für neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Angaben GmbH für neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung Angaben GmbH für neu zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gründungsauftrag) I. Firma / Name der Gesellschaft Firmenabklärung durch den Notar Eidg. Handelsregisteramt Ja Nein Institut für

Mehr

I. Einleitung 1. II. Handlungsalternativen und -strategien im Überblick 5

I. Einleitung 1. II. Handlungsalternativen und -strategien im Überblick 5 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 1 II. Handlungsalternativen und -strategien im Überblick 5 1. Fortführen und Stillhalten 7 2. Ablösung durch anderes Kreditinstitut 8 3. Kündigen und Abwickeln 8 4. Gewährung

Mehr

13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek. 13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek. 13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek

13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek. 13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek. 13: Ablösung und Erlöschen der Hypothek I. Zahlung des persönlichen Schuldners 1. Erlöschen der persönlichen Forderung, 362 I 2. Grundsatz: gesetzlicher Übergang der Hypothek auf Eigentümer (unabhängig von Identität/Nichtidentität von Sch. und

Mehr

Info-Telegramm Wegfall der Anschlussförderung Merkblatt -

Info-Telegramm Wegfall der Anschlussförderung Merkblatt - Allgemeines Inanspruchnahme aus der Landesbürgschaft Verzicht auf das Aufwendungsdarlehen Von den zuständigen Senatsverwaltungen wurden eindeutige Kriterien festgelegt, in deren Rahmen sich das Land Berlin

Mehr

Rechtsanwalt Michael Drasdo, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft

Rechtsanwalt Michael Drasdo, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft I. Einleitung II. Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft II. Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft 1. Begründung nach 8 WEG II. Die werdende

Mehr

Inhalt. /. Teil: Grundlagen 1 1. 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8. Seite Rdnr.

Inhalt. /. Teil: Grundlagen 1 1. 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8. Seite Rdnr. Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur XV /. Teil: Grundlagen 1 1 1: Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens l l 2: Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 5 8 A. Rechtsentwicklung

Mehr

Sanierung durch Insolvenzplan

Sanierung durch Insolvenzplan Berlin/ Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.v. 24.11.2010 Sanierung durch Insolvenzplan Dr. Florian Stapper Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Steuerrecht A: Allgemeines

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns herzlich für Ihre Auftragserteilung. Als Anlagen erhalten Sie Mandantenbogen, Vollmacht, Befreiungserklärung für die Nutzung des Internets, eine Haftungsbeschränkung

Mehr

Dr Anna Rachwał Uniwersytet Jagielloski Kraków

Dr Anna Rachwał Uniwersytet Jagielloski Kraków Dr Anna Rachwał Uniwersytet Jagielloski Kraków Das neue polnische Verbraucherinsolvenzverfahren (erste Erfahrungen) Struktur der Regelung Das Verfahren für Verbraucher ist auf dem Verfahren für Unternehmer

Mehr

Die Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers. Vortrag auf dem. des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins von 1888

Die Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers. Vortrag auf dem. des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins von 1888 Eigentümers Rechtsanwalt Martin Jäger Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Vortrag auf dem Tag des Wohnungseigentums des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins von 1888 6. September 2008 Rechtsanwälte

Mehr

Internationale Kreditverträge: Verteidigungsstrategien bei Covenant- Verletzungen

Internationale Kreditverträge: Verteidigungsstrategien bei Covenant- Verletzungen Verteidigungsstrategien bei Covenant- Verletzungen Prof. Dr. Gerhard Schmidt 31. März 2011 38184669 Neue "Praxis" - Erfahrung bei der Verletzung von Covenants und der Vorgehensweise von internationalen

Mehr

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Godehard Kayser Vorsitzender Richter am BGH Jahrestagung 3.6.2016 Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

Mehr

Qualität und Sicherheit

Qualität und Sicherheit Der Anwalt Im Insolvenzverfahren übernimmt Ihr Anwalt Qualität und Sicherheit die Insolvenzverwaltung die Erstellung oder Prüfung des Insolvenzplanes die Erstellung der Vergleichsrechnung die Erstellung

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz -

Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - A. Weitere Angaben zur Person des Erblassers bzw. der Erblasserin (im folgenden: Erblasser) und zum Stand der Abwicklung des Nachlasses Erlernter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1 Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Grundlagen des Leasings... 5... 3 I. Rechtsnatur des Leasingvertrages... 5... 3 II. Leasingarten... 8... 3 1. Finanzierungsleasing...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. Einführung... 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. Einführung... 1 Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV Einführung... 1 A. Abgrenzung Verbraucher-/Regelinsolvenzverfahren... 41... 13 I. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens...

Mehr

Vorwort zur fünften Auflage 10. Vorwort zur vierten Auflage 11. Abkürzungsverzeichnis 12. Teil A Sicherungsübertragung 15

Vorwort zur fünften Auflage 10. Vorwort zur vierten Auflage 11. Abkürzungsverzeichnis 12. Teil A Sicherungsübertragung 15 5 Inhalt Vorwort zur fünften Auflage 10 Vorwort zur vierten Auflage 11 Abkürzungsverzeichnis 12 Teil A Sicherungsübertragung 15 1 Formularmäßige Kreditsicherungsverträge - Anforderungen an einzelne Klauseln

Mehr

Arbeitsmaterial für Leiterinnen und Leiter der. Arbeitsaemeinschaften in der Juristenausbilduna. Inhalt: Zwangsvollstreckungsrecht

Arbeitsmaterial für Leiterinnen und Leiter der. Arbeitsaemeinschaften in der Juristenausbilduna. Inhalt: Zwangsvollstreckungsrecht Arbeitsmaterial für Leiterinnen und Leiter der Arbeitsaemeinschaften in der Juristenausbilduna Anwalts-AG Lieferung 3 Inhalt: Zwangsvollstreckungsrecht Hinweis: Das Arbeitsmaterial wurde von Leiterinnen

Mehr

Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010)

Merkblatt. Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Merkblatt Insolvenz in Schaubildern (Stand 01/2010) Das Insolvenzrecht ist ein außerordentlich komplexes und differenziertes Rechtsgebiet. Zielsetzung dieses Merkblattes ist es, dem Mitgliedsbetrieb einen

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XV A. Einleitung...1 B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 I. Zweck...3 1. Rechtspolitischer Hintergrund...3 a. Ausgleich beteiligter Interessen...3 b. Die

Mehr

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Überblick zum Werk Die Privatinsolvenz

Mehr

DNotI. Tatbestand: Deutsches Notarinstitut. Dokumentnummer: 11zr9099 letzte Aktualisierung: 9.November 1999

DNotI. Tatbestand: Deutsches Notarinstitut. Dokumentnummer: 11zr9099 letzte Aktualisierung: 9.November 1999 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 11zr9099 letzte Aktualisierung: 9.November 1999 11zr9099 BGH XI ZR 90/98 28.09.1999 BGB 197, 202,

Mehr

Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft Lothar Volkelt Die Unternehmergesellschaft (UG) Gründung, Geschäftsführung, Recht und Steuern 2. Auflage GABLER Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 1 Vor-Überlegungen 13 A. Probleme und Lösungen in der

Mehr

40. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis

40. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis 40. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis - aktuelle Entwicklungen und praktische Konsequenzen Prof. Dr. Florian Jacoby Rangfolge des 10 Abs. 1 ZVG Ein Recht

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

Breakfast Seminar 12./14. Juni 2012 (Berlin/Frankfurt am Main)

Breakfast Seminar 12./14. Juni 2012 (Berlin/Frankfurt am Main) Breakfast Seminar 12./14. Juni 2012 (Berlin/Frankfurt am Main) Mieterdienstbarkeiten im Spannungsverhältnis zwischen Sicherungsinteressen und Finanzierungsinteressen das Modell des Verbandes Deutscher

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand

1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand 1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2 Feststellung von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...2 3 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...3

Mehr

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren

Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren Übersicht der wichtigsten Begriffe in einem Insolvenzverfahren Absonderung Absonderung ist das Recht eines Gläubigers, dessen Forderung durch Belastung von Vermögen mit Sicherungsrechten gesichert ist

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht

Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht Checkliste zur Ermittlung von Kindesunterhaltsansprüchen Hinweis: Haben Sie Fragen oder bestehen sonstige Unklarheiten zu den geforderten Angaben, werden wir Ihnen

Mehr

Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München

Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München Insolvenz So umgehen Sie die häufigsten Fallen Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München OS Vorwort 8 1 Das Insolvenzverfahren im Überblick 11 1.1 ' Sinn

Mehr

iills Verlag Bauträgervertrag, Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung 3. Weimarer Fachgespräch vom 4.2. bis 6.2.2004

iills Verlag Bauträgervertrag, Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung 3. Weimarer Fachgespräch vom 4.2. bis 6.2.2004 Schriftenreihe des Evangelischen Siedlungswerkes in Deutschland e.v. Bauträgervertrag, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung von der Planung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens 3. Weimarer Fachgespräch

Mehr

Das Seefrachtrecht der Vereinigten Arabischen Emirate

Das Seefrachtrecht der Vereinigten Arabischen Emirate Oliver Wirth Das Seefrachtrecht der Vereinigten Arabischen Emirate Darstellung der einschlägigen Vorschriften des Bundesgesetzes Nr. 26/1981 mit vergleichenden Hinweisen auf entsprechende deutsche und

Mehr

Vollstreckung effektiv

Vollstreckung effektiv Vollstreckung effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Akteneinsicht Akteneinsichtsrecht 6/08 96 Amtshilfe Schuldnervermögen transparenter 5/08 76 Antragstellung Arbeitsgerichtliche Titel: Vorsicht

Mehr

Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen

Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen Inhalt Um was sollte sich ein Bieter vor dem Termin kümmern? Was bedeutet der festgesetzte Verkehrswert? Muss bei einem zweiten oder weiteren Termin

Mehr

Erfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden

Erfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden Konfliktmanagement-Kongress 2014 Forum 2 - Güterichtermethodik von der gesetzlichen Etablierung zur Professionalisierung Erfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden Prof. Dr. Martin Notthoff

Mehr

3286/J XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

3286/J XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 3286/J XXIII. GP - Anfrage 1 von 5 3286/J XXIII. GP Eingelangt am 16.01.2008 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Banken: Verkauf von

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Einführung 1. 1. Kapitel: Problemaufriss 5 Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII XIX Einführung 1 1. Kapitel: Problemaufriss 5 1. Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit im Sinne dieser Arbeit 5 1. Entsprechende Begriffe in Schiedsordnungen 5 2. Begriffsbestimmungen

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Von Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer, Bonn, unter Mitarbeit von Christian Stoll, M. A., Hannover 1. Auflage Stand: Mai

Mehr

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für

Mehr

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Ein eigenes Haus mit Garten für viele Menschen ist das noch immer der klassische Lebenstraum. Eine Möglichkeit wenn auch bei weitem nicht die einzige um diesen

Mehr

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

Unterhalt mit ULLA. Das ULLA Auswertungsbuch für Controller, Führungskräfte und Administratoren

Unterhalt mit ULLA. Das ULLA Auswertungsbuch für Controller, Führungskräfte und Administratoren Unterhalt mit ULLA Das ULLA Auswertungsbuch für Controller, Führungskräfte und Administratoren Für die Datenbank-Unterhalt ab Versionsnummer 5 Stand Dezember 2010 2010 - Berlin 1. Auflage Martin Gensert

Mehr

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND

RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND DIE KANZLEI Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Anwendung des spanischen Rechts, vor allem in den Bereichen Familienrecht,

Mehr

Privatinsolvenz in Frage und Antwort

Privatinsolvenz in Frage und Antwort Beck-Rechtsberater im dtv 50677 Privatinsolvenz in Frage und Antwort Tipps für Verbraucher und Unternehmer von Dr. Jasper Stahlschmidt 1. Auflage Privatinsolvenz in Frage und Antwort Stahlschmidt schnell

Mehr

BFH-Leitsatz-Entscheidungen

BFH-Leitsatz-Entscheidungen BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: Schenkungsteuer: Steuervergünstigungen nach 13a ErbStG vor 2009 bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs Urteil vom 16.05.2013,

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

1. Inhaltsverzeichnis

1. Inhaltsverzeichnis Workshop: Maßnahmen und Möglichkeiten bei der Sanierung einer Arztpraxis Stand: 03/2012 Referent: Thomas Uppenbrink Insolvenzverwalter Nachdruck - auch auszugsweise - nicht gestattet - 1-1. Inhaltsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1. teil ii. neu eingeführte regelungen 73

Inhaltsverzeichnis. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1. teil ii. neu eingeführte regelungen 73 sverzeichnis teil i. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1 teil ii. neu eingeführte regelungen 73 1. Mediation 73 2. Hilfeleistungen in Steuersachen 73 3. Zeugenbeistand 73

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung. B. Die geschichtliche Entwicklung des taiwanischen Insolvenzrechts

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung. B. Die geschichtliche Entwicklung des taiwanischen Insolvenzrechts Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Die geschichtliche Entwicklung des taiwanischen Insolvenzrechts I. Vor 1935 1. Das Konkursgesetz der Qing-Dynastie a) Hintergrund b) Überblick. 2. Das Schuldenbereinigungssystem

Mehr

NEWSLETTER 06.05.2010

NEWSLETTER 06.05.2010 NEWSLETTER 06.05.2010 Aktuelle Themen: Insolvenzverfahren: 3-jährige Sperrfrist für neuen Antrag Insolvenzanfechtung: Gläubiger muss Geldeinnahme zurückzahlen Insolvenzverwalter - Einsicht in Steuerakten

Mehr

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Stand: Mai 2011

Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Stand: Mai 2011 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Stand: Mai 2011 Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 9. Mai 2011 (BGBl. I S. 825) Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen tabellarisch

Mehr

NeuesEldorado für findige Geschäftsleute

NeuesEldorado für findige Geschäftsleute NeuesEldorado für findige Geschäftsleute Wieso neues Eldorado? Seit dem Wegfall der Anschlussförderung klafft eine riesige Finanzierungslücke zwischen Kosten- und Sozialmiete! Zusammensetzung der Kostenmiete

Mehr

Fragen zur Zwangsversteigerung

Fragen zur Zwangsversteigerung Fragen zur Zwangsversteigerung Wer darf bei einer Versteigerung mit bieten? Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB. Welche Voraussetzungen

Mehr

Fortbildungsbescheinigung

Fortbildungsbescheinigung hat im Jahr 2014 Insolvenz und die Familie des Schuldners ; 17.11.2014 4. Kölner Bankrechtstag Kölner Anwaltverein Service GmbH; 8 Stunden; 14.03.2014-15.03.2014 Einzelkanzlei und (trotzdem) erfolgreich?

Mehr

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt!

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Wiederholungsfragen Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Welche Rechtsfolgen kann ein rechtswidriger Eingriff in ein Absonderungsrecht

Mehr

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Prof. Dr. Marc-Philippe Weller - 09.11.2008 www.uni-mannheim.de Seite 1 Häuslebauer (Schuldner Eigentümer)

Mehr

Richtlinie. über die Vergabe von. städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten. vom 06. November 2007

Richtlinie. über die Vergabe von. städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten. vom 06. November 2007 Stadt Mühlheim/Donau Bauplatzvergaberichtlinien Richtlinie über die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten vom 06. November 2007 1 Grundsätze der Baulandpolitik Die Stadt Mühlheim

Mehr

D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51. F. Beratung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Treckmann) 91

D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51. F. Beratung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Treckmann) 91 Inhaltsübersicht A. Einführung ÇFreckmann) 1 B. Anwendungsbereich (Merę) 9 C. Das Recht der Darlehensvermittlung (Freckmann) 29 D. Werbung und vorvertragliche Informationen des Darlehensgebers (Merę) 51

Mehr

Inkasso ist unser Auftrag

Inkasso ist unser Auftrag Inkasso ist unser Auftrag Die HFI Finanz- und Investitions-Beratungsgesellschaft Hamm mbh verfügt über 25 Jahre fundierte Erfahrung im Inkassogeschäft und das bundesweit. Zu unserem Tagesgeschäft gehören

Mehr

Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung

Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung Raimundo Baglietto Bergmann Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Art. 721-747 LEC und

Mehr

Vertretungsvollmacht

Vertretungsvollmacht Vertretungsvollmacht Vollmacht, mich (uns) in allen Steuerangelegenheiten vor den hierfür zuständigen Behörden zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben,

Mehr

Winterseminar Dortmund. am 07.11.2008. Casino Hohensyburg

Winterseminar Dortmund. am 07.11.2008. Casino Hohensyburg Vermittlung von Einzeldarlehen durch den Verwalter Vorstellung des Finanzierungsmodels Investitionsbank Schleswig Holstein Astrid Schultheis Die Feststellung der IB Schleswig Holstein, dass Wohnungseigentümergemeinschaften

Mehr