Modul BWL VI für Wirtschaftswissenschaftler
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- Karl Franke
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1 Modul BWL VI für Wirtschaftswissenschaftler Finanzierung und Investition, Teil Finanzierung Prof. Dr. Isabel Lausberg Dipl.-Kfm. Peter Zeidler Prof. Dr. Michael Vorfeld WS 2015/16
2 Gliederung 3 Grundlagen der Finanzierung BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 2
3 3 Grundlagen der Finanzierung Kredite von außen: Gesellschafterdarlehen Einsatz von Gewinnen oder Vermögenumschichtungen BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 3
4 3 Grundlagen der Finanzierung
5 3 Grundlagen der Finanzierung
6 3 Grundlagen der Finanzierung Dem Unternehmen wird Eigenkapital zugeführt: Gewinnthesaurierung Dem Unternehmen wird Fremdkapital zugeführt. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 6
7 Gliederung 4 Kapitalbeschaffung 4.1 Fremdfinanzierung Begriff und Wesen Kurzfristige Fremdfinanzierung Exkurs: Rating Agenturen Langfristige Fremdfinanzierung 4.2 Beteiligungsfinanzierung Einfluss der Rechtsform Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften Beteiligungsfinanzierung bei Kapital- und Aktiengesellschaften Risikobegriff Portfoliotheorie nach Markowitz BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 7
8 4.1.1 Begriff und Wesen Fremdfinanzierung ist die Bereitstellung von Kapital durch unternehmensfremde Kapitalgeber. Merkmale einer Fremdfinanzierung im Vergleich zur Eigenfinanzierung o Übungsaufgabe 1b), erstes Übungsblatt BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 8
9 4.1.1 Begriff und Wesen Zwei Erscheinungsformen der Fremdfinanzierung auf dem Wege einer Außenfinanzierung: mittels Geldkredit sowie mittels Warenkredit. Auf dem Wege der Innenfinanzierung: Fremdfinanzierung mit Rückstellungen, aus noch nicht zahlungswirksamen Aufwendungen. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 9
10 4.1.1 Begriff und Wesen Handelskredite (Partner ist ein Handelspartner) Lieferantenkredit Kundenkredit Fremdfinanzierung nach der Fristigkeit kurzfristige langfristige Bankkredite (Partner ist eine Bank) langfristige Bankdarlehen Gesellschaftsdarlehen Schuldscheindarlehen Leasing Kontokorrentkredit Wechseldiskontkredit Lombardkredit Kreditleihe BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 10
11 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Kurzfristige Fremdfinanzierung Handelskredite i.w.s. Bankkredite Kreditleihe Handelskredite i.e.s. Naturalkredite Avalkredit Akzeptkredit Liefererkredite Kundenkredite Kontokorrentkredit Wechseldiskontkredit Lombardkredit BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 11
12 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Lieferantenkredit Tatsächliche Kreditlaufzeit Vereinbarte Kreditlaufzeit Zusätzliche eingeräumte Kreditlaufzeit Kreditlaufzeit mit Skontoabzug Kreditlaufzeit ohne Skontoabzug Zusätzliche in Anspruch genommene Kreditlaufzeit ( mit oder ohne Verzugszinsen) Mängelfreie Lieferung an den Kunden Rechnungsdatum (Erstellung oder Eingang) Skontofristablauf Zahlungszielablauf BWL VI (Finanzierung und Investition) Zahlungseingang beim Verkäufer Seite 12
13 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Lieferantenkredit Berechnung der jährlichen Skontoverzinsung zum Vergleich mit der Kreditfinanzierung. P = ( S ) * 360 (z s) mit: S * = S (100 S) S = Skontosatz P = rechnerische Skontoverzinsung bezogen auf das Jahr z = Zahlungsziel in Tagen s = Skontofrist in Tagen BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 13
14 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Lieferantenkredit Kosten eines Lieferantenkredites: Skonto, auf den verzichtet wurde, und Dauer, in der dieser Lieferantenkredit tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Aus Sicht des Lieferanten Früherer Erhalt des Rechnungsbetrages Kein Zwischenfinanzierungsbedarf Bessere Bewertung des Lieferanten auf Grund dieses Angebotes Aus Sicht des Käufers Reduzierung des Rechnungsbetrages (Liquiditätsschonung) Nutzung des Finanzierungsvorteils selbst bei erforderlicher Kreditaufnahme Bedingung: Kreditzins < P BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 14
15 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Lieferantenkredit Handlungsmöglichkeiten eines Käufers beim Lieferantenkredit: Keine Ausnutzung des Zahlungsziels und Zahlung unter Skontoabzug innerhalb der Skontofrist. Nutzung des Zahlungsziels unter Verzicht des Skontoabzuges. Verlängerung des Zahlungszieles unter Verzicht auf den Skontoabzug und unter Inkaufnahme von Verzugszinsen. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 15
16 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Kontokorrentkredit Ein Kredit aus laufender Rechnung ist nach 355 HGB eine Rechnung, die bei einer (auf Dauer) angelegten Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann aufgemacht wird. Wobei sich die gegenseitigen Ansprüche und Leistungen (einschließlich der Zinsen) in regelmäßigen Zeitabständen durch Feststellung und Verrechnung der sich,für den einen oder den anderen Geschäftspartner, ergebenden Überschüsse (Saldo) ausgleichen. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 16
17 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Wechseldiskontkredit Kommt zustande, wenn ein Kreditinstitut einen Wechsel vor seiner Fälligkeit unter Abzug von Zinsen und Spesen ankauft. Vorfälliger Zinsabschlag. (Kontokorrent: Nachschüssige Zinsabrechnung). Kreditsumme= Wechselsumme Diskont ( Zinsen + Spesen) Warenverkäufer Wechselausteller Warenlieferung Wechsel Warenkäufer Wechselbezogener Zahlung der Kreditsumme Wechselrückgriff Einreichung des Wechsels Kreditinstitut Wechselankäufer Wechselinhaber Zahlung der Wechselsumme Absicherung eines Zahlungsversprechens durch einen Wechsel (gerichtsfester Schuldschein). BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 17
18 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Lombardkredit Ein kurzfristiger und auf einen festen Betrag lautender Kredit auf Basis der Verpfändung von marktgängigen Sachen, Rechten und Wertpapieren. Dinglich gesicherter Kredit Arten je nach Pfandgut: o Effektenlombardkredit o Wechsellombardkredit o Warenlombardkredit o Edelmetalllombardkredit o Forderungslombardkredit Kreditvolumen ca. 60% des Pfandgutwertes Unterschied zu einem gesicherten Kredit besteht darin, dass beim Lombardkredit die Sicherheit verpfändet wurde. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 18
19 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Kreditleihe Die Bank leiht kein Geld, sondern ihre Bonität. Die Bank gibt also ein Zahlungsversprechen ab. Die Kreditleihe kann die Geldleihe ersetzen. Die Kreditleihe kann allerdings auch der Geldleihe vorausgehen. Zwei Arten: Avalkredit Bei einem Avalkredit oder Bürgschaftskredit übernimmt die Bank (Avalkreditgeber) im Auftrag ihres Kunden (Avalkreditnehmer) die Haftung gegenüber einem Dritten (Avalkreditbegünstigter), der Ansprüche gegenüber dem Avalkreditnehmer hat, die jedoch in Zukunft nicht zwingend zu Geldleistungen führen müssen. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 19
20 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Avalkredit Beispiel: Sie haben eine günstige Wohnung gefunden, doch der Vermieter verlangt eine Mietkaution als Sicherheit. Viel Geld, dass Sie im Moment nicht haben. Sparen Sie sich diese hohen Summen und lassen die Commerzbank für sich bürgen. Ihre Vorteile auf einen Blick Keine Hinterlegung einer Kaution erforderlich Schnelle Bereitstellung Geringe jährliche Kosten Hohe Sicherheit für den Vermieter durch Bankbürgschaft BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 20
21 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Avalkredit Beispiel: Die Voraussetzungen: Vergabe nur an Studenten, die neben dem Studium keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen. Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen Standardmietvertrag. Laufendes Konto bei der Commerzbank, z.b. Jugendkonto, mit regelmäßigen Zahlungseingängen. Verwendung des Mietavals für die selbstgenutzte Wohnung oder Haus (keine gewerbliche Nutzung). BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 21
22 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Avalkredit Beispiel: Das bietet Ihnen das Mietaval für Studenten Betragsrahmen bis EUR Einmalige Ausstellungsgebühr 20 EUR Avalprovision 1% p.a. nominal BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 22
23 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Avalkreditgeber erhebt eine Avalprovision von ca. 1 % Beispiel: Mietaval der Commerzbank Mieter Mietaval statt Kaution Vermieter Avalprovision Avalkreditvertrag Bank ggf. Rückgriff auf die Bank BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 23
24 4.1.2 Kurzfristige Fremdfinanzierung Akzeptkredit Bei einem Akzeptkredit akzeptiert die Bank (Akzeptkreditgeber) einen von ihrem Kunden (Akzeptkreditnehmer) auf sie bezogenen Wechsel. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 24
25 4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen Quelle: FAZ.de, Quelle: FAZ.de, Quelle: Große deutsche Tageszeitung, Quelle: Große deutsche Tageszeitung, BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 25
26 4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen Rating-Agenturen bewerten die Kreditwürdigkeit von Finanzprodukten, Unternehmen und Staaten. Die 3 größten Rating-Agenturen: Quelle: bpb.de, Quelle: Zeit.de, Quelle: economiaefinanza.blogosfere.it, Quelle: ibtimes.com, BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 26
27 4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen Die Rating-Agenturen sind aus einem System des Misstrauens heraus entstanden, um juristisches und gesellschaftliches Versagen zu kompensieren. Erstellen Kreditratings für Schuldinstrumente (z.b. Anleihen) sowie Emittenten solcher Instrumenten. Nivellieren die Informationsasymmetrien, mehr Transparenz. Jedoch: Bildung eines Kartells Zu späte und falsche Urteile o Aufgrund von Bürokratie, Ermittlung des Istzustandes Interessenkonflikte Erpressung o Durch schlechte Ratings, um neues Geschäft zu erschließen Quelle: BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 27
28 4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 28
29 4.1.3 Exkurs: Rating-Agenturen Quelle: FAZ.de, BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 29
30 Kreditwürdigkeit Kreditgeber prüfen bei der Kreditvergabe: Die Kreditfähigkeit: Beurteilung der rechtlichen Fähigkeit als Kreditnehmer auftreten zu können. Die persönliche Kreditwürdigkeit: Beurteilung der persönlichen Vertrauenswürdigkeit des potenziellen Kreditnehmers Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit: Beurteilung aufgrund der Ertragssituation von Unternehmen und der Qualität der Kreditsicherheiten BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 30
31 Darlehen nach Art der Sicherheiten Langfristige Bankdarlehen Realkredite i.w.s. durch Grund- Pfandrechte gedeckte Kredite durch sonstige Sachsicherheiten gedeckte Kredite Realkredite i.e.s. (Gedeckte) Personalkredite durch Personalsicherheiten gedeckte Kredite BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 31
32 Darlehen nach Art der Tilgung und Zinszahlung Darlehensformen nach der Tilgung Fest- oder Blockdarlehen Abzahlungsdarlehen Ratendarlehen Annuitätendarlehen keine Tilgung während der Laufzeit Tilgung in vereinbarter Höhe während der Laufzeit Tilgung in gleich großen Raten während der Laufzeit In Höhe der ersparten Zinsen steigende Tilgung während der Laufzeit BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 32
33 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Neben dem Darlehen gibt es weitere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung. Zu deren Differenzierung ist allerdings die Emissionsfähigkeit des Unternehmens zu berücksichtigen: Fähigkeit, Finanzinstrumente (Aktien, Anleihen) zu emittieren, d.h. zum Handeln an einen Finanzmarkt zu geben. -> Börse BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 33
34 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Gesellschafter- Darlehen Nicht emissionsfähiges Unternehmen Schuldschein-Darlehen Leasing BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 34
35 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Industrie- Obligationen Nullkupon- Anleihen Emissionsfähiges Unternehmen Wandelschuldverschreibung Gewinnschuldverschreibung Genussscheine BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 35
36 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Gesellschafter-Darlehen Darlehen eines Gesellschafters, insbesondere bei Personengesellschaften. Gründe dafür: Wenn Kapitalbedarf in überschaubarem und kurzem Zeitraum besteht, so dass es nicht sinnvoll ist, dafür dauerhaft zusätzliches Eigenkapital zuzuführen oder die damit verbunden Aufwendungen zu tätigen. Wenn eine zusätzliche Zufuhr von Eigenkapital die bisherigen Eigentumsverhältnisse verändern würde. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 36
37 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Gesellschafter-Darlehen Wenn die Abstimmung zwischen den Gesellschaftern nicht nach Köpfen, sondern nach Kapitalverhältnissen erfolgt. Es sind Verbindlichkeiten der Unternehmung und Forderungen der Gesellschafter gegenüber dem eigenen Unternehmen. Mit unterschiedlicher Handhabung im Insolvenzfall: Nachrangige Beachtung bis Ersatz für nicht erbrachte Einlagen zur Bedienung der vorrangigen Kapitalgeber. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 37
38 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Schuldscheindarlehen Schuldscheine sind keine fungiblen Wertpapiere, sondern lediglich Beweisurkunden über eine Darlehensforderung. Schuldscheindarlehen sind nicht börsenfähig und nicht girosammelverwahrfähig. Sie können jedoch im Telefonverkehr wie Wertpapiere gehandelt werden. Wesentliche Merkmale von Schuldscheindarlehen sind: Beträge: i.d.r. zwischen 1 Mio. und 100 Mio., jedoch ohne Begrenzung nach oben. Die Ursprungslaufzeit: zwischen 1 und 5 Jahren. Zinssätze: etwa 0,25%-0,5% über den Zinssätzen vergleichbarer Anleihen. -> Schlechte Handelbarkeit dafür höherer Prozentsatz. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 38
39 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Schuldscheindarlehen Vorteile: Der Darlehensnehmer spart Emissions- und Verwaltungskosten. Der Aufwand für Börsenzulassung, Kurspflege, Einlösung von Zinsscheinen usw. entfällt. Auch nicht emissionsfähige Unternehmen können über SSD hohe Darlehensbeträge zu Anleihen ähnlichen Konditionen erhalten. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 39
40 Langfristige Finanzierung emissionsfähiger Unternehmen Industrieobligation Andere Begriffe: Industrieanleihe oder Industrieschuldverschreibung Ablauf: Unternehmen Bank Börse Investoren 4 1) Das Unternehmen erteilt an Bank Auftrag zur Emission der definierten Obligation. 2) Die Bank emittiert an der Börse die Obligation. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 40
41 Langfristige Finanzierung emissionsfähiger Unternehmen: 3) An der Börse können die Investoren Anteile an der Obligation erwerben. Aus 1) heraus zahlt die Bank die Gegenwerte für die verkauften Anteile an das Unternehmen aus. 4) Investoren machen gegenüber der Bank ihren Zinsanspruch und die Tilgung geltend. 5) Unternehmen zahlt die entsprechenden Beträge für Zins und Tilgung an die Bank. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 41
42 Langfristige Finanzierung emissionsfähiger Unternehmen: Beispiel: Industrieobligation BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 42
43 Weitere Arten von Schuldverschreibungen Zerobonds (Nullkupon-Anleihen) Optionsschuldverschreibungen Wandelschuldverschreibungen Gewinnschuldverschreibungen Genussscheine Floating Rate Notes (Anleihen mit variabler Verzinsung) Kreditsubstitute Factoring Asset Backed Securities Leasing BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 43
44 Zero-Bond (Nullkupon-Anleihe) Langfristige Schuldverschreibungen mit einer Zins- und Zinseszins- Thesaurierung sowie Endfälligkeiten von Zinsen und Tilgung. Null-Kupon: kein Bogen mit Zinsscheinen : Echter Zerobond Unechter Zerobond BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 44
45 Zwei Formen des Zero-Bonds: Echter Zerobond Diskontierte Anleihe Ausgabe erfolgt wesentlich unter den Nennwert Ausgabepreis ist der Barwert des Nennwertes in Abhängigkeit von Laufzeit und Emissionsrendite Unechter Zerobond Aufgezinste Anleihe Ausgabe erfolgt zum Nennwert Rückzahlung mit Aufschlag nach Aufzinsung in Abhängigkeit von Laufzeit und Emissionsrendite BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 45
46 Die Verzinsung liegt in der Differenz zwischen Emissionskurs und Rückzahlungswert Interessant für arabische Kapitalanleger, denen die Vereinnahmung von Nominalzinsen aus religiösen Gründen verboten ist. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 46
47 Optionsschuldverschreibungen Optionsschuldverschreibungen gewähren dem Inhaber das Recht, nicht aber die Verpflichtung, Finanzinstrumente wie z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Die Inhaber haben das Recht, bei ungünstiger Kursentwicklung der Finanzinstrumente, die Option nicht ausüben. Dafür zahlen Sie an den Verkäufer der Optionsschuldverschreibungen eine Optionsprämie. Optionsschuldverschreibungen werden aus Gründen des Risikomanagements eingesetzt. Daneben tritt das Motiv der Spekulation auf. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 47
48 Wandelschuldverschreibungen Industrieobligation mit einem Sonderrecht Entsprechend 221 Abs. 1 AktG sind es Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird. Voraussetzung dafür ist eine bedingte Kapitalerhöhung. Mit der Wahrnehmung des Umtauschrechtes erlischt das Recht auf Rückzahlung und der feste Zinsanspruch. Zusätzliche Merkmale einer Wandelschuldverschreibung: o Wandlungsverhältnis: Anzahl der Obligationen: Anzahl Aktien o Wandlungsfrist: Zeitpunkt, wann ein Umtausch erfolgen kann o Zuzahlung: Berücksichtigung einer Wertsteigerung der Aktie BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 48
49 Gewinnschuldverschreibungen Entsprechend 221 Absatz 1 AktG ist die Gewinnschuldverschreibung eine Art der Schuldverschreibung, bei der die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen der Aktionäre in Verbindung gebracht werden. Sie verbriefen keinen Anteil am Gewinn, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch, der sich am Gewinnanteil der Aktionäre orientiert. Beispiel: Fester Zins, weil Schuldverschreibung, z.b. 8% p.a. Gewinnabhängige Zusatzrendite, z.b. (max.) 5% von einer Dividende pro Aktie BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 49
50 Genussscheine Verbriefte Genussrechte, die Vermögensrechte aber keine Mitgliedsrechte am Unternehmen beinhalten. Genussscheine nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital ein (Mezzanine Kapital). Floating Rate Notes (Floater) Floater verfügen über eine variable Verzinsung, die in regelmäßigen Abständen angepasst wird an einen Referenzzinssatz (LIBOR, EURIBOR ). BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 50
51 Weitere Arten von Schuldverschreibungen Zerobonds (Nullkupon-Anleihen) Optionsschuldverschreibungen Wandelschuldverschreibungen Gewinnschuldverschreibungen Genussscheine Floating Rate Notes (Anleihen mit variabler Verzinsung) Kreditsubstitute Factoring Asset Backed Securities Leasing BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 51
52 Forderungsverkauf - Factoring Verkauf von allen Forderungen, keine Selektion guter oder schlechter Forderungen. Damit wird das wirtschaftliche Risiko des Factors kalkulierbarer. Der Factor bietet dem Verkäufer der Forderungen verschiedene Leistungen an: Dienstleistungsfunktion (z.b. das Erstellen von Rechnungen), Übernahme des Forderungsausfallrisikos, Vorfinanzierungsfunktion (Bereitstellung der Rechnungsbeträge zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, also vor dem Ablauf des Zahlungszieles). BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 52
53 Factoring Beispiel: Damit verbunden sind Gebühren: Dienstleistungsgebühr (0,5-3,0% der Forderungen), Delkrederegebühr (0,2-1,2% der Forderungen) und Zinsen. Umsatz = 10 Mio. Zahlungsziel = 30 Tage Dienstleistungsgebühr = 2,0% Delkrederegebühr = 1,0% Zinsen = 6% p.a Dienstleistungsgebühr Delkrederegebühr Zinsen Factorkosten Dieser Betrag ist dem betrieblichen Aufwendungen für Rechnungslegung und Forderungsmanagement gegenüber zu stellen. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 53
54 Asset Backed Securities (ABS) Banken und Nichtbanken verbriefen ein Teil ihrer Forderungen und transferieren diese gebündelt an Dritte. Damit werden auch die Risiken aus den Forderungen über den Kapitalmarkt weitergegeben. Über die Ausgabe von Asset Backed Securities fließen den Unternehmen über den Kapitalmarkt liquide Mittel zu (Finanzierungsfunktion). Asset Backed Securities ermöglichen die Handelbarkeit bislang illiquider Kreditrisiken. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 125
55 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Leasing von Anlagegütern - Einführung: Häufig werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht gekauft oder selbst hergestellt, sondern gemietet (z.b. EDV-Anlagen, Fabrikhallen, LKW usw.). Dieses erspart den Einsatz von Eigen- oder Fremdkapital. Bei einem normalen Mietvertrag verbleibt der vermietete Gegenstand im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Vermieters. Ausweis in der Bilanz als Vermögensgegenstand beim Vermieter. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 55
56 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Leasing von Anlagegütern - Einführung: Bei Leasingverträgen bleibt zwar der Leasing-Geber (Vermieter) rechtliche Eigentümer des Leasing-Gegenstandes, aber der Leasing-Vertrag kann ggf. so abgefasst sein, dass das sog. Investitionsrisiko beim Leasing-Nehmer liegt. Es stellt sich daher die Frage ob der Leasing-Vertrag eher wie ein Ratenkaufvertrag oder wie ein Mietvertrag zu behandeln ist. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 56
57 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Operating-Leasing oder Finanzierungsleasing: Operating-Leasing-Verträge sind normale Mietverträge, die in der Regel die Investitionskosten des Leasinggebers nicht decken. Von Finanzierungsleasing spricht man, wenn der Leasing-Vertrag die Finanzierung des Vermögensgegenstandes durch den Leasingnehmer vorsieht. Das Anlagenrisiko liegt hierbei voll beim Leasing-Nehmer (z.b. Instandhaltung, Wartung, Reparaturen usw.). BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 57
58 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Leasing-Geschäfte: Kaufvertrag Hersteller des Anlagegutes Kaufpreis Leasing-Geber Lieferung des Anlagegutes Leasingraten Leasing-Nehmer BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 58
59 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Zurechnung des Leasing-Gutes: Insbesondere beim Finanzierungsleasing stellt sich die Frage, bei wem das Anlagegut in der Bilanz erscheinen soll, beim Mieter (Leasing-Nehmer) oder beim Vermieter (Leasing-Geber), da einerseits die wirtschaftliche Verfügungsmacht voll beim Leasing-Nehmer liegt aber andererseits das rechtliche Eigentum beim Leasing-Geber liegt. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 59
60 Andere Formen der langfristigen Fremdfinanzierung: Leasing Typisch für das Mobilien-Leasing in Unternehmen ist das Fuhrpark- Leasing, bei dem Unternehmen Dienst- und Lastwagen von Tochtergesellschaften der Fahrzeugherstellern leasen. Eine häufige Form im Bereich Immobilien-Leasing ist das sale-and-leaseback von Verwaltungsgebäuden. Bei dieser Vertragskonstruktion werden die Gebäude an eine, als Leasinggesellschaft fungierende Tochtergesellschaft, verkauft und anschließend von ihr gemietet. Eine solche Konstruktion wird vor allem aus steuerlichen Gründen und Gründen der Bilanzpolitik gewählt. BWL VI (Finanzierung und Investition) Seite 60
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