Bereich Gelnhausen, Dezernat 1

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1 KREISAUSSCHUSSVORLAG E Der Kreisausschuss Der Kreisausschuss Vorlagen-Nr.: [Nr.] Vorlagen-Nr.: KA/178/2014 Bereich Gelnhausen, Dezernat 1 Sachbearbeiter/in Christine Sachs Beratungsfolge Termin Beratungsart Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises Weiterleitung > Kreistag Kreistag des Main-Kinzig-Kreises Kenntnisnahme Beschlussvorlage Kenntnisnahme der Gründung der Naturenergie Main-Kinzig GmbH Beschlussvorschlag: Der Kreistag nimmt die Gründung der Gesellschaft Naturenergie Main-Kinzig GmbH zustimmend zur Kenntnis ( 30 Nr. 10 HKO). Begründung: Ausgangslage Die Gesellschaft Naturenergie Main-Kinzig GmbH wurde am 13. Februar 2013 gegründet. Die Anteile an der Gesellschaft halten zu jeweils 50 Prozent die Cerventus Naturenergie GmbH und die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH, die ihrerseits eine 100-%-Tochter der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH ist. Cerventus Naturenergie GmbH ist eine Unternehmenskooperation zwischen Energieversorgung Offenbach AG und juwi renewable IPP GmbH & Co. KG. Als Tochter der Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH verkörpert die Naturenergie Main-Kinzig GmbH eine sogenannte Enkelgesellschaft der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH, an der wiederum der Main-Kinzig-Kreis mit 51 % der Geschäftsanteile beteiligt ist.

2 Seite 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Geschäftsmodell Regulierung und Wettbewerb führen zu wirtschaftlichen Druck in den Kerngeschäftsfeldern von Kreiswerke Main-Kinzig GmbH. Sowohl in der Sparte Strom als auch in der Sparte Wasser zeigt sich Kostendruck. Ebenso belastet der ÖPNV aufgrund struktureller Rahmenbedingungen das Unternehmen. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, öffnen sich Kreiswerke weiteren neuen Geschäftsfeldern, um damit letztlich auch eine Risikostreuung für das Gesamtunternehmen zu erreichen und langfristig bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Die Betätigung im Bereich der regenerativen Energieerzeugung ist ein weiteres Geschäftsfeld, das zusätzliche Erträge generieren und Arbeitsplätze sichern und schaffen kann. Mit ihrem Engagement nimmt die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH durch aktive Mitgestaltung vor Ort außerdem ihre regionale Verantwortung Energiewende wahr. Ausgangspunkt für eine Beteiligung der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH an regionalen Projekten ist dabei, dass sich diese Aktivitäten für das Unternehmen wirtschaftlich rentabel darstellen, die Zukunftsperspektiven des Unternehmens langfristig gestärkt und evtl. unternehmerische Risiken begrenzt und beherrscht werden können. Dieser Maßstab gilt auch für die Ausgründung von Tochterunternehmen. Zur Risikominimierung wurde die Betätigung im Bereich der regenerativen Energieerzeugung ausgelagert. Zur Generierung von Know-How im Bereich der Planung von regenerativen Energieprojekten wurden Unternehmenskooperationen angestrebt. Bei der Ausschreibung zur Vergabe der Flächennutzungsrechte für den Windpark Jossgrund/Flörsbachtal setzte sich die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH durch. Beide Kommunen forderten jedoch die Kooperation mit einem erfahrenen Projektierungsunternehmen und präferierten unter anderem die Firma juwi, die im Bundesland Hessen über Cerventus Naturenergie GmbH agieren. In Folge ist am 13. Februar die Naturenergie Main-Kinzig GmbH gegründet worden.

3 Seite 3 Gesellschaftszweck ist die Planung, der Bau und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie von sonstigen Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus regenerativen Energiequellen. Die Gesellschaft ist zudem zu allen Maßnahmen berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die von beiden Mitgesellschaftern gestellt werden. Offizieller Sprecher der Geschäftsführung ist der von der Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH gestellte Geschäftsführer ( 6 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag Anlage 1). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR ,00. Hiervon haben beide Gesellschafter jeweils einen Geschäftsanteil von EUR ,00 übernommen ( 3 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag Anlage 1). Marktumfeld der Gesellschaft Im Bereich der Projektierung von Windkraftanlagen sind im Main-Kinzig-Kreis nur wenige Betriebe ansässig. Verschiedene Kommunen haben die Gesellschaft aufgefordert, sich um die Flächennutzungsrechte zu bemühen und Angebotskonzeptionen einzureichen. Mit dem in Planung, Bau und Organisation von Windkraftprojekten erfahrenen Kooperationspartner juwi kann die Naturenergie Main- Kinzig GmbH in qualitativer Hinsicht eine hochwertige und wettbewerbsfähige Dienstleistung anbieten. Als regionalpolitisch günstig ist zu bewerten, dass die mit dem Bau und Betrieb erzeugte Wertschöpfung mit den Kreiswerken bzw. ihren Beteiligungsgesellschaften als Partner in der Region erzielt wird. Schließlich erzielen die Kommunen aus den Windparks Gewerbesteuereinnahmen. Chancen und Risiken der Gesellschaft Für jeden Windpark, den die Gesellschaft errichtet, erfolgt eine separate Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Risikolage sowohl durch den Aufsichtsrat der Kreiswerke Main- Kinzig GmbH als auch durch die Gesellschafterversammlung der Versorgungsservice

4 Seite 4 Main-Kinzig GmbH und der Naturenergie Main-Kinzig GmbH. Derzeit agiert die Gesellschaft noch ausschließlich in den Wertschöpfungsstufen Akquisition und Planung. Margen erzielt die Gesellschaft im Ergebnis erst dann, wenn konkrete Projekte fertig entwickelt sind und entweder in den eigenen Betrieb übergeht oder an Dritte verkauft wird. Während der Akquisitions- und Planungsphase finanziert sich die Gesellschaft durch Kapitaleinlagen der Gesellschafter. Dadurch ist der wirtschaftliche Bestand gesichert. Zuletzt vorgenommene Kapitaleinzahlungen gewährleisten die operative Handlungsfähigkeit mindestens für die beiden folgenden Geschäftsjahre. Weitere Einzelheiten zur Betriebswirtschaft ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan 2014/2015 der Naturenergie Main-Kinzig GmbH (Anlage 2). Bedingungen des kommunalen Wirtschaftsrechts Im Verhältnis zum Main-Kinzig-Kreis handelt es sich bei der Naturenergie Main- Kinzig GmbH als Enkel-GmbH der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH um eine mittelbare Beteiligung des Main-Kinzig-Kreises an einer Gesellschaft, für die die Regeln des kommunalen Wirtschaftsrechts gelten. Die Entscheidung über die (mittelbare) Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages ( 30 Nr. 10 HKO). Bislang ist der Beschluss über die Gesellschaftsgründung bei der Aufsichtsbehörde noch nicht angezeigt. Dies führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Gesellschaftsgründung, zumal hier die kommunalwirtschaftlichen Voraussetzungen für die mittelbare Beteiligung des Main- Kinzig-Kreises an der Naturenergie Main-Kinzig GmbH vorliegen. Die allgemeinen Voraussetzungen für die (mittelbare) Beteiligung an einem wirtschaftlichen Unternehmen liegen vor ( 52 HKO, 122 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 121 Abs. 1 HGO). Die Betätigung der Gesellschaft im Bereich der regenerativen Energieerzeugung bzw. - versorgung ist durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt. Dieser öffentliche Zweck der Energieversorgung mit regenerativer Energie wird durch die Gesellschaft auch wirtschaftlich erfüllt.( 121 Abs. 1 Nr. 1 HGO). Die aufgezeigten wirtschaftlichen Rahmenbedingen des Geschäftsmodells sowie der Wirtschaftsplan 2014/2015 belegen, dass die wirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft nach Art und Umfang zweifelsfrei in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Main- Kinzig-Kreises. Prognostisch eingeschätzt steht die unternehmerische Tätigkeit der

5 Seite 5 Naturenergie Main-Kinzig GmbH auch im angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Bedarf ( 121 Abs. 1 Nr. 2 HGO). Zudem kann der Zweck des Unternehmens nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden: bislang gibt es im Marktumfeld keine Mitkonkurrenten, deren Betrieb auf das selbe Geschäftsmodell ausgerichtet ist. Auch die weiteren Voraussetzungen für die (mittelbare) Beteiligung an der Gesellschaft liegen vor. Insbesondere ist die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung der Kommune auf eine ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt ( 122 Abs. 1 Nr. 2 HGO). Weil Stammkapital der GmbH sowohl Haftung als auch Einzahlungsverpflichtung der Gesellschafter begrenzt, ist eine Kommune grundsätzlich befugt, sich an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beteiligen. Schließlich verfügt der Main-Kinzig-Kreis über angemessene Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten in der Gesellschaft ( 122 Abs. 1 Nr. 3 HGO). Zwar unterliegt die Kontrolle Naturenergie Main-Kinzig GmbH zunächst ihrer Gesellschafterversammlung. Um einen entsprechenden Einfluss durch angemessene Kontrollfunktionen aller Gesellschafter der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH auf die Naturenergie Main-Kinzig GmbH sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat der Kreiswerke mit Beschluss vom 20. Dezember 2012 ein Durchgriffsrecht auf die Tochter- und Enkelgesellschaften angeordnet. Dieses Durchgriffsrecht ist letztlich verankert in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Naturenergie Main- Kinzig GmbH vom 01. Mai Daraus folgt, dass die Gesellschafterversammlung der Naturenergie Main-Kinzig GmbH wesentliche Geschäfte nur dann beschließen kann, nachdem zuvor der Aufsichtsrat der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH zugestimmt hat. Der Landrat führt kraft Amtes den Vorsitz im Aufsichtsrat der Kreiswerke Main- Kinzig GmbH. Vier der übrigen acht Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Main- Kinzig-Kreis benannt. Über das Durchgriffsrecht des mehrheitlich mit Vertretern des Main-Kinzig-Kreis besetzten Aufsichtsrates der Kreiswerke ist der angemessene Einfluss des mittelbaren Gesellschafters gewährleistet. Im Übrigen sind die Anforderungen an die Rechnungslegung erfüllt ( 122 Abs. 1 Nr. 4 HGO). Danach gilt, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht grundsätzlich entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft werden. Diese Voraussetzung ist in 14 des Gesellschaftsvertrages festgelegt.

6 Seite 6 Anzeige der Gesellschaft bei der Aufsichtsbehörde Nach zustimmender Kenntnisnahme der Gesellschaft durch den Kreistag wird im nächsten Schritt das Anzeigeverfahren nach 127 a HGO gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt eingeleitet. Anlagen: Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der Naturenergie Main-Kinzig GmbH Anlage 2: Wirtschaftsplan Naturenergie Main-Kinzig GmbH 2014/2015

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